1862 / 237 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

thwendiger Verkauf

Die dem Kaufmann August Höppner zu Zanow gehörigen Grundstücke:

) das Grundstück Nr. 258 der Landungen voon Zanow, bestehend aus einer Waldfläche von 9 Morgen 149 Ruthen Wiesen und

Stauteich, bebaut mit einem Eisenhammer naebst den dazu gehörigen Wasserwerken und eeiner Eisengießerei,

2) das Grundstück Nr. 78 von Karnkewitz von

zusammen 40 Morgen 70 ½ IRuthen Acker und Forstcaveln, nebst Ziegelei, Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden,

bgeschätzt zufolge der nebst den Hypotheken⸗

scheinen in unserem Bureau einzusehenden Taxe

auf resp. 14,430 Thlr. und 6429 Thlr. 15 Sgr., sollen

am 17. Dezember d. J., Vormittags

11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt

verden. Alle etwanigen unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht an⸗ zumelden.

Zanow, den 28. Mai 1862.

Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.

8

Oeffentliche Vorladung. 3 Der Kaufmann Carl Baudius hierselbst, Hirschelstraße 46 wohnhaft, hat wider den Kauf⸗ mann A. Steindorff aus den von diesem am 2. Februar 1862 ausgestellten beiden Wechseln über resp. 700 Thlr. und 300 Thlr. wegen des in diesen Wechseln verschriebenen Gesammtbetra⸗ ges von 1000 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 2. Mai 1862, 5 Thlr. 25 Sgr. Protestkosten und ½ pCt. Provision, Klage erhoben.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthaltsort des Steindorff unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf den 17. Novem⸗ ber d. J., Vormittags 10 Uhr, vor der un⸗ terzeichneten Gerichts⸗Deputation, im Stadtgerichts⸗ gebäude, Jüdenstr. 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu be⸗ antworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf That⸗ sachen beruhen, keine Rücksicht mehr genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klä⸗ gers in contumaciam für zugestanden und an⸗ erkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten aus gesprochen werden.

Berlin, den 4. August 1862. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für C. Prozeß⸗Deputation I.

[1550] Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann D. Schwöder hierselbst hat wider den Baron von Estorff⸗Ziethen, früher hier⸗ selbst wohnhaft, aus den beiden von dem Letzte⸗ zen unterm 6. März cr. resp. 8. März er. actep⸗ tigten Wachseln über je 2000 Thlr. auf Höhe von 3222 Thr. 15 Sgr. nebst 6 pCt. Zinsen von

29P, Sik. sas g, von 1722 Thlr. 15 Sgr. seit 8. Iui 1862, 5 Thlr. 20 Sgr.

rrtestkosten, 12 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. veraus⸗ agas gCt. ecigene Provision, die Wechsel⸗ Aagt erhaten und gleichzeitig die Beschlagnahme er dem Beflagitn an den Kaufmann R. zustehenten Forderung von 2500 Thlr.

b da der jepige Ausenthaltsort

ten 24 November 1862, I4 19 Uhr,

1768

anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die

Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht mehr ge⸗ nommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klä⸗ gers in contumaciam für zugestanden und aner⸗ kannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen, auch wird der angelegte Arrest für justifizirt erachtet werden.

Berlin, den 9. August 1862.

Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen, Prozeß⸗Deputation II. 1

[1673]3 Oeffentliche Vorladung

Der Kaufmann N. H. Rahlson hierselbst hat gegen den Baron von Estorff⸗Ziethen, früher in Berlin Linksstraße Nr. 40, aus den drei Wechseln de dato Berlin, den 28. März 1862, über 1000 Thlr., de dato Berlin, den 28. März 1862 über 500 Thlr., und de dato Berlin, den 12. April 1862 über 500 Thlr., wegen der verschriebenen Beträge von zusammen 2000 Thlrn. nebst 6 pCt. Zinsen von 1500 Thlrn. seit 28. Juni 1862 und von 500 Thlrn. seit 12. Juli 1862 nebst 9 Thlr. 25 Sgr. Protestkosten, Klage erhoben.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Barons von Estorff⸗Ziethen unbe⸗ kannt ist, so wird derselbe hierdurch aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf den 15. Dezember 1862, Vormittags

10 Uhr,

vor der unterzeichneten Deputation, im Stadtge⸗ richts⸗Gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Portal II., Zimmer Nr. 46 anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Originale einzureichen, indem auf spätere Ein⸗ reden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Nück⸗ sicht mehr genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden, auf Antrag des Klä⸗ gers, für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 2. September 1862. ““

Königliches Stadtgericht,

Abtheilung für Civilsachen, Prozeß⸗Deputation II. gidhr [1686] Oeffentliche Vorladung.

Die Kaufleute Aron Hirsch Heymann und Meyer Heymann, alleinige Inhaber der hiesigen Firma A. H. Heymann u. Co., haben wider den Assessor Julius Siber, früher hier wohnhaft, zwei Wechsel⸗ Forderungen und zwar:

a) aus dem Wechsel d. d. Frankfurt a. M.,

dden 24. Juni 1862, 200 Thlr. nebst 6 pCt.

Zinsen seit dem 15. Juli cr.

b) aus dem Wechsel d. d. Homburg, den 1sten Juli 1862, 56 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 1. August d. J.

eingeklagt.

Die Klagen sind eingeleitet, und da der jetzige Aufenthaltsort des Verklagten Siber unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf den 15. Dezember 1862, Vormittags vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichts⸗Gebaͤude, Jüdenstr. 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf späͤtere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht mehr ge⸗ nommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klä⸗ gers in countumaeciam für zugestanden und an⸗ erkannt erachtet, und was den Rechten nach dar⸗ aus folgt wird im Erkenntniß gegen den Be⸗ klagten 2usgesprochen werden,

Berbn, den 1. Zeptember 1862.

Königl. niast 201, Abtheilung shr Civilfachen,

P;ep⸗

sen seit dem 31. Juli 1862,

niltn e

[1856] Wiederholte Aufkündigung der Posener

[1815]

[1689) 1 Oeffentliche Vorladung.

Die Inhaber der Handlung Behrendt u Philippsthal hier, haben wider den Kaufmann G. A. Friedrich, früher hier wohnhaft, eine Wechselforderung von 55 Thlr. nebst 6 pCt. Zin⸗ 6 Pf. Protestkosten und pCt. Provision einge⸗ klagt und die Anlegung eines Arrestes auf die vom Verklagten dem Kaufmann W. Friedrich in Firma W. Friedrich u. Co. zur Aufbewah⸗ rung übergebenen 50 Thlr. beantragt.

Die Klage ist eingeleitet, dem Arrestantrage stattgegeben, und da der jetzige Aufenthaltsort des Verklagten unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeant⸗ wortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache

auf den 15. Dezember 1862, Vor-.

mittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im

Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage und das Arrestgesuch zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Ein⸗ reden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rück⸗ sicht mehr genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die wider ihn angeführten That⸗ sachen und Urkunden, auf Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausge⸗ sprochen werden. IH Berlin, den 6. September 1862.

1 Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen,

Prozeß⸗Deputation II. „n

[318] Bekanntmachung. 3

Bei dem unterzeichneten Gerichte ist auf Todeserklärung des Tischlermeisters Carl Wischow, welcher im Jahre 1848 Prenzlau ohne Aus⸗ wanderungs⸗Konsens verlassen hat, um nach Amerika zu gehen, und auf einer See⸗Reise von Kalifornien nach Bick⸗Baar im Jahre 1851 er⸗ trunken sein soll, angetragen worden.

Der ꝛc. Wischow oder dessen unbekannte Erben

und Erbnehmer wird aufgefordert, sich bis zu dem

am 10. Dezember cr., Vormittags 11 Uher,

iim hiesigen Gerichtslokal, Zimmer Nr. 24, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Kienitz anstehenden Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls der Aufgerufene für todt erklärt werden wird.

Prenzlau, den 15. Februar 1862. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. ““ B.

3 ½ % Pfandbbriefe. Unter Bezugnahme auf unsere Kündigungs⸗Be⸗

kanntmachung vom 30. Mai d. J. fordern wir die Inhaber aller damals aufgekündigten Posen⸗ schen 3 ½ % Pfandbriefe widerholentlich auf, ge⸗ dachte Pfandbriefe unverzüglich an unsere Kasse abzuliefern.

Die speziellen Verzeichnisse aller solchergestalt

wiederholt aufgerufenen Pfandbriefe sind bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst und an den Börsen auch in den hiesigen Zeitungen, in den öffentlichen Anzeigern der Königlichen Regierungs⸗Amtsblätter hier und zu Bromberg, so wie in der Berliner Haude⸗ und Spenerschen und in der Breslauer Zeitung eingerückt worden.

von Berlin und Breslau ausgehängt,

Posen, den 1. Oktober 1862. General⸗Landschafts⸗Direction.

Bekanntmachung. Mit Bezugnahme auf unser Publicandum vom

4. d. M. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß von den ausgegebenen Stadt⸗Obli⸗ gationen:

a) aus dem Allerhöchsten Pripilegio vom 14. März 1845 die Nummern 254. 146. 236. 173. 53, 34. 37. 180, 33 und 19. aus dem Allerhöchsten Privilegio vom 16. Juni 1856 die Nummern 317. 424. 493.

516. 522, 654, 679. 752, 782, 984. 991. 992, 1007. 1062. 1145. 1167, 1192. 1234. 1312, 1313, 1944. 2025. 2167. 2529. 2530.

1“

v 8 1““ 8 8 Behufs deren Amortisation durch die Stadt⸗ ulden⸗Tilgungs⸗Kommission unter dem Vorsitze des Magistrats am heutigen Tage ausgeloost wor⸗ den sind. Die Auszahlung des Nominalwerths dieser Obligationen wird gegen Rückgabe derselben mit dazu gehöͤrigen Zins⸗Coupons am 2. Januar 1863 erfolgen, wobei wir bemerken, daß, wenn die Einlösung nicht binnen 3 Monaten nach dem Zahlungstermine geschehen sollte, die Kapitalsbe⸗ träge der hiesigen Spaarkasse als zinsfreies Depo⸗ situm werden überwiesen werden. 8 b Memel, den 25. September 1862. . Der Magistrat.

d. J.Sea [1854] 1“ 24 2 12* A 2 4 n Königliche Niederschlesif Märkische Eisenbahn.

Es soll die Lieferung des für das Jahr 1863 zur Lokomotivfeuerung erforderlichen QOuantums von 8 180,000 Tonnen Steinkohlen im Wege der Submission vergeben werden.

Termin hierzu ist auf 8

Mittwoch, den 22. Oktober d. J. Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäfts⸗Lokale auf hiesigem Bahn· hofe anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift: »Submission auf Lieferung von Steinkohlen« eingereicht sein müssen.

Die Submissions⸗Bedingungen liegen in den Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschrif⸗ ten derselben gegen Erstattung der Kopialien in Empfang genommen werden.

Berlin, den 6. Oktober 1862.

1 Königliche Direction

der Niederschlesisch⸗Maͤrkischen Eisenbahn. EE11“ 1 III1 F“

1 aain. 1 ““ 8

1““]

11.“

[1859] Bekanntmachung. Mit dem 15. d. M. tritt für den Transport von Roheisen von den Stationen Czernitz, Rybnick, Orzesche und Nicolai nach sämmtlichen Stationen der Königlichen Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisen⸗ bahn ein ermäßigter Tarif in Kraft, der auf den⸗ selben Einheitssätzen beruht, die für den Trans⸗ port des gedachten Artikels von den Stationen der Oberschlesischen Bahn nach den Stationen der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn maßgebend sind. Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß vom gedachten Tage ab der bisherige, am 1. Juli v. J. in Wirksam⸗ keit getretene Tarif aufgehoben wird. Ratibor, Breslau, Berlin, im Oktober 1862. Königliche Direction der Wilhelmsbahn. Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn. Königliche Direction deer Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Im Monat September betrugen die Einnah⸗ men und zwar:

11858]

DOberschlesische Eisenbahn.

11“

1861 Thlr.

1.8

1862 Thlr.

aus dem Personen⸗ und Gepäck⸗Verkehr 3. 8,457 aus dem Güter⸗ und Vieh⸗ Transport:

8

a) im innern Verkehr ..

b) im direkten und Durch⸗ gangs⸗Verkehr

ad extraordinaria

17,472

19,831 8,698

8,091

13,202

17,032 7,061

Zusammen... 54,458

Pro Monat September 1862

also mehr .....

Hierzu die Mehr⸗Einnahme bis ult. August e. mit

9,072

15,388

Mithin pro 1862 im Ganzen

Ratibor, den 8. Oktober 1862 1

Königliche Direction der Wilhelmsbahm.

0,00 8 69,2 20

8 1

8 1111111A1AA A

Breslau, den 7. Oktober 1862.. Im Wege der öffentlichen Submission sollen

die nachstehend aufgeführten Material⸗Abgänge bei der Werkstätte zu Breslau dem Meistbietenden überlassen werden:

altes Schmelz⸗ und Gußeisen, gußstählerne und schmiedeeiserne Drehspähne, diverse Stahl⸗ Abfälle, Eisenblech⸗Abfälle, Bahnschienen, messingene Siederöhre, Gummiwaaren, Stuhl⸗ rohr⸗Abfälle, Bruchglas, Putzlappen und Putzbaumwolle, Lokomotiv⸗Federwaagen, so wie zwei alte Lokomotiven nebst Reserve⸗ achsen.

Die Gebote sind portofrei, versiegelt und mit

der Aufschrift:

»Offerte auf den Ankauf von Ma⸗ terial⸗Abgängen« versehen, bis zum Submissions⸗Termine g- den 23. Oktober 1862, Vormittags 10 Uhr, an das Bureau des Köͤniglichen Ober⸗Maschinen⸗ meisters der Oberschlesischen Eisenbahn zu Breslau einzureichen, wo die Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten werden eröffnet werden. Exemplare der Bedingungen, unter denen der Verkauf stattfindet, nebst Formularen für Abgabe der Gebote können gegen Erstattung der Kopialien in dem erwähnten Bureau entnom⸗ men werden. Bietungslustige werden aufge⸗ fordert, die zum Verkauf kommenden Gegenstände auf dem Lagerplatze vor Abgabe der Gebote in Augenschein zu nehmen.

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1 8 ö’

Berlin⸗Potsdam⸗Magde⸗ burger Eisenbahn.

August dieses Jahres ist die Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger Eisenbahn Gesellschaft ermächtigt, in Stelle ihrer vier respective vier einhalb pro⸗ zentigen Prioritäts⸗Obligationen Littera C. und Littera D. neue Emission deren vier prozentige Littera C. neue Emission auszugeben.

Auf Grund dessen kündigen wir hierdurch sämmtlichen Inhabern der auf Grund der Pri⸗ vilegien vom 10. Juli 1846, 21. Juni 1847 und 17. September 1851 emittirten noch nicht zur Amortisation ausgeloosten Prioritäts⸗Obligationen Litt. C. und Litt. D. neue Emission dieselben zum 2. Januar 1863 und fordern die derzeitigen Inhaber auf, die Obligationen mit den laufenden Toupons vom zweiten Januar 1863 ab bei un⸗ seren Kassen in Berlin oder Potsdam, bei der ersteren jedoch nur bis zum 29. Januar 1863, in den Vormittagsstunden der Wochentage von 9 bis 1 Uhr zur baaren Auszahlung einzureichen.

Den Obligationen muß ein nach den Num⸗ mern geordnetes Verzeichniß beigefügt werden. Für jeden fehlenden Coupon wird der Betrag in Abzug gebracht. Mit dem 2. Januar 1863 hört die Verzinsung ausf. 16

Diejenigen Inhaber der gekündigten Obligatio⸗ nen, welche sie in Aprozentige Prioritäts⸗Obli⸗ gationen Litt. C. neue Emmission umzutauschen wünschen, haben dieselben mit den Coupons seit dem 1. Juli 1862 in der Zeit vom 4. Oktober bis 4. November dieses Jahres, in den Vor⸗ mittagsstunden der Wochentage von 9 bis 1 Uhr, bei unseren Hauptkassen in Berlin und Potsdam, oder bei der Hauptkasse der Magdeburg⸗Halber⸗- städter Eisenbahn⸗Gesellschaft in Magdeburg ein. zureichen, und erhalten dafür Zug um Zug die neuen vierprozentigen Prioritäts⸗Obligationen Litt. C. ebenfalls mit Coupons seit dem 1. Jul dieses Jahres und außerdem eine Konverssens⸗ Prämie von Einem Prozent des Rominal-Be. trages, so wie eine baare Vergüͤtigung d er Ins. Difserenz für das zweite Semester dieses JZohmesn mit einem Viertel Prozent. Mit dem 4. No. vember dieses Jahres hoöͤrt die Berechtigung zuns Umtausch auf. 8

Oas Dieeckertum

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8A

Daurch Allerhöchstes Privilegium vom 25sten

Potsdam, den 24. Septemden 1

[18tt

1819

Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗ Leipziger Eisenbahn.

Mit Genehmigung der Königlichen Staats⸗ Regierung haben wir beschlossen, die von unserer Gesellschaft auf Grund des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 28. August 1856 emittirten 4 ‚prozentigen Prioritäts⸗Obligationen zurück⸗ zuzahlen und kündigen dieselben in Folge dessen, soweit sie noch im Umlaufe sind, hiermit zur Rückzahlung am 6. April 1863. 1

Es hört alsdann die Verzinsung auf.

Die Inhaber dieser Obligationen fordern wir auf, dieselben nebst den Talons und den Zins⸗ Coupons Nr. 4 bis 10 inel, in der Zeit vom 6. bis 20. April 1863, in den Vormittagsstunden, bei unserer hiesigen Hauptkasse mit einem Ver⸗ zeichnisse, worin sie der Nummernfolge und dem Betrage nach aufgeführt sind, einzuliefern und da⸗ gegen den Nominalbetrag der Obligationen, so wie deren Zinsen zu 4 ½ pECt. pro anno, für die Zeit vom 1. Januar bis 6. April 1863 in Em⸗ pfang zu nehmen. EI

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei un⸗ serer Haupt⸗Kasse und bei unseren sämmtlichen Einnehmern außerhalb Magdeburg zu haben.

Sollten einzelne der oben bezeichneten Coupons nicht mit eingeliefert werden, so wird deren Be⸗ trag bei der Zahlung des Nominalwerthes der Obligationen in Abzug gebracht.

ir bieten den Inhabern der ge⸗ dachten Obligationen aber auch deren Convertirung in vierprozentige an, und verpflichten uns, Denjenigen, welche mit dieser Zinsen⸗Herabsetzung innerhalb 4 Wochen, spätestens aber am 31. Oktober c., sich einverstanden erklären, eine Prämie von einem hal⸗ ben Prozente des Betrages der Obli⸗ gationen zu gewähren.

Die bezügliche Erklärung ist bis zu dem be⸗ zeichneten Tage, unter Einreichung der Obligatio⸗ nen nebst den dazu gehörigen Talons und den Zins⸗Coupons Nr. 4 bis 10 inel, mit einer De⸗ signation der zu konvertirenden Stücke in zwei Exemplaren, von denen das eine mit Empfangs⸗ bescheinigung sofort zurückgegeben wird,

bei unserer hiesigen Hauptkasse,

bei der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt

in Leipzig,

bei Herrn H. C. Plaut in Leipzig, ——

oder

bei Herrn H. C. Plaut in Berlin abzugeben. 1“

Formulare zu dieser Erklärung sind bei den ge⸗ dachten Einreichungsstellen zu haben.

Die Inhaber behalten den Zins⸗Coupon Nr. 3, da die Verzinsung mit 4 p„Ct. für die convertirten Obligationen erst am 1. Januar 1863 beginnt, sind dagegen gehalten, für jeden fehlenden Zins⸗ Coupon der Nr. 4 bis 10 inkl. die Zinsdifferenz zwischen und 4 pCt. bei den Convertirungs⸗ stellen baar einzuzahlen. 1 12

Gegen Rückgabe der Empfangsbescheinigung sind die Obligationen nach 8 Tagen nebst den zu⸗ gehörigen Coupons und Talons, nachdem solche mit dem Convertirungsstempel versehen, wiederum an den vorbemerkten Stellen abzunehmen⸗ und es wird alsdann den Inhabern auch die Prämie von ¼ pCt. ausgezahlt. M“ 8 Magdeburg, den 30. September 1862/. Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Lripf ger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Sanse.

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Die diesjährig lung des 8 88 Bergwerks⸗Vereins Friedric. N8 8

Feris. Hütte zu Walheim d Kahr ard nach §. 34 de Statuts 1 88 8 8- Im 28. d. MtKi Morgen? 11 Ahr 8 mn Geschäftslokale daes atkinden, und aden men, ep K. 35. unsen Wnehnaine n Tinneecne dersden dierxmit .ü. deem N d. h n