1863 / 100 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

.v eee. mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem erzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück⸗ gabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise dieser Schuldverschrei⸗ bung, bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Grottkau und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit bei der Provinzial⸗ Hacanas in Breslau, jedoch nur während eines halben Jahres nach der

Fälligkeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗Coupons der späteren Fälligkeits⸗ Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗Termine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld⸗ verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung Theil I. Titel 51 §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Grottkau.

Zins⸗Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei⸗ bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗ Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind zwölf halbjährige Zins⸗Coupons bis zum Schlusse des Jahres .... ausgegeben. Für die weitere Zeit wer⸗ den Zins⸗Coupons auf fünfjaͤhrige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zins⸗Coupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse zu Grottkau gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ Coupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins⸗Coupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗ schrift ertheilt.

Grottkau, den.. 1

Die ständische Kommission für den Chausseebau im Grottkauer Kreise.

PProvinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppelnl. G u“ Zins⸗Coupon 11“ zu der Kreis⸗Obligation an X““ 4“ Thaler zu

e. Nr. über Zinsen über Thaler Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom. ten bis resp. vom . ten bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halb⸗ jahr vom bis mit (in Buchstaben) Thaler Silber⸗ groschen bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Grottkau und bei der Provinzial⸗

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Prozent

Grottkau, den... ten 1 Die ständische Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Grottkauer Kreise. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln. X aslon zur Kreis⸗Obligation

des Grottkauer Kreises.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Kreises

Littr . Thaler à Prozent Zinsen die te Serie Zins⸗Coupons für die 5 Jahre 18... bis 18... bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Grottkau, so wie bei der Provinzial⸗ Hülfskasse zu Breslau, sofern von dem Inhaber der Obligation nicht recht⸗ zeitig Widerspruch erhoben ist,

ten

Die ständische Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Grottkauer Kreise.

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Allerhöchster Erlaß vom 16. März 1863 betreffend Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung mehrerer von dem Kreise Grottkau im Regierungsbezirk Oppeln beschlossenen hbhhausseemäßigen Straßenlinien.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise Grottkau im Regierungsbezirk Oppeln beschlossenen chausseemäßigen Ausbau und die Unterhaltung folgender Straßen⸗ linien: 1) zur Verbindung von Grottkau mit Münsterberg: von dem Bahnhofe bei Grottkau durch Halbendorf, Voigtsdorf, Würben, Gührau bis an die Grenze des Kreises Strehlen; 2) zur Verbindung von Strehlen mit Neisse: von der Neisse⸗Münsterberger Straße bei Kamnig über das Vitriolwerk, Glaesendorf bis an die Grottkau⸗ Strehlener Kreisgrenze bei Schreibendorf; 3) zur Verbindung von Neisse mit Münsterberg: von der Neisse⸗Grottkauer Kreisgrenze hinter

““ 11““ ö ͤ G Perschkenstein über Zedlitz, Ogen, Tarnauer Feldmark, Kamnig Schützendorf bis an die Münsterberger Kreisgrenze; 4) zur Verbin. dung von Ottmachau mit Münsterberg: von Ottmachau über Nitter⸗ witz, Starrwitz in die Chaussee zwischen Zedlitz und Ogen; 5) zur Verbindung von Grottkau mit Falkenberg: von Grottkau bis an die Kreisgrenze in der Richtung auf Falkenberg, genehmigt habe verleihe Ich hierdurch dem genannten Kreise das Expropriations! recht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee⸗Bau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗ Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straßen. Zu⸗ gleich will Ich dem Kreise Grottkau gegen Uebernahme der künf⸗ tigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Er⸗ hebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließ⸗ lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor⸗ schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats⸗Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestim⸗ mungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, 16. März 1863. ““

JJEI111““ “;

12 von Bodelschwingh. Graf von Itzenplitz. An den Finanz⸗Minister und den Minister für’ Handel, 1“ und öffentliche Arbeiten.

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Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 127. Koͤnig⸗ licher Klassen⸗Lotterie fielen zwei Hauptgewinne von 10,000 Thlr. auf Nr. 1419 und 2921. 2 Gewinne zu 5000 Thlr. auf Nr. 48,189 und 62,804. 5 Gewinne zu 2000 Thlr. auf Nr. 6736. 13260. 14065. 31321 und 60551.

48 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 4187. 7066. 7261. 9653. 9685. 12,080. 18,544. 21,870. 24,368. 24,966. 25,000. 27,188. 27,935. 30,511. 33,267. 41,754. 49,172. 49,623. 51,560. 54,943. 58,134. 59,141. 59,493. 59,717. 60,419, 64,329. 64,876. 65,240. 65,267. 67,536. 67,762. 68,619. 71,099. 72,314. 73,131. 74,097. 75,635. 77,323. 78,764. 80,151. 81,409. 83,142. 83,448. 83,855.

52 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 3135. 3728. 6039. 11,567. 13,137. 15,853. 18,062. 18,247. 20,425. 21,731. 23,087. 23,104. 24,596. 29,492. 29,965. 31,799. 34,197. 35,733. 37,570. 37,694. 41,403. 45,330. 45,338. 47,799. 49,946. 50,082. 52,793. 53,130. 53,580. 54,090. 56,883. 60,156. 65,072. 75,416. 77,841. 78,418. 78,962. 85,943. 93,496. und

275.

66 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 302. 8035. 8580. 9326. 10,870. 12,786. 16,184. 16,897. 17,009. 20,372. 21,054. 23,461. 24,326. 26,326. 27,050. 27,532. 28,542. 29,848. 33,136. 33,554. 37,393. 38,512. 41,472. 43,164. 44,563. 44,803. 47,370. 48,479. 49,133. 51,223. 51,548. 52,380. 53,299. 54,021. 55,184. 55,492. 58,202. 58,374. 59,530. 59,725. 62,875. 64,140. 65,442. 66,406. 66,993. 68,867. 69,516. 71,561. 73,229. 73,823. 76,046. 76,448. 78,599. 79,413. 79,860. 81,364. 81,443. 84,096. 85,258. 86,843. 87,188. 87,607. 87,934. 89,930. 90,995 und 94,349.

Berlin, den 28. April 1863. .“

Königliche 11“

35,457.

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n Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

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2ehis Kasezwgeb Ffn h v' l ch un “X“ betreffend die 14te Verloosung von Niederfchlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Actien

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J“

Abzuliefern mit Zins⸗Coupons Ser. III. Nr. 2 bis 8 nebst Talons.

10,045. 22,291.

ritäts⸗Actien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind die in dem nachstehenden Verzeichnisse (a.) aufgeführten Nummern gezogen vorden.

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Actien nebst den dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zins⸗Coupons Ser. III. Nr. 2 bis 8 und Talons vom 1. Juli d. J. ab, in den gewöhn⸗ lichen Geschäftsstunden bei der Hauptkasse der Niederschlesisch⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn hierselbst zu erheben.

Der Betrag der etwa fehlenden Zins⸗Coupons wird vom Kapitale

ekürzt. 8 Vom 1. Juli d. J. ab hört die Verzinsung dieser Prioritäts⸗ Actien auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten und noch rück⸗ ständigen, in dem nachstehenden Verzeichnisse aufgeführten Prioritäts⸗ Actien hierdurch wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben bereits mit dem 1. Juli des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat. ttos : Ffetiren trr

Berlin, den 8. April 1863. ““

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. 2

vpoon Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.

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der in der 14ten Verloosung gezogenen, durch die Bekanntmachung der Königlichen Haupt⸗Verwal⸗ tung der Staatsschulden vom 8. April 1863 zur baaren Einlösung am 1. Juli 1863 gekündigten Prioritäts⸗Actien Ser. I. und II. der Niederschle⸗ ““ Kärkischen Eisenbahn.

Serie I. à 100 Thlr. Nr. 10,324 bis 10,344. 10,346 bis 10,354.

11,428 bis 11,437. 14,212 bis 14,218. 14,235 bis 14,243. 16,818 bis 16,822. 16,829 bis 16,849. 17,010 bis 17,028. G 20,857 bis 20,859. 20,861. bis 20,887. 22,317 bis 22,321. 22,323 bis 22,335. 22,337 bis 22,348. 26,074 bis 26,080. 26,082 bis 26,097. 233 Stück über 23,300 Thlr.

Serie II. à 62¼ Thlr. 9840 bis 9843. 9846 bis 9874. 9876 bis 9880. 9882 bis V 9891. 10,293. 10,294. 10,296 bis 10,306. 10,308 bis V 10,313. 10,315 bis 10,343. 11,558. 11,560 bis 11,596. 11,598 bis 11,607. 20,997 bis 20,999. 21,001 bis 21,007. 21,009 bis 21,021. 21,023 bis 21,039. 184 Stück ber

*

11,407 bis 11,426. 14,220 bis 14,233. 16,824 bis 16,827. 17,030 bis 17,040.

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der aus früheren Verloosungen noch rückständigen V Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗ 8 18L“ 1 a8 1 Verloosung.

Ser. 18 à 100 Thlr. Nr. 13,931. 23,2 215. 23,871. 23,872.

Ser. II. à 62 Thlr. Nr. 10,735. 10,801. 10,832. 10,837. 18,731. 18,

Elfte Verloosung.

Ser. I. à 100 Thlr. Nr. 1466. 1467. 4032. 4034. 4035. 4045. 4156. 1

7770. Ser. II. à 62 ½ Thlr. Nr. 16,207. 18,979. 18,980. 18,988. Zwölfte Verloosung. Ser. I. à 100 Thlr. Nr. 763. 766. 770. 775. 786. 790. 1193. 5950. 18 Nr. 8500. 8788. 8809. 15,603. 18,879. 18,889. Dreisehnte Verloosung. 8er,at; 1a2g vhrc⸗ 4759. 8331. 8661 Nr. 2426. 4735. 4745. 4746. 4748. 4757. .8331. 8661. 8663. 8668 bis 8673. 8678. 8683. 22,471 bis 22,473. 22,475.

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Nr. 12,787. 12,803. 12,810. 12,811. 12,884.

Berlin, den 8. April 18833.

Königl. Hauptverwaltung der Staatsschulden. S ell. Gamet. Löwe. Meinecke. agit⸗ n, ei mil tas 1

chem vgel, inas in

NMNichtamtliches. Prenßen. Berlin, 28. April. Seine Majestät der König empfingen heute früh gegen 10 Uhr den Leibarzt Dr. Böger, sodann den Vortrag des Polizei⸗Präsidenten und hierauf den des Militair⸗Kabinets. Nach Beendigung desselben nahmen Se. Majestät die Meldung des von längerer Krankheit wieder genesenen Kaiserlich russischen Militairbevollmächtigten General⸗Adjutanten Grafen von Adlerberg entgegen, fuhren spazieren und dinirten um 5 Uhr allein.

Sachsen. Gotha, 26. April. In der gestrigen Sitzung des Landtags wurde der eingegangene höchste Erlaß mitgetheilt, in welchem die Staatsregierung den Beschluß, daß die Aufstellung des Normallectionsplanes so wie die Einführung, beziehungsweise Beseitigung von Lehr⸗ und Lesebüchern nur mit Zustimmung des Landtags erfolgen darf, als einen Eingriff in die Rechte des Herzogs erklärt und gegen den Inhalt desselben mit dem Antrage remon⸗ strirt, daß die Angelegenheit nochmals zur Berathung komme.

Reuß. Gera, 25. April. Das letzte Stück der Gesetzsamm⸗ lung enthält die neue Gewerbeordnung, welche mit dem 1. Juli d. J. in gesetzliche Wirksamkeit tritt; ein Gesetz, die für den Wegfall innungsmäßiger Verbietungsrechte zu leistende Entschädigung be⸗ treffend und einen, auf gewerbliche Verhältnisse Bezug habenden Nachtrag zu der diesseitigen Gemeindeordnung. Im vorvorigen Stück wurde das deutsche Handelsgesetzbuch nebst einer Einführungs⸗ Verordnung publizirt. Alle diese Gesetze, resp. Verordnungen, sollen mit dem 1. Juli d. J. in Kraft treten.

Bayern. München, 25. April. Der von unserer Regie⸗ rung, als Bevollmächtigter der Regierungen des süddeutschen Münze

vereins, einerseits und der Herzoglichen Regierung von Sachsen⸗

Coburg und Gotha andererseits am 9. Januar d. J. abgeschlossene und seitdem ratifizirte und ausgewechselte Vertrag über den Anschluß des Herzogthums an den süddeutschen Münzverein wurde gestern im Regierungsblatt publizirt. Nach demselben tritt das Herzogthum Coburg dem Münzvertrag vom 7. August 1858 mit der Verbindlichkeit bei, die Bestimmungen desselben in allen Punkten zu vollziehen und vollziehen zu lassen. 18 1b

Se. Majestät König Ludwig wird am 6. Mai von Nizza wieder hier eintreffen und der Enthüllung des Schillerstandbildes am 9. Mai beiwohnen. (Bayer. Ztg.)

Oesterreich. Wien, 27. April Nach der „General⸗Kor⸗ respondenz aus Oesterreich⸗ hat auch das britische Kabinet mittelst Cir⸗ cularnote vom 22. d. M. die deutschen Höfe eingeladen, den Schritten der Mächte beim Petersburger Kabinet sich anzuschließen.

Frankreich. Paris, 26. April. Der gesetzgebende Körper

hat gestern in der Fortsetzung der Budgetberathung die Budgets der

Marine⸗ und Kolonial⸗, so wie des Unterrichts⸗ und Kultus⸗Ministe⸗ riums genehmigt. In Beziehung auf den öffentlichen Unterricht ent⸗ spann sich eine längere Debatte, an welcher sich namentlich Larra⸗ bure, v. Perpessac und Jules Favre betheiligten. Larrabure will einen secundairen Unterricht eingeführt wissen, in welchem die klassi⸗ schen Studien mehr denen der lebenden Sprachen, der Naturwissen⸗ schaften, den koͤrperlichen Uebungen, kurz, allen den Zweigen des Wissens, die dem praktischen Leben näher stehen, Platz machen. Er schreibt diesem Uebermaß der klassischen Studien unter Anderem einen verderblichen Einfluß zu, indem durch die Unmöglichkeit, die so ge⸗ bildeten jungen Leute ihren Ansprüchen gemäß zu verwenden, Un⸗ zufriedenheit und die Keime zu Revolutionen ausgesäet werden. Herr v. Perpessac dringt besonders darauf, daß man den jungen Leuten die Ehrfurcht vor ihren Pflichten, vor dem Oberhaupte des Staates einpräge und sie belehre, warum sie ihn lieben und ehren müssen; auch solle man sie die Liebe zum Vaterlande lehren. Herr Jules Favre protestirt gegen Larrabure’'s Behauptung, daß der zu freigebig ertheilte klassische Unterricht schädliche Instinkte wecke, daß aus ihm die Unzufriedenheit und verderblichen Leidenschaften ent⸗ springen. Er für seinen Theil sei der Meinung, daß ein Land, welches sich stets durch die Pflege der Literatur, durch seine geistigen Arbeiten ausgezeichnet habe, wünschen müsse, daß eine höhere Er⸗ ziehung mit der größten Liberalität ertheilt werde. Der Schluß der

22,476. 22,491. 22,493. 22,501. 24,941. 23,976. 26,252. 26253. 25,255. 26,267. 27,530 bis 27,532. 27,534. 27,535.

Budgetberathung wird zu Dienstag erwartet. ““