ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals und den durch die fortschreitende Amortisation sich ergebenden Zins⸗Erspar⸗ nissen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligation die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, gel⸗ tend zu machen befugt ist. Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetzsammlung zur allgemei⸗ nen Kenntniß zu bringen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ö“
Gegeben Doberan, den 29. August 1862.
(L. s.) Wilhelm.
von der Heydt. von Jagow. von Holzbrinck.
Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Frankfurt. L111““ Obligation 1“ üllichau⸗Schwiebuser Kreises
Thaler Preußisch Courant
Auf Grund des unterm ... bestätigten Kreistagsbeschlusses vom 10. Mai 1862 wegen Aufnahme einer Schuld von 15,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Züllichau⸗ Schwiebuser Kreises Namens des Freises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von Thalern Preußisch Courant, welche für den Kreis kontra⸗ hirt worden, und mit fünf Prozent⸗jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 15,000 Thalern geschieht vom Jahre 1872 ab aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den ge⸗ tilgten Schuldverschreibungen, nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872 ab in dem Monate Januar jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor,
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmt⸗ liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die aus⸗ geloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese
Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Frank⸗ furt, im Staats⸗Anzeiger und im Züllichau⸗Schwiebuser Kreisblatte.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen in der Zeit vom 1. bis 15. April und vom 1. bis 15. Oktober, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück⸗ gabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise dieser Schuldverschrei⸗ bung bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Züllichau und zwar auch in der
nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗
bung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsnoupons wird der Be⸗ trag vom Kapital abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld⸗ verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung Thl. I. Tit. 51 §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Züllichau.
Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch
Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf
vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung angemel⸗
und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung
Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut,
Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausge⸗ zahlt werden.
Mitt dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zins⸗Coupons bis zum Schlusse des Jahres.... die wei
den Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Coupons⸗Serie beigedruckten Talons, wenn nicht seitens des Inhabers der Obligation Widerspruch dagegen erhoben worden ist. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins⸗Coupons⸗Serie an den shühebeg er Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge⸗ chehen ist.
schrift ertheilt. “ Züllichau, den .. ten Die ständische Kommission für den Chausseebau im
Kreise.
randenburg. Regierungsbez ö zu der Kreis⸗Obligation 8 des Züllichau⸗Schwiebuser Kreises. II. Serie.
8 Thaler zu fünf Prozent Zinsen Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1. bis 15. April, resp. vom 1. bis 15. Oktober und später. hin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr .. . .. bis mit (in Buchstaben)
Thaler Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunal Züllichau. Züllichau, den Die ständische Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Züllichau⸗ Schwiebuser Kreise. Dieser Zinscoupons ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Frankfurt,. Trall o n
1 zur Kreis⸗Obligation
bu““ es Züllichau⸗Schwiebuser Kreises.
II. Serie.
—
8
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Züllichau⸗Schwiebuser Kreises Littr. ..... 18 über Thaler à fünf Prozent Zinsen die Serie Zins⸗Coupons für die 5 Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Züllichau. Züllichau, den ten Die ständische Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Züllichau⸗Schwiebuser Kreise.
Ministerium für Handel, Gewerbe 1 “ Arbeiten,
un “ 8 8 88 ekanntmachung vom 22. September 1862 — be⸗ treffend die Anwendung lateinischer Buchstaben z den Adressen der Briefe nach Süd⸗Amerika.
Nach amtlichen Nachrichten mißlingt es häufig, Briefe aus Deutschland nach den La Plata⸗Staaten und anderen Theilen von Süd⸗Amerika zu bestellen, weil die Orts⸗ und Personen⸗Namen mit deutschen Buchstaben geschrieben, diese Schriftzeichen aber den Post⸗ beamten jener Länder nicht geläufig sind. Um dort auf die Be⸗ stellung der Briefe rechnen zu können, ist es daher erforderlich, daß — wenn nicht die Adresse in spanischer oder französischer Sprache abgefaßt wird — wenigstens die Orts⸗ und Personen⸗Namen auf den Adressen in lateinischen Schriftzügen ausgedrückt werden.
Das correspondirende Publikum wird hierauf besonders auf⸗ merksam gemacht. Berlin, den 22. September 1862.
General⸗ Postamt. Philipsborn
Justiz⸗Ministerium.
Der bisherige Kreisrichter Meyhoefer zu Mehlauken ist zum
ausgegeben. Fur die weltere Zeit wer. Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte zu Memel und zugleich zum
Notar im Departemeut des ostpreußischen Tribunals zu Königsberg, Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ mit Anweisung seines Wohnsitzes in Memel, er Kommunal⸗Kasse zu Züllichau gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ b
t worden.
Der bisherige Gerichts⸗Assessor Löwy in Breslau ist zum
Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht zu Ostrowo und zugleich zum
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Posen, mit An⸗
Kreis mit seinem Vermögen.
weisung seine
Wohnsitzes in Ostrowo, ernannt worden.
*
nisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 88 8 Medizinal⸗Angelegenheiten. ie J iculati fü borstehende Winter⸗Semester ie Immatriculation für das bevorstehend 18620 63 findet von Dienstag, den 30. September cr., an, wöchent⸗ lich zweimal, Dienstags und Sonnabends um 12 Uhr, im Senats⸗ saale statt. Behufs derselben haben G 8 u“ welche von einer anderen Universität kom⸗ maen, ein vollständiges Abgangszeugniß von dieser Universität, so wie die Abgangszeugnisse der fruͤher besuchten Universitäten nebst dem Schulzeugniss y;, B 2) viesentgen, welche die Universitäts⸗Studien erst b. eginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Sch ulzeugniß, und falls sie Ausländer sind, ausreichende Legitimationspapiere vorzulegen. In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das vorschrifts mäßige Zeugniß der Reife zu besitzen; die Universität zu besuchen wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des Königlichen Univer⸗ sitäts⸗Kuratoriums vom heutigen T age Bezug genommen. I Berlin, den 15. September 1862.
Die Immatriculations⸗Kommission. Magnus. Lehnert.
Diejenigen jungen Leute, welche gar teiner Bre herit hwgn
sich unterzogen haben, beim e14““” beabsichtigen, eine allgemeine Bilde 1
“ 8g de besondere Bildung für ein sich zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen ge 2 G oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. glements vom 4. Juni 1834 auf hiesiger Universität Se 81 dülin werden. Gesuche solcher jungen Leute um Immatriecula ü8. his 8b müssen schriftlich an das unterzeichnete Kuratorium “ 8 den, und haben die Bittsteller ihrem Kes. ein Zeugnis neegat⸗ sittliche Führung, so wie ein solches über die erworbene S v liche Ausbildung beizulegen. Die Immatriculation erfolg g
immer nur auf die nächsten drei Semester, und wird diese Beschrän⸗
kung bei der Immatriculation sowohl auf der Matrikel, als bech auf der Erkennungskarte und dem LLI“ 1 änge ieser Frist i inzelnen Fällen kann nur von d Verlängerung dieser Frist in einzelnen e ann u Herrn Ninister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen heiten ertheilt werden. lin, den 15. September 1862.
nigliches Universitäts⸗ Kuratorium.
In Vertretung: G. Magnus. Lehnert.
li 26. S er. Se. Majestät der König haben
elin, 26. September. Se. Majestä er S hab 111“ geruht, den nachbenannten Beamten die Erlaubniß 88 Anlegung des ihnen verliehenen Herzoglich anhaltischen Gesamm ’ haus⸗Ordens Albrechts des Bären zu ertheilen, und zwar:
des Commandeurkreuzes erster Klasse: dem General⸗Post⸗Direktor Philips born; des Commandeurkreuzes zweiter asse: dem Geheimen Ober⸗Postrath Friedrich; des Ritterkreuzes erster Kkasls Rechnungsrath Bruennow beim General⸗Post⸗Amt, und des Ritterkreuzes zweiter Klasse: “
S C. erie
Angekommen: Se. Durchlaucht der General der Jn 2 Chef des Ingenieur⸗Corps und der Pioniere und 1. General⸗ Inspecteur der Festungen, Fürst Radziwill, von Sagan. 1
Bekanntmachung. “
Für diejenigen hiesigen Lehrer, welche sich ih aneaeg. Sear 8
. 8g 4 82 28 „ (†allo 9 Jir er ha ) -, . zubilden wünschen, wird in dem bevorstehenden zterl
1) der Seminar⸗Direktor Thilo über Schulkunde, insonderheit über die Bedeutung des Lehrplans für eine Volksschule, 2) der Seminarlehrer Strübing über die Behandlung des Sprach⸗ unterrichts in Beschghleg Forträge halten werden. Po. Lehrer, welche an diesem Lehrcursus Theil zu nehmen b absichtigen, haben sich am Mittw och, den 8. Oktober d. J., zwischen 12 und 2 Uhr, bei dem Herrn Seminar⸗Direktor Thilo (Oranienburger⸗ straße Nr. 29) persönlich zu melden. Die Theilnahme erfolgt unentgeltlich. Berlin, den 19. September 1862.
Königliches Schul⸗Kollegium der Provinz Brandenburg. Reichenau.
“
Preußen. Berlin, 25. September. Des Königs Ma⸗ jeste heägsseh heute Morgen auf Schloß Babelsberg den Vortrag des Kriegs⸗Ministers von Roon und des Militair⸗Kabinets entgegen. Zu dem Diner haben einige Herren vom Civil und Militair aus Potsdam und der General z. D. von Schleemüller Einladung
erhalten.
Danzig, 25. September. Heute Abend wird hFlerett⸗ »Arconac«, von Plymouth kommend, auf der hiesigen Rhede 5 wartet. — Die Brigg »Hela« hat gestern noch am Keaeh st Königlichen Werft angelegt und wird die Abrüstung derselben 88. stark betrieben. Der zeitige Kommandant derselben, Korvetten⸗Capi⸗ tain Kuhn, übernimmt das Kommando der »Gefion«. (D. Z.)
Sachsen. Eisenach, 24. September. Der Graf Ueß aris und der Herzog von Chartres sind hier eigge eftedeg 88. auch bereits von hier wieder abgereist und haben sich bis f8 6 Schweiz begeben. Sie beabsichtigen zunächst einen Aufent halt ir 1 Interlaken zu machen. C. Ztg.) 11 Hessen. Kassel, 24. September. Nach Mittheilung 8 »Kass. Ztg.“ sind die Wahlen zur Ständeversammlung beendigt, und werden die Namen der Deputirten, von ben b⸗ Abgeordnete der Städte, 16 von der Landbevölkerung un n142 den höchstbesteuerten Geundbesitzern und Gewerbtreibenden gewäh wurden, der Reihe nach in der erwähnten Zeitung Fnehehge 1 Von diesen Gewählten gehören 29 zu den Mitgliedern der Versammlungen zur zweiten Kammer, welche sich sür “ erklärten; 10 waren, wie die »Hess. M.⸗ angiebt, Mitg ieder frü⸗ herer Landtage, die übrigen (nämlich die HH. von Bischoffshausen, Braun, Harnier, Hupfeld, Karl, Oetker, Roselieb, Schöttler, .,en. Wiegand) haben ein landständisches Mandat bisher noch nicht gehad . Was die Berufsklassen anlangt, aus denen die “ “ gegangen sind, so ist der Stand der Ockonomen am ahesichsten vertreten) eine nicht unerhebliche Zahl der Abgeordneten ge c 8 Juristenstande an, 6 sind Advokaten, 3 Redocteure. Faufffite sind 8 eben so viel Fabrikanten; dagegen ist der eigentliche 8 etische 2228 werkerstand ganz unvertreten. Auch Geistliche, Ffüöra Fieg. männer ꝛc., sind nicht gewählt worden. Noch ungleicher is a Verhältniß, wenn man auf die Vertretung der politischen Par 89 im Lande sieht. Gänzlich unvertreten blieb die konservative Parte 8 8 E “ “ Oesterreich. Wien, 25. September. Die . von Selbstmorde des General⸗Feldzeugmeisters See 16 .. 2s falsch, obschon dieselbe als ganz positiv in der ganzen 8 veses tet war und allgemein geglaubt worden ist. Die Entstehung dieses falschen Gerüchts ist räthselhast. ²— ien. Brüssel, 24. September. Heute um halb zwei Uhr ve ten. güiche en das Schloß Laeken in eofffnsn bien. ünnigen Wagen verlassen. Im ersten saßen der König und die G 6 aggrab Herzog von Brabant und der Graf von 1“ 18 die beiden Enkel des Königs; im dritten Hof⸗ 8 1 b ie wards und die Königs⸗ straße entlang, waren die Bürgergarden Brussels e M d die Deputationen der Bürgersoldaten aus der Provinz aufge⸗ u 8 eder Zug im Schlosse an, wo die offiziös stellt. Um 3 ½ Uhr langte der 8 .eA Chrrsggsastdezten demn 86 heeeäes⸗ ee 1. de. 2aehn darbrachten. Alsdann nige die Segenswünsche der Landes eheng darhea heR. Kedehan 2 das Defilé der Bürgergarde, welchem der König vom Ba⸗ vüicicht denz, Uhr ist der König vom Stadtschlosse aus nach
s is Abends vom 16. Oktober d. J. ab, Donnerstags v 7 Uhr k nds, ein Lehrcursus abgehalten werden, in welchem
Laeken zurückgekehret. ““ 8 “