Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Die Coupons und die Talons werden von dem Bürgermeister, der Schuldentilgungs⸗Kommission und dem Rendanten der Ge⸗
indekasse unterschrieben. 8 16
Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zinscoupons der Betrag derselben an den Vorzeiger durch die städtische Gemeinde⸗ kasse gezahlt. Auch werden die fälligen Zinscoupons bei allen Zah⸗ lungen an diese Kasse, namentlich bei Entrichtuug der Kommunal⸗ steuern, in Zahlung “
Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen fünf Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt wer⸗ den; die dafür ausgesetzten Fonds verfallen zum Vortheil der städtischen Armenkasse von Cleve
“
Die Nummern der nach §. 1 zu tilgenden Obligationen werden ährlich durch das Loos bestimmt und wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstermine öffentlich bekannt gemacht, und zwar durch die Clevischen Lokalblätter, durch das Amtsblatt Unserer Regierung zu Düsseldorf und durch die Cölnische Zeitung.
8
Die Verloosung geschieht, unter dem Vorsitze des Bürgermeisters, durch die Schuldentilgungs⸗Kommission in einem vierzehn Tage vorher durch die im §. 7 bezeichneten Blätter zur öffentlichen Kennt⸗ niß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist.
Ueber die Verloosung wird ein von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnendes Protokoll auf⸗ genommen.
9
Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an den dazu bestimmten Tagen nach dem Nominalwerthe durch die städtische Gemeindekasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen w“ derselben. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf.
Mit letzteren sind zugleich die ausgereichten, nach deren Zahlungs⸗ Termine fälligen Zinscoupons einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapitale ge⸗ kürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet.
Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, welche nicht binnen drei Monaten nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städtischen Sparkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden.
Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schuldentilgungs⸗Kommission kontrasignirte Anweisung des Bürgermeisters zu bestimmungsmäßiger Verwendung an den Ren⸗ danten der Gemeindekasse verabfolgt werden. Die deponirten Ka⸗ pitalbeträge sind den Inhabern jener Obligationen längstens in acht Tagen nach Vorzeigung der Obligationen bei der Gemeindekasse durch diese auszuzahlen. 8
Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorgezeig⸗ ten Obligationen sind in den nach der Bestimmung unter §. 7. jährlich zu erlassenden Bekanntmachungen wieder in Erinnerung zu bringen
Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachungen ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht, der Bestimmung unter §. 13 gemäß, als verloren oder vernichtet zum Behufe der Ertheilung neuer Obligationen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen werden und die dafür deponirten Kapitalbeträge der städtischen Armenkasse anheim⸗
son findet jedoch der Rekurs an Unsere Regierung zu Düssel. dorf statt;
b) das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei Unserem Landgerichte in Cleve;
c) die in den §§. 6,9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die unter §. 7 dieses Privilegiums angeführten Blätter geschehen;
d) an die Stelle der im §. 7 der Verordnung erwähnten sechs Zinszahlungs⸗Termine sollen acht, an die Stelle des in den §§. 8 und 9 erwähnten achten Zahlungstermins soll der
zehnte treten.
Zur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige, durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringende landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigen⸗ händig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in An⸗ sehung ihrer Besriedigung eine Gewährleistung von Seiten Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren. Gegeben Schloß Babelsberg, den 6. Oktober 1862.
(L. S.) Wilhelm.
v. Jagow. v.
114“ Thaler 100 über
Rinhundert Waler Gonrant Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, dass der Inhaber dieser Obligation die Summe von
„Einhundert Thalern Covwrant“, deren Empfang sie be-
scheinigen, an die Stadt Cleve zu fordern hat.
Die auf füuf Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am . ten x und . .ten jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjährigen Zins-
Coupons gezahlt.
Das Kapital wird dureh Amortisation getilgt werden, weshalb eine
Kündigung von Seiten des Gläubigers nicht zulässig ist.
Die näheren Bestimmungen sind in dem nachstehend abgedruekte
Privilegium enthalten. “
Cleve, am ten
lu6*
9bl
Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs 1 8 Kommission.
Beigefügt sind die Coupons Serie 1 Nr. 1 bis 10 nebst Talon.
Die folgenden Serien Zins-Coupons
werden gegen Einlieferung der Talons
bei der Gemeindekasse verabreicht.
Der Geme inde-Empfänger.
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautende- Obligationen der Stadt Cleve im Betrage vop 90,000 T halern. .“
Vom . (Folgt der Abe
Serie 1. — 2 Thlr. 15 Sgr. 9. v11 sbbeh ZuT
Obligation der Stadt Cleve über 100 Thaler 2
Inhaber empfängt am 8u Gemeindekasse: 1 Zwei Thaler Fünfzehn Sgr. Cleve, den . .ten 148
an fälligen Zinsen aus der
2
†
Geldmittel im jeden Inhaber lauten,
Wir auf
da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld⸗
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lau tender Obligationen der Genossenschaft für die Melioration der Niers⸗ und Nordkanal⸗Niederung . zu Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf im
Betrage von 160,000 Thalern. Vom 7. Oktober 1862.
WW“ — ggir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. 8 2. Vorstand der Genossenschaft für die esec nen der Niers⸗ und Nordkanal⸗Niederung beschlossen hat, die zur Aus⸗ führung der Melioration der gedachten Niederung erforderlichen 3 Wege einer Anleihe durch Obligationen, welche auf ten, zu beschaffen, und mittelst dieser Anleihe einen gleichen Betrag der bisher kontrahirten Darlehne zu tilgen, wollen den Antrag des Vorstandes: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, Obligationen im Betrage
zu dürfen,
Seitens der
SGliäubiger unkündbare von
160,000 Thalern ausstellen
ner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 160,000 Thalern, G
Derraee Einmalhundert und sechszig tausend Thalern⸗⸗ welche in 1000 Apoints zu 100 Thlrn. und in 1200 Apoints Hhu 50 Thlrn. nach dem anliegenden Schema auszufertigen, nt Hülfe der Meliorations⸗Kassenbeiträge der Niers⸗ und Nordit tal⸗Riegerung mit vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom 1. Fanäer 1864 ab jährlich mit wenigstens Einem Prozent des Kapita 8, so wie mit den Zinsen der abgezahlten Kapitalbeträge zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Henehmlgüng mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber ieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Püb cg. gung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be⸗
üugt ist. . b 88 Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In⸗ haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allge⸗
meinen Kenntniß zu bringen. “ 8 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Fenfiegel. Schloß 2 8 a
Gegeben Schloß Babe erg, d
8
W11““
8— 8 8
Oktober 1862.
Ah. S.) Wilhelm.
von Bodelschwingh. Graf von Itzenplitz.
Schema A. “ Rheinprovinz, Regierungsbezirk Düsseldorf. b SFokigation der 8 die Melioration der Niers⸗ und Nordkanal⸗Niederung EiEE I. Nr. 1 Thaler preußisch Courant.
——— 3 8— 1 18 die Melioration der Niers⸗ und Nordkanal
von Holzbrinck.
8
ie Genossenschaft für b der und 2 8 “ e.; 88 Inhaber dieser, Seitens des “ baren Verschreibung die Summe von Thalern, ö 8 Genossenschafts⸗Direktor und die hierzu kommittirten beces N 88 ddes Genossenschafts⸗Vorstandes bescheinigen. Diese Schurdsumane ddei güng. Theil des zur Melioration der Niers⸗ und Nordkanal⸗? cgu.9. öö heit des Allerhöchsten Privilegiums vom . 80 Häse ’ 5 heh,c vom Jahre S. ...) aufgenommenen Gesammtdar ehns vo, 163 8 Thlrn. Die Rückzahlung der Schuld geschieht vom 1. 8 8 allmälig aus einem hierzu durch Beiträge der Genossenschaf . e die Zinsen abgetragener Kapitalsposten gebildeten Iv lich mit mindestens Einem Prozent des “ “ kapitals. Die Folgeordnung 8 “ v 88
. bird durch das Loos bestimmt. Die Aus g. finde b Monat Mai zauch Jahres und zum ersten Male im Monat Mai 1863 statt.
oder bei einem von dem Genossenschafts⸗Vorstande näher zu bezeichnenden Bankhause in Köln in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgen⸗ in Zeit. b 1 Fe der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeits⸗ termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag om Kapitale abgezogen. 5 8 Die gekündigten Kapitalbeträgt, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb fünf Jahren nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Genossenschaft. Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Schuldverschreibungen amortisirt werden, so erläßt der Genossenschafts⸗Direktor dreimal in Zwischenräumen von vier Monaten eine oͤffentliche Aufforderung durch die oben bezeichneten Tagesblätter, jene Dokumente einzuliefern oder die etwaigen Rechte an den⸗ selben geltend zu machen. Sind, nachdem zwei Monate nach der letzten Aufforderung vergangen, die Dokumente nicht eingeliefert, oder die Rechte daran nicht geltend gemacht worden, so wird die Amortisation von dem zu⸗ ständigen Gerichte auf den Antrag des Direktors ausgesprochen, worauf an deren Stelle neue Schuldverscreibungen ausgefertige dhegen. Die Kosten ieses Verfahrens fallen dem Extrahenten desselben zur Last. g e shansan eder au eea noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der 15 jährigen Verjährungsfrist bei dem Genossenschafts⸗Direktor anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der öeS bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der u frist der Betrag der vngemeldeten und dis dahin, nicht vorgekommenen Zins⸗ ns gegen Quittung ausgezahlt werden. 521 Fiess Schulbverschteibung. iihzb . halbjãhrige Zinscoupons nach dem beigefügten Schema B. bis zum Jahre 1870 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ertheilt. . Die Ausgabe einer neuen Zins⸗Coupons⸗Serie erfolgt bei. der 8 schafts⸗Kasse in Viersen gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ Coupons⸗ Serie beigedruckten Talons (C.). Beim Verluste des Talons erfolgt 89 Aushändigung der neuen “ “ der Schuld⸗ rschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig gescheg 1 1” ecc lan der hierdurch bein gegangenen Verpflichtung haftet die — nossenschaft mit ihrem Grundrermögen, so wie mit den Beiträgen, welche auf Grund der §§. 4, 6, 9, 11 des Allerhöchst bestätigten Statuts vom 16. Juni 1856 “ von 1856 S. 597) von den Genossen⸗ s z⸗Mitgliedern erhoben werden. aee zu Rhese⸗ haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗ schrift ertheilt. Viersen, den ..ten . 1 8 Der Vorstand der Genossenschaft für die Melio 8 Nordkanal⸗Niederung. (Unterschrift des Direktors und zweier Mitglieder.) Eingetragen im Register Nr.
B.
(Schema zum Zins⸗Coupon einer Obligation.) eheinprovinz Regierungsbezirk Düsseldorf. Zins⸗Coupon Nr....
on d Genossenschaft für die Melioration der Niers und Nord⸗
kanal⸗Niederung
über. VThaler Silbergroschen Pfennig. Inbaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe am ten “ Zinsen aus der Kasse der Genossenschaft für die Melioration der Niers⸗ und Nordkanal⸗Niederung ... Thaler Silbergroschen Pfennige Courant. Viersen, den ..ten .18.. (Faecsimile der Unterschriften des Direktors
1
und zweier Vorstandsmitglieder.) Eingetragen im Register Nr 8
Dieser Zinscoupon wird ungültig, wenn desse icht innerhalb fünf Jahren dessen Geldbetrag nicht innerha f Jahren, vom Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird.
——
9
(Schema zum Talon einer Obligation. Rheinprovinz, Regierungsbezirk Düsseldorf
Talon. “ Ihnhaber dieses Talons empfängt gegen “ gation der Genossenschaft für die Melioration der Niers⸗ und N
Thaler Courant
über. ar bis 18
für die fünf Jahre 18 bei der
die..te Serie Zins⸗Coupons Genossenschaftskasse zu Viersen.
fallen. §. 12.
Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadt Cleve mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtlichen Ein⸗ künften, und kann die Stadt, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, auf Zahlung der⸗ selben durch die Gläubiger gerichtlich verkagt werden.
mIe 3
Die Genossenschaft behält sich jedoch das Recht vor, vin Fülgungzfünds dacnh größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche Fch. 8. Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, e —— ten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer 8 u 9 deror. mern und Beträge, so wie des Termins, an welchem 4 tückza 8 8 eichs gen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolg 8, drei und Einen Monat vor
dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der v11“ Königlichen Regierung zu Düsseldorf,
V in der Cölnischen und der Belel
7 2 2 8. — 9& „ 2 g. 8148 3 2 2 4 ₰ 5 v Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen dorfer Zeitung und in dem Königlich Preußischen 1. Fastget. Kece⸗ oder Zinscoupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren eines oder das andere dieser Blätter aufhören zu bissgenen se 58 . Zinscoupons Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom vhes Fetdant der ehemprovind, in d ecn a ee en 180. 16. Juni 1819, wegen des Aufgebots und der Amortisation verlore⸗ Hhehr Heseifaigen sol⸗
Gemeindekasse - das Kapital zu entrichten ist, wird isterin 1 S . herge das Kapital zu entrichten ist, wird i bve vernichteter Staatspapiere, §§. 1 bis 13 mit nachstehenden zu der Obligation der Stadt Cleve über 100 Thaler o . Bis zu dem Tage, wo — Sehche des Januar und Juli, “ näheren Bestimmungen Anwendung:
die zweite Serie Zinscoupons für die fünf Jahre vom es in halbjährlichen Terminen ; P jährlich in gleicher 8 2) die im F. 1 j V bis 19enn dagegen bei der unterzeichneten städtischen von heute an gerechnet, mit vier und einem halben Prozent jäͤhrliche 88 “ 1 lung, 2²) die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß Schuldentic Gma dder Weiüe die Die Auszahlung der Zinsen und des Ka Das 38ste Stück der Gesetzsammlungg 8 der städtischen Schuldentilgungs⸗Kommission gemacht werden. chuldentilgungs-Commission kein iderspruch eingeht. der ausgegebenen Zinscoupons, bezie⸗ woteb; enthält unter “ Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beige⸗ “
Münzsorte mit jenem verzinst. Cleve, den ..ten 18 itals erfolgt gegen bloße Rückgabe der usgsaroffen chasts⸗Kasse in Vöchen Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgung: l der nsch Kass legt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz⸗ 3 guS 8e b ministerium zukommen; gegen die Verfügungen der Kommis⸗ 88
Der Bürgermeister Die städtische Schuldentilgungs- Commission.
ten des Direktors und zweier Vorstandsmitglieder. der Coupons bleibt bis zum Nachweise der wenn der Inhaber der Obligation t ünd rechtzeitig gegen die des Talons bei
Viersen, den..ten (Faecsimile der Unterschrif (Die Aushändigung Cot Empfangsberechtigung ausgesetzt, 4
den Talon als verloren gegangen Aushändigung der Coupons an den s an en
bem Genossenschafts⸗Direktor protestirt.) 1
Der Gemeinde-Empfänger.
(Dieser Coupon wird ungültig und werthlos, wenn dessen Betrag fünf Jahre nach Verfall nicht erhoben ist.)
“
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe bei der
Sandel, Gewerbe und öffentlich Arbeiten.
hungsweise dieser Schuldverschreibung, Commission.
Der Gemeinde- vmpfänger.