1862 / 240 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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findet darin die Ermächtigung, bis zur gesetzlichen Feststellung des Etats die Ausgaben zu bestreiten, welche zur Erhaltung der bestehenden Staatseinrichtungen und zur Förderung der Landeswohlfahrt nothwendig sind, indem sie die Zuversicht hegt, daß dieselben seiner Zeit die nachträgliche Genehmigung des Landtages erhalten werden.

Die Regierung Seiner Majestät des Königs ist von der Ueberzeugung durchdrungen, daß eine gedeihliche Entwickelung unserer Verfassungs⸗Verhältnisse nur dann erfolgen kann, wenn jede der gesetzlichen Gewalten ihre Befugnisse mit der⸗ jenigen Selbstbeschränkung ausübt, welche durch die Achtung der gegenüberstehenden Rechte und durch das verfassungs⸗ mäßige Erforderniß der freien Uebereinstimmung der Krone und eines jeden der beiden Häuser des Landtages geboten ist. Die Regierung Seiner Majestät zweifelt nicht, daß die Ent⸗ wickelung unseres Verfassungslebens an der Hand der Erfah⸗ rung auf diesem Wege fortschreiten, und daß auf dem Grunde der gemeinsamen Hingebung für die Macht und Würde der Krone und für das Wohl des Vaterlandes auch die jetzt her⸗ vorgetretenen Gegensätze ihre Ausgleichung finden werden.

Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Königs erkläre ich hiermit die Sitzung der beiden Häuser des Land⸗ tages für geschlossen.

Nachdem die vorstehende Rede verlesen worden war, verließ die Versammlung nach einem dreimaligen Lebehoch auf Se. Majestät den König den Saal.

Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Konrektor am Gymnasium zu Eisleben, Professor Dr. Moench, und dem Regierungs⸗Kanzlei⸗Secretair Baehr zu Cöslin, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, so wie dem Kaiserlich fran⸗ zösischen Lieutenant Pellegrin vom 36. Linien⸗Infäaͤnterie⸗Regiment, Lehrer an der Ecole normale de gymnastique zu Joinville⸗le⸗Pont, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, und dem Schullehrer Plewa zu Schaden im Kreise Sensburg das Allgemeine Ehren⸗

zeichen zu verleihen. 8

Ihre Königliche Hoheit die von hier nach Weimar abgereist.

Prinzessin Karl von Preußen ist

ESe. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von Preußen st im Jagdschlosse Glienicke wieder eingetroffen. u“

Ministerium für Handel, Gewerbe

und öffentli Arbeiten. ff n

Dem Fabrikbesitzer C. Hoppe in Berlin ist Oktober d. J. ein Patent auf ein durch kalorische Maschinen zu bewegendes Fuhr⸗ werk, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewie⸗ senen Zusammensetzung und ohne Jemand in der Benutzung bbekannter Theile zu beschränken auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.

ter dem 10ten

1 g h. Rüdiger und dem W. H. Rhodes zu Chemnitz unter dem 19. Juli 1861 ertheilte Patent auf eine durch Zeichnungen und Beschreibung nachgewiesene Verbindung mechanischer Mittel zum Aufwickeln von Gar⸗ nen auf Spindeln von Drosselstühlen, so weit sie als neu uuund eigenthümlich erkannt worden, st aufgehoben worden.

Das dem Ingenieur Th

11A121AA““ 8 Zu Wernigerode im Regierungsbezirke Magdeburg, zu Worbis im Regierungsbezirke Erfurt, zu Ostrowo und Kempen im Regie⸗

zu Züllichau im Regierungsbezirke Frankfurt a. 7O. und zu Strzelno im Regierungsbezirke Bromberg, werden am 15. d. M., zu S im Regierungsbezirke Frankfurt a. 7O. und zu Pobnisch Wartenberg im Regierungsbezirk Breslau am 20. d. M. Telegraphen⸗Stationg mit beschränktem Tagesdienste (cfr. §. 4. des Reglements für dn telegraphische Korrespondenz im Deutsch⸗Oesterreichischen Telegraphen⸗ Verein) eröffnet werden. 1p““

Berlin, den 11. Oktober 1862. 8

Königliche Telegraphen⸗Direction.

m der geistlichen, Unterrichts⸗ und kedizinal⸗Angelegenbeiten.

Am Magdalenen⸗Gymnasium zu Breslau ist die Anstellu des Schulamts⸗Kandidaten Dr. Dzialas als Kollaborator gene migt worden .

An der Realschule zu Burg ist die Anstellung des Schulamts⸗ Kandidaten Gauß als ordentlicher Lehrer genehmigt worden.

Finanz⸗Ministerium.

Die Ziehung der 4. Klasse 126. Königl. Klassen⸗Lotterie wird den 25. Oktober d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotterie⸗Gebäudes ihren Anfang nehmen. 1b

Die Erneuerungs⸗Loose, so wie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den §§. 5, 6 und 13 des Lotterie⸗Planes unter Vorlegung der bezüglichen Loose aus der 3. Klasse spätestens am 21. Oktober d. J. einzulösen.

Berlin, den 14. Oktober 1862.

Königliche General⸗Lotterie⸗Directi

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Appel⸗ lationsgerichts⸗Chef⸗Präsident Graf Rittberg, nach Schlesien. Der Ministerial⸗Direktor, Wirkliche Geheime Ober⸗Berg⸗Rath Krug von Nidda, nach der Provinz Westfalen und nach der Rheinprovinz.

„Berlin, 13. Oktober. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Kanzlei⸗Rath Horn beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, dem Geheimen Secretair Taglioni bei der Gesandtschaft in Paris und dem Regierungs⸗Assessor von Viebahn, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers der Franzosen Majestät ihnen verliehenen Ritterkreuzes des Ordens der Ehrenlegion zu ertheilen.

Nichtamtliches.

„Preußen. Berlin, 11. Oktober. Se. Majestät der König nahmen Vormittags den Vortrag des Wirklichen Geheimen Rathes Gceheimen Kabinets⸗Rath Illaire entgegen und empfingen den Oberst von Pfuel, Commandeur der 3. Kavallerie⸗Brigade; 84 Uhr fuhren Se. Majestät nach Berlin, machten der Frau Gräfin von Bernstorff einen Besuch; nahmen die Vorträge des Präsidenten des Staats⸗Ministeriums von Bismarck⸗Schönhausen und des Staats⸗ Ministers von Bodelschwingh entgegen und empfingen Herrn von Schwichau. 28 Uhr begaben Sich Se. Majestät auf der Anhalter Bahn nach Koburg zu Ihrer Majestät der Königin von England. „— 13. Oktober. Se. Majestät der König kehrten heute früh um halb 8 Uhr von Weimar zurück. Bald nach dem Eintref⸗ sen in Berlin empfingen Se. Majestät den Präsidenten des Staats⸗ Ministeriums, von Bismarck⸗Schönhausen, später den General⸗Ad⸗ jutanten Grafen von der Groeben, und nahmen im Laufe des Vor⸗ mittags die Vorträge des Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ Raths Costenoble, des Wirklichen Geheimen Raths, Geheimen Kabinets⸗Raths Illaire und des Kriegs⸗Ministers entgegen.

In der gegen den Schluß der Sonnabend⸗Sitzung des Herrenhauses erfolgten Abstimmung über die Bud⸗ get⸗Angelegenheit wurde die Resolution der Kommission (Zurück⸗ weisung des Etats an das Abgeordnetenhaus) mit 127 Stimmen

rungsbezirke Posen, zu Fischhausen im Regierungsbezirke Königsberg,

gegen 39 verworfen; der erste Theil des Antrags des Grafen von

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Arnim⸗Boytzenburg (s. Nr. 239 d. Bl.) mit 150 gegen 17 Stimmen, und der zweite Theil des Antrags mit 114 gegen 44 Stimmen angenommen.

In der heutigen (23sten) Sitzung des Herrenhauses erfolgte die Verlesung einer Zuschrift des anderen Hauses, be⸗ treffend die dort so eben gefaßte Resolution, wodurch der Be⸗ schluß des Herrenhauses vom 14. d. Mts., betreffend die An⸗ nahme des Budgets in der Regierungs⸗Vorlage für »null und nichtig« erklärt wurde. Der Herr Präsident erklärte, daß er unter den obwaltenden Umständen das Schreiben lediglich zu den Akten gehen lassen werde. Hierauf verlas der Herr Ministerp räsident die Allerhöchste Ermächtigung, den Schluß des Landtags betreffend, welcher heute Nachmittag 3 Uhr im Königl. Schlosse erfolgen soll.

Das Abgeordnetenhaus genehmigte in seiner heutigen Sitzung die nachstehende Resolution:

„»Der von dem Herrenhause in seiner Sitzung vom 11. d. M. in Ansehung des Staatshaushaltsetats für 1862 gefaßte Beschluß, inso⸗ fern er sich nicht darauf beschränkt, den der Verathung des Herren⸗ hauses allein unterliegenden Beschluß des Abgeordnetenhauses vom 3ten d. M. über die Budgetvorlage der Regierung anzunehmen oder zu ver⸗ werfen vielmehr nach Verwerfung des Beschlusses des Abgeord⸗ netenhauses die Budgetvorlage der Regierung annimmt, mit welcher das Herrenhaus gar nicht befaßt gewesen ist verstößt gegen den klaren Sinn und Wortlaut der Verfassung Art. 62 Allinea 3, und ist deshalb null und nichtig. Die königliche Staatsregierung kann daher aus diesem Beschlusse keinerlei Rechte herleiten.⸗

Frankfurt a. M., 11. Oktober. Die offtzielle Mittheilung über die Bundestagssitzung vom 9. Oktober lautet: Präsidium legte die während der Vertagung der Bundesversammlung eingegan⸗ genen Notificationsschreiben Ihrer Majestät der Königin von Spa⸗ nien, Allerhöchstderselben Entbindung von einer Infantin betreffend, sowie Sr. Maj. des Kaisers der Franzosen, die Entbindung Ihrer kais. Hoh. der Prinzessin Clotilde, Gemahlin Sr. kaiserl. Hoheit des Prinzen Napoleon, von einem Prinzen betreffend, vor, und es wurde beschlossen: diese Schreiben in üblicher Weise zu beantworten. Ferner machte Präsidium die Anzeige, daß der königl. spanische Ge⸗ sandte in Folge seiner Versetzung nach Berlin bis zur Ankunst sei⸗ nes Nachfolgers den Legationssecretair Zarco det Valle zum interimi⸗ stischen Geschäftsträger bestellt habe, und daß der mit Urlaub abwe⸗ sende Königl. belgische Gesandte durch den Legationssecretair Ritter v. Moyard vertreten werde. Sodann kam ein Schreiben Sr. Königl. Hoh. des Prinzen Heinrich der Niederlande zur Vorlage, in welchem Höchstderselbe seinen Dank dafür ausspricht, daß einem Thor in der Bundesfestung Luxemburg der Name »Heinrichsthor⸗ beigelegt worden ist. 2

Durch einen Bericht der zu Hannover tagenden Kommission zur Ausarbeitung einer allgemeinen Civilprozeßordnung wurde angezeigt, daß dieselbe den Königlich hannoverschen Justizminister von Bar zu ihrem Ehrenpräsidenten und den Sectionschef im K. K. österreichi⸗ schen Justizministerium Dr. Rizy zu ihrem wirklichen Präsidenten ernannt habe.

Auch theilten die betreffenden Gesandten mit, daß von Württem⸗ berg der Ober⸗Tribunals⸗Rath Freiherr v. Sternenfels von Nassau der Hofgerichts⸗Direktor Winter und von der freien Stadt Frankfurt der Senator Dr. Nestle zu Mitgliedern der gedachten Kommission ernannt worden seien. 8

Preußen erklärte sich bereit, die Einführung des Gesetzentwurfs wegen der in den deutschen Bundesstaaten in bürgerlichen Rechts⸗ streitigkeiten gegenseitig zu gewährenden Rechtshülfe auf verfassungs⸗ mäßigem Wege zu bewirken, mit dem Vorbehalt, daß das zu erlas⸗ sende Gesetz nur denjenigen Staaten gegenüber zur Anwendung kommen werde, in welchen dasselbe auch zu Gunsten Preußens werde eingeführt werden. Liechtenstein, Reuß ä. L., Lippe und Hessen⸗ Homburg erklärten gleichfalls ihren Beitritt zu dem fraglichen Gesetz⸗ Entwurf. 8

Würtemberg zeigte an, daß der k. Ober⸗Regierungsrath v. Bitzer zum Mitglied der Kommission ernannt worden sei welche am 2A4sten November d. J. zu Berathungen über eine gemeinsame Patentgesetz⸗ gebung in Frankfurt a. M. zusammentreten soll. b

Von Anhalt⸗Bernburg und Waldeck wurde die erfolgte Publi⸗ cation des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs angezeigt, und die freie Stadt Lübeck erklärte ihre Bereitwilligkeit, die von der Nürnberger Kommission entworfenen Zusätze zu der allgemeinen deutschen Wechselordnung zum Gesetz zu erheben. 8

Schließlich wurden auf Vortrag des Militair⸗Ausschusses die Genie⸗Dotations⸗ und Festungsbau⸗Rechnungen der Bundesfestung Ulm und die halbjährigen Nachweisungen über ‚die Proviant⸗ und Lazarethvorräthe in mehreren Bundesfestungen für richtig anerkannt.

(Fr. Bl.)

Baden. Karlsruhe, 10. Oktober. Se. Großherzogl. Hoh. der Prinz Ludwig von Hessen nebst Gemahlin, Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Alice von Großbritannien, ist gestern Mittag aus Darm· stadt in Baden eingetroffen. Hochdieselben wurden von Ihren Königl. Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin am Bahn⸗

hofe empfangen und ins Großherzogl. Schloß geleitet, woselbst hohen Gäste bis Sonntag den 12ten verweilen werden. (Karlsr. Z.

Bayern. München, 10. Oktober. Im Ausschusse Handelstags stimmten neun Stimmen für den Antrag, Handelstag möge sich für Annahme des Handelsvertrages unter Bedingung der Abänderung des Art. 31 zu Gunsten Oesterreichs aus⸗ sprechen. Sieben Stimmen wollten die Abänderung wohl für wünschenswerth, aber nicht für eine Bedingung der Annahme des Handelsvertrages erklären.

Belgien. Brüssel, 11. Oktober. Ihre Majestät die Köni⸗ gin Victoria wird am 15. d. hier erwartet und vor der Rückreise einige Tage in Laeken zubringen. Der Herzog von Brabant tritt am 25. d. eine längere Reise nach dem Orient, und zwar zunächst nach Aegypten, an. 1

Großbritannien und Irlaud. London, 11. Oktober. Die Rückkehr Ihrer Majestät der Königin nach England findet im Laufe der kommenden Woche über Antwerpen statt, wohin die Yacht »Victoria und Albert⸗ im Laufe der verwichenen Nacht ab⸗ gefahren ist. 1

11. Oktober. Die »Times⸗ meldet, daß es den Soldaten verboten worden sei, morgen Hydepark zu besuchen. Eine Procla⸗ mation des Polizei⸗Direktors Sir Richard Mayne verbietet jedes Meeting und Redehalten in den Parks und warnt das Volk, solchen Meetings beizuwohnen; die nöthigen Maßregeln seien getroffen, die öffentliche Ruhe aufrecht zu erhalten.

Frankreich. Paris, 10. Oktober. Der »Courrier du Di⸗ manche« hat wegen Abdrucks eines von Prevost Paradol an die Redaction gerichteten Schreibens, welches »zu Haß und Verachtung gegen die Regierung aufzuregen« angethan gewesen, vom Minister des Innern eine zweike Verwarnung erhalten, deren Text der »Moni⸗ teur« heute mittheilt. 8

Herr Nigra ist in Paris angenommen und hatte bereits heute eine Konferenz in St. Cloud. Herr von Lavalette war schon gestern dort.

Mehemed Oschemil Pascha, der neue Gesandte der Pforte am Tuilerieen⸗Hofe, ist heute in Paris angekommen.

11. Oktober. Die Einberufung des gesetzgebenden Körpers zu Mitte Januar wird heute von der »France« als beschlossen be⸗ zeichnet.

Von Toulon wird gemeldet, daß Prinz Napoleon und Prin⸗ zessin Clotilde sich nach Lissabon begeben haben.

Der »Moniteur« publizirt heute die Gesetze über die der Wittwe Halévpy's bewilligte Jahrespension von 5000 Fr., und über die vom Staat für 853,660 Fr. übernommene Allier⸗Hängebrücke in Vichy.

Portugal. Lissabon, 9. Oktober. Fünf englische Kriegs⸗ schiffe, darunter der »Warrior«, sin? in dem hiesigen Hafen einge- laufen. Der Admiral hat gleich nach seiner Ankunft eine Audienz beim Könige nachgesucht.

Italien. Turin, 8. Oktober. Wie die amtliche Zeitung von gestern meldet, ist am 25. September in der Umgegend von Ancona ein Comiteé entdeckt worden, das schon seit einiger Zeit sich sehr eifrig damit abgab, Soldaten der Armee zur Desertion zu ver⸗ leiten. Die Agenten dieses Comité's befinden sich in den Händen der Justiz. 1

11. Oktober. Der Finanz⸗Minister hat die Budget⸗Vorlage für 1863 veröffentlicht. Das Ordinarium der Ausgaben ist auf 763,343,296 Fr. 24 C., das Extraordinarium auf 17,244,729 Fr. 15 C. veranschlagt. Es kommt dies einer Minder⸗Ausgabe um 38,959,075 Fr. 45 C. gleich. Die Einnahmen sind im Ordinarium auf 549,355,244 Fr. geschätzt, was gegen 1862 eine Zunahme um 30,207,470 Fr. ergiebt. Die außerordentlichen Einnahmen werden durch die Summe von 65,456,408 Fr. repräsentirt. Der Minister erwartet ein Deficit von 320,575,773 Fr.

Türkei. Aus Ragusa, 10. Oktober, wird telegraphirt, daß Omer Pascha an diesem Tage Skutari verlassen habe und mit der Erklärung, aus dem Kriegsdienste ausscheiden zu wollen, nach Konstantinopel abgereist sei. Derwisch Pascha hat sich nach Bosnien begeben. Rußland und Polen. St. Petersburg, 12. Oktober. Die »Nordische Post« theilt mit, daß der Reichsrath in der Bera⸗ thung von Gesetzvorlagen bezüglich der Gerichts⸗, Polizei⸗ und Ge⸗ meindeverfassung begriffen sei. Es sollen Gouvernements⸗Landtage geschaffen werden, die aus Delegirten bestehen, welche von Distrikts⸗ Versammlungen, die alle Klassen der Bevölkerung vertreten, gewählt werden. Die jährlich abzuhaltenden Versammlungen der Gouver⸗ nements⸗Landtage sollen 21, die der Distriktstage 7 Tage dauern. Jedes Gouvernement soll eine aus Wahlen hervorgehende Regent⸗ schaft für den Exekutivdienst erhalten. 1

Warschau, 12. Oktober. Im Lubliner und im Augustower Gouvernement ist der Kriegszustand aufgehoben worden. Ausgenom⸗ men sind nur die Städte Lublin, Siedlce und Suwalki. In Siedlee ist der Kreisrath wegen Ueberschreitung seiner Befugnisse auf gelöst worden. 8 1

Amerika. Mit dem Dampfer »City of Washington⸗ sind Nach⸗ richten aus New⸗Yorkvom 30sten v. Mts. eingetroffen. Eine Abtheilung