1863 / 54 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

geu werd,en, vom 1. Januar 1863 ab, einen Actien⸗Austausch in der Weise, daß für je 5, Fünf, Prinz⸗Wilhelm⸗Stammactien je 3, Drei, Bergisch⸗· Märkische Stammactien Litt. A. und diesem Verhältnisse entsprechend, für

einzelne Prinz⸗Wilhelm⸗Stammactien Bons auf ⅔½, S

Fänffel] Bergisch. Märkische Stammactien Litt. A. gegeben werden. Diese Bons sollen, so weit sie in einer in volle Actien aufgehenden Anzahl präsentirt werden, gleichfalls gegen eine entsprechende Anzahl Bergisch⸗ Märkische Actien nebst Dividendenscheinen umgetauscht werden. Für einzelne Bons, so wie für die beim Umtausche der Bons gegen Actien überschießenden Fünftel⸗Antheile, wird den Inhabern auf Verlangen eine baare Vergütung gewährt, deren Höhe dem jederzeitigen billigen Ermessen der Verwaltung der Bergisch⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn⸗Gesellschaft überlassen bleibt, jedoch niemals fuͤr jeden Fünftel⸗Antheil weniger, als 13 Thlr. 10 Sgr. Dreizehn Thaler zehn Silber⸗ groschen, betragen soll. Beispielsweise kann also für 2 Bons (& Bergisch⸗ Märkische Actie) eine Bergisch⸗Märkische Actie, und die Zahlung von min⸗ destens 13 Thlr. 10 Sgr. verlangt werden. Im Uebrigen gewäaͤhren jene Bons gegenüber der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft keinerlei Rechte, insbesondere keinen Anspruch auf Dividende.

Die zu diesem Zwecke neu zu emittirenden stempelfreien Stammactien Litt. A. der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft erhalten mit den bis⸗ ber nach dem Statute vom 12. Juli 1844 und dessen Nachträgen emittirten Privat⸗Stammactien Litt. A. völlig gleiche Rechte und werden ihnen Divi⸗ dendenscheine vom 1. Januar 1863 ab beigefügt. Für jede solchergestalt ausgetauschte Actie bringt die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft von der nach §K. 3 zu zahlenden Summe von 520,000 Thlr. den Betrag von 40 Thlr. nebst 4 Prozent Zinsen vom 1. Januar 1863 ab in Abzug.

Die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft verpflichtet sich, die Zahl der Mitglieder der Deputation, welche nach §. 2 des am 23. Au ust 1850 mit dem Staate abgeschlossenen Vertrages die Interessen der Actionaire wahrzunehmen hat, noch um 1 Mitglied und einen Stellvertreter desselben zu vermehren, welche an der Bahnstrecke Vohwinkel⸗Steele wohnen müssen. Dieser Vertrag ist in duplo gefertigt und hat jede Partei eine Ausfer⸗ tigung erhalten. is vibems Elberfeld, den 6. Dezember 1862. HIl e ire Die Deputation der Actionaire der Bergisch⸗Märkischen Bahn. gez. Dl. von der Heydt. Wm. Hammacher. Wm. Ulenberg. Hr. Müser. W. Werle. Ludw. von Papen. F. H. Wülfing. W. Wortmann. Die Deputation der Actionaire der Prinz⸗Wilhelmbahn. Dl. von der Heydt. Wm. Ulenberg. F. H. Wülfing. F. A. Feldhoff. Genehmigt:

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Königliche Eisenbahn⸗Direction.

gez. Danco. Plange. Duddenhausen. Bene.

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Bestätigungs⸗Urkunde, betreffend einen Statut⸗ 1a Nachtrag der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ 1I1“ Gesellschaft. dig sun ioesran; 8 Vom 16. Februar 1863. 8 whh Fnn belgat 3 1““ mminth 2: na. Wir Wilhelm, vboon Gottes Gnaden, König von Preußen ʒ c. 8 Nachdem die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft in der Generalversammlung ihrer Actionaire vom 29. November 1862 ihre g Deputation zur Beschließung des anliegenden (a.) Statut⸗Nachtrages * bevollmächtigt hat, wonach insbesondere die Stamm⸗Actien Litt. B. 1 der Gesellschaft im Wege der freien Vereinbarung mit den Inhabern gegen Stamm⸗Actien Litt. A. umgetauscht, die Mitglieder der Ge⸗ sellschafts⸗Deputation vermehrt und das Stamm⸗Actien⸗Kapital der Gesellschaft um die Summe von 1,287,000 Thalern

*

4 durch Creirung einer entsprechenden Zahl fernerer Stamm⸗Actien

I1I“ A. der Gesellschaft erhöht werden soll, wollen Wir diesem

Statut⸗Nachtrage die beantragte landesherrliche Genehmigung hier⸗

durch ertheilen.

Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetzsammlung bekannt

zu machen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Insiegel. b rir Mftrlstest ne 8 Gegeben Berlin, den 16. Februar 180 6.

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(L. S.)

N a tch tr a g tatute der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ X“

Die behufs Anlage der Bahn von Dortmund bis Soest auf Grund des durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 6. Juli 1853 genehmigten Statut⸗Nachtrags emittirten 5000 Stück Stamm⸗Actien Litt. B. der Ber⸗

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der Kaufmannschaft zu

rung mit den Inhabern gegen Bergisch⸗Märkische Stamm⸗Actien I, Actie gegen Actie, umgetauscht werden. 181 6. §. 2. 15 20 88 1““ „Die Königliche Verwaltung der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn ermächtigt, für jenen Umtausch eine präklusivische Endfrist und bezüglich des Antheils an der Dividende die speziellen Modalitäten des Umtauschgeschäfts für die einzelnen, zum Umtausche gelangenden Actien festzusetzen.

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. Bis sämmtliche Actien Litt. B, zur Umwechselung gelangt sin übt die Abtheilung der Bergisch⸗Märkischen Actionaire Litt. A., den noch nicht umgewechselten Actien Litt B. gegenüber, die im Dortmund⸗Soester Statut. Nachtrage festgesetzten Rechte der von 8 eingelösten Actien Litt. B. aus, d. Auch nach Umwechselung sämmtlicher Stamm⸗Actien Litt. B. behält es bei dem §. 2 des Dortmund⸗Soester Statut⸗Nachtrages, so wie bei der durch §. 20 desselben eingeführten Vermehrung der Mitglieder der Depu⸗ tation um 2 Mitglieder und 2 Stellvertreter mit der Maßgabe sein e wendn, daß dieselben nunmehr durch die Stamm⸗Actionaire ohne Unter⸗ schied gewählt werden sollen.

Außerdem wird die Deputation um noch 2 Mitglieder und 2 Stel. welche aus solchen zu wählen sind, welche von der von Witten resp. Dortmund nach Duisburg und Oberhausen rend Bahnstrecke berührt werdben. Ing fücgenäm

Die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft vermehrt zum §. 1 näher bezeichneten Umtausches, so wie der Actien⸗Amswech im §. 4 des mit der Prinz⸗Wilhelms ber 1862 abgeschlossenen Vertrages vorgesehen ist, und zur Verbesserung der baulichen Anlagen des Unternehmens ihr Stamm⸗Actien⸗Kapital Litt. A. um die Summe von 1,287,000 Thlr. »Einer Million zweihundert sieben und achtzig Tausend Thalern« durch Ausgabe von 12,870 stempelfreien Bergisch⸗Märkischen Stamm⸗Actien Litt. A., welche mit den bisher emittir⸗ ten Privat⸗Stamm⸗Actien Litt. A. gleiche Rechte genießen sollen, und mit diesen zusammen ein Stamm⸗Actien⸗Kapital von 13 Millionen Thalern repräsentiren. 3

Zwecke des im m Fünes welche Eisenbahn⸗Gesellschaft am 6. Dezem⸗

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Die von den Herren Vorstehern der Kaufmannschaft unterm 20. Februar d. J. an den Herrn Minister für Handel und Ge⸗ werbe ꝛc. gerichtete Vorstellung, welche bezweckte, die Aufmerksamkeit der Koöͤniglichen Regierung auf den großen Umfang diesseitiger Han⸗ dels⸗Interessen zu lenken, die von der Insurrection im Königrei Polen gefährdet werden, hat der gedachte Herr Minister an h übermittelt. Ein Gleiches ist mit den Vorstellungen der Aeltesten Danzig und der Handelskammer zu Posen geschehen, in welchen noch insbesondere die Nachtheile hervorgehoben

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sind, die in Folge von Verabredungen mit der Kaiserlich russischen Regierung entstanden seien, oder zu entstehen drohten. Diese Vor⸗ stellungen bieten mir einen erwünschten Anlaß, deren Verfassern un⸗ mittelbar die Versicherung ertheilen zu können, daß Bedeutung und Umfang jener Interessen der Königlichen Regierung wohl bekannt sind, daß ich dieselben als Gesandter Sr. Majestät des Königs am Kaiserlich russischen Hofe kennen und würdigen gelernt habe, und daß schon während der mißlichen Verhältnisse im Königreich Polen in den vergangenen beiden Jahren der Wahrung eben dieser Interessen in Warschau wie in Petersburg von der Königlichen Regierung eine besondere Sorgfalt gewidmet worden ist.

Es ist selbstverständlich, daß auch für die jüngsten Verhandlun⸗ gen mit Rußland und die anderweiten Vorkehrungen zum Schutze unserer Grenze und zur Sicherung der nachbarlichen Verhältnisse die Interessen des preußischen Feaelosasech., wie der preußischen Unterthanen überhaupt maßgebe Zustände in Polen durch die insurrectionellen Bewegungen wurden, desto mehr hat die Königliche Regierung an dem Gesichtspunkte fest⸗ halten müssen, daß die möglichst schnelle und sichere Herstellung gesetzlicher Zustände und eines geordneten Rechtsschutzes in jenem Königreiche der einzig richtige Weg zur Sicherstellung von Person, Eigenthum und Rechtsansprüchen der diesseitigen Unterthanen sei.

Wenn die Bedeutung unserer jüngsten Verabredungen mit der Kaiserlich russischen Regierung entstellt, ihre Tragweite übertrieben und ihre Ziele in ein falsches Licht gesetzt worden sind, und wenn dadurch die Aufregung auf beiden Seiten der Grenze und die Ge⸗ reiztheit der Aufständischen gegen Preußen und seine Angehörigen unnöthig gesteigert worden ist, so kann die Königliche Regierung sich der Ueberzeugung, daß die Interessen des Landes dadurch nach ver⸗ schiedenen Richtungen hin in hohem Grade benachtheiligt wurden, nicht verschließen. Diese Uebertreibungen sind, ohne daß der Regie⸗ rung gesetzliche Mittel zu ihrer Verhinderung zu Gebote ständen,

der Abgeordneten über

die polnische Frage wesentlich gefördert

worden.

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gisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft sollen im Wege der freien Vereinba⸗ 8

die Herren Vorsteher der Kaufmannschaft in Stettin.

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nd gewesen sind. Je bedrohlicher die

von der Presse angeregt und durch die Verhandlungen des Hauses

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jnisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Ministertum füͤr Arbeiten.

Dem Kausmann Ludwig Loewe in Berlin ist unter dem 28. Februar 1863 ein Patent 1b 8 28 .“ eine Doppelt⸗Buchdruck⸗Schnellpresse in der durch Zeich⸗ nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung n9 und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu veschränken 1 ünf 89 von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang

auf f 1 v“ ßischen Staates ertheilt worden.

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Srim. Mesktama tim a chum g, amghne betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma »Bielefelder Actien⸗Gesellschaft für mechanische Weberei⸗ mit dem Sitze zu Bielefeld .f richteten Actien⸗Gesellschaft. Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom

23. Februar 1863 die Errichtung einer Actien⸗Gesellschaft unter der Firma »Bielefelder Actien⸗Gesellschaft für mechanische Weberei⸗ mit dem Sitze zu Bielefeld, so wie deren Statut vom 7. resp. 30. Ja⸗ nuar 1863 zu genehmigen geruht. Der Alllerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das »Amtsblatt« der rung zu Minden bekannt gemacht werden. 1 18 rg 8 . Berrlin, den 27. Februar 1863. ee- ““ Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Graf von Zyenplitzz 1

Cirkular⸗Verfügung von bänderungen des Regulativs für das Königliche Gewerbe⸗Institiut.

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Sr if Antrag des Direktors des Königlichen Gewerbe⸗Instituts und vüach Inssg n des Studienraths der Anstalt habe ich be⸗ der Vorträge über anorganische Chemie aus dem vierten Semester des Kursus für Chemiker in den Lehrgang ddeer allgemeinen technischen Abtheilung verlegt Werhe⸗ gan 2)] der Unterricht in der mathematischen Begründung der wichtig⸗ sten physikalischen Gesetze aus dem Lehrgange der Fhöntehec technischen Abtheilung in denjenigen der Fach⸗ Abtheilung für

iker übergehe; h Mechaniker übergehe; den theoretischen Lehrgegenständen nicht

8 die Repetitionen in anrbevingt gegen das Ende eines leden Semesers, sondern ers

dann abgehalten werden, wenn der betreffende Vortrag zum Neschlutsgebiche ü17 c ie Absatz des §. 7 des Regulativs 8 gt, zu lauten hat: ginrne 8 Abschluß des Vortrages in den theoretischen Lehrgegenständen werden Repetitionen abgehalten, 8. Ergebnisse derselben, wie die Leistungen bei der pfhs hen †%y die Zulassung der Mechaniker zu den Uebungen in den mecha⸗ hehh llencta ne nicht mehr von dem Nachweise einer 88 gängigen einjährigen praktischen Beschäftigung, oder von dem Eintritt in die Fach⸗Abtheilung abhängig sein soll Die Königliche Regierung veranlasse ich, von den 80721 angeordneten Abänderungen des Ihr mittelst Eirkular eüeen vom 23. August 1860 mitgetheilten Regulativs für das heg 8 Institut die Direktoren der höheren Lehr⸗Anstalten Ihres Bezir beziehungsweise der Provinzial⸗Gewerbeschulen in Kenntniß zu setzen. Berlin, den 24. Februar 1863. 1 aenecb e Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei Graf von Itzenplitz. 88

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E“ 11“ 8 sämmtliche Königliche Regierungen.

Ministeriuen der geistlichen, Unterrichts⸗ MeMedizinal⸗Angelegenbeiten. b.

8 Preisbewerbungen bei der gönaglechen Akademie der Künste hierselbst.

Große akademische Preisbewerbung Königlicher Stiftung 8

in der Architektur.

Für die Zulassung bedarf es der Nachweisung der erforderlichen

Studien bei der Königlichen Bau⸗Akademie oder des Zeugnisses eines

ordentlichen Mitgliedes der architektonischen Section der Akademie der Künste. Die Meldungen zur Theilnahme müssen bei dem mit den Direktoratsgeschäften der Königlichen Akademie beauftragten Pro⸗ fessor Daege bis Cuch den 11. April d. J., 12 Uhr ittags, persönlich erfolgt sein. Am. den 13. April, früh 7 Uhr, wird den vom akademischen Senat zugelassenen Bewerbern die Prüfungs⸗Aufgabe und am Mittwoch, den 15. April, die Hauptaufgabe ertheilt. Die Beurtheilung der entworfenen Skizzen durch den Senat der Akade⸗ mie findet am Donnerstag, den 16. April, statt. Zu der Ausführung der gebilligten Skizzen erhalten die Kon⸗ kurrenten einen Zeitraum von 13 Wochen, vom Freitag, den 17. April, bis Mittwoch, den 15. Juli d. J., wo die fertigen Ar beiten abgeliefert werden. 8 8n Die des Preises, bestehend in einem Reisestipen⸗ dium von jährlich 750 Thlr. für zwei aufeinander folgende Jahre, erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Königlichen Akademie am 3. August d. J. Ausländer haben blos Anspruch auf einen 8nei g, den 2. März 1863. 11“ 81¼ Die Königliche Akademie der Künste. .. kan in inn Im Auftrage: 1“ EEdd, Haege. 9 h es

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erbung Die diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael⸗Beer⸗ schen Stiftung für Wdir. gh Srheiier jüdischer Religion ist für

erke der Bildhauerei bestimmt. hi Die Fnhe bes vetisgeltelhen Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen der Konkurrenten überlassen, so wie es denselben auch frei⸗ steht, eine Ausführung in Relief oder in runder Figur oder Gruppe zu wählen; nur müssen Reliefs, um zulässig zu sein, eine Höhe von mindestens Fuß zu einer Breite von etwa 3 Fuß haben, und eine runde Figur oder Gruppe muß wenigstens 3 Fuß hoch sein, auch müssen aus der Arbeit akademische Studien ersichtlich werden; ferner ist Bedingung, daß die Werke ganze Figuren enthalten.

Der Termin für die Ablieferung der zu dieser Konkurrenz be⸗

stimmten Arbeiten ist auf den 15. Juli d. J. festgesetzt, und haben

nach den Bestimmungen des Statuts die Konkurrenten gleichzeitig

einzusenden: .

ir eine in Relief modellirte Skizze, darstellend den Abschied des Tobias von seinen Eltern, nach Buch Tobiä 5, 22. 23;

2), einige Studien nach der Natur, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges des Konkurrenten dienen können.

Die eingesandten Arbeiten müssen mit folgenden Attesten be⸗ gleitet sein: 1 8 8

1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi⸗ scchen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat

und Zögling einer deutschen Kunst⸗Akademie ist;

2) 1daß die eingesandte Arbeit von dem Konkurrenten selbst er⸗ funden, und ohne fremde Beihülfe für diese Konkurrenz von ihm ausgeführt worden ist; in welcher Hinsicht jedoch eine dan nachträgliche Prüfung nöthig befunden werden kann.

—,

Vorläufige Meldungen zu dieser Konkurrenz sind nicht erfor⸗ vehe Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thlrn. zu einer Studienreise nach Italien unter der Bedingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom aufhalte und unter Beifügung eigener Arbeiten der Königlichen Akademie halbjährlich über seine Studien Bericht erstatte. Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Königlichen Akademie der Berlin, den 2. März 18333. Die Königliche Akademie der 8 Im Auftrage: O. F. Gruppe

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Ed. Daege.

Bekanntmachung vom 12. Februar 1863 betref⸗

fend die im Jahre 1862 vorgekommenen Beschwer⸗

den über die Beschaffenheit der an die Truppen v“ B.“ ausgegebenen Naturalien. 1

Die diesjährige Preisbewerbung Königlicher Stiftung Königlichen Akademie der Künste ist für Architekten bestimmt.

8 Nach den Berichten, welche die Koͤniglichen General⸗Komman⸗

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