1863 / 37 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Allerhöchster Erlaß vom 19. Januar 1863 be⸗ treffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes für die Chausseestrecke von Len⸗

gerich bis zur Grenze der Stadtgemeinde

Auf Ihren Bericht vom 7. Januar d. J. will Ich der städti⸗ schen und ländlichen Gemeinde Lengerich im Kreise Tecklenburg, Regierungsbezirk Münster für die Chausseestrecke von Lengerich bis zur Grenze der Stadtgemeinde Tecklenburg gegen Uebernahme der künftigen chaussecmäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor⸗ schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats⸗ Chausseen von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestim⸗ mungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 19. Januar 18636.

Wilhelm.

von Bodelschwingh. Graf von Itzenplitz.

An den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Hütten⸗Ingenieur Alois

dem 10. Februar 1863 ein Patent auf ein durch Beschreibung und Zeichnungen nachgewie⸗ senes, für neu und eigenthümlich erkanntes Verfahren,

Thoma zu Berlin ist unter

Finanz⸗ Ministeriu,/. 1“

1. Gewinn von 2000 Thlr. auf Nr. 50,910. Thlr. fielen auf Nr. 33,106 und 43,121. fiel auf Nr. 64,579 und 3 Gewinne Nr. 24,108. 67,042 und 87,357.

Der gegenwärtige Erlaß ist 5B erch die

Berlin, den 11. Februar 1863.

Koönigliche General⸗Lotterie⸗

Neichta mtliches.

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Preußen. Berlin, 11. Februar. Seine M ajestät der König empfingen heute den General⸗Major von Clausewit zu dem General der Infanterie von Werder als Chef des General⸗ stabes kommandirt ist, und nahmen den Vortrag des Wirklichen Ge⸗ heimen Raths Geheimen Kabinets⸗Raths Illaire entgegen. Dem⸗ nächst statteten Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig Sr. Majestät dem Könige einen Besuch ab, welcher von Sr. Majestät im Laufe des Nachmittags erwiedert wurde.

Ihre Majestät die Königin erschien gestern Abend im Königlichen Opernhause, empfing heute Vormittag den Besuch des Herzogs von Braunschweig und ertheilte dem Königlich nieder⸗ ländischen Gesandten Baron von Zuylen seine nachgesuchte Antritts⸗ Audienz. Das Diner zu Ehren des Herzogs von Braunschweig und anderer hier anwesenden fürstlichen Personen findet heute bei Ihren Majestäten im Königlichen Palais statt, während heute Abend

.

„Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 2. Klasse 127. König. licher Klassen⸗Lotterie fiel 1 Gewinn von 4000 Thlr. auf Nr. 478 2 Gewinne zu 600 1 Gewinn von 200 Thlr. zu 100 Thlr. fielen auf

3, welcher

Assemblée bei Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen ist.

Durch den Seitens der Königlichen Staatsregierung in der letzten Sitzung des Herrenhauses eingebrachten Gesetz⸗Entwurf, be⸗

Stahl zu erzeugen, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.

Bekanntmachung.

Das Belgische Porto für Geld⸗ und Werthsendungen nach und aus Belgien ist von 50 Centimen für je 1000 Francs (266 Thlr.), oder einen Theil von 1000 Francs, auf die Hälfte jenes Satzes 25 Centimen ohne Rücksicht auf die Entfernung herabgesetzt worden: als geringster Satz für jede Sendung werden jedoch 50 Centimen berechnet. Im Uebrigen hat sich in dem durch die Bekanntmachung vom 21. September 1861 veröffentlichten Tarif für Fahrpostsendungen nach und aus Belgien nichts geändert. Sitr; v““ Berlin, den 9. Februar 1863.

Der bisherige Kreisrichter Giller in Falkenberg ist zum Recht anwalt bei dem Kreisgericht zu Pleß und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Ratibor, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Nicolai, ernannt worden. E

treffend die Gerichtsbarkeit der Konsuln, kommt diese zugleich einem in der vorigen Session gefaßten Beschlusse des Abgeordnetenhauses entgegen.

Es sind bei diesem Entwurfe vorzugsweise die Verhältnisse der Türkei, über welche allein praktische Erfahrungen vorliegen, in Be⸗ tracht gezogen worden. Bei den einzelnen Bestimmungen ist jedoch stets darauf Rücksicht genommen, daß dieselben nicht minder in Betreff anderer Länder anwendbar sein müssen, in welchen den preußischen Konsuln die Gerichtsbarkeit zugestanden ist, oder sei es durch Vertrag, sei es durch das dieselbe Bedeutung habende Her⸗ kommen, noch zugestanden werden wird.

Der Gesetzentwurf legt zunächst den betreffenden Konsuln die Gerichtsbarkeit ausdrücklich bei. Hierdurch füllt er insoweit eine Lücke der bestehenden Gesetzgebung aus, als es bisher an einer aus⸗ drücklichen gesetzlichen Vorschrift über die richterliche Gewalt der Konsuln fehlte. Sodann bestimmt er das materielle Recht, nach welchem die in Frage kommenden Rechtsverhältnisse zu beurtheilen sind, so wie die Vorschriften, nach welchen bei Ausübung der Kon⸗ sular-Jurisdiction zu verfahren ist. In beiderlei Beziehung hält er im Einklang mit der geschichtlichen Entwickelung, dem Wesen und Zweck der Konsular⸗Jurisdiction, so wie mit den allgemein herr⸗ schenden Rechtsanschauungen und den von andern christlichen Staa⸗ ten Europa's befolgten Grundsätzen an dem aus dem Mittelalter

stammenden Prinzip der Nationalität des Rechts fest.

Da das neue Gesetz zu seiner Ausführung mehrere, dem Ver⸗ 1 S8 8 7 /

waltungswege angehörige Anordnungen erheischt, so ist erst der

1. Januar 1864 als der Termin bestimmt worden, mit welchem es

für alle Konsulats⸗Bezirke in Geltung tritt.

In der nächsten, Freitag, den 13. d. M., Mittags 1 Ahr, statt⸗

findenden Plenarsitzung des Herrenhauses wird dasselbe sich mit Be⸗ rathung der Gesetz⸗Entwürfe, betr. die Rechtsverhältnisse der See⸗ schiffer und die Pommersche Fischerei⸗Ordnung, beschäftigen.

Holstein. Itzehoe, 10. Februar. Der Adreßentwurf resu⸗

Ministerium für die landwirthschaftlichen Ahngelegenheiten.

Dem Gutsbesitzer Möller zu Mallwischken, Kreis Pillkallen,

mirt die Beschwerden Holsteins, charakterisirt die vorjährige Finanz⸗ wirthschaft, die trotz der den deutschen Mächten gegebenen Zusiche⸗ rung geführt worden, namentlich die Verausgabung von Millionen zu Rüstungen ohne ständische Zustimmung, und die Errichtung einer holsteinischen Regierung als verfassungswidrig und bekämpft die Her⸗ stellung eines Eiderstaates.

Der inneren Zustände Schleswigs ge⸗

kt die filberne Gestüt⸗Medaille verli en worden.

schieht keine

Erwähnung

Die bei dem Herrn Kriegs⸗Minister auf nächsten Freitag, den 13ten, angesetzte Soirée wird wegen Unwohlsein der Frau von Roon ausfallen; dagegen ist die bei dem Herrn Minister⸗Präsidenten auf Sonnabend den 14ten anberaumt gewesene Soirée auf Freitag den 13. verlegt, indem am Sonnabend ein Hoffest stattfinden wird.

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Hessen. Kassel, 10. Februar. Auf der Verfassungs⸗Ausschuß an die Landtagskommission am 2ten d. M. gerichtet hatte, ist diese durch Beschluß des Gesammtstaatsministeriums vom 7ten d. M. beauftragt worden, „dem gedachten Ausschuß zu eröffnen, daß die Auffassung, wovon derselbe in dem erwähnten Schreiben ausgeht, den thatsächlichen EE“ EE da den Ständen bereits mehrfache umfangreiche Vorlagen 9n worden sind, und weitere Propositionen mit aller thunlichen Be⸗ schleunigung vorbereitet werden, die Staatsregierung ihrerseits also f bedacht ist, die gegebenen Zusicherungen voll⸗

fortwährend darauf g. b cherung 2 ständig zu erfüllen.« »Da sodann, heißt es weiter, inzwischen wie⸗

derum mehrere Vorlagen gemacht worden sind, und man ernstlich

bemüht ist, die weiteren erforderlichen zur baldigen Erledigung zu

bringen, was allerdings nur nach und nach geschehen kann, so glaubt

man hiermit jede Veranlassung, weitere nähere Aufschlüsse zu ver⸗ langen, für die Stände um so mehr beseitigt, als die letzteren von den ihnen früher proponirten erheblicheren Vorlagen, insbesondere dem Wahlgesetze, dessen schleunigste Berathung mit Sicherheit all⸗ gemein erwartet wurde, noch nichts erledigt haben, wenigstens in den in dieser Beziehung gestellten Anträgen eine solche Erledigung nicht gefunden werden darf.⸗ (Kass. Ztg.) 8 ““

Baden. Karlsruhe, 9. Februar. Nach siebenmonatlicher Vertagung fanden heute wieder in beiden Kammern Sitzungen statt.

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In der ersten wurden vom Staatsminister Dr. Stabel folgende

Vorlagen gemacht: Gesetzentwurf 1) über die Verwaltung der Rechts⸗ polizei (Notariatsgesetz), 2) über die Rechtsverhältnisse der Richter und 3) über den Vollzug der Arbeitshausstrafe in Einzelhaft.

In der zweiten Kammer theilte Staatsminister ö mit, daß zum Vollzuge der neuen Gerichtsverfassung folgende Vor⸗ lagen vorbereitet seien: Ergänzung und Abänderung der Prozeßordnung, Entwurf über die Verwaltung der Rechtspolizei un über die Rechts verhältnisse der Richter. Das Justizministerium habe sich mit Liebe und Eifer der Ausarbeitung dieser Gesetzentwürfe unter⸗ zogen, um die Gerichtsverfassung baldigst ins Leben rufen zu können. Dem anderen Hause seien von diesen Vorlagen heute bereits einige übergeben worden; der zweiten Kammer lege er folgende Entwürfe vor: 1) Gesetz über die Abänderung und Ergänzung der bürgerlichen

9 4 6 H H S 8 Prozeßordnung; 2) Gesetzentwurf zu einer Anwaltsordnung. Staats

rath Dr. Lamey übergab den Gesetzentwurf über die Organisation der Verwaltung. (Klsr. Bl.) mhmcte-

Bayern. München, 8. Februar. Der mit dem heutigen Morgenzug der Eisenbahn hier eingetroffene königliche Minister⸗Re⸗

sident in Athen, Graf v. Hompesch, hatte bald nach seiner An⸗ V

kunft eine Unterredung mit dem königlichen Staatsminister des Aeußern und wurde sodann von den Königen Max und Otto in längeren Audienzen empfangen. (N. C.)

Großbritannien und Irland. London, 9. Februar.

Wie bekannt, wird Ihre Majestät die Königin bei den Vermählungs⸗

Feierlichkeiten ihres ältesten Sohnes nur privatim Antheil nehmen;

wenn sie auch bei der Trauung anwesend sein wird, so beabsichtigt

sie doch nicht dem Festaufzuge heizuwohnen. Ein bedeckter Gang wird von der Wohnung des Dechanten bis zu der Treppe, welche zu dem alten Königlichen Kirchenstuhle links von dem Kommunions⸗ tische führt, errichtet werden; von hier aus ist Ihre Majestät. 85 Stande, die ganze Ceremonie mit anzusehen, ohne selbst den Mii 4. der Zuschauer ausgesetzt zu sein. Die Ritter des Hosenbandordens werden sämmtlich bei der Feier anwesend sein.

Aus dem eben erschienenen Bericht über Einnahme und Ausgabe des Staates während des verflossenen Jahres geht her⸗ vor, daß die Einkünfte in der genannten Frist 70/,996,428 Pfd. 1 9 Sh. 6 Pce. und die ordentlichen Ausgaben 70,341,552 Pfd. 13 Sh. 5 Pece. betrugen; die auf Befestigungswerke und Arbeiten verwendeten Kosten von 1,170,000 Pfd. verursachen jedoch Ueberschreitung

der Einnahmen durch die Ausgaben um 515,123 Pfd. 16 Sh. werden, 8 für; Pie⸗ keit der Kirche in irgend einem fremden Lande zu suchen, und die Pfd. 3 Sh. 7 Pce., beinahe 1 Million Pfd. höher als am Schlusse

Die Bilanz im Schatze am Ende des Jahres belief sich auf 5,669,865

des Jahres 1861. Die verschiedenen Posten des Rechnungsberichtes für das Jahr 1862 sind folgende: 8 1ee If Einmnahme, Zölle 23,036,000 Pfd., Accise 17,534,000 Pfd.

b 4 „0 89—31 sn Stempelsteuer 8,913,945 Pfd., Abschätzungstaxen 3,148,000 Pfd., Eigenihumsfteuer 11,104,000 Pfd., Post⸗Einkünfte 3,600,000 Pfd.,

Krondomänen 298,521 Pfd., Verschiedene Einkünfte 2,361,962 Pfd. Ausgabe. Verwaltung der Staatsschulden und jährliche me, vF ten ꝛc. 26,320,445 Pfd., zum Debit der consolidirten Staatsschult 1,889,519 Pfd., Armee 15,894,789 Pfd., Marine 11,880,58 Pfd. verschiedene Civil⸗Anstellungen 7,949,062 Pfd., Gehälter. ꝛc. venuendepartements 4,529,640 Pfd., Postpacket⸗Dienst 79., 750 b China, Armee⸗ und Marine⸗Operationen 1050,000 Pfd. Aussteuer Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Alice 30,000 Pfd. 8

Ein wie dringendes Bedürfniß der Hauptstadt durch die Fessf nung der unterirdischen Eisenbahn befriedigt worden ist he⸗ weist der ausgedehnte und noch wachsende Betrieb auf dieser Bahn. In den drei ersten Wochen, nachdem die Linie der Benutzung des

Publikums übergeben worden war, also vom 10. bis zum letzten Januar, betrug die Zahl der beförderten Passagiere 613,116, welche einen Durchschnitt von 29,196 per Tag ergiebt. Die Verbindung mit dem Great Northern Railway wird im Laufe einiger Wochen hergestellt sein, und die Ausdehnung der unterirdischen Bahn nach Finsbury in kurzem begonnen werden, zu welch letzterem Zwecke ein Kapital von 500,000 Pfd. in Aktien zu 10 Pfd. festgesetzt worden ist. Das neueste dem Parlament vorgelegte Blaubuch über Italien

umfaßt die Unterhandlungen, die vom Ende Oktober 1862 bis Ende

Januar 1863 gepflogen wurden. Das erste der darin enthaltenen Aktenstücke ist ein vom 25. Oktober 1862 datirtes Schreiben Earl Russell's an Mr. Odo Russell. Der Staatssecretair des Auswärti⸗ gen bezieht sich darin auf die im Moniteur vom 25. September ver⸗ öffentlichte Korrespondenz, namentlich auf die Aeußerung des Kaisers Napoleon, daß »die politischen Ueberzeugungen und religiösen Grund⸗ sätze der eifrigsten Anhänger Roms« einen Gegensatz bilden, der ihnen selbst wie ein »Verdammungs⸗Urtheil« über die moderne Ci⸗ vilisation erscheint.“« Earl Russell bezeichnet dies als eine „-gefahr⸗ volle Lage. Daß der Papst »seine geistliche Autorität schwächen lasse«, bei dieser Gefahr stehe es der britischen Regierung nicht zu, länger zu verweilen, aber sie könne länger von dem politischen Uebel sprechen, das aus diesem Stand der Dinge erwachsen müsse. Im Widerspruch mit dem wohlwollenden und mildthätigen persönlichen Charakter des Papstes, so wie mit dem Umstande, daß er als ein vor Allem friedliebender Fürst im Jahre 1849 erklärt habe, das Schwert nicht ziehen zu dürfen, stehe das Faktum, daß sein Gebiet der Zufluchtsort eines der streitenden Theile geworden sei, und daß der Name der Religion zur Rechtfertigung des Bürgerkriegs gebraucht werde. Weder der Papst, noch das italienische Volk werde nachgeben.

Zunächst folgt ein vom 31. Oktober 1862 datirtes Schreiben von Carl Russell an Lord Cowley. .

In der dritten (schon bekannten) Depesche berichtet Earl Cowley, daß Mr. Drouyn de l'Huys die Aussöhnung zwischen dem Papst und Italien noch immer für möglich hält und aus mehreren anderen Gründen die Ansicht der britischen Regierung nicht theilen kann.

Am 15. November schreibt Earl Russell an Earl Cowley zurück, daß die Entgegnungen Mr. Drouyn'’s nichts Neues enthielten außer dem Hinweis darauf, daß England in den Jahren 1848 und 1849 die französische Okkupirung Roms geduldet habe. Allein Duldung sei nicht Billigung; noch weniger würde heute gebilligt werden, was man vor 13 Jahren allenfalls guthieß. In dieser Zeit sei der ganze Zustand Italiens ein anderer geworden, und nur in der Oc⸗ cupation Roms habe sich nichts geändert. 8 8

Am 11. November schreibt Mr. Odo Russell an Earl Rus⸗ sell und berichtet über Kardinal Antonelli's mündliche Entgeg⸗ nung auf die ihm vorgelesene Depesche Earl Russells vom 25. Okto⸗ ber. »So lang Se. Heiligkeit⸗ so ungefähr drückte sich der Kar⸗ dinal aus »in irgend einem noch so kleinen und engen Theil des Kirchenstaates seinen geheiligten Berufspflichten frei und unabhängig obliegen kann, ist er verpflichtet, die weltlichen Rechte der Kirche auf⸗ recht zu halten, indem er bleibt, bis die Feinde der Neli con ihn gewaltsam vertreiben. Aber Rom verlassen, so lange dessen Besitz durch Frankreich verbürgt wird, wäre so viel wie jene Entsagung auf die weltlichen Rechte, die dem Papst sein gewissenhaftes Pflicht⸗ gefühl für immer verbietet. Wenn der Papst Rom verließe, der Kaiser natürlich seine Truppen nach Frankreich zurückrufen und die Feinde der Kirche würden in Rom einfallen; ein Setgs zu dessen Herbeiführung der Papst gewissenhafter Weise nicht durch einen freiwilligen Akt beitragen kann, so lange er in Rom seine geistlichen und weltlichen Pflichten frei zu erfüllen im Stande ist. Sollte es anderseits jemals der Vorsehung gefallen, die Entfernung der französischen Schutztruppen und die Invasion Roms durch 88 Piemontesen zuzulassen, und sollte die freie Ausübung weere geise lichen Pflichten dadurch gefährdet sein, dann und gr eher würde es dem Papst zur höchsten Pflicht werden, Schutz für die Unabhängig⸗

edlen Gastfreundschafts⸗Anerbietungen der britischen Regierung dürf⸗ 8 ten dankbar angenommen werden.⸗ 8 18 Am 28. November schreibt Mr. Sang an Earl Russell, daß Kardinal Antonelli die Depesche am 12. dem Papste vorgelegt hat, und daß dieser die freundschastliche 8* sinnung derselben vollkommen anerkenne, aber das Anerbieten für

jetzt nicht annehmen könne.

Frankreich. Paris, 9. Februar. Gestern fand im Ciraue 5 * 7 18 . 8 2† 8 9 3 4 E 949— f de l'Imperatrice die Preisvertheilung an die Zöglinge nischen und philotechnischen Vereine Statt. Seit sieben Jadren po. In Ddex beute

Odo

. 8 57 1111“““ sidirt der Unterrichts⸗Minister Rouland dieser Feierlichkeit. 8 groe 8 J 9 omt 8 diesmal von ihm gehaltenen Festrede, welche der Moniten

V 8 1 S Saüifers d2ß mittheilt, knüpft er an die neuliche Acußerung des § die französischen Arbeiter über die Meerenge in England eingesalle

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seien, und sagte: »Aber England seinerseits kann morgen den K 9 und den Kanal kommen I 8 2 F 8 S In e 8.— üind

standen also, ihr Soldaten der Industrie, gerads gestanden 1

1 85 ““ oaeshdr 8 unsere Werkstätten belagern. Gerade ge