1863 / 148 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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verrichtungen, die Disziplin und etwaige Dienstverbrechen den Gesetzen und Behörden desjenigen Staates, von welchem sie angestellt sind, unterworfen.

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Ueber das Verfahren bei der as 7 der Waaren und der Erhebung des Elbzolles sollen die in der Anlage B. enthaltenen Bestimmungen maß⸗ gebend sein.

88 Artikel 10.

Bei der Anwendung des Tarifs und etwaiger Gewährung von Zoll⸗ erlassen und Zollerstattungen soll eine vollkommene Gleichstellung der Schiffe und Waaren aller Uferstaaten ohne Rücksicht auf Herkunft, Bestimmung, Umschlag oder Umladung der Waaren stattfinden. 1“

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Wenn der Bruttoertrag des nach der gegenwaͤrtigen Vereinbarung zu erhebenden Elbzolls im Durchschnitte aller, seit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung und demnäͤchst im Durchschnitte aller seit der letzten Herab⸗ setzung des Tarifs abgelausenen vollen Kalenderjahre, nach Absetzung der Remissionen und Restitutionen, die Summe von dreihundert und fuüͤnfzig tausend Thalern ääͤhrlich üͤberstiegen hat, so soll, jedoch nicht ösfter als nach Ablauf von je fuͤnf Jahren, eine weitere Herabsetzung des

Elbzolltarifs auf Grund nachstehbender Bestimmungen stattfinden. hs

CEs wird der Ueberschuß, welchen der vorerwähnte durchschnittliche Bruttoertrag der Einnahmen uͤber die Summe von 350,000 Thalern er⸗ giebt, zunaͤchst von dem entsprechenden Durchschnittsbetrage der Einnahme

aus den Zollerhebungen fuͤr die Guͤter der letzten und spaͤterhin jedes⸗

nal von dem Durchschnittsbetrage der Erträge aus den Zollerhebungen fuͤr die Guͤter der ersten Zollklasse abgerechnet und die auf diese Weise gesun⸗ dene Summe auf die betreffende Centnerzahl vertheilt. Der Geldbetrag welcher hiernach auf jeden Centner trifft, bildet den Zollsatz, welcher künftig in Anwendung zu bringen ist. Bei dieser Berechnung werden Beträge uͤber einen halben Pfennig fuͤr voll gerechnet, dagegen solche von einem halben Pfennig und darunter unberuͤcksichtigt gelassen.

Ist hierdurch der Zollsatz für die letzte Klasse auf den 2 grissatz von einem Pfennig gelangt, so sindet eine weitere Ermäßigung für diese Klasse nicht satt; vielmehr wird dann der Zohsatz der ersten Klasse so lange ermäßigt dis derselbe dem Zollsatze der zweiten Klasse gleichsteêhtt.

Die Tarifermäßigung erfolgt auf Grund der von den in Wittenberge bestehenden Zollbbebestellen (Art 6 und 8) aufzustellenden Registerauszüge, velche, wenn noͤthig, in Uebereinstimmung gebracht und aUi brlich jedem

Uferstaͤate mitgetheilt werden sohlen. Sie wird, nach zuver erwirktem Ein⸗ verständnisse sämmtlicher Uferstaaten, von jedem Staate zur Sffentlichen Kenntniß gebracht und spätestens vom 15. April des auf die betreffende Durchschnittsperiode folgenden Jahres an in Kraft gesetzt

Artikel 12.

Erbebung des sogenannten Eßlinger Zon Mvird

E 8 * 8 . 8 8 an welchem diese Uedereinkunst in Kraft kritt

9 ersten Januar desjenigen Ja in welchem sie in

G „e„ eᷓren 1 58 Labre esta 1 L

Nach dem Ablaufe dieser zwölf Jahr immer um Ein Jabdr verlängert, dis en den anderen durch Küͤndigung den Wunsch idrer nen gegeden dat.

Die Wiedecrauflösung dieser Uedereinkunst darf nur vom Aenderzahres an cintreten und dir Kündigung, welche derselde Ein Jahr vorhergehen muß, nut stattünden, wenn im auf emander folgenden, nach dem Adlauft der ersten Speriode verstossenen Kalenderjadren der Brutte- Ertr

Eldufer-Staaten nach dieser Uerbereinkunft zu erdedenden von Fährlich Eindundett sirben und achtzig Tausend fün nicht erreicht hat. Bri Berer Reben erwähnten sr

schnitts sind derfrnigen Jahre,; der

bat, in jeder Hinsicht unde

1 Während der Dauer dirser Urdereinkunft mird die Wirksamkrit aller mit derselden nicht im Einklangt defndlichen Bestemmungen der denfchelich der Elbschifffahrt detedenden Verträgt und Vereindarungen suspendirt. Se⸗ bald jedoch diese Urbereinkunft nach Maßgadt des Artirls 13 durch Kündi⸗ gung wirder aufgelbst werden sollee treten dire ebden erwähnten, wädrend der Dauer derselden suspendirten Bestimmungen wieder in Kraft, und dir säment. Fchen kontrahtrenden Stanten in den Genuf derjenigen Recher wieder cin welche immen durch dir Elbschifffahrtkakt dom 23. Jurni 1821, die Additinmal- Ekbschiffsahrtänkte vom 13. April 1844 und daß Schlußperepkoll der drrtten und in deren Ausübung sir gegenmärtig fich definden

Du Raticatumnen werden gleichzertig und m Verbdindung mu denen u dem Schüußpenttolle der fünfter Elbschifffrhri-Revifionẽ-Kommissipn in der Weist ertheikt werden, daf darüber wum jeder Regierung nur Einr, zur vpemmächstigen Hinterlegung Iim Archipe der eber gencauner Rertfioms-F.par⸗

misson bestimm Urtunde nuszustellen ist. Der Smhe Sencm der freien unn

88

Hansestadt Hamburg wird diese Urkunden von Seiten der übrigen Regie⸗ rungen entgegennehmen und letztere davon benachrichtigen, sobald die Rati⸗ fication allseitig erfolgt sein wird.

Zur Urkunde dessen haben die sämmtlichen Bevollmäͤchtigten gegenwär⸗

tige Uebereinkunft unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt.

So geschehen zu Hamburg den vierten April achtzehn Hundert und drei und sechszig 1 1

(L. S.) Carl Theodor Olberg.

(L. Wenzel Franz Ritter Rieger von Riegersbof

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5) Julius Hans von Thuͤmmel

Carl August Christian Friedrich Erxleben Christian Friedrich Adeolph Maximilkan Kielmauün Wilbelm Carl Georg Danckwartb. Heinrich Hempel Theodor Curtius Adolf Soetbeer

1

116“

Vorstehende Uebereinkunft ist von säͤmmtlichen Elbufer⸗Staaten ratifi⸗ zirt, und die Ratisications⸗Urkunden sind in das zu Hamburg besindliche Archiv der fuüͤnften Elbschifffahrts⸗Revistons⸗Kommission niedergelegt worden.

Anlage A

zur Uebereinkunft, eine neue Regulirung der betrefssend.

Klassifizirte Zusammenstellung der Elbzoll⸗Ermäßigungen kund Elbzoll⸗Vefreiungen.

Folgende Waarenartikel unterliegen nicht dem Normalsatze des Elbzolles, sondern den geringeren Säͤtzen der uͤbrigen zwei Klassen, nänmlich dem Gatze:

!) der zweitenzKlasse. G

Beeren, getrocknete, zum Genuß Kliedere, Heidel-, Preißelsbeeren ꝛc.)

Blut von geschlachtetem Vieh, sowohl füssiges als eingetrocknetes

Braunrotbd, colceothar, oeaput mortuum, Nuͤcktände bei chemischen Ar⸗ beiten.

Vrucheisen, altes; alte, abgenutzte und zerbrochene Eisenbahnschienen; Eisenfeile, Hammerschlag, auch alte eiserne Rägel, S⸗ chliff (Abfah beim Schleifen grober Eisenwaaren)

Vutter, die nicht in Tonnen oder anderen Holzgebinden, sondern unver⸗ packt oder in Töͤpfen oder Koͤrben versandt wird

Derbvyspatb Kobhlensaurer Barvt), gepocht, gemahlen, und zu Farbe

5 bereitet.

als gewöhnliche Töpferwaaren jeder Art, mit Einschluß

abakspfeifen, Schmelztiegel und Knicker oder Steinschusser, auch

ine Zuckersormen mit und ohne Holzbände, umgleichen Favenec, Majolika, Steingut, Siderolith- und Wedgewoodwaaren Putzsteine.

den, als: gelde, grüne, rothe, braune Erde

weiße, schwarze, rothef roh, gemahlen oder

zelb), Rotdstein Roͤthel), ferner gepochter, ge⸗

8 Schwerspatb; metahlische Mineral⸗

terra de siena, terra sigillata.

der III. Klasse aufgeführten), in

oder gemahlen, namentlich: Arsenikerz oder Ar· erde, Bleiglanz, Glasurerz zc., Braunstein, Chrom⸗ Eisenkies oder

Dleiaten; Un n* K A. 8 8 8 Blutstein, Glaskopf ꝛc.), Gußerz, Ko⸗

Molybdän, Wasserblei), Kupferlasur ꝛc.), Schmirgel, Silbererz

en zinkischer Ofendruch (tutia). welchen letzteren auch die blos zur Erhbal⸗ Salz destreuten oder mit Salzwasser wenn sie in Körben eingehen.

Balken, Sparren, Krumm⸗ Masten, Bugspriete, Spieren, Sägewaaren, (Bohlken, und Schindeln, Stab⸗

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en und Felgen (vom zuthen (geschaͤlte und un⸗ nanzbretter, ungehobeltes an (anderer als Schuster⸗

. 1 8 „er, AMrüurcrhe ; . —— n wern 8 Lger pan 4- .nn s 8. Ir +△ 2 Fe wbaeemme eeneeee

frische und getr

eder Art, kryst⸗

kryst umkrostallisirt, auch in kalzinirtem eifensiedersluß, Unterlauge).

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In und Griffel ure (Witriclil, Salz⸗ und Salpetersaͤure,

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Steinöl Tetroleum, Erdoͤl).

Theer und Pech: Mineraltheer z. B. Berg⸗Steinkohlenthee Daggert, gemeines Pech (schwarzes Schiffspech, Schust welches durch Einkochen von Theer gewonnen wird’,

Wachholderbeeren, frische und getrocknete. 1“

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(ausgepreßter Schaum, Zuckererde,

2) der dritten

Abfall von Sandstein (Steingrus). Abfall ven der Zuckerfabrication Knochenschaum) Asche, gemeine Holz⸗ und Pflanzen⸗, auch Torf und Steinkohlenasche, sowohl ausgelaugte (Aschenkalk oder Kalkäscher) als unausgelaugte. Aspbalt (Judenpech), auch sonstiges Erdpech oder Erdharz; Aspbalterde; Asphakisteine (rohe und gemahlene), imgleichen Asphaltplatten. Austernschaalen 8 B aunre, (H estre. uche und Hie w A ch se, frische, zum Verpflanzen, grüͤne und trockene Reben. 8 Besen aus Reisig (Birkenbesen ꝛc.), imgleichen Haidebesen. BVBienenerde (Wienenkeule, Bienenrab, Abfall von der Wachsbereitung). Blumen, Bluüthen, Blatter und Kraäuter, frische; Futterkräu⸗ ter, Gras und Heu)/ frische Pilze, einschließlich Truͤffeln und frische eßbare Schwamme, Runkelrüben und Runkelrüben⸗ bIAtter, sowohl frische als getrocknete und gedöͤrrte, gemeines Moos. Brennbolz und Busch aller Art, Faschinen, Wellen (Brandbusch, Reisig, Stubben, auch Hobel⸗ und Saägespäne, desgleichen Holzrinden, Lobkuchen und ausgelaugte Lohe zur Feuerung. Cement oder Mörtel rober oder gerösteter gemahlener Stein (Puzzolan⸗ erde, Jufstein, Trast, Ziegelcement), imgleichen mit Harzen und anderen Materialien préparirter Mastix ꝛc. Cement. I1 Cichorienwurze Un, grüne, auch geschnittene und gedörrte. Derbvspatb (Koblensaurer Baryt) in krystallisirten Stücken. Orusen (Ireber und Irester); imgleichen Branntwein spülig. Duͤnger, als Mist, Stoppeln, Dornschlag, Guano, Kaff. Eicheln, auch Roskastanien. Erden und Erze, folgende: Gartenerde, Ziegelerde, Lehm, Mergel, Sand und Grand oder Steinkies, auch Gießsand (Formsand), gewaschener, ge⸗ riebener, geschlemmter; ferner Streusand, auch gefärbter, Silbersand ꝛc,, und spanischer Sand; Thon, Porzellan⸗, Pfeifen⸗ und Toͤpfererde“ auch

Zuckerbäcker; und Walkererde; Alaunstein und Alaunerde, Feldspath,

rober Flußspath, Schwerspath (schwefelsaure Schwererde) in krystalli⸗

sirten Stüͤcken, imgleichen Galmei und Galmeistein; Vitriolerz (Vitriol⸗ kies, Vitriolstein) und Erzschlacken.

Früchte, frische (Obst), sowie Beeren, jedoch mit Ausschluß von frischen Kreuz⸗ und Wachbolderbeeren, ferner Weintrauben, Nüsse und Obstkerne

aller Art.

Gartengewaͤchse, frische, als: Gemüse und Krautarten, Gurken, Me⸗ lonen, Salat ., Kartoffeln, Erdbirnen, Rüben und andere eßbar Wurzeln, auch dergleichen getrocknete.

Glas⸗- und Topfscherben, Glasbrocken, Glasglanz (Streuglanz).

Kalk, gebrannter (Stein⸗ und Muschelkalk, Bau⸗ und Düngekalk); auch Wiener Kalk (feingeriebener Kalkmergel).

Kalkstein roher; Muschelschaalen zum Kalkbrennen; auch Gipsft oder Gipserde (roher Gips), imgleichen gebrannter Gips, sowie mablener Gips, Kalk und Marmor.

Knochen, rohe aller Art, auch ausgelaugte, sowie zerkleinerte, imgleichen

Wallssschrippen; Knochenmehl.

Knochenkohle (Beinschwarz) aller Art. 1 8

Koblen, als: Braun⸗, Stein⸗ und Torfkohlen; imgleichen Coaks, Cin⸗ ders und Carbolein.

Marienglas (Frauenglas). 1

Rohr, als: Dach⸗ und Schilfrohr, Schachtelhalm und Binsen; imgleichen Stuhlrohr aller Art, mit Einschluß des Brasilianischen und sonstigen ausländischen, auch Weberrohr. 8 W

Salz, als: Küchen⸗, Meer⸗, See⸗ und Steinsalz aller Art, mit Ausschluß

des gesottenen Salzes; imgleichen Düngesalz ohne Unterschied.

Seegras (Seetang). 1 111

Steine, Bruchsteine und behauene, jedoch nicht geschliffene Steine aller Art (mit Ausnahme von Marmor und Alabaster), geschliffene Plat⸗ ten ꝛc. von Sandstein, auch Lithographirsteine (nicht gravirte oder be⸗ zeichnete’, Muühlsteine, steinerne Kufen, Rinnen, Röhren, Krippen, Tröge ꝛc, Grab⸗ oder Leichensteine von Sandstein (insofern durch höbere artistische Bearbeitung hervorgebrachte Kunstwerke hierunter nicht be⸗ griffen werden), imgleichen Pflastersteine und Feuersteine kroh und ge⸗ hdauen), Dachschiefer, Mauersteine, T ropfsteine, auch Tuf oder Tufstein, roher Speckstein, Talkstein, grobe Schleif⸗ und Wetzsteine (zum Schärfen der Sensen zc.).

Stroh und Spreu, Häckerling (Häͤcksel)

Ziegel⸗ und Backsteine aller Art (Dachpfannen und Klinker ꝛc.), im⸗ gleichen Ziegelmehl. 11““

3) Pom Elbzolle befreit sind:

gheisegepäc der Reisenden, d. h. die von diesen zum Gebrauche

Sachen und deren Behältnisse, auch die nicht verzeichneten Reise⸗ Viktualien der Schiffer und ; zantität, welche mit der billigsten Länge der Reise, der Stärke der Bemannung ꝛc. zu

auf ver Reise mitgeführten im Maniseste 1 Passagiere in verhältnißmäßiger 1 Umsicht nach ver bestimmen ist 8 8eSn. welche die mit den Dampfschiffen Reisenden mit sich Schiffe und Böte jeder Art. 8

um Invantar eines in der Fahrt begriffenen Elbschiffes ge⸗ igen Gegenstände, mit Einschluß der zum Verdecke eines solchen örzeuges zugerichteten Bretter, auch, in Ermangelnng solcher, die Bedeckung der Ladung nöͤthigen losen Bretter, und zwar:

a) bei Schiffen unter 10 Lasten Ladungsfähigkeit 1 von 10 25 7 2 2 . Ce. mehr⸗

8. 8 (12 8

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8₰ *4

Zchotk,

imgleichen Unterlagebretter zum Bedarf der Weaaren.

) Floßgeräthe ) Schiffsgeräthschaften

ermäßigten und elbzollfreien

Vorbemerkungen.

Waaren, deren deklarirte Benennung in diesem alphabetischen Ver⸗ zeichnisse nicht aufgeführt ist, unterliegen, falls jene Benennung un⸗ zweifelhaft mit einer in dem nachstehenden Verzeichnisse aufgeführten Waarenbenennung gleichbedeutend oder darunter begriffen ist, dem der letzteren beigesetzten Zollsatze, anderen Falles aber dem Normassatʒe.

Waaren mehrerer Zollklassen, durcheinander verpackt, unxersieqen, wenn die verschiedenen Waarengattungen und deren Mengen nicht durch pe⸗ zielle Revision ermittelt sind und der Schiffsführer diese Ermittetung nicht ausdrücklich verlangt, demjenigen Zolle, welcher die um acrran tarifirte der in der Verpackung befindlichen Waarengarrungen crift.

8481 geringerer als der Normal⸗Elbzoll wird von denfegen

2

ben, welche entweder

8

8

.

Ein erho

zweiten oder

Klasse

Tarif⸗

Bandholz, . mmeerwaterer 2 8 8

IIvon Sandstein (Stein⸗ grus) von der Zuckerfabri⸗- arbcitcer cation (ausgepreßter Zuckerschaum, Zucker⸗ erde) . von der Wachsberei⸗ tung (Bienenrab).. Aepfel, s. Obst. Alaunerde, Alaunstein.. Alquifoux (Hafnererz, Blei⸗ glanz . Antimonerz K Armenische Erde (Bolus). ExN ,, Atsehens erschet Arsenikerz, Arsenikkies. Ancbat Krehäc Artischoken, frische .. . whedkeoyveereis. Asche, gemeine Holz⸗ und enNAeh. Pflanzen⸗, auch Torf⸗ und 8 ,d. Steinkohlenasche, sowohl aus. F gelaugte (Aschenkalk, Kalb’ äscher) als unausgelaugte⸗ Aschenkalk (Kalkäscher).8 Asphalt (Judenpech Asphalterde, rohe.

Asphaltplatten 1 1 5 . Aspbaltsteine, roh wnd erz EIE“ I Austerschaalen— . ZZI“ Vacksteine Aller 9 1

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