1863 / 104 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

dung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praan⸗ bei uns bebechtlgten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. enjenigen, welchen es hier n Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizräthe Licht und Stöpel und die Rechtsanwalte Kelch und Naudé zu Sachwaltern vorgeschlagen. Potsdam, den 22. April WV Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. 11““ 1. h [1320] Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist sub Nr. 139 der Kaufmann Abraham Hirsch Cohn, Niederlassung in Inowraclaw, der Firma ..““

8 . H. Cohn,

zufolge Verfügung vom 27. April 1863 an dem⸗ selben Tage eingetragen worden.

Inowraclaw, den 27. April 1863.

Köͤniigliches Kreisgericht, 1 Abibeung.

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In dem Konkurse über das Vermögen des u Glatz ist zur An⸗

urs⸗Gläubiger bpis zum 18. Mai d. J., einschließlich festgesetzt worden. 1 Hie Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, die⸗ selben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. 18 . Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 2. April d. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist.. auf Montag, den 8. Juni 1863, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Felscher, im Terminszimmer Nr. 16 unseres Geschäftslokales anberaumt und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu⸗

en.

Peber Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaf⸗ ten oder zur Pragis bei uns berechtigten auswär⸗ tigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ kanntschaft fehlt werden die Rechtsänwalte Justiz⸗ Räthe Leyfer, Richter und der Rechtsanwalt Obert zu Glatz zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Glatz, den 23. April 1863. 1““

Königliches Kreisgericht. 8

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[598] Ediktal⸗Citation. 14

Die auf der Feldmark Kuhwalk bei Jenners⸗ dorf, Kreis Ostprlegnitz, belegene, Vol. I. Nr. 18 Fol. 69 des Hypothekenbuchs der Königlichen Kreis⸗ gerichts ⸗Kommission zu Meyenburg über das Dorf Jennersdorf verzeichnete Hufe Acker, ein Mann⸗ sehn in der Familie Ganzlin, beabsichtigt der Erb⸗ paͤchter und Schulze Gotthard Christian Wilhelm Nhanna Ganzlin zu Wahlsdorf bei Lübz in

ecklenburg⸗Schwerin, als zeitiger eingetragener Lehnsbesitzer, zu allodifiziren und hat zu diesem Zwecke einen Entwurf zu dem Familienschlusse eingereicht. 1

Alle unbekannten Anwarter werden zu einem Termine auf den 16. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr,

im hiesigen Gerichtslokale

vor dem Herrn Kreisrichter Burchard mit der Aufforderung, vor oder in dem Termine ihre Erklärungen über den zu errichtenden Familien⸗ schluß abzugeben, und unter der Verwarnung vorgeladen, daß nach Ablauf des Termins der Ausgebliebene mit seinem Widerspruchsrechte werde präkludirt werden.

Wittstock, den 21. Februar 1863.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

31 8 8 *

[1]

Zeit, den 22.

864⁴ 1295] 938 Vorladung unbekannter Erben.

In unserem Depositorio befinden sich folgende herrenlose Nachlaß⸗Massen: G

a) des am 31. August 1684 zu Predel gebor. nen und gerichtlich für todt erklaͤrten Michael Schulze mit 21 Thlr.; 1

b) des am 19. April 1860 zu Droyßig verstor⸗

benen Nadlermeisters Friedrich Gustav Fischer,

ggenannt Gilling, mit 323 Thlr.;

c) des am 6. November 1861 zu Nonnewitz verstorbenen Knechts Friedrich Vetter aus Dobersdorf mit 14 Thlr.

Es werden daher alle Diejenigen, welche an diesen Massen Ansprüche zu haben vermeinen und insbesondere deren unbekannte Erben und Erb⸗ nehmer aufgefordert, sich spätestens in dem auf

den 27. November d. J., Vormittags

11 Uhr, in unserem Geschäftslokale (Zimmer Nr. 4) vor dem Deputirten, Kreisrichter Wachsmuth, anbe⸗ raumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen präkludirt werden und der Nachlaß als herrenloses Gut dem Königlichen Fiskus anheimfällt. anuar 1863. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

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8—

[9411 Oeffentliche Vorladung.

Füͤr Johann Christoph Ludwig Blauch, jetzigen Kolonisten zu Giesenhagen, steht auf dem, dem

Bauer Johann Joachim Erdmann Blauch ge⸗.—

hoͤrigen, zu Beveringen belegenen, im Hypotheken⸗ buche dieses Dorfes Vol. II. Nr. 3 Fol. 17 ver⸗ zeichneten Bauerhofe aus dem notariellen Kauf⸗ vertrage vom 3. April 1850 ein Kaufgelder⸗ rückstand von 800 Thlrn. Cour., zu 4 pCt. ver⸗ zinslich, eingetragen. Diese Post ist laut nota⸗ rieller Quittung des Gläubigers vom 18. Sep⸗ tember 1862 Feücta ‚das Schulddokument aber zum größten Theil vernichtet, und es werden deshalb alle diejenigen, welche an diese Post und das darüber ausgestellte Dokument als Eigen⸗ thümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Brief⸗ inhaber Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefor⸗ dert, diese innerhalb dreier Monate und spätestens in dem auf F den 18. Juli 1863, Vormittags an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termine an⸗ zumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie damit präkludirt und ihnen ein ewiges Still⸗ schweigen auferlegt, das bezeichnete Dokument aber für erloschen erklärt werden wird. Pritzwalk, den 25. März 1863. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission II.

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[570] Ediktalladung.

Es hat sich der Nachlaß des verstorbenen Weber⸗ fabrikanten Karl Gottlob Otto in Mülsen St. Jacob welcher, ohne eine Handelsfirma ange⸗ meldet zu haben, C. G. Otto gezeichnet hat als überschuldet herausgestellt. Die bekannten Gläubiger haben sich mit der nachgelassenen Wittwe, Henriette Friedericke Otto, zu Abwendung des förmlichen Konkurses dahin verglichen, daß diese den ehemännlichen Nachlaß zur aktiven und pas⸗ siven Vertretung zu übernehmen sich verpflichtet hat, wenn die anzumeldenden Forderungen die Summe von 8500 Thlr. nicht übersteigen, auch sämmtliche Gläubiger dem Abkommen beitreten und dieselben sich mit 25 pro Cent begnügen, zu⸗ gleich auch beantragt, zu Befestigung dieses Ver⸗ gleichs die unbekannten Gläubiger zur Geltend⸗ machung ihrer Anforderungen und zur Erklärung über den Beitritt zu diesem Vergleich öffentlich vorzuladen.

Amtswegen wird solches hiermit bekannt ge⸗ macht und werden zugleich die unbekannten Gläu⸗ biger ernannten Karl Gottlob Otto's, wie nach Befinden, wenn der verhandelte Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, die bereits bekannten Gläu⸗ biger geladen,

den 18. Juli 1863, Vormittags um 10 Uhr, in Person oder durch

114“

hinreichend legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger

geordneter Amtsstelle zu erscheinen, ihre Forde⸗

rungen bei Strafe des Ausschlusses von der Masse, bez. bei Verlust der Rechtswohlthat der Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand anzumelden und geltend zu machen, sich auch uͤber den vorliegen⸗ den Vergleich unter der Verwarnung zu erklären, daß sie außerdem fuͤr einwilligend werden erachtet werden, die angemeldeten FsFann en zu beschei⸗ nigen, mit dem bestellten Kontradiktor zu verfah⸗ ren, zu beschließen, hierauf aber

den 12. September 1863 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides sich zu gewärtigen.

Zugleich wird, daferne der verhandelte Vergleich Annahme nicht fände und das Konkursverfahren einzuleiten, auch fortzustellen wäre,

der 30. September 1863 als Verhörstermin angesetzt und werden sämmt liche angemeldete Glaubiger geladen, in diesem Termine Vormittags 10 Uhr fernerweit an hie siger Amtsstelle zu erscheinen, mit einander güt lich zu verhandeln und sich da möglich zu ver⸗ gleichen, wobei zu bemerken, daß diejenigen,

welche in dem Termine nicht erscheinen, oder uüber

Annahme des vorgeschlagenen Vergleichs sich gar

nicht, oder doch nicht bestimmt erklären, für ein⸗ 8

willigend in die Beschlüsse der Mehrzahl zu er⸗ achten sind. Im Falle uͤbrigens nicht zu Stande käme, ist

der 17. Oktober 1863 1

als Inrotulationstermin angesetzt worden und

den 19. Dezember 1863 mit Publikation des Lokations⸗Erkenntnisses fahren werden. b

Auswärtige haben zu Annahme künftiger La dungen Bevollmächtigte in hiesigem Amtsbezirk zu stellen.

Fürstl. Schönburg. Justizamt Hartenstein, an

19. Februar 1863. Re um

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8

[13222 ESsvikt Von dem unterzeichneten Gerichtsamte ist zu dem Vermöͤgen des Weberfaktors und Hausbesitzers Karl August Leuti allhier Amtswegen der Kon⸗ kursprozeß eröffnet worden. Es werden daher alle bekannten und unbekann⸗ ten Gläubiger des Genannten andurch geladen,

in dem auf den 17. Juli 1863

anberaumten Liquidationsterm in Person oder durch gehörig legitimirte und, so viel die Ausländer be⸗ trifft, mit gerichtlicher Vollmacht versehene Bevoll⸗ mächtigte, bei Strafe des Ausschlusses von der Konkursmasse, so wie bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, an hiesiger Gerichtsamts⸗ stelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden, zu bescheinigen und darüber mit dem bestellten Konkursvertreter, so wie nach Befinden der Prio⸗ rität halber unter sich rechtlich zu verfahren, bin⸗ nen 6 Wochen zu beschließen und

den 16. September 1863 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides ge⸗ wärtig zu sein, hiernächst C“

den 15. Oktober 1863 des Vormittags 10 Uhr anderweit an hiesiger Ge⸗ richtsamtsstelle zu erscheinen, die Güte zu pflegen und womoͤglich einen Vergleich zu schließen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche nicht er⸗ scheinen, oder über Annahme des in Vorschlag ge⸗ brachten Vergleichs sich nicht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend in die Beschlüsse der Mehrheit der Gläubiger werden geachtet werden, dafern jedoch ein Vergleich nicht zu Stande kom⸗ men sollte,

den 3. November 1863 der Inrotulation der Akten zum Verspruche und

den 30. Dezember 1863 der Bekanntmachung eines Locations⸗Erkenntnisses gewärtig zu sein.

Auswärtige Liquidanten haben zu Annahme künftiger Ladungen und Verfügungen bei je 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte am efigen Orte zu bestellen.

Königliches Gerichtsamt Zschopau, den 25sten

April 1863.

Beilage zum Königlich Preußischen

eee eee Dienstag den 5. Mai

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auf der kais.

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Aussig

nach

königl. privileg. Au

giltig vom 1. Mai u. z. für die Sommersaison (

ssig⸗Teplitzer 1863 vom 1. Mai bis 30.

September

Eisenbahn

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Teplitz.

Aabe fig her tes ze en

Gemischter Zug Nr. I.

Gemischter Zug

Nr. III. Nr.

Gemischter Zug

IN.

Last⸗Zug Nr. VII. Nr. IX.

Gemischter

Zug

Gemischter Zug ([nach Erfor⸗ derniß) Nr. XI.

Vormittags

Nachmittags

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Früh

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Abends

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Uhr Uhr

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Min. Min.

Uhr Min.

in Aussig an die Züge von

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(resp. Wien und

ein Vergleich 8

Mariaschein ..

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Ankunft in

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an den Personenzug Nr. 3, welcher um 7 U. 50 M. Abends von Prag abgeht, und um 11 U. 40 M. Abends in Bodenbach ein⸗ trifft, dann an den Eilzug Nr. 1, welcher um 10 U. 34 M. von Prag abgeht und 1 U. 18 M. in Bodenbach eintrifft und an den Eilzug Nr. 2, welcher um 3 U. 10 M. von Bodenbach abgeht und um 5 U. 55 M. in Prag eintrifft, und an den Personenzug Nr. 4, welcher um 4 U. 30 M. früh von Bodenbach abgeht und um 8 U. 15 M. in Prag eintrifft.

an den Personenzug Nr. 5, welcher um 8 U. 17 M. früh von Prag abgeht und um 11 U. 48 M. Mittags in Bodenbach eintrifft und

an den gemischten Zug Nr. 62. Zug V. an den Personenzug Nr. 6, welcher um 3 U. 8u12 M. Nachmittags von Bodenbach abgeht und um 6 U. 45 M. Abends in Prag ein⸗ trifft und an den gemtischten Zug Nr. 61.

Zug 1.

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IIJ. Von

Teplitz nach

Abfahrtszeiten.

Personen⸗ Zug Nr. II.

Personen⸗ Zug 8 Nk. I Nr.

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Last⸗Zug

Nr. VIII.

Gemischter Ouig Zug

Nr. X.

Last⸗Zug (nach Erfor⸗ derniß) Nr.⸗NXll.

Vormittags. Nachmittags.

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Anschlüsse in Aussig an die Züge nach

Prag und Dresden

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an den Personenzug Nr. 5, welcher um 8 üu. 17 M. früh von Prag abgeht und um 11 U. 48 M. Mittags in Bodenbach eintrifft und an den gemischten Zug Nr. 62. an den Personenzug Nr. 6, welcher um 3 U. 12 M. Nachmittags von Bodenbach abgeht und um 6 U. 45 M. Abends in Prag eintrifft und an den gemischten Zug Nr. 61.

Jan den Personenzug Nr. 3, welcher um 7 u. 50 M. Abends von Prag abgeht und um 11 Uhr 40 Minuten Abends in Bodenbach eintrifft, dann an den Eilzug Nr. 1, welcher um 10 U. 34 M. Abends von Prag abgeht und 1 U. 18 M. früh in Bodenbach eintrifft, dann an den Eilzug Nr. 2, welcher um 3 U. 10 M. früh von Bodenbach abgeht und um 5 U. 55 M. früh in Prag eintrifft und an den Personenzug Nr. 4

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[1236] Bekanntmachung. Der für die Garnison⸗ und Lazareth⸗Anstalten des 8. Armee⸗Corps erforderliche Bedarf von 400 Bettstellen von Eisen soll im Wege der unbe⸗ chränkten Submission vergeben werden. Demgemäß haben wir auf E““

Prieeeidon

priv. Aussig⸗Tevplitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft.

welchem

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im diesseitigen Bureau die Unternehmer und versiegelt, missions⸗Offerte auf

en 13. Mai cr. an., Vor⸗

mittags 9 Uhr«,

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Termin festgesetzt, zu die Gebote rechtzeitig der Aufschrift »Sub⸗

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stellen« versehen und die Forderung deutlich in Buchstaben enthaltend, einzureichen haben.

Im gedachten Lokal liegen die Lieferungs⸗Be⸗ dingungen zur Einsicht aus und müssen solche von jedem Submittenten unterschrieben werden.

Coblenz, den 23. April 1863. Königliche Garnison⸗Verwaltung.