[1892]
Es ist die gerichtliche Haft des Oekonomen Stanislaus von Kozlowski aus Bromberg wegen Hochverraths beschlossen worden. Derselbe ist flüchtig und sein zeitiger Aufenthaltsort nicht zu ermitteln gewesen. Die Militair⸗ und Civil⸗ Behoͤrden des In⸗ und Auslandes werden ersucht, auf den Stanislaus von Kozlowski, dessen Signalement unten folgt, zu vigiliren, im Betre⸗ tungsfalle denselben mit seinen Effekten und Pa⸗ pieren hierher transportiren und auf Fort Winiary abliefern zu lassen.
Posen, den 13. Juni 1863.
Der Königliche Staatsgerichtshof zu Berlin. Der Untersuchungsrichter. Signalement.
Familienname von Kozlowski, Vorname Stanislaus, Stand Wirthschaftseleve, Ge⸗ burtsort und Wohnort Bromberg, Religion katho⸗ lisch, Alter geboren 7. Dezember 1842, Größe 5 Fuß 5 Zoll, Haare blond, Stirn frei, Augen⸗ brauen blond, Augen blau, Nase und Mund proportionirt, Zähne gut, Bart im Entstehen, Kinn und Gesichtsbildung oval, Gesichtsfarbe ge⸗ sund, Gestalt schlank, Sprache deutsch und polnisch.
Es ist die gerichtliche Haft des Agronomen und Landwehrmannes Sigismund von Ku⸗ rowski aus Sierakowo wegen Hochverraths be⸗ schlossen worden.
Derselbe ist flüchtig und sein zeitiger Aufent⸗ haltsort nicht zu ermitteln gewesen. Die Militair⸗ und Civilbehörden des In⸗ und Auslandes wer⸗ den ersucht, auf den Sigismund von Ku⸗ rowski, dessen Signalement unten folgt, zu vigi⸗ liren, im Betretungsfalle denselben mit seinen
Effekten und Papieren hierher transportiren und
auf Fort Winiary abliefern zu lassen.
Posen, den 16. Juni 1863.
Der Königliche Staatsgerichtshof zu Berlin. Der Untersuchungsrichter. Signalement.
Geburtsort Sierakowo, Aufenthaltsort Granowo, früher Mosciejewo, Kreis Birnbaum, Religion katholisch, geboren am 1. Januar 1835, Größe 5 Fuß 4 Zoll, Haare blond, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase und Mund gewöhnlich, Bart hellblond, Kinn und Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Statur mittel, besondere Kennzeichen keine.
[1890] Steckbrief.
In der Nacht vom 2. zum 3. d. M. sind zu Ober⸗Strelitz dem Knecht Ferdinand Lambrecht 1) ein blaugrauer Tuchrock, 2) drei paar Zeug⸗ hosen, 3) zwei Zeugwesten, 4) eine mit Parchent gefütterte Zeug⸗Unterjacke, 5) ein roth und gelb geblümtes baumwollenes Taschentuch, 6) ein paar gestrickte grauwollene Winter⸗Handschuhe, 7) ein paar schwarzbaumwollene Sommer⸗Handschuhe, 8) eine kleine Scheere, 9) ein grau Zeug⸗Porte⸗ monnaie mit gelbem Schloß, worin 17 Sgr. 6 Pf. Silbergeld; dem Knecht Johann Kaminski 1) ein Warpmantel, 2) eine rothe Tuchweste, 3) eine schwarze Kutschermütze, 4) eine gefütterte Zeug-⸗Unterjacke, 5) ein paar lange neu besohlte Stiefel, 6) ein neues leinenes Hemde, 7) ein Chemisett, 8) ein schwarzseidenes Halstuch, 9) ein paar weißbaumwollene Handschuhe, 10) ein Mi⸗ litair⸗-Losungsschein, 11) ein neuer grauer Filz⸗ hut; dem Knecht Andreas Murawski ein Tuch⸗ rock, und dem Knecht Johann Murawski ein Düffelrock entwendet.
Der That dringend verdächtig sind die Knechte
udwig Owczynski (welcher indeß Johann Depczunski aus Johannisberg bei Schwetz heißen soll), 25 — 30 Jahre alt, 5 Fuß 8 — 10 Zoll groß, stark gebaut, blond — und Joseph Dwoezynski, circa 20 Jahr alt, 5 Füuß 6 bis Zoll groß, stark gebaut, röthlich im Gesicht mit blondem Haar.
Dieselben haben sich für Brüder ausgegeben und zugleich Pferdeleinen und andere Sachen vom Dominium mitgenommen.
Es wird ersucht, den Verbleib der gestoblenen
Sachen zu ermitteln und hierber anzuzeigen, die
cher
1“ sis Nesveee s b “ beiden bezeichneten Persoöͤnlichkeiten aber zu ver’ haften und hierher abzuliefern.
Dieselben haben anscheinend gefälschte Legiti⸗ mationen d. d. Renczkau, den 3. März er, bei
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sich gehabt und fuͤhren wahrscheinlich andere Namen.
Bromberg, den 20. Juni 1856535,. Der Staats-Anwalt.
[1893]
Durch Versetzung des Kreisthierarztes Grobe ist die Stelle des Kreisthierarztes für die Kreise Steinfurt und Tecklenburg erledigt. Qualificirte Thierärzte, welche dieselbe zu erhalten wünschen, haben ihre Bewerbungen, begleitet von ihrer Approbation, den Fähigkeits⸗Zeugnissen zur Ver⸗ waltung einer Kreisthierarztstelle, von amtlichen Zeugnissen uͤber ihre seitherigen Leistungen und ihre Führung, und von einer Darstellung ihres Lebenslaufes innerhalb sechs Wochen uns einzu⸗ reichen.
Münster, den 17. Juni 1863. Königliche Regierung, Abtheilung des
—
mnern.
C [18633 Nothwendiger Verkauf.
Die beiden zur Tuchmachermeister Julius Streit⸗ schen Konkursmasse gehöͤrigen, im Bezirke der Stadt Forst belegenen Grundstücke, als:
a) das im Hypothekenbuche vom Amtsbezirke Forst
Vol. IV. Fol. 279 Nr. 208 verzeichnete,
ca. 1 Morgen 1 ½ ORuthen große Grund⸗
stück, auf welchem das Wohnhaus Nr. 292
neu erbaut ist, abgeschätzt auf 5456 Thlr.
2 Sgr. 6 Pf.;
b) das im Hypothekenbuche vom Amtsbezirke
Forst Vol. V. Fol. 49 Nr. 217 verzeichnete,
an dem nach dem Schützenhause zu führenden
Wege belegene, zur Baustelle geeignete Grund⸗
stück, abgeschätzt auf 283 Thlr. 10 Sgr., sollen
am 29. Dezember 1863, Vormittags
11 Ubr, vor dem Herrn Kreisrichter Hartig an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Die Hypothekenscheine und Taxen können in unserem Bürcau J. eingesehen werden.
Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforde⸗ rung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei dem unter⸗ zeichneten Gericht zu melden.
Forst i. /L., den 2. Juni 1863.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation
[1888] Bekanntmachung.
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Der Konkurs über das Vermögen manns Julius Buchmann zu Thorn isß rechtskräftig bestätigten Akkord beendigt.
Thorn, den 20. Juni 1863. 3
Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
“
[1891 1) Bekanntmachung.
Das gesammte Vermögen des wegen Hoch⸗
verraths zur Untersuchung gezogenen Grafen Jo⸗ hann Dziatynski zu Kurnik ist auf Grund des §. 73 des Strafgesetzbuches mit Beschlag belegt worden, und hat derselbe für die Dauer der Be⸗ schlagnahme die Berechtigung, über sein Vermögen eine Verfügung zu treffen, verloren. Eben so haben die von ihm etwa ertheilten Vollmachten für die Dauer der Beschlagnahme ihre Wirksam⸗ keit verloren und haben die von den Bevollmäch⸗ tigten auf Grund solcher Vollmachten eingegange⸗ nen Rechtsgeschäfte keine Gültigkeit.
Allen, welche von dem Grafen Johann Dzia⸗ zꝛynski etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände dem Gerichte oder dem ernannten Kurator, Rechts⸗ anwalt Bauermeister zu Schrimm, Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, an das Gericht abzuliefern, eben so die
8
3
Zahlungen bei Vermeidung nochmaliget Zahlung nur ad depositum des Gerichts zu leisten. Schrimm, den 17. Juni 1863. Koͤnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1865 Konkurs⸗Eröffnung.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns H. Ulbrich hierselbst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung auf den 16. Juni 1863 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann A. W. Conradi sen. hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem
auf den 26. Juni 1863, Vormittags
10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1,
auf dem Hofe links 1 Treppe hoch, vor dem
Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Gerlach,
anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen
Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas
an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 17. Juli 1863 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vor⸗
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behalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Kon⸗
kursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Ge⸗- meinschuldners haben von den in ihrem Besitz be⸗
findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die-
selben moͤgen bereits rechtshängig sein oder mit dem dafür verlangten Vorrecht 8 IEEEEEET “ einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der
sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist ange⸗- meldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur
Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 4. August 1863, Vormittags 9 U hr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1,
auf dem Hofe links 1 Treppe hoch, vor dem
Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Gerlach, zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unseren Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwälte, Justiz⸗Räthe Licht und Stöpel und die Rechtsanwaͤlte Kelch und Naudé zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Potsdam, den 17. Juni 1863.
Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.
[1889] Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Cottbus. 1 Abtheilung den 20. Juni 1863, Mittags 12 Uhr. Ueber das Vermögen des Konditors Albert Marby zu Cottbus ist der gemeine Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Sckerl hierselbst bestellt. Die Gläubi⸗ ger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem 8 auf den 8. Juli d. J., Vormittags in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 4, vor dem Kommissar Kreisrichter Mann anberaum⸗- ten Termine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzu⸗
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm eiwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an
denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel⸗
mehr von dem Besitz der Gegenstände 2
bis zum 25. II1“ dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwani⸗ gen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzu⸗ jefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zum 15. August d. J. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen
auf den 1. September d. J., Vormittags
in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Wier seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu⸗ fügen.
Aeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗
rechtigten auswärtigen Bevollmaͤchtigten bestellen
und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗ räthe Behm und Hagen und die Rechts⸗Anwälte Kobli truck zu Sachwaltern vorgeschlagen.
“ [1897] G
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Ludwig Groening zu Stettin,
t zur Anmeldung der ie netsaen der Konkurs⸗ gläubiger noch eine zweite Fri⸗ . dis b. 1 58 September 1863 festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Anspruche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechts⸗ hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 18. Februar c. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen, ist auf 8 b den 29 Sehkencher 4868, Vormittags
hr, 1
in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 12, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Giese, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. “ Ker seine Anmeldung schriftlich einreicht hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu⸗ üUgen. f 1 1 Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts⸗
ezirke seinen Wohnsitz hat muß bei der 8n dung seiner Forderung einen am hiesigen en wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier
n Bekanntschaft fehlt, werden die Kees anweit⸗ Justizräthe Müller, Hoffmann, Krahmer, Flie zu Sachwaltern vorgeschlagen. 1 Stettin, den 13. Juni 1863.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Civil⸗Prozeßsachen
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8 den 26sten d. Mts., Vormit⸗ tags 10 Uhr, soll an der hiesigen Stadtschleuse eine Partie alter Hölzer unter der Bedingung der sofortigen Wegschaffung gegen baare Bezahlung öffentlich versteigert werden. Berlin, den 22. Juni 1863.
Schrobitz, Königlicher Bau⸗Inspektor.
[1817] V 27 dem Domainen⸗Fiscus gehörende, an der Thurmstraße in Moabit belegene, mit der Rück⸗ seite an den kleinen Thiergarten grenzende Par⸗
J. einschließlich
v1“ zelle von 95 QRuthen Flächeninhalt, soll zum öffentlichen meistbietenden Verkauf gestellt und Gebote darauf angenommen, auch sofern solche annehmbar befunden, der Zuschlag darauf im Licitationstermine sofort ertheilt werden.
Dieser Termin ist auf Don nerstag den 2. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, anbe⸗ raumt und wird im Hoefer'’schen Locale zu Alt⸗ Moabit abgehalten werden.
Der Situationsplan, sowie die Veräußerungs⸗ bedingungen sind werktäglich von 9 bis 2 Uhr auf dem Domainen⸗Rent⸗Amte Berlin, Kleine Jägerstraße Nr. 1, einzusehen. 9
Berlin, den 15. Juni 18636.
Der Domainen⸗Rath Krack
[1845] Bekanntmachung. Zunm öffentlichen Verkaufe des am Kavallerie⸗ Exercierplatze bei Moabit belegenen, dem Mili⸗ tair⸗Fiskus gehörigen, cirea 2 Morgen 106 Qua⸗ drat⸗Ruthen großen Grundstücks (sogenannte Baumschule) steht ein Licitations⸗Termin auf Sonnabend, den 27. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Garnison⸗Ver⸗ waltung, Klosterstraße 76, an, zu welchem Unter⸗ nehmer hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Verkaufs⸗Bedingungen und der Situationsplan im genannten Buͤüreau ausliegen und vorher in den Dienststunden eingesehen wer⸗ den können. Das Grundstück selbst wird auf Verlangen von dem in der Ulanen⸗Kaserüe bei⸗ Moabit wohnenden Kasernen⸗Inspektor Mau ge⸗ zeigt werden. Berlin, den 17. Juni 1863. Königliche Garnison⸗Verwaltung.
[1887]
In der Kaserne des II. Garde⸗Ulanen⸗Regi⸗ ments bei Moabit liegen eiren 60 Fuhren ℳ Pferdedünger billig zum Verkauf und können einzeln, auch im Ganzen abgelassen werden. Das Nähere hierüber beim Zahlmeister Verworn, Tieck⸗ straße Nr. 6.
Berlin, den 22. Juni 1863.
Das Kommando des II. Garde⸗Ulanen⸗Regi
“
8
[18988 Bekanntmachung. b Die Lieferung der für hiesige Garnison⸗Anstal⸗ ten pro 1. Oktober cr. bis dahin 1864 erforder⸗ lichen Brennmaterialien von circa
320 Klafter Kiefern⸗Klobenholz,
6 do. Buchen⸗Klobenholz,
600 do. Torf und 8
2500 Tonnen Stuͤck⸗Steinkohlen, 8 soll nach den in unserem Geschäfts⸗Lokale, Rosen⸗ garten Nr. 25/26, ausliegenden Bedingungen im Wege der Submission verdungen werden, zu wel⸗ chem Zwecke Unternehmer ihre desfallsigen versie⸗ gelten und mit entsprechender äußerer Bezeichnung versehenen Offerten bis b spätestens Donnerstag, den 2. Jalk er
Vormittags 10 Uhr, im genannten Geschäfts⸗Lokale abgeben wollen. Stettin, den 22. Juni 1863. Königliche Garnison⸗Verwaltung.
ö 8 Bergisch⸗Märkische . “ Prinz⸗Wilhelms⸗Eisenbahn.
Die von den General⸗Versammlungen der Bergisch⸗Märkischen und der Prinz⸗Wilhelms⸗Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft gefaßten Beschlüsse vom 29. November und 6. Dezember v. J. und der demnach von den beiderseitigen Gesellschafts⸗Deputationen geschlossene Vertrag vom 6. Dezember v. J., wonach die Prinz⸗Wilhelms⸗Gesellschaft ihr gesammtes Aktiv⸗ und Passiv⸗Vermögen an die Bergisch · Mäͤri⸗ sche Gesellschaft, gegen eine der ersteren zu leistende Abfindung abgetreten hat, haben durch den Aller⸗ höchsten Erlaß vom 16. Februar d. J. die landesherrliche Bestätigung erlangt.
Die vertragsmäßige Abfindung der Prinz⸗Wilhelms⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft besteht neben der Be⸗ freiung von allen Verbindlichkeiten in einer Baarzahlung, welche für jede Actie vierzig Thaler beträͤgt. An Stelle dieser Baar⸗Abfindung hat sich die Bergisch⸗Märkische Gesellschaft zur Abfindung der Prinz⸗ Wilhelms⸗Actionaire in Bergisch⸗Märkischen Actien derart bereit erklärt, daß für fünf Actien der
—
Prinz⸗Wilhelms⸗Gesellschaft drei Bergisch⸗Märkische Actien Littr. A., welche mit den älteren Bergisch⸗ Märkischen Actien völlig gleiche Rechte haben, ausgetauscht werden. 1 3
Demzufolge fordern wir die Inhaber der Prinz⸗Wilhelms⸗Eisenbahn⸗Actien hierdurch anfß ve er⸗
‧ — — 2 2 2 † „ N 222
wähnte Baarsumme von 40 Thlrn. nebst 4 Prozent Zinsen seit dem 1. Januar d. 8 für jede Attis
bei unserer Hauptkasse hierselbst in Empfang zu nehmen, indem wir uns zuͤgleich erbieten, denlemgen
Inhabern von Prinz⸗Wilhelms⸗Actien, welche die
Abfindung in Bergisch⸗Märkischen Actien vorzithen
und dies in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni dieses Jahres erklären, diese lestere Abfin⸗ dung zu gewähren und zwar für 5 Prinz⸗Wilhelms⸗Actien 3 Bergisch⸗Märkische — — scheinen vom Jahre 1863 ab, für einzelne Prinz⸗Wilhelms⸗Actien Bons auf ²³ 5— Actum.
Mehrere Bons auf ³ Actien werden jeder Zeit in Bergisch Märkische Ackien mit —8 — scheinen des laufenden und der folgenden Jahre ausgewechselt, soweit sie in ganze Vergisch · Märksche
Actien aufgehen.
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Ueberschießende einzelne Fünftel⸗Antheile werden nach Maßgabe
es Vertrages in Baar eingern 8
wechselt, und zwar mit 20 Thlrn. für jedes Fünftheil, so lange der Cours der Bergisch⸗Mättischen
Actien nach der Berliner Börsen⸗Notiz nicht unter Pari herunter geht.
N F 8 1 z-Wilhelms 1 Behufs der Empfangnahme der an die Inhaber der Prinz⸗Wilhelms⸗Aerie .— Baar⸗ oder der Actien⸗Abfindung, sind die Prinz · Wilhelms · Acꝛen
fung der Legitimation, zu leistenden
„ , 2 4 8 Snbaber † 9 „5 888* b mit einem Nummern⸗Verzeichniß und von auswärts wohnenden Inhabern mit einer deutlichen und
—
vollständigen Bezeichnung des Namens und des Wohnortes, so wie mit Le — üder 4½ X
wählten Abfindungs⸗Modus und, falls statt der Bons die Abfindung in s Nwüun vird.
der Erklärung auch hierüber, an unsere Hauptkasse hierselbst portofrer einzureichen. 1 Die Herren H. F. Fetschow & Sohn in Berlin werden bereit en, in den Ronuten Ine
und Mai dieses Jahres den Umtausch der Actien gegen eine billige Vergütung zu vermactenl. 8. Formulare zu den Nummern⸗Verzeichnissen und Erklärungen werden dei unserer Haugtbnsse und bei den Herren H. F. Fetschow & Sohn verabfolgt. “ Wegen der im Vertrage stipulirten Kündigung und Rückzahlung der Prinz- Wideims-S deim — wird besondere Bekanntmachung erfolgen. Bis dahin bleibt den Inhabern Rr Oblganonen ihr Wee⸗
zugs⸗Recht auf den Ertrag und das Vermögen
der Prinz⸗Wilhehus-Baohn naben dem Ansoruch
gegen die Bergisch⸗Märkische Gesellschaft als Rechts⸗Nachfolgerin der aufgeiesen eselh schaft undertürzs.
Elberfeld, den 20. März 1863.
Königliche Eisenbadn⸗Direstio
[1895]
Ruhrorter Dampf⸗Schleppschifffahrts⸗
Gesellschaft. General⸗Versammlung.
Die diesjährige General⸗Versammlung unsern Gesellschaft findet gemäß §. 8 unseres Statuts Dienstag, den 7. Juli,
Statt und wird Vormittags 11 Uhr im Gaale
der „Gesellschaft Erhohnas⸗ dacpedn a8.
gehalten werden.
Unter Himveisfuns auf . Hund ii der Zeard tuts laden wer des Herren Aeneumtes ergedenst
un ein. “ Ruhrert, den I2. Inn⸗ 1808.
.
. AvnIuagagte,