streiten wollten,
klären vielmehr, selbst wenn man auch mit der Regierung die Militair⸗Vor⸗ spanndienste als eine Staatslast betrachtet, den Rechtsweg insofern hier für zulässig, als der §. 79 und der am Schlusse darin allegirte §. 9 a. a. O. ausdrücklich die gerichtliche Verhandlung über Streitigkeiten gestattet, welche üͤber die Vertheilung der aus dem staatlichen Besteuerungsrecht fließenden Abgaben u nter den Kontribuenten entstehen.
Die thatsächlichen Behauptungen der Regierung und der Verklagten daß die Militair⸗Vorspannfuhren eine Staatslast, und daß solche den Klägern unmittelbar vom Staat und durch dessen Organe, nicht aber von der Ge⸗ meinde und deren Organen auferlegt seien, zielen, wie das Appellations⸗ gericht richtig bemerkt, auf eine Verneinung oder Bestreitung des Fundaments der vorliegenden Klage ab, und werden daher allerdings demnächst bei deren Raterieller Prüfung von den Gerichten ins Auge zu fassen sein, auch mög⸗ licherweise vielleicht dahin führen, daß die Kläger mit ihrem Anspruch gegen die Verklagten abgewiesen werden. Hier aber, wo blos erst von dem Kom⸗ petenzstreit die Rede ist, sind sie noch ganz irrelevant, und es bedarf weder der Prüfnng ihrer thatsächlichen, noch ihrer rechtlichen Begründung. Endlich fehlt auch, wie das Kreisgericht mit Recht andeutet, für die Regverung jede zegründete Veranlassung, der gerichtlichen Verhandlung über diesen Streit unter den Spanndienstpflichtigen Namens des Staats zu widersprechen, da dieser durch die zu erwartende richterliche Entscheidung jedenfalls ganz un⸗ berührt bleibt, und durch dieselbe, sie möge ausfallen wie sie wolle onicht verhindert wird, die Kläger zu Militair⸗Vorspannfuhren, falls solche wirklich eine LTv 88 “ fernerhin heranzuziehen. 8 1 er Kompetenz⸗Konflikt war daher fü gründet zu erklä
Berlin, den . — her für unbegründet zu erklären. Koöhiglicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte.
“ .“
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Besuch⸗Ordnung für die Königlichen Museen.
1) Die Sammlungen der. Königlichen Museen, nämlich: die Gemälde⸗Galerie, 8 v W die Skulpturen⸗Galerie, das Antiquarium 128 im vorderen Museengebä die Sammlung der Gyps⸗Abaüsse gebäude,
würde die Berufung der Regierung auf die 78, 79 8 Tit. 14, Th. M. des Allg. Landrechts zur Seeemechg des aSSna2 zu⸗ treffen⸗ dagegen passen diese Vorschriften auf den vorliegenden, lediglich unter den Mitgliedern der Gemeinde geführten Privat⸗Rechtsstreit nicht; ja sie er⸗
g 2 5 h Finanz⸗Ministerium.
I Bekanntmachung. 2 Folge zahlreicher Beschwerden über den Aufkau Loose durch Wiederverkäufer haben wir, um dem Publikum . behufs Wiedererlangung gespielter Loose zur folgenden Fe Lotterie an die Hand zu geben, die Anordnung getroffen, d essen. (Spieler welche bei Erneuerung von Loosen zur vierten Klast zün Einnehmer oder Unter⸗Einnehmer die Absicht des Spiels 1 asse dem Loose in der folgenden Klassen⸗Lotterie aussprechen, diese Leose vrselhen nehmer, sofern sie seiner Kollekte angehören und nicht die Zahl de ganzen Loosen überschreiten, bis zum zehnten Tage ne dch
— 88 .e. 1 ge nach beendi Ziehung vierter Klasse aufzubewahren und erst dann, u“ sbigin is
dahin nicht unter Zahlung des Einsatzes und Vorlegung der ent genen Lotterie abge⸗
86 8 be
111““
f der Lotterie.
sprechenden Loose vierter Klasse der vorhergegan
füter worden, anderweit zu verkaufen sind.
Den Spieler ier di 5 5 Sn welche hiernach die bevorstehende Erneuerung der ; CCIöö“ gekauften Loose selbst bewirken wollen, aber Ph den Woznor des auf den Loosen unterschriebenen Etan ennen, unterzeichnete Behörde diesen Wohnort auf Anfrage Auch werden etwa hierher mit den Einsatzbeträgen 88 er Klasse bis zum 18. k. M. eingehende Loose unmittelbar 8 betreffenden Einnehmern zugestellt werden. Berlin, den 13. September 1862. Königliche General⸗Lotterie⸗Direction. Hnist. Vowigt.
den
“ geruht: dem städtischen Patieüh onenisaencs LGeha “ zur Anlegung des von des Kaisers von Oesterreich Majesti 1 8. goldenen Verdienstkreuzes, und dem vormaligen 8 “ 8 2 ohann M üller zu Berlin, zur Anlegung “ ers982 8 Sachsen⸗Meiningen Hoheit ihm verliehenen dem Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausorden affiliirten Verdienst⸗ kreuzes, die Erlaubniß zu ertheilen. 111“
Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der 88 “
neueren Zeit, Sammlung für Völkerkunde, 3 Sammlung der nordischen Alterthümer, Sammlung der ägyptischen Alterthümer im neuen Museengebäude sind für den G des apublum⸗ 4 1 Sonnabends und Mo 8 in den 6 Winter⸗Monaten von 10 biss ühr”g in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr; 2) Jeden eehcit göaros 12 bis 2 Uhr. Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen wä⸗ der bezeichneten Stunden der Eintritt, 16 zwar 658 8 8 1- Ihig aens “ 1“ von der großen Freitreppe 2 Veiteres tet. och werden Kinder unter ahren ga — , eri ü söür vnen a “ Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Per⸗ 3 ) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der der genannten Sammlungen ausschließlich bensasgen Cachendi⸗ schen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend Seeet gig Peln 1s zu diesem Zweck der Zutritt hie SI iter angegebenen Stunden Vorzei e Copir⸗Karten oder vorgängige Eintragung in 888 “ gelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen dusch die des neuen Museums unter dem Uebergangsbau statt. . der Handzeichnungen, Minia⸗ — Kunstd rucke im neuen Museen⸗Gebäude ist für den B esu h des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr Pöffnet. An den übrigen Tagen, also am Montag, Mittwoch eehe e g⸗ site tgg und Sonnabend ist der Besuch dieser * 7 g ausschließlich denjenigen Einheimischen und Fremden vor⸗ ehalten, welche dieselbe zu Studien benutzen wollen. 1 5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirchlichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗, Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmel⸗ fagt g sind die Königlichen Museen geschlossen. Irn 5 Scnn Galerie⸗Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei der sübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen Berlin, den 1. Oktober 18652 ü 2
5 ;, 28& 98 . Der General⸗Direktor der Königlichen Museen.
11
falls eine Ergebenheits⸗Adresse überreichten
Majestät der Königin⸗Wittwe nach Schloß Sanssouci
Cheüne passirte, auf der Rückreise von gland begriffen, in vergangener Nacht unsere S
8 2. se . . 8 8 1 S kunft und sofortige Weiterreise der 8, zunächst nach Brüssel, erfolgte 3 ½ Uhr. Prinz Arthur, Höchstwelcher gestern Aber
4“*“ hier
“
Nichtamtliches.
Ma H“ Schloß Babelsberg, 18. Oktober. Seine u“ ä. d 8 König begaben Sich gestern Abend nach Schloß 8 ssouci und nahmen bei Ihrer Majestät der Königin⸗Wi den Thee. Königin⸗Wittwer
Heute fanden von 9 Uhr ab hSchloß
h 1 auf Schloß Babelsberg di
1 8 tair⸗ sberg die Vor⸗ bsa⸗ “ „und des Civil⸗Kabinets statt. Nünasee inatch 1 uig Ser 8g “ hace Lhn. Kgi. 1 1 Altenburg kommandirten Major von Gilsa à la suite des 8. Pommerschen J h T 114“
z. chen Infanterie⸗Regiments Nr. 6 “ IEen giments Nr. 61 25 Um 1 Uhr ertheilten Allerhoͤchstdieselben einer Deputation v 25 Mitgliedern aus Königsberg und aus der Provi CE“ führt vom Grafen von Kanitz⸗Pod s der Provinz Preußen, ge⸗ . on Kanitz⸗Podangen, eine Audienz; gleichzeitig 15 beputation von 12 Mitgliedern der Wahlkreise Firseh ber 1 W geführt vom Kammeral⸗Direktor von Berger. 1 1 „ Fee 8n “ — 8 819, 2
1 I E“ Sr. Majestät unter Hinweis auf den Jabres. ag 8 W“ und den Geburtstag Sr. Königlichen Sohꝛit des K onprinzen Ergebenheits⸗ und Loyalitäts⸗Adressen VG dem Könige ihren Dank dar für die Vollendung LJC“
Al 6 6 SpsoIo 8 r Heeresor ⸗ CET geruhten nach der 1““ nun für ie aus, der Deputationen, ihnen huldreichst die Anerken⸗ “ die eg Gesinnungen und Versicherungen aus⸗ dr cken, und zogen Sich sodann, von dem freudige een der Anwesenden begleitet, zurück. b““ 8 Aus Anlaß der Geburtstagsfeier Kronprinzen fand bei des Königs Ma
₰
. Königlichen Hoheit des 3 . 4 4 . . e ta ei Izzr 56 6 8 statt, dem die hier und in Berlin 7ngegge ““ lichen Familie beiwohnten. Nachmittags Mitglieder der König⸗
1 ; 88 empfingen Se jestät und Landgemeinden Gütersloh vecise welche unter Vortritt des Gymnasial⸗Direktors Rumpel eben⸗
Abends begaben Allerhöchstdieselben Sich zum Thee zu Ihrer
Köln, 18. Oktober. Ihre Majestät die Königin von Groß⸗
Reinhardsbrunn nach
un Die An⸗
n Frau mittels Extrazuges, Königliche Hoheit der
Art! sche nd, von Mainz kommen
1 end/ ainz ko
eintraf, und der britische Staatsminister Lord Grnvilhe eden -
11“ 8
bereits gestern Mittag hier angekommen war, begrüßten hierselbst die Königin und schlossen sich Ihrer Majestät an. (K. Ztg.)
Danzig, 18. Oktober. Die Corvette »Arcona⸗ hat bereits mit dem Löschen ihrer schweren Munitions⸗ und anderer Gegenstände durch Abgabe an die Bordings begonnen, um so bald als möglich unter den Werft⸗Krahn zu gelangen und sodann außer Dienst gestellt zu werden. — Das Wiedererscheinen der so lange erwarteten Fre⸗ gatte »Thetis⸗ auf unserer Rhede in nächster Zeit steht nun festj dieselbe kommt aber nicht allein, sondern in Begleitung der in Eng⸗ land erworbenen beiden Briggs, deren Ausrüstung zur Uebersiedelung hierher bereits fertig ist. (Danz. D.)
Mecklenburg. Schwerin, 18. Oktober. Das Regie⸗ rungsblatt bringt die Verordnung vom 10. Oktober, durch welche der diesjährige Landtag auf den 19. November nach Malchin ein⸗ berufen wird, und das Landtags⸗Ausschreiben. Die dem letzteren beigefügten Capita proponenda sind folgende: 1) die ordinaire Landescontribution; 2) die Bedürfnisse der allgemeinen Landes⸗ Rezepturkasse; 3) Abschluß der Verhandlungen über die im Steuer⸗ und Zollwesen festgestellten Reformen und Ratification der in Be⸗ treff dieser Angelegenheit zwischen beiden Regierungen und dem Engeren Ausschuß von Ritter⸗ und Landschaft vereinbarten Redac⸗ tion eines förmlichen Vertrags; 4) Revision der Landarbeitshaus⸗
8 vͥ4X4X“
Frankfurt a. M., 18. Oktober. Die offizielle Mietheilung über die Bundestagssitzung vom 16. Oktober lautet: Beim Be⸗ ginn der Sitzung legte Präsidium die eingegangenen zwei Schreiben Ihrer Majestät der Königin von Spanien vor, durch welche der bis⸗ herige Königlich spanische außerordentliche Gesandte und bevollmäch⸗ tigte Minister bei dem deutschen Bunde, Don Manuel Rances y Villanueva, von diesem Posten abberufen und Don Juan Antonio Rascon in gleicher Eigenschaft beglaubigt wird. Nach Verlesung der Königlichen Schreiben wurde der ernannte Gesandte in dieser Eigen⸗ chaft anerkannt und das Präsidium ersucht, demselben seine förm⸗ liche Annahme zu eröffnen, auch beschlossen, das Abberufungsschreiben in herkömmlicher Weise zu beantworten.
Nachdem sodann von dem Militair⸗ Ausschusse über die einem Beamten einer Bundesfestung zu gewährende Miethzins⸗ Entschädi⸗ gung Vortrag erstattet und dieser Gegenstand durch Beschlußnahme ofort erledigt worden war, wurde zur Abstimmung über die von dem betreffenden Ausschusse in einer früheren Sitzung wegen Herbei⸗
.
führung einer gleichförmigen Gesetzgebung in den deutschen Bundes⸗ staaten
bezüglich des Nachdrucks eingebrachten Anträge geschritten und erfolgte in Gemäßheit derselben der Beschluß:
»In Erwägung, daß die Bundesbeschlüsse vom 9. November 1837 und 19. Juni 1845, wie vom 22. April 1841 und 12. März 1857 in allgemeinen Grundsätzen nur das geringste Maß des Schutzes fest⸗ gestellt haben, welcher innerhalb des deutschen Bundesgebietes den dort erscheinenden Erzeugnissen der Literatur und Kunst gegen Nach⸗ druck und sonstige mechanische Vervielfältigung, resp. gegen unbefugte Nachbildung und Aufführung zu gewähren war, dieser Schutz aber in Folge des verschiedenen Ganges, welchen die Entwickelung der Spezialgesetzgebung und der Praxis in den einzelnen Bundesstaaten genommen, sich als unzureichend erwiesen hat, daher eine derartige Abweichungen ausschließende speziellere Regelung der Nachdrucksfrage dringend wünschenswerth ist, beschließt die Bundesversammlung:
1) Einleitung zu treffen, um ein für sämmtliche Bundesstaaten gemeinsames Gesetz zum Schutze des Urheberrechts an Werken der Literatur und Kunst gegen Nachdruck, so wie gegen unbe⸗ sugte Nachbildung und Aufführung zu vereinbaren;
2) 1zu diesem Behufe eine Kommission von Sachverständigen mit dem Auftrage zu bilden, daß sie einen bezüglichen Gesetzentwurf auszuarbeiten und der Bundesversammlung zu weiterer Be⸗ schlußnahme vorzulegen hätte;
3) der Berathung dieser Kommission diejenigen beiden Entwürfe zu Grunde zu legen, welche die Kaiserlich österreichische und die Königlich sächsische Regierung der Bundesversammlung mit⸗ getheilt haben;
Rüdie höchsten und hohen Regierungen, welche geneigt wären, sich an der Kommission durch Abordnung von je einem Sach⸗ verständigen auf ihre Kosten zu betheiligen, zu ersuchen, hier⸗ von der Bundesversammlung binnen vier Wochen nach gegen⸗ wärtigem Beschlusse Kenntniß geben zu wollen; endlich
5) die Bezeichnung des Ortes und Termines für den Zusammen⸗ tritt der Kommission späterer Beschlußfassung vorzubehalten.⸗ Endlich wurde auf früher bereits erstatteten Vortrag der Recla⸗
mations⸗Kommission der Wittwe eines verdienstvollen Offiziers der
ehemaligen schleswig⸗holsteinschen Armee eine Unterstützung zuge⸗ willigt. (Fr. Bl.) 1b
Bayern. München, 18. Oktober. Der Handelstag hat den Antrag des Ausschusses, bezüglich der Zolleinigung mit Oester⸗ reich, mit 138 gegen 57 Stimmen angenommen, den desfallsigen Antrag österreichischer Abgeordneten dagegen mit 117 gegen 80 Stim⸗
men abgelehnt. Eben so hat er den Antrag des Ausschusses in Bezug auf Erhaltung der bestehenden Organisation des Zollvereins mit 132 gegen 37 Stimmen angenommen. Als Ort der nächsten Versammlung des Handelstages ist Braunschweig gewählt worden. Zu Mitgliedern des bleibenden Ausschusses, des deutschen Handelstages wurden gewählt: Haenle, Werthheim, Stahlberg, Hansemann, Soetber, Sybel, Weigel, Beckerath, Meyer, Behrend (Danzig), Jordan, Liebermann, Wesenfeld, Moll, Meyerhofer. Von diesen haben Haenle, Hansemann, Wertheim, Meyerhofer die auf sie gefallene Wahl abgelehnt, da sie mit dem Beschlusse in Betreff des Handelsvertrages nicht übereinstimmten und deshalb zur Ausführung dieses Beschlusses nicht mitwirken zu können glaubten. In Folge hiervon wurden noch Sattler, Scherbius, Klassen, Kapellmann und Müller zu Ausschußmitgliedern c““
Oesterreich. Wien, 18. Oktober. In der heutigen Sitzung des Untechauses deponirte der Minister Lasser eine Novellc des Vergleichsverfahrens; dieselbe wurde einem neuzuwählenden Aus schusse zugewiesen. Der Finanzminister Herr v. Plener brachte eine neue Vorlage, eine direkte dreijährige Steuererhöhung betreffend ein, die auf der früheren zurückgezogenen Vorlage basirt ist. Nach einer Schilderung der Finanzlage wird das Defizit von 1862 um 25 Millionen geringer sein, als präliminirt war. Das Jahr 1863 wird mit 22 Millionen Kassabaarschaft angetreten werden; es wird daher keine Geldbeschaffung zur Deckung des Defizit nothwendig sein, wenn die Steuererhöhung und die Bankakte angenommen werden.
Triest, 19. Oktober. Der fällige Lloyddampfer mit der Ueber⸗
landpost ist aus Alexandrien eingetroffen. — 2 27 8 2 2 2 2 Ihre Majestät die Königin
Belgien. Brüssel, 18. Oktober. Victoriasist heute Morgen hier eingetroffen und in Begleitung der Prinzessinnen, ihrer Töchter und Earl Nussell's in Laeken abgestiegen. Die Prinzen und das übrige Gefolge sind im Stadtschlosse logirt, wo heute Abend Gala⸗Diner stattfindet. Die Abreise nach England wird übermorgen erfolgen.
Großbritannien und Irland. London, 17. Oktober. Es liegt heute der Wortlaut der Rede vorg welche der Kriegsminister Sir Cornwall Lewis vor dem Ackerbau⸗Verein in Hereford gehalten hat. Man war sehr darauf gespannt, wie dieses Mitglied des Ka⸗ binets sich über die amerikanische Frage äußern werde, nachden Gladstone's Rede in Neweastle sich etwas zu weit in Betreff des Südens vorgewagt und der Premier seinerseits es sorgfältig ver mieden hatte, von Amerika oder überhaupt von Politik zu sprechen Was der Kriegs⸗Secretair gesagt hat, war im Wesentlichen Folgendes: „Der britischen Regierung stand die Wahl zwischen zwei einander ent⸗ gegengesetzten Entschlüssen frei nämlich entweder den Süden anzuerken⸗ nen, oder mit dem Norden zu sympathisiren und mit diesem eine Allianz abzuschließen. Die Regierung hat jedes dieser Extreme ver⸗ mieden und sich gewissenhaft bemüht, die strengste Neutralität einzu⸗ halten. s
* 8
Wohl beklagte sich die Regierung in Wasfhington über die Anerkennung des Südens als kriegführende Macht, und wollte darin einen Bruch der Neutralität erblicken. Gewiß mit Unrecht. Denn berücksichtige man die großen Armeen, welche der Süden aufgestellt, die Tüchtigkeit seiner Generale und die Energie der Kriegführung, dann müsse man billig gestehen, daß sich in der englischen Sprache für den Süden keine andere Benennung als die der »kriegführenden Partei« auffinden lasse. Sollte jedoch die Regierung aufgefor⸗ dert werden, einen Schritt weiter zu gehen und die Erklärung abzugeben, daß die südlichen Staaten sich bereits als unab⸗ hängige Macht konstituirt haben, dann würde die Regierung das Völkerrecht, so viel ihm scheine, nicht mehr auf seiner Seite haben. Denn aus den amerikanischen Berichten gehe klar hervor, daß dieser Krieg, den der Norden zur Wiederherstellung der Union, den der Süden zur Erlangung seiner Unabhängigkeit führe, noch durchaus unentschieden sei. So lange jener nicht gezwungen ist, die Selbst⸗ ständigkeit des Südens anzuerkennen, oder so lange das Ausland die Ueberzeugung nicht gewonnen hat, daß der Norden aus Erschöpfung den Krieg nicht länger fortsetzen könne, so lange werde, seiner An⸗ sicht nach, eine Anerkennung der Unabhängigkeit des Südens, sich vom völkerrechtlichen Standpunkte nicht rechtfertigen lassen. Ob der Süden schließlich seine Unabhängigkeit erringen werde, wie die Majorität in England es glaubt oder nicht, darüber wolle er sich jeder individuellen Meinungsäußerung enthalten.⸗
Der Besuch der Ausstellung am gestrigen Tage war einer der stärksten seit Eröffnung des Gebäudes. Es hatten sich 55,269 Personen eingefunden, und in den Nachmittagsstunden waren die Räume der Gemäldegallerie, der Maschinen⸗Abtheilung und des Mittelschiffes so gedrängt, daß eine freie Bewegung äußerst schwierig war. Es ist nun definitiv beschlossen, daß die Gemäldegalleric sowohl wie die Maschinen⸗Abtheilung am 1. November geschlossen wird. Was die anderen Abtheilungen betrifft, bleibt es den Ausstellern freigestellt, ihre Waaren am⸗ Platze zu verkaufen und von den Käufern sofort aus dem Gebäude fortschaffen zu lassen, oder sie nicht zu verkaufen und die Einpackung zu besorgen, oder endlich ihre zum Verkaufe ausgestellte und nicht verkaufte Waare
8