1863 / 32 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schulden⸗ tilgungs⸗Kommission kontrasignirte Anweisung des Ober⸗Bürgermei⸗ sters zu bestimmungsmäßiger Verwendung an den Rendanten der städtischen Gemeindekasse verabfolgt werden. Die deponirten Kapital⸗ beträge sind den Inhabern der Obligationen längstens in acht Tagen nach Vorzeigung der Obligationen bei der gedachten Kasse durch diese auszuzahlen.

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Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorgezeig⸗ ten Obligationen sind in der nach der Bestimmung unter §. 7 jähr⸗ lich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu brin⸗ gen. Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachung ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht der Bestimmung unter §. 14 gemäß als verloren oder vernichtet angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen werden und die da⸗ für deponirten Kapitalbeträge der städtischen Verwaltung zur Ver⸗ wendung für milde Zwecke anheimfallen. 194935 U nl

Für die Verzinsung und Tilgung der Schulden haftet die Stadtgemeinde mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmt⸗ lichen Einkünften, und kann, wenn die Zinsen oder ausgeloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, auf Zahlung

von den Gläubigern gerichtlich geklagt werdben. 191017Fbn utzat Fnit. b §. 13. I11“

Die in den §§. 4, 7, 8 und 11 vorgeschriebenen Bekannt⸗ machungen erfolgen durch die Crefelder öffentlichen Blätter, die Cölner Zeitung und das Amtsblatt oder den öffentlichen Anzeiger Unserer Regierung zu Düsseldorr. E 719

B9216 Ad. vsah. 1“

In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder Zinscoupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Zinscoupons Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation verlore⸗ ner oder vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 13 mit nachstehenden näheren Bestimmungen Anwendung:

a) die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der städtischen Tilgungs⸗Kommission gemacht werden. Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt,

welche nach der angeführten Verordnung dem Schatzministe⸗ rium zukommen; gegen die Verfügungen der Kommission findet jedoch der Rekurs an Unsere Regierung zu Düssel⸗ ddorf statt; Paras.

b) das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei

t dem Landgerichte, wozu die Gemeinde Crefeld gehört; ec) die in den §§. 6, 9 und 12 derselben vorgeschriebenen Be⸗

kanntmachungen sollen durch die im 18 dieser Bestimmun⸗ gen angeführten Blätter geschehen; ca) an die Stelle der im §. 7 der Verordnung erwähnten sechs

Zinszahlungs⸗Termine sollen vier, und an die Stelle des

im §. S erwähnten achten Zahlungs⸗Termins soll der fünfte

treten.

Zur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige, durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringende landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigen⸗ bändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfer⸗ tigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Dbligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren. Ferer

Gegeben Berlin, den 9. Dezember 1867. I . von Bodelschwingh. Graf von Itzenplitz. von J

a. Crefelder Stadtoblig ation (Trockener Stadt⸗ über (Stadt⸗Siegel.)

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Dieser Coupon wird nach d zur uee.,89 em Crefelder Stadt⸗Obligation 8 vCC“ No los, wenn dessen Geldbetrag nicht sfsbis zum

JOEö11““ J(Erster) Coupon *

Preußisch Co

Inhaber dieses empfängt am der obengenannten Crefelder Stadt⸗Obligation für die Zeit vom bis dahin Gemeindekasse zu Crefeld mi Der Ober⸗Bürgermeister. 8 N

aus der städtischen öpreußisch Courant. sben Die städtische Schuldentilgungs⸗-Kommisso NB. Die Namen des Ober⸗Bürgermeisters und der Kommission werden 111“ Eingetragen Fol. ..... der Kontrole

Der städtische Sekretariatsbeamte. Der s Gemeinde⸗Empfänger.

8

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Kaufmann J. H. F. Prillwitz in Berlin ist

2 Februar cr. ein Patent

n h s auf eine Erz⸗Setzmaschine in der durch Zeichnung und Be⸗ schreibung nachgewiesenen, als neu und eigenthümlich er⸗ kannten Zusammensetzung, und ohne Jemand in der Be⸗ nutzung bekannter Theile zu beschränken,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet un

unter dem

mfang

Thaler Preußisch Courant. Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom . hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen * der —* dieser Obligation die Summe von Thalern reuß. Courant, deren Empfang sie bescheini ie S Cre⸗ pfang sie bescheinigen, an die Stadtgemeinde Cre Die auf vier und ein halb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am veeee. jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe er ausgegebenen Zinscoupons gezahlt. 1 8 Das Kapital wird durch Ankauf oder Verloosung berichtigt werden, weshalb eine Kündigung Seitens des Gläubigers nicht zulässig ist.

Die näheren Bedimgungen sind in dem umst ivi⸗ Legium enthaͤlten. gung umstehend abgedruckten Privi

Der Ober⸗Bürgermeister Kommission.

Eeaßetragen Tontrolbuchh vHierzu sind Coupons.. ..... vS ausgereicht.) .“ mte. Det staͤbtische Gemeinde⸗Empfäͤnger.

Die städtische Schuldentilgungs⸗ 1 N

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des preußischen Staats ertheilt worden. 81S 11“ Dem Kaufmann J. H. F. Prillwitz in Berlin ist unter dem 2. Februar 1863 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene, in ihrer Zusammensetzung für neu und eigenthuͤmlich er⸗ achtete Teigknetmaschine, ohne Jemand in der Anwendung 8g bekannter Theile zu beschränken, 1— auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. ISen ti 4. un ga l. tennlt muciinbitaen em

Dem Mechanikus und Besitzer einer Maschinenbau⸗Anstalt (Firma C. Hummel) Joseph Konstantin Bialon in Berlin, ist unter dem 2. Februar c. ein Patent

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für neu und eigenthümlich erkannte mechanische Vorrichtung zur Uebertragung der Bewegung auf die Schleudertrommel einer Centrifuge,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet

des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Grubensteiger Carl Helmsdorff zu Zeche Münsterland

bei Dortmund ist unter dem 2. Februar d. Js. ein Patent »auf eine durch Beschreibung und Modell nachgewiesene Vorrichtung zum Bremsen der Förderkörbe bei Seilbrüchen in Förder⸗ und Fahr⸗Schächten«

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet

des preußischen Staates ertheilt worden.

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8 Be tanntm a ch u n g. Zu Lötzen und zu Johannisb im Regier n⸗ g zu Johannisburg im Regierungsbezirk Gum⸗

binnen, so wie zu Franzburg im Regierungsbezirk Stralsund wer⸗ den am 6ten d. Mts. Tagesdienste (cfr. §. 4 des Reglements für die telegraphische Korre⸗ spondenz im Deutsch⸗Oesterreichischen Telegraphen „Verein) eröffnet

Telegraphen⸗Stationen mit beschränktem

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werden. n

Verlin, den 5. Februar 1883. Köni Telegraphen⸗ Directi

Fr g.

14“ Ministerium.

dortigen Landgericht ernannt worden.

Der Advokat Schmitz in Elberfeld ist zur

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auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene,

MFiinisterium für die landwirthschaftlichen

Angetegenheiten. 82 Dem Professor Doktor von Heldreich zu Athen ist die größere silberne Medaille für Verdienst um die Landwirthschaft verliehen

noheit. As ded nie mer, weeruh naninhasg, us Brthe edn k. amn ⸗—

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Nichtamtliches. 8 190 9900 98

Preußen. Berlin, 5. Februar. Seine Majestät der

König empfingen heute Vormittag 11 Uhr in der Waffenhalle des

Königlichen Palais das Comité des Vereins der Freiwilligen, ge⸗ führt durch Herrn Geh. Hofrath Bork, welches für den Besuch Seiner

Majestät beim Freiwilligen⸗Feste am 3ten d. M seinen aller- unterthänigsten Dank abstattete. Sodann empfingen Se. Majestät den zum General⸗Adjutanten ernannten General der Infanterie von Wussow und nahmen hierauf die Vorträge des Kriegsministers und des Militair⸗Kabinets entgegen. 8

Das Herrenhaus beschäftigte sich in seiner heutigen Sitzung mit Berathung des Berichts der Adreß⸗Kommission. Für den von der Kommission vorgeschlagenen Entwurf sprachen die Herren: Frei⸗ herr v. Gaffron, Freiherr v. Zedlitz, Graf v. Krassow, Graf v. Brühl, Baron v. Senfft und v. Kleist⸗Retzow. Gegen den Entwurf hatte sich Niemand zum Worte gemeldet. Beim Schlusse unseres Blattes dauerte die Debatte noch fortz, „meie i8 1f n⸗ 89,90 19 8

Sachsen. Gotha, 4. Februar. Auf den Antrag der Ma⸗ jorität der Kommission hat der hiesige Sonderlandtag in seiner gestrigen Sitzung das Eingehen auf das vorliegende Gewerbegesetz beschlossen. Durch diesen mit 16 gegen 1 Stimme gefaßten Beschluß wurde der Antrag der Minorität erledigt, der darauf gerichtet war, das Gesetz zur Zeit abzulehnen und die Staatsregierung zu ersuchen, die Vorlegung desselben bis dahin zu beanstanden, wo auch im Königreiche Preußen die gewerblichen Verhältnisse durch ein Gesetz in gleicher Weise geregelt worden seien; außerdem aber solle die Staatsregierung noch ersucht werden, eventuell das Gesetz der Art zu vervollständigen, daß es nicht nur die technischen, sondern auch die wissenschaftlichen Gewerbe in gleicher Weise umfasse. (L. Z.) 8- Bayern. Nürnberg, 3. Februar. Gestern Abend 8 ½ Uhr verschied hier nach nur zweitägiger Krankheit am Schlagflusse Herr Graf Franz Friedrich Karl von Giech, Standesherr, erblicher Reichsrath der Krone Bayern, Herr der Grafschaft Thurnau ꝛc., im 68sten Lebensjahre (geb. am 29. Oktober 1795). (N. C.)

Niederlande. Haag, 2. Februar. Das Kabinet ist durch die Ernennung des Herrn Fransen van de Pütte zum Minister der Kolonieen wieder vollzählig geworden. Der neue Minister, bisher

Mitglied der Zweiten Kammer, hat seine Jugend in Ostindien ver⸗

Ihti7 (Küln. Stg.). I vas⸗

Großbritannien und Irland. Ihre Majestät die Königin hat heute eine Sitzung des geheimen Staatsraths abgehalten.

Von vielen Seiten vernahm man, daß die Vermählung des Prinzen von Wales und der Prinzessin Alexandra von Däne⸗ mark am 12. März stattfinden sollte; jedoch ist diese Behauptung keinesfalls richtig.

Tage, Donnerstag, der 5., oder Dienstag, der 10. März, der Tag der Feier sein wird. Gegen Ende dieses Monats oder spätestens

ganz im Anfange des März wird die Prinzessin Alexandra auf

unserer Insel ankommen und in Gravesend ans Land steigen, wo der Prinz von Wales sie empfangen wird. Im Innern der Königlichen Kapelle in Windsor werden bereits alle Vorbereitungen getroffen, um die bei der Trauung anwesenden, sowohl eingeladenen

Gäste als wirkenden Beamten, Chorsänger u. s. w. (in Allem 1000)

aufzunehmen.

In der Amtswohnung Lord Palmerston's fand gestern ein

Ministerrath statt, wobei fast alle Mitglieder des Kabinets anwe⸗

send waren.

In Oldham hat sich wieder eines jener Parlaments⸗Mitglieder, die man als Typus der Majorität betrachten kann, Mr. Hibbert, über den amerikanischen Krieg vernehmen lassen. Er sei von ganzer

Seele gegen die Sklaverei, könne aber die Emancipations⸗Proclama⸗

tion Mr. Lincoln's nicht gut heißen. Bis jetzt habe er die Nicht⸗ 2 . 8 ö 4 2 X2 einmischungs⸗Politik Englands von Herzen gebilligt, aber der Zeit⸗

Punkt scheine heranzunahen, wo England im Interesse der Mensch⸗

lichkeit verpflichtet sein werde, dem brudermörderischen Kampf durch seine guten Dienste Einhalt zu thun.

Aus dem Hafen von Liverpool sind im Januar nach ver⸗ schiedenen Weltgegenden 4888 Personen Januar vorigen Jahres ausgewandert. 8 ““

London, 3. Februar.

Am wahrscheinlichsten ist es, daß einer der beiden

2715 mehr als im

Frankreich. Paris, 3. Februar. Der Echo d'Oran hat wegen eines Artikels über algerische Zustände eine Verwarnung er⸗ halten; der Propagateur von der Insel Martinique ist wegen miß⸗ liebiger Auslassungen über die mexikanische Expedition für zwei Monate suspendirt worden. Ein Pariser Blatt, Le Moniteur de Commerce, das ohne die erforderliche Caution und Autorisation in seinen Spalten Artikel politischen und social⸗ökonomischen Inhalts veröffentlicht hatte, wurde in der Person des Redacteurs und Druckers mit Gefängnißstrafe und Geldbuße belegt und unterdrückt.

Im gesetzgebenden Körper wurden gestern einige Gesetzvorschläge finanzieller Art eingebracht, worunter eine Kreditforderung von 30,000 Frs. für die Beerdigung des Kardinals Morlot, von 26,000 Frs. für die Ehrenlegion, von 2,260,000 Frs. für militairische Bauten. 88 Spanien. Madrid, 3. Februar. Auf den Antrag Va⸗ lera's, das Königreich Italien anzuerkennen, erwiederte der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Serrano, die, Anerkennung Ita⸗ liens sei von der Anerkennung der Vorgänge in den römischen Staaten nicht zu trennen. Der Minister hält die Verwirklichung der italienischen Einheit für schwierig und bezweifelt, daß das katho⸗ lische Spanien die Ideen Valera's billigen werde. Er erinnert an den Vater Victor Emanuels, der 7 Jahre lang mit der Anerken⸗ nung der Königin Isabella gezögert habe. Er verwirft nicht die Unmöglichkeit einer ähnlichen Haltung Spaniens Victor Emanuel gegenüber und leugnet, daß Spanien die französische Politik in Ita⸗ lien befolge.

Italien. Laut dem Osservatore Romano hat der Peters⸗ pfennig allerdings 27 Millionen Fr. eingebracht, aber das Defizit des päpstlichen Schatzes beläuft sich gegenwärtig doch noch auf 25 Mill. (32 Mill. Einnahmen bei 57 Mill. Ausgaben), wozu dann noch 20 Mill. Zinsen für die Staatsschuld kommen. Zu Ende 1863 wird das Defizit voraussichtlich 80 Mill. betragen, eine An⸗ leihe also unerläßlich.

In Florenz haben die Behörden die Nummer der Nuova Europa mit Beschlag belegt, in welcher Alberto Mario erklärt, warum

er das Mandat eines Abgeordneten verweigere.

Nußland und Polen. Die Breslauer Zeitung erhielt aus Warschau die Nachricht, daß die Insurgenten unter drei Be⸗ fehlshabern ständen, im Gouvernement Augustowo, wo die Haupt⸗ macht unter dem Obersten Lenkiewicz, ehemaligen Adjutanten Gari⸗ baldi's, in der Gegend von Rawa (Gouvernement Warschau) unter dem Grafen Tyszkiewicz, im Lubliner Gouvernement unter Fran⸗ kowski. Auch im Gouvernement Radom hätten sie starken Anhang.

Wie der Schlesischen Zeitung gemeldet wird, haben die Insur⸗ genten auf der Warschau⸗Wiener Bahn mehrere Brücken verbrannt, wodurch die Communication auf längere Zeit gestört sein dürfte. Die Insurgenten beabsichtigten gestern die Eisenbahnkassen in Sosno⸗ vice zu plündern; die Kassen der Grenzzollämter sollen bereits an Preußen übergeben worden sein.

Amerika. New⸗York, 24. Januar. Dichte Regengüsse haben das Vorrücken Burnside's jenseit des Rappahannock einstweilen unmöglich gemacht. Der Zustand der Wege verzögerte den Trans⸗ port der Pontons und des schweren Geschützes, und verhinderte die Ueberraschung des Feindes an den zur Ueberschreitung bezeichneten Stellen des Flusses. Es setzten daher keine Truppen über, und die ganze Armee kehrte in ihre frühere Position zurück. Am 20. d. erließ Burnside eine Proclamation an sein Heer, worin er ihnen meldet, daß er sie wiederum gegen den Feind führen wird, und sie an ihre schon vollbrachten glänzenden Waffenthaten erinnert. In New⸗York waren keine Nachrichten von späterem Datum, als dem 20sten, von der Potomac⸗Armee eingetroffen; das Gerücht, Hooker's Division habe den Fluß überschritten, stellte sich als unwahr heraus. Man hegt in New⸗York große Besorgnisse über den Stand der Armee. Letztere zählte einschließlich der Reservetruppen unter General Sigel 135,000 Mannz sie giebt jedoch wenig Grund zu Hoffnungen. Die Leute sind unzufrieden, weil sie ihren Sold nicht erhalten, und drücken offen ihren Mangel an Vertrauen zu General Burnside aus. Südstaatliche Berichte melden, daß die föderalistischen Kanonenboote einen erfolglosen Angriff auf Fort Faswell, eine der Befestigun⸗ gen der Einfahrt nach Wilmington in Nordcarolina, gemacht haben (am 13ten). General Whiting hielt eine Ansprache an die Einwohner⸗ schaft von Wilmington, worin er bei dem vermuthlichen Angriff auf die Stadt die Entfernung der Weiber und Kinder an einen Ort von größerer Sicherheit anempfahl. Die Föderirten sollen 60,000 Mann stark am 14. in der Nähe von Kingston erschienen sein. Die konföderirten Pikets wurden in die Stadt hineingetrieben, und eine große Schlacht betrachtet man als bevorstehend. Der vor einem Jahre von den Föderirten genommene Dampfer Columbia lief an der Küste von Nordcarolina auf und siel mit dem Commandeur 12 Offizieren und 28 Mann in die Hände der Konföderirten. Nachrichten aus dem Südwesten sprechen von Scharmützeln in der Nähe von Port Hudson. Ein Theil der föderirten Flotte ankert drei