1863 / 94 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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4) Eine Erklärung der Eltern oder Vormünder, oder sonst glaubhaft geführter Nachweis, daß das Pensionsgeld von 105 Thalern jährlich auf drei Jahre gezahlt werden soll. BI

5) Ein selbstgeschriebener Lebenslauf, aus welchem der bisherige Bildungsgang der Aspirantin zu ersehen und auf die Ent⸗ wickelung ihrer Neigung zu dem erwählten Beruf zu schlie⸗

en ist. 6) 5— 82 den zuletzt besuchten Schulen und Bildungsanstalten

erhaltenen Zeugnisse. Hhin. . 7) Außerdem hat sich die Bewerberin bei einem von ihr zu wäh⸗ jenden Direktor oder Lehrer einer höheren öffentlichen Unter⸗ 8 8 richts⸗Anstalt, oder bei einem Königlichen Schulrath einer Prüfung zu unterwerfen und ein Zeugniß desselben über ihre Kenntnisse in der deutschen, englischen und französischen Sprache und Literatur, so wie in den Realgegenständen beizu⸗ bringen. Diesem Zeugniß sind die schriftlich angefertigten und censirten Prüfungsarbeiten beizufügen. Hinsichtlich der erlang⸗ ten musikalischen Ausbildung genügt, wenn nicht das Zeugniß eines Musikverständigen beigebracht werden kann, die eigene Angabe über die seither betriebenen Studien. Fertigkeit in den gewöhnlichen weiblichen Handarbeiten wird vorausgesetzt.

Jungfrauen, welchen es Ernst ist, in einer wohlgeordneten christ⸗ lichen Gemeinschaft sich zu einem würdigen Lebensberuf vorzube⸗ reiten, werden dazu in der Bildungs⸗Anstalt zu Droyßig eine Ge⸗ legenheit finden, die auch weniger wohlhabenden einen lohnenden Beruf sichert. 18

In das mit dem Gouvernanten⸗Institut verbundene Pensio⸗ nat für evangelische Töchter höherer Stände können eben⸗ falls noch Zöglinge vom 10. bis 16. Lebensjahre Aufnahme finden. Dieselben sind bei dem Königlichen Seminar⸗Direktor Kritzinger in Droyßig anzumelden, von welchem auch ausführliche Programme über das Pensionat bezogen werden können.

Berlin, den 14. April 1863. 1 nt, iine

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ tcCREgqiii, b Finanz⸗Ministerium.

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Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 127. König⸗ licher Klassen⸗Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 10,000 Thlrn. auf Nr. 30,227. 2 Gewinne zu 5000 Thlrn. fielen auf Nr. 33,283 und 62,044. 2 Gewinne zu 2000 Thlrn. auf Nr. 4818 und 41,450.

36 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 368. 1224. 2432. 8077. 8401. 8973. 9881. 17,519. 17,676. 19,895. 20,867. 26,201. 28,541. 33,360. 35,718. 42,132. 42,424. 48,355. 48,389. 48,860. 51,017. 53,306. 63,897. 64,348. 65,666. 66,450. 67,159. 70,603. 77,781. 78,368. 78,881. 80,859. 82,098. 83,920. 84,936 und 93,453.

49 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 1035. 4518. 5453. 8297. 9472. 10,165. 11,113. 11,697. 13,530. 14,280. 18,883. 27,547. 29,608. 36,680. 36,951. 39,495. 40,174. 43,637. 43,947. 45,053. 47,640. 47,843. 50,600. 51,121. 51,789. 57,236. 58,313. 59,513. 60,588. 66,386. 67,844. 71,545. 71,956. 72,144. 72,321. 73,435. 84,806. 86,307. 86,583. 87,558. 88,037. 89,781. 90,550. 90,974. 90,979. 91,751. 92,054. 92,739 und 92,814.

61 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 48. 344. 566. 4363. 5415. 7911. 9401. 10,274. 12,100. 14,497. 16,457. 16,981.

19,006. 19,122. 19,472. 19,591. 20,023. 21,654. 25,224.

29,772. 33,114. 34,847. 34,952. 35,233. 40,403. 41,513.

54,533. 56/191. 57,519. 58,190. 60,096. 61,253. 68,236. 70,942. 72,220. 75,386. 77,857. 78,040. 81,449. 83,017. V 984,87,377 90,652. 93,292. 94,118 und 94,664. ¹— Berlin, den 21. April 1863. ““

69,544 ⁊883,067. 83,895. 85,

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Königliche General⸗Lotterie⸗Direction. S

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Neben den als Taxatoren für Wolle bei dem Lombard der Preuß. Haupt⸗Bank bereits fungirenden vereideten Wollmaklern Bernard, Lietzmann und Parrisius, ist auch der vereidete Wollmakler Simon als Taxator für Wolle bei dem Lombard der

Haupt⸗Bank angestellt worden. J111“ Berlin, den 11155]

Königl. Preuß. Haupt Bank⸗Direktorium.

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Preußen. Berlin, 21. April. Se. Majestät der Köͤnig

begaben Sich heut früh um 9 Uhr nach dem Exerzierplatz hinter

der Hasenheide, um daselbst das 2. Bataillon Kaiser Alexander Garde⸗ Grenadier⸗Regiments (Nr. 1) und das Garde⸗Pionier⸗Bataillon zu besichtigen. Gegen 2½12 Uhr in’'s Palais zurückgekehrt empfingen Allerhöchstdieselben den Handels⸗Minister Grafen von Itzenplitz und ertheilten sodann einer Deputation der Städte Rathenow, Stendal und Tangermünde, welche die Bitte, eine projektirte Eisenbahnlinie allergnädigst zu konzessioniren, vortrug, eine Audienz. Von 12 Uhr ab fand der Vortrag des Militair⸗Kabinets statt. Um 5 Uhr findet im Königlichen Palais ein Diner von 25 Couverts statt, zu welchem unter Anderen die zu den heute besichtigten Truppen in unmittel⸗

barer dienstlicher Beziehung stehenden Offiziere befohlen worden sind.

. Auf die fortgesetzten unrichtigen Nachrichten in der ⸗Volks⸗ zeitung« und in anderen Blättern, welche darauf berechnet sind, auf die Regierung den Schein eines kleinlichen und furchtsamen Ver⸗ haltens in der Behandlung des Liedes: »Heil Dir im Siegerkranz⸗ bei der Feier des 17. März c. zu werfen, wird hierdurch noch ein⸗ mal erklärt, daß weder von dem Kultusministerium bei Anordnung der Festfeier in den Schulen, noch von dem Comité für die Anord⸗ nung der Festmahle der Veteranen in den Garnisonen, weder direkt noch indirekt irgend eine Weisung oder Andeutung wegen Weglassung einer Strophe dieses Liedes ausgegangen ist. Das von hier aus versendete Programm für die Festmabhle enthält, nach dem Toaste auf den König, die Königin und das Königliche Haus, einfach die Bestimmung: Gesang: »Heil Dir im Siegerkranz.⸗ Eben so ist es eine leere Erfindung, wenn die »Börsenzeitung« be⸗ hauptet, daß man die angebliche Tendenz durch Zusendung unvoll⸗ ständiger Abdrücke des Liedes aus der Deckerschen Geheimen Ober⸗ Hofbuchdruckerei zu verwirklichen bemüht gewesen sei. Ob hiernach das ganze Lied überall vollständig gesungen worden, oder ob man sich hier oder da, um der Kürze willen, oder aus irgend einem an⸗ deren Grunde darauf beschränkt hat, nur die erste Strophe, oder zwei, oder drei Strophen anstatt der sämmtlichen fünf zu singen, und welche, darüber hat freilich die Regierung keine Kontrole ange⸗ ordnet. Wenn aber bei der in Nr. 81 der »Volkszeitung“ ausge⸗ sprochenen Behauptung beharrt wird, daß »bekanntlich im ganzen Lande bei der offiziellen Feier des 17. März in unserer Nat onal⸗ hymne die Strophe: Nicht Roß, nicht Reisige u. s. w. unterdrückt« worden sei, so muß dies wiederholt als eine grobe Unwahrheit be⸗ zeichnet werden, und nicht minder unwahr ist es, wenn in Nr. 86 desselben Blattes gesagt wird, daß diese Unterdrückung, wenn nicht eine »offizielle⸗, so doch eine »offiziöse« gewesen sei. vn

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Die preußische Depesche, welche sich über die jüngsten Schritte Dänemarks in Betreff der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein aus⸗ spricht, ist an den königlichen Gesandten in Kopenhagen, Freiherrn

von Balan, gerichtet und lautet: 8

Berrlin, den 15. April 1863. Ew. ꝛc. sind bereits durch einen anderweiten Erlaß vom heutigen Tage beauftragt worden, die Rechtsverwahrung, zu welcher uns die Bekannt⸗ machung Sr. Majestät des Königs von Dänemark vom 30. v. M. in Be⸗ treff der Verfassungsverhältnisse des Herzogthums Holstein, sowohl füͤr den deutschen Bund wie für uns selber, nöthigt, zur Kenntniß des Herrn Mi⸗ nisters Hall in einer Note zu bringen, welche der kaiserlich österreichische Ge⸗ sandte mit einem genau entsprechenden Schritte zu begleiten, zu unserer leb⸗ haften Befriedigung angewiesen worden ist.

Ich könnte mich hierauf beschränken, da durch die bereits angekündigte Mittheilung jener Bekanntmachung Seitens des Herzoglich holstein⸗lauen⸗ burgischen Bundestagsgesandten an die Bundesversammlung, welche uns der andernfalls unabweislichen Nothwendigkeit, dieselbe selbst an den Bund zu bringen, überhebt, die Bundesversammlung in die Lage gesetzt werden wird, die Prüfung und Beurtheilung einer Maßregel vorzunehmen, welche die inneren Verhältnisse eines Bundeslandes eben so sehr, wie die durch Vereinbarungen völkerrechtlicher Natur festgestellten Rechtsansprüche des Bundes berührt. Auch bin ich weit davon entfernt, dieser Beurtheilung und den zu fassenden Beschlüssen in einer Sache, welche keine speziell preußi⸗ sche, sondern eine gemeinsame deutsche Bundes⸗Angelegenheit ist, vorgreifen zu wollen. 211 1128* 11 iüii

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Aber ich darf auch nicht vergessen, daß es Preußen und Oesterreich ge⸗ wesen sind, welche jene Vereinbarungen durch ihre Verhandlungen mit der⸗ Königl. dänischen Regierung vorbereitet und herbeigeführt haben. Sie haben nachdem die Verhandlungen unter ihnen selbst zum Abschlusse gediehen waren, unter Vorbehalt der definitiven Genehmigung des Bundes, mit dessen Man⸗ dat sie beauftragt waren, die Zurückziehung ihrer Truppen aus dem Herzog⸗ thum Holstein und die Uebergabe der vollen Regierungsgewalt in die Hände des Königs⸗Herzogs angeordnet; sie haben die von ihnen festgestellte Verein⸗ barung dem Bundestage zur Annahme empfohlen; und es ist auf ihren Antrag, daß der Bund in der Sitzung vom 29. Juli 1852 dieselbe geneh⸗ migt und die Sanction der Veränderung eines Rechtszustandes

ausgesprochen hat, welcher noch kurz vor dem Ausbruche der Wirren von

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Sr. Majestät dem Könige von Dänemark selbst als ein bestehender und alt⸗ hergebrachter anerkannt, und gerade von Preußen in dem Frieden vom 2. August 1850 in integro gewahrt worden war.

Die Königliche Regierung hat sich schon damals nicht verhehlen können, daß sie durch ihre Empfehlung der Vorschläge und Versprechungen Seiner Majestät des Königs von Dänemark zur Annahme des Bundes eine ernste Verantwortlichkeit gegen den letzteren übernommen habe, und daß sie selbst Vorwürfen nicht entgehen werde, wenn das damals ausgesprochene Ver⸗ trauen auf eine wirklich befriedigende Lösung sich als eine Illusion erweisen sollte. Im Gefühle dieser Verantwortlichkeit hat sie, auch nachdem ihr Mandat an den Bund zurückgegeben und die ganze Angelegenheit wieder in des letzteren Hände gelegt war, es für ihre Pflicht gehalten, im Lauf des seitdem verflossenen Decenniums, mit allen ihr im Wege freundschaftlichen Rathes und ernster Mahnung zu Gebote stehenden Mitteln auf die wirkliche Ausführung jener Vorschläge und die Erfüllung jener Verheißungen hinzu⸗ wirken. Sie hat namentlich im vergangenen Jahre durch die in Gemein⸗ schaft mit dem Wiener Kabinet geführten Verhandlungen noch den Versuch gemacht, die Königlich dänische Regierung zu einer Anerkennung der Rechte des deutschen Bundes auf der Basis der Vereinbarungen von 1831/52 zu bewegen.

Die Antwort auf diese, von der größten Mäßigung eingegebenen Be⸗ mühungen ist in der Bekanntmachung vom 30. März d. J. enthalten.

Wenn die Königlich dänische Regierung bis dahin die 1851 und 1852 von ihr gegebenen Versicherungen nur unerfüllt gelassen hatte, so hat sie nunmehr durch diesen Erlaß denselben direkt zuwider gehandelt und sich in wesentlichen Punkten ausdrücklich von ihnen losgesagt.

Der in dem Eingange der Verordnung gemachte Versuch, die Schuld der Nichtausführung auf den deutschen Bund und die holsteinschen Stände zu werfen, ist in sich selbst zu nichtig, und bereits zu oft und zu gründlich widerlegt, als daß es jetzt noch etwas Anderes bedürfte, als einer einfachen Abweisung desselben. Wir werden es dem Bunde üͤberlassen können, auf die Geduld hinzuweisen, mit welcher er nun zehn Jahre lang auf die Aus⸗ führung gewartet hat. b

Aber wir können nicht umhin, der K. dänischen Regierung schon jetzt und in unserem eigenen Namen zu erklären, daß wir die Bedingungen, unter welchen wir im Frühjahr 1852 in die Zurückgabe der Regierungs⸗ gewalt in die Hände des Köͤnigs⸗Herzogs willigten und im Sommer dessel⸗ ben Jahres die Sanction des Bundes dafür beantragten, durch das jetzige Vorgehen der K. dänischen Regierung verletzt finden, und daß wir derselben weder uns noch dem Bunde gegenuͤber das Recht zugestehen können, von den Verpflichtungen, welche sie zuerst Preußen und Oesterreich und sodann dem Bunde gegenüber, ausdrücklich übernommen hatte, und welche bereits vor Jahren von der K. großbritannischen Regierung als eine Ehrenschuld bezeichnet worden sind, einseitig zurückzutreten.

In diesem Sinne haben wir unsere Rechtsverwahrung durch die von Ew. Exc. übergebene Note eingelegt und wiederholen dieselbe noch besonders in unserem eigenen Namen.

Wir können es nur aufs Tiefste bedauern, wenn durch die neuen, den Tendenzen einer bekannten, auf die vollständige Incorporation Schleswigs hinarbeitenden Partei entsprechenden Maßregeln das ganze Ergebniß der Verhandlungen von 1851 ¼G 52 wieder in Frage gestellt erscheint, und wenn dadurch selbst die letzten Vermittelungsversuche einer befreundeten und un⸗ parteiischen Macht, wie die Königlich großbritannische Regierung sich erwie⸗ sen hat, direkt entgegengetreten ist. Aber wir müssen die Schuld der mög⸗ licherweise daran sich knüpfenden Verwickelungen lediglich der Königlich däni⸗ schen Regierung zuschieben, welche es vorgezogen hat, statt der auch von anderen Seiten unterstützten Rathschläge dieser Macht, den Eingebungen einer Partei zu folgen, welche unter dem Vorwande speziell dänischer Interessen das so wünschenswerthe und so natürliche gute Einvernehmen zwischen Dänemark und Deutschland zu stören beflissen gewesen ist.

Ew. Excellenz wollen den gegenwärtigen Erlaß durch Vorlesen zur Kenntniß des Königlich dänischen Herrn Minister⸗Präsidenten bringen und ihm auch eine Abschrift desselben zurücklassen. 5. (gez.) von Bismarck. Altenburg, 19. April. Ihre Hoheiten der

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12† Sachsen.

Herzog und die Frau Herzogin von Sachsen⸗Meiningen

sind gestern Abend zum Besuche der hiesigen Herrschaften eingetroffen. Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Meiningen wird morgen von hier die bereits länger beabsichtigte Reise nach Wien fortsetzen, die Frau Herzogin dagegen noch einige Zeit hier verweilen. Nächsten Dienstag erwartet Se. Hoheit der Herzog in Eisenberg den Groß⸗ herzog von Mecklenburg⸗Schwerin auf einige Tage; später wird un⸗ sere Frau Herzogin sich nach Dessau begeben. (L. Ztg.) b Württemberg. Stuttgart, 19. April. Gestern Abend um 5 Uhr hat unser König, nach fünfmonatlicher Abwesenheit von Nizza zurückkehrend, seinen festlichen Einzug in die Residenzstadt ge⸗ halten. Von dem eine Stunde entfernten königlichen Landhause Rosenstein bis zum Residenzschlosse war zu Seiten des königlichen Zugs die ganze Bevölkerung der hiesigen Stadt in allen Ständen und Genossenschaften aufgestellt. Alle Glocken der Stadt wurden geläutet. Der König fuhr im offenen Staatswagen durch die Reihen hindurch. b Bayern. München, 19. April. Heute Morgen ist der bayerische Konsul Bernau von Athen, wo seine Familie vorerst zurückgeblieben ist, hier eingetroffen und noch im Laufe des Vormit⸗ tags von dem Staatsminister v. Schrenk in einer längeren Audienz empfangen worden. Für heute Nachmittag ist derselbe zu Sr. Ma⸗ jestät dem König Otto berufen. (N. C.) Oesterreich. Wien, 20. April. Das heutige Abendblatt der »Wiener Zeitung« veröffentlicht den Text der österreichischen Depesche vom 13. d. an den Gesandten in Kopenhagen und fügt hinzu, es habe Baron Brenner kurz nach Abgang dieser Depesche

auf den Wunsch des preußischen Kabinets die weitere Weisung er⸗ halten, gemeinschaftlich mit dem preußischen Gesandten der dänischen Regierung eine Rechtsverwahrung in Form gleichlautender Noten zu übergeben.

Ein Telegramm aus Hermannsstadt meldet, daß der Ru⸗ mänenkongreß heute eröffnet worden sei.

Frankreich. Paris, 19. April. Im Senate kam gestern die Darimonsche Petition zur Verhandlung. Hr. Tourangin wollte auch den ersten Theil der Petition, die Interpretation eines Ver⸗ fassungs⸗Artikels betreffend, durch die Vorfrage beseitigt wissen und erklärte, der Senat könne sich durchaus nicht anders, als durch die Kaiserliche oder seine eigene Initiative veranlaßt, auf irgend eine Interpretation einlassen. Der Senat beschloß, nachdem Hr. de La⸗ gueronnière den Antrag der Kommission vertheidigt, und der Vice⸗ Präsident des Senats, Hr. de Rayer, ihn darin unterstützt hatte, die von Hrn. Tourangin beantragte Vorfrage nicht anzunehmen, und ging, ohne sich auf fernere Diskussionen einzulassen, zur Tages⸗ ordnung über. Im gesetzgebenden Körper kam man gestern mit der Revision des Strafgesetzbuches zu Ende. Bei der Abstimmung über den Gesammtentwurf, der die einzelnen revidirten Artikel, mit Aus⸗ nahme des verworfenen Art. 334 (über Verfügung von Minder⸗ jährigen), enthält, ergaben sich 152 Stimmen für und 48 Stimmen gegen die Annahme desselben.

Das Verwarnungssystem hat die französische Provinzial⸗Preste gehörig eingeschüchtert. Die zweimal verwarnte »Opinion du Midi⸗ erklärt, daß ihre vier Redacteure zurückgetreten seien, um das Blatt nicht in den Tod zu führen. Die »Province« kann nicht weiter er⸗ 8 scheinen, weil der Drucker zu ängstlich geworden ist und seine Officin nicht mehr zur Verfügung stellen will.

Der »Moniteur« beginnt heute mit dem Abdruck des von Busson ausgearbeiteten Berichts der Budget⸗Kommission.

Ein Telegramm aus Cadix meldet, laut Nachrichten aus Vera⸗ Cruz vom 22. März sei Puebla, das nicht habe kapituliren wollen, am 16. März angegriffen worden; die Straße nach Mexiko sei durch eine französische Division gesperrt. Die »France« fügt hinzu, daß dies die Division Bazaine sei, welche an der Atoyac⸗Brücke Posto⸗ gefaßt habe.

Italien. In der Sitzung des turiner Abgeoxdnetenhauses vom 18. April beklagte Riceiardi sich über die schlechte Rechtspflege 1 in den südlichen Provinzen und über verschiedene an Briganten voll⸗ streckte summarische Hinrichtungen. In demselben Sinne sprach sich Micelli, im entgegengesetzten der Minister Pisanelli aus, der die Richtigkeit der von den Vorrednern aufgestellten Behauptungen be⸗- stritt. Die Fortsetzung der Debatte ward auf die Zeit vertagt, bis der betreffende Untersuchungs⸗Ausschuß Bericht erstattet haben werde.

Aus Turin, 19. April, wird telegraphirt: »Der Minister Peruzzi ist nach Florenz abgereist. Herr Tourte, der hiesige Gesandte der Schweiz, ist gestern Abend gestorben.⸗

Die »Gazzetta di Firenze⸗ meldet, daß Graf Usedom, der preußische Gesandte, nun auch am Königlichen Hofe in Florenz ein⸗ getroffen ist. Ricasoli ist von Florenz nach dem oberen Valdarno abgereist. 1

Die »Politica del Popolo« theilt aus Mailand, 15. April, unter allem Vorbehalte mit, daß Mazzini in der Nacht vom 14ten auf den 15ten durch Mailand gekommen ist.

Griechenland. Athen, 11. April. An den letzten Straßen⸗ Tumulten waren nicht allein die 300 Drachmen Monatsgage schuld, welche die Abgeordneten sich zuerkannt hatten; viel trug auch der Unwille über die Wahl Georgs J. zum Könige Griechenlands dazu bei. Die Unzufriedenheit über diese Wahl zeigte sich auch in den öffentlichen Blättern. Die »Eunomia⸗ und »Hieros ayon⸗ haben sich mit Energie gegen diese Wahl ausgesprochen, welche das Scepter Griechenlands der Hand eines Kindes anvertraut, und zwar in einem Augenblick, wo mehr als je eine kräftige leitende Hand Noth thue G Der englischen Regierung aber wird der Vorwurf gemacht, sie habe absichtlich einen minderjährigen König ihrer Wahl den Griechen auf⸗ gebürdet, um dadurch eine neue Garantie für die Integrität der Türkei zu erlangen und den nationalen Bestrebungen der Griechen neue Schwierigkeiten zu bereiten. Die Polizei hielt bierauf eine Nachsuchung bei »Hieros ayon⸗ und konsiszirte sämmtliche vorräthige Nummern dieses Journals. Ein anderes Blatt: »Ethnikon⸗, welches am letzten Mittwoch ein Gedicht zu Ehren des neugewählten Königs enthielt, wurde öffentlich in einem Kaffeehause unter dem Jubel zahlreicher Anwesenden verbrannt. Die Nationalversammlung macht nun das Ministerium für jene Straßen⸗Tumulte verantwortlich weil dieses nichts gethan, um dieselben zu unterdrücken, und als einige Abgeordneten den Vorschlag machten, ein neues Ministerium zu bilden, wurde derselbe mit einer Mehrheit von 40 Stimmen angenommen, und am 8. April fand die Ernennung der neuen Minister statt. 8

ußland und Polen. Von der polnischen Grenze⸗ 19. April, wird der »Osts. Ztg. gemeldet: Der im offiziellen »Dziennik powszechny« veröffentlichte authentische Text des lichen Amnestie⸗Erlasses vom 12. d. M. enthaäͤlt gerade in der Haupt-

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