ehen.
ann angenommen, wenn die Partei — welche sie auch sei, bei dem Steueramte den Betrag der
Entschädigung, zu welcher sie verurtheilt werden
köͤnnte — deponirt oder für diese Entschäͤdigung eine dem Steueramte genügende Garantie leistet.
Im Falle die schlag genommen worden ist, gegen das Proto⸗ koll auftreten und die Unterzeichner desselben ein⸗
zeln oder gemeinsam belangen — wollte, so muß der hohen Pforte davon Bericht erstattet werden und der Kriminalprozeß würde — wie es in Fällen einer ähnlichen Anklage, gegen einen Staats⸗ beamten, üblich ist — Seengett werden.
Die Steuerverwaltung wird das Recht haben, vor jedem Urtheilssprug mit dem Angeklagten einen Vergleich zu Stande zu bringen, indem sie eine der Strenge der Confiscation entsprechende
Entschädigung substituirt, welche nach den obwal⸗ tenden Umstaͤnden bestimmt und nicht weniger als das Zweifache der Gebühren des Handelsver⸗ trages sein darf. Nimmt der Angeklagte den Vergleich gu, so werden nach geschehener Zahlung die in Beschlag genommenen Sachen ihm zurück⸗ erstattet. Art. 6. Die Dampsschifffahrts⸗Gesellschaften sind für die streitigen, fehlerhaft adressirten oder durch hoͤhere Gewalt zuruͤckgehaltenen Colis von der Zahlung des Ardie befreit. Sollten aber
iese fehlerhaft adressirten oder durch höhere Ge⸗ walt zurückgehaltenen Colis, in Folge einer Aen⸗ derung ihrer Bestimmung, für den örtlichen Ver⸗ brauch zurückgefordert werden, so werden dieselben die Ardiegebühr zu entrichten haben.
Keine Ardiegebühr wird für die von der kom⸗ petenten Behörde mit Sequester belegten und ge⸗ höͤrig angezeigten und in Folge dessen in dem Steueramte zurückbehaltenen Colis gefordert, auch betreffs solcher nicht, die wegen Havarien zurück⸗ bleiben.
Art. 7. Das Steueramt wird nach Verlauf eines Jahres und eines Tages den Verkauf der in seinen Magazinen zurückgelassenen Colis vor⸗ nehmen, und zwar wie folgt:
Nach Ablauf des Termines von einem Jahre und einem Tage wird die Steuerverwaltung — die⸗
Verkauf in Konstantinopel durch eine in
zweien der daselbst erscheinenden Blättern (einem
türkischen und einem französischen) inserirten An⸗ zeige und in den Provinzen durch eine in türki⸗ scher Sprache abgefaßte Bekanntmachung, welche am Steueramte und am Eingange des Hotels des Gouverneurs, des Carmacams oder des Mu⸗ dirs angeschlagen wird — zur öͤffentlichen Kenntniß bringen.
Einen Monat nach dieser Veröͤffentlichung wird das Steueramt — in Gegenwart 1) zweier De⸗ leguirten des Handelsgerichtes und in Orten, wo ein derartiges Gericht fehlt, zweier Deleguirten des örtlichen Medjliß; 2) eines Deleguirten des Konsulates oder der Behörde, von welcher der Eigenthümer des Colis abhängt, und wenn der Adressat unbekannt ist, eines Deleguirten des Konsulates oder der Behörde der Flagge, unter welcher das Colis transportirt worden ist — zu der Eröffnung der zum Verkauf bestimmten Colis fortschreiten.
Das Steueramt und die genannten Deleguir⸗ ten werden eine Liste der in diesen Colis enthal⸗ tenen Gegenstände verfertigen und Tag und Stunde des Verkaufes festsetzen, welchem dieselben Bekanntmachungen, wie die oben erwähnten, vor⸗ ergehen müssen.
Am bestimmten Tage wird das Steueramt, in Gegenwart der oben erwähnten Deleguirten, welche das Verkaufsprotokoll unterschreiben wer⸗ den, die öffentliche Versteigerung dieser Colis vor⸗ nehmen.
Das Protokoll wird, außer den übrigen Notizen, die Namen, Vornamen und Gewerbe des Erwer⸗ bers jedes verkauften Gegenstandes enthalten.
Sollte der Konsulats⸗Deleguirte an dem für den Verkauf bestimmten Tag⸗ und Stunde sin Steueramte nicht erscheinen, so wird angenommen, daß er die Vornahme des Verkaufes dem Steuer⸗ amte allein überlaͤßt, und es wird demnach unter unerläßlicher Afsistenz zweier Deleguirten des Tid⸗ 8 Handelsministerium) oder in Ermangelung
essen der Medliß zu demselben geschritten.
b Die verkauften Gegenstände werden in einer einzigen Versteigerung dem meistbietenden und letzten Versteigerer zugeschlagen und baar bezahlt.
Die privilegirten Ausgaben müssen von dem Erlöse des Verkaufes in folgender Ordnung voll⸗
Das Avpellationsgesuch wird jedoch nur
Person — dessen Waare in Be⸗
938
Die Verkaufskosten, bestehend aus den Aus⸗ gaben der Bekanntmachung der Anzeigen ꝛc. Die Steuergebühren, nach Abziehung der Verkaufskosten, dem Ergebniß der öffentlichen Versteigerung gemäß berechnet. Die Nolis und die assignirten Ausgaben. ) Die Ardsegebühren. w Nach Berichtigung dieser Ausgaben muß der Rest — gegen eine ordentliche Quittung der Behörde des Adressaten und, wenn dieselbe unbekannt ist, der Behörde der Flagge, unter welcher die Waare transportirt worden ist — geliefert vas. Ir. W.“
[(1439) Bekanntmachung. Hoöherem Auftrage zufolge soll die Chausseegeld⸗ Hebestelle zu Angermünde auf der Berlin⸗Stettiner Kunststraße vom 1. Oktober d. J. ab anderweit verpachtet werden.
Wir haben hierzu einen Termin auf Mon⸗ tgg, din 8. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäfts⸗Lokale hierselbst anberaumt.
Die Pachtbedingungen liegen bei uns und dem Steuer⸗Amte zu Angermünde während der Dienst⸗ stunden zur Einsicht aus.
„Bemerkt wird dazu noch, daß nur dispositions⸗ fähige Personen, welche vorher 100 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns deponiren, zum Bieten zugelassen werden.
Neustadt Ebw., den 9. Mai 1863.
Königl. Haupt⸗Steuer⸗Amt.
Hesra0s
Nachstehende Arbeiten resp. Lieferungen zum Neubau eines Militair⸗Lazareths hierselbst, als:
.Maurer⸗ und Dachdeckerarbeiten, veranschlagt
zu 3106 Thlr., Maurer⸗ und Dachdeckermaterialien, nach den verschiedenen Gattungen getrennt, veranschlagt zu 9353 Thlr., 8 Zimmerarbeiten inkl. Materialien, veranschlagt zzu 1374 Thlr. sollen im Wege der Licitation verdungen werden, und ist zu diesem Behufe auf: ”““ Donnerstag, den 21. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, ein Termin im Büreau der unterzeichneten Kom⸗ mission, Langegasse Nr. 80 hier, anberaumt.
Die Bauzeichnungen und Erläuterungsberichte, so wie die Leistungsbedingungen, liegen ebendaselbst zur Einsicht bereit.
Qualifizirte Unternehmer werden hierzu mit dem Bemerken aufgefordert, daß die genehmigten An⸗ schlagssummen als höchste Forderung nicht über⸗ schritten werden dürfen, und daß auf die Leistun⸗ gen ad A. und C. event. die Forderungen nach Prozenten unter den Anschlagssummen, auf die Materialien ad B. aber nach Einheitssätzen, abzu⸗ geben sind. Auch sind diese Forderungen in be⸗ stimmten Zahlen, nicht aber beziehungsweise auf ein zu erwartendes, noch unbekanntes Mindest⸗ gebot abzugeben. .
Mai 1863.
Quedlinburg, den 12. Die Königl. Garnison- Der Königl. Distrikts⸗ Beau⸗Inspektor.
Lazareth⸗Kommission.
Die Lieferung des Bedarfs an Torf für die
hiesige Königliche Strafanstalt für das Jahr
1863— 64 von
b ca. 380 Klaftern
soll im Wege der Submission an den Mindest⸗ fordernden vergeben werden. Lieferungslustige wollen unter Einsendung der Proben ihre Offer⸗ ten schriftlich und portofrei mit dem Rubrum — Submission auf Torflieferung — bis zum
19. d. Mts., Vormittags 10 Uhr,
zu welcher Zeit dieselben eröffnet werden sollen, einreichen und wird noch bemerkt, daß die Ge⸗ stellung einer Caution von 200 Thlr. erforderlich
in der Strafanstalt einzusehen sind. Nachgebote werden nicht angenommen.
Brandenburg a. H., den 8. Mai 1863. Königliche Direction der Strafanstalt. 88 1 “
[191 ¹ Lübeckische Staats⸗Anleihe von 1850.
Im Beisein der Notarien Dr. Kulenkamp und Dr. Asschenfeldt sind Heute von obi
ständig berichtigt werden: CTIIII
11“““ 18 8 888
ist, und die übrigen Bedingungen von heute ab
45. 624. 753. .118. 167. 425. L“ 16 666 ([8 1601. 1896. ¹ Süaaeüuen 222b. 21.ex e 2691. 2920. à 200 „ 2600 „
7798.719. 775.
700. 920. 1463. à 100 „ 900 „
8 Pr. Ci. Thlr. 11,000. —
2 1000 Thlr. 3000 Thl.
maudi manhamt es
8
später fällig werdenden Coupons statt, und zwar nach Wahl der Inhaber
in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler oder
bei Herren Mendelssohn u. Co, in Hamburg bei Herrn Salomon Heine, in Lübeck bei der unterzeichneten Behörde. Diejenigen Inhaber, welche die Zahlung in Berlin oder Hamburg entgegennehmen wollen, haben ihre Obligationen zwischen dem 1sten und 15. Juni 1863 bei einem der gedachten Banquier⸗ Haͤuser abstempeln zu lassen.
Für die nicht alse abgestempelten Obligationen kann die Zahlung nur in Lübeck entgegengenom. men werdeu.
Ueber den Fälligkeits⸗Termin hinaus werden die ausgelooseten Obligationen an deren Inhaber nicht weiter verzinset. 11““
Lübeck, den 2. 2.
88
Die Deputation zur Verwaltung der Lübeckisch 8 Sttaats⸗Anleihe von 1850.
[1452]
Lübeckische
“
9 bon 1850
Zins⸗Coupons Nr. 27, so wie der am 2. Ja⸗
nuar 1863 ausgeloosten 11,000 Thlr. Obliga⸗
tionen, nämlich:
A. Nr. 15. 624. 753. à 1000 Thlr. 3000 Thlr.
B. Nr. 118. 167. 425. 1““ 5Z“ 1456. 1600. 1601. 1896. à 127.921.1471. 1595. 1956. 1973. 1974. 2223. 2424. “ 2691. 2920. à
D. Nr. 6 6.6863 708. 719.775. 8 790.920.1463. à 100 »
P.Ct. Thlr. 11,000. findet an den Werktagen vom 1. bis 15. Juli 1863 nach Wahl der Inhaber statt:
in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler
oder bei Herren Mendelssohn & (o., in Hamburg bei Herrn Salomon Heine, in Lübeck an der Stadtkasse, an der Letzteren von 9 bis 12 Uhr Vormittags.
Diejenigen Inhaber, welche die Zahlung in Berlin oder Hamburg entgegennehmen wollen, haben ihre Coupons, so wie die ausgeloosten Obligationen, einen Monat vorher — mithin in den Tagen vom 1. bis 15. Juni 1863 — bei einem der gedachten Banquierhäuser abstempeln zu lassen.
Die abgestempelten Coupons und Obligationen welche in den Tagen vom 1. bis 15. Juli 186 nicht in Berlin oder Hamburg bei dem Banquier⸗ Hause, von welchem sie abgestempelt sind, erhoben werden, koͤnnen späterhin nur in Lübeck eingezogen werden.
Falls mehrere Coupons gleichzeitig eingereicht werden, sind solche mit einem Verzeichnisse der Nummern und des Betrages der Zinsen zu ver⸗ sehen, die in früheren Terminen faͤllig gewesenen Coupons aber abgesondert zu verzeichnen.
Die ausgeloosten Obligationen werden an deren Inhaber über den Fälligkeitstermin hinaus nicht weiter rSghvs Juli Es wird zugleich angezeigt, daß am 1. Juli 1863, Mittags 12 Uhr, fernere 11,200 Thlr.
828
111“
500
200
leihe ausgelooset wordenn::
dieser Anleihe auf dem Rathhause hierselbst wer⸗
8 88
den a
Die Auszahlung findet am 1. Juli 1803 gegm Einlieferung der Original⸗Obligationen und alle
[1442
Staats⸗Anleihe
Die Zahlung der am 1. Juli 1863 fäͤlligen 1
“ 88 8p 2
gezahlt werden.
den 13. Mai 1863. Das Finanzdepa
sgeloost und am 2. Januar 1864 aus⸗
bAnNee eg 82, .
11381]
Mäkkische
an allen Sonn⸗
Königliche Niederschle Eisenbahn. Bis auf Weiteres werden jeden Mittwoch und
und Festtagen Nachmittags 2 Uhr
von Berlin nach den Stationen Cöpenick
Erkner und der üge abgelassen werden, 7 und III. Wagenklasse
II.
2
8
1863 im April... 1862 „ 1““
Mithin 1863 mehr 473 Aachen, den 11. Mai 1863.
Magdeburg „Wittenberge’ he
Haltestelle Friedr welche
rtement.
EEIETEEb1
sisch⸗-
ichshagen Extra⸗ Personen in der befördern. Diese Züge
1b“
und
treffen 2 Uhr 50 ein und fahren Berlin zurück, wo tragen:
zwischen Berlin und
Die Preise für die Hin⸗
2 11
„ „ Friedrichs⸗ hagen.
Z Eitan 1.
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
J. Aachen⸗Düsseldorfer Ei 8 Güter: Ihkr 81.
24,384
für Personen:
Thr.. 22,061 88
.. 250 812
—
Einnahm
e n.
Extraord.: Thlr. 2/636
1
Minuten Nachmittags in Erkner Abends 9 ba8 — -29 nach e gegen 1 r anlangen. 69,88 und Rückfahrt be⸗
II. Klasse. III. Klasse. öpenick 7 Sgr.
„ 61414 „ Der erste dieser Züge wird am 14. d. M. Berlin, den 5. Mai 1863.
86
5 Sgr.
„ 6 ½ » 40f att⸗ ]
„
bis ult. April “ WEe
für Personen:
8,915 8,442
Mit in 1863 mehr 1,249 mehr 6803 Ruhrort⸗Crefeld Kreis
Güte
Thlr. 21/593 18,634
mehr 280
81 Extraord.: Thlr.-“
1525
1,372
mehr 2,132
Gladbacher Eisenbah
Summa: ee-
mehr 406
n. bis ult. April Thlr.
110,049
mehr 2,959
Königliche der Aachen⸗ Düsseldorf⸗
Direction
Eisenbahn.
Mit Bezug
auf unsere 1. d. M. bringen wir hier Kenntniß, daß bei der am 2
Bekanntmachung vom durch zur öffentlichen 0. d. M. vorschrifts⸗
mäßig erfolgten Ausloosung der vom 1 dieses Jahres ab zur Tilgung gelangenden
Thlr in 170 Stück Prioritäts⸗Obligationen unserer
Gesellschaft folgende Nummern gezoge ee 1 12g; 200. 298. 363. 373. 702, 757. 850.
592. 618. 655. 1473. 1609. 1 2542. 2904. 3314. 3368. 4247. 4437. 6409. 6460. 6918. 7002. 7626. 7632. 8060. 8127. 8153. 8757. 8809. 8811. 9340. 9495. 9681. 97 9995. 10,058. 10,150. 10538. 10,648. 10,905. 11,596. 11,760. 11/774. 12331. 12,428. 12,431. 12,758. 12,785. 12,800. 13,416. 13/461. 13,531. 13,860. 13,861. 13,885. 14248. 14,313. 14,328. 14,997. 15,141. 15,401. 15/765. 15,843. 16/147. 16,452. 16,543. 16/759. 17282. 17,364. 17,757.
2946. 3393. 4574. 6474. 7244. 7668.
18,323. 18,352. 18,604.
833. 1925 3130. 3512. 5515. 6552. 7510. 7692. 8174. 9035. 73. 9809.
1185. 2096. 3261. 3882. 6201. 6646. 7551. 74. 8553. 9186. 9893. 10,333. 10,375. 11,118. 11,505. 12,081. 12,222. 12,497. 12,598. 12,889. 12,959. 13,633. 13/734. 13,938. 14/134. 14,645. 14,681. 15431. 15,457. 16,243. 16,250. 16,882. 16,961. 17758. 17972. 18,791. 18,827.
. 2005. 3220
3704. 5569. 6591. 7539. FAAF. 8503. 9166.
19,392. 19,608. 19/713. 19,937. 19,953.
Der Betrag Vormittags,
aufhört.
Zugleich machen wir d
666. 2564.
dieser Obliga
Hauptkasse
n worden sind: 455. 494.
tionen ist nach dem Nennwerthe vom 1. Juli dieses Jahres ab, in unserer Altes Fischerufer Nr. 20/21 zu erheben, mit welchem Tage auch die Verzinsung
hierselbst jener Obligationen
arauf aufmerksam, daß
aus der Verloosung des Jahres 1862 die Nummern:
0524445. 4510. 5489. 5
17800
1209. 2451. 3280. 4229.
6194. 6635. 10/,715.
1ng.
noch Magdeburg,
Direktorium
19,418. 19/493. 19,
bisb. l.
mehr 253 mehr 3,685 Ruhrorter 1““ V
8097. 8145. 8147. 9268. 9272. 11,368. 11,818, 12,236. 12,491. 12,823. 13,935. 13,951. 15,270. 17,071. 1. 18,766. nicht zur Zahlung präsentirt sind Sn 8 238 Febmar 1863. V der Magdeburg⸗Wittenbergeschen
Eisenbahn⸗Gesellschaft.
me h 8 6,463 1e9
12,298. 14/745. 18,951.
8
v14“
Stamm⸗Actien pro vidende auf 2
Rückgabe des
6267. 6771. 7555. 7990. 8606. 9257. 9979. 10488. 11,573. 122228. 12,648. 13,019 13/775. 14,201.
den Billet⸗Expeditionen
Wolffsohn
und A. Siebert in 8. Juni c. an ausgezahlt.
Die Einlösung der Coupons der 5 % den vorgenannten Stellen deutschen Kreditbank hier, Kredit⸗Gesellschaft
Karlsruhe. Meiningen, am
Werra⸗Eisenbahn. 1
802% Grund des von der Direction der Thü⸗ ringischen Erseden 2ghan es.abre 8⸗Abschlusses haben wir die au een. e 1862 fallende Di⸗ Thlr. 16 Sgr. pr. Actie festgestellt. Diese Dividende wird gegen v ee 86 vag as. asse der Thüringischen Bahn in Erfurt, . 9 17 Werrabahn und den⸗ jenigen der Thüringischen Bahn in Gotha nach vorgängiger Anmeldung & Cie. und Platho
in Berlin, den Herren Becker & — 1— 8 rankfurt a. M. vom
am 1. Juli ec. fälligen
Prioritäten erfolgt bei
der Coburg⸗Gothaischen in Coburg, brüdern Benedict in 21u
6. Mai 186b3. Der Verwaltungsrath der Werra⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.
— von Uttenhoven. E. W
die
= 4 Fl. 26 Fr.
Weimar und den Herren & Wolff Cie. in Leipzig
und bei der Mittel⸗
den Herren Ge⸗ Haas in
.
11419]
des Actien⸗Kapitals
850.
Es werden demnach in
Prorvidentiaa, Frankfurter Versicherungs⸗ 1
Gesellschaft Der Verwaltungsrath hat in
vom 6. d. M. eine Einzahlung von beschloss
I
aft. seiner Sitzung
zehn Prozent en.
der Statuten, so wie unter Berücksich in Artikel 221, Absatz 2 des deutschen Handels⸗ gesetzbuchs 8 Actionäre ihrer Actien
tigung der
enthaltenen Bestimmungen, die Herren hierdurch aufgefordert, auf eine jede 8
Ein hundert Gulden
bis spätestens zum 20. Juni d. J. bei der Kasse der Gesellschaft in Frankfurt a. M. zu be⸗ zahlen, wogegen auf die Sola⸗Wechsel, beziehungsweise die Zurüͤck⸗
die enisprechende Abschreibung
abe des verhäͤltnißmäßigen Theils des Versatzes attfindet. 2 Frankfurt a. M., den 8. Mai 1863. 1 Der Verwaltungsrath der „Providentia““,„, Frankfurter Versicherungs⸗Gesellschaft. 1 Baron R. v. Erlanger—.,.,.. Präsident. I“ Vogtherr, 8h. .“ General⸗Direktor. 1
Providentia, 1 Frankfurter Versicherungs⸗ 1 Gesellschaft. b
Sechste ordentliche General⸗Ver⸗-⸗ sammlung. In Gemäßheit des §. 43 der Statuten werden die nach §. 44 stimmberechtigten Actionäre der „Providentia“ hierdurch auf den 6. Juni 1863, Vormittags 10 Uhr, zur sechsten ordentlichen General⸗Versamm⸗ lung eingeladen. Die zum Eintritt in die Feredeeeb erforderlichen Legitimationskarten, welche zuglei die Angabe des Versammlungslokales enthalten, werden vom 25. bis 31. Mai im Lokale der Gesellschaft ausgegeben und zwar an Namens⸗ Actionäre gegen Einreichung eines Ziffernverzeich⸗ nisses der auf ihren Namen in den Registern der Gesellschaft eingetragenen Actien, an die Besitzer von Inhaber⸗Actien gegen Vorlage derselben mit Ziffern⸗Verzeichniß. Bevollmächtigte haben gleich⸗ zeitig ihre Vollmacht abzugeben. Je 5 Actien geben eine Stimme. Niemand kann mehr als 20 Stimmen für sich und 20 Stimmen in Vollmacht führen. Abwesende Actionäre können sich nur durch Actionäre ver⸗ treten lassen. 6 Tagesordnung der sechsten ordentliche General⸗Versammlung:
1) Erstattung des Geschäftsberichts, 8 2) Ergänzungs⸗ und Neuwahlen für den Ver⸗
waltungsrath. G““ Frankfurt a. M., den 8. Mai 1863. Der Verwaltungsrath der „Providentia b
Frankfurter Versicherungs⸗Gesellschaft.
Baron R. v. Erlanger, Präsident. Vogtherr, General⸗Direktor.
.“ . W
1128II Rostocker Bank. n Verfolg des Publicandi vom 20. December v. J. macht der Verwaltungsrath der Rostocker Bank hiedurch bekannt, daß die weitere zweite Einzahlung von 25 pro Cent auf die neu zu emittirenden 2500 Actien in den Tagen vom 1. tl 1 zu leisten bestimmt ist und für eine Actie, nach Abrechnung der Zinsen, Rthlr. 48. 44 5l. 27 ⅜ Sgr.) beträgt. Außerdem steht es frei, gleichzeitig die dritte und vierte Einzahlung zu machen, für welche jede, nach Abzug der Zinsen, derselbe Betrag wie
oben zu entrichten ist. “ müssen in Rostock bei der
Alle Einzahlungen s Bank, und zwar in Silber oder Rostocker
noten, geschehen. “
Die Ausgesteltten Interimsquittungen sind bei jeder Einzahlung miteinzureichen, und werden vom 2. Januar 1864 ab die Actien selbst, gegen Rücklieferung der Interimsquittungen, ausgeg
Es wird ausdrüͤcklich darauf aufmerksam ge⸗ macht, daß nach dem §. 7 der Statuten derjenige Actionair, welcher nicht zur rechten Zeit zahlt, in eine Conventionalstrafe von 10 pro Cens der Ein⸗ zahlungssumme verfällt, und wer nicht dinnen 4 Wochen nach ergangener Aufforderung die Zah⸗ lung mit der Conventionalstrafe nachleistet, seines De““
Rostock, den 1. Mai 1866. Der Verwaltungsrath der 2
bis 15. Juni
“
Gemäßheit des §. 28
Bank.