1862 / 291 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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esonders zu quittiren hat, Abstand zu nehmen, auch nach Befinden

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Zur Fassung eines rechtsgültigen Beschlusses ist ausnahmsweise die Anwesenheit des Direktors und dreier Mitglieder oder deren Ver⸗ treter und des Syndikus hinreichend.

4. Zu §. 102. Thl. II.

Gegen die in Gemäßheit des §. 91 Thl. II. des Landschafts⸗ Reglements von der General⸗Landschafts⸗Direction gefaßten Be⸗ schlüsse steht der Rekurs an den nächsten Engeren Ausschuß zug welcher darüber bis zum Zusammentritte des nächsten General⸗Land⸗

tages entscheidet. 5. Zu §. 170. Thl. II.

Sind die nachtheiligen Dispositionen des Besitzers eines der Landschaft verpfändeten Gutes der Art, daß daraus bedeutende Nach⸗ theile für dasselbe zu besorgen sind, und diesen nur durch schleuniges Einschreiten vorgebeugt werden kann, so hat die Landschafts⸗Direction die Befugniß, nach abgehaltener Untersuchung (§g. 168, 169) dem Gutsbesitzer in seinen Dispositionen Schranken zu setzen und nöthi⸗ genfalls die Sequestration einzuleiten. 8

Allerhöchster Landtags⸗Abschied

für die in den Jahren 1860 und 1861 versammelt gewesenen Provinzial⸗Stände der Provinz Westfalen. Vom 15. November 1862. 8

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ec. entbieten Unseren getreuen Ständen der Provinz Westsfalen Unsern gnädigsten Gruß und ertheilen hiermit auf die Uns vorgelegten Gut⸗ achten und Anträge der in den Jahren 1860 und 1861 versammelt

gewesenen Provinzial⸗Landtage den nachstehenden Bescheid:

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I. Auf die gutachtlichen Erklärungen über Propositionen. 1) Stadt Oeynhausen.

Der unter dem 6. November 1860 abgegebenen Erklärung der getreuen Stände gemäß haben Wir genehmigt, daß die in den Stand der Städte aufgenommene Gemeinde Oeynhausen Behufs ihrer Ver⸗ tretung auf Provinzial⸗Landtagen den Kollektiv⸗Städten des Minden⸗ Ravensberg'schen Wahlbezirks Lübbecke, Petershagen ꝛc. 111. jit. B. 1b. der Verordnung vom 13. Juli 1827 Gesetz⸗Samml. S. 109 —) zugelegt werde und sich an der gemeinschaftlichen Stimme derselben betheilige.

1918— 2) Landgemeinde⸗Ordnung.

Auf das von Unseren getreuen Ständen abgegebene Gutachten darüber, ob eine Aenderung der hinsichtlich der Verfassung und Ver⸗ waltung der Landgemeinden der Provinz Westfalen bestehenden Ge⸗ setze in den Wünschen der Stände liege, resp. über den Entwurf einer zunächst für die Rheinprovinz bestimmten Landgemeinde⸗Ord⸗ nung behalten Wir Uns vor, die getreuen Stände anderweitig zu einem erschöpfenden Gutachten über diesen Gegenstand aufzufordern. 3) Einzugsgeld und Einkaufsgeld.

Das Gutachten Unserer getreuen Stände über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Einzugs⸗ und Einkaufsgeld in den Landgemeinden und den nach der Landgemeinde⸗Ordnung verwalte⸗ ten Städten der Provinz Westfalen hat durch das Gesetz vom 24. Juni 1861 (Gesetz⸗Sammlung Seite 446) seine Erledigung gefunden.

4) Bezirksstraßen im Herzogthum Westfalen.

Das in der Immediat⸗Eingabe Unserer getreuen Stände vom 14. November 1860 erstattete Gutachten über den ihnen zur Bera⸗ thung vorgelegten Entwurf einer Verordnung, betreffend die näheren Bestimmungen wegen des für die Angelegenheiten der Bezirksstraßen des Herzogthums Westfalen angeordneten Kommunal⸗Landtages, so wie die damit verbundenen Anträge Unserer getreuen Stände in Bezug auf die Konstituirung des Kommunal⸗Landtages, den Ge⸗ schäftsgang, die Beschlußfähigkeit, so wie auf die für die Wahlen des Kommunal⸗Landtages maßgebenden Vorschriften ꝛc., haben in der von Uns unter dem 28. Januar 1861 Allerhöchst vollzogenen, auch bereits durch das Amtsblatt Unserer Regierung zu Arnsberg veröffentlichten Verordnung wegen einiger Ergänzungen und Modi⸗ sicationen des Regulativs vom 17. Januar 1859, betreffend die Be⸗ zirksstraßen des Herzogthums Westfalen, im Wesentlichen Berücksich⸗

4 5) Grundsteuer⸗Kataster. Das von Unseren getreuen Ständen abgegebene Gutachten über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend einige Abänderungen der Verordnung wegen periodischer Revision des Grundsteuer⸗Katasters in den beiden westlichen Provinzen hat durch die unter dem 26. September d. J.

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diese besondere Quittung wieder zu forderr. 66 EEETTTIII8

8 8 8 1XX““ Auf die ständischen Petitionen. 1) Remonte⸗Depot Mentzelsfede.

Auf die Petition vom 9. November 1860 eröffnen Wir Unsern getreuen Ständen, daß die Erhaltung eines Remonte⸗Depots im Interesse der Provinz Westfalen zwar in Unserer Absicht liegt, daß aber Bedacht darauf genommen werden muß, die unverhältnißmäßig hohen Kosten des jetzt bestehenden derartigen Instituts zu verringern. Unsere getreuen Stände mögen deshalb ihrerseits die Hand dazu bieten, da entweder eine andere geeignetere Lokalität ermittelt, oder die kostbare Unterhaltung des Depots in Mentzelsfelde durch Zu schüsse erleichtert werde. 8

2) Ausdehnung des Geschäftsbetriebes der Provinzial⸗ Feuer⸗Societät.

Was die Petition Unserer getreuen Stände vom 12. November 1860 wegen Ausdehnung des Geschäftsbetriebes der Provinzial⸗ Feuer⸗Societät auf die Mobiliar⸗Versicherung und wegen Gestattung vache eüshn Bewegung in der Geschäfts⸗Verwaltung der Societät

etrifft, 1861 Gesetz⸗Sammlung S. 882 ihre Erledigung gefunden.

3) Reservirter Sparkassen⸗Unterstützungs⸗Fonds. 14. November 1860, deen reservirten Sparkassen⸗Unterstützungs⸗Fonds von zur Zeit

30,000 Thalern der Provinzial⸗Hülfs⸗Kasse auch ferner bas zur Benutzung und besonderen Verwaltung zu über⸗ assen,

müssen Wir Denselben anheim geben, sich zunäͤchst über den Zweck

der Verwendung des gedachten Fonds, der, wie Unseren getreuen

Ständen bereits früher eröfsnet, als ein spezieller, dauernd gemein⸗

nütziger anzuerkennen sein muß, näher zu äußern.

4) Unterstützung der aus Westfalen nach Rußland ausgewanderten Bergleute.

Die in der Immediat⸗Eingabe vom 13. November 1860 aus⸗ gesprochene Bitte wegen kräftiger Unterstützung der aus Westfalen nach Rußland ausgewanderten Bergleute, hat durch die vermittelte und inzwischen erfolgte Rückkehr des größten Theiles jener VBergleute ihre Erledigung gefunden; von den nicht zurückgekehrten Personen ist ein Theil freiwillig in Rußland verblieben, ein Theil aber gestorben. 5) Gewährung eines ferneren jährlichen Zuschusses von 750 Thlr. aus allgemeinen Staatsfonds an die theologische und philosophische

Akademie zu Münster. 8

In dem Landtags⸗Abschiede vom 16. Oktober 1860 ist Unsern getreuen Ständen in Beziehung auf die Dotation der theologischen und philosophischen Akademie zu Münster eröffnet worden, daß durch die Bewilligung eines neuen Zuschusses von 2270 Thlr. die Ver⸗ handlungen wegen unverkürzter Gewährung des durch die Ordre vom 21. November 1842 bewilligten Zuschusses ihre Erledigung ge⸗ funden haben. Hiernach kann auf den Antrag, der Akademie noch einen weiteren Zuschuß von 750 Thlr. aus allgemeinen Staatsfonds zu gewähren, nicht eingegangen werden. Dagegen dürfen Unsere

gierung der Akademie auch ferner zugewendet bleiben wird.

6) Abänderungen und Ergänzungen des Regulativs vom 17. Ja nuar 1859, betreffend die Bezirksstraßen des Herzogthums Westfalen.

Ueber die Zweckmäßigkeit der durch Unsere Verordnungen vom 17. Januar 1859 und 28. Januar 1861 eingeführten Organisation des Bezirksstraßenwesens für das Herzogthum Westfalen, insbesondere über die Wirksamkeit der darin angeordneten ständischen Kommission des Kommunal⸗Landtages haben zur Zeit ausreichende Erfahrungen noch nicht gewonnen werden können. Wir haben daher für jetzt Anstand nehmen müssen, der Petition Unserer getreuen Stände vom 29. August v. J. wegen Abänderung mehrerer auf diese Organi⸗ sation bezüglichen Bestimmungen des Regulativs für die Bezirks⸗ 8 Herzogthums Westfalen stattzugeben. 29) Serwis⸗ und Einquartierungswesen. Die Anträge Unserer getreuen Stände in den Petitionen vom 14. November 1860 und 24. August 1861 werden durch die gegen⸗ wärtig veranlaßten allgemeineren Erörterungen über die gesetzliche Re⸗ gelung der Einquartierungslast und die Zulässigkeit und das Maß einer Erhöhung der für die Einquartierungslast aus der Staats⸗ Kasse zu zahlenden Vergütigung voraussichtlich ihre Erledigung finden. Zu Urkund dieser Unsern gnädigsten Bescheidungen haben Wir den gegenwärtigen Landtags⸗Abschied Höchsteigenhändig vollzogen und verbleiben Unsern getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

Gegeben Berlin, den 15. November 1862.

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88 8 2 von Bis! von Bodelschwingb. von Roon.

erfolgte Publication des betreffenden Gesetzes seine Erledigung ge⸗ funden. F e eee 1e““

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Graf von Itzenplitz. Graf zur Lippe. von Jagow.

Ministerium für

so hat dieselbe durch Unseren Erlaß vom 16. Dezember

Auf den Antrag Unserer getreuen Stände in der Petition vom

getreuen Stände sich versichert halten, daß die Fürsorge Unserer Re⸗

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Handel, Gewerbe und öffentliche Alrbeiten.

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11161414151252 1 Dem Geheimen Kanzlei⸗Secretair Heudtlaß bei dem General⸗ Post⸗Amte ist der Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Inspektor verliehen

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Dem Kaufmann J. H. F. Prillwitz in Berlin ist unter dem 9. Dezember 1862 ein Patent auf einen durch Beschreibung und Zeichnung erläuterten, für neu und eigenthümlich erkannten Rechen an Erndte⸗ 8 Maschinen auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden. ““

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Das 41. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 5627 das Gesetz, der Marine⸗Verwaltung für ““ 19. November 1862; unter 4 1 5628 den Allerhöchsten Erlaß vom 16. März 1862, betreffend landesherrliche Genehmigung einer durch die Bergisch⸗ Märkische Eisenbahngesellschaft auszuführenden Eisen⸗ bahn zwischen der Ruhr⸗Sieg Eisenbahn bei Hengstei und der Dortmund⸗Soester Eisenbahn bei Holzwickede; unter die Konzessions⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde für die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗ Gefellschaft zur Anlage eener Verbindungs⸗Eisenbahn zwischen der Ruhr⸗Sieg⸗ Eisenbahn bei Hengstei und der Dortmund⸗Soester Eisenbahn bei Holzwickede. Vom 17. November 1862; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Oktober 1862, betref fend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis⸗Chaussee von Luckau nach Jüterbogk; und unter den Allerhöchsten Erlaß vom 10. November 1862, be⸗ treffend die Genehmigung der von dem General⸗Land⸗ tage der westpreußischen Landschaft beschlossenen Aende⸗ rungen 25. Juni 1851. Berlin, den 12. Dezember 1862. 8 1 8 Debits⸗Comtoir der Gesetzsammlung.

betreffend die außerordentlichen Bedürfnisse das Jahr 1862. Vom

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Haupt⸗Verwaltung der 1I’

Der Geheime Kayser ist zum Buchhalter bei der und der Civil⸗Supernumerar Karl Hei Secretair ernannt worden.

Staatsschulden.

Secretair August Wilhelm Constantin Kontrolle der Staatspapiere, rich Busch zum Geheimen

Berlin, 11. Dezember. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Direktor des Telegraphenwesens, Oberst⸗ Lieutenant Chauvin, die Erlaubniß zur Anlegung des von den Fürsten zu Schwarzburg⸗Rudolstadt und zu Schwarzburg⸗Sonders⸗ hausen Durchlauchten ihm verliehenen Fürstlich schwarzburgschen Ehrenkreuzes erster Klasse zu ertheilen.

111X“X“ .“ I11“ B q1 t m a ch un b XX“X“ MNachdem der durch die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 27sten Oktober cr. einberufene Provinzial⸗Landtag der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz seine Berathungen beendet hat, ist derselbe von dem unterzeichneten Königlichen Kommissarius heute in vorschriftsmäßiger Weise geschlossen worden. öhs M Berlin, den 10. Dezember 1862. 8 von Selchow.

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Nichtamtliches.

Berlin, 11. Dezember. Se. Majestät der nach einer guten Nacht heute in jeder Be⸗

Preußen. König befinden Sich ziehung wohler. 1

Se. Majestät der König nahmen den Vortrag des Prä⸗ sidenten des Staats⸗Ministeriums, von Bismarck⸗Schönhausen, ent⸗

des westpreußischen Landschafts⸗Reglements vom

Schwarzburg. Sondershausen, 8. Dezember. Se⸗ Durchlaucht der Erbprinz hat sich nach Berlin begeben. Gegen⸗ wärtig tagt hier der Landtags⸗Ausschuß; derselbe wird seine Geschäfte noch in diesem Monat erledigen. (L. Ztg.)

Schweiz. Bern, 9. Dezember. Gestern wurde vom Bundes⸗ Präsidenten Stämpfli und dem französischen Botschafter Turgot der Vertrag über Abtretung des Dappenthals mit der Straße nach Gex an Frankreich unterzeichnet. Frankreich tritt seitwärts gegen Bois d'Amont gleich viel wüstes Land ab. Stämpfli veröffentlicht eine Broschüre über Ankauf sämmtlicher Eisenbahnen durch den Bund.

(Schw. M.)

Brüssel, 9. Dezember. Der Präsident des Ab⸗ geordnetenhauses eröffnete die heutige Sitzung mit der Anzeige von dem gestern erfolgten Hinscheiden Verhaegens s. Nachdem er dem Schmerze der Kammer über den Hingang dieses großen Bürgers⸗ Ausdruck verliehen, faßte das Haus den einstimmigen Beschluß, morgen nicht zu tagen, damit alle Abgeordneten dem Leichenzuge sich anschließen könnten. Die Kammer ging alsdann zur Berathung des Budgets der Mittel und Wege über, bei welcher Gelegenheit die Wünsche der Abschaffung oder doch Herabsetzung der Salzsteuer wiederum von mehreren Rednern geltend gemacht wurden. Durch eine von Thatsachen durchwebte Darstellung der eigentlichen Sach⸗ lage trat Herr Frère jenen Strebungen entgegen.

Großbritannien und Irland. London, 9. Dezember. Der Herzog von Cambridge ist gestern nach Knowsley⸗Hall auf Besuch zum Grafen und der Gräfin Derby abgereist.

In der Nähe von Barnsley und Sheffield hat sich gestern in einer Kohlengrube ein Unglück zugetragen, das, seit der großen Katastrophe in Lundhill im Jahre 1857, nicht seines Gleichen ge⸗ habt hat. Es waren 300 oder nach anderen 250 Arbeiter in der Grube, als um 11 Uhr Morgens eine heftige Explosion erfolgte. Schon vorher war eine Gasströmung in Brand gewesen und die Lüftung außerordentlich mangelhaft geworden. Nach der Explosion verließen viele Arbeiter die Grube. Aber der Rest harrte aus und wurde um 1 Uhr von schlagenden Wettern überfallen. Die Nach⸗ richt verbreitete sich bald in der Umgegend, in allen Gruben wurde die Arbeit eingestellt und die Leute eilten herbei, um zu retten, was noch zu retten war. In kurzer Zeit wurden ungefähr 40 oder 50. der Verunglückten heraufgeholt, von denen ungefähr 20 furchtbare Brandwunden hatten. Wie viele in der brennenden Grube zurück⸗ geblieben sind, konnte man gestern noch nicht bestimmen. Es war unter ihnen Mr. Lawton und sein Sohn und ein Mr. Hoyͤland, die freiwillig hinabgestiegen waren und ein Opfer ihrer Hingebung wurden. Man gab Nachmittags alle Rettungsversuche als vergeb⸗ lich auf und traf Anstalt, Wasser aus dem Kanal in die Grube zu leiten, um die unten wüthende Feuersbrunst zu löschen.

In der Guild⸗Hall zeigte gestern Herr Hamilton, der Oberste der Entdeckungs⸗Polizei in der City, dem Friedensrichter an, daß mehrere angeblich in der City vorgekommener Raubanfälle die Er⸗ findung eines phantasiereichen Penny⸗a⸗liner gewesen seien. Auch die

aus Battersen, Wandsworth und Wimbledon gemeldeten Garotti⸗ rungen seien bloße Fabel.

Belgien.

Indeß haben die Kommissäre doch be⸗ schlossen, die Folizei⸗Mannschaft um 300 Mann zu vermehren.

Die Garottirungsmanie oder Garottirungspanik hat die britische Gefängnißdisziplin zu einem Gegenstand täglicher Erörterungen gemacht. Von allen Seiten hört man darüber klagen, daß die Diebe im Gefängniß viel besser, als die Armen im Armenhause ver⸗ pflegt und behandelt werden.

Frankreich. Paris, 9. Dezember. Der »Moniteur« ver⸗ öffentlicht heute einen Antrag des Kriegs⸗Ministers an den Kaiser, so wie ein von diesem ausgefertigtes Dekret in Betreff der Reorga⸗ nisation des Verwaltungs⸗Personals in den Militair⸗ Lazarethen, Proviant⸗Magazinen, Bekleidungs⸗Werkstätten und Intendantur⸗ Bureaus; desgleichen ein auf Antrag des Marine⸗Ministers erlassenes Dekret wegen Concessions⸗Ertheilung zur Anlage von Austernbänken und Seefischteichen. eesFa

Um die arbeitslosen Arbeiter der Baumwollfabriken zu beschäf⸗ tigen, soll die Eisenbahn von Amiens nach Rouen sofort gebaut werden. Auch hat der Minister des Innern vom Staatsrath 700,000 Fr. erbeten und durch Uebertragung aus anderen Fonds zugewiesen erhalten. Dies wird, meint der »Moniteur«, vorläufig zur Linderung der Noth der Arbeiter hinreichen, bis der gesetzgebende Körper weitere Mittel bewilligt. 1

Der »Moniteur« publizirt heute die der „»Opinion Nationale⸗ ertheilte zweite Verwarnung. 1 In der Sitzung des Comité's der gelehrten Gesellschaften vom zeigte Leverrier an, daß, da die großen Foucault'schen Instru⸗ Sternwarte wegen der dicken Luft nur sehr selten zur Anwendung kommen können, die Marseiller Sternwarte auf die Höhe der Wissenschaft gestellt und in Montpellier die ehe⸗ malige Sternwarte wiederhergestellt werden wird, damit jene Instru⸗ mente dort gebraucht werden können.

Italien. Die »Gazzetta Ufficiale del Regno dItalia⸗ vom 9. Dezember bringt die vom 8. datirten Ernennungen: Farini, Con⸗

mente auf der Pariser

gegen und empfingen den Ober⸗Präsidenten von Jagow und den Staats⸗Minister Grafen Eulenburg.

seil⸗Präsident; Pasolini, Minister des Auswärtigen; Peruzzi, Mini⸗