1863 / 125 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Mit dieser Schuldverschreibung sind. 8 halb aͤhrige ins 1 8 ]

unin 1 9. .... halbjaͤhrige Zin coupons bis d) wenn sie nur einen Theil der Ladung absetzen o inneh⸗ b

; k äahrig: b.aseb de⸗ Für die weitere Zeit werde 7 sach, und von der Rhede nach einem 88g Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Pisunsnungen Preußische Bank.

Die Ausgabe einer neuen nr Serie erfolgt bei der Kreis. ren * geloͤschten oder eingenommenen Ladung den Sat zu aͤber die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffen - b1I“

Chaussechess kes zu Königsberg in der Neumark gegen Ablieferung des lübrigen EE g-n; Aren. von der den zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Bekanntmachung vom 27. Mai 1863 betreffend

haber eedsas. Wwber ser 8Se S-n 1eens 2 In. 3) Wenn Fahrzeuge auf der Rhede löschen oder laden, so jst mn d Sie.s-herger den v die Errichtung einer Bank⸗Kommandite in Aachen.

dogen zenns ersolgt die 22 .⸗ ddiesen, nicht aber von den zum Löschen oder Laden benutzten Lichter 1 Auch so 8 8 der C 8 Ferse 1““

Inhaber der Schuldverschreibun spfern deren Vor ei 18 rechtz 8 1 fahrzeugen die Schifffahrtsabgabe zu entrichten; auch findet, wenn das angehã Ieeeer heo.s der Sensse⸗⸗ Poltzei⸗Vergehen In Gemäßheit des Publikandums des Herrn Chefs der preußi⸗

schehen ist. 8, zeigung zeitig g-. Schif hach geschehener Entloͤschung in den Hafen einläuft, eine noch⸗ auf die gedachten Straße zur Anwendung. kommen. schen Bank vom 16. April cr. bringen wir hiermit zur öffentlichen malige Entrichtung der Schifffahrtsabgabe nicht statt. 1 Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur Kenntniß, daß die Bank⸗Kommandite in Aachen am 22. Juni cr.

ex eneegs 1 eingegangenen Verpflichtungen haftet der d, n vash a3 und den im Anhange zu diesem Tarife fest. ffentlichen Kenntniß zu bringen. ““X“ ihre Wirksamkeit beginnen, auch die bisher von der Königlichen Regie⸗ Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 8 Fasin 8 Abgabsnn dae gem . S J gan fuͤr die Benutzung des Berlin, den 4. Mai ö Ii 9 rungs⸗Hauptkasse daselbst besorgten Bankgeschäfte übernehmen wird. aatee bhn 11.“ widmeten Anstalten gefordert werden. 1 b 1111“ Wilhelm. ““ epes de von der 06 eerc h en, Gefcase be

Die ständische Kommission 8 2. . Fahr ZVI“ 8 8 '

8 min BFecgee Bvres zeuge, welche königliches Eigenthum sind, oder wel b Itzenplitz. 1) Diskontirung von Wechseln auf Aachen und Ankauf von für den Chausseebau im Königsberger Krese. oder Armee⸗Effekten transportiren und 88 Helledumg e Es . Wcechseln auf Berlin und andere inländische Plätze, an welchen Gegenständen haben, sind von der Schifffahrtsabgabe befreit. G eelkls((scch Filial⸗Anstalten der Preußischen Bank bef

Fahrzeuge, welche den Nothhafen suchen, d. h. solche, die durch erlit. den Finanz⸗Minister

1— B“ inden, so wie und den Minister für Hande, voon ausländischen Wechseln, welche an der Berliner Börse

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Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Frankfurt a. O.

Zins⸗Coupon 18 n. ene Beschädigung oder andere auf Erfordern nachzuweisende Un⸗ Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 19 .ee †Z(einen Cours haben;

. 1 lücksfälle an der Forts⸗ 8 vme v“ t der 94944 4ü-HSbligatieneeeeeeemee 62 I Fortsetzung ihrer Reise verhindert werden und in .“ 1“ Ertheilung von Darlehen gegen Unterpfand von edlen Me⸗ ddes Koͤnigsberger Kreises k 6“ .“ Fien von der Entrichtung der Schifffahrts⸗ 11.“*“ EEeEEE1I1I16“ tallen, inländischen Staats⸗, Kommunal⸗) ständischen und an⸗ 8 I. Seri ddung ganz theilweise dens esan 8688 verlassen, abne Ihee T. .. 1 1. 1 deren öffentlichen, auf jeden Inhaber lautenden Papieren, und ze Sufseie övet. heazr⸗ Pnen zwfe Prozent Unter den nämlichen Bedingungen wird diese Befreiung auch den Ministerium fur ve und öffentliche dem Verderben nicht ausgesetzten, leicht verkäuflichen Landes⸗ 1Fr Lerge. ar prtsesdg e eSa jeni b 2 1166*“ Arkb . dukten und Waarenj Der Inhaber dieses F . jenigen Fahrzeugen zugestanden, welche, nachdem sie aus dem 8 1414“2“ prod J. 1b der Zeit empfängt Sb e-. in gelaufen sind, wegen widriger Winde zurückkehren, ohne in der Hosiceanet h1““ 1niindiuh114 34 1ehsisug glttt L“ Ausstellung von Anweisungen auf die Haupt⸗Bank und deren . . bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obli⸗ eiinen anderen Hafen berührt zu haben, 1] Bekanntmachung. 1 Filial⸗Anstalten in den Provinzen, sowie Einlösung der An⸗ hase für das Halbjahr vom —. bis mit (in Vuch⸗ Für das Niederl Anhangs⸗Tarif. Zu Neurode, im Regierungs⸗Bezirk Breslau, zu Pr. Stargardt, weisungen dieser Anstalten auf die Bank⸗Kommandite; aben) Thaler r Kreis⸗Chausseebau⸗ staͤnden auf den Hecleen aarcn nng von Waaren und anderen Cegen⸗ im Regierungs⸗Bezirk Danzig, und zu Pyrmont, in der zum Fürsten⸗ Besorgung des An⸗ und Verkaufs von öffentlichen Papieren Kasse zu Koͤnigsberg in der Neumark. 8 Stand⸗ und Lagerplätzen (nachstehend 5 kensesdich gentlachen thum Waldeck gehörigen Grafschaft Pyrmont, werden am 1 t. M. für Rechnung öffentlicher Behörden und Anstalten; 8 den. fandisc 8 F. K isñ geld (nachstehend zu 1 erhoben 1A4“ preußische Telegraphen⸗Stationen mit beschränktem Tagesdienste (efr. Annahme von Wechseln und sonstigen zahlbaren Effekten zur b ändische Kreis⸗Kommission . IJ. Der Stand⸗ und L zuas §. A des Regl ts für die tele raphische Korresponden im? Einziehung; 2 8b2 8 r ind Lagerplatz erstreckt sich längs des es Reglemen eleg. che: p 8 3 T 1 Dieser Shwae E1.“ Kreise. Mühlenbach bis zum Sprinde an ET Desterreichischen Telegraphen⸗Verein) eröffnet werden. Annahme der zur zinsbaren und unzinsbaren Belegung bei Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach .“ II dnaa soweit das Ufer zum Territorium der Stadt Tolkemitt gehört. Berlin, den 29. Mai 1863. 1A1AX.X“ dem Bank⸗Comtoir in Cöln bestimmten Gelder von Behörden, der Fälligkeit, vom Schluß des betteffenden. An b tand 9 Lagergeld werden von allen Waaren und Gegen⸗ Königliche Telegraphen⸗Direction. Ka 2 W Anstalten und Privatpersonen, worüber die Anträge auf Aus⸗ Halbjahres an gerechnet, erhoben wird. Uauher weenr. . meus nsaggacbe ehe Uet Lacn d .e. eeehe Bank Oolgationen aofr hig n 1“

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b u.*.“ Frankfurt a. DO. 1) Für Langhölzer vom Stück vsPar zs 9. 8 2 Iihurr 2 Ddie Verwaltung der Königlichen Bank⸗Kommandite ist dem n 1 8 NNEC 21Jt I. . .aaa.H..;-‚Bant⸗Buchhalter Teendler und dem Bank⸗Kassirer Simon ge⸗ qqggäülienn— v cah 30 Fuß Länge jeder Zopfstäree . eeeünistererh n die landwirthschaftlichen ürehahe übertragen worden und sind daher Beider Unterschrif⸗ des Köni Krei über 30 Fuß incl. 40 Fuß i einer; v“ Angelegenheiten. ) 2,S. n 1 gr s scviticegzec Käfee⸗ b 1G Fit ¹ e⸗ geleg 184“ ten bei allen rechtsverbindlichen Erklärungen und Ausfertigungen Obli 88 8Nns Eüe- rese ““ ) 1. 30 1en1⸗ 8ec0 ß 2 b vonih haci Uaseseibit; der Bank Kommandite erforderlich css2. 0 1 dl4 de igation des. .. Kreises 11A6*“ Fuß Länge bei einer 1 Gits Sta lcbin 75”!. 6. . n. EEEE“ sher.n⸗ . 1eg à 8 Prbzecnnt aJh EE Zoll und darüber 1I1nqn rfügung vom 6. Mai 1863 die Auslegung des 1. Madiches Hauye d Zi ie.. .te Serie Zins⸗Coupon ür die 5 Jahre 18., bis 18.. 1“ 8 Fuß Lange 1 2248 . 1811 bei An⸗ a 1 v 8 bei der Kreis⸗Chausseebau⸗Kasse zu Königsberg in der Neumark, wenn 2) Für Spaltlatten, Rundlatten, Leiterbäume, Deichsel⸗ 8 a Vorfluthedikts vom 15. November 18 nicht der Inhaber der Widerspruch dagegen eingelegt hat. Fünge pfenst vom Schock trägen auf Setzung von Merkpfählen betreffend. en ten 2. 3,rag⸗ .“ desgl. 111.“ ersonal-Veränderungen in der Armee. . Fe eäga bebtemce .r.. Been e. Zah Ieae hachaheg gee gecenarn, venservheem, 4 1 g Sb sffise. nn, . bbelb868 Für Schiffskniee vom Ptac fär die landwirthschaftlichn Angelegen eben 88 e 1“ Offiziere, Portevee⸗Fähnricheꝛc. 1616“ Für vollständig abgebundene Gebäude (ei jeßli 2* des Herrn Finanz⸗Minister vom en v. . . 8 16“ Ne Ses e h age gägss e etn 8 die Mtträge 8+¾ Hirection der höheren Forstlehranstalt zu „N. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. 1 1 Latten ꝛc.) von jedem Fuß Frontlänge des Gebäudes 1 auf Regulirung des Wasserstandes an der N.schen Mühle g 2 Den 19. Mai. v“*“ naparrats Für Brennholz, Faschinen, Torf, Kalk, Feldsteine, Ziegel, . am N.⸗Flusse, sehen wir uns veranlaßt, die Königliche Regierung v. Othegraven, Gen. Major und Commandeur der 24. Inf. Brig.) der Schi tsabgaben in der Stadt Dachsteine, von der Kubikklafter 2 f ksam zu machen daß die in dem darin erwähnten unter Verleihung des Charakters als Gen. Lieut., zum Kommandanten von g hifffahrtsabgaben in der Stadt UI. Zusätzliche Besti darauf aufmerk 3 en; zki, Ob d C deur des Leib⸗ Tolkemitt, Kreis Elbing, Regierungsbezirk Danzi wb1) Für die Benutz 11ö11.“”“ Vpotum Ihres Justitiarius vom 1. Februar c. enthaltene Auslegung Breslau ernannk. v. Bojanowstilg erst une bmumaundens 2 Fieg. Vom 27 A 11. 4 1“ ; Lagerpläte während weniger as]8 ddes Vorfluth⸗Edikts vom 15 November 1811 dem deutlichen Wort⸗ Gren. Regts. (1. Brandenburg) Nr. 8 wans Seh⸗ 88 ersrgt 78 8 aeien p 1““ 292 gaer die Bemegncs während imihe als je 6 Monate wird mit dem . sinne des §. 8 e b8 adnlhen g Anerag und F Fühas öss Fhlung 2 Leib⸗Gren. Regts. (1. Bran⸗ Es wird entrichtet: v“] I1““ nfange des siebenten Monats das Stand⸗ und Lagergel ddie Stauwerkbesitzer die Setzung von 2 2 8 e⸗ „Nr. 8, unter Stellung à ja suite desselben, beauftragt. I. von allen Fahrzeugen, mit Ausnahme der Fischerkähne Gegeben Berlin, den 27. April 18cb0e 6. re h Nach dieser Bestimmung und den Einleitungsworten 8 baen v. Lüde, Königl. hannoverscher Sec. Lt. a. D., als Sec. Lt. im 4ten für die Schiffslast Tragfähigkeit: 28† . 8 ttad klttei .14 8 fluthedikts kann Jeder, welcher durch Rückstau eines Stauwer 8 Rhein. Inf.; Regt. Nr. 30 angestellt. nb Latk⸗ tim 1) wenn sie leer find 1“ 6 hert irishs eL. 8.) amnansSeihelm. leidet, auf Setzung eines Merkpfahls antragen, hües F 882 B. Abs 21.Ng 1s h en. ze,; ammc beim Eingange.... 1 vmnns mm 8) vch 12 baupflichtiger oder sonst bei Erhaltung einer Straße Betheng. . 1— ʒ vvAEEI htig Schadens. Die Krieß, Gen. Major und Kommandant von Breslau, beim Ausgange..1 Scha 6/ Ruhestand versezt gea⸗

8 1“ 4 11 ger zelben durch Rückstau drohenden E“ 2) wenn sie nur mit Steinen, Holz, Faschinen, Zie⸗ e“ d. Ahet a. Eegvnlat ddesaneaageess hat jedem solche Antrage nach und⸗ mit Pension in den Wilitai geln, Töpfer⸗ oder Böttcherwaaren beladen sind, ö,, 8 l“ 4. 2 J. c stattzugeben und ihre Kommissarien müssen dann Militair⸗Beamte. 8 e ven ö b 1I1““ 4 azas 1 nebst dem dabei zuzuziehenden richterlichen Beamten vr Durch I 4“ 3) wenn eüle se n Gegen. tterböchstet Erlaß vom 4. Mai 1863 betreffend ss foecg. verfahren. Daß, dies selbst fün Anträge ober⸗ Zaäpfer, Zahlm. 2. Klasse beim 1. schweren Landw. Neiterg Regt, 6 sie ganz oder theilweise mit anderen Gegen höchster Erlaß vom 4. Mai 1863 betreffend 1 b Fish sicgegeger Stauw erks besitzer gegenüber unterhalb ge⸗ zum Faht beim 2” Bat. des Magdeb. Füs. Regts. Nr. 36, 8 legenen Anwendung findet, ist in dem Restripte vom 11. März Foerster, Zahlm.⸗Aspirant vom 2. Bat. 2. Magdeb. Inf. Regts. Nr. 27, 1850 Minist.⸗Bl. d. i Verw. S. 69) als die bisherige Praxris zum Zahlm. 2. Klasse beim 7. schweren Landw. Reiter⸗Regt. ernannt.

ständen beladen sind, beim Eingange die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den inneren

II 1 leeren oder ““ Bau nn” die Unterhaltung der Chaussee von .“ h- 8 far den von ei 8 Stocksi G nings im Krei 2 . 18. 1 in die dacasece Dicser dschwaen Lon 8 . inem Angelsieken oder Stocksieken gsleben im Kreise Erfurt bis zur Landesgrenze der Vermwaltungsbehrden antekden Veae gsseüße Hen s Fglichen dehe ehe 12 8. Januar 1849 nicht im Widerspruch, da Stamm des 1. Bats. (Spandau) und 3. Bats. (Potsdam) 3. Brandenb. s . 84 22 1 8 1 1 8 9 Zusaͤtzliche Bestimmungen. letzterer bei Erörterung der Tendenz des Gesetzes (Entscheidungen Landw. Regts. Nr. 20 nent. 1Ph;

2) »„ Garnsieken 1 e bt überdies s in der Richtung auf Stadt n Hinm lKR Grundsatz steht überdies we Sg ge- 8 89 Ober⸗Tribunals vom 1) Fahrzeuge, mit Ausschlu Fi 5 1 e Ss Nachdem Ich dure ei FErlaß jgen T en eh.ven die S dn Tragfähigkeit vahn . ischerkähne, deren Ladung die Haͤlfte einer Cbo Ce en, e ch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau Bd. 17. S. 78) ausdrücklich hervorhebt, daß das Gesetz die Setzung IFnoͤtzeelein, Sekretariats⸗Applikam bei der Intendantur des Il. Ar⸗ 8 gfahig ‚hentrichten die Abgabe nur nach dem ne haussee von Werningsleben im Kreise Erfurt bis zur Landes⸗ 4 bls im Int des oberhalb lie enden Stau-⸗ Corps 1 „46. Asfiste t „Satze zu 1. 1. grenze in der Richtung auf Stadt Ilm Seitens der Gemeinde Wer ddes Merkpfahls im Interesse des oberha g F; mee⸗Corps, zum Intendantur⸗Sekretariats⸗Assistenten ernannt- 2) Fahrzeuge, die nicht in den Hafen einlaufen sondern auf der Rhed ningslebe enehmigt erlesbe SNö1“ s berechtigten und Grundbesitzers angeordnet habe. HFleiben, entrichten: 9 e vörgen vthi habe, verleihe Ich hierdurch der Gemeinde Wir weisen die Königliche Regierung deshalb an, dem Antrage 1“ t ch un 1 . 2 gsleben das Expropr. 8r für die 3 dies 9 1 v znes Merk⸗ 8 nntma . sie die Rhede wieder verlassen, ohne Ladung oder Vallast 5 a espesccgtt grs Necht d Cese der Verwaltung der Forstlehranstalt zu N. auf Setzung einer Merk 1 8 1 1 eümgleichen das Necht zur Entnahme der fahls an der Wassermüͤhle des ꝛc. N. Folge zu geben, auch in ähn- Mit dem 1. Juni c. werden für die Dauer der diesjährigen Badesaison

gelöscht oder eingenommen zu haben, keine Schifffahrtsabgabe; 1 S d 1 gabe’ Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialie Maf ü gs⸗Materialien nach Maßgabe der für 8 8 satze Sich z 11u1616“ 1 9 Maßgabe der für lichen Fällen nach obigem Grundsatze Sich zu achtetetn. in den x g. Landeck, Bad Reinerz

b) wenn sie löschen oder laden, die Schi 6 schen oder ‚die Schifffahrtsabgaben nur ein⸗ 84 1 Lbauss s Jorschrift zwar 25 nachdem Ladung oder Ballast abgesetzt oder dhec eeats Ehausltre vüste zenden Vorschriften in Bezug auf diese Berlin, den 6. Mai 1863. EEE““ 8 8 272 8 dem Satze entweder zu J. 1. oder zu he. Zug eich will Ich der gedachten Gemeinde gegen Ueber⸗ Der Minister für Handel, Ge⸗ Der Minister für die landwirth⸗ Post⸗Expeditionen eingerichtet. n tst die Badeyrte ] nahme der künstigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Werbe vnd öffentliche Arbeiten. schaftlichen Angelegenheiten. Zu demselben Zeitpunkte werden für diese Orte und für die Badeorte

) vver272 löschen und laden, die volle tarifmäßige Schifffahrts⸗ Recht „zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen 1 e e A. ee 9 Selchow. Salzbrunn und Charlottenbrunn folgende Postverbindungen bestehen: abgabe, des für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗ 1— in2g 1 For Nehn czen Eud d Reinerz Stadt An die Königliche Regierung um eit r ü. 114““ 88