1863 / 148 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gewesene Angeklagte wird zu obigem Termin hierdurch edictaliter mit der Aufforderung vor⸗ eladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und

ie zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem unter⸗ zeichneten Gericht so zeitig vor dem Termine an⸗ zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.

Im Falle des Ausbleibens des Angeklagten wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaeiam verfahren werden.

Sede 13 n 18639. 0 8

Königliches Kreisgericht, Abtheilung JI.

[510)0 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Conitz,

8 den 10. Februar 1863. 11““]

Das im Conitzer Kreise belegene, dem Guts⸗

besitzer August Janke gehörige Rittergut Mankau

Nr. 91 des Hypothekenbuchs, abgeschätzt auf 11,917 Thlr. 15 Sgr., zufolge der nebst Hypotheken⸗ chein und Bedingungen in der Registratur einzu⸗ sehenden Taxe, soll am 3 September 1863, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzu⸗ melden. ““ 8 8

1“

Oeffentliche Bekanntmachung. van Zu den Sitzungen des Schwurgerichts für den Monat Juli 1863 werden Eintritts⸗Billets ver⸗

theilt durch die Herren Bezirksvorsteher:

Lucas, Schnittwaarenhändler, Elisabeth⸗ 22

straße 38, 88

Krebs, Bäckermeister, Louisenstr. 66,

Wobith, Schankwirth, Stallschreiberstr. 2a.,

Scheller, Apotheker, Lindenstr. 86,

Ackermann, Destillateur, Zimmerstr. 19,

Tretropp, Restaurateur, Zelten 3,

Noack, Eigenthümer, Papenstr. 5. 6, Tourte, Tabackshändler, Stralauerbrücke 1, Splittgerber, Plattirwaaren⸗ Fabrikant, Behrenstraße 17, 1 10) Schubert, Kaufmann, Potsdamerstr. 141. Berlin, den 22. Juni 1863. 8 Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen.

8g

1142413 B gkannimachuüng.

Bei dem unterzeichneten Gericht ist auf Amor⸗

tisation der von dem Kaufmann Feinberg, in

Firma J. Weinbergs Nachfolger, zu Kowno, an⸗

geblich am 12. September 1862 verlorenen, nach⸗ stehenden Quittung: »Nr. 50,156.

Von der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins haben wir heute auf Abschlag unseres Gut⸗ habens »Zweitausend Thaler Pr. Crt.« erhalten und dieselbe dafür erkannt.

Berlin, den 9. September W 8 pppppa. Nauen Loewe u. Co. 1“ Alexander Eschwe.« angetragen worden. 1“

Es werden daher alle diejenigen, welche an die vorstehend bezeichnete Quittung als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefinhaber

Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, die⸗

selben binnen drei Monaten, spätestens aber in

dem auf

den 5. September 1863, Vormittags

11 ½ Uhr,

im Stadtgericht, Jüdenstraße 58, Portal III., Zimmer Nr. 11, vor dem Herrn Stadtrichter Dannenberg angesetzten Termine anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls dieselben mit allen ihren etwaigen Ansprüchen präkludirt und die oben bezeichnete Quittung für amortisirt erklärt werden wird.

Berlin, den 1. April 1863. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

Deputation für Kredit⸗ ꝛc. und Nachlaßsachen.

Bei dem unterzeichneten Gericht ist von dem Herrn J. Keßler das öffentliche Aufgebot der angeblich verloren gegangenen Anweisung des Juülius Goldberg auf J. Hirschfeldt in Verlin, Reue Friedrichsstraße Nr. 69, d. d. Ber⸗ lin, den 23. Februar 1861, über 500 Thaler

preußisch Courant, 3 Monate a dato an die Ordre des Ausstellers zahlbar, welche mit dem Annahme⸗ Vermerk J. Hirschfeldt, und auf der Ruͤckseite mit dem Vermerke » Julius Goldberg« unter dem Vermerke des Julius Goldberg vom 27. Februar 1861, wonach er die Anweisung per 23. Mai desselben Jahres verkauft, versehen gewesen, beantragt worden.

Es werden daher alle diejenigen, welche an diese Anweisung als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber oder als deren Erben Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch auf⸗ gefordert, dieselben dem unterzeichneten Gerichte und zwar spätestens in dem hierzu

auf den 17. Oktober 1863, 11 Uhr, vor dem Stadtrichter Herrn Dannenberg im Stadt⸗ gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 58, Zimmer Nr. 11 anberaumten Termine anzuzeigen. und nach⸗ zuweisen, widrigenfalls sie mit allen ihren An⸗ sprüchen an diese Anweisung werden ausgeschlossen, ihnen dieserhalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, die Anweisung selbst aber für amortisirt wird er⸗ klärt werden.

Auswärtigen werden die Herren Rechtsanwalte Deycks und Justiz⸗Rath Drews als Mandatarien in Vorschlag gebracht.

Berlin, den 11. Juni 1863.

IG Königliches Stadtgericht, Abttheilung für Civilsachen. bEöö-6

[1942] Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann J. Franck zu Burg, vertreten durch den Geheimen Justizrath Herzbruch zu Burg, hat gegen den Kaufmann M. Anhalt, früher zu Berlin, zuletzt in Livorno wohnhaft, wegen 36 Thaler und Zinsen Klage erhoben, und die bei dem Lotterie⸗Collecteur Glaser zu Blan⸗ kenburg befindlichen, dem Verklagten gehörigen Sachen, als: ein Fortepiano und Betten, im Wege des Arrestes mit Beschlag belegt.

Die Klage ist eingeleitet und der beantragte Arrest angelegt. Da nun der jetzige Aufent⸗ baltsort des Verklagten unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Ver⸗ handlung der Sache auf den 4. Januar 1864, Vormittags um 11 Uhr, vor dem Herrn Gerichts⸗Assessor Klebs in dem Stadtgerichts⸗Gebäude hierselbst, Jüdenstr. 59, Zimmer 67, anstehenden Termine pünktlich zu er⸗ scheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeu⸗ gen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht mehr genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klä⸗ gers in contumaciam für zugestanden und aner⸗ kannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Verklagten ausgesprochen werden.

Berlin, am 17. Juni 1863. Koͤnigl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen, Kommission IJ. für Bagatellsachen.

[1865] Konkurs⸗Eröffnung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns H. Ulbrich bierselbst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung auf den 16. Juni 1863 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann A. W. Conradi sen. hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem

auf den 26. Juni 1863, Vormittags in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, auf dem Hofe links 1 Treppe boch, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Gerlach, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge über die Beibebaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände .“

bis zum 17. Juli 1863 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vor⸗

behalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Kon⸗

——ö———

kursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Ge⸗ meinschuldners haben von den in ihrem Besitz be⸗ findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. Zugleich werden alle diejenigen, welche an die

Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen 3 wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗

selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 17. Juli 1863 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist ange⸗ meldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 4. August 1863, Vormittags

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, auf dem Hofe links 1 Treppe hoch, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Gerlach, zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen. b

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten besteller und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welcher es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts anwälte, Justiz⸗Räthe Licht und Stöpel und di Rechtsanwälte Kelch und Naudé zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Potsdam, den 17. Juni 1863.

Köͤnigliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

[19344 Bekanntmachung.

In unser Firmenregister ist sub Nr. 140 de Schneidermeister und Kleiderhändler Louis Sand⸗ ler mit seiner Niederlassung am hiesigen Orte unter der Firma

»Louis Sandler« am 18. Juni 1863 eingetragen worden. Inowraclaw, den 18. Juni 1863. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung. 8 88 8

[19377 Bekanntmachung. 8

Es ist e durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts das gesammte Vermögen des Gutsbesitzers Valerian von Hulewichz zu Mioelziejewice et Pa⸗ rusewo, Wreschener Kreises, mit Beschlag belegt und dessen gerichtliche Verwaltung angeordnet. Der ꝛc. v. Hulewicz kann somit über sein Vermögen weder selbst, noch durch Bevollmächtigte verfügen, vielmehr haben die etwa ertbeilten Vollmachten ihre Kraft verloren und sind auf Grund derselben küͤnftig geschlossene Geschäfte unwirksam.

Allen, welche von dem ꝛc. von Hulewicz Geld, Papiere oder andere Sachen in Besitz und Ge⸗ wahrsam haben, oder welche ihm etwas verschul⸗ den, wird. untersagt, bei Vermeidung doppelter Zahlung irgend etwas an denselben zu zahlen und zu verabfolgen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände dem unterzeichneten Gerichte Anzeige zu machen, und die Zablung nur an dasselbe zu leisten.

Wreschen, den 23. Juni 1863.

Königliches Kreisgericht. Zweite Abtheilung.

[19388 Bekanntmachung.

Es ist heute durch Beschluß des unterzeichneten

Gerichts das gesammte Vermögen des Ritterguts⸗ besitzers Boleslaus Joseph von Lutomski zu Staw, Wreschener Kreises, mit Beschlag belebt und dessen gerichtliche Verwaltung angeordnet. Der ꝛc. v. Lu⸗ tomski kann somit uͤber sein Vermögen weder selbst noch durch Bevollmächtigte verfügen, viel⸗ mehr haben die etwa ertheilten Vollmachten ihre Kraft verloren und sind auf Grund derselben künftig geschlossene Geschäfte unwirksam. 1 Allen, welche von dem ꝛc. von Lutomski Geld, Papiere und andere Sachen im Besitz oder Ge⸗ wahrsam haben, oder welche ihm etwas verschul⸗ den, wird untersagt, bei Vermeidung doppelter Zahlung irgend etwas an denselben zu zahlen und zu verabfolgen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände dem unterzeichneten Gerichte Anzeige zu machen, und die Zahlung nur an dasselbe zu leisten. Wreschen, den 23. Juni 1863. v“ Königliches Kreisgericht. Zweite Abtheilung.

1“

Zu dem Konkurse über das Vermögen des

Handelsmanns Julius Willner zu Ober⸗Wäste⸗

giersdorf hat der Kaufmann Julius Schwei zu Nieder⸗Wüstegiersdorf 82 112 Thlr. 16 Sgr. 6 Pf., ohne ein Vorrecht zu beanspruchen, nachträglich angemeldet. Der Termin zur Pruͤfung dieser Forderung ist auf Montag, den 20. Juli 1863, Vormittags 11 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Instructions⸗ Zimmer Nr. 3 des Gerichtsgebäudes anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden. Waldenburg, den 20. Juni 1863. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses.

5 [1939) Ediktal⸗Citation.

Der Bodenmeister Ferdinand Marwitz hier hat wider seine Ehefrau Friedericke Wilhelmine, ge⸗ borene Moncke, wegen böslicher Verlassung, auf Ehetrennung geklagt.

Da der Aufenthalt der Verklagten nicht zu er⸗ mitteln ist, so wird dieselbe hierdurch öffentlich aufgesordert, in dem zur Beantwortung der Klage auf den 30. September ecer., Vorm. 11 Uhr, vor dem Herrn Assessor Erdmann im Zimmer Nr. 4 auf dem Rathhause hier anberaumten Termine zu erscheinen, widrigenfalls dieselbe der böslichen Verlassung für geständig erachtet und demnächst, was Rechtens ist, erkannt werden wird.

Colberg, den 16. Juni 1863.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Steinfurt, Erste Abtheilung,

Juni 1863, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns A. V.

Wesselinck zu Rheine ist der kaufmännische Konkurs

eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung

auf den 11. Mai d. J. festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Julius Wulf zu Rheine bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf den 1. Juli d. J., Vormittags in unserem Gerichtslokal, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Geißler anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bei⸗ behaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen im Se oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwa verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 29. Juli d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse ab⸗ zuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Anspruche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 29. Juli d. J. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, in⸗ nerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forde⸗ rungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals u“

auf den 2. September 19631:-k. Vormittags 9 Uhr,

in unserm Gerichtslokal, vor dem genannten Kom⸗

missar, Herrn Kreisrichter Geißler, zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Pragie bei uns berech⸗ tigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und

1““

Räthe Busch und Meyenberg, die Rechtsanwälte

Bispinck in Horstmar und Rechtsanwalt Weddige in Rheine zu Sachwaltern vorgeschlagen.

88 ede-eeew Mbd eerges ee

[18588 ½ Betatzhitmachung— Am 9. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, soll im Wege der öffentlichen Submission verdun⸗ gen werden: 1) zum Bau des 1. Schleusenhauptes für das Marine⸗Etablissement an der Jade: a) die Ausführung von ea. 1320 Schacht⸗ ruthen Ziegelmauerwerk,

b) das Versetzen von ca. 43,000 Kubikfuß Granit⸗

steinguadern, und

c) das Versetzen von ca. 37,000 Kubikfuß Sand⸗ steinquadern; 22 ) zum Bau des Vorhafens:

a) die Ausführung von eca. 3180 Schachtruthen

Ziegelmauerwerk,

b) das Versetzen von ca. 14,200 Kubikfuß Granit⸗

und Sandsteinquadern, und

oe) das Vermauern von 17 Stück Bollards,

8 Stück Schiffsringen, 476 Stück Ankern

für die Reibhölzer und 20 Stück Steigeeisen nebst Zubehör.

Unternehmungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift: »Submission auf Maurerarbeiten« an die unterzeichnete Kommission bis zu der oben

angegebenen Zeit einzusenden.

Die im Kommissions⸗Büreau zur Einsicht aus⸗ gelegten Bedingungen werden auf Verlangen auch durch die Post übersendet.

Heppens, den 16. Juni 1863.

Die Hafenbau⸗Kommission für das Jadegebiet.

Von Sonntag, dem 21. Junic. ab, begin⸗ nend, wird versuchsweise alle Sonntage bis auf Weiteres von der Station Kreuznach aus bis Oberstein und zuruüͤck ein Extrazug mit allen 3 Wagenklassen abgelassen werden, um den Be⸗ such der romantischen Orte an der Nahe in be⸗ quem gelegenen Nachmittagsstunden zu erleichtern. Dieser Zug, der an allen Stationen hält, und für den, außer den gewöhnlichen Fahrbillets, auch Tages⸗ (Retour⸗) Billets in II. und III. Klasse von Kreuznach und Münster a./St. nach Stau⸗ dernheim, Kirn und Oberstein und von Kreuznach nach Muͤnster a./St. ausgegeben werden, erhält folgenden Gang:

I. Kreuznach⸗Oberstein. von Kreuznachh... 2 Uhr 59 M. Nachm. Münster a.Et. 3 2 8 * Waldböckelheim.. 2 24 Staudernheim 3IEö Sobernheim 38 Monzingen 45 * Kirn. 59 2 Fischbach 10 » Oberstein C8ö II. Oberstein⸗Kreuznach. Oberstein 8 Uhr 23 M. Abends. Fischbach.. 8 35 Kirn Monzingen

8 39 » 8 2 9 91 » Sobernheim. Staudernheim 9 Waldböckelheim 9 » Münster aosSt. 9 » 39 » Kreuznach 9115 rbrücken, den 15. Juni 1863. Königliche Eisenbahn⸗Direction.

1u.“

[18561] Bekanntmachung.

7 kgcz;

ahe Eisenbahn. Zinsen⸗Zahlung. Die am 1. Juli c. fälligen halblährigen Zinsen der Prioritäts⸗Obligationen der Rhein⸗Nahe Cisen⸗

zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗

dachten Tage ab bis 31. Jull e. Vormittags

bahn I. und II. Emission, können von dem ge⸗

Schmitz und Werne hierfelbst, der Justi z-Rath

o wie der aus feücgeren T sentirten Zinscoupons und der verivosten Dverte⸗ tionen der oben genannten Bahmn eefolgte im Auf⸗ trage des hohen K. K. sterreichischen Fimeasz- Ministert an meiner Kasss n der Irit vvett⸗

1) bei der Direction der Diskonto⸗

1 Veelin⸗ to⸗Gesellschaft in bei der Agentur der Darmstäbter Bank für

Haäandel und Industrie zu Frankfurt a. 5

3) bei dem A. Schaaffhaufen schen Bank- verein in Cöln,

4) bei sämmtlichen Stationskassen der Rhein⸗ Nahe Eisenbahn jedoch nur insoweit deren Bestände ausreichen und endlich b

5) fortlaufend vom 1. Juli c. ab bei unserer Haupt⸗Kasse hierselbst

erhoben werden. 3 Die Coupons müssen den Zahlstellen mit num⸗ merisch geordneten, nach den Emissionen getrenn⸗- ten und von den Eigenthümern unterschriebener Verzeichnissen übergeben werden. u“ Saarbruͤcken, den 15. Juni 1863. Königliche Eisenbahn⸗Direction.

Hms. F

II

Magdeburg⸗ Zalle— Leipziger Eisenbahn.

Die Herren Actionaire der Magdeburg⸗Cöthen⸗ Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft werden mit Bezug auf §. 24 des Statutes hiermit einge⸗ laden, sich Donnerstag, den 16. Juli c., Vor⸗ mmittags 11 Uhr, im Saale des hie⸗ sigen Administrations⸗Gebäudes, zu der im §. 23 l. c. vorgeschriebenen General⸗ Versammlung einzufinden.

In derselben soll

¹) der Geschäftsbericht des Direktoriums vorge tragen,

2) der Rechnungsabschluß pro 1862 vertheilt,

3) für die statutengemäß ausscheidenden Aus⸗ schuß⸗Mitglieder und Stellvertreter eine an⸗ derweite Wahl getroffen, 8

4) über den Antrag der Gesellschafts⸗Vorstände: den bisherigen Zuschuß von 2000 Thlr. jähr- lich der Pensions⸗, Wittwen⸗ und Waisen⸗

. Kasse der Beamten vorläufig auch noch für ddeas Jahr 1864 zu gewähren,

5) über das Gesuch eines Besitzers von 4 Divi⸗ ddeendenscheinen für das Jahr 1842: ihm den 128 Betrag derselben, ungeachtet des §. 19 des Gessellschafts⸗Statuts, nachträglich zu bewilli⸗

gen, Beschluß gefaßt werden.

Jeder Actionair oder Bevollmächtigte, welcher an der General⸗Versammlung Theil nehmen will, hat sich selbst und resp. seinen Machtgeber am 14. oder 15. Juli e. in den Büreau⸗Stunden im hiesigen Administrations⸗Gebäude als Eigen⸗ thümer von 5 oder mehr Actien zu legitimiren. wonächst er eine Eintrittskarte erhält, auf der die Zahl der ihm gebührenden Stimmen ver⸗ merkt ist.

Sollte einer der Herren Actianaure Feaßsschti⸗ gen, einen das gememschuftliche Interrsse derüh- renden Gegenstand zum Vaumag zu sringen, o wird derselde in Gemäßbeit des §. 9 des Staturs ersucht, sein Vorzaden mit ausführlicher Angabe der Motive mindestens 10 Tage vor der Generale⸗ Versammlung dem Warsitzunden des Ausschusses anzuzeigen umd dir desfallsige schriftlüche Vorsicl⸗ lung im Geschüfts-Lokale der Geseilschaft am Fürstenmwall mun abzugeben. Magdebung, den 12. Juni 1863. 8 Der Vewitzende des Ausschusses der Magdrhurd Cöehen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Geseilschaft.

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Krakau⸗Oberschlefische Eisendahn. Die Auszahlung der amn 1. Juti d. X. ülllgem Terminen noch mcht Hem⸗

Isten bis 15 ken Juli d. S die Faommn⸗ tage ausgenemmrsne in Nen Vormit⸗ togistunden Lan 9 bi8 2 UAhr,

und siund die vorschriftsmäßigen Verzechnifte ur Coupeons und Obligationen aguf meihene Lompe unentgeitlich zu Hoben.

Brelau, den 4. June 1893.

E. Keimann.