1862 / 238 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1773

8 - vom 11. Juli 1839 enthaltenen Bestimmungen. Vom Universität zu Berlin, zur Anlegung des von des Sultans Majestät e . und Sonnabend von 9—10 Uhr (erg. 3..0. September 1862. ihm verliehenen Medschidje⸗Ordens dritter Klasse, und dem Professor Salinenkunde: Montag von 4—5 Uhr Derselbe). Berlin, den 11. Oktober 1862. Dr. Firmenich⸗Richartz zu Cöln zur Anlegung des von des Allgemeine Füttenkunde: Ta lich I“ Debits⸗Comtoir der Gesetzsammlung. Königs von Bayern Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes erster (Dr. Keibel). g Klasse des Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael die Erlaubniß zu 90 1 —212 cX st von 10 9 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 1n v dh. Medizinal⸗Angelegenheiten. Mechanik (1. Abtheilung): Dienstag und Donnerstag von 5—7 Uhr (Oberlehrer Dr. Bertram). Maschinenlehre (1. Abtheilung: Dampfmaschinen): Montag und Sonnabend von 5—7 Uhr, Mittwoch von 4—6 Uhr (R. R. Werner). Gemeines preußisches und deutsches Bergrecht: eg- Donnerstag und Freitag von 4—5 Uhr (Bergrath im vorderen Museengebäude, C9 8 ee. und Kolloquien über Mineralogie: die . I Zeit und von Prosess⸗ e u. s w., Professor Dr. G. Rose). ; ineren Kunstwerke d ittelalters und der Desgleichen über Geognosie: Montag und Donnerstag die ““ 9 . 2 1 hes lsch 8 jpli F Sammlung für Völkerkunde,

esgleichen über mathematische Disziplinen: Frei⸗ S F erthümer, tag von 5 —7 Uhr (Oberlehrer Dr. Bertram). b Sammlung der nordischen Alterthümer,

ahre 1865 ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von Jahren aus Bergbaukunde (1. Abtheilung): Dienstag, Mi 858 zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von jährlich wenigstens 9 - h 9) stag dittwoch, ein und einhalb Prozent des Kapitals und dem Betrage der durch die fort⸗ schreitende Amortisation ersparten Zinsen. u“

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Auslosung erfolgt vom Jahre 1865 ab in dem Monate Avpril jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmt⸗

liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die aus⸗

geloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese

Bekanntmachung erfolgt sechs und drei Monate vor dem Zahlungstermine

in dem Preußischen Staats⸗Anzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Re⸗

gierung zu Marienwerder und dem Kreisblatte des Kreises Loebau.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird

es in halbjährlichen Terminen am 1. April und am 1. Oktober von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem

verzinset. I Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße

Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise dieser Schuld⸗ verschreibung, bei der Kreis⸗Chaussee⸗Baukasse in Neumark und zwar auch

in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗

bung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗Coupons der späteren Fälligkeits⸗

termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapital⸗Beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach

hir8. 8.

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Bekanntmachung

Vom 15. d. M. ab wird die Gebühr für Bestellung der mit den Posten und Eisenbahn⸗Post⸗Transporten hier eingehenden Pakete ohne Werths⸗Declaration

a) für Pakete bis zum Gewichte von 30 Pfund einschließlich von 2 ½ auf 1 Sgr. und b) für Pakete im Gewichte über 30 Pfund von 5 auf 2 Sgr. pro Stück herabgesetzt werden, für die gleichzeitige Abgabe des Begleitbriefes aber, wie bisher, ein Bestellgeld nicht zur Erhebung kommen.

Für mehrere, zu einem Begleitbriefe gehörige Pakete wird die Bestell⸗ gebühr nach dem Gesammtgewichte der Pakete berechnet und erhoben werden.

Bei der wesentlichen Ermäßigung der Paket⸗Bestellgebühr läßt unter den hiesigen örtlichen Verhältnissen sich annehmen, es werde den Wünschen der Interessenten entsprechen, die für sie per Post eingehenden Pakete durch die Paket⸗Bestellwagen zugesandt zu erhalten. Es wird daher vom 15ten d. M. ab die Uebersendung von Paketen ohne deklarirten Werth an alle

1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich: die Gemälde⸗Galerie,/, 1“ die Skulpturen⸗Galeri,²/, b das Antiquarium 4“

dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier

Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld⸗ verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Theil I. Titel 51 §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu u Do soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vier⸗ jjäͤhrigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den statt⸗ gehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei⸗ oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗

Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden.

bung

Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind

bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben. den Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗Chaussee⸗ bau⸗Kasse zu Neumark gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung dder neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, so⸗

fern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der

Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗

chrift ertheilt. 8 Neumark, den. Die ständische Kommission für den Chausseebau im Kreise Loebar

b Provinz Preußen. Regierungsbezirk Marienwerder.

Zins⸗Coupons

TH; Kftu e.,

896 ee 88 r. ee.. aüber...

Thaler

.. Thaler zu 2 P. Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe in bis.. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr Silbergroschen

8 der Zeit vom ten bis resp. vom ten

bis mit (in Buchstaben) Thaler.. bei der Kreis⸗Chaussee⸗Bau⸗Kasse zu Neumark. Neumark, den.ten Die Chaussee⸗Bau⸗Kommission des Kreises Loebau. Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen b Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Halb- jahres an gerechnet, erhoben wird. vC“

8

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Marienwerder. 1u“ n v1“

zur Kreis⸗Obligation des Kreises Loebau.

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Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der

8 üj Thaler à te Serie Zins⸗Coupons für die 5 Jahre 18.. bis 18.., bei der Kreis⸗Chaussee⸗Bau⸗Kasse zu Neumark, insofern Seitens

Obligation des Kreises Loebau Littr Nr über .. Prozent Zinsen, die

des Inhabers der Obligation kein Widerspruch dagegen

8

.“ Neumark, den ten

Die Chaussee⸗Bau⸗Kommission des Kreises Loebau. 8 88 u““ öu 1 8—

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

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Während des bevorstehenden Winter⸗Semesters werden an der Königlichen Berg⸗Akademie die nachstehend aufgeführten Vorlesungen b vI1“

halbjährige Zins⸗Coupons Für die weitere Zeit wer⸗

Mineral⸗Chemie: Mittwoch von 3 4 Uhr, Sonnabend von 3— 5 Uhr (Professor Dr. Rammelsbergg9. Zeichnen: a) Vorträge Schatten⸗Constructionen: v Tööö b) Uebungen im Zeichnen und Konstruiren: Mitt⸗⸗ woch, Freitag und Sonnabend von 10 12 Uhr (H. Mit Hinweisung auf §. 9—13 der durch die Allerhöchste Ordre

Dienstag von 10 12

8

vom 1. September 1860 genehmigten »Vorschriften für die Königliche

Berg⸗Akademie⸗ ergeht an Diejenigen, welche an den Vorlesungen theil⸗ zunehmen beabsichtigen, hierdurch die Aufforderung, ihre Gesuche mit Beifügung der bezüglichen Atteste portofrei unter der Adresse: »An

die Direction der Königlichen Berg⸗Akademie zu Berlin, Linden⸗

straße Nr. 47⸗, bis zum 15. d. M. einzureichen. Der Beginn der Vorlesungen wird demnächst durch Anschlag

im Akademie⸗Lokale, Lustgarten Nr. 6 hierselbst, bekannt gemacht

werden. Berlin, den 1. Oktober 1862. Lottner,

8

wird, enthält unter

Nr. 5605. das Gesetz, betreffend die Stempelsteuer von ausländi⸗ schen Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigeblättern. Vom 26. September 1862; unter das Gesetz, betreffend die Aufhebung der Verordnung vom 14. Oktober 1844, wegen periodischer Revision des Grundsteuer⸗Katasters der beiden westlichen Provinzen Sthcentand und Westfalen. Vom 26. September 1862 unter den Allerhöchsten Erlaß vom 23. August 1862, be⸗ treffend die Aufhebung der in dem Reglement für das platte Land des Herzogthums Schlesien und der Graf⸗ schaft Glatz vom 19. Mai 1765 und in der Dorfpolizei⸗ Ordnung für die gedachten Landestheile vom 1. Mai 1804 enthaltenen baupolizeilichen Bestimmungen, so wie deren Regelung durch eine allgemeine Verordnung; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 27. September 1862, be⸗ treffend die Auflösung des Königlichen Eisenbahn⸗Kom⸗ missariats zu Breslau und den Uebergang der Geschäfte desselben an das Königliche Eisenbahn⸗Kommissariat zu Berlin; unter die Bekanntmachung der Ministerial⸗Erklärung vom 4. Juni 1862, betreffend die mit der Herzoglich Anhalt⸗ Dessau⸗Cöthenschen Regierung vereinbarte Modification der wegen Verwendung der Eisenbahn⸗Abgabe in den Staats⸗Verträgen über die Berlin⸗Anhaltische und die Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn vom 26. April 1839 enthaltenen Bestimmungen. Vom 30. September 1862; und unter die Bekanntmachung der Ministerial⸗Erklärung vom 4. Juni 1862, betreffend die mit der Herzoglich Anhalt⸗ Bernburgischen Regierung vereinbarte Modification der wegen Verwendung der Eisenbahn⸗Abgabe in dem Staatsvertrage über die Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn

über Projections⸗Methoden und

Das 36ste Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausgegeben

Sammlung der ägyptischen Alterthüämer im neuen Museengebäude,

sind für den Besuch des Publikums geöffnet:

Sonnabends und Montags in den 6 Winter⸗Monaten von 10 bis 3 Uhr,), in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr;

Sonntags von 12 bis 2 Uhr. I“.“

2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt⸗ Eingang des vorderen M useums von der großen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Per⸗

sonen zugelassen.

3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Be⸗

such der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Einheimi⸗

chen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend Art wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir⸗Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange aus⸗ gelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangsbau statt.

4) Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia⸗ turen und Kunstdrucke im neuen Museen⸗ Gebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einheimischen und Fremden vor⸗ behalten, welche dieselbe zu Studien benutzen wollen.

5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirchlichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗, Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmel⸗ fahrtstage sind die Königlichen Museen geschlossen.

6) Den Galerie⸗Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.

Berlin, den 1. Oktober 1862. 8

Der General⸗Direktor der Königlichen Museen. von Olfers. 8

. Marine⸗Ministerium.

Der Geheime expedirende Secretair und Kalkulator, Rechnungs⸗ Rath Lamlé ist auf seinen Antrag vom 1. Januar 1863 ab mit der gesetzlichen Pension in den Rubestand versetzt worden.

Tages⸗rdnung.

64ste Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 88 11. Zktober 1862, Vormittags 10 Uhr. 1) Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts⸗ Etats, betreffend die Allgemeinen Rechnungen über den Staats⸗ haushalt der Jahre 1859 und 1860, so wie die Etats⸗Ueber⸗ schreitungen und außeretatsmäßigen Ausgaben derselbe Jahre. Achter Bericht der Kommission für Petitionen.

10. Oktober. Se. Majestät der König haben

Berlin, 1 n Dem Professor Dr. von Graefe an der

Allergnädigst geruht:

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Adressaten, mit Ausnahme der Behörden, durch die Paket⸗Bestellwagen gegen Erhebung der Bestellgebühr erfolgen, wenn nicht bis zum 12. d. M. bei dem hiesigen Hof⸗Post⸗Amte (3. Abtheilung), schriftlich, unter Angabe der Wohnung, das Verlangen ausgesprochen werden sollte, die Pakete ferner von der Post abholen zu laf sen. Pakete mit steuerpflichtigem Inhalte können selbstredend nach wie vor

nur in den Steuer⸗Expeditionen im Hof⸗Post⸗Amts⸗Gebäude in Empfang genommen werden. 8— v11““

Der Ober⸗Post⸗Direktor

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Nichtamtliches.

Preußen. Babelsberg, 9. Oktober. Se. Majestät der König empfingen heute auf Schloß Babelsberg Se. Durchlaucht den Herzog von Dino, so wie den nach Altenburg kommandirten Major Beyer von Karger des 3. Brandenburgischen Infanterie⸗Regi⸗ ments Nr. 20. Außerdem nahmen Allerhöchstdieselben den Vortrag des General⸗Adjutanten General⸗Major von Alvensleben und des Majors von Vegesack entgegen. 1

Um 3 Uhr fand das Diner Statt, zu dem der General⸗Lieute⸗ nant von Wasserschleben, General⸗Major von Frobel und Major von Werder Einladungen erhalten hatten. 16“

Berlin, 10. Oktober. Se. Majestät der König nahmen gestern Abend bei Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Karl in Schloß Glienicke den Thee ein. 1

Allerhöchstdieselben empfingen heute auf Schloß Babelsberg Se. Königliche Hoheit den Prinzen Karl nach Höchstdessen heute früh erfolgter Rückkehr von einer längeren Vergnügungsreise. Um 10 Uhr fuhren Se. Majestät nach Berlin, und geruhten in Allerhöchstihrem Palais einer Deputation hiesiger Einwohner, geführt vom Lehrer Fiege, eine Audienz zu ertheilen, um aus deren Händen eine Loya⸗ litäts⸗ und Ergebenheits⸗Adresse zu empfangen Se. Majestät unter⸗ hielten Sich huldvoll mit den einzelnen Mitgliedern der Deputation und sprachen Allerhöchstihren Dank und Anerkennung in gnädigster

Weise aus. . 2

Allerhöchstdieselben nahmen später den Vortrag des Kriegs⸗ ve Marine⸗Ministers, General⸗Lieutenants v. Roon, des General⸗Adju⸗ tanten General⸗Majors von Alvensleben und des Majors von Ve⸗ gesack entgegen, und empfingen den Staatsminister Grafen von Bernstorff und den General⸗Lieutenant Vogel von Falckenstenstein, Commandeur der 5. Division.— Um 5 Uhr fand bei Sr. Majestät ein größeres Diner statt.

In der heutigen (21.) Sitzung des Herr enhauses ist der erste Gegenständ H2 der Bericht der Budget⸗Kom⸗ mission über die Denkschrift der Königlichen Sesgt eeshg vom 31. Juli 1862, betreffend die Ausführung des Gesetzes vom 1 Juni 1851 über die Unterhaltung, Verpflegung und Erziehung der ober⸗ schlesischen Typhus⸗Waisen, und den Beschluß des öö hauses vom 4. Oktober d. . Ser Antrag der Kommission, da zin lautend: dem Beschlusse des Abgeordnetenhauses die verfasfungsmezige Hustimmung zu ertheilen, wird ohne Diskussion angenommen. Oas

Zaus geht hierauf zur Spezial⸗Debatte des Budgetberichts für

das Jahr 1862 üb Nüh 1116 EEE.

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