1862 / 274 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2016 v“ v1““ Süege⸗ 8— Hxi tterrsain2 dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinskupons von dem kennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von .. ————— Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Kupons verwendet. Thaler Courant, deren Empfang sie bescheinigen, an die Stadtgemeinde ö“ 1““ Fans ae“ LA1 Eupen zu fordern hat.

Z11u“ §. 10. Die auf vier und ein halb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am Ddie Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorgezeig. 31. Dezember jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ten Obligationen sind in der nach der Bestimmung unter §. 7 ausgegebenen Zins⸗Kupons gezahlt. jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu Die näheren Bedinaungen sind in dem ibd gacb bringen. Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekannt⸗ legium S. kX““ be Peih machung ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zah⸗ lunñgste zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht der Bestimmung Eupen, den. ten 1 unter §. 13 gemäß als verloren oder vernichtet angemeldet, so sollen Die städti p 8 S f dtische Kommission. 11“ nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen und die Der Bü⸗ ; lesttab Kapitalbeträge derselben zu milden Stiftungen verwendet werden. 8EEu.“.“ v111““

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gH 125212244½21129-Ianhe. 19 754 21822 58 IsrFNorneh . ½ 3 * 3 3

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Bemerkungen.

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zahlt sind ü

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f Abfindung

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mit dem Staatskasse betragen 12,48 23,19

Die Kapita⸗ lien, welche von den Pflichtigen

baar an die Rentenbriefen gewäͤhlt haben,

7,825,504 15

18fach trage der Re

einge u. wo recht

V

†. 502

N. N. 1““ Eingetragen Kontrolbuch Fol.... (Hierzu sind Couponzs 1b N ausgereicht.) Für die Verzinsung und Tilgung der Schulden haftet die Stadt⸗ Derr städtische Gemeinde⸗Empfänger. gemeinde mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtlichen “] v“ ““ Einkünften, und kann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten bliilu. L 11 * 8 gationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, die Zahlung von ( 11“ Scoer Fpen vIc nach dem Ala. den Gläubigern gerichtlich verfolgt werden. vW ¹ zur bEb'öchsten Privilegium vom §12 F adtobeligation .. ungültig und werthlos, wenn B r. dessen Geldbetrag nicht bis zum Die in §§K. 4, 7 und 10 vorgeschriebenen Bekanntmachungen ——erhoben ist. erfolgen durch die Eupener Lokalblätter, die Aachener und Cölner Zeitung und durch das Amtsblatt oder den öffentlichen Anzeiger Unserer Regierung zu Aachen. G 8— 8

3 00

„4

S887,0805

49,780 23,845 3315

9,815 27] 5 104 000

2,590 24 7 18,238 1

5 30,8

Die ausgeloo⸗ seten am 1. Oktbr.

1862

fälligen

Renten⸗ briefe

betragen

27

838

4[5,104,185

3

46,107 27 10 11,899,018 16 716,44

8

digt resp. zahlt 9,326 15 [11

)

79,180% 6, 61[5,458,320¼ 7,862,080 15

1862 gekün⸗ 866 1*7 10,301 5 10

einge Raß

12 48

82

Ablösungs⸗ Kapitalien sind bis zum 1. Oktbr.

1,511,257

1,5

1 3 1 4 3 ¹ 3 1 3 3

79,107,222] 1 1 ½

1

9 ½

8

88

09

456] 8 10½ 94p

11u1“

3,214 111 59] 7

14,15

1 1 8 ahg EE 8 b 3 die Zinsen der obenge⸗ ““ 8 G nannten Eupener Stadtobligation für die Zeit vom bis AA EI11 41A4“ 1 üdti 8 inde kzupe In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder Thalern ... LEE Zins⸗Kupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Zins⸗ j Die staͤdtischt Kommission Kupons Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni Der Bürgermeister. Die Kommittirten der Stadtverordneten 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation verlorener oder G“ N. N. N. N. 1 vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 13 mit nachstehenden näheren (NB. Die Namen der Kommittirten der Stadtverordneten werden gedruckt.) Bestimmungen Anwendung; Eingetragen Fol. der Kontrole.

Der städtische Sekretariatsbeamte. Der städtische Gemeinde⸗Empfänger

8

13,704 13 4 64,819 10%—

4

29,030 16 8 273,730 /12

Abfindungen. 1,145,9151— 1—

61,129 1 1

2

3 1 3

8

(Kapitalspitzen) 6 77 2,830 16 8

a) die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der im §. 2 dieses Privilegii genannten Kommission gemacht werden. Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Befug T 12. 1,62h. nisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung deem— 16 Schatz⸗Ministerium zukommen; gegen die Verfügungen der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Eupener Kommission findet jedoch der Rekurs an Unsere Regierung zu Stadtbligation A . e. über Thaler Kurant die.. te Aachen statt; Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18.. bis 18.. bei der Gemeinde⸗

kasse zu Eupen. 8

das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei Eupen, den .ten

dem Landgerichte, wozu die Gemeinde Eupen gehört; Die städtische Kommission

. 7. 8 De SZAö 8 EE1“ 8 :14.41 8 Stadir .“ die in den §§. 6, 9 und 12 derselben vorgeschriebenen Bekannt⸗ ir 8 Fctttsider öö Stadtverordneten. machungen sollen durch die im §. 12 dieses Privilegii ange⸗ (Faesimile.) führten Blätter geschehen; 8 Die Aushändigung der Kupons bleibt bis zum Nachweise der Em⸗

ö. 1“ angsberechtigung ausgesetzt, wenn der Inhaber der igati an die Stelle der im §. 7 der Verordnung erwähnten secthh ““ der Inhaber der Obligation

8 dden Talon als verloren gegangen anzeigt und rechtzeitig gegen die Zinszahlungs⸗Termine sollen vier und an die Stelle des im Alushändigung der Kupons an den Präsentanten des Talons bei

§. 8 erwähnten achten Zinszahlungs⸗Termins soll der fünfte deer städtischen Kommission protestirt)) Aed9

Z5

1,145,915 191

78,796 405 87,524] 4]5

585259s207,555 3,580,287 25 9s 750018,925 88,297 1/1 2,026,200

die Berechtigten haben dafür Abfindung erhalten: 1 Renten⸗

9

9

42,973] 2 10 S5

6 [—1 82,

7 8

sämmtlicher

*

voller

10

Zu Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige, durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringende landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenn ““ händig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausferti-.8 91 1 1 1u6“ gen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in vom 31. Oktober 1862 betreffe Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren. 13

der am 1. Oktober 1862 durch die Rentenbanken erzielten Resultate. an

8,619 3— 1,587 8 10,20625— 066 23 9 293,011] 4[3,579,077ʃ2

des Betrages der vollen Rente

Renten zu

5

6,7909

ber 1847 ausgegebenen Herzoglich sachsen⸗ gothaischen Kassenanweisungen. 8

2,894,791 173,286, v 58’ 285 207.

Privaten

88 we. Sg S

nit II“ Nach einer Mittheilung des Herzoglich sächsischen Staatsministe⸗ 4 111414““ riums zu Gotha sollen innerhalb drei Jahren, vom 12. Septem⸗

v. d. Keydt. v. Jagow. v. Holz 8 merhe Septem⸗

H 8 Jag Hoigbfins ber 1862 an gerechnet, die sämmtlichen, auf Grund des Gesetzes

9 9

Am 1. Oktober 1862 find an Renten übernommen

6

393,104

8 8

b

zu *₰ des Betrages der

vollen Rente 1,159 19 ° 60 1,317

1,82822—

vom 30. September 1847 ausgegebenen Herzoglich sachsen⸗gothaischen Kassenanweisungen bei der Staatskasse daselbst eingereicht und gegen baare Zahlung umgetauscht werden. Demgemäß ist durch Bekannt⸗ 4 v“ machung des Herzoglichen Staats⸗Ministeriums vom 12. September CC11““ v111““ d. J. der Schlußtermin der Außercourssetzung der bezeichneten

Staats⸗Kasse 391,275

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übernommen und haben die

Berechtigten daf

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sgefer⸗

iefe mit

Zusammen ..

Eupener Stadt⸗Obligation Kassenanweisungen auf den 12. September 1865 bestimmt, dergestalt, Nr. bII“ 8 v 1“ dieses Termins, bis zu welchem sie nach 11e 1““ wie vor bei allen öffentlichen Kassen des Herzogthums in Zahlung (oocener Stempel.) 8 8 verwendet werden können, völlig werthlos werden und deren Entwerthung auch eine Berufung auf die Rechtswohlthat der Wieder⸗ 31 einsetzung in den vorigen Stand nicht stattfindet.

v“ Berlin, den 31. Oktober 1862. .“

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Münster.

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Summa.... Ueberhaupt.. s393,104 —] 9]⁄ 2,901,581 26[3,294,685 26 9[294,5997— 13

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Hierzu d Terminen von übernommenen Ren⸗

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Außerdem sind an Rente Tilgungskasse.

zu Berlin.

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a) von der Pa

b)

.“ Der Finanzminister

Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom 9 u . vbhierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und be⸗

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Im Auftrage: Delbruct.

32 3. 4. 5