Gegen den Seefahrer Christoph Heinrich Ru⸗ dolph Peick, geboren den 5. Dezember 1822 zu Rowe, Kreis Stolp, ist auf Grund der Anklage er hiesigen Königlichen Staatsanwaltschaft weil er im militairpflichtigen Alter ohne Er⸗ laubniß die Königlich Preußischen Lande ver⸗ lassen und sich dadurch dem Eintritte in den
Ditnst des stehenden Heeres entzogen habe, durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage gemäß §. 110 des Strafgesetzbuchs die Untersuchung eröffnet worden.
Zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 13. März 1863, Vormittags 10 Uhr, im Sitzungssaale des hiesigen Gerichtsgebäͤudes angesetzt, zu welchem der ꝛc. Peick, dessen gegen⸗ wärtiger Aufenthalt nicht bekannt ist, öffentlich mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur fest⸗ gesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche so zeitig vor dem Termine dem Gerichte anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.
Beim Ausbleiben des Angeklagten wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contuma- ciam verfahren werden.
Sstolp, den 27. November 1862. . Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung. “] 1 ““
Nothwendiger Verkauf.
Köönigliches Kreisgericht zu Elbing, den 24. Oktober 1862. Das zu Plohnen sub Nr. 9 und 18 belegene, den Gutsbesitzer Albert und Maria geb. Ulfert⸗ Schadrachschen Eheleuten gehörige Grundstück, ab⸗ geschätzt auf 13,736 Thlr. 25 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur des Bureaus III. einzusehenden Taxe, soll am 12. Mai 1863, Vormittags von 11 Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsstelle sub⸗ hastirt werden.
Die dem Aufenthalte nach unbekannten titulir⸗ ten Besitzer Albert und Maria geb. Ulfert⸗Scha⸗ drachschen Eheleute werden hierzu öffentlich vor⸗ geladen.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations⸗Gerichte anzu⸗
melden
[294] Nothwendiger Verkaukf. Königl. Kreisgerichts⸗Deputation Pasewalk.
Die der Ehefrau des Ackerbesitzers Planck, Wil⸗ helmine Auguste geb. Uhlig gehörige, Vol. XII. Fol. 233 Nr. 566 des Hypothekenbuchs von Pase⸗ walk verzeichnete Ackerwirthschaft mit holländischer Windmühle bei Pasewalk, abgeschätzt auf 18,249 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypo⸗ thekenschein im 2. Büreau einzusehenden Taxe, soll
am 3. September 1863, Vormittags an ordentlicher Gerichtsstelle in Pasewalk sub⸗ hastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung Befrie⸗ digung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsrichter anzumelden.
Bekanntmachung
[236] Bei dem Stadtgericht ist ein »Brief⸗Annahme⸗ Büreau« eingerichtet, welches mit dem 1. Fe⸗
icher Anzeiger.
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ruar d. J in Thätigkeit tritt. Dasselbe ist dazu bestimmt, alle an die Civil⸗ und die Vor⸗ mundschafts⸗Abtheilung und deren Unter⸗Ab⸗ theilungen (Kommissionen und Deputationen) ge⸗ richteten Eingaben der Parteien, so wie die an den Präsidenten oder die Direktoren adressirten Amtsbriefe anzunehmen, zu präsentiren und weiter zu befördern. Ausgeschlossen von der Annahme bleiben alle Geldbriefe und die Gesuche und Ein⸗ gaben in Hypothekensachen.
Das Geschäfts⸗Lokal des Büreaus befindet sich in dem an der Königs⸗ und Jüdenstraße gelegenen Gerichtshause — Portal II., Zimmer 38.
Die Annahme erfolgt werktäglich von Morgens 8 bis Abends 9 Uhr, an Sonn⸗ und Festtagen nur in den Mittagsstunden von 11 bis 3 Uhr.
In den Privat⸗Wohnungen der Beamten wer⸗ den Eingaben in gerichtlichen Angelegenheiten nicht angenommen.
Bei Gesuchen und Eingaben in bereits schweben⸗ den Rechtsangelegenheiten muß das Aktenzeichen genau vermerkt sein.
Berlin, den 26. Januar 1863.
Das Präsidium des Königlichen Stadtgerichts. Holzapfel.
[291] Bekanntmachung. Konkurs⸗Eröffnung.
Königl. Kreisgericht zu Waldenburg, Abtheilung I., den 31. Januar 1863.
Ueber das Vermögen des Kausmanns Martin Piorkowski zu Waldenburg ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗ Einstellung “
auf den 31. Januar 1863 festgesetzt worden. 1
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Behrends bestellt. Die Gläu⸗ biger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 12. Februar 1863, Vormittags
10 Uhr, vor dem Kommissar Hrn. Kreisgerichtsrath Toepfer im Sessionszimmer Nr. 1 des hiesigen Gerichts⸗ Gebäudes anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Ver⸗ walters oder die Bestellung eines anderen einst⸗ weiligen Verwalters abzugeben.
II. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände bis zum 28. Februar 1863 einschließ lich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den⸗ selben gleichberechtigte Gläubiger des Gemein⸗ schuldners haben von den in ihrem Besitz befind⸗ lichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
III. Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte,
bis zum 2. März 1863 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗ derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals
auf den 26. März 1863, Vormittags vor dem Kommissar, Herrn Krreisgerichtsrath Toepfer, im Sessionszimmer Nr. 1 des hiesigen Ge⸗ richtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung
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dieses Termins wird geeigneten Falls mit der Ver⸗ handlung über den Akkord verfahren werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizräthe Stuckart und Karsten und von Chap⸗ pius zu Sachwaltern vorgeschlagen.
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ekanntmachung. Königl. Kreisgericht zu Sagan.
Der Kommissarius des Konkurses.
In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Pfarrers Carl Fuchs zu Cosel ist der bisherige einstweilige Verwalter der Masse, Kreisgerichts⸗Secretair Jander hierselbst, zum de⸗ finitiven Verwalt Ut worden.
[1622 Oeffentliche Vorladung. Der Kaufmann B. Boaß in Stettin hat gegen den Bauunternehmer Friedrich Schneider, früher
in Neuenkirchen bei Stettin, eine Wechselklage
wegen 75 Thlr. nebst 6 Prozent Zinsen seit den 20. Oktober 1862, 1 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. Pro⸗ testkosten und 22 Sgr. 6 Pf. Provision aus einem unterm 26. August 1862 von F. Schnei⸗ der auf Scherrinsky in Grambow gezogenen, mit dessen Accept versehenen, am 20. Oktober 1862 fälligen Wechsel bei uns angestellt. Da der Auf enthalt des Verklagten unbekannt ist, so wird der selbe hierdurch öffentlich vorgeladen, in dem zur Beantwortung der Klage und zur weiteren münd⸗ lichen Verhandlung
am 11. Mai 1863, Mittags 12 Uhr, in unserem Geschäͤftslokale, Audienzzimmer Nr. 11 anstehenden Termine, entweder in Person oder durch einen zur Prozeßpraxis bei uns berechtigten Rechts⸗Anwalt oder sonst gesetzlich zulässigen Be⸗ vollmächtigten zu erscheinen, die Klage vollständig zu beantworten und die weitere Verhandlung zu gewärtigen, widrigenfalls gegen den Verklagten in contumaciam verfahren, die in der Klage an⸗ geführten Thatsachen und die beigebrachten Urkun⸗ den, worüber derselbe sich nicht erklärt hat, für zugestanden, beziehungsweise anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, im Er⸗ kenntnisse gegen denselben ausgesprochen werden wirt. 8195
Stettin, den 15. Januar 18b0b535.
Königliches Kreisgericht, 8
Abtheilung für Civil⸗Prozeßsachen.
[217] Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Halle, 1. Abtheilung, den 23. Januar 1863, Vormittags 10 Uhr.
Ueber das Vermögen der Firma Fr. Kröhl et Comp. hierselbst und das Privatvermögen deren Inhaber, des Fabrikanten Friedrich Kröhl und des Kaufmanns Eduard Buͤhling hier ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung auf den 1. Januar d. J. festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter a) der Firma⸗ Masse ist der Kaufmann C. Heinrich Keil hier, b) des Privatvermögens des Fr. Kröhl der
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Auctions⸗Kommissar Elste hier und e) des Pri⸗ vatvermögens des Eduard Bühling der Kauf⸗ mann Deichmann hier bestellt. Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden aufgefordert, in dem auf den 4. Febrn. J., Vormittags r/
vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Bosse im Gerichtsgebäude, Termins⸗Zimmer Nr. 11, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge über die Beibehaltung dieser Verwalter oder die Bestellung anderer einstweiliger Verwal⸗ ter abzugeben.
Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 24. Februar d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vor⸗ behalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Kon⸗ kursmasse abzuliefern. fandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger der Ge⸗ meinschuldner haben von den in ihrem Besitz be⸗ findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechht—
bis zum 1. März d. J. 8 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist ange⸗
Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 11. März d. J., Vormittags vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Bosse, im Gerichtsgebäude, Termins⸗Zimmer Nr. 11, zu
erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu⸗ fügen.
Peder Gläͤubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berech⸗ igten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und u den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ Anwälte von Bieren, Wilke, Riemer, Fritsch, Gödecke, Schede, Fiebiger, Seelig löckner u Sachwaltern vorgeschlagen. “
meldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur
Vorladung unbekannter Erben. In unserem Depositorio befinden sich folgende herrenlose Nachlaß⸗Massen:
a) des am 31. August 1684 zu Predel gebor⸗ nen und gerichtlich für todt erklärten Michael Schulze mit 21 Thlr.;
b) des am 19. April 1860 zu Droyßig verstor⸗ benen Nadlermeisters Friedrich Gustav Fischer, genannt Gilling, mit 323 Thlr.;
c) des am 6. November 1861 zu Nonnewitz verstorbenen Knechts Friedrich Vetter aus Dobersdorf mit 14 Thlr.
Es werden daher alle Diejenigen, welche an diesen Massen Ansprüche zu haben vermeinen und insbesondere deren unbekannte Erben und Erb⸗ nehmer aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 27. November d. J., Vormittags
11 Uhr,
in unserem Geschäftslokale (Zimmer Nr. 4) vor dem Deputirten, Kreisrichter Wachsmuth, anbe⸗ raumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen präkludirt werden und der Nachlaß als herrenloses Gut dem Königlichen Fiskus anheimfällt.
Zeitz, den 22. Januar 1863. 8 Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
[1221] Proclama. Die Geschwister Burow haben auf Todeserklä⸗ rung ihres Bruders, des Schlächtergesellen Gott⸗
221 lieb Karl Friedrich Wilhelm Burow, geboren zu Jagow am 12. Juli 1827, Sohn des verstor⸗ benen Schäfers Gottfried Burow und der eben⸗ falls verstorbenen Frau Christine Louise Burow, geb. Wesener aus Jagow, angetragen.
Derselbe hat sich im Jahre 1851 vor erlang⸗ ter Majorennität in der ausgesprochenen Absicht, in Hamburg Arbeit zu suchen, auf Wanderschaft begeben und seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben. Auf diesen Antrag werden dem⸗ gemäß der Schlächtergeselle Gottlieb Karl Fried⸗ rich Wilhelm Burow resp. seine etwa nachgelasse⸗ nen Erben hiermit vorgeladen, sich binnen neun Monaten und spätestens in dem auf
den 22. April 1863, Vormittags
11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Spe⸗
ner, Zimmer Nr. 25, anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt er⸗ klärt und sein Vermögen, welches in etwa 168 Thaler im hiesigen Gerichts⸗Depositorio befind⸗ lichen Vatererbe besteht, denjenigen, welche sich als seine Erben ausweisen, ausgeantwortet wer⸗ den wird.
Zu Bevollmächtigten werden denjenigen, denen es hier an Bekanntschaft fehlt, die Herren Justiz⸗ Räthe Eisleben und Schrötter und der Rechts⸗ anwalt Wolff in Vorschlag gebracht.
Prenzlau, den 30. Mai 1862.
Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
[2196] Ediktalladung.
Von dem unterzeichneten Gerichtsamte ist zu
dem Vermögen
1) des Braumeisters Friedrich August Schreiner und
2) des Webermeisters und Handelsmanns Chri⸗
stian Friedrich Lenk,
beide in Treuen,
der Konkursprozeß eröffnet und in Folge dessen
der 18. Februar 1863
als Anmeldungstermin anberaumt worden.
Es werden daher alle bekannten und unbe⸗ kannten Gläubiger der bei 1 und 2 genannten Gemeinschuldner, ingleichen alle, welche aus einem sonstigen Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben glauben, hierdurch geladen, an dem oben⸗ gesetzten Tage bis 5 Uhr Nachmittags persönlich oder durch gehörig gerechtfertigte und was Aus⸗ länder betrifft, mit gerichtlich anerkannter oder dieser gleich zu achtender Vollmacht versehene, ins⸗ besondere auch zum Abschluß von Vergleichen er⸗ mächtigte Beauftragte an hiesiger Amtsstelle sich anzumelden, ihre Forderungen bei Strafe der Ausschließung von jedem Antheil an den betref⸗ fenden Massen und bei Verlust der Wiederein⸗ setzung in den vorigen Stand, insoweit diese Rechts⸗ wohlthat nicht außerdem in den Gesetzen aus⸗ drücklich nachgelassen ist, anzuzeigen und zu be⸗ scheinigen, mit dem bestellten Rechtsvertreter über die Richtigkeit der angemeldeten Ansprüche, nach Befinden auch unter sich selbst wegen vorzugs⸗ weiser Befriedigung rechtlich zu verfahren und innerhalb sechs Wochen zu beschließen, hierauf
den 8. April 1863 bis Mittags 12 Uhr zu Bekanntmachung eines Ausschließungs⸗Bescheides allhier zu erscheinen,
sodann den 15. April b 8 des Aktenschlusses sich zu gewärtigen, weiter aber 89 she ic aea⸗ 1863 des Vormittags 10 Uhr bei Vermeidung von 5 Thlr. Einzelstrafe an Gerichtsstelle sich einzu⸗ finden, und der Verhandlung behufs Vermitte⸗ lung eines Vergleichs beizuwohnen unter der Ver⸗ warnung, daß Diejenigen, welche ausbleiben, oder zwar erscheinen, aber sich nicht oder nicht deutlich und bestimmt erklären, als in den Beschluß der Mehrheit einwilligend werden angesehen werden,
und endlich b
den 13. Juni 1863 u bis Mittags 12 Uhr der Bekanntmachung eines Ordnungsbescheids gewärtig zu sein. Auswärtige Betheiligte haben bei 5 Thlr. Einzelstrafe zur An⸗ nahme von Ladungen und sonstigen Zufertigun⸗
gen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen.
Treuen, den 2. Dezember 1862. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Schmidt.
[2321 Edictalladung.
Bei dem unterzeichneten Gerichtsamte ist zu Befestigung des mit den bekannten Gläubigern des insolventen Spinnereibesitzer Eduard Hübsch. mann in Schreiersgrün abgetstossedhe Vergleichs und zu Ermittelung der etwa vorhandenen unbe⸗ kannten Gläubiger desselben die Einleitung des Edictalverfahrens beschlossen worden. z
Es werden daher die noch nicht angemeldeten unbekannten Glaubiger des genannten Hübsch⸗ mann und überhaupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde zur Zeit noch nicht geltend gemachte Ansprüche an denselben zu haben glauben, andurch geladen 5
den 7. März 1863 bei Strafe des Ausschlusses, so wie bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand per⸗ sönlich oder durch gehörig legitimirte und, was insbesondere Ausländer betrifft, mit gerichtlicher Vollmacht versehene Bevollmächtigte an hiesiger Amtsstelle zu rechter früher Gerichtszeit zu er⸗ scheinen, sich anzugeben, ihre Ansprüche annoch anzumelden und zu bescheinigen und über den Beitritt zu dem oberwähnten, ihnen vorzulegenden Vergleich unter der Verwarnung, daß sie außer⸗ dem für in denselben einwilligend werden erachtet werden, sich bestimmt zu erklären, nach Befinden mit dem zu bestellenden Kontradiktor rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, hier⸗
auf aber
den 6. Mai 1863 der Bekanntmachung eines, sowohl die Ausgeblie⸗ benen ausschließenden, als auch allenthalben in der Hauptsache erkennenden, Bescheids sich zu ge⸗ wärtigen. Auswärtige haben bei fünf Thaler Strafe Bevollmächtigte allhier zur Annahme von Ladungen zu bestellen. 9
Treuen, den 18. Dezember 1862. Das Königliche Gerichts⸗Amt daselbst. Schmidt.
[286] 8 Bekanntmachung. 16
Zu dem Bau eines Schuldgefängnisses an der Ecke der Barnim⸗ und Weinstraße sollen die Erd⸗ und Mauer⸗Arbeiten, die Steinmetz⸗Arbeiten von Granit und Seeberger Sandstein, die Lehmer⸗ und Staaker⸗Arbeiten, die Schieferdecker⸗ und die Asphalt⸗Arbeiten im Wege der Submission an⸗ gefertigt, auch die Materialien, und zwar: die Kalksteine, die gewöhnlichen weißen Mauersteine, die Verblendungsziegel und Formsteine, die Ra⸗ thenower Mauersteine und Fliesen, die Birken⸗ werder Klinker⸗ und Dachsteine, der gelöschte Kalk, der inländische Portland⸗Cement und der Mauer⸗ sand auf demselben Wege geliefert werden.
Die Bedingungen sind in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt und der Einreichung der Submissionen wird bis zum 20. k. Mts. ent⸗ gegengesehen.
Berlin, den 28. Januar 1863.
Königliche Ministerial⸗Bau⸗Kommission.
“ Pehlemann. Nietz. 8
Bekanntmachung Die Maurer⸗, Zimmer⸗ und Steinsetzer⸗Arbeiten
zum Bau einer Umwährungs⸗Mauer auf dem Grundstück Chaussee⸗ und Kesselstraßen⸗Ecke, so — wie die Lieferung des Maurer⸗Materials dazu, und zwar: 39,500 hartgebrannte Klinkerziegel,
857 Kubikfuß gelöschten Kalk,
3000 Dachsteine,
12 Tonnen Portland⸗Cement,
13 12 Schachtruthen Maurersand, sollen im Wege der Submission verdungen wer⸗ den. Anschlag und ““ sind Sommer⸗ straße Nr. 10, Stube Nr. 50, einzusehen und die Offerten Mittwoch, den 11. Februar c., Vormittags 10 Uhr, einzureichen.
Berlin, den 2. Februar 1863. Königliche 2. Garnison⸗Verwaltungs⸗Inspection.
Bekanntmachung. Höherer Anordnung zufolge soll die Lieferung von: 8 „3500 Pfund Pferdehaaren«
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