1863 / 157 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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trage der neuen Ausprägung gleichkommende Quantität von Sechs⸗ und

b 1 Dreikreuzerstücken aus dem Cours zieht.

Artikel 18.

IMMatisg Die vertragenden Regierungen werden die neu ausgegebenen Münzen

Courantmünzen sowohl als Scheidemünzen gegenseitig von Zeit zu Zeit in Bezug auf ihren Feingebalt und auf ihr Gewicht prüfen lassen und von den Ausstellungen, die sich dabei etwa ergeben, einander Mit⸗ theilung machen.

Für den unerwarteten Fall, daß die Ausmünzung der einen oder der anderen der betheiligten Regierungen im Feingehalte oder im Gewichte den vertragsmäßigen Bestimmungen nicht entsprechend befunden würde, übernimmt dieselbe die Verbindlichkeit, entweder sofort oder nach voran⸗ gegangener schiedsrichterlicher Entscheidung sämmtliche von ihr geprägten Muünzen desjenigen Jahrganges, welchem die fehlerhafte Ausmünzung an⸗ gehört, wieder einzuziehen. 114“4““ 1

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Die in Artikel 7 und 14 übernommene Verbindlichkeit zur Annahme der groben Silbermünzen und der Scheidemünzen bei den Staatskassen nach ihrem vollen Werthe findet auf durchlöcherte oder sonst anders als durch den gewöhnlichen Umlauf an Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.

Artikel 20. Die vertragenden Staaten vereinbaren sich dahin, während der letzten sechs Monate des Jahres 1863 über die nach Ablauf dieses Jabres zu ergreifenden Maßregeln bezüglich der ferneren Einzichung von Kronen⸗ thalern, so wie bezüglich der Scheidemünze insbesondere der serneren Ein⸗ ziehung derselben und der Festsetzung eines den Verkehrsverhältnissen im Gebiete der süddeutschen Währung entsprechenden Maximalbetrages des Scheidemünz⸗Umlaufes Berathung pflegen und gemeinsame Beschluüsse fassen zu wollen.

Artikel 21. 1

Die Dauer dieses Vertrages wird zunächst bis zum Schlusse des Jahres 1878 festgesetzt; es soll auch alsdann derselbe, insofern der Rück⸗ tritt von der einen oder der anderen Seite nicht erklärt oder eine ander⸗ weite Vereinbarung darüber nicht getroffen worden ist, stillschweigend von fünf zu fünf Jahren als verlängert angesehen werden.

Es ist aber ein solcher Rücktritt nur dann zulässig, wenn die be⸗ treffende Regierung ihren Entschluß mindestens zwei Jahre vor Ablauf der ausdrücklich festgesetzten oder stillschweigend verlängerten Vertrags⸗ dauer den mitvertragenden Regierungen bekannt gemacht hat, worauf so⸗ dann unter sämmtlichen Vereinsstaaten unverweilt weitere Verhandlung einzutreten hat, um die Veranlassung der erfolgten Rücktrittserklärung und somit diese Erklärung selbst im Wege gemeinsamer Verständigung

zur Erledigung bringen zu können.

8 Artikel 22.

Ddie Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages treten an die Stelle der Bestimmungen der unterm 25. August 1837 zur Begründung des Süddeutschen Münzvereines zu München geschlossenen Convention und der zur Ergänzung dieser Convention weiter getrofsenen Vereinbarungen des Süddeutschen Münzvereines, welche hierdurch außer Wirksamkeit gesetzt werden.

Gegenwärtiger Vertrag soll alsbald zur Ratification den kontrahiren⸗ den Regierungen vorgelegt und die Auswechselung der Ratifications⸗Ur⸗ kunden zu München bewirkt werden.

.S.) Karl Theodor Seydel.

—:) Valentin von Schübler. Ludwig Wilhelm Ewald. Karl Reuter.

Karl Friedrich von Bever. Ludwig Kachel. 1 Ludwig Blomeyer. Heinrich Bamberg. 111““ (Franz Alfred Jacob Bernus. für das Herzogth Coburg beizutreten und hierdurch in den Süddeutschen Münzverein einzutreten, und nachdem die Regierungen von Preußen, Würt⸗ temberg, Baden, Großyerzogthum Hessen, Sachsen⸗Meiningen, Nassau, Schwarzburg⸗Rudolstadt, Hessen⸗Homburg und der freien Stadt Frankfurt das Königlich bayerische Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern ermächtigt haben, in Ihren Namen über diesen Beitritt zu unter⸗ handeln und einen eigenen Vertrag abzuschließen, so ist in Folge dessen zwischen dem unterzeichneten Königlich bayerischen Staatsminister des König⸗ lichen Hauses und des Aeußern für seine Regierung und Namens der ge⸗ nannten Vollmachtgeber einerseits, dann den unterzeichneten Bevollmächtigien der Herzoglichen Regierung von Sachsen⸗Coburg und Gotha andererseits, vorbehaltlich der Ratification, folgender Vertrag abgeschlossen worden. Artikel H9 Die Herzogliche Regierung von Sachsen⸗Coburg und Gotha tritt für das Herzogthum Coburg dem zwischen den Regierungen von Preußen, Bayern, Württemberg, Baden, Großherzogtvum Hessen, Sachsen⸗Meiningen, Nassau, Schwarzburg⸗Rudolstadt, Hessen⸗Homburg und der freien Stadt Frankfurt zu München am 7. August 1858 abgeschlossenen Vertrage über bas Münzwesen des Süddeutschen Münzvereines mit der Verbindlichkeit bei, die Bestimmungen dieses Vertrages in allen Punkten zu vollziehen und voll⸗ ziehen zu lassen.

Artikel II.

Bezüglich der Artikel 10 und 16 des Vertrages vom 7. August 1858 wird das durch den Beitritt der Herzoglichen Regierung von Sachsen⸗Coburg und Gotha sich ergebende Verhältniß dahin festgestellt, daß an den für die bisherigen Vereinsregierungen zur Einziehung von Kronenthalern und Scheide⸗ münzen berechneten Beträgen nichts geändert wird, sondern daß die der Her⸗ Svnen Regierung von Sachsen⸗Coburg und Gotha nach Maßgabe der Be⸗

erung des Herzogthums Coburg zufallenden Einziehungsbeträge zu jenen Gegenwärtiger Vertrag soll alsbald den kontrahirenden Regierun

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zur Ratification vorgelegt und die Auswechselung der Ratifications⸗Urkunde spätestens 225 sechs Wochen tv. werden. So geschehen München, den 9. Januar 186535. (L. S.) Frhr. v. Schrenk. 888 eee“ AI Rose.

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““ 4 8128 8 nisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten.

Akademie der Wissenschaften.

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Am 2. Juli hielt die Königliche Akademie der Wissenschaften ibre öffentliche Sitzung zur Feier des Leibnizischen Jahrestages be Anwesenheit des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Dr. von Mühler Excellenz. Als Vor⸗ sitzender eröffnete Herr Ehrenberg die Sitzung mit einigen den Leibniztag charakterisirenden Worten und leitete sie demnächst durch einen wissenschaftlichen Vortrag ein. Der Gegenstand der Einleitung betraf eine Uebersicht und Erweiterung seines am 4. Juni vor der Akademie gehaltenen Vortrags über das unsichtbar wirkende, Cha⸗ rakter gebende Leben im Mittelmeere und den sich an dasselbe ost⸗ wärts nach Central⸗Asien anschließenden Meeren und Seen.

Hiernächst verkündete derselbe, daß die 1860 für das Jahr 186) aufgegebene Preisfrage, die Entwickelungsgeschichte der Entoconehn mirabilis betreffend, zwar ohne Bewerber geblieben, daß aber Bei⸗ träge zur Lösung derselben der Akademie vorgelegt worden seien, welche 1862 in den Monatsberichten gedruckt worden. Die neue aus dem von Cothenius gegründeten Legat gestellte Preisfrage der pbysikalisch⸗-mathematischen Klasse für das Jahr 1866 lautet:

Unter den unorganischen Stoffen, welche die Vegetabilien dem Boden, auf dem sie wachsen, entnehmen, ist die Kieselsäure ein sehr wichtiger. Sie macht den Hauptbestandtheil in manchen Theilen von Kulturpflanzen aus, wie in den Stengeln der Getreidearten. Es ist daher von großer Bedeutung, daß die Kieselsäure den Pflanzen so dargeboten wird, daß sie dieselbe leicht aufnehmen und assimiliren können.

Wir kennen die Kieselsäure in zwei Modificationen, die sich we⸗ sentlich durch spezifisches Gewicht und chemische Eigenschaften unterscheiden. In der Natur findet fich vorzugsweise nur die eine Modification derselben, die krystallinische, welche seht schwer durch Reagentien angegriffen wird, und eine größere Dichtig—⸗ keit besitzt, als die zweite Modification, die amorphe Kieselsäure, die weit weniger den Einwirkungen der Reagentien widersteht. Diese Modification findet sich indessen nur ausnahmsweise in der Natur.

Man hat bei der Bereitung der künstlichen Düngerarten die Kieselsäure zu wenig berücksichtigt; es scheint aber der Akademie von Wichtigkeit zu sein, diesem Gegenstande mehr Aufmerksamkeit zuzu⸗ wenden.

Sie wünscht daher eine umfassende Arbeit über den Einfluß der beiden Modificationen der Kieselsäure auf die Vegetabilien. Die Arbeit muß eine Reihe von vergleichenden Versuchen umfassen über das Wachsen gewisser Vegetabilien, namentlich der zu ihrer Existenz viel Kieselsäure bedürftigen Getreidearten, in einem Boden von be— stimmter Zusammensetzung, der außer den anderen zur Nahrung der Pflanzen nothwendigen Bestandtheilen bestimmte Mengen von der einen oder der anderen der beiden Modificationen der Kieselsäure enthält. Man kann zu den Versuchen einerseits sich eines reinen Sandes bedienen, der von fremden Bestandtheilen durch Säuren vollkommen gereinigt und dann fein pulverisirt worden ist, oder des fein zertheilten Feuersteins, andererseits vielleicht der gut gereinigten Infusorienerde aus der Lüneburger Haide, die leichter in großer Menge zu erhalten sein könnte, als die auf chemischem Wege dar⸗ gestellte Kieselsäure. Die Akademie wünscht ferner, daß außer den beiden Modificationen der Kieselsäure einige von den sehr verbreiteten Silicaten im feingepulverten Zustande angewendet werden, nament⸗ lich Feldspath und feldspathartige Mineralien, so wie Thonarten.

Die Arbeit kann in deutscher, lateinischer oder französischer Sprache abgefaßt werden.

Die ausschließende Frist für die Einsendung der dieser Aufgabe gewidmeten Schriften ist der 1. März 1866. Jede Bewerbungs⸗ schrift ist mit einem Motto zu versehen und dieses auf dem Aeußern des versiegelten Zettels, welcher den Namen des Verfassers enthält, zu wiederholen. Die Ertheilung des Preises von 100 Dukaten ge⸗ schieht in der öffentlichen Sitzung am Leibnizischen Jahrestage im Monat Juli des Jahres 1866.

Herr G. Rose schloß die Sitzung durch einen Vortrag über die mineralogische Beschaffenheit und Eintheilung der Meteoriten mit

Vorlegen einer Auswahl aus der Meteoriten⸗Sammlung des mine⸗

ralogischen Museums der Universität.

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Ministerium für die landwirthschaftlichen

Füein Angelegenheiten. 1eaea,

Die Frequenz auf den vier preußischen Akademieen der Landwirthschaft im Sommer⸗Semester 1863.

Aus den früberen Semestern setzen ihre Studien in diesem Sommer treten: sind im Ganzen Sh ite u te⸗ Studirende:

Poppelsdorf 4 vati 8 Waldau. ..

zusammen . 16 Heimath nach gehören diese Akademiker anku

1) der Provinz Preußen 1, 2 2) * Posen

3) Pommern 4) egh. Schlesten.... 5) Brandenburg....

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EEE1“ mithin dem Fnlande. 106. dem Auslande aber... 56. macht wie oben 162.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister, Minister des Krieges und der Marine, General⸗Lieutenant von Roon, von

Berlin, 7. Juli. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem preußischen Unterthan und ordinirenden Arzte am 1sten Militair⸗Hospitale zu St. Petersburg, Dr. med. et chir. Franz Maßmann, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Stanislaus⸗ Hrdens dritter Klasse zu ertheilen.

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1 N ichtamtliches.

8 Preußen. Berlin, 7. Juli. (Tel. Dep. des Staats⸗ Anz.) Ihre Majestät die Königin Augusta ist am 7. d. M., früh 8 Uhr, im erwünschten Wohlsein in Rotterdam gelandet. Alllerhöchstdieselbe begiebt sich zum Besuche des Königlich nieder⸗ ländischen Hofes nach dem Haag.

Danzig, 6. Juli. Der Regierungs⸗Präsident v. Prittwitz ist, nach dem »Danz. Dampfb.“,

heute durch den Ober⸗Präsidenten eingeführt worden und hat darauf

Der Geh. Ober⸗Baurath Lentze ist Berlin hier eingetroffen.

Niederlande. Aus dem Haag, 4. Juli. Die beiden Kammern der Generalstaaten haben ihre Arbeiten vollendet und sind auseinandergegangen. »Die Bewilligung des Kolonial⸗Budgets⸗, schreibt man der »K. Z.“ von hier, »hat überall einen guten Eindruck gemacht; man fühlt, oaß ein freisinnigeres System für die so lange

stiefmütterlich behandelten ostindischen Kolonieen segensreiche Folgen haben muß, welche auch auf das Mutterland ihre Rückwirkung aus⸗ üben werden. Eben so ist voraus zu sehen, daß durch die Bewilligung der Konzession zur Ausführung des Eisenbahnnetzes die industriellen Kräfte des Landes sich mehr und mehr entwickeln und Handel und Landbau in den fruchtbaren Strecken einen besseren Aufschwung nehmen werden. Im Uebrigen waren die letzten Sitzungen der Kammern für die allgemeine Gesetzgebung sehr erfolgreichj kein Ent⸗ wurf wurde zurückgewiesen, und auch die drei mit Belgien abge⸗ schlossenen Verträge sind anerkannt, wodurch unstreitig ein besseres Verhältniß mit dem Nachbarlande hergestellt worden ist, als dies in den letzten Jahren der Fall war. Ohne besondere Vorkommnisse werden die Kammern erst im September, dem Beginne des neuen Sitzungs⸗Jahres, wieder zusammentreten.⸗ 8

Großvritannien und Irland. London, Dienstag, 7. Juli, Morgens. (Tel. Dep. d. Wolff'schen Bür.) Ihre Majestät die Königin von Preußen haben gestern ihre Rückreise über Tun⸗ bridge, woselbst Ihre Majestät der Wittwe Ludwig Philipp's einen Besuch gemacht, und über Ramsgate nach Ostende angetreten. Der Prinz, die Prinzessin von Wales und Graf Bernstorff hatten die Königin zur Eisenbahn geleitet. (S. oben die tel. Dep. unter Berlin.) 1t 8

Frankreich. Paris, 5. Juli. Die ktelegraphisch schon er⸗ wähnte) Erklärung, zu welcher der »Moniteure in Folge der von Herrn Roebuck im englischen Unterhause über eine Unterredung mit dem Kaiser gemachten Mittheilungen veranlaßt worden ist; lautet vollständig wie folgt: »Die Zeitungen haben über einen Vorfall in

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Eichmann in sein neues Amt eine Plenarsitzung abgehalten. aus

vom letzten Dienstag bei Gelegen⸗ Einige Er⸗ jenem Vorfall

der englischen Unterhaus⸗Sitzung heit eines Antrages des Herrn Roebuck berichtet. läuterungen werden genügen, um die aus entstandenen Mißverständnisse zu beseitigen. Die Herren Roe⸗ buck und Lindsay waren nach Fontainebleau gekommen, um den Kaiser zu bewegen, daß er einen offiziellen Schritt zur Anerkennung der Südstaaten in London thue; denn nach ihrer Meinung würde diese Anerkennung dem Kampfe ein Ende machen, der die Vereinigten Staaten mit Blut überschwemmt. Der Kaiser drückte ihnen seinen Wunsch aus, in jenen Gegenden den Frieden wiederhergestellt zu sehen, aber er machte ihnen bemerklich, daß, da der im Oktober vorigen Jahres in London gemachte Vermittelungs⸗ Vorschlag von England nicht genehm gehalten worden, er (der Kaiser) nicht glaube, einen neuen machen zu können, bevor er der Annahme desselben gewiß sei; nichtsdestoweniger würde aber Frankreichs Bot⸗ schafter in London die Weisung erhalten, in dieser Angelegenheit die Absichten Lord Palmerston's zu ergründen und diesem zu verstehen zu geben, daß, wenn das englische Kabinet glaube, die Anerkennung des Südens werde dem Kriege ein Ende machen, der Kaiser bereit sein würde, ihm auf diesem Wege zu folgen. Jeder Unparteiische wird aus dieser einfachen Darlegung ersehen, daß der Kaiser nicht, wie gewisse Blätter es behaupten, das britische Parlament durch die Vermittelung zweier seiner Mitglieder zu beeinflussen gesucht hat, und daß Alles sich auf einige offenherzige Erläuterungen beschränkt, welche bei einem Besuch, den der Kaiser nicht füglich ablehnen konnte, ausgetauscht worden sind.«

Am 12. Juli werden sich, dem »Memorial diplomatique« zu⸗ folge, die Vertreter der 8 Mächte vom wiener Kongreß in Brüssel versammeln, um die internationale Akte über die Aufhebung des Scheldezolles zu unterzeichnen.

Der »Constitutionnel« veröffentlicht folgenden Brief des Herzogs von Morny:

»Herr Redakteur! Mehrere Blätter schreiben mir eine Einmischung bei der Bildung des Ministeriums zu, und zwar in Worten, welche anzuzeigen scheinen, daß sie fast von mir dazu autorisirt worden. Die Sache ist un⸗ richtig, und die geringe Schicklichkeit solcher Voraussetzungen läßt mich mei⸗ nen gewöhnlichen Widerwillen, mich um das zu bekümmern, was über mich veröffentlicht wird, überwinden. Ich bitte Sie, diesen Brief gefälligst in Ihr Blatt aufzunehmen. Empfangen Sie, Herr Redakteur, die Versicherung meiner besonderen Hochachtung. Herzog v. Morny.« .

Der ⸗Moniteur⸗ giebt heute den Wortlaut der bereits erwähn⸗ ten Verfügung Forey's vom 1. Mai, welche die Verzollung der Waaren in den von den Franzosen besetzten Häfen Mexiko's betrifft.

Während der Kriegs⸗Minister Marschall Randon auf Urlaub abwesend ist, wird er vom Marine⸗Minister Grafen Chasseloup⸗Laubat vertreten sein.

Der von Mexiko zurückgekehrte Vice⸗Admiral Jurien de la Gravière ist zum Titular⸗Mitgliede des Admiralitätsrathes ernannt worden.

Zum Kabinetschef des kaiserlichen Haus⸗ und Kunst⸗Ministers ist Herr Delacharme ernannt. ¹

Das Zollamt von Givet (Ardennen) ist für den Transit von Waffen und Armaturstücken geöffnet worden.

Die letzte Nummer des »Franc⸗Magon⸗ theilt den Wortlaut der Eingabe mit, in der Marschall Magnan und der Vorstand des Grand Orient, im Namen dieses Vorstandes, bei dem Staatsrathe um die Erlaubniß nachsuchen, sich als eine gemeinnützige Anstalt erklären, d. h. unter die direkte Oberaussicht der Regierung stellen zu dürfen. Es werden namentlich die Vortheile geltend gemacht, welche sich für die Verwaltung der materiellen Interessen aus dieser Ver⸗ günstigung ergeben dürften. 8

6. Juli. Der heutige »Moniteur⸗ meldet: »Der Kaiser hat am 27. Juni ein Dekret genehmigt, welches ein Reglement für das kaiserliche Invalidenhaus enthält. Dieses Dekret soll mit dem

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1. Januar 1864 in Kraft treten. Es umfaßt 657 Artikel und führt Verbesserungen in die bisherige Gesetzgebung in Betreff der Invali⸗ den ein.“ Diese Verbesserungen sind in einem Bericht aufgeführt, welchen der Kriegsminister Marschall Graf Randon über diesen Gegenstand an den Kaiser erstattet hat und den der Mo⸗ niteur- in seinem heutigen Blatte ebenfalls mittheilt. Es war nämlich auf den Antrag des Marschalls vom Kaiser eine be⸗ sondere Kommission ernannt worden, um die Vergünstigungen zu be⸗ stimmen, welche den verstümmelten oder altersschwachen Militairs zu bewilligen seien, die ihnen gebührenden Gnadengehalte festzusetzen und die verschiedenen Dienstzweige des Invalidenhauses zu regeln. Die Vorschläge, welche diese Kommission gemacht hat, und in denen der Kriegsminister nur wenig Abänderungen vorgenommen; sind nun von Letzterem dem Kaiser zur Genehmigung vorgelegt worden

und haben die kaiserliche Bestätigung erhalten. Die »Correspondencia⸗ ver⸗

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Spanien. Madrid, 4. Juli. p

V sichert, das Ministerium werde den Kandidaten der Demokraten und Progressisten seine Unterstützung versagen, um sie den Kandidaten der neo⸗katholischen und ultra⸗moderirten Partei angedeihen zu lassen Herr Vahamonde hat die Leitung des Ministeriums des Innern wieder übernommen. L“

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