pflichtet erachtet, auch durch die gesetzliche Feststellung der zu ihrer Durchführung erforderlichen Ausgaben Kis vollständigen Abschluß gewinnen werde.
Die nahe .Ie Wiederkehr des Jahrestages, an
dem vor fünfzig Jahren der denkwürdige Aufruf des in Gott ruhenden Königs Friedrich Wilhelm des Dritten Majestät an Sein Volk zur Vertheidigung des Vaterlandes ergangen ist, enthält eine dringende Mahnung, der Hulfsbedüͤrsigsten unter den noch lebenden Mitkämpfern jener glorreichen Zeit zu gedenken, und es werden Ihnen deshalb entsprechende Vorlagen zugehen.
Die angemessene Erweiterung der Marine muß fortgesetzt als ein dringendes Interesse des Landes angesehen werden, und die Regierung Seiner Majestät wird zur Bewilligung der für diesen Zweck unter Berücksichtigung der allgemeinen Finanzlage aufzuwendenden Mittel Ihre Zustimmung in An⸗ spruch nehmen.
Mit dankbarer Erhebung haben wir es zu erkennen, daß durch die Gnade des Allmächtigen das Land mit einer befrie⸗ digenden Ernte gesegnet worden ist. Die wirthschaftlichen Zustände des Landes würden demnach ein völlig befriedigen⸗ des Bild darbieten, wenn nicht einzelne Industriezweige unter den Wirkungen des Krieges in den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika zu leiden hätten.
Der Gewerbfleiß und der Handel müssen zwar noch der Vortheile entbehren, welche sie in Folge der Handels⸗Verträge mit Frankreich zu erwarten berechtigt waren; es steht jedoch für die Regierung Seiner Majestät der Entschluß fest, daß denselben diese Vortheile nicht über den Zeitpunkt hinaus vorenthalten bleiben sollen, zu welchem die Verpflichtungen lösbar werden, die gegenwärtig noch der Ausführung jener Verträge entgegenstehen.
Die Regierung Seiner Majestät ist mit Eifer und Nach⸗ druck dahin zu wirken bemüht, daß allmälig auch diejenigen Landestheile mit Eisenbahnen versehen werden, welche dieses wichtigen Communications⸗Mittels noch nicht theilhaftig ge⸗ worden sind. Sie hat die Privat⸗Unternehmungen, welche in dieser Richtung in Anregung gekommen, nach Kräften geför⸗ dert, und hoßt auch in dieser Sitzungsperiode Ihnen wegen Herstellung neuer Schienenverbindungen, die in der Vorberei⸗
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„Durch Verbesserung der Deichanlagen und durch Ent⸗ wässerung von Niederungen 9. die Regierung Seiner Majestät fortgesetzt bemüht gewesen, die nutzbare Bodenfläche zu ver⸗ mehren, und es sind auch im verflossenen Jahre auf diesem Gebiete erfreuliche Erfolge erzielt worden.
Nicht minder hat die Königliche Regierung der Förde⸗ rung der Wissenschaft und Kunst ihre angelegentliche Fürsorge
gewidmet, und bezweifelt nicht, daß Sie die für diese Zwecke
im Etat ausgesetzten Mittel gern bewilligen werden. 18
„Es werden mehrere Gesetz⸗Entwuürfe übergeben werden, welche theils provinzielle Interessen betref⸗ fen, theils die Abanderung der Gesetzgebung für einzelne be⸗ sondere Rechtsgebiete bezwecken, und unter letzteren auch ein Gesetz⸗Entwurf zur Ergänzung der deutschen Wechselordnung und der Entwurf eines Gesetzes über die Gerichtsbarkeit der Konsuln, für welche von dem Hause der Abgeordneten in der egsen Sitzungsperiode eine gesetzliche Regulirung beantragt worden. Die Lage der Verhandlungen über den Entwurf einer Kreisordnung, welcher im vorigen Jahre dem Landtage der Monarchie vorgelegt wurde, hat es rathsam erscheinen lassen, zur näheren Erörterung provinzieller Verhältnisse auf diesem Gebiete zuvörderst noch die Provinzialstände zu vernehmen. An diese Gutachten werden sich weitere Vorberathungen knüpfen, welche es jetzt nicht übersehen lassen, ob ein Gesetz⸗ Entwurf über diesen wichtigen Gegenstand alsbald werde vor⸗
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Ihrer Prüfung
gelegt werden können. Desgleichen ist die nach dem bisheri⸗
en Gange der legislativen Verhandlungen für nothwendig rachtete anderweitige sorgfältige Prüfung des Bedurfnisses zur Abänderung der Gesetze über die ländliche Polizei⸗Ver⸗ fassung und über die Kommunal⸗Verfassungen in den ver⸗ schiedenen Provinzen der Monarchie noch nicht soweit zum Abschluß gelangt, daß die dem Landtage zu machenden Vor⸗ lagen für die gegenwärtige Sitzung mit Sicherheit in Aus⸗ sicht gestellt werden könnten. Die Regierung Seiner Majestät wird jedoch die erfor⸗
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derliche Fortbildung der Gesetzgebung auf den bezeichneten weitgreifenden Gebieten zum Gegenstande ihrer unausgesetzten Thätigkeit machen.
Die Beziehungen der Regierung Seiner Majestät zu den auswärtigen Mächten sind im Allgemeinen befriedigende.
Regierungen zur Geltung zu bringen, und so dem benach⸗ barten Kurstgate Aussichten auf eine geordnete Entwickelung seines Verfassungslebens zu gewähren, welche auch durch die neuesten aus Kassel gemeldeten Vorgänge nur vorübergehend getrübt werden können.
In Verfolg der von einer Anzahl deutscher Bundes⸗Re⸗ ierungen an das Königliche Kabinet gerichteten identischen Koten vom Monat Februar v. J. sind von denselben Regierungen in der Bundes⸗Versammlung Anträge gestellt worden, welche we⸗ niger durch ihren Inhalt, als durch die auf sie angewandte Ausle⸗ gung der Bundesverträge eine prinzipielle Bedeutung für die Stel⸗ lung Preußens zum Bundestage erlangt haben. Die Königliche Regierung ist auch ihrerseits von der Ueberzeugung durchdrun⸗ gen, daß die Bundesverträge in der Gestalt, wie sie 1815 ge⸗ schlossen wurden, den veränderten Zeitverhältnissen nicht ent⸗ sprechen. Vor Allem aber ist sie sich der Pflicht gewissenhafter Beobachtung bestehender Verträge bewußt und entschlossen, die volle Gegenseitigkeit in Erfüllung dieser Pflicht, als Vor bedingung des Fortbestandes solcher Verträge, zu behandeln.
Die Regierung Seiner Majestät wird in der Theilnahme an Ihren Berathungen von dem ernsten Bestreben geleitet werden, das einmüthige Zusammenwirken mit den beiden Häusern des Landtages zu erreichen, welches als eine wesent liche Bedingung für die lebensvolle Entwickelung aller staat lichen Verhältnisse betrachtet werden muß. Ein segensreicher Erfolg der gemeinschaftlichen Thätigkeit wird von der all⸗ seitigen Hingebung für das Wohl des Landes und die Ehre der Krone erwartet werden dürfen.
Auf Befehl Sr. Majestät des Königs erkläre ich den Landtag der Monarchie für eröffnet.
Die Versammlung beantwortete diese Rede mit einem dreimali⸗ en Lebehoch auf Se. Majestät den König, und verlie
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Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Kaufmann J. H. F. Prillwitz in Berlin ist unter dem 12. Januar 1863 ein Patent DNaauf verschiedene, durch Zeichnung und Beschreibung dar⸗ gelegte Vorrichtungen zur Vorbereitung durchgebissener Cocons behufs ihrer Abhaspelung, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Heute wird der Titel und die Chronologische Uebersicht zur Gesetzsammlung für das Jahr 1862 ausgegeben. — Beerlin, den 14. Januar 1863. 1
Debits⸗Comtoir der Gesetzsammlung
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Ueber den Werth der preußischen Friedrichsd'or haben viele Zeitungen des Inlandes und auch des Auslandes die irrigsten An⸗ gaben verbreitet, die dadurch noch glaubwürdiger erscheinen, daß sie als von der unterzeichneten Behörde ausgegangen dargestellt wor⸗
den sind. Zur Berichtigung dieser falschen Werthangaben wird daher
hierdurch bekannt gemacht, daß von den, in dem Zeitraum von 1737 bis 1855 geprägten preußischen Friedrichsd'or nur allein ein kleiner Theil während des siebenjährigen Krieges unterhaltig aus⸗ gegangen und bereits durch das Münz⸗Edikt vom 29. März 1764 wieder einberufen ist.
Diese, jetzt nur noch in sehr geringer Anzahl unter der Bezeich⸗
nung: »Mittel⸗Friedrichsd'or⸗ vorkommenden Goldmünzen trage eine der Jahrzahlen 1755, 1756, 1757 oder 1759 und das Münz⸗ zeichen A. — Mit den Jahrzahlen 1755, 1756, 1757 und 1758 sind aber auch vollhaltige Friedrichsd'or ausgeprägt, von welchen sich die Mittel⸗Friedrichsd'or im Allgemeinen durch die größere Dicke, die rothe Farbe, vorzüglich auf den abgeriebenen Stellen, wie auch
durch ein gröberes Gepräge unterscheiden. Die letzteren haben, wenn
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Den nachhaltigen Bemühungen der Königlichen Regie⸗ rung ist es gelungen, die von ihr in Hessen vertretene Poli-⸗ tik sowohl bei der Kurfürstlichen als bei den anderen deutschen
ß bierauf
.“ “ 1 “ sie vollwichtig sind, einen Goldwerth von 3 Thalern 27 Sgr. Cou⸗ rant, wofür sie bei der Münze eingelöset werden.
Alle übrigen preußischen Friedrichsd'or werden in allen preu⸗ ßischen Kassen zum vollen Werth mit 5 Thalern 20 Sgr. Courant angenommen, insofern sie nicht durch eine erkennbar absichtliche oder gewaltsame Beschädigung am Gewicht eingebüßt haben
Berlin, den 12. Januar 1863.
Königlich preußische Münz⸗Direction.
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Appellationsgerichts⸗Chef⸗Präsident, Graf Rittberg, von Glogau.
Bekanntmachung. Zufolge der, zgich das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Pots⸗ dam vom 1. April 1859 (Stück 13) zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Militair⸗Ersatz⸗Instruction vom 9. Dezember 1858, werden alle Diejenigen,
welche: 1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember
1 1843 geboren sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor eine Ersatz⸗
Aushebungs⸗Behörde zur Musterung gestellt,
3) sich zwar gestellt, über ihr Militairverhältniß aber noch keine feste Be⸗ stimmung erhalten haben,
und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr gesetzliches Domizil (Heimath) haben, oder bei Einwohnern derselben als Dienstboten, Haus⸗ und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerks⸗ gesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter und andere, mit diesen in einem ähn⸗ lichen Verhältnisse stehende Militairpflichtige, oder als Studenten, Gym⸗ nasiasten und Zoͤglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, so weit die⸗ selben nicht zum einjährigen freiwilligen Militairdienste berechtigt, resp. von der persönlichen Gestellung vor die Kreis⸗Ersatz⸗Kommission in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch angewiesen: ssiich, Behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle, in der Zeit vom l1P’ten bis inkl. 31ͤsten d. Mts. bei dem Königlichen Polizei⸗Lieutenant lihres Reviers persoͤnlich zu melden, und dabei die über ihr Alter
sprechenden, so wie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits er⸗
gangene Bestimmungen über ihr Militairverhältniß enthalten, mit zur . Stelle zu bringen. Für diejenigen, welche im hiesigen Orte geboren sind, oder hier ihr ge⸗ setzliches Domizil haben, oder hier nach §. 21 I. c. gestellungspflichtig, zur Zeit aber abwesend sind, müssen die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brod⸗ und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art bewirken.
Wer die eigene oder die Anmeldung abwesender Militairpflichtiger, zu welcher er verpflichtet ist, verabsäumt, wird nach der Strafverordnung des hiesigen Königlichen Polizei⸗Präsidiums vom 29. Februar 1860 mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalern oder verhältnißmäßiger Gefäͤngnißstrafe belegt; auch hat diese Versäumniß die Folge, daß die nicht angemeldeten Militair⸗ pflichtigen, im Falle ihrer körperlichen Diensttauglichkeit, vor den übrigen Militairpflichtigen zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige beson · dere Verhältnisse, welche die einstweilige Zurückstellung vom Dienst geeigne⸗ ten Falls zugelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden.
Ueber die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird Seitens der betreffenden Königlichen Revier⸗Polizei⸗Lieutenants eine Bescheinigung er⸗ theilt, welche sorgfältig aufzubewahren ist.
Beerlin, den 10. Januar 1863. 1 Königliche Militair⸗Kommission.
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G Bekanntmachung. Vom 15. d. M. ab coursiren die drei zwischenzArtern und hausen Personenposten wie folgt: It I. Post: “ Artern 5 Uhr früh, in Saängerhausen 6,30 „ ». aus „ 8 v “ in Artern “ 9,30 p b Füis Artern 118 Uhr Nachmittags, in Sangerhausen 3 ¼ » 1“] aus „ 4,30 * J“ 4““ aus Artern 11,10 Uhr Abends resp. 30 Minuten nach Durch⸗ 1 eng hen grfurtHallsscen Post. h angerhausen 12,40 Uhr Nachts, 8 8 Fangerh üf 11/55 5 Abends resp. 20 Minuten nach Durch⸗ 86 SS gang der 2. Nordhausen⸗Halleschen Post,
Das Publikum wird hiervon in Kenntniß gesetzt. 1 . 8 FSHealle, den 13. Januar 1863. 1 L . 1“ Königliche Ober⸗Post⸗Direction. W“ 1““
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 14. Januar. Seine Majestät der König machten gestern nach beendetem Vortrage eine Spazier⸗ fahrt, und empfingen später den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, von Bismarck⸗Schönhausen. b ““ b
Heute empfingen Allerhöchstdieselben Se. Königliche Hoheit den Kronprinzen und nahmen den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths Geheimen Kabinets⸗Raths Illaire entgegen.
— Ihre Majestät die Königin hat gestern der Fürstlich Nadziwillschen Familie Allerhöchstihren Besuch abgestattett.
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— Den Kammerherrndienst bei rer Majestät der igi übernehmen vom 15. bis 31. Januar 1” Sema eiah Graf Nesselrode, Ehreshoven und Graf Reicheubach.
— In der heutigen ersten Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten, welche um 2 ¼ Uhr begann, übernahm der Präsident Grabow auf Grund des §. 1 der Geschäftsordnung den Vorsitz und leitete die Sitzung mit einer kurzen Ansprache und einem Hoch! auf Se. Majestät den König ein. Nachdem das Bureau des Hauses gebildet, überreichen die Abgg. Taddel, Pannier (Branden⸗ burg) und Roggen die Adressen der Städte Berlin, Brandenburg und Cöln, wonächst zu der Verloosung der Mitglieder in die Ab⸗ theilungen geschritten wird. Bei Schluß unseres Blattes dauerte dieselbe noch fort. üsa
Hessen. Kassel, 13. Januar. In der heutigen Sitzung der Ständeversammlung interpellirte Wippermann in Betreff der Ministerkrisis. Am vergangenen Sonnabend habe das amtliche Blatt die Entlassung Dehn⸗Rotfelser's angezeigt; er wünsche zu er⸗ fahren, ob eine Wiederbesetzung der Ministerien des Aeußern und der Finanzen noch nicht stattgefunden. Der Landtagskommissär er⸗ widerte: Mit dem Portefeuille der Finanzen sei Schnackenburg beauftragt, dagegen sei wegen des Portefeuilles des Aeußeren noch keine Entscheidung getroffen worden. Hieran knüpfte Wippermann den Antrag, daß der Verfassungsausschuß die Frage einer Prüfung unterwerfen möge, welcher Antrag zum Beschluß erhoben wurde. — Demnächst begründete Wippermann einen auf die Delegirtenver⸗ sammlung Bezug nehmenden Antrag.
Bayern. München, 12. Januar. Ihre Majestät die Königin von Neapel empfing gestern im Schlosse Biederstein die Besuche un⸗ serer Allerhöchsten und höchsten Herrschaften.
Frankreich. Paris, 12. Januar. Die Eröffnung der Session für 1863 erfolgte heute mit dem üblichen Ceremoniel. Das diplomatische Corps war beinahe vollständig anwesend. Der Kaiser erschien dieses Mal gleichzeitig mit der Kaiserin, die mit dem kaiser⸗ lichen Prinzen auf der Thron⸗Estrade rechts vom Kaiser Platz nahm. Prinz und Prinzessin Napoleon, so wie die anderen Prinzen und Prinzessinnen von Geblüt befanden sich rechts und links zu Seiten des kaiserlichen Paares. Um 1¾ Uhr kehrten die Majestäten nach den Tuilerieen zurück. —
Die Ernennung des Bischofs von Nancy, Msgr. Darboy, für den erzbischöͤflichen Stuhl in Paris an des verstorbenen Cardinals Morlot Stelle steht heute im Moniteur. Msgr. Darboy ist am 16. Januar 1813 zu Fayl⸗Billot (Departement der Haute⸗Marne) ge⸗ boren. Er absolvirte seine Studien im Seminar von Langres, wurde 1836 zum Priester geweiht und zum Nicar in St. Dizier bei Vassy ernannt. 1854 begleitete er Msgr. Sibour nach Rom, wurde da⸗ selbst dem Papste vorgestellt und erhielt von diesem den Titel eines apostol. Protonotarius. Ende 1855 wurde er Titular⸗General⸗Vicar der Metropole und 1861, nach Ableben des Msgr. Menjaud, Bi⸗ schof von Nancy.
— 13. Januar. In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗ kammer erinnerte Morny an die bevorstehenden Wahlen, an den Austausch von Konzessionen und Vertrauen zwischen dem Souverain und den Kammern. Er hofft, daß das Land diese Situation, welche die Verfassung unangreifbar mache, verlängern werde, weil sie ver⸗ besserungsfähig sei, indem sie die graduelle Errichtung der Freiheit,
so wie die Befestigung eines unerschütterlichen Fundaments für die Kaiserliche Dynastie begünstige. Iire
Griec—henland. Die National⸗Versammlung hat laut Be⸗ richten aus Athen vom 10. Januar ihre Geschäfts ⸗Ordnung fest⸗ gestellt und mehrere Kommissionen zur Prüfung der Vollmachten ernannt.
Türkei. Nachrichten aus Konstantinopel vom 12. Januar ist Mustapha⸗Pascha zum Finanzminister, Fuad zum Präsidenten des großen Raths ernannt worden. Berichte aus Teheran vom 12. Dezember dementiren die Nachricht von der Einnahme Herats.
Amerika. Die »Times⸗ bringt von ihrem Korrespondenten in Roches Point folgende telegraphische Nachrichten: (pr. »Scotia⸗) New⸗York, 31. Dezember. General Banks’ Expedition ist am 14. in New⸗Orleans angekommen. Am 16. erließ Banks eine Pro⸗ clamation des Inhalts, daß er dem Befehle des Präsidenten zufolge das Kommando des Golfdepartements übernommen und an Gene⸗ ral Butler's Stelle getreten sei. Ein Detachement seiner Truppen, unterstützt durch eine Kanonenbootflottille, hat Baton Rouge ohne Widerständ zu finden besetzt. Banks soll mit der Expedition von Cairo zusammenwirken, um den Mississippi zu erschließen. — Nach Memphis ist berichtet worden, daß eine foͤderirte Streitmacht den Fluß hinauf von New⸗Orleans marschirt ist, unter dem Kommando des Admirals Farragut, und Port Hudson genommen hat. — Die Nachrichten aus dem S. W. sind der Sache der Union ungünstig. General Grant ist auf das nöͤrdliche Ufer des Fallahotchie zurückge⸗ gangen. Man erwartet, daß er die Eisenbahn von Memphis und Char⸗ leston bis zu Grand Junction wiederherstellen und Memphis zur Basis seiner Proviantirung machen wird. Die Konföderirten sind bei rwa Angriff auf Davis Mills in Mississippi zurückgeschlagen worden.