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Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. kisenbahn-Actien.
Erf. Gd. [2t prf. Gid.Stamm-Aectien. Lt Br. Gld. . Aachen-Düsseldorfer3 ½ 88 — 144½ 1432 Pfandbriefe. EEeAe“ 1 . 250 Fl. 8 8 Berg.-Märk. Lit. A. dito .250 Pl. 2 M. 143 88. ö11“ 11121 8 Hamburg 300 M. Kurz 152 ½ * do. do. Berlin-Anhalter... 2 809 3 8 Ce heftteslhehe ö .. don. . S. 3 M. 19 ½ 11ö16“ Berlin-Potsd.-Mgd... 89 v Wahr 98 S 2 M. 9 Pommersche .. Berlin-Stettiner.. 6 ‚Föstr. Währ. . 5 8 Bresl.-Schw.-Freib.. dito 150 Fl. 81 ½ 81 ⅔ rieg-Nei
AAuesburg suag.W.100 Fl. 2 M. 56 2656 22 Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. 56 28 56 24 Magdeb.-Halberst. n Leipzig in Courant 8998 Magdeb.-Leipziger.
im 14 Thl. Fuss 100 Thl. 99 7½ 99 ¾ Magdeb.-Wittenb 00 S. R.... 988 98 811.“ 189 8 † 95⁄ 8 Münster-Hammer... fr af 909 8 5 .... 42 2½ 3[Niederschles.-Märk.. 8 nau 8 105 Tb. 6 1881 „[Niederschles. Zweigb. Bremen. 100 Th. G. 10 Oberschl. Lit. A. u. C.
do. LI . Oppeln- Tarnowitzer Prinz Wilh. (St. V.) Rheinische.. do. (Stamm-) Prior. Rhein-Nahe. Rhrt-Crf.-Kr. Gldb. s. Stargard-Posen.... — Thüringer 125 ½
Berlin-Hamburger... — — Berlin-Hamb. II. Em. 110 ¼,109 [Berlin-Potsd.-Magd. — 1104 do. Litt. B. 144 143 ½ do. Litt. C. — 120 % Berlin-Stettiner 216 ½ 2157 do. Il. Serie 132 131 do. Ml. Serie — 11373. do. vom Staat gar 83 ¼ 82 [Brsl. Schw. Frb. Lt. D. 187 ⅓ Cöln-Crefelder.... Cöln-Mindener.... II. Em.
Wwechsel-Course. Amsterdam 250 Fl. Kurz
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Magdeburg-Halberst. Magdeburg-Wittenb. Niederschles.-Märk.. do. Conv...
— do. do. III. Serie 105 — do. do. IV. Serie 25 8 24 ½ Nied.-Zweigb. Lit. C. 94„ 93 [Ober-Schles. Litt. A. 112 Litt. B. Litt. C. Litt. D.
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Rentenbriefe. Kur- und Neumärk.
108 ½⅔ Pommersche. 99 ½ Posensche. 8 102 ½ Preussische ... 99 ½ 102 ⅔ Rhein- und Westph. 99 102²] Sächsisch9ohe 4 — Wilh (Cosel-Odbg ) 1I 60 59 99⁸ Schlesischheeae — do. (Stamm-) Prias.. 4½ 94 ½ — Litt. E. 127 „Pr. Bk. Anth. Scheine 121 ½do. do. do. [5 98 ½ — 8 88 F. : 1 „ 321 Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, r. Wilh. (St.- . 8. Es 4 er. 111u“ 3135 usancemässig 4 pOt. berechnet. do. — II. Serie “ uö 2IPrioritäts-Oblig. “ do. III. Serie 85 Thlr 109 Lchen- Düsseldorfersu4 94 ½ — sRheinishhe. 108 “ 8 do. II. Emission 93% — sdo. vom Staat gar. 4 8 do. III. Emission4 ½ 100 6 — [do. III. Emission. 42 1 Aachen-Mastrichter. 4 ½³ — — [do. do. von 1862ʃ: do. II. Emission — [RKhein-Nahe v. St. gar. 4 Berg. Märkische conv. 100 ⅛ do. do. II. Em. do. II. Ser. conv. 100 ½ [Rhrt. Crf.-Kr. Gladb. münzpreis des Silbers bei der Königl. Münze de. II. Ser. (1855) 100 ³8 4do. II. Serie “ do. III. S. v. St. 3 ⅞ gar. 85 do. III. Serie4 ½ Das Pfund fein Silbe ve. ee“ 84 [Stargard-Posen. . 2 2 3 o. IV. Ser. conv. do. II. Emission 29 T. 24 Sgr. do. IV. Serie.... do. III. do. do. Düsseld.-Elbf. Pr. Thütinger.. . do. do. II. Serie 1“ II. Serie do. (Dortm.-Soest) do. III. Serie do. do. II. Serie do. IV. Serie Berlin-Anhalter... Wilh. (Cosel-Odbg.) Berlin-Anhalter.... de. III. Emission-
Fonds-Course.
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Freiwillige Anleihnhe.. Staats-Anleihe von 1859... Staats-Anl. v. 1850, 1852.
dito 1854, 1855, 1857.. Iö dig voöon d856
8 ditoe von 1855
Staatsschuldscheine.. Prämien-Anl. v. 1855 à 100 Th.
8 u. Neum. Schuldverschr.
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Oder-Deiechbau-Obligationen
Berliner Stadt-Obligationen do. do.
Schuldverschr. d. Berl. Kaufm.
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Nichtamtliche Yotirungen. 8 ZzfI Br. Gld.
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2„ne Inländ. Fonds. Ausl. Fonds. Oester. Nation.-Anleihe amm-Actieh. do. Prm.-Anleihe.. Kass.-Vereins-Bk.-Act. Braunschweiger Bank. 833⁄ 82 Rae do. n. 100 Fl. Loose veK, Irn -Rotterdam 4 94 Danziger Privatbank.. Aremer Bank. — 103 ¾ do. neueste Loose.. Löbau-Littau 4 V ’e Privatbank Coburger Creditbank.. 85 ½ 84 i Russ. Stiegl. 5. Anl... Ludwigshafen-Bexbach,4 Magdeburger do. Darmstädter Bank.... 886 Mag.-Ludwgh. Lt. A. u. C. 4 V Posener do. Dessauer Credit ½ 13 ¾ do. v. Rothschild Lst. Mecklenburger.-. ..514 V Berl. Hand.-Gesellsch.. do. Landesbank 23 ¾ 22 ¾ do. Neue Engl. Anleihe Nordb. riedr. Wülh.) 4 Disc. Commandit-Anth. Genfer Creditbank... 2443 43 ⅔ do. do. A“ Schles. Bank-Verein . Geraer Bank 4N4 97 96 do. do. Hest. südl. Staatsb. Lomb. Pommersch.Rittersch. B. Gothaer Privatbank.. 90 89 do. Poln. Schatz-Ob! Kussische Eisenb Hannoversche Bank.. 99 98 ¾ do. do. Cert. L. A. Westbahn (Böhm.) Leipziger Creditbank.. 80 ¾ 79 do. do. L. B. 200 Fl. 1 8 Luxemburger Bank... — 104 Poln. Pf. in S.-R. Ausl. Prioritäts- Meininger 999 ½ 98 2 Prndbc0n.-R Actlen. 93 ½ Norddeutsche Bank... 101 100 [Dessauer Prämien-Anl. Zelg. Oblig. J. de l'Est 4 26 ⅞˖ Oesterreich. Credit 5 — 89 1 Hamb. St.-Präm.-Anl. do. Samf. et Meuse. 4 Fabrik v. Eisenbahnbed.
97 ⅞ Thüring. Bank.. 60 — Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Oester. franz. Staatsbahn3 Dessauer Kont. Gas.. 126 eee-- V 9 Neue Bad. do. 35 Fl. Oest. frz. Südb. (Lomb.) 3 I 2
Oesterr. Metalll 5 Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A. Oberschles. Lit. A. u. C. 168 ¾ a 169 ¼ gem. gem. Mecklenburger 62 ⅞ a 63 gem. Nordbahn (Friedr. Wilh.) 62 ¾ a ½ a gem. Oesterr. südl. St. Lomb. 158 ¼ a 157 ¼ a gem. Oesterr. Credit 89 ⅞ 2 90 ¼ gem.
570 1 72 ½
503 903 90 ¼ 95 ½
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93 857 95½
89 94 93 108 107 98 97¼ 58 57; 32 ½ —
Oppeln-Tarnowitzer 59 ½ a 60 gem. Rheinische 97 a 97 ¼ Oesterr. Franz. Staatsbahn 129 ¾¼ etw. a 128 ½ a 129 gem
Oesterr. National-Anleihe 67 ½ a ½¼ gem.
Industrie-Acetien.
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Aachen-Mastrichter 30 ¾ 2 30 gem.
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Berlin, 18. November. Die Börse war bis zum Schluss hin ßOppeln-Tarnowitzer wurden am meisten gehandelt; Fonds waren in still, belebte sich aber zuletzt und befestigte die anfangs zlemlich fflaue schwachem Verkehr; Wechsel matt. . Stimmung; Eisenbahnen blieben fest; Banken still; Oberschlesische und 8 “
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und Rendantur: Schwiege r.
r Königlichen Geheimen Ober⸗Hofb (Rudolph Decker).
Ddie Verhandlungen behufs Verwaltung der Feuersoz
Das Abonnement beträgt: 1 Thlr.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Hof⸗Arzt Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Iriedrich von Preußen, Hr. Otto Siegfried Veit zu Berlin, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen;
Den bisherigen Ehren⸗Domherrn und baum zu Andernach zum Dom⸗Kapitular an der Kathedralkirche zu Trier und den Dechanten Pfarrer Mertens zu Ahrweiler zum Ehren⸗Domherrn an derselben Kathedralkirche zu ernennen; so wie
Dem Kreisrichter Kaulfuß in Glogau bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kreisgerichts⸗Rath zu verleihen.
Dechanten Rosen⸗
1 8 8 — 1
Allerhöchster Erlaß vom 27. Oktober 1865 treffend Ergänzungen und Abänderungen des Re⸗ vidirten Reglements für die Immobiliar⸗Feuer⸗ Sozietät der Regierungsbezirke Marienwerder und Danzig vom 21. November 1853. “
Auf den Bericht vom 17. Oktober d. J. will Ich, in Berück⸗ sichtigung der Anträge des funfzehnten Provinzial⸗Landtages der Provinz Preußen, folgende Ergänzungen und Abanderungen des Re⸗ vidirten Reglements für die Immobiliar⸗Feuer⸗Sozietät der Regie⸗ rungsbezirke Marienwerder und Danzig (mit Ausschluß der länd⸗ lichen Grundstücke in dem zum Mohrunger landschaftlichen Depar⸗ tement gehörigen Theile des Regierungsbezirks Marienwerder) vom
21. November 1853 (Gesetz⸗Sammlung Seite 969 ff.) genehmigen.
Zu §§. 1, 2 und 3. Ddie Bestimmungen dieser Paragraphen des Reglements werden aufgehoben und treten an deren v66 die folgenden: Die für Westpreußen bestehende Feuer⸗Sozietät hat die gegen⸗ seitige Versicherung von Gebäuden gegen Feuersgefahr in der Art zum Zweck, daß sich jeder Theilnehmer zugleich in dem Rechtsver⸗ hältniß eines Versicherers und eines Versicherten befindet, als Ver⸗ sicherer jedoch nur mit den ihm nach Maßgabe seiner Versicherungs⸗
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summe obliegenden Beiträgen verhaftet “
5
9 —
gelegenheiten, die darauf bezügliche Korrespondenz zwischen den Be⸗ hörden und den Versicherten, die amtlichen Atteste für die Versiche⸗ rungen, sowie die Quittungen über empfangene Brandentschädigung sind vom tarifmäßigen Stempel und von Sporteln entbunden.
Bei Prozessen Namens der Sozietät sind diejenigen Stempel, deren Bezahlung ihr obliegt, außer Ansatz zu lassen, ebenso die ihr zur Last fallenden Gerichtskosten, mit Ausnahme der Kopialien, Botengebühren und sonstigen baaren Auslagen.
Zu Verträgen mit einer stempelpflichtigen Partei ist der tarif⸗ mäßige Stempel in dem halben Betrage, zu den Neben⸗Exemplaren der Stempel beglaubigter Abschriften zu verwenden. 8
Der Sozietät gebührt die Portofreiheit in dem durch d s Porto⸗ freiheits⸗Regulativ vom 3. Februar 1862 unter Nr. 38 des Ver⸗ zeichnisses zu Abschnitt III. eemuss Umfange.
Zu §. 9. 1
Die Bestimmungen dieses Paragraphen werden, wie folgt, ab⸗ geändert.
Die Sozietäts⸗Direction ist befugt, Versicherungs⸗Anträge abzu⸗ lehnen, wenn das Gebäude durch feuerpolizeiwidrige Einrichtungen, durch baulichen Verfall, schlechte Feuerungs⸗Anlagen oder aus sonsti⸗ gen Ursachen einen außerordentlichen Grad von Feuersgefahr dar⸗ bietet, oder einer fortwährenden außerordentlichen Abnahme im
Werthe ausgesetzt ist. 8
Ebenso ist die Sozietäts⸗Direction befugt, einzelne Versicherte nach dem Ausspruch der Deputirten desjenigen Regierungsbezirks, welchem jene angehören, von der ferneren Versicherung auszuschließen Ein aus den im §. 8 und vorstehend bemerkten Gründen ver⸗ fügter Ausschluß tritt ohne vorhergegangene Kündigung und sogleich mit der dem Auszuschließenden geschehenen Eröffnung in Wirksam⸗ keit; der Ausgeschlossene hat aber auch nur bis zu diesem Tage nach Verhältniß der Zeit den Beitrag für die Versicherung zu leisten, und das Mehrgezahlte muß ihm erstattet werden. 161 . ““
88 Es ist fortan nicht zulässig, von Gebäuden, welche zu demselben Grundstücke gehören, den einen Theil bei der westpreußischen Sozietät, den anderen Theil aber anderweit zu versichern. “ Dieser Paragraph wird aufgehoben. “ Die Bestimmungen dieses Paragraphen werden folgendermaßen abgeändert: b 8 Der Eintritt in die Sozietät mit den davon abhängenden recht⸗ lichen Wirkungen, so wie Erhöhungen der Versicherungssummen fin⸗ den zu jeder Zeit statt, und wird der entsprechende Beitrag vom Anfange des Monats der Aufnahme, beziehungsweise der Erhöhung entrichtet. Eben so findet der Austritt aus der Sozietät oder die freiwillige Herabsetzung der Versicherungssumme zu jeder Zeit statt, doch müssen die Beiträge bis zum Schlusse des Quartals, in welchem der Austritt erfolgt, entrichtet werden. Zu §§. 21, 22, 23 und 24. b Die Bestimmungen dieser Paragraphen werden folgendermaßen abgeändert: a) Zur Ermittelung des gemeinen Werthes der zu versichernden Gebäude werden innerhalb eines jeden Kreises für die verschie⸗ denen Gegenden desselben die Städte und das platte Land ge⸗ .128 sondert, und für die verschiedenen Arten von Gebäuden Maximalsätze festgestellt. Bei der Ermittelung dieser Maximal⸗Preissätze ist der Ge⸗ sichtspunkt festzuhalten, daß dadurch nach der örtlichen Mate⸗ rialien⸗Preisen, mit billiger Berücksichtigung des geringeren Preises derjenigen Fuhren und anderer, keine technischen Kunst⸗ fertigkeiten erfordernden baulichen Arbeiten, die der Versiche⸗ rungsnehmer mit seinem Hauswesen selbst bestreiten kann, der Neubauwerth derjenigen in dem Gebäude enthaltenen Bau⸗ Materialien und Bauarbeiten festgestellt werde, welche ver⸗ brennlich oder sonst der Zerstörung oder Beschädigung durch Feuer ausgesetzt sind. “ Diese Maximal⸗Preissätze werden mit Rücksicht auf die wech⸗ selnden Preise des Baumaterials und der Arbeitslöhne von fünf zu fünf Jahren einer Revision unterworfen. ie folgenden Berichtigungen öffentlichen
— .
Die Maximal⸗Preissätze, so wie die folg werden durch die betreffenden Kreisblätter zur Kenntniß gebracht. 1 8* “ Die Versicherungssumme darf das Mavimum des d
ersiche
gemeinen Bauwerths derjenigen Theile des versicherten oder
Ig
rmaligen t
e n zu versichernden Gebäudes, welche durch Feuer zerstört oder
beschädigt werden können, niemals üͤbersteigen Es ist bierdei genau zu beachten, daß, wenn das Gebäude nicht mehr —* ist, aber doch im guten Zustande sich befindet, böͤchstens 8, dei mittelmäßigem Zustande höchstens die Hälfte, bei einem bdau⸗ fälligen oder einer bedeutenden Reparatur bedürfugen Ge⸗ bäude *½, bei einer schlechten Versassung aber ½ des Reudau-
werths in Versicherung genommen werden darftft.