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ondern die chinesische Regierun darf diese der tontrahirenden deutschen Staaten gekauften Erzeugnisse sollen an der ER“ 89, ersten Hebestelle, welche sie auf ihrem Wege nach dem Einschiffungshafen 2) KFupfermünze: C1““ passiren, untersucht und notirt werden. Die Person oder die Personen,
1 Die Ausfuhr chinesischer Kupfermünze nach einem fremden Hafen welche den Transport besorgen, sollen eine von ihnen unterzeichnete Erklä⸗
ist verboten, aber die Unterthanen der deutschen kontrahirenden Staaten rung über die Quantität der Erzeugnisse und den Hafen, in welchem sie ein⸗
fönnen dieselbe unter folgenden Bedingungen aus einem der offenen geschifft werden sollen, übergeben. Sie werden dann ein Certifikat erhalten,
Häfen Chinas nach einem anderen verführen: das bei jeder Hebestelle auf dem Wege nach dem Einschiffungshafen vorge⸗ 1
1 rermu in⸗ der dem Hafen 8 Der Verschiffer muß den Betrag der Kupfermünze, welche er ein zeigt und visirt werden muß. Bei Ankunft der Waare an 5 zluschiffen beabsichtigt, und den Hafen, nach welchem dieselbe bestimmt zunächst gelegenen H b d dem Zollamt dieses B davon An- 198888 geben. Er muß zwei (2) zahlungsfähige Personen als Bürgen, zeige gemacht werden, un aaren können, nachdem der darauf lastende 11887788 m Zollinspektor genügend erachtete Kaution Durchfuhrzoll entrichtet ist, passiren. Bei der Ausfuhr sollen die durch den
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Opium k ne Anwendung/ Waare nach Gutdünken mit Transitzöllen belegen.
Ausfuhr.
Candarin. Candarin.
desgl., ⸗Blech, alte 100 Catties g;gEF Kupfer⸗ und Zinnwaaren .. 8. „ „ Wolle 8 „ Kuriositäten und Antiquitäten 1 5 % Zinnfolie.. 8 ad valorem innober „ .en WaarenU —. 100 Catties ucker, brauner. „ akriben. 8 desgl, weißer „ daß er innerhalb sechs (6) Monaten, vom Zeitpunkte Tarif festgesetzten Zölle bezahlt werden. “ 4 „ desgl., Kandis.. 8 der Klarirung 8. dem nesh ser 8) Hafen der Verschiffung das Jeder Versuch, ein⸗ oder auszuführende Waaren, den obigen 2 4 8 2 Handelsbestimmungen. 1 von demselben ausgestellte Certifikat zurückgeben will, und zwar mit mungen entgegen, durchzuschmuggeln, soll zur Folge haben, daß diese Waa⸗
Lederwaaren, Si jat zescheini der Confiscati nterliegen
Liechees (getro — Erste Bestimmung en . eeiner darauf enthaltenen, unter Siegel ausgefertigten, Bescheinigung ren der onfiscation u ds Weise als Transitwaaren nach In. 3 ¹ ö1 1 * “ “ sb im Hafen der Bestimmun daß die Kupfermünze Waaren, welche auf die angegebene eise a 1 1 Lilienblumen, getrocknetee... c Nicht aufgefuͤhrte Waaren. I“ E1158 1 ser ns Ertiftat nicht einem Hafen deklarirt worden sind, düͤrfen konsiszirt werden, wenn sie ohne
Liliensamen oder Lotosnüsse Artikel, welche in dem Ausfuhrtarif nicht angeführt ind ich aber in l deaselbst angekommen ist. Bringt der Verschiffer d w — Lung-ngan (getrocknete Sl 1 geaa .. bei, so verfällt er in eine dem Betrage der verschifften Kupfermünze Erlaubniß während des Transits verkauft werden. bi pers Certisikate
dem Einfuhrtarif aufgezählt finden, sollen,; ü 1 . s; 8 1 — chzufi desgl, ohne den Stein ... fgejählt finden, sollen, wenne fe⸗ ausgeführt werden, dit. QG gleiche Geldstrafe. Die Kupfermünze soll keinen Zoll zahlen, aber Jeder Versuch, mehr Waaren durchzuführen, als
selben Zölle zahlen, welche i dur Ei 2 8 72 b 6 dFab 1 Marmorplatten ö“ en A. e non durch dem ishhsist agsertah s Ulständige oder theilweise Ladung dieser Münze soll das Fahr⸗ angegeben sind, läßt alle in dem Certifikat aufgeführten Waaren derselben Matten aller Art. 8. 100 Stück
In gleicher Weise sollen die im Einfuhrtari ü CCCDW1““ zeati b welche sich im faßreacf verzeichnet 18. weeß nichtegghgs e 8 zeug, auf dem sie sich befindet, zur Zahlung von Tonmengeldern ver⸗ .“ der Leeanet ceashes fete de “ Einschiffung Mattenbelag, fortlaufend, di Rolle von 40 Dards die Rolle dieselzen Fone öa- “ ihnen auferlegt sind. 1 8 1s vlh en⸗ E“ dee frschengeaa a⸗ “ von Benhachaenechinbe 99 denen die Zahlung der darauf haftenden ö 8 19 1 rtikel, welche sich weder in dem einen noch in dem anderen dieser 8 Die Auskubr nee feemi 8, wo sie auch erzeugt, oder von Transitabgabe nicht nachgewiesen werden kann, und das so lange, bis diese Metallknöpfe .... „
beiden Tarife verzeichnet finden, und auch unter den zollfreien Waaren nicht einheimischen oder fremden Cerealien, Metallfolie
—0] Mace.
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aufgeführt sind, sollen einen Zoll von fünf (5) Prozent ad valorem za len mo sie eingefü * s -e;. immun wohel deß Mlaeipecis zumm Grinde belen vnunr 81 he- “ 1 das enen fenen Hüsan s ednnan⸗ Fremder Handel 8 6s 88n auf Hrund von Pässen. Zweite Bestimmung. vX“ deem anderen gefuͤhrt wereen, schaftge rif bezeich⸗ Man ist übereingekommen der Artikel 8 des Vertrages nicht so Metalldraht vv gen, wie bei Kupfermünze, und gegen Zahlung der im Tarif bezeich beresSersn - Untert der deutschen ontrahiren⸗ — 811 8 - n zlle i Fi ng. verstanden werden soll, als erlaube er Unter hanen der . und inländische Baumwollenzeuge 200 Sve Bacaungjanen. ir Sosßeh⸗ b 8 8 neien Jölgim Haül bol LET“ Cerealien erhoben werden, den Staaten, nach der Hauptstadt von China zu kommen, .“ 8- e. 88 atties S. ℳ 8 “ 1 lwei ien soll, zu treiben. Zu. . — H 4. Mehl, Mais S Biskui 8 8 weine ganze oder theilweise Ladung von Reis und Cerealien soll,3 b E“ giheag⸗ dMas ghtns dgche wien 8 ise 8 1* wücie sich 8809 keine andere Ladung an Bord befindet, das Fahrzeug, Neunte Bestimmung. und Hanfsamen⸗Oel... 8 „ Käse, Butter, Zuckerwaaren. 1 8 8 8 et. I vong V ünze b »urden G 2 f 6 b 8 - en Häfen von Tongt- Münzen erhoben wurden. Oelpapier .. [100 Catties eis ceasgc Hülseneüchtzvund Boznen unser vöö 8e kontrahirenden Man ist übereingekommen, daß die Unterthanen der deutschen kon⸗ Dlüom “ te Bettdeck Bauk lle d 8 d t Silber a Jelatrte Waar zentschen Staaten nicht exportirt werden, doch soll diese Ausfuhr aus trahirenden Staaten zur Entrichtung von einem (1) 8. und bacc (2) ” eppte Bettdecken von Baum . “ . irte Waare 1ee8 1 v 9. inesis Regi wöhnlichen 2* pore, gestepp — wolle das Hunder 8 den anderen offenen Häͤfen gegen Zahlung der im Tarif verzeichneten welche früher von der chinesischen Regierung außer den gewö Z desgl., 2. Qualität 1“ Seife allerz Art. 8 j icht verbunden sein sollen 8 Ländern stattfinden. decken, nicht verbunden ei 8 — Perlen, unechte — ö“ . 8 a Schwefel inn die ant dem Namen Spelter bekannte Zink. Zehnte Bestimmung. ““ dhdeee ,. eech 88 dls Friegsmunition angesehen und dürfen durch deutsce Entrichtung der Zölle in den Häfen. 88 Pfeffermünzblätter.. ..B ëë*ë . 100 Catties Fremder Tabat 8. 1 1 8 werßen g 8 - Verlangen der Der von der Kaiserlichen Regierung zum SAee deg seneen mder Tabak. 8 G 1 ““ F6 B e wird eit zu Zeit entweder se J r v ’ 2 e Unterthanen, Handels bestellte chinesische Beamte wird von Zeit zu Z— Porzellan, feines ... ... “ Cigarren. Frcscen Rehecand beg nnnalhe wane denefsche Erlaubniß⸗ de verschiedenen, dem Handel geöffneten Häfen besichtigen, oder einen 88. desgl., ordinaires .. 8 „ Wein, Bier und Spirituosen. die vor Frifte 9* 9 scher Ge enstände beeß ertheilt werden, ehe das legirten dahin senden. Diesem Beamten soll freistehen, sich Unterthanen er Reis oder Paddie, Weizen, Hirse und andere schein zum Landen solcher Geg s Körnerfrüchte “ „ v.
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führt sein mögen, ist verboten. Aber diese Produkte dür⸗ Abgaben entrichtet sind. 1 Metallwaaren Zollfreie Waaren: de e cachen 1 “ E111u““ das damit befrachtet ist/ der Zahlung der Tonnengelder unterwerfen. Aufhebung der Abgaben, die für die Umprägung der . 2 ., 1„ 8 8* 8 . . Eö “ Zölle erlaubt sein, möge die Ausfuhr nach anderen Häfen von China gefordert wurden, um die Kosten der Einschmelzung und Umpr Fremde Kerzen. zcht eingefü i d f desgl., Ol cccc — „ ufleute nicht eingeführt werden, es sei denn au 9 Hausgeräth. 3 ie nöthi eisati zutse trahirenden Staaten, welche er dazu geeignet hält, auszuwählen, 1 b 3 si daß der Käufer die nöthige Autorisation deutschen kon rahirenden aten, welch 8 ge5 epa⸗ 1“ — 8 da wersch on “ ö nicht erlcubt sein, diese um ihm bei Verwaltung der Zolleinnahmen zu LI; zn. Schmuggelhander Papi 8 zuh 8ge Gebrauch e den Jangtsekiang hinauf oder in andere als die an der See- zu verhindern, die Hafengrenzen zu Fstse ie 8 24 Pagi und Schreibmaterialien. küß China’s eröffneten Häfen einzuführen; auch dürfen sie dieselben TCapitains zu versehen und Leuchtthürme, Shsen. b. v. 8 eeg g b Pes llchatiebidwnaren Faüehh itat 1 küge für Rechnung von Chinesen in das Innere des Landes “ deren Unterhaltung ihm 8 Famnezgenim man 8 el liefern werde 1 88 S W. di — Diese Artikel sollen nur in den Häfen verkauft werden, un an Zusa Fremde Medikamente. Diese Artikel in den Haͤfensdez Eigenthum angesehen Rvision des Tarifes. Piae dge B tgezaasähe l sollen weder Einfuhr⸗ noch zoll “ 1 8 Heben⸗ See 1cn 6 Berengewenedenasas vn rter e 8 u rzo 1 1“ .. ceestaesetzten Bedingungen, unter ge⸗ enwärtige Tari 2 — “ — . e 2 bandlung gegen die hier festgesetzten Bedingu gen, un geg G 1 vr-: u““ 8 un 8 * üͤnzen so 188 1 wenn sie ”-e, dem 18. S chwefel und dem unter dem Namen Spelter bekannten Zink erlaubt Werthveränderungee,⸗ er b ₰ 1““ dülben (2) Phina Zeführt wrem vneerliegen ransitzoll von zwei und einem iit, soll mit Confiscation aller in Rede stehenden Artikel bestraft werden. in Einklang gebracht zu we 8— “ 2 G . 8 9 1 8 . Ein Fahrzeug, welches ganz oder theilweise mit zollfreien Artikeln (Ge⸗ 8 84⁷ 8 1 18 biffen bei ihrer A nkunft u“ (L. S.) päck zum persoͤnlichen Gebrauch, Gold und Silber in Barren und fremde Formalitäten, 8 8 vn brobachten sind. h Fschong⸗[usn. Geldmünzen 8 befrachtet ist, soll zur Entrichtung von Tonnen Mißver gtandniß zu verhüten, ist man übereingekommen, daß “ (CPC. S.) ge verbunden sein, selbst wenn es keine andere Ladung an Bord 84 on vierundzwanzig 124) Stunden, binnen dessen jeder Capi⸗ “ n “ haben sollte. 1 “ 13 des Vertrages seine Papiere dem Konsul übergeben 1 8 “” b Dr 8 88 E and 18 g. 8 8 genblick zu laufen anfangen soll, wo das Schiff inner⸗ 1 üü 8 „, gmenk 8 ö— 8 — men ist. Berli 5. jestät der König haben er⸗ b Die Einfuhr sowohl als die Ausfuhr folgender Gegenstände s die Frist gekonachtundvierzig (48) Stunden gerechnet werden, 68 5 Se 8 ” 8-en len Hechingen ö“ welche der Artikel 20 dieses GG Schiffen im Hafen zu blei⸗ Fehes Faragtcen eeeeee zeitter Klasse des b 9 . 8 48 9„ 4 ₰. b n 8 I 8 „ — 821 deee un Rrlaus, vhnee nen sosen “ . Zolbehörden den Bedürfnissen des Fürstlich Hohenzollernschen Hausordens an den Lonqponesen 8. 8 79 Fanonen, groß und. gal “ 4 H andasstandes oemäß bestimmt werden, soweit dieselben mit gebührender Berlioz, Mitglied des Kaiserlich französischen Instituts, Allerhoö hst⸗ MPahrung der Zolleinkünfte vereinbar sind. vo eg in seben ihre Genehmigung zu ertheilen.
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... „ 2 Rohrstöcke .. das Tausend Rotang, gespaltentet Dc 100 Catties desgl. Waaren.. V1 * „ Samshoo „ „ Sandelholz⸗Waaren 16 das Cattie Schaalen, Orange⸗ . 100 Catties desgl., Pumelo⸗, 1. Qualität... „ 3 desgl., desgl., 2. Qualität „ „ Schildpatt⸗Waaren das Cattie Schinken 100 Catties Schnupftaback... “ „ „ Schuhe und Stiefel von Leder oder Atlas 100 Paar ddesgl., von Stroohb „ „ Schwärmer und Feuerwerk.. .1100 Catties Schwamm oder Agaric „ „ Schwefel⸗Quecksilber, rothes “ „ „ Seegras (Algen, Tang) „ „ Seide: rohe oder gezwirnte... 100 Catties elbe von Szechuen . — „ „ gehaspelte von Dupionds wilde Roh... E““”“ Kokons⸗ 1u1u.“*“ Floret⸗ von Kanto desgl. von andern Provinzen.. Bänder und Zwirn. Seiden⸗Waaren:
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Gewehre von jedem Kaliber. 2 Wahr 5 ndügs und Kriegsgeräthschaften aller ahAuß dieselbe Weise sollen die Orte Fistteane diese Orte sollen “ 1 58 “ stattet sein wird Güter ein⸗ und auszu b 8 8 SSee vbsecr⸗ 8 Hafen gesalte stanmt gemacht werden, damit sie dem Publikum davoen “ Nicht amtlich 11““ 8 K Den Tarifberechnungen liegt die Zneaee zum Seaneg⸗ daß das Ge Kenntniß geben. Besti g “ Pongens, Shawls Schärpen (searfs, “ swicht eines (1) Pikul von hundert (1 ) Katti gleich ist hundertzwanzig Siebente Bestimmung. “ “ 8 ctr 8 Minister⸗Prä⸗ 8 Krepp, Atlas, Gaze b Seer. Gade 8 8 8 (120) Zollpfund siebenundzwanzig (27) Loth ein (i) Quent acht (8) Cents, “ MM Durchfuhrzölle. “ der König nahmen vorgestern den Wortsag des Menaer glasg F x oder sechszig (60) Kilogramm vierhundertdreiundfunfzig (453) Gramm; und MMan is uͤbereingekommeng daß die Tran von ih en sidenten von Bismarck entgegen und besichtigten 281 E 8 — Sammete von Szechuen und daß die Länge eines (1) Tschang von zehn (10) hinesischen Fuß gleich ist Artikel 24 des Vertrages die Rede ist, die H Tarife festgesetz das Lehr⸗Infanterie⸗Bataillon. Gestern empfingen Seine 2 Kajestä Quasten (Troddeln) elf (11) Fuß drei (3) Zoll neun (9) Linien Preußisch oder drei (3) Meter Zölle betragen 1 nen fuͤr die in der zwei Handelsbestimmmng den Oberst⸗Lieutenant von Kessel, Commandeur des 1. Garde⸗Regi⸗ Mützen.. “ fünfundfunszig (55) Centimeter. Ein chinesischer Tschi wird angenommen Fwähnten zollfreien die eine Transit⸗Abgabe von 88b ahg die ments zu Fuß, den Obersten Freiherrn von Lyncker, Commandeur Mit Baumwolle gemischte Stoffe gleich dreizehn (13) Zoll sieben (7) Linien oder dreihundertfünfundfunfzig halben (2 ) Prozent ad valorem zahlen sollen. Kaufmannegi⸗ der Garde⸗ Artillerie⸗Brigaden und den Obersten von Bültzingslöwen, Sesamsaamen ... (355) Millimeter. ““ Fransitzölle berichtigt, wenn sie folgende Bedingungen erfüllt Habea 8 W Nortrag hatten das Militair⸗Kabinet — . 1 Transitzölle b 9 . dem Hafen, von Kommandanten von Wesel. Vortrag hatten de Silber⸗ und Goldwaaren.. “ b 8 Fünfte B estimmung. B“ — Bei der Einfuhr: Dem Vorstande des Zollamtes h Hem salr 868 es zminister. WII Soya ttte d (g bCETCTD1ö1““ welchem aus die Waare dem Innern dersendet; ehffetz, welches die v h li Strohgeflecht — Die Beschränkung des Handels mit Opium, Kupfermünze, Cerealien, Art und Anzahl dieser Waaren, von dem Namen S 8n 5* sie bestimmt Danzig, 11. Juni. Die Kanonenboote „Basilisk⸗ und „Blitz⸗ Steckruͤben (Turn Hülsenfrüchten, Schwefel, Salpeter und der unter der Englischen Benennung selben ausgeladen hat, und von den Namen der Orte, woh⸗ id nachdem welch bis er ihr 8 Probefahrten abhielten werden, dem »Danz. Steinkohlen Spelter bekannten Zinkart, sind unter folgenden Bedingungen aufgehoben: sind, Anzeige gemacht werden. Der Vorstand des Zollamtes wird, 1, welche bish — G 1 S
b . 4 8 — Jas 2 „ CGommando der Lieutenants z. S. ißig 730) Taöls Eingangszoll für das vernedieser Angabe überzeugt und den Betrag der Dampfb.⸗ zufolge, heute unter Kommando der Lieucolen in Ge⸗ Een ge 1) Opium soll von jetzt an dreißig (30) Taë gangszoll f er sich von der Wahrheit diese dem Imp orteur der Waaren ein Transit⸗ Schau und Mac⸗Lean definitiv in Dienst gestellt und sollen in Ge
Pikul zahlen. Der Importeur soll es nur im Hafen verkaufen kön⸗ T tabgaben empfangen hat“ 8 88 han 88 8 g nach de animalischer nen, und in das Innere Chinas soll der Artikel nur von Chinesen “ deansen Certifkat Pisoöhadigen, welches bei allen Hebestellen vorgezeige vaxr. meinschaft mit dem Kriegsdampfer »Adler⸗ eine 8 *³ bae desgl., vegetabilischer v und als chinesisches Eigenthum verfüͤhrt werden dürfen. Dem deutschen visirt werden muß. Keine andere Abgabe irgend einer 8* ken. 1. Mittelländischen Meere machen. Der Bording Nr. 2 gat — . 8 . xe an 788 21 1p 3 Lenfen bes be 899 öaebi taaf hiesre 1 K.-2n 1- chem Theile des Reichs diese Waaren auch gebracht wer en mögen, den Moolen gelegt, um unter Zahlmeister de Haan Materiali 8 ach 5— 1 aeRüeeh as 9 Csenso finden die Bestimmungen . Uansttgebuͤhren au erthobewe die Ausfuhr: Die im Innern von China von einem Unterthanen Stralsund zu “ 8
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