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tur⸗Assessor vom III, zum II. Armee⸗Corps, Mann, Inte peetug⸗ Kflester vom VII. zum IV. Armee⸗Corps, Pobisch, Intendantur⸗Assessor vom V. zum VI. Armee⸗Corps versetzt. Horion, Intendantur⸗Referendarius von der Intendantur des VIII., Ghrhardt, ntendantur⸗Referendarius von der Intendantur des I. Armee⸗Corps, zu überzähligen Intendantur⸗Assessoren
ernannt. Kopstadt, Intendantur⸗Seeretair von der Intendantur des
VIII. Armee⸗Corps, die nachgesuchte Entlassung aus dem Intendanturdienst
ertheilt. 8 6 1 Mas. In 161 11 8 h 6t 1„ *
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* Zoeller, Hauptm. vomn See⸗Bataillon, mit Pens. zur
99 ;88 Dr. Wenzel, und Marine⸗Arzt 2, Klasse befordert. F
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Preußen. Berlin, 20,. Juni. Der Austausch der Rati⸗ sicattons⸗Urkunden der unter dem 28. März d J mit Belgien ab⸗ geschlossenen Verträge, nämlich des Schifffahrts⸗Vertrages nebst dazu gehörigem Protokoll und der Uebereinkunft wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst, ist heute von dem Minister der auswartigen Angelegenbeiten, Herrn von Bismarck, und dem hiesigen belgischen Gesandten, Varon Notbomb, bhier bewirkt worden. W 16
1 . 8 . n . 6 7 19 8 “
Frankfurt a. M., 19. Junsd tagssitzung haben Lvie telegraphisch gemeldet) die vereinigten bolsteini⸗ schen Ausschüsse Bericht erstattet Ihre Schlußantrage gehen, wie das »Frankf. JI⸗ vernimmt, dahin: *1) die Königlich dänische Re⸗ gierung außzufordern, die Verordnung vom 30. März außer Wirk⸗
samkeit zu setzen und der Bundes⸗Versammlung binnen sechs Wochen
Anzeige zu erstatten, daß die dänische Regierung zur Einfübrung 8 & 2 ö 8 1 98 8 1 1 8 2 8 einer entsprechenden Verfassung für Holstein die ersorderliche Ein⸗
leitung getrossen habe; 2) von diesem Beschluß der Königlich dänt⸗
schen Regierung durch den Bundestagsgesandten Kenntniß zu geben, und zugleich Oesterreich und Preußen zu ersuchen, diesen Beschluß in Kopenbagen wegen seiner Beziehungen zu Schleswig mitzutheilen; 3) inzwischen die vereinigten Ausschüsse mit dem Vorschlag der Maß⸗ tegeln zu beauftragen, welche im Falle der Weigerung der dänischen Regierung zu ergreifen waͤren.⸗ Die Abstimmung uͤber diese An⸗ räge erfolgt in drei Wochen. Der dänische Gesandte bebielt seiner Regierung eine Erklärung vor.
Oesterreich. Wien, 19. Junt. Gestern versammelte sich der gesamumte Reichsrath in der Hosburg und stellte sich im Ceremo⸗ mien-Saale auf, die Mitglieder des Herrenhauses zur Rechten, die des Hauses der Adgeordneten zur Linken. Der Erzherzog Karl Ludwig, als Stellvertreter des Kaisers dei der feierlichen Eroͤffnung des Reichsrathes, degad sich demnächst unter Vortritt der Minister und Hofkanzler und der Erzherzoge in den Ceremoniensaal. Ein auf dem ußeren Burgplatze aufgeselltes Bataillon gab in dem Mo⸗ mounte, mwo Sc. Kaiserliche Hoheit die inneren Gemächer verlassen datten, eine Gewchrsalrve. Im Saale angelangt, stellten die Mimister und Hestanzler sich auf der linken Seite an der Estrade des Thrones auf, die Erzhberzoge nahmen die Stellung auf der Eirrade felbst. Sc. Kaiserliche Hobeit aber bestieg den Thron, ließ * nieder, dedeckte sich und hielt die nachfolgende auf telegraphischem Wegr schon im Auszuge mitgetheilte) Eröffnungsrede:
„Gerhrte Mitaleoder des Nrichsratdes! v
Se. Maichat der Kaiser daben mir den Auftrag zu ertheilen gerubt, die meite Sceüfion des Rrichsnathes in AMüerhöchstseinem Namen zu eröffnen und die grehrten Mitgkieder desselden willkommen zu heißen.
Frendig vollziehe ich den mhrrnrollen Auftrag, der mir geworden, und begrüßt duüt um mith vorsemmaltrm Erzberfoge Prinzen des Kaiserlichen Hamses umd die bnchmüäürdigsten, crlauchten und gerhrten Herren von beiden ZSäunsern des Reichsmcrthes
Eine turze Frist ist ubgelnufen, seit die Landtage ihre schürfsccn haben, melche umättsst den Wimschen und Bedürfnissen der einzelnen
An uübhrr Würksuamkrit die Erfüllumng jencr größeren Aufgaben zu knüpfen malht uns der Fürftage um Wohlfahrt und Gedriden des Gesammtrteiches onpirmingem, finden Süt fich, gerhrir Mitglitder dos Reichérathes, zum zweiten Mallt den Bestimmungen der Verfassung gemüß vier vertinigt.
Mit Befricdigung kimnen wir auf diese in ungestörtem Wechsel sich milsum ongünponde Thätigkeit der Landtage umd der Vertretung des Reiches Blicken unferen Stacttsgrundgesetzen innemohmt, im der nothaendigen Einheit de Gunzen Hie muüglichft frrie umt selbstständige Bewegung seimer Theile z bemuhren.
242 21 8.
Nathbem Hurch nas Katfrafiche Meskript vom 21. Apuil d. J. auch der
Landtag des Grofffirrhermheeee Sn einberufen wonden ist. ffndet sich zunter ven Königreichen vum Limpern „ welche Oesterrrichs Soaepter ver⸗ tinigt, Kemes mehrt, vam mtht nir Bahm pur Theilnahme an den Verathun⸗
8 ““
Marine⸗Aerzte. E1XX“ Durch Allerhöchste Ordre vom 11. Junic.
In der gestrigen Bundes⸗
gen der gemeinsamen Angelegenheiten erßffnet wäre, welche durch das Di⸗
plom vom 20. Oktober 1860 und das Patent vom 26. Februar 1861 der Reichsvertretung vorbebalten sind,
Lassen Sie uns hoffen, daß sene Ueberzeugungen über die Mittel und Wege zu dem von Allen sehnlichst⸗ gewünschten Ziele, von welchen jüngst ein loyaler Ausdruck von den sfernen Grenzen des Reiches an die Stufen des Thrones gelangt ist, mit siegreicher Kraft sich weiter und weiter ver⸗ breiten und zum allgemeinen Heile sich bethätigen werden
Ueberschauen wir die Verhältnisse des Kaiserstaates, so werden wir uns ermuthigt fühlen, mit Zuversicht an dem begonnenen Werke auszuharren und vertrauensvoll den kommenden Zeiten entgegenzugehen.
Unter den Gegnungen eines ungestörten Friedens hat der Reichsrath seine erste Session geschlossen; sie beglücken uns beim Beginne der zweiten und es wird fortan der Wunsch und das Ziel der eifrigsten Bemühungen der Regierung Sr. Majestät sein, sie ferner ungetrübt bewahren zu koͤnnen.
Gesichert und geschirmt durch freiheitliche Institutionen sehen wir auf allen Gebieten des geistigen und materiellen Lebens eine regere Thätigkeit sich entfalten, des Reiches Kraäͤfte in rascherer Entwickelung begriffen, sein Ansehen und seine Machtstellung sich mehr und mehr befestigen.
Fassen wir die Lage der Finanzen ins Auge, so zeigt sie uns befriebi⸗ gende Fortschritte auf jener Bahn, welche zum Zwecke ihrer vollständigen Regelung eingeschlagen worden ist.
Der Sstaatskredit und die Landeswäbrung erfreuen sich einer entschtede⸗ nen Besserung und die günstige Finanzgehahrung des laufenden Jahres ge⸗ stattet es, keinen Gebrauch von jenem austerordentlichen Krebite zu machen, welcher im Betrage von 12 Millionen Gulden zur vollständigen Heckung des veranschlagten Jahres⸗Hesizits bewilligt worden war
Dem Staäatsvoranschlage, der Ihnen zur Prüfung und Feststellung vorgelegt werden wird, ist eine veränderte Einrichtung gegeben worden, welche den Zwecken der Uebersichtlichkeit und der genaueren Kontrole, so wie den bei⸗ der vorfährigen Berathung laut gewordenen Wuünschen entspricht, Perselbe umfaßt wegen des für zweckmäßig erkannten Ueberganges von dem bisberi⸗ gen Verwaltungssahre zum Sonnenjahre für dieses Mal eine vierzehnmonat⸗ liche Finanzperiode.
Bei dem Entwurfe des Budgets wurde das Gebot möglichster (par⸗ samkeit nicht auster Acht gelassen
Nichtsdestoweniger erfordern die Uebergangszustände, in denen wir und besfinden, und die Nothwendigkeit einer möglichst raschen, vollständigen Her⸗ stellung des Gleichgewichtes im Staatshaushalte und der Landeswährung noch immer bhedeutende Opfer b
Um die daraus hervorgehenden Lasten für die Zukunft zu erleichtern, und um den volkswirthschaftlichen und sinanziellen Pebürfnissen gerecht zu werden, haben Sie eine den geanderten Zeitverhältnissen entsprechende Rege⸗ lung der direkten Besteuerung schon in der vorfährigen Gession als noth⸗ wendig erkannt
Die Regierung Sr. Majestät wird daher eine, das SZystem der direkten Besteuerung umfassende Vorlage von Gesetzentwuͤrfen an cie gelangen lassen, welche Ihrer erleuchteten und reiflichen Erwaͤgung empfohlen sein möge
Sec. K. A. Apostolische Majestaäͤt wünschen und erwarten, daß die Finanzvorlagen, sobald sie an das Haus der Abgeordneten gelangen, geprüft und in vorbereitender Weise berathen werden, indem bis zu dem Zeitpunkte, mit welchem die Beschlusssassung eintreten kann, die Theilnahme der Ab⸗ geordneten des Großfürstenthums Siebenbürgen an den Berathungen des Reichsrathes in dieser Session sich gewärtigen läßt. Mehrere andere Gesetz⸗ Entwuͤrfe, denen Sie eingehende Würdigung angedeihen lassen werden, sind auf die Hurchführung der zunaͤchst als nothwendig erkannten Reformen auf wichtigen Gebieten des Staatslebens, insbesondere auf senem der Justizpflege gerichtet.
Der allseitige Wunsch, diesen Umgestaltungen in nächster Zeit schon Eingang zu verschaffen, mußte die Aufmerksamkeit der Regierung auf die formelle Seite der Berathungen lenken, welchen die betreffenden Gesetz⸗ Entwuͤrfe zu unterziehen sein werden.
In den guünstigen Erfahrungen anderer Staaten über die Zweckmäßig⸗ keit aines von dem gewoöhnlichen Geschäftsgange abweichenden Verfahrens bei der Berathung umfangreicher Vorlagen und in der Thatsache, daß auch im Schooße des Reichsratbes im Laufe der vorigen Session die Frage einer solchen Geschäftsbehandlung angeregt worden war, hat die Regierung Sr. Majestaäͤt die Aufforderung erblickt, den Entwurf eines dieselbe regelnden Gesetzes in dieser Session einzubringen.
Unter den zu einer solchen Behandlung geeigneten Vorlagen darf vor Allem der Entwurf einer neuen Strafprozeß⸗Ordnung erwähnt werden, welcher Ihre erhöͤhte Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen wird.
Festhaltend an den bewährten Grundlagen der Strafprozeßordnung vom Jahre 1850 räumt er der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit des Ver⸗ fahrens und dem Anklageprinzipe volle Geltung ein, weist die richterliche Entscheidung wieder an die von jeder Beweisregel entbundene freie Ueber⸗ zeugung und bietet die Möglichkeit, in jenen Ländern, in welchen die noth⸗ wendigen Vorbedingungen für die Einführung der Geschwornengerichte er⸗ füllt erscheinen, dem Wahrspruche derselben alle wichtigeren Fälle zu über⸗ lassen.
Sie werden in ihm zugleich jene Vereinfachung und Abkürzung des Verfahrens finden, welche mit der beabsichtigten Erhöhung des Schutzes der persönlichen Freiheit und Sicherheit verträglich ist.
Auch auf dem Gebiete des Civiljustizverfahrens macht sich das Be⸗ dürfniß von Reformen mehr und mehr geltend.
Die Verhandlungen der Bundeskommission zur Herstellung einer allge⸗ meinen deutschen Civilprozeßordnung, welche in erfreulichem Fortschreiten be⸗ griffen sind, kommen demselben in erwünschter Weise entgegen.
Nachdem die angedeuteten Umgestaltungen nicht ohne entsprechende Aen⸗ verungen im Organismus der Gerichtsbehörden vor sich gehen können, mit welchen eine neue Organisation der politischen Verwaltung in Verbindung steht, so werden Ihnen Gesetzentwürfe über die Grundsätze ihrer Durchfüh⸗ rung vorgelegt werden⸗
Die täglich mehr fühlbaren Mängel des bisherigen Konkurs⸗ und Aus⸗
gleichverfahrens haben es der Regierung als unabweisliches Gebot erscheinen
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lassen, ohne Högennng den Entwurf einer neuen Konkursordnung, in wel⸗ cher sar die Rechtssicherheit uͤberhaupt wie insbesondere für den Realkredit erhöhte Vorsorge getroffen und die möglichste Beschleunigung und Verein⸗ sachung des Renlgtene angestrebt ist, Ihrer Beurtheilung und Beschluß⸗ sassung anheimzu ellen. —
Jur Ergänzung des Gemeindegesetzes wird Ihnen der Entwurf eines Heimatbgesehes vorgelegt werden, wodurch zugleich der ausdrückliche Wunsch mehrerer Landtage seine Befriedigung findet. Durch dasselbe werden Fragen, welche in die Rechte Einzelner, so wie in jene der Gemeinden tief eingreifen und bisher zu Zweifeln reichlichen Anlaß boten, ihre gesetzliche Entscheidung finden, an Geehrte Mitglieber des Reichsratbes! Mit jener aufopfernden Hin⸗ gebung, welche Sie in der ersten Session zu bewähren Gelegenheit hatten, werben Sie an die bebeutsamen Aufgaben gehen, welche in ihre Hände ge⸗
gie Gnade und Huld des Monarchen geleiten Sie — mit berechtigter
Fheilnahme folgen Ibren Schritten die Völker, deren Wünschen und Be⸗ vürfnissen Sie Ausdruck geben mit offenem Vertrauen kommt Ihnen die Regierung entgegen.
Se. Majestät hegen die zuversichtliche Erwartung, daß sie auf Ihre pa⸗ triotische Unterstützung rechnen können.
Moöge der Schutz des Allmächtigen üher Ihren Bemühungen walten, daßt sie fortan fruchtbar seien für das Gedeihenf, die Macht und die Ehre des Reiches
Ein dreimaliges begeistertes Hoch, berichtet die »Wien. Ztg.“« solgte der Verlesung der Rede, von deren einzelnen Stellen insbeson⸗ dere jene, welche sich auf die Theilnahme Siebenbürgens an dem Verfassungsleben des Reiches, auf die ungetrübte Wahrung des Frie⸗ dens und auf die Erweiterung und Befestigung des Ansehens und der Machtstellung der Monarchie beziehen, mit lebhaften Zurufen begrüßt wurden. Hierauf erhob sich Se. Kaiserliche Hoheit und ehrte in der oben angegebenen Weise in die inneren Gemächer zu⸗ rück. In diesem Momente wurde wieder eine Salve abgefeuert.
Im Stadtrath von Iriest wurbe, der »Wiener Z.“ zufolge, in der Sitzung vom 17, d. ein Kaiserliches Reskript verlesen, mittelst dessen das Majestätsgesuch wegen Conscriptionsbefreiung abweislich beschieden, die Rekrutirung für dieses Jahr jedoch nachgesehen wird,
nit dem Beifügen, daß, falls das Contingent nicht durch Freiwillige edeckt werde, die abgängige Zahl nächstes Jahr nachzutragen sei. 8 Niederlande. Aus ben Haag, 18. Juni. Der Handels⸗ vertrag mit der Schweiz ist, telegraphischer Mittheilung der ⸗Ind. Belge“ zusolge, von der Zweiten Kammer mit 34 gegen 17 Stim⸗ nen verworfen worben, weil er die schweizerischen Juden nicht mit⸗ nbegreift. Großbritannien und Irland. London, 18. Juni.
Zum Empfange Ihrer Majestät der Königin von Preußen sind auch ber Graf und die Gräfin Bernstorff nach Dover gereist. Alljährlich um diese Zeit giebt der Lordmayor von London dem gesammten Ministerium ein glänzendes Bankett, zu dem eine mehr ils gewöhnlich große Zahl von Gästen geladen wird. Für dieses Lahr fand diese Bewirthung im Mansionhause gestern statt. Als Vord Palmerston an der Seite seiner Gemahlin erschien, scholl ihm nus dem Kreise der großen Versammlung der lebhafteste Zuruf ent⸗ gegen. Die meisten Minister, wiele auswärtige Gesandte und sehr viele Parlamentsmitglieder, im Ganzen ungefähr 200 Personen, vohnten dem Mahle bei. Den Toast, der bei Tische auf die Ver⸗ treter der fremden Mächte ausgebracht wurde, beantwortete der tür- ische Gesandte, Herr Mussurus, in französischer Sprache. Er sehe, bemerkte derselbe, daß „hier Alles rosenfarben seie, und er wünsche, »daß die englische Glückseligkeit sich im Interesse der Regie⸗ rungen und zum Wohlsein der Völker⸗ überall hin verbreiten möge.⸗ (Beifall.) Auf den türkischen Gesandten folgte Lord Palmerst on, lachdem der Lord⸗Mayor auf die Gesundheit des Premiers und der übrigen Ministern getrunken hatte. Lord Palmerston sagte: »Indem ich mich an Sie, als den Vertreter dieser großen Handels⸗ netropole der Welt, wende, glaube ich, Ihnen zu dem gesunden und ge⸗ deihlichen Zustande des englischen Handels Glück wünschen zu können. Es giebt im Menschenleben Schwierigkeiten, die aus der Ferne größer scheinen, als wenn man ihnen aus der Nähe dreist die Stirn bietet. Jahre lang glaubte man, daß ein Ausbleiben der Baumwollenzufuhr den Bankerott Englands zur unvermeidlichen Folge haben würde. Dies Unglück ist über uns hereingebrochen. Wir haben es uüberlebt, und obgleich es unleugbar in einzelnen Theilen des Landes von einem großen und schweren Nothstande begleitet war, so schätzen wir uns doch glücklich, zu sehen, daß im Ganzen genommen unser Handel kaum eine Verringerung erlitten hat, und daß die Staatseinnahme sich, trotz jener Drangsal, in so guter Verfassung befindet, daß die Regierung sich in Stand gesetzt sah / bedeutende Steuerermäßigungen vorzu⸗ schlagen. Nun, Gentlemen, die nationale und kommerzielle Wohlfahrt hängt großentheils von der Fortdauer des Friedens ab, und obgleich noch Fragen in der Schwebe sein mögen, die einen ernsten Charakter haben, dürfen wir, wie ich zuversichtlich glaube, uns schmeicheln, daß diese Fragen einer freund⸗ schaftlichen, befriedigenden und friedlichen Lösung auf dem Wege der Unter⸗ handlung, anstatt durch die Entscheidung der Waffen, fähig sind. Unser Land darf sich rühmen, daß seine Beziehungen zu allen anderen Nationen Europa's — ja und auch Amerika's, trotz einiger kleinen weniger liebsamen Gefühlsergüsse — freundlicher Natur sind; und es giebt zwei Mächte, von deren Freundschaft und Einverständiß oder von deren Mißhelligkeiten und Feindschaften die europäische Friedens⸗ oder Kriegsfrage bauptsächlich ab⸗ hängt; ich meine England und Frankreich. Ich schätze mich glücklich, sagen
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zu können, daß in Bezug auf all jene großen Fragen, von denen Krieg und Frieden abhängen, sei es im fernen Westen oder Osten, das offenste
Recht, dieß
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und ehrenvollste Einvernehmen zwischen den Regierungen von England und Frankreich herrscht. Die großen Interessen dieser zwei wichtigen Länder müssen identisch sein, Und die Reglerungen beider sad erleuchtet genug, zu wissen, daß sene Interessen in derselben Richtung llegen. Ich halte B⸗ Mylords und Gentlemen, daß die Gegenwart des Baton Gros unter ung, des Vertreters des Kaifers der Franzosen in London, ein Unterpfand för , Aufrichtigkeit der Allianz zwischen den beiden Ländern ist. Ich hege bie Zu⸗ versicht, daß keine Wolken am Horizonte hängen, vie nicht Rrsch süldem Urit sich verflüchtigen können, und was für Fragen auch noch in der Schweße sein moͤgen, — ich mache kein Hehl daraus, daß Fragen von großer Mich⸗ tigkeit in der Schwebe sind — so hoffe ich doch, daß Untethanblungen, vie nach den Prinzipien des Rechts und der Gerechtigkeit gepflogen werden, zmu einer glücklichen Lösung führen mögen, und daß sich nichts . wind, was geeignet wäre, den Fortschritt der Nationen in Gesittung, Gewertzslest, Kunst und Bildung aufzuhalten.« (Lauter Beifall.) 4
Den Toast auf das Haus der Lords beantwortete der Herzog von Argyll, den auf das Haus der Gemeinen Herr J. M. Gibson, den auf die Flotte der Herzog von Somerset, den auf bie Atmes⸗ der Graf de Grey und Ripon, den auf die freiwilligen Schützen⸗ Corps der Viscount Bury. Schließlich brachte Graf Russell vie Gesundheit der Lady⸗Mayoreß aus.
Graf Russell hat dem britischen Geschäftsträger in Brasilien, Herrn Eliot, in einer vom 6. Juni datirten Depesche die erwatteten Weisungen, nämlich den Befehl zur Abreise, ertheilt. Er sagt dabei, nach einer Beziehung auf die Korrespondenz mit Moreira, dem bra⸗ silischen Gesandten in London, der unlängst England verlassen hat⸗
»Ihrer Majestät Regierung konnte, nach Prüfung bes Sachverhalts, keinen Grund finden, Ihrer Majestät Vertreter in Brasilien Herrn Ceistie, oder Ihrer Majestät Admiral in den brasilischen Gewässern w. 8 der Art und Weise, wie die ihnen ertheilten Weisungen au 86 führt wurden, zu tadeln. Der Befehl, Repressalien zu 221 8 fen, wurde erst gegeben, als die brasilische Regierung vollauf Zeit getatzt batte, die Folgen einer Zurückweisung der sehr gemätzi ten und Forderungen Englands ernstlich zu erwägen; und als der ien⸗Be 72 zur Ausführung kam, wurde Sorge getragen, um jeden Kampf und jede Gefahr eines Blutvergießens bei Erfüllung einer peinlichen Pflicht zu ver⸗ meiden. Ihrer Majestät Regierung hatte keinen anderen Zweck, als ff Leben und Eigenthum ihrer Unterthanen, die das Unglück haben, an der brasilischen Küste Schiffbruch zu leiden, einige Sicherheit umnd den Personen britischer Schiffs⸗Offiziere auf brasilischem Boten Ale gebührende Achtung zu verschaffen. Wenn es im Lause diesex Per⸗ handlungen nöthig wurde, brafilische Schiffe in brafilischen Gemwässerm mec⸗ zunehmen, so war diese Nothwendigkeit sowohl Bemeggrund mir Gyenge dessen, was Ihrer Majestät diplomatische und Marinebets⸗ gechan gaben. Da aber die brasilische Regierung die Beweggrunde der britischem Fagarang mißverstanden und die Beziehungen abgebrochen hat, so erbaltem Sie zies Weisung, Ihre Pässe für sich und alle zu Ihrer Misson gehörigen Serren zu verlangen und von Brasilien abzureisen. Sie werden die Archbe er Obhut des britischen Konsuls, Herrn Westwoot, übergegen Ich wünsche, ich könnte beifügen, daß Ihrer Majestät Keggemmg im allen anderen Beziehungen, mit Ausnahme dieses neulichen Strartfrllesnh, Grund habe, mit dem freundlichen und zuvorkommencen Werfulten vre brasilischen Regierung zufrieden zu sein. Es ist jedoch offenkunamng, daf vr Regierung von Brasilien seit langer Zeit die Gewohabheit hut, de min aun den diplomatischen Agenten Ihrer Majestät in Braffltem gemucrnen, Bure stellungen unbeachtet zu lassen; und als ein Bersgiel umter andenem müge
erwähnt werden, daß 6 zwischen dem 19. Deiember 18610 nas ven Iüun
April 1862 an die brasilische Regierung gerichtete Natem, memm aut ene ignorirt, doch jedenfalls ohne befriedigende Antwerr ges siecem IusG
Diese auf die Weisung der britischen Regierung 5—— NI ten ersuchten die brasilische Regierung um Ausweist Ar Drll. und um Aufklärung über die Lage einiger Tausende vem Mugemn. die an Bord von Sklavenfahrern gefangen worden waren umnd mach en Ausspruch der gemischten Kommission, die vor Jahren in Riec soß im Ftriꝛ ⸗ heit gesetzt werden sollten, aber, wie man guten Grund jm Mrufmern gar. noch 88 Augenblick, dem Gesetz zuwider und mit Verlagung arerrrsee mäßiger Verbindlichkeiten, in Knechtschaft gehalten werdem. Irer Mazfitäat Regierung hofft, daß die Regierung Brasiliens in zarm kümftgren Baertterx mit Großbritannien, gleichviel durch welchen Kanal demfahn ftrtfindan icd der zwischen Regierungen üblichen Artigkeit beüregm mirm, u witr mle daß die brasilische Regierung ohne weiteren Vernug üra Aürftdr ürge dde besten Mittel, zur Erledigung der lange schwetendem Fomrmerngen ne actar gen, frei und offen mittheilen wird.«
Der biesige Agent der konföderirten Stantem Nau Nürmmerite Herr J. M. Mason hat einen Briestrecheal der Drffentitcktet tver⸗ geben, der aus zwei an ihn gerichteten Scherittum deññ Frerr M. T Conway und seinen Antworten auf dieseltem geitat. Ir Wentuc schreibt an Herrn Mason am 10 d. elgmdremnmtzer.
»Ich bin bevollmächtigt, im Naman der Füttrer vrr Amntkrarerctneder Amerika's, welche mich hierher geschitt zater, vügener Mroretrimn zu markn. Wenn die sich lso nennenden kenföderemm Smrtten Vnneriene vinndineen wollen, die Negersklaven in diesem Stranem zi zemastpiren irn der Wes daß diese Emancipation und iter sofertger Sinfihrum dnnch ine Freinhnhee europäische Kommission garanmen und viern Uurreicaet aanger Wrnvsh uet ständigen Ausführung gestattet werde, m merdeh dee⸗ ptbrigan Anddde Führer der Antisklavereiparten der Meedsstnten ül8g drver Fereuun. des Krieges seitens der NeFierumg da Weretasoeti Szaeken evntgegenßeen und, da sie den größeren Theil der Mreittt ih eshe, bbbn in Eeerctee durch sofortige Zuröckhethang feden Art veen dehhsteecähese ne⸗ Doyr ddes Krieges herbeifüdhren. Ich dänhe Die, mitt nereKern vestzatherlrn vr Sir persoͤnlich Ihren Einstaß Foa Gmertttat ains. KeiRechm enre Fridnins wind de. Unabhängigkeit des Südens Qulf Dder winsesthn Wiüwwoͤkehe Nir Pwahneinsnoes der Sklavch leihden Melen Wier mezpe eergthe, Naixmwhihhsktzichfeit Beimßt . Verschle⸗ vchen wind wte Wonhwiite Peoenkh. vnke