1258 stimmte Erzeugnisse, mit Ausnahme der Lumpen, bei ihrer Ausfuhr vom 1. k. M. ab gleich den aus Großbritannien herkommenden oder Das Nähere über diese Behandlung ergiebt die in Nr. 20 des Preußischen Handels⸗
dorthin bestimmten Waaren behandelt werden.
archivs abgedruckte Zusammenstellung.
Die aus derselben ersichtlichen vertragsmäßigen Zollsätze kommen, so lange der allgemeine belgische Zolltarif noch in Kraft steht, dann nicht in Anwendung, wenn bei der Einfuhr in Belgien die Abferti⸗ gung nach dem allgemeinen Zolltarif in der Zolldeclaration ver⸗ langt wird. Wird die Abfertigung nach den vertragsmäßigen Zoll⸗ sätzen in Anspruch genommen, so muß bei der Einfuhr dem belgi⸗ schen Zollamte deren Ursprung nachgewiesen werden und zwar durch Vorlegung einer vor einer Behörde am Orte der Versendung abge⸗ gebenen Erklärung oder einer von dem Vorstande der zuständigen Zoll⸗- oder Steuerbehörde ausgefertigten Bescheinigung, oder einer von dem in dem Versendungsorte oder Verschiffungshafen residiren⸗ den belgischen Konsul oder Konsular⸗Agenten ausgefertigten Be⸗ scheinigung. Die von den Zoll⸗ und Steuerbehörden zu ertheilen⸗ den Ursprungszeugnisse sind nach dem beiliegenden Formular (a) aus⸗ zustellen. Die zuständige Zoll⸗ oder Steuerbehörde ist dasjenige Zoll⸗ oder Steueramt (Hauptamt, Nebenzollamt, Unter⸗Steueramt), aus dessen Bezirk die Versendung erfolgt.
Von den bei der Einfuhr in Belgien zu beobachtenden Bestim⸗ mungen sind sämmtliche Handelskammern und kaufmännische Cor⸗ porationen in Kenntniß gesetzt. Zur Belehrung der Betheiligten, soweit sie etwa in einzelnen Fällen erforderlich sein möchte, be⸗ merke ich Folgendes:
Die Zolldeclarationen für die Einfuhr in Belgien müssen alle ur Zollerhebung erforderlichen Angaben enthalten. Sie müssen aher sowohl die Beschaffenheit, die Gattung, die Qualität, die Her⸗ kunft und die Bestimmung der Waare, als auch, je nach dem zur Anwendung kommenden Verzollungs „Maßstabe, das Gewicht, die Stückzahl, das Maß oder den Werth derselben angeben. Bei der Verzollung der nach dem Werthe zollpflichtigen Waaren wird der Zollerhebung der Werth am Orte des Ursprungs oder der Fabrika⸗ tion mit Hinzurechnung der zur Einbringung nach Belgien bis zum Orte der Eingangsabfertigung erforderlichen Transport⸗Ver⸗ sicherungs⸗ und Kommissionskosten zu Grunde gelegt. Die⸗ fer Zollwertb muß in der Declaration angegeben und es muß derselben eine von dem Fabrikanten oder Verkäufer berrührende Faktura beigefügt werden, welche den wirklichen Preis
enthält. Befindet sich am Orte der Bersegdung. ein belgischer Konsu enthält. findet üch s isi wumferoen biese Faimbelgisch ’’
vorzulegen. Wenn die Königlich belgische Zollbehörde den deklarirten Werth für unzulänglich erachtet, so ist sie berechtigt, die Waaren zu behalten gegen Zahlung des deklarirten Preises mit einem Zuschlage von Fünf vom Hundert an denjenigen, welcher dieselben eingeführt hat, oder die Abschätzung durch Sachverständige zu verlangen. Diese Befugniß steht auch dem Einbringer zu, wenn die Zollbehörde das Vorkaufsrecht ausüben will. Das alsdann zu beobachtende Verfah⸗ ren ist speziell vorgeschrieben. Ist der von den Sachverständigen er⸗ mittelte Werth um Zehn vom Hundert höher, als der deklarirte, so tritt zur Strafe eine Erhöhung des Eingangszolls um die Hälfte des Betrages ein. 8 Ew. Hochwohlgeboren veranlasse ich, die Zoll⸗ und Steuer⸗ ämter Ihres Verwaltungsbereichs schleunigst mit der geeigneten An⸗ weisung zu versehen. Z14“ Berlin, den 20. Juni 1960.
Der Finanz⸗Minister.
sämmtliche Herren Provinzial⸗Steuer⸗ Direktoren und die Königlichen Regie⸗ rungen zu Potsdam und Frankfurt a. O.
Ursprungs⸗Zeugniß.
wohnhaft zu.. erklärt hiermit, daß die nachstehend an reich Belgien bestimmten Waaren:
zollvereinsländischen Ursprungs sind. den
B. Beglaubigung des Ursprungs. Die Abstammung d vorstehend zeich frei Die Abst g der vorstehend bezeichneten Waaren aus dem freien Verkehr des Zollvereins wird hiermit bescheinigt. 18..
Firma des Zoll⸗ (Steuer⸗) Amtes.
gen, Fürst Radziwill, nach Magdeburg.
nach Münster. Der General⸗Major
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst von Pleß nach Pleß. Se. Durchlaucht der General der Infanterie, Chef des Ingenieur⸗ Corps und der Pioniere und erster General⸗Inspecteur der Festun⸗
Se. Excellenz der Staatsminister und Minister des Krieges und der Marine, General⸗Lieutenant von Roon, nach Danzig. 8 Se. Excellenz der General der Infanterie und kommandirende General des VII. Armee⸗Corps, Herwarth von Bittenfeld,
und Commandeur der 29. Infanterie⸗
Berlin, 22. Juni. gnädigst geruht: Dem Decernenten
Capitain Koehler, die
ertheilen. 6 b „
Se. Majestät der König haben Aller⸗ im Marine⸗Ministerium, Kor⸗ vetten⸗Capitain Henk, und dem Ober⸗ Werft⸗Direktor, Korvetten⸗ Erlaubniß zur Anlegung des von des Fürsten zu Schwarzburg⸗Sondershausen Durchlaucht ihnen ver⸗ liehenen Fürstlich schwarzburgschen Ehrenkreuzes zweiter
1863 auf der Königlichen
trikulirten Studirenden.
Davon sind abgegangen Es sind demnach geblieben ......
daher Die evangelisch⸗theologische Fakultät „ Inlörd . Ausländer
Die katholisch⸗theologische Fakult
Die juristische F ählt juristische Fakultät zählt Ausländer
Die medizinische f .. e medizinische Fakultaͤt zählt Ausländer
1 Die philosophische Fakultät zählt ...
Von Michaelis 1862 bis Ostern 1863 sind gewesen .
Summarische Uebersicht der im Sommer⸗Semester Rheinischen Friedrich⸗ Wilhelms⸗Universität zu Bonn anwesendenimma⸗
F
11
191
Seit Anfertigung der Uebersicht des vorigen Semesters sind hinzugekommmenmee . 168
Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt
891 66 1
67
Inländer. 204 Ausländer
204
Inländer. 145.
21
166 Inländer. 122
ermname
22
Inländer. 227 Ausländer 105
8 392
4. der landwirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf angehören
Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die versität als zum Hören der Vorlesungen Hospitanten 1 Nicht immatrikulirte Pharmaceuten
8
8 Gleiche Summe 891
uUnter den Studirenden der philosophischen Fakultät befinden
sich achtzehn Inländer, welche nach §. 36 des Reglements vom Juni 1834 immatrikulirt wurden, und ein und sechzig, welche
Uni⸗
berechtigte
Nichtamtliches. 1
Preußen. Berlin, 22. Juni. vom 19. Juni hat der »Staats⸗Anzeiger⸗
erhalten:“ Ihre Majestät die Königin hat sich am
fahrt nach Mitternacht erfolgte. — Seine
Windsor entgegengesandten Personen vor. Am
(Stempel. Unterschrift.
Im Laufe des Tages statte — — 18 8 8
Aus Schloß Windsor folgende Mittheilung
TEvgGI
Ostende auf dem Königlich englischen Dampfschiff »Vivid«, das Allerhöchstderselben zur Verfügung gestellt war, nach Dover ein⸗ geschifft, woselbst die Ankunft nach einer sehr günstigen Ueber⸗
1 Königliche der Prinz Alfred bewillkommnete daselbst im Namen seiner König⸗ lichen Mutter den hohen Gast und stellte Ihrer Majestät die von Winds ꝛgen . 18. Morgens be⸗ stieg Ihre Majestät mit dem Prinzen Alfred den Königlichen Salon⸗ wagen, wobei das 78. Regiment Bergschotten, das sich zuletzt in In⸗ dien Ruhm erworben hat, die Ehrenwache gab. — Um halb 2 Uhr erreichte der Extrazug Schloß Windsor, woselhst Ihre Majestät vom dienstthuenden Hofstaat empfangen und von Ihrer Majestät der Kö⸗ nigin Victoria und ihren Kindern herzlich bewillkommnet wurde Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz
Hoheit
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Klasse zu
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und die Prinzessin von Wales so wie der Prinz Eduard von Sachsen⸗ Weimar Ihrer Majestät der Königin Besuche ab.
Sachsen. Dresden, 20. Juni. Der Großherzog und die Großherzogin von Sachsen⸗Weimar nebst Prinzessin Tochter Marie sind heute Mittag nach Weimar abgereist.
Hessen. Kassel, 20. Juni. Vorgestern wurde in der zweiten Kammer das Budget in erster Lesung zu Ende berathen. Der Budgetberathung folgte dann die erste Lesung des Finanzgesetzes nach einem Referate des Abg. Ziegler.
Frankfurt a. M., 21. Juni. Die offtzielle Mittheilung der hiesigen Blätter über die Bundestagssitzung vom 18. Juni lautet: Nach einer Mittheilung der Königlich würtembergischen Regierung wird dieselbe den Königlichen General Rupplin zur Theilnahme an der Musterung des Königlich preußischen Bundes⸗ Kontingents, den General⸗Quartiermeister General⸗Major von Wieder⸗ hold aber zu der der 2. Division des 10. Bundes⸗Armeecorps ab⸗ ordnen. — Ueber einen Vortrag der Eingaben⸗Kommission, das An⸗ stellungs⸗ bezüglich Unterstützungsgesuch eines früher bei der Marine⸗ Abtheilung Angestellten betreffend, wird in einer der nächsten Sitzun⸗ gen Beschluß gefaßt werden; wogegen in einer Militairsache sofortiger Beschluß erfolgte. — Die Ausschüsse— nämlich der wegen der Ver⸗ fassungs⸗ Angelegenheit der Herzogthümer Holstein und Lauenburg und der Executionsausschuß — an welche die, auf die Königliche Bekanntmachung vom 30. März d. J. bezügliche Mittheilung der Königlich dänischen Regierung in der Sitzung vom 16. April d. J. verwiesen worden war, erstatteten heute ausführlichen gutachtlichen Vortrag und stellten ihre Anträge dahin:;
ꝓHohe Bundesversammlung wolle in Erwägung 1) daß die k. daͤnische, herzogl. holstein⸗lauenburgische Regierung der durch die Bundesbeschlüsse vom 11. Februar und 12. August 18598, 8. März 1860 und 7. Februar 1861 an sie ergangenen Aufforderung nicht ent— sprochen, vielmehr derselben bereits durch verschiedene legislative Anord⸗ nungen zuwider gehandelt, namentlich aber auch durch die Bekannt⸗ machung vom 30. März d. J., welche der Bundesversammlung 8G der
Sitzung vom 16. April d. J. amtlich mitgetheilt worden, die Absicht
kundgegeben, diesen in der holstein⸗ lauenburgischen Angelegenheit er⸗
gangenen Beschlüssen nicht zu genügen;,—
daß sie insbesondere durch eben diese Bekanntmachung dem Herzog⸗ thum Holstein eine Stellung zu geben versucht hat, welche in öö Widerspruche mit dem durch Bundesbeschluß vom 29. Juli 1852 vom Bunde genehmigten Uebereinkommen und mit den Bedingungen steht/ unter welchen der Bund seine bundesrechtliche Action in Holstein hat aufhören und dieses Land unter die Verwaltung Sr. Majestät des Königs von Dänemark, Herzogs zu Holstein, zuruͤckkehren lassen n daß die erwähnte Königliche Bekanntmachung auch, was deren Rü 1 bereinstimmung 1 Manz- “ 1850 und 8 der Bekanntmachung 5g 8 I FFemn über den Höfen von Oesterreich 1 Cö E1“ des deutschen Bundef üich die. Eiberi Ket Schleswig weder dem eingegangenen Verpflichtungen widersireltee, 8 mnendwelche eigentlichen Königreiche Daͤnemark einzuverleiben, G dies bezweckende Schritte zu unteene hä it 8 Beharrens der Königlich daß sonach der deutsche Bund im Falle E11“ dänischen Regierung bei der Bekanntmachung 2P. g 22 sich genöthigt s ü zur Aufrechthaltung der verletzten dee hte, sich genoͤthigt sehen wuͤrden zir freauenburg betrifft, das bereits was die Herzogthümer Holstein und Lauenburg 8”
. zbeschluß 12. August 1858 eingeleitete Executions darsch den in Betbeff des Herzogthums Schleswig verfahren wieder a üt ch ng der ihm durch ein
e geeigneten Mittel zur Geltendmachung d 1 aber achüliches Abköommen erworbenen Rechte in A nwendung zu bringen; daß die Königlich
ßbritannis Kegier im September v. J. großbritannische Regierung bber Vermittlungsvorschläge aufgestellt B wesgenn Raßhecn elend, die von Oesterreich und Preußen dessans eẽ n Anscchte ilen 14“ Grundlage der Ausgleichung zu erblicken geneigt wäre, sofern die K
„
öniglich dänische Regierung diesen Vorschlägen ihre unbedingte Zufeünmlmns 8 hn e 3 8 8 b J. die Königlich dänische, Herzoglich holstein⸗lauenburgische “ ufzufordern, der Königlichen Bekanntmachung vom ars ’. Folge zu geben, dieselbe vielmehr außer Wirksam 6 zu setzen und der Bundesversammlung binnen sechs Wochen die Anzeige zu erstatten, daß sie zur Einführung einer die s hümer Holstein und Lauenburg mit Schleswig und 9 8 sr eigentlichen Königreiche Dänemark in einem gleichartigen Ver hng ereinigenden Gesammtverfassung — sei es in vollständiger 88 führung der Vereinbarungen von 1851—52] sei es 166 1 lage der Vermittelungsvorschläge der Koͤniglich großbritanniEjn. Regierung vom 24. September v. J. — die erforderlichen
leitungen getroffen haben;
Jvon diesem Beschlusse wegen der Herzogthümer Holstein und Lauen⸗ . 8 7 br; I b A g n Soas HIrii⸗ burg der Königlich Herzoglichen Regierung. auf Grund des Arti kels lII. der Erecutionsordnung und zugleich in Erwiderung ihrer Mittheilung vom 16. April d. J durch Vermittelung ihres Herrn Gesandten Kenntniß zu geben “ a the. höͤchsten Regierungen von Oesterreich und Preußen das Er⸗ suchen zu richten, daß sie diesen Beschluß um seiner Beziehung auf das Herzogthum Schleswig willen im Namen des Bundes⸗ durch ihre bei dem Königlich daͤnischen Hofe beglaubigten Vertreter der 1e . alerut ittheilen lassen; Königlichen Regierung mitth AEEE “ den Ausschuß fuͤr die holstein-la enburgische Verfassungdangelegen
bheit und die Executions⸗Kommission zu beauftragen, die Maßregeln du berathen und demnächst vorzuschlagen, welche ergriffen werden
. müßten, wenn die Königlich dänische Regierung die obigen Anfor⸗ deerungen nicht erfüllte.
Nachdem der Königlich dänische Herzoglich holstein⸗lauenburgische Gesandte gegen die in diesem Vortrage enthaltenen »Behauptungen und Folgerungen sowohl rechtliche wie faktische⸗, so wie gegen die Antraͤge Verwahrung eingelegt und namentlich hervorgehoben, daß die darin enthaltene Beurtheilung der Königlichen Bekanntmachung vom 30. März mehrfach auf irrthümlicher Auffassung der darin ent⸗ haltenen Bestimmungen beruhen dürfte, sich auch auf die bereits früher in der vorliegenden Frage abgegebenen Erklärungen zurück⸗ bezogen und die Rechte seines Allerhöchsten Souverains verwahrt und seiner Regierung etwaige weitere Erklärungen vorbehalten hatte, ward beschlossen, die Instruction der höchsten und hohen Regierungen über die Ausschußanträge einzuholen und in drei Wochen über dieselben abzustimmen und Beschluß zu ziehen.
Baden. Karlsruhe, 20. Juni. Die Erste Kammer ist heute nach längerer Unterbrechung wieder zusammengetreten. Man berieth, dem »Frankf. J.“ zufolge, den Entwurf zur Ergänzung der bürgerlichen Prozeß⸗Ordnung durch und nahm die ganze Vorlage einstimmig an. 1“
Oesterreich. Wien, 21. Juni. In der vorgestrigen Sitzung des Herrenhauses wurde eine Zuschrift des Staats⸗Ministeriums ver⸗ lesen, des Inhalts, daß Graf Wolkenstein auf seine Stellung als erbliches Mitglied des Herrenhauses verzichte und der Kaiser davon Akt ge⸗ nommen habe. Freiherr von Meeséry legt mit Bezugnahme auf den Inhalt der Thronrede den Gesetz⸗Entwurf eines Heimathsrechtes vor. Der Präsident verliest einen Dringlichkeits⸗Antrag des Kardinal⸗ Fürsterzbischofs von Rauscher, bezüglich der Wahl von 9 Mitgliedern zu einer an den Kaiser in Beantwortung der Eröffnungsrede zu richtenden Adresse, welche von fast sämmtlichen Mitgliedern unter⸗ zeichnet ist. Kardinal Rauscher hält diesen Antrag für selbst⸗ verständlich und weist auf die Wichtigkeit einer Kundgebung von Seiten des Herrenhauses hin, welches berufen sei, einen festen Punkt inmitten der steigenden und fallenden Wogen der Tagesereignisse zu bilden und erhaben über dem wechselnden Augenblick für Alles, was wahrhaft groß und edel, mit unerschütterlichem Muthe einzustehen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen und zur Wahl der Kommission geschritten.
Ein gleicher Dringlichkeitsantrag wurde im Abgeordnetenhause von Abt Wilhelm und Genossen gestellt, ebenfalls ohne Diskussion einstimmig angenommen und sofort 9 Mitglieder für die Adreß⸗ 8 jssũ 3 D sminis 2 5 5 Kommission gewähltg hier geschasrsägigen Bezancisfh TRnMngr reicher Gesetzentwürfe auf den Tisch des Hauses nieder, und erximnert an den in dieser Richtung schon in der vorigen Reichsrathssession von dem Abgeordneten Schindler gestellten Antrag. e
Großbritanuien und Irland. London, 20. Junt. Ihre Majestäten die Königin Victoria und die Königin von Preußen machten gestern Nachmittag eine Spazierfahrt. — Der Prinz und die Prinzessin von Wales, welche vorgestern Abend nach Schlaß Windsor gekommen waren, fuhren gestern Nachmittag von dort nach ihrer Residenz in Marlborough⸗House. — Graf Clarendon war gestern in Windsor. — Die Königin hat den Prinzen Alfred zum Ritter des Hosenbandordens ernannt. 8 “
m Oberhause erklärte der Herzog von Somerset ruf Befrager daß die Regierung beschlossen habe, eine klemne Lokalfarte in Indien u halten, welche theilweise unter dem General⸗Gouvernear steben und Rie fvs stimmung haben soll, Truppen und Vorräthe ven eimnem Thril — nach dem anderen zu befördern. Im Uebrigen bleide die beimische Admira⸗ lität für die Sicherheit der indobritischen Küßten un Hãäfen verntmartlic. — In einer Diskussion über den Ankauf des tellungsgebäudes in Süd. Kensington seitens der Regierung sagte der Herzeg von Rutlang, 8s 8 besser wäre, das Gebäude dem Erdboden gleich zu machen, a1s umändemn zu wollen. Auch Graf Derby und andere Lords sind dem ganzen Projekt wenig hold; Graf Granville vertheidigte es nach Kräften. “
Im U nterhause beantragte Herr Bilkiers die zmeite Sfung n—2„ Bill, welche den örtlichen Behörden in Lancashire ,—2 Whef n durch Anlehen die Möglichkeit verschaffen soll, die brodlosen Arberter meinnützigen Bauten zu verwenden und so den in den — Lees schenden Nothstand zu mildern. Herr Ferrand fand daß b. 8 8. — lobenswerth sei, aber nicht weit genug gehe. Im nüchsten — der Nothstand furchtbar steigen, und voe dem Ablauf e s emn sei keine Hoffnung auf ein Wiederaufleden dan Fattsrthänwhntt v — solchen Moment verlange die Regierung eine halbe Milllon vun 1 — 2 elenden Bauten in Süd-Kensington. He⸗ Kibhent hält Ne Beschäfti mn der Arbeiter in freier Luft insofern für gut als sie dadurch zur späteren Auswanderung vorbereitet würden. Hr. New degate vill boffen. das diese Staatsunterstützung kein Präzedenzfall sein sandern 18 als nahmsweise Maßregel gelten werde. Hr. Henken ürchtrt. 1. Profitmacherei aller Art führen dürfte. Hr⸗ 8 es Fedt dam — Winter mit Bangen entgegen und hofft, daß Ae Maßregee N b — in Verbindung mit der Auswanderung und Nu individueilen as von Gutsbesitzern und Kapitalisten, zuür Milderung Ns Uebels E tragen werde. Hr. Secully meit. daß un enoaiger — n 8 derungsplan zuvörderst auf Irland angevande werden octe mo. e. n
weit schlimmer sei als in Womeaihere, wäͤhrend den r