Josephine Zureochme aus Ottbergen, Wilhelm Biermann aus Stahle,
3) des Wilhelm Sacke aus Bödexen angetragen, werden dieselben aufgefordert, sich binnen 9 Monaten, spätestens in dem auf
den 2. Dezember 1863, Morgens vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Direktor Anz an hiesiger Gerichtsstelle bezielten Termine zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden.
Zugleich werden die unbekannten Erben und Erbnehmer der Verschollenen aufgefordert, sich im gedachten Termine zu melden und weitere An⸗ weisung zu erwarten.
Höxter, den 30. Januar 1863.
Königliches Kreisgericht, Abtheilung d 1““ 1“ 8
8 *.
*“ I. auf das folium der Ehefrau Ackerwirth Heinrich Kirchhoff, Louise Elisabeth geborne Zimmermann zu Amelunxen Vol. VI. fol. 144 Feeeingetragen per decret. vom 4. März 1841 1]) für die Wittwe Remmeke zu Amelunxen haus der Urkunde vom 18. April 1812 rubr. III. Nr. 6 eine Darlehnsforderung für Franz Christoph Ostmever zu Ame⸗ lunxen aus der Urkunde vom 25. Fe⸗ bruar 1812 rubr. III. Nr. 7 eine Dar⸗ lehnsforderung von 109 Thlr. 18 Sgr.
1. Pf.,
) für den Soistmann Archenhold zu Ame⸗ lunxen aus der Urkunde vom 9. De⸗ zember 1811 rubr. III. Nr. 8 eine Dar⸗ lehnsforderung von 55 Thlr.;
II. auf das folium der Geschwister Elisabeth und Friederike Louise Wiehe zu Hörter
8
Vol. I. fol. 474 rubr. III. Nr. 4 aus der*
Urkunde vom 14. August 1807 per deeret. vom 28. Oktober 1845 eine Darlehnsforde⸗ rung von 100 Thlr. für den Ferdinand von
Ziehlberg zu Höxter.
Die Grundbesitzer haben den Verlust der betref⸗ fenden Schulddokumente und die Tilgung der eingetragenen Forderungen, ohne eine löschungs⸗ fähige Quittung produciren oder den Inhaber resp. dessen Erben nachweisen zu können, be⸗ hauptet.
Die benannten Kreditoren und deren Erben, so wie alle diejenigen, welche an jene Dokumente und Forderungen als Eigenthümer, Cessionarien, Brief⸗Inhaber und überhaupt alle diejenigen, welche daraus Rechte zu haben vermeinen, wer⸗ den aufgefordert, solche binnen 3 Monaten, und spaͤtestens in dem vor dem Herrn Kreisgerichts⸗ Direktor Anz an hiesiger Gerichtsstelle, Geschäfts⸗ zimmer Nr. 1, auf den 3. Juni e, Morgens 10 Uhr, bezielten Termine nachzuweisen, widrigenfalls die⸗ selben mit ihren Ansprüchen an jenen Posten präkludirt, die Dokumente für amortisirt erklärt und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. .
Höxter, den 28. Januar 1863.
Königliches Kreisgericht, Abtheilung I.
[494] Bekanntmachung. In unser Firmen⸗Register ist sub Nr. 135 der Kaufmann Carl Kadow mit seiner Nieder⸗ lassung am hiesigen Orte unter der Firma C. Kadow am 7. Februar cr. eingetragen worden. Inowraclaw, den 6. Februar 1863. “ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bekanntmachung. Königl. Kreisgericht zu Glatz. E den 21. Februar 1863.
Ueber das v des Kaufmanns Paul
Abtheilung,
Roempler zu Glatz ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 18. Februar 1863 fesigesetzt worden. Zum einstweiligen Verwaiter der Masse ist der
2
Justiz⸗Rath Schneider zu Glatz bestellt.
2
licher
aufgefordert, in dem auf Sonnabend, den 7. März 1863, Vormittags 10 Uhr,
vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Felscher, im Terminszimmer Nr. 16, anberaumten Ter⸗ mine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestel⸗ lung eines anderen einstweiligen Verwalters ab⸗ zugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel⸗ mehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 20. März c. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwani⸗ gen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte
bis zum 1. April d. J. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forderun⸗ gen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals
auf Montag, den 20. April d. J.,
Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Zimmer Nr. 16, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Felscher, zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu⸗ fügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ Anwälte Deschner und Obert und die Justiz⸗Räthe Lepfer und Richter zu ETEööö
1114“ “
s- Oeffentliche Vorladung. b Die verehelichte Schneider Haase, Ernestine geb. Brendel, zu Striegau hat am 9. Februar d. J. gegen ihren Ehemann, den Schneider Richard Haase, wegen böslicher Verlassung auf Scheidung geklagt und wird daher der seinem Aufenthalte nach unbekannte, zuletzt in New⸗York angeblich befindlich gewesene Schneider Richard Haase hier⸗
durch öffentlich aufgefordert, Z den 18.
— —
September d. J., Nachmittags an der hiesigen Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 1 zu erscheinen und die Klage zu beantworten, auch die mündliche Verhandlung der Sache zu ge⸗ wärtigen.
Erscheint derselbe in diesem Termine nicht, so wird in contumaciam gegen ihn verfahren, dem⸗ gemäß die Ehe aus obigen Ursachen getrennt und er für den schuldigen allein Theil erachtet, der Klägerin auch der vierte Theil seines Vermögens zu gesprochen werden. 6 8 E. h. den 10. Februar 1863.
Koönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
3298. GH Es ist zufolge Verfügung vom 16. Februar er. an demselben Tage und sub Nr. 107 des Fir⸗ men⸗Registers eingetragen: d Der Banquier Louis Kuczynski zu Berlin, DOrt der Niederlassung: Promoisel, Firma: Kreidebergwerk Hertha zu Promoisel von Louis Kuczynski. Bergen, den 16. Februar 1863. Königliches Kreisgericht. 3 I1. Abtheilung.
In dem Konkurse über das Vermögen des Nadlermeisters und Handelsmanns Gustav Anton Böhme zu Wettin ist der Kaufmann Fr. Her⸗ mann Heil hier zum definitiven Verwalter er⸗ nannt worden. 1]
Halle a. /S., am 13. Februar 1863.
Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung. II MAin [4955 Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Wesel, 1. Abtheilung, den 18. Februar 1863, Mittags 12 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Elich zu Emmerich ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung auf den 12. Februar 1863 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann C. A. Saltzmann zu Emmerich be⸗ stellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners wer⸗ den aufgefordert, in dem auf den 4. März 1863, Mittags 12 Uhr, in unserem Sitzungssaal vor dem Kommissar, Kreisgerichtsrath Bauer, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehal⸗ tung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche an ihn etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 1. April 1863 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vor⸗ behalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Kon⸗ kursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Ge⸗ meinschuldners haben von den in ihrem Besitz be⸗ findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht
bis zum 1. April 1863 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist ange⸗ meldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals
auf den 22. April 1863, Vormittags
in unserem Sitzungssaal vor dem Kommissar, Kreisgerichtsrath Bauer, zu erscheinen. Nach Ab⸗ haltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.
Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmel⸗ dung
bis zum 3. Juni 1863
einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin 8
auf den 17. Juni 1863, Vormittags
10 Uhr,
in unserem Sitzungssaal vor dem genannten Kom⸗ missar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen an⸗ melden werden. “
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu⸗ fügen. 8
Jeder Glaäubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berech⸗ tigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts. Anwälte J. R. Lancelle, Tendering, R. A. Carp, Kersten zu Wesel, Plock zu Dinslaken, Köppel
mann zu Rees, J. R. Carp und Hoynck zu Em⸗
merich zu Sachwaltern vorgeschlagen.
[4680)S Bekanntmachung. Die Lieferung von 10,000 Ellen *½ breiter Pack⸗ leinwand (nicht Jute), 16,000 Ellen hänfener Pack .
stricke und 80 Pfund starken Bindfaden soll den
tragen werden. Uebernehmungslustige haben Offerten mit der Aufschrift 8 „Lieferung von Packleinwand betreffend⸗ „Lieferung von Packstricken und Bindfaden betreffend« 8 8 bis spätestens den 7. März c., Vormit⸗
tags 10 Uhr, im Büreau des unterzeichneten
Depots abzugeben. 1 Die Bedingungen und Proben können daselbst in den gewöhnlichen Dienststunden eingeseben werden. 3. Berlin, den 20. Februar 1863. Königliches Haupt⸗Montirungs⸗Dep
[486] Oeffentliche Bekanntmachung.
In dem von der Köͤniglichen Regierung zu
Potsdam bestätigten Tarife, betreffend das Stätte⸗
geld in Berlin, ist ad 4 die Bestimmung ausge⸗
sprochen: —
»Stättegeld wird nicht erhoben:
f) von den Bewohnern des platten Landes oder der ackerbautreibenden Städte, wenn sie von auswaärts ihre eigenen Erzeugnisse an Ge⸗ treide, Viktualien, Viebfutter oder andere rohe Produkte und Bedürfnisse für Men⸗ schen, als: Holz, Kiehn, Besen, Tabak, Koh⸗ len, Flachs, Hanf u. dgl., zum Verkaufe bringen und sich durch ein für das laufende Jahr ausgestelltes Zeugniß ihrer Ortsbehörde darüͤber ausweisen, daß sie nicht aufge⸗ kaufte Gegenstände zu Markte brin⸗
gen. Wer ein solches Attest nicht vorzeigen kann, ist zur Zahlung des tarifmäßigen Stättegeldes verpflichtet und kann solches durch Nachbringung des Attestes nicht zu⸗ rückverlangen. ⸗
Da ungeachtet unserer Bekanntmachung vom 29. September v. J. sich noch fortdauernd Miß⸗ bräuche herausstellen, so sind wir veranlaßt, das betreffende Publikum nochmals auf die obigen Bestimmungen aufmerksam zu machen und das⸗ selbe aufzufordern, sich mit solchen Attesten zu versehen, welche den Bestimmungen vollkommen entsprechen, namentlich aber ausdrücklich erwähnen, daß der Inhaber nur eigene Wund nicht aufgekaufte Erzeugnisse zu Markte bringt; da vom 1. April d. J. ab streng hierauf geachtet und im nicht genügenden Falle das Stättegeld unweigerlich gezahlt wer⸗ den muß.
Berlin, den 13. Februar 1863.
Magistrat öniglichen Haupt⸗ und Residen v1““
Mindestfordernden im Wege der Submission über⸗- [490]
Publitandnm. Folgende Tilsiter 4 ½ pCt. tragende Stadtobli⸗ gationen, nämlich Nr. 78 über 100 Thlr. 109 409 1190 „ ü409 444 1ve .. 100 139 99 140 100 111.85 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 in Summa mit 3400 Thlr. sind heute in unserer Gegenwart durch Verbrennen zu Asche und zwar sämmtlich mit den dazu ge⸗ hörigen Zins⸗Coupons pro 1. Juli 1863 bis incl. 1. Januar 1867 vollstaͤndig vernichtet. Tilsit, den 17. Februar 1863.
[465]
.„2„ 2222
AKawvbklieserung. Zu verschiedenen Bauten auf den Bahnhöfen zu Köpenick und Fürstenwalde werden im Ganzen
[489] Bau⸗ und Nutzholz⸗V rkauf.
Re Aus dem Königl. Forstrevier Liepe sollen am
— . 4 83 8; N Freitag den 27. Februar cr., von Vor
mittags 10 Uhr ab, im Wolgastschen Re⸗
staurations⸗Lokal zu Chorin bei Neustadt⸗
182 Stück meist starke Kiefern Bau⸗ und
Schneidehölzer von verschiedenen Längen, 20 Stück
Kiefern Kahnknie (Wurzelknie), 3 Klf
tr. Kiefern
Nutzholz II. Kl., im Wege des öffentlichen Meist⸗
gebots verkauft werden.
Bemerkt wird, daß diese Hölzer in fast unmit⸗
telbarer Nähe der Verschiffungs⸗ Ablage Kahlen⸗ berg am Finow⸗Kanal gefällt und aufgearbeitet
sind und von dem Förster Bast zu Kahlenberg auf Verlangen vor dem Termine werden vorge⸗ 8 II11““
zeigt werden. “
Chorin, den 18. Februar 186535. Der Forst⸗Inspektor Bando.
14631 gg Zum Neubau der hiesigen Ober⸗Domprediger
Wohnung sollen die Arbeiten und Materialien⸗ lieferungen einzeln an den Mindestfordernden ver⸗ dungen werden, und ist zu diesem Zweck im Büͤ⸗ reau des Unterzeichneten Termin auf den 2. März
cr., Vormittags 9 Uhr angesetzt, wo sich Ueber nehmungslustige einfinden wollen. u“
Halberstadt, den 18. Februar 1863. 9 8.
Der Bauinspector.
585 8
gez. Pelizaeus. 9 8 “
vburene ce,.90 Hasti 2918, hh
1
lich, deren Beschaffung im Wege der öͤffentlichen Submission gesichert werden soll. Lieferungslustige wollen ihre Offerten ent⸗ sprechend den Bedingungen, welche in den Sta⸗ tions⸗Büͤreaux zu Köpenick und Fürstenwalde und in dem Büreau der I. Bau⸗Abtheilung der König⸗ lich Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn zu Ber⸗ lin, Fruchtstraße Nr. 12/13, zur Einsicht aus⸗ liegen, versiegelt und portofrei und mit der Auf⸗ schrift: »Offerte zur Kalklieferung« versehen, bis zu Montag, den 2. März cr., Vormittags 11 Uhr, in dem letzterwähnten Büreau hier ab⸗ geben, woselbst dann die Eröffnung der eingegan⸗ genen Offerten erfolgt. “ Berlin, den 17. Februar 1863. Der Eisenbahn⸗Baumeister Römer.
“ — “ Fübbs zMudegn 4.
I bSbHI N I
““ .. .. ng ttxv.
Vom 1. März c. ab wer und Schüler höherer Lehr⸗Anstalten um Zwecke des Schulbesuchs mit den fahrplanmäßigen Personen⸗ und Kohlenzügen der Saarbrücker⸗ un Saarbrücken⸗Trierer Bahn zu einem, um 50 % ermäßigten Fahrpreise auf Abonnementskarten in III. Wagenklasse, resp. im Packwagen der Kohlen⸗ züge befördert. b Die näheren Bedingungen, unter welchen diese Beförderung stattfindet, sind bei sämmtlichen
Stationen der genannten Bahnen einzusehen.
Saarbrücken, den 19. Februar 1863. 850
8 Königliche Eisenbahn⸗Direction.
1“
8” statutenmässige jährliche General- Ver- sammlung der Actionairs der Berlinischen Feuer- Versicherungs-Anstalt wird 1 Freitag, den 13. März d. J., im Lokale der Anstalt, Spandauerstr. No. 81 stattfinden. Wir beehren uns dazu mit dem Bemerken einzuladen, dass die Verhandlunge Vormittags 11 Uhr beginnen werden. Berlin, 23. Februar 1866. Die Direction der Berlinischen Feuer-Versicherungs-Anstal Otto Brendel. H. F. W. Brose. J. F. L. Gelpecke. L. W. Simon. ööT15I
E1u““
etwa 10,000 Kubikfuß gelöschten Kalkes erforder⸗ 14 11“ r r. 8
Der Verwaltungsrath beehrt sich, conf. §§. 34, Warschau⸗Wiener Eisenbahn zu einer außerordentlichen General⸗Versa Jarschau⸗Wiener Eisenbahn z ; um 11 Uhr Vormittags 1
— —
am 4. (16.) März d. J.
8 8 Warschau⸗Wiener Eisenbahn⸗Gesellschaft. e8
8
35 und 36 der Statuten, die Actionaire de mmlung, die
1 88 Rvateen im Sitzungssaale des Warschauer Bahnhofsgebaͤudes stattfinden wird, einzuladen.
Gegenstand der Berathung dieser außer mung der bei der Emission der noch übrig g.
Gleichzeitig muß jeder Actionair ein von 1 Actien in doppeltem Exemplar einreichen,
scheinigt, ihm zurückgegeben wird. Heposit seeenee 9 18 Situgcssaal auf den Namen lautende und die Stimmenzahl
S. n nebst den entsprechenden Stimmzetteln verabreicht. .“.“ hehecegtee denih dn n 98 §. 31 der Statuten ihnen zustehenden Rechte, sich ver⸗ en ihre Stellvertreter, ⸗die ebenfalls Mitglieder der Ge⸗ ungestempeltem Papier folgenden Inhalts zu
nigung werden beim Eintritt
Diejenigen Actionäre, welche von dem nach treten zu lassen, Gebrauch machen wollen, hab
neral⸗Versammlung sein müssen, mit Vollmachten auf
versehen: llung der Actionäre der Warschau⸗
EwGravee
recht Namens meiner auszuüben.«
ausgehändigt. 4 3 Warschau, den 10. Februar 1863.
““ “ 8 der Warschau⸗W
“
Han Fas gec Fs de hh
., mich bei der außerordentlichen Genkral⸗Versamm· Wiener Eisenbahn am 4. (16.) März d. J. zu vertreten,
n »Ich bevollmächtige hierdurch Herrn ... Stück Actien zustehende Stunm.
und das mir auf die laut Deposital⸗Quittung niedergelegte ....
(Ort, Datum, Unterschrift.) 1 9— Nach abgehaltener Sitzung der General⸗Versammlung werden die deponirten gabe des mit der Deposital⸗Bescheinigung versehenen Nummern⸗
Der Verwaltungs⸗Rathh iener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
ordentlichen General⸗Versammlung wird nur die Bestim⸗. ebliebenen Actien⸗Serien anzunehmenden Prinzipien sein. Um an der General⸗Versammlung Theil beheteer zu muß ein böne conf. §. 31 der —
S nigstens 40 Stück Stamm⸗Actien oder actions de jouissance befitzen. m i vasegsfin gemäß §. 36 der Statuten bei der Gesellschafts⸗Kasse zu deponiren 6 und zwar a) in Warschau bei der Haupt⸗Kasse der Gesellschaft, b) in Breslau beim Schlesischen Bank⸗Verein,
spa 8 bis z Febr März) d. J. 3 Uhr Nachmittags. 1“] ö Ter d.n 3 bn untagshrzebese Verzcichniß der Nummern seiner 4 von denen das eine mit dem Vermerk der erfolgten Depo⸗
Gegen Vorzeigung dieser Deposital⸗Beschei⸗
8
ö“
f
84 8
Actien gegen Nück- Verzeichnisses den Actionären wieder