1863 / 69 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Militair⸗Invaliden und die Verstärkung der Unter⸗ stützungsfonds für hülfsbedürftige Veteranen aus den Feldzügen von 1813 bis 1815. Vom 10. März 1863; unter

das Gesetz, betreffend die Versorgung der Militär⸗In⸗ validen vom Oberfeuerwerker, Feldwebel und Wacht⸗ meister abwärts aus den Feldzügen von 1806/1807 und 1812. Vom 10. März 1863; unter

die Urkunde, betreffend die Stiftung einer Erinnerungs⸗ Kriegsdenkmünze. Vom 17. März 1863; unter

das Gesetz wegen Bestimmung des Tarasatzes für Ta⸗ backsblätter in Kisten. Vom 16. März 1863; unter

den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Februar 1863, be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde⸗Chaussee von Siegburg im Siegkreise des Regierungsbezirks Cöln über Zeitz, Much und Drabenderhöhe nach der Cöln⸗Olper Staatsstraße bei Engelskirchen einerseits, wie über Forst nach der Wiehlmünden⸗Rother Bezirksstraße andererseits;

den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Februar 1863, be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde⸗Chaussee von der Grenze des Fürstenthums Birkenfeld vor Rhaunen über Rhaunen, Gösenroth, Laufersweiler und Niederweiler nach der Aachen⸗Mainzer Staatsstraße in Büchenbeuern; und unter

die Konzessions⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde, betreffen die Erweiterung des Unternehmens der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft durch Anlage einer Zweig⸗Eisen⸗ bahn von Cleve über Griethausen mit einer Trajekt⸗ Anstalt über den Rhein bei Spieker Fähre zum An⸗ schlusse an die Niederländische Rhein⸗Eisenbahn, unweit Zevenar. Vom 23. Februar 186636.

b lüuterrich lugelegenbeiten.

Akademie der Künste. öbei der Vorlesungen und praktischen Uebungen bei der Königlichen Akademie der Künste im Sommer⸗

A. Fächer der bildenden Künste.

1) Zeichnen, Malen und Modelliren nach dem lebenden Modell,

geleitet von den Mitgliedern des Senats d t 2) des Professors Joh. Wolff CC1ö““ nterricht in der 6. siti —: Profes . vih Composition und Gewandung: Professor Unterricht im Malen (höhere Abtheilung): Professor 6. 1b here or Schrader. 4) Zeichnen und Malen im hae elnc Merfelel 8g in 28 . Akademie: interimistisch Professor Schrader. 9 Zeichnen nach Gypsabgüssen (Antike): Professor Daeg ) Modelliren nach Gypsabgüssen: Professor Aug. Fischer. 7) Vorbereitungsklasse: Professor Holbein. 9 Professor Schirmer. nen der Thiere, besonders d : Profes 19) Dr. med. Alebs ) Zeichnen nach anatomischen Vorbildern und Proporti 6 menschlichen Körpers: Professor Domschke. ) Die Projection, Schatten⸗Construction, Perspektive, verbunden

mit Aufgaben aus den histori 39: fessor Pohlte. en historisch wichtigen Bauwerken: Pro⸗

13) Kupferstechen: Professor Mandel

14) Schwarzkunst auf Stahl: Professor Lüderitz.

29 ö“ Formstechen: Professor Gubitz. ) Metallgraviren und Steinschneiden: Profe C. Fi

17) Schrift⸗ und Kartenstechen: Lehrer 8 eug

18) Bronzegießen: Lehrer Heinr. Fischer.

Mythologie: Professor Dr. Geppert. ) Geschichte des Kostüms: Professor Weiß. 21) Kunstgeschichte: Dr. Eggers. B. Baufächer. 8 22) Entwerfen der Gebäude: Hof⸗Baurath Pr 23) Zeichnung und Composition architektonischer Decorationen: Professor Bötticher. 24) Modelliren architektonischer Verzierungen und Glieder: fessor Aug. Fischer. EI c. Musik. b1““ 3 25) Lehre der Harmonie: Musik⸗Direktor Professor Bach. 26) Doppelter Contrapunkt: Derselbe. 27) Choral⸗ und Figuralstyl: Derselbe. 28) Freie Vocal⸗Composition: Die Musik⸗Direktoren Professor Bach und Professor Grell. 3. D. Beirder mit der Akademie verbundenen allgemei⸗ nnen Zeichenschule in zwei Parallelklassen. 29) Klasse A. freies Handzeichnen unter Leitung des Professors Lengerich und des eichnen: unter Leitung des Professors Kaselowsky.

Bei der mit der Akademie verbundenen Kunst⸗ und Gewerkschule.

Domschke und Schütze. 31) Modelliren nach Gypsabgüssen: Professor Aug. Fischer. 32) Geometrisches und Maschinen⸗Zeichnen in mehreren Abtheilun⸗ gen: Professor Stoevesandt. 33) Architektonisches Zeichnen: Baumeister Spielberg.

Für die Unterrichts⸗Abtheilungen von Nr. 1 bis 29 hat man sich zu melden vom Mittwoch den 25. März bis incl. Mittwoch den 1. April von 9 bis 11 Uhr und desgleichen für die Nr. 30 bis 38 Sonntag den 22. März, Sonntag den 29. März und Sonntag den 12. April, Vormittags von 8 bis 9 Uhr im Anmeldezimmer der Königlichen Akademie, Universitätsstraße 6.

Diejenigen, welche sich für eins der Kunstfächer anmelden, müs⸗ sen ihre Schulzeugnisse vorlegen, und in Betreff ihrer Befähigung zur Kunst sich einer Prüfung unterwerfen. 8

BvnFee UCvir St. D⸗ vüaunv 49609.

Die Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage:

Finanz⸗Ministerium

„Bei der heute beendigten Ziehung der 3. Klasse 127. Köni licher Klassen⸗Lotterie fiel der Hauptgewinn von 81300 Thlrn. 1g Nr. 155. 1 Gewinn von 2000 Thlr. auf Nr. 39,563. 1 Gewinn von 600 Thlr. auf Nr. 44,859. 2 Gewinne zu 300 Thlr. fielen 98 Sbh 89 F und 9 Gewinne zu 100 Thlr. auf 7r. 4092. 88. 8. 42,4 17. 42,982. 86 90,61. Berlin, den 20. März 1863 8

1

Tages⸗ Ordnung. 26ste Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Montag, den 23. März, Vormittags 10 Uhr. 1) Bericht der XIV. Kommission über den Gesetz⸗Entwurf, be⸗

treffend die Abänderung des §. 13 des Gesetzes über die Be⸗ steuerung der Bergwerke vom 12. Mai 12cst6

2) Benhot der z. g fchr das Unterrichtswesen über Petitionen, h auf das im Artikel 26 der 2 W

Unterrichtsgesetz bezzeher G 8] .““

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Zu der von des Fürsten zu Hohenzollern⸗Sigmaringen König

licher Hoheit beschlossenen Verleihung des Ehrenkreuzes zweiter Klast 1 8 Sör. 8 asse des Fürstlich Hohenzollernschen Hausordens an den Abministkarsse

der Fürstlich Hohenzollernschen Besitzungen im Königrei lande, Baron L 1, 8. ebung Königreich der Nieder⸗

E. J. vvm Mis stihre Genehmigung

zu ertheilen.

den, All rhöch

Lehrers Gosch; Klasse B. freies Hand⸗

30) Freies Handzeichnen: die Professoren Lengerich, Holbein,

in Zweifel sein.

Preußen. Berlin, 20. März. Bei der gestrigen musika⸗ lischen Soirée im Königlichen Palais wirkten unter Leitung des General⸗Musikdirektors Meyerbeer die Künstler Camillo Sivori, Salomon und Woworsky, so wie die Damen Lucca und Artét, letztere in Begleitung des Domchores, mit. Ihre Majestät die Königin besuchte heute den Prinzen Friedrich Carl, um ihm zu seinem Geburtstage Glück zu wünschen. Das Familien⸗Diner findet D¶Dienstag, den 24. d. M., Abends um 9 Uhr, werden der hiesige Kaiserlich französische Botschafter und dessen Gemahlin zum ersten Male ihre Salons eröffnen, und ist denselben nunmehr in Gemäßbeit der unter dem 17. Januar 1863 erlassenen Allerhöchsten Vorschrift von sämmtlichen zum Königlichen Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Damen und Herren der offizielle Besuch persönlich abzustatten.

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Die von dem Pariser »Moniteur« veröffentlichten französi⸗ schen Aktenstücke über die polnische Frage werden, so weit sie sich auf Preußen beziehen, von der diesseitigen Oppositionspresse fast durchweg als solche behandelt, welche seiner Zeit zur Kennt⸗ niß der Königlichen Regierung gebracht worden seien.

Es geschieht dies zu dem Zwecke, um die Erklärungen der König⸗ lichen Regierung im Widerspruch mit der thatsächlichen Sachlage erscheinen zu lassen oder sonst ein unrichtiges Licht auf dieselben

Wir haben wiederholt auf die Natur und die Tragweite der Mittheilungen hingewiesen, welche der Königlichen Regierung von dem französischen Kabinet gemacht worden sind. Aber auch ohne diese Andeutungen wird kein unbefangenes Urtheil im Zweifel dar⸗ über sein, daß die von dem französischen Minister der auswärtigen

Angelegenheiten an den hiesigen Kaiserlichen Botschafter gerichtete

Depesche vom 17. Februar, welche unter andern die »Berliner All⸗ gemeine Zeitung⸗ als eine Note bezeichnet, die der Herr Minister⸗ Präsident erhalten habe, nicht zur Mittheilung an eine befreundete Regierung bestimmt sein konnte. Inhalt und Form sprechen gleich stark dagegen; und zum Ueberfluß giebt die gleichzeitig veröffentlichte

1 Depesche an den französischen Botschafter in London vom Llsten

Februar demjenigen der nicht abhsichtlich Unrichtiakei zepßrejter gün die Bestimmung der erstgedachten Dopajcctiafeteg wülbreiten Es heißt in der Depesche vom 21. Februar: »Ich habe dem Herrn Baron von Talleyrand den Gedankengang angegeben, inner⸗ halb dessen er zum Berliner Kabinet Stellung nehmen soll.⸗

Die diesseitige Oppositionspresse adoptirt mit bemerkenswerther Genugthuung die Urtheilc, welche in der französischen Depesche vom 18. Februar über die Stellung Preußens zu der polnischen Frage ge⸗ fällt werden. Danach hätten die Entschlüsse der Königlichen Regie⸗ rung die polnische Frage erst wieder in's Leben gerufen; die Insur⸗ rection des lokalen Charakters entkleidet; die Idee der Solidarität zwischen den verschiedenen Bevölkerungen des alten Polens geweckt und letztere zu einer National⸗Erhebung gleichsam eingeladen. Dies Alles sei bei dem harmlosen Zustande, in welchem sich die polnische Bevölkerung der preußischen Grenz⸗Provinzen befände, ohne Noth⸗ wendigkeit geschehen.

Urtheile, wie die vorerwähnten, lassen sich, wenn man von den politischen Motiven absieht, nur auf Voraussetzungen stützen, über deren Unhaltbarkeit auch die diesseitige Oppositionspresse nicht wird

Sie kann ebensowenig wie die Königliche Regierung ignoriren, daß die polnische Frage in einer für Preußen sehr fühlbaren Weise bereits seit zwei Jah⸗ ren ins Leben getreten ist. Daß während dieser Zeit die Auflehnung im Königreich Polen in einzelnen Zwischenräumen neben ihren kirchlichen und Straßen⸗Demonstrationen auch wiederholte politische Mordversuche aufzuweisen hatte, und daß die Rückwir⸗ kung solcher Zustände die preußischen Grenzprovinzen längst vor dem Ausbruche der bewaffneten Insurrection in eine dauernde Mitleidenschaft versetzen mußte. Die Königliche Regierung war oft in der Lage, gegen analoge nationale Demonstrationen der polnischen Bevölkerung in ihrem Lande ein⸗ schreiten zu müssen, und es sind bekanntlich in dieser Beziehung außer nothwendigen Präventiv⸗Maßregeln auch zahlreiche gericht⸗ liche Verurtheilungen verhängt worden. Uebrigens haben die jüngsten Ereignisse den Zusammenhang und die Solidarität der pol⸗

35 2 4 8 8 jschen biets eile d⸗ nischen Bewegung in allen ehemals polnischen Gebiet theilen hand⸗

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greiflich vor Augen gestellt. 8

Für die weiteren Beschlüsse, welche beim Ausbruche der bewaf neten Insurrection in Polen von der Königlichen Regierung zu fassen waren, dürfte dieselbe selbstverständlich nur die eigenen Landes⸗

Interessen zu Rathe ziehen.

Sie erheischten unabweislich auch die⸗ jenigen Maßregeln, welche die vsn abace Regierung digung mit der Kaiserlich russischen Regierung zum Schutze der diesseitigen Grenzen eingeleitet hat, und in welchen sie für einen fremden Einspruch keinen berechtigten Anlaß zu erkennen vermag. Wenn die einheimische Oppositionspresse die von ihr vertretenen Ansichten durch Anlehnung an die Kundgebungen des Auslandes zu stützen sucht, so darf man annehmen, daß eine solche Haltung im Lande richtig gewürdigt werden und nicht verfehlen wird, dem unbe⸗ fangenen und die Thatsachen mehr als das Partei⸗Interesse in Be⸗ tracht ziehenden Urtheile schließlich allgemeine Geltung zu v

8 1 ““ 11“ Eine Denkschrift des Abgeordneten Baron von Vaerst, in welcher die Organisation der Armee, wie solche die Staats⸗Regierung anstrebt, einer unzutreffenden Beurtheilung unterworfen wird, ist in der XIII. Kommission des Abgeordnetenhauses vertheilt und dem⸗ nächst in die Oeffentlichkeit übernommen worden.

Sie enthält mehrere unrichtige und ungenaue numerische An⸗ gaben, und gelangt dadurch zu vielen unzutreffenden Behauptungen und wenig begründeten Folgerungen. Jene Angaben zu berichtigen ist der Zweck des nachfolgenden Aufsatzes, dessen Verbreitung durch das Interesse für den hochwichtigen Gegenstand, der zu vertreten ist, geboten erscheint. Selbst den Gegnern der Reorganisation muß es erwünscht sein, die Thatsachen im richtigen Lichte zu sehen, deren sie zur Begründung ihrer Organisations⸗Projekte bedürfen.

.In der Denkschrift ist jeder der 4 Jahrgänge der Infanterie⸗ Reserve mit 155 Köpfen veranschlagt. Daraus ergeben sich viele andere irrthümliche Folgerungen.

. Die Prima plana der Denkschrift umfaßt, wenn man darunter die 52 Unteroffiziere und 16 Handwerker eines Bataillons versteht, allerdings 68 Köpfe. Die Unteroffiziere sind aber keineswegs sämmt⸗ lich Kapitulanten. In diese Kategorie gehören durchschnittlich höch⸗ stens 35 40. Erfahrungsmäßig gelangen daher alle Jahre, abge⸗ sehen von der nicht unbeträchtlichen Zahl außerterminlicher Ent⸗ lassungen, durchschnittlich 160 ausgediente Leute zur Entlassung, deren Zahl noch durch Dispositions⸗Beurlaubte von kürzerer Dienstzeit um 20 per Bataillon erhöht wird. Es muß daher die Stärke jedes Jahrganges der Infanterie⸗Reserve auf 180 Köpfe angenommen werden. Bei Festhaltung des sehr auskömmlich gegriffenen Abzugs von 12 ½ pCt. Ausfall sind demnach für jedes Bataillon unter Zu⸗ rechwga der, Miedensstärke nicht 1076 Mann, sondern 180 4

Demgemäß bleiben 1164 1002 = 162 x 3 = 486 Reserven für jedes der zu errichtenden Ersatz⸗Bataillone verwendbar. Daß bei eintretender Mobilmachung während der Ausbildungs⸗ Periode der Rekruten, also in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. Januar des folgenden Jahres, bedeutende Schwierigkeiten, rücksichtlich Komple⸗ tirung der Feld⸗Bataillone durch Reserven auf die volle Kriegsstärke entstehen könnten, ist hiernach kaum zuzugeben. So unerheblich aber diese allein in den drei für einen Kriegsausbruch nicht geeigneten Herbst⸗ und Winter⸗Monaten möglichen Schwierigkeiten auch er⸗ scheinen, so sind sie doch der Staats⸗Regierung keinesweges entgan- gen. Dieselbe wird sie eintretenden Falls zu beseitigen Es ist daher ein bedenklicher Irrthum, daß, wie die Denkschrift folgert, die gesammte dienstfähige Mannschaft bis zum 29sten Lebens⸗ jahre inklusive zur Kompletirung der Linien⸗Infanterie erforderlich werden wird, sondern vielmehr unverkennbar, daß zur Kompleti⸗ rung der Linie auf die Kriegsstärke, in Uebereinstimmung mit den Intentionen der Königlichen Regierung, 7 Jahrgänge ausreichend sind.

Eben so unzutreffend wie die von der Denkschrift aufgestellte Berechnung der Reserve⸗Mannschaften ist naturgemäß auch die der Landwehr 1sten Aufgebots.

Es sind per Landwehr⸗Bataillon nicht, wie angegeben worden, nur 965 Mann vorhanden, sondern 180 x✕ 4 * 2 = 1440 25 pCt. = 1060 Mann. Demnoch ist unzweifelhaft, daß die sämmt⸗ lichen 116 Landwehr⸗Bataillone, wenn es nöthig, in der vollen vor⸗ gesehenen Kriegsstärke von 1000 Köpfen per Bataillon aufgestellt werden können. b e

Rücksichtlich der Landwehr⸗ Infanterie 2. Aufgebots weist die Denkschrift per Bataillon sogar nur einen Bestand von 519 Mann nach. Hier ist offenbar übersehen, daß jedem Landwehr⸗Bataillon 2. Aufgebots, ebenso wie dies beim 1. Aufgebot stattfindet, die Ent⸗ lassenen zweier Linien⸗Bataillone zufließen. Demzufolge sind per Landwehr⸗Bataillon 2. Aufgebots vorhanden:

¹180 5 2 = 1800 35 % = 1170.

Die Stärke dieser Kategorie ist daher nicht, wie die Denkschrift ausführt, 116 * 519 = 60,204 Mann, sondern 116 1170 —= 135,720 Mann.

Wenn die mehrberegte Denkschrift serner die Stärke⸗Verhält⸗ nisse der Infanterie bei einer alle emeinen Mobilmachung, wie folgt,

angiebt: 88