3) — Arbeitsmann Martin Zick aus Floren⸗ towo
ist wegen Auswanderns ohne Erlaubniß auf
Grund der Anklage der Königlichen Staatsanwalt⸗
schaft vom 2. März er. durch Beschluß des unter⸗
zeichneten Gerichts vom heutigen Tage gemäß
110 des Strafgesetzbuches die Untersuchung er⸗
net und zur öffentlichen mündlichen Verhand⸗ lung der Sache ein Termin auf den 23. Juni 1863, um 10 Uhr Vormittags, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt worden, zu welchem die drei vorgenannten Angeklagten mit der Aufforderung, zur festgesetzten Stunde zu er⸗ scheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeige⸗ schafft werden können, und unter der Verwar⸗ nung vorgeladen werden, daß gegen die Ausblei⸗ benden mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren werden wird.
Schubin, den 7. März 1863.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. [1100 Edictal⸗Citation.
Der Tagearbeiter Josef Kuske aus Kolzig, Kreis Grünberg, 26 Jahr alt, katholischer Religion, ist von der Königl. Staats⸗Anwaltschaft hierselbst unter dem 17. April 1861 angeklagt, im Dezem⸗ ber 1860 der Gutsherrschaft zu Kolzig in dem Holzschlage bei Otterstädt von dem dort einge⸗ schlagenen birkenen und erlenen Reissig starke Knüppel aus den Haufen entwendet zu haben und ist deshalb gegen denselben durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 23. April 1861 wegen Diebstahls an geschlagenen Holze aus dem Walde die Untersuchung eröffnet worden.
Zur Verantwortung desselben, so wie zur münd⸗ lichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 21. Mai 1863, Vormittags 11 ½ Uhr, im Audienzsaale Nr. 26 des hiesigen Gerichts⸗ gebäudes anberaumt, zu welchem der oben ge⸗ nannte Angeklagte unter der Verwarnung vor⸗ geladen wird, daß gegen denselben im Falle sei⸗ nes Ausbleibens mit der Untersuchung und Ent⸗ scheidung der Sache in contumaciam verfahren werden wird.
Derselbe hat die zu seiner Vertheidigung die⸗ nenden Beweismittel im Termine mit zur Stelle zu bringen oder uns solche so zeitig vor dem Ter⸗ mine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben her⸗ beigeschafft werden können. F. Intn
rünberg, den 6. Januar 18656. Kovsnigliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
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[6911 Bekanntmachung. ““ Auf Grund der Anklage der Königlichen Staats⸗ anwaltschaft hier vom 28. Februar d. J. ist gegen nachfolgende beurlaubte Lanwehrmänner: 1) den Seefahrer Franz Friedrich Kastner aus Henkenhagen, 2) den Matrosen Heinrich Wilhelm Manzke aus Henkenhagen, 3) nnn Seefahrer Carl Reinhardt aus Henken⸗ hagen, 4) den Kolonisten Christoph Gützlaff aus Lestin, 5) den Arbeitsmann Friedrich Hahn aus Strachmin, 6) den Seefahrer Carl Thadewald aus Henken⸗ hagen, 7) den Tapezier Bodenhagen, weil dieselben hinreichend belastet sind, ohne Er⸗ laubniß ausgewandert zu sein, in Gemäßheit des §. 110 St.⸗G.⸗B. durch Beschluß des unterzeich⸗ neten Gerichts vom heutigen Tage die Unter⸗ suchung eröffnet worden. Zur öffentlichen münd⸗ lichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 7. Juli cr., Vormittags 9 Uhr, in unserem, im hiesigen Rathhause befindlichen Sitzungssaale Nr. 11 anberaumt, zu welchem die obengenannten Angeklagten hierdurch öffentlich mit der Aufforderung vorgeladen werden, zur fest⸗ 8 etzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer ertheibigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu veg.; oder solche dem unterzeichneten Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, vaß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausblei wird mit
Friedrich Thadewald aus
bder suchung und Entscheidung in contu-
maclam verfahren werden. Colberg, den 6. März 1863. Bönigl. Sreisgericht. IJ. Abtheilung.
1715]
Konigliches Kreisgericht.
2) Flur 34, Nr. 84 an der Neuhäuser Chaussee, Garten 125 Ruthen 37 Fuß) abgeschätztö 3) Flur 34, Nr. 86 » » „ waer. 1 8.
Oeffentliche Vorladung. 8a 1) Der Heinrich Wagner aus Heide, geboren am 1. Juni 1840, 2) der August Lück aus Hommelsberg, geboren am 16. September 1840, sind angeklagt, ohne Erlaubniß die Königlichen Lande e zu haben, um sich dem Dienste im stehenden Heere zu entziehen. Zur mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf Freitag, den 4. September c., Morgens 9 Uhr, in dem hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 12, anberaumt worden. Die Angeklagten werden hierzu mit der Aufforderung vorgeladen, zur be⸗ stimmten Stunde zu erscheinen, die zu ihrer Ver⸗ theidigung dienenden Beweismittel mitzubringen oder solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbei geschafft werden können.
Erscheinen die Angeklagten nicht, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden.
Altenkirchen, den 2. März 1863. I. Abtheilung.
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[705] Nothmwendiger Verkauf. 8† Koͤnigliches Kreisgericht zu Graudenz,
2à29 den 23. Februar 1863. Mief
Das der Wittwe Siehe und den Geschwistern
Minna, Emil, Adolph und Johanna Siehe ge⸗ hörige Grundstück Vorwerk Gehlbude Nr. 1 der Hypothekenbezeichnung, abgeschätzt auf 12,574 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein und Bedingungen in der Registratur ein⸗ zusehenden Taxe, soll am 8. Oktober 1863, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Ge⸗ richtsstelle subhaͤstirt werden. Folgende dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger, als: die verwittwete Post⸗Kommissa⸗ rius Schliep, Anna Regine Elisabeth, geb. Dratzig, und der Regierungs⸗Assessor Schliep oder deren Föcsenachsetser werden hierzu öffentlich vorge⸗ aden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre vnfppsüiche bei dem Subhastations⸗Gerichte anzu⸗ melden.
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” 4) Flur 34, Nr. 85/2 „ » 2
Nothwendiger Vetkauf, * 1 Königliches Kreisgericht Paderborn. MNachbenannte Realitäten des Kaufmanns Friedrich Hohoff hierselbst, allz
1) Flur 6, Nr. 423 am Markt, Haus und Hof, abgeschätzt zu 4800 Thlr., hce
dt. & ,1 1901121
Hütung 4 » 30 „ 86
zufolge der nebst Hypothekenschein im Büreau III. einzusehenden Taxe, soll am
14. August 1863, Vormittags 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Die Erben des Kaufmanns Joseph Storp sen. zu Warendorf und die Wittwe Brüll, geborene Lindenberg, resp. deren Erben werden dazu hiermit öffentlich geladen.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus dem Kaufgelde Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzum elden.
[392) Nothwendiger Verkauf.
Das im Wongrowiecer Kreise belegene adeliche Gut Stawiany, landschaftlich abgeschätzt auf 135,226 Thlr. 23 Sgr. 8 Pf. laut der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserem Büreau III. A. einzusehenden Tagxe, soll
am 9. September 1863, Vormittags
11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu⸗ biger, Kaufmann Eduard Kantorowicz, und die Kinder und Erben der verstorbenen Frau Justina Gabriela Francisca von Kalkstein, gebornen Grä⸗ fin von Bninska, und namentlich deren Kinder Isabella und Ignatz, werden hierzu öffentlich vorgeladen.
Die Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei uns zu melden.
Wongrowiec, den 4. Februar 1863. * Königliches Kreisgericht.
DI8 a maen in. Proclama.
[1867]
Nothwendiger Verkauf.
Das in dem Dorfe Morzewo, Chodziesener Kreises, sub Nr. 7 belegene, den Franz und Rosalie gebornen Kachur — Pranke’schen Eheleuten gehörige Freibauergut, abgeschätzt auf 5002 Thlr. 27 Sgr. 1 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehen⸗ den Taxe, soll im Termine den 22. April 1863, Vormittags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle verkauft werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich damit bei dem Gerichte zu melden.
Der Leibgedinger Peter Steinberg und der Mühlenbesitzer Joseph Pilat, beziehungsweise deren Rechtsnachfolger, werden zum obigen Termine hier⸗ mit öffentlich vorgeladen.
Schneidemühl, den 30. September 18602.
Königliches Kreisgericht.
Lu 8, 1½
[347] Nothwendiger Verkauf. S Königliches Kreisgericht Rothenburg O. /2.,
I. Abtheilung. 8
Die der verehelichten Klatte, eborne Berger, gehörigen Grundstücke Nr. 21 und 2 Rothenburg, von denen das Erste auf 3500 Thaler und das Letztere auf 8113 Thlr. abge⸗
1
I. Abtheilunng.
I. Abtheilung.
ohanne Rahel,
schätzt worden ist, sollen zufolge der nebst Hypo⸗ thekenschein und Bedingungen in unserem Prozeß⸗ Büreau einzusehenden Taxe, am 2. September 1863, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer, aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realsorderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations⸗Gericht anzu⸗
melden. It h, 3 ie fenn
[3500) Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation zu Berent, den 16. Januar 1863.
Das dem Rentier Carl Friedrich Schulz zu Omulef gebörige Grundstück Kaysershütte Nr. 1, abgeschätzt auf 5697 Thlr. 15 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 2. Sep⸗ tember 1863, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle resubhastirt werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termine zu melden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations⸗Gerichte anzumelden:; In s zonald naun
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[7122 Subhastations⸗Patent. SPrg9
Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission Altdamm, am 5. März 1863.
Die dem Viehhändler Johann Christian Frie⸗ drich Mohl und dessen Ehefrau, Marie Auguste Wilhelmine, gebornen Schmidt, zugehörigen, in Kyowsthal belegenen Vol. II. Fol. 91 Nr. 16. und Vol. III. Fol. 91 Nr. 44 des Hypotheken⸗ buchs von Kyowsthal verzeichneten Grundstücke, abgeschätzt auf 12,506 Thlr. 20 Sgr. und 400 Thlr., zusammen 12,906 Thlr. 20 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserem Büreau einzusehenden Tage, soll
am 25. September 1863, Vormittags an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung
Beil ag
670 Thlr.
Königlich Preußischen Staats
eiger.
Cde, cxa. vitmtihaust
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Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsrichter anzumelden. . Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläu⸗ biger, Altsitzer August Schmidt, wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 1
22211 Bekanntmachung. “ Der abwesende Kürschnermeister Hermann Muͤller von hier, welcher im Jahre 1860 sich nach Amerika begeben hat und nach der letzten über ihn eingegangenen Nachricht vom 13. August 1861 ich dem 8ten freiwilligen Regiment des Staates New⸗York angeschlossen hat und in Washington stand, wird auf den Antrag seiner Ehefrau, Ro⸗ falie geb. Castan, welche auf Grund der bös⸗ lichen Verlassung die Ehescheidung beantragt, hier⸗ mit zum Termine den 24. September 1863, Vormit⸗ ags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗ Rath Scharnweber im hiesigen Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 1, zur Beantwortung der Ehescheidungsklage unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei seinem Nicht⸗ erscheinen gegen ihn in contumaciam verfahren und die Ehe getrennt werden wird, wobei er für den alleinschuldigen Theil zu erachten und die ge⸗ setzliche Ehescheidungsstrafe zu entrichten schuldig. Potsdam, den 29. November 1862. Königliches Kreisgericht, Abtheilung J.
Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Elbing, Erste Abtheilung, den 11. März 1863, Mittags 1 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Gustav Preuß hierselbst ist der kaufmännische Konkurs er⸗ öffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 10. März 1863 festgesetzt. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Dickmann hier bestellt. Die Gläu⸗ biger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 21. März c., Vormittags in dem Verhandlungszimmer Nr. 10 des Gerichts⸗ gebäudes vor dem gerichtlichen Kommissar, Herrn Gerichts⸗Assessor Geysmer, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bei⸗ behaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände bis zum 10. April c. einschließlich dem Gerichte oder dem Ver⸗ walter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu
machen.
[380] Ediktal⸗Ladung.
Der Kurator der Kammerherrin von Schuck⸗ mann’'schen Familienstiftung, Kammerherr und Landesältester Freiherr von Schuckmann auf Auras, hat die Aufnahme eines die Stiftungs⸗ Urkunde abändernden Familienschlusses nachge⸗ sucht. Gegenstand des zu errichtenden Familien⸗ schlusses sind Bestimmungen über die Ernennung und Honorirung des Kurators der Stiftung und des Seniors der stiftungsberechtigten Familien, Vorschriften bezüglich der Disposition über die Substanz der zur Stiftung gehörigen Güter und Kapitalien und Erweiterung der Anordnung der Stiftungs⸗Urkunde in dem Sinne, daß nicht allein der zuerst zum Genusse der Stiftung berufenen Familie von Schuckmann aus dem Hause Mölln eine umfangreichere Beziehung an Stipendien und Renten zugestanden werden soll, sondern auch die in der Stiftungs⸗Urkunde jener Familie substituir⸗ ten Familien von Schuckmann aus dem Hause Kargow und von Korktlleisch schon jetzt gleich⸗
1us.
Genusse der Stiftung Theil
soweit die Stiftungsmittel dies gestatten. Der Zeitpunkt, von welchem ab dieser Familienschluß seine Wirksamkeit äußern soll, ist auf den 1. Juli 1862 festgesetzt.
Der seinem Leben und Aufenthalte nach un⸗ bekannte frühere Besitzer des Ritterguts Roth⸗ Lobendau, Adolph Heinrich Friedrich von Schuck⸗ mann aus dem Hause Kargow, wird hierdurch zu dem
auf den 3. September 1863, Vormittags
11 Uhr, vor dem Kreisrichter Zaucke an hie⸗
siger Gerichtsstelle im Termins⸗Zimmer Nr. 12 anberaumten Termine mit der Aufforderung vor⸗ geladen, vor oder in dem Termine seine Erklä⸗ rung über den zu errichtenden Familienschluß ab⸗ zugeben, widrigenfalls der Genannte mit seinem Widerspruchsrechte gegen den Familienschluß wird präkludirt werden.
Stettin, den 3. Februar 1863.
Königliches Kreisgericht Abtheilung für Sivil⸗Prozeß fachen.
zeitig an dem nehmen sollen,
661
8 dem Konkurse über das Vermögen des Klei⸗ derhändlers W. Voigt hier ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 26. März d. J. einschließlich festgesetzt worden.
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, die⸗ selben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 21. Februar c. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist
auf den 11. April d. J., Vormittags
10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Balcke, im Kreisgerichtsgebäude, Terminszimmer Nr. 10, anberaumt, und werden zum Erscheinen in dem⸗ selben die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat
eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu⸗ ügen. Tese Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts⸗ bezirke seine Wohnung hat, muß bei der Anmel⸗ dung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗An⸗ wälte Schede, Wilke, Riemer, Fritsch, Goedecke, Fiebiger, v. Bieren, Seeligmüller, Glöckner zu Sach⸗ waltern vorgeschlagen.
Zugleich wird bekannt gemacht, daß der Auctions⸗ Kommissar Elste als definitiver Verwalter Masse ernannt worden ist.
Halle a. d. Saale, am 2. März 18653.
Königl. preuß. Kreisgericht. I. Abtheilung.
8 8 In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Wilhelm Schiller hier hat der Gemeinschuldner die Schließung eines Akkords beantragt. Zur Erörterung über die Stimmberechtigung der Konkursgläubiger, deren Forderungen in An⸗ sehung der Richtigkeit bisher streitig geblieben sind, wird ein Termin auf den 19. März d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar, 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 10, anberaumt. Die Betheiligten, welche die erwähnten Forde⸗ rungen angemeldet oder bestritten haben, werden hiervon in Kenntniß gesetzt. Halle a. S., am 7. März 1863. 8 Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung. ommissar des Konkurses: Kreisgerichts⸗Rath.
8 b
[387] Pero els m a. 1 3 Der Kaufmann Emil Ollenroth, welcher an⸗ geblich im Jahre 1860 nach Amerika ausgewan⸗ dert ist, wird auf Ansuchen seiner Ehefrau Antonie, geborne Schiffmann, zu Kerkow bei Angermünde, welche behauptet, von seinem Aufenthalte aller angewandten Bemühungen ungeachtet keine Nach⸗ richt erhalten zu haben, hierdurch aufgefordert, sich binnen 3 Monaten und spätestens in dem zur Klagebeantwortung und mündlichen Verhand⸗ lung auf den 3. Juli d. J., Vormittags 12 Uhr, im hiesigen Gerichtshause vor versammeltem Ehe⸗ gerichte angesetzten Termine zu stellen und die wegen böslicher Verlassung angestellte Ehe⸗ scheidungsklage zu beantworten, widrigenfalls die bösliche Verlassung für dargethan angenommen, auf Trennung der Ehe erkannt und der ausblei⸗ bende Ehegatte für den allein schuldigen Theil er⸗ klärt werden wird.
Templin, den 27. Januar 1863.
Koönigliches Kreisgericht,
III1*
Der Handelsmann Herr Heinrich Ferdinand Bärbock hierselbst, Inhaber der Handelsfirma H. F. Bärbock, hat seine Insolvenz hier angezeigt und ist in Folge dessen zu dem Vermögen be⸗ nannten Bärbocks der Konkurs eröffnet worden. Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger desselben, überhaupt aber alle, welche an benannten Bärbock resp. gedachte Firma An⸗ sprüche zu haben vermeinen, hiermit geladen,
den 16. Juni 1863, welcher als Liquidations⸗Termin angesetzt worden, an hiesiger Amtsstelle in Person, oder durch ge⸗ hörig legitimirte und, was die Ausländer betrifft, mit gerichtlich rekognoszirter Vollmacht versehene Bevollmächtigte, zu erscheinen, bei Strafe des Ausschlusses, nach Befinden des Verlustes der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ihre For⸗ derungen anzumelden, zu bescheinigen, mit dem bestellten Konkursvertreter nach Befinden unter sich über den Vorzug rechtlich zu verfahren, das Verfahren zu beschließen und 6
den 22. Juli 1863 der Publication eines Präklusiv⸗Bescheides sich zu gewärtigen.
Hieruͤber werden die erschienenen Gläubiger fernerweit geladen, 1“
den 4. August 1863‧, Vormittags um 10 Uhr, bei Vermeidung von je 5 Thlr. Strafe, Behufs der Gütepflegung an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, resp. sich zu ge⸗ wärtigen, daß die Außenbleibenden, oder auch diejenigen, welche sich über die Annahme des von der Mehrzahl der Gläubiger verhandelten Ver⸗ gleichs gar nicht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend werden erachtet werden, daferne ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, sich
den 18. August 1863 der Inrotulation der Akten, Behufs der Abfa sung eines Locations⸗Erkenntnisses, so wie
den 20. Oktober 1863 der Publication des fraglichen Erkenntnisses zu versehen.
Auswärtige haben zu Annahme künftiger La⸗ dungen in hiesigem Orte Bevollmächtigte bei Ver⸗ meidung 5 Thlr. zu bestellen.
Fürstl. schönburg. Justizamt Hartenstein, am 8. Januar 1863.
s⸗
Edictalladung.
Zufolge geschehener Insolvenzanzeige ist zu dem Vermögen des Kaufmanns Julius Anton Lange hier der Konkursprozeß zu eröffnen ge⸗ wesen. Es werden daher alle bekannte und un⸗ bekannte Gläubiger des gedachten ꝛc. Lange, welche aus irgend einem Rechtsgrunde einen Anspruch an denselben zu haben glauben, hierdurch vorge⸗ laden, in dem auf
den 15. April 1863
anberaumten Liquidationstermine bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse und Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vori⸗ gen Stand in Person oder durch gehörig legiti⸗