enehmigung der Regierung nicht erhalten könnten, wenngleich dieselbe ich in dems theilweise verlesenen 8 im Allgemeinen für die Zu- nur Einzelnes in den 8. 2
ässigkeit von Fusionen ausgesprochen un irten Verträgen bemängelt habe. gegen die Fusion.
Wiem, 16. März, Mittags 12 Uhr 30 Minuten. (Wolff's Tel. Bur.)
Effekten flau.
Nordbahn 188.40.
Lombardische
Auch Rechtsanwalt Block p
aidirte
Margarethe.
Taglioni.
Westbahn 135.50.
Böhmische
Kreditloose konnte.
Leben ein Traum.
Königliche Schauspiele. Opernhause und Schauspi
““
Kleine
12
Im Schauspielhause. 75ͤte Abonnements⸗Vorstellung. — Schauspiel in 5 Abtheilungen von Calderon, 11X“ nnach West's Bearbeitug.
lhause.! Der Billet⸗Verkauf findet n
3E
Fest⸗Vorstellungen, zu welchen jedoch über sämmtliche Billets Aller⸗ höchsten Orts verfügt ist.
Mittwoch, 18. März. Oper in 5 Akten, nach Goethe’s Faust, von Barbier und Michel Carré. Margarethe: Fräul. Lueca.
5proz. Metalliqnes 74.60. 4 ½ proz. Metalliques 65,00. Bank-Actien sen. B h. 1 1S6 er ecn⸗ 9225. National-Anleihe 81.00. Mittel⸗Preise.
Staats-Eisenbahn-Actien-Certifikate 233,50. Kredit-Actien 213.20. Lon- 8
Hamhburg 86.30. Paris 45. 60. Eisenbahn 271.00.
Im Opernhause. (5ste Vorstellung.)
Jules Musik von Gounod. Ballet 80n 8
Die Meldungen um Billets zu dieser Vorstellung sind so zahl- reich eingegangen, daß nur ein Theil derselben berücksichtigt werden
³
ft.
“
Deff
Bekanntmachung.
gegen den Arbeiter Christian Schoenebeck
us Rüdnitz unterm 10. Februar ce. erlassene Er⸗
uchen um ö ist durch dessen er⸗
olgte Ergreifung erledigt. amt.
Keustabt⸗Cöm, den 10. März 1863. Koönigliche Kreisgerichts⸗Deputation.
727] 1t 1—
In unser Firmen⸗Register
Nr. 99 die Firma
»Heimann Weiß« zu Neustadt a. W. und als deren Inhaber der Kaufmann Heimann Weiß
am 12. März 1863 eingetragen worden.
Pleschen, den 12. Maͤrz 1863. 8 Königliches Kreisgericht Abtheilung I.
Bekanntmachung. ist sub laufende
11““
728] Bekanntmachung.
In unserem 8b sich folgende
nooch nicht publizirte Testamente:
ns wn hant, DVorongee verehelichten Fraustadt
zu Merseburg, vom 15. Juni 18044
2) des Dr. Johann August Wattsack zu Leipzig, vom 7. Juni 1806.
Die hierzu Betheiligten werden aufgefordert, die Publication binnen 6 Monaten bei uns zu beantragen. 8 8 “
Merseburg, den 12. März 1866.
Köhnigliches Kreisgericht, II. Abtheilung.
“* besihaad
Königl. Kreisgericht zu Belgard, I. Abtheilung, den 9. März 1863. 8
Der Justizrath Deetz hierselbst ist zum defini⸗ tiven Verwalter der Konkursmasse des zu Clem⸗ pin verstorbenen ehemaligen Postschreibers Fried⸗ rich Krüger bestellt worden. 8
“ 1
es Kreisgericht zu Belgard, Erste “ Abtheilung, 1ö.
11I1I1“X“X“
In dem gemeinen Konkurse über den Nachlaß des zu Clempin verstorbenen ehemaligen Post⸗ schreibers Friedrich Krüger werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläu⸗ biger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht, bis zum 7. April dieses Jahres einschließ⸗ lich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzu⸗ melden und demnächst zur Prüfung der sämmt⸗ lichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen .
auf den 16. April d. J., Vormittags
11 Uhr,
vor dem Kommissar, Kreisgerichtsrath Protz, im Terminszimmer Nr. 1, zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu⸗
ügen. Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen
Königlich
S
nzei
8
] Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗
rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗ Räthe Barz und Deetz, so wie der Rechts⸗Anwalt örke hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen. e II1I1 14“
8 “ 1I“ 8
8
11 frt s Bekanntmachung. Konkurs⸗Eröffnung. Königl. Kreisgericht zu Dramburg, Abtheilung I., den 14. März 1863, Nachmittags 4 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kausmanns Samuel Wolff zu Schivelbein, der am 13. März er. seine Zahlungsunfähigkeit selbst erklärt hat, ist in Ge⸗ mäßheit des §. 113 der Konkurs⸗Ordnung der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung
auf den 13. März 1863 festgesetzt worden.
IJ. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Herr Rechtsanwalt Julius bestellt. Die Gläu⸗ biger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem
auf den 28. März 1863, Vormittags vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Reimer anbe⸗ raumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
II. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände
bis zum 9. April 1863 einschließ lich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den⸗ selben gleichberechtigte Gläubiger des Gemein⸗ schuldners haben von den in ihrem Besitz befind⸗ lichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
III. Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte
bis zum 18. April 1863 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗ derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals
auf den 13. Mai 1863, Vormittags vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Reimer zu er⸗ scheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten Falls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.
IV. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur An⸗ meldung
bis zum 10. Juni 1863 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb der⸗
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selben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen ein Termin „
auf den 4. Juli 1863, Vormittags
9 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Reimer anbe⸗ raumt. Zum Erscheinen in diesem Termine wer⸗ den die Gläubiger aufgefordert, welche ihre For⸗ derungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat e Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu⸗ ügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berech⸗ tigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Herr Justizrath Wagner und Herr Rechtsanwalt de Witt zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Dramburg, den 14. März 1863.
Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung
[655]0 Bekanntma chung. 2
Behufs des Abputzes der Vorder⸗Facade des
hiesigen Königlichen Bibliothek⸗Gebäudes sollen die erforderlichen Maurer⸗, Klempner⸗ und An⸗ streicher⸗Arbeiten im Wege der Submission ange⸗ fertigt werden.
Es sind die Bedingungen, nach welchen die Submissionen bis zum 24sten d. M. erwartet werden, in unserer Registratur zur Einsicht aus⸗ gelegt.
Berlin, 3. März 1863.
Königliche Ministerial⸗Bau⸗Kommission.
v Pehlemann. Nietz.
[700] Soh
Die zur Ausführung der Staats⸗Telegraphen⸗ Linie von Bielefeld nach Pyrmont erforderlichen Arbeiten, als:
Zurichten der Telegraphen⸗Stangen, Transportiren, Aufstellen und Richten der Stangen, Transportiren und Befestigen der Isolations⸗ Vorrichtungen, ) Transportiren und Befestigen des Leitungs⸗ drahtes, sollen im Wege der öffentlichen Submission ver⸗ geben werden.
Die näheren Bedingungen sind in der Registra⸗ tur der Königlichen Telegraphen⸗Direction zu Berlin, sowie bei der Königlichen Telegraphen⸗ Station zu Bielefeld zur Einsicht ausgelegt und werden auch von der Registratur der Königlichen Telegraphen⸗Direction auf portofreien Antrag ab⸗ schriftlich mitgetheilt.
Qualificirte Unternehmer werden aufgefordert, ihre Offerten ad a., b. und c. pro Stück, ad d. pro Meile unter der Aufschrift:
»Submission auf Uebernahme von Ausfüh⸗
führungs⸗Arbeiten für die Telegraphen⸗Linie von Bielefeld nach Pyrmonta«
bis zum 21. März er, Mittags 12 Uhr,
versiegelt und portofrei an die Königliche Tele⸗
u4.“
wird vorbehalten.
[729]
1“
graphen⸗Station zu Bielefeld einzusenden, woselbst an gedachtem Tage, zur obengenannten Zeit, die Eröffnung der Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten stattfinden soll. Später eingehende Offerten werden nicht berücksichtigt. ie Submittenten bleiben bis zum 20. April er. an ihre Offerten gebunden. Die Wahl unter den drei Mindestfordernden
Der Baumeister
Bekanntmachung.
Die in den Kasernen Karlstraße 34/35 und Chausseestraße 76/78 erforderlichen Anstreicher⸗ Arbeiten sollen im Wege der Submission ver⸗ dungen werden.
Die Bedingungen und Kostenanschläge sind in unserem Geschäfts⸗Lokale, Klosterstraße 76, einzu⸗ sehen und schriftliche Offerten bis zum Sonnabend, den 21. d. M., Vormittags
10 Uhr, daselbst abzugeben. 88 Berlin, dvenl 14. Mäarz 18935. Königliche Garnison⸗Verwaltung.
[7251 Pekanntmachun In Folge höherer Verfügung sollen am 10. April er., Vormittags 9 Uhr, auf der hiesigen Königlichen Werft 178 Ctr. 46 Pfd. alte Kupferhaut gegen sofortige Be⸗ zahlung öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. ““ Danzig, den 2annz 188. Materialien⸗Magazin⸗Verwaltung der Königlichen Werft.
[724] Bekanntmachung. Es wird die Beschaffung von 61 ½ Ctr. Band eisen und zwar: .
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1 ½ *
1 ½ »
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1 +₰ 9 5 8 2 im Wege der Submission beabsichtigt, und ist zur
Entgegennahme von Geboten ein Termin auf den 15. April er., Mittags 12 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Behörde anberaumt.
Lieferungslustige werden aufgefordert, ihre Of⸗ ferten mit der Aufschrift »Submission auf die Lieferung von Bandeisen« bis dahin portofrei hierher einzureichen.
Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen im diesseiti⸗ gen Büreau zur Einsicht aus und werden auf portofreie Anträge gegen Einziehung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt. 8
Danzig, den 12. März 1863.
— Königliche Werft.
[566 Bekanntmachung.
Im Auftrage der Königlichen Regierung hier⸗ selbst wird das unterzeichnete Haupt⸗Amt in sei⸗ nem Geschäftslokale die auf der Berlin⸗Stral⸗ sunder Kunststraße belegene Chausseegeld⸗Hebestelle zu Schönerlinde am Montag, den 13. April d. J., Vor⸗
mittags 10 Uhr, mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum 1sten Juli d. J. in Pacht ausbieten.
Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Per⸗ sonen, welche vorher mindestens 270 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedin⸗ gungen sind von heute ab während der Dienst⸗ stunden in unserer Registratur einzusehen.
Potsdam, den 28. Februar 1863. “ Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt. 1
[4211 Bekanntmachun S ““
Höherem Auftrage zufolge soll die Chausseegeld⸗ Hebestelle zu Cunersdorf, unweit der Stadt Beelitz, an der Berlin⸗Dresdener Kunststraße vom 1sten Juli d. J ab anderweitig verpachtet werden. Wir haben hierzu einen Licitations⸗Termin auf Montag, den 13. April d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr,
“ 2 8 1 in unserem Amtslokale hierselbst anberaumt. Die
Pachtbedingungen liegen bei uns und der Steuer⸗ Receptur zu Beelitz während der Dienststunden zur Einsicht aus, und wird hierzu bemerkt, daß
Köönigliche Niederschlesisch⸗ Mlärkische Eisenbahn.
nur dispositionsfähige Personen, welche vorher 150 Thlr. baar oder in annehmbaren Staats⸗ papieren bei uns deponiren, zum Bieten zugelassen werden.
Zossen, den 11. Februar 1863. — Königliches Haupt⸗Steueramt.
[722] Bekannimachung. Bei der heut stattgefundenen Ausloosung der am 1. Juli d. J. zu amortisirenden 3 ½ prozen⸗ tigen Liegnitzer Stadtobligationen im Gesammt⸗ betrage von 1100 Thlrn. wurden die Nummern Litt. II. A. 166. 190. 204 und 215 à 200 Thlr.
und Litt. II. B. 3. 14 und 29 à 100 Thlr. ge⸗
zogen, was hierdurch den Inhabern dieser Obli⸗ gationen mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die Auszahlung der Valuta am 1sten Juli d. J. durch die hiesige Stadt⸗Hauptkasse gegen Auslieferung der Obligationen und Cou⸗ pons erfolgt. . Liegnitz, den 7. März 1863. 11“ Der Magistrat. 82 8 89
1
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[738] ““
Um jedem Mißverständnisse vorzubeugen, be⸗ ehrt sich die Kaiserlich Ottomanische Gesandtschaft, folgende Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 13. März 1863.
Uebersetzung des am 29. Redjeb 1279 der Hegire (7. S. 1863) an die Mauth⸗Direction ergangenen Erlasses.
Da die Ruhe und die Sicherheit des Kaiser⸗ thums und aller seiner Bewohner die Unter⸗ sagung des Handels mit Waffen und Kriegs⸗ munition erfordere, so wird betreffs des Pulvers, der Kanonen, Handfeuerwaffen und jeder Art Kriegsmunition, welche von nun an aus dem Auslande eingeführt werden würden, und deren Einführung nach den letzthin mit befreundeten
Kächten geschlossenen Handelsverträgen förmlich verboten ist — Folgendes verfügt:
1) Es ist absolut verboten, in das Kaiserreich Pulver einzuführen, von welcher Gattung und Menge es auch sein und zu welchem Zwecke die Einfuͤhrung auch geschehen mag.
2) Die Einführung von Patronen mit oder ohne Kugeln ist gleichfalls untersagt.
3) Es dürfen ferner in das Kaiserreich nicht eingeführt werden: Kanonen jeder Art, Mörser, Haubitzen, sowie auch ihre Ladungen, als Bomben, Ku⸗ geln, Kartätschen, Kartuschen und Geschosse aller Art, mögen dieselben brennbare Stoffe enthalten oder nicht, Kugeln zu gezogenen Gewehren, gewöhn⸗ liche Gewehre, Karabiner, Pistolen, Lanzen und Salpeter zum Militair⸗ oder Kriegsgebrauch. Ausgenommen sind: Jagd⸗ und Luxusgewehre, die blanken Waffen, als Säbel, Degen, Messer und zum Privatgebrauch bestimmtes Jagdpulver in kleiner Quantität.
4) Die aufgezählten verbotenen Artikel, welche von dem Datum dieser Bekanntmachung an in mehr oder weniger großen Quantitäten in das Kaiserreich eingeführt werden würden, werden mit Beschlag belegt und den Militair⸗Magazinen ausgeliefert.
Die in den obigen Artikeln enthaltenen Vor⸗ schriften werden — der Entscheidung der Kaiser⸗ lichen Regierung gemäß — in den Mauthämtern in Konstantinopel und des ganzen Kaiserreichs von dem Datum dieses Erlasses an in Wirksam⸗ keit Keiett... 81 “
[71 1] 8
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Die zu beiden Seiten der Breslauer Straße hierselbst gelegenen, dem Königlichen Eisenbahn⸗ Fiskus gehörigen Baustellen sollen vom 1. April d. J. ab auf 3 Jahre anderweit verpachtet wer⸗ den. Hierzu haben wir einen Termin auf den 23. März cr., Vormittags 10 Uhr, in dem Passagierzimmer III. Klasse auf unserem hiesigen Bahnhofe anberaumt, zu welchem Pacht⸗ lustige mit dem Bemerken eingeladen werden, de die Pachtbedingungen in unserem Haupt⸗Büreau hier zur Einsicht ausliegen.
Berlin, den 13. März 1863.
Königliche Direction 1 der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Getreide, Hülsenfrüchte, Malz, Samen aller Art und Kartoffeln tritt mit dem 10ten d. M. im Local verkehr für den Umfang der ganzen Bahn ein ermäßigter Spezialtarif in Kraft, welchem für längere Strecken ein Satz von 2 Pfg. pro Centner und Meile ohne fixe Expeditionskosten zum Grunde liegt. Exemplare sind zu 6 Pfg. pro Stück bei den Güterexpeditionen zu haben. is an deae. Aachen, den 7. März 1863. E111““ Königliche Direction 2 achen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn. eehe vrn Dubrschg. . v111141424A*“ DSDe“
Außerordentliche lung der Actionaire der Magdeburg⸗ Cöͤthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn. Gesellschaft.
Die Herren Actionaire der Magdeburg⸗Cöthen⸗
Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft werden zu
einer außerordentlichen General⸗Versammlung auf Donnerstag, den 2. April c., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im hiesigen Admini⸗ strations⸗Gebäude, hierdurch eingeladen, um über nachstehend auf⸗ geführte Gegenstände Beschluß zu fassen: 1 1) den Bau einer Eisenbahn von hier durch die Altmark in der Richtung nach der Königlich hannöverschen Grenze, zum Anschlusse an die Königlich hannoversche Eisenbahn von Har⸗ burg, resp. einer Verbindung nach der Her⸗ zoglich braunschweigischen Grenze zu; den Bau einer Eisenbahn von Staßfurt nach Aschersleben die Aufbringung der zu diesen Ausführungen erforderlichen Geldmittel, die für diese Zwecke, namentlich für die noth⸗ wendig werdenden Statutsveränderungen, den Gesellschafts⸗Vorständen zu ertheilenden Er⸗ mächtigungen.
Jeder Actionair oder Bevollmächtigte, der an
der General⸗Versammlung Theil nehmen will,
hat sich selbst resp. seinen Machtgeber am 31sten
März oder 1. April c., in den Büreaustunden von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis
6 Uhr Nachmittags im Administrations⸗Gebäude
hierselbst als Eigenthümer von 5 oder
mehr
Stamm⸗Actien zu legitimiren, wonächst ihm die
Eintrittskarte mit Angabe der von ihm vertrete⸗ nen Stimmenzahl verabfolgt wird.
Ohne eine solche Eintrittskarte kann Nieman-
dem der Zutritt zur General⸗Versammlung ge⸗
Magdeburg, den 6. März 18cd83.
Der Vorsitzende des Ausschusses der Magdeburg⸗ Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft. Schieß. GIII“ 11“*“
3
1.“ . vh .9¹)
85 8
Die am 1. und 2. April fälligen Zinsen auf unsere
Hypotbeken⸗Antheil⸗Certificate
2
und Depositenscheine können, von heute ab, auf unserem Büreau, Fried⸗
richsstraße 100, erhoben werden. 8 Berlin, 14. März 1863.
Preußische Hypotheken⸗ Versicherungs⸗Actien⸗ Gesellschaft.
Hübner. Wolff. Straß.
8