1863 / 159 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1. Artikel S . .. . Für das Verfahren im Prozesse kommen die §§. 37 und 38 der Verordnung vom 21l. Juli 1849 (Gesetz⸗Samm⸗ lung S. 307) zur Anwendung.

. Artikel 9.

Kann der zur Klage Berechtigte irgend wahrscheinlich machen, daß jeder Verzug sein Klagerecht gefährde, so ist er befugt, auch schon vor Erhebung der Klage bei dem Gerichte, in dessen Bezirk das mit dem Mangel behaftete Thier sich befindet, auf dessen alsbaldige Be⸗ sichtigung, geeigneten Falls Fen d Zerlegung anzutragen.

Artikel 10.

4 Wenn über eine Gewährleistung ein Rechtsstreit entsteht, so ist jede Partei berechtigt, die Versteigerung des Thieres und Hinter⸗ legung des Erlöses zu fordern, sofern die Besichtigung desselben nicht weiter nothwendig ist. vI L

1.

Der verurtheilte Verkäufer kann, auch ohne vorgängige Streit⸗ verkündigung, seinen Vormann auf Gewährleistung belangen, sofern der Mangel in der diesen bindenden Frist sich gezeigt hat.

Die Klage muß jedoch innerhalb vierzehn Tagen nach eingetre⸗ tener Rechtskraft des Urtheils erhoben werden.

Artikel 12.

Alle vorstehenden, für den Kauf von Hausthieren gegebenen Vorschriften sind auf den Tausch derselben anwendbar. I

Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten auch für Handels⸗

Die für das Fürstenthum Hohenzollern⸗Sigmaringen erlassenen Verordnungen vom 1. Mai 1766, 9. April 1809, 28. Maͤrz 1811 und 6. Dezember 1821, so wie die für das Fürstenthum Hoben⸗ zollern⸗Hechingen ergangene Verordnung vom 16. Dezember 1786, welche die Gewährschaftsleistung bei Viehverkäufen betreffen, sind auf⸗ geboben.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. I.

Gegeben Schloß Babelsberg, de

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von Bismarck⸗Schönhausen. von Bodelschwing von Roon. Graf von Itzenplitz. von Mühler. Grasf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg.

Finanz⸗Ministerium.

Bei der heute beendigten Ziehung der 1. Klasse 128. Koͤnigl. Klassen⸗Lotterie siel der Hauptgewinn von 5000 Tbhlr. auf Nr. 43,233, 2 Gewinne zu 3000 Thlr. fielen auf Nr. 86,907 und 92,548, 2 Gewinne zu 1200 Thlr. auf Nr. 35,244 und 57,023, 3 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 56,985. 88,344 und 89,305, und 3 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 18,436. 32,643 und 48,221.

Berlin, den 9. Juli 1863. 3

Königl. General⸗Lotterie⸗Direction.

ö3. 1 Nichtamtliches. Danzig, 8. Juli.

Preußen. »Gefion⸗, »Adler⸗, »Basilisk⸗ und „Blitz« sind, dem »D. Dampfb.« 2

Die vier Kriegsschiffe

zufolge, seit gestern zur Schießübung nach Oxhöft abgegangen. Nach Beendigung derselben werden die letzteren 3 ungsfa nach dem Mittelmeere antreten. DOsnabrück, 8. Juli. Die »Tgsp.⸗ meldet: Gestern Abend 7 Uhr hat Bürgermeister Stüve sein Amt niedergelegt. Die Ur⸗ ache ist ein Konflikt mit den Bürgervorstehern wegen der Wahl des Stadtsyndikus, eines rechtskundigen Senators.

Hessen. Darmstadt, 7. Juli. Die Zweite Kammer der Stände berieth und beschloß heute über den Antrag des Abg. Lenz, die Aufhebung des Gesetzes vom 8. Januar 1852 über die Bildung der Ortsvorstände und die Wahl des Gemeinderaths betreffend. Nach mehrstündiger Diskussion wurden, wie die »Darmst. Ztg.« berichtet, olgende Beschlüsse gefaßt:

1) dem Antrage des Ausschusses gemäß: Großherzogliche Staatsregie⸗ rung um Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, der auf Aufhebung all derjenigen Bestimmungen des Gesetzes vom 8. Januar 1852, welche 1) die Ernennung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, 2) deren Ent⸗ laßbarkeit, 3) die Auflösbarkeit des Gemeinderaths und 4) das Dreiklassen⸗ system betreffen, so wie auf Wiedereinführung der in Folge dieser Be⸗ stimmungen aufgebobenen Vorschriften der Gemeinde⸗Ordnung ge⸗ richtet sei; 2) nach dem Amendement des Abgeordneten Wadsack szu dem Beschlusse unter 1, I.): Das Ersuchen beizufuͤgen, daß den Beigeord⸗ neten in den Gemeinderathssitzungen gleich den uͤbrigen Gemeinderaths⸗Mit⸗ gliedern Stimmrecht verliehen werd n

die Uebungsfahrt

Vorschriften der

3) Nach dem Antrage der Abgeord⸗

neten Metz, O. Hoffmann IJ. und Martin: der Großherzoglichen Staats⸗ Regierung die Bereitwilligkeit der Kammer auszudrücken, daß sie gern einem von der Großherzoglichen Staatsregierung etwa vorgelegt werdenden Gesetz⸗ Entwurfe zustimmen werde, durch welchen den Gemeinden die freie Wahl des Bürgermeisters und der Beigeordneten anbeimgegeben, also Art. 13 der Gemeinde⸗Ordnung von 1821 aufgehoben werde.

Bayern. München, 7. Juli. Der König empfing heute Mittag zur Entgegennahme der Adressen auf die Thronrede zuerst die Deputation der Kammer der Reichsräthe und hierauf die der Kammer der Abgeordneten. Herr Thiers, der auf der Rückreise nach Paris gestern von Wien hier eintraf, wurde, nach dem »Nürnb Korr.«, heute vom Könige empfangen.

Großbritannien und Irland. London, 7. Juli Im Oberhause erwiderte Graf de Grey and Ripon auf eine von Lord Portman an ihn gerichtete Frage, daß die Regierung Grund und Boden auf mehreren Punkten am Bristol⸗Kanal angekauft habe, um da⸗ selbst Forts zum Schutz dieser wichtigen Wasserstraße zu errichten. Hierauf nahm Graf Grey nicht mit dem Vorgenannten zu verwechseln) das Wort: »Wenn der edle Marquis (Clanricarde) von heute in acht Tagen mit seiner polnischen Motion nicht vorgeht, und falls der edle Staats⸗ Secretair des Auswärtigen nicht erklärt, daß eine Erörterung des Gegenstandes für den Staatsdienst sehr nachtheilig wäre, beabsichtige ich selbst den Antrag auf weitere Vorlagen zu stellen. Es ist von hohber Wich⸗ tigkeit, daß das Haus nicht auseinander gehe, ohne über die polnische An⸗ gelegenbeit seine Meinung ausgesprochen zu haben; und da ich vernehme daß viele von Ihren Herrlichkeiten schon nächste Woche die Stadt verlassen wollen, so denke ich, daß die Diskussion nicht länger verschoben werden darf. « Graf Russell: »Sollte ich am Freitag Grund zu glauben haben, daß eine D iskussion von bedeutendem Nachtheil sein koͤnnte, und daß ein Verzug von 3 oder 4 Tagen wünschenswerth sein wüͤrde, so werde ich den edlen Grafen ersuchen, seine Motion zurückzulegen; aber wenn keine politische Rücksichten im Wege stehen, werde ich ihn nicht länger zurückzuhalten suchen. « 8 Im Unterhause erschien Lord Palmerston, kurz nachdem der Sprecher seinen Sitz eingenommen hatte, und wurde von den Mitgliedern mit einstimmigem Zuruf begrüßt. Der Kanzler der Schatzkammer antwortete auf eine Frage des Herrn S.

nehmigung des Parlaments bedürfen, eben so wie Gegenstand diplomati⸗ scher Arrangements sein werde. Unter diesen Umständen könne die Sache nicht während der gegenwärtigen Session vor das Haus kommen. Herr L avard erwidert ebenfalls auf eine Frage S. Fitzgeralds, Herr Seward habe dem britischen Gesandten (Lord Lvons) geschrieben, der Commandeur des

amerikanischen Kreuzers, der unlängst die »Margaret Jessie« in Grund bohrte,

stelle es in Abrede, daß er auf das Schiff im britischen Gewäͤsser gefeuert habe. Wenn die Untersuchung, welche die föderalistische Regierung daruͤber anstellen wolle, das Gegentheil ergeben sollte, werde jene Regierung den Akt desavouiren und die Eigenthümer gebührend entschädigen. Hr. Roebuck fragte, ob der edle Lord an der Spitze der Regierung ihm zur Wiederauf⸗ nahme der Debatte über die Anerkennun g der konföderirten Staaten einen Tag anberaumen wolle; hoffentlich nächsten Donnerstag oder spätestens nächsten Montag. (Von mehreren Seiten ruft man: Don⸗ nerstag.) Lord Palmerston: »Mit dem besten Wunsch, meinem ehren⸗ werthen und gelehrten Freunde gefällig zu sein, muß ich doch bemerken, daß wir heute den 5. Juli haben, und da ich annehmen darf, daß die ehrenwerthen Mitglieder nicht gern lange in den August hinein sitzen wollen, so muß wohl das Abkommen ein gegenseitiges sein; wenn man uns erlaubt, die Befestigungsbill heute einzuͤbringen und am Donnerstag zum zweiten Male zu verlesen, so wollen wir nächsten Montag der ameri⸗ kanischen Debatte widmen lassen. Hoffentlich ist das Haus mit diesem Ar⸗ rangement einverstanden.« (Hört! hört!) Herr Roebuck will darauf ein⸗ gehen, bittet aber, ihn nicht länger als bis Montag hinzuhalten. Herr Warner fragte den Premier, ob etwas Wahres an der Angabe des fran⸗ bösischen Blattes v»la France« sei, daß England sich in der polnischen IFrage so weit gebunden habe, daß es, im Fall ein Krieg wegen dieser Frage zwischen Frankreich und Rußland ausbräche, nicht neutral bleiben könnte. Lord Palmerston: »Ich freue mich, meinem ehren⸗ werthen Freunde erwidern zu können, daß Ihrer Majestät Re⸗ gierung in dieser Angelegenheit die stehende Politik Englands befolgt hat, nämlich die Politik, keine voraussichtlichen Verbindlichkeiten einzugehen in Bezug auf Ereignisse, die sich nicht genau vorhersehen lassen. Hört! Hört!) Wir haben keiner fremden Macht gegenüber rücksichtlich dieser Angelegenheit irgend eine Verpflichtung übernommen. Wir haben daher vollkommen freie Hand und koöͤnnen in Bezug auf jedes kommende Ereigniß in der zweckdienlichsten und den Interessen Englands ent⸗ sprechendsten Weise handeln.« (Hört! Hört!) Lord Naas lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf den Stand der Dinge in China. Seit Jahren sei es die Politik Englands gewesen, die kaiserliche Autorität in China zu untergraben und die Unabhängigkeit, wenn nicht die Integrität dieses Reiches zu vernichten. Den ehrenwerthen Fred. Bruce könne man in jeder Beziehung als chinesischen Premierminister ansehen. Zu den nothwendigen Folgen dieses Verhältnisses rechnete der Redner unter an⸗ dern auch gefährliche Verwickelungen mit Rußland und Frankreich. Sir H. Verney vertheidigte den Entschluß der Regierung, die kaiserliche Autorität in China gegen die Feinde der Ordnung die Taepings) zu unterstützen. Herr Layard bemerkte, es scheine im Parlament wie im Lande we nig Besorgniß wegen der anglo⸗chinesischen Politik der Regierung zu herrschen, sonst würde der edle Lord (Naas) nicht so lange vor leeren Bänken [es waren nur 20 und einige Mitglieder zugegen) gesprochen haben. Und wenn die anglo⸗ chinesische Politik in der That falsch, gefährlich und verderblich sei, wie komme es, daß der edle Lord seine lange Declamation schließe, ohne einen Antrag irgend einer Art daran zu knüpfen? Er selbst suchte darauf nack⸗ daß Ihrer Majestät Regierung unmöͤglich eine andere Politik

zuweisen, als die gegenwärtige befolgen könnte. Herr S. Fitzgerald hält es für

Ne.ee Fitzgerald, daß der Vorschlag, den neuen König von Griechenland 4000. Pfd. jährlich zu garantiren, der Ge⸗

unbestreitbar, daß Ihrer Majestät Regierung aus der früber in China beob⸗ achteten Neutralität definitiv herausgetreten sei und Niemand wisse, wohin die Einmischung zwischen den Kaiserlichen und den Taepings führen werde. Lord Palmerston sagte, die englische Regierung müßte, um Lord Naas zu befriedigen, ihren Einfluß in China ganz und gar aufgeben und das Reich unter die Herrschaft der Russen oder Franzosen fallen lassen; solche Politik werde ihr Niemand ansinnen wollen. Das Haus ging darauf gro forma in ein Subsidien⸗Comité über und sodann in das Comité über Bauten⸗ und Befestigungswerke. Lord Palmerston beantragte hier die Resolution, eine Summe von 650,000 Pfd. auf den konsolidirten Fonds zu schlagen und durch Leibrenten auf 30 Jahre zu erheben. Diese Summe werdemit dem vorhandenen Rest der früher bewilligten Gelder ausreichen, um die Bauten in Dover, Portland, Portsmouth u. s. w. bis Juli 1864 fortzu⸗ setzen. Sir F. Smith sagte, die amerikanischen Kriegserfahrungen hät ten die Ueberlegenheit von Festungswerken im Kampf gegen Panzerschiffe nicht bewiesen, und zeigte an, daß er das Haus zur Abstimmung gegen weitere Verausgabungen in Spithead auffordern werde. Herr Osborne und andere Mitglieder sprachen noch für und wider, aber schließlich nahm das Haus die Resolution an und vertagte sich um halb 2 Uhr Morgens.

Die »Morning Post« rügt mit Nachdruck Herrn Roebuck'’s neu⸗ liches Verhalten als constitutionswidrig. Sie äußert sich darüber folgendermaßen:

»In den besten Tagen des Hauses der Gemeinen wäre auf Roebuck’s Mittheilungen lüber seine Unterredung mit dem Kaiser Napo⸗ leon) sofort die Motion gefolgt, seine Worte zu Protokoll zu nehmen. Große Rechtsgelehrte haben dafür gehalten, daß jede politische Communi⸗ cation zwischen einem britischen Unterthan und einem auswärtigen Sou⸗ verain ein schweres Vergehen (a high misdemeanour) ist. Aber ohne Frage ist es ein schweres Vergehen von einem britischen Unterthan, vermittelst solcher Communication die Ratbschlüsse seiner Königin durchkreu⸗ zen und bekämpfen zu wollen. Ohne Zweeifel ist es ein Verbrechen, dem englischen Volke eine Botschaft eines fremden Gewalthabers zu überbringen, die gegen die Politik der Königin gerichtet ist. Wenn ein Unterthan sich zum politischen Boten des Auslandes an irgend einen Theil seines eigenen Volkes macht, so hat er die Prärogative der Krone angegriffen. Das Haus der Gemeinen kann nur durch Vermittelung der Königin von dem Kaiser der Franzosen hören. Eine direkt an dasselbe von Sr. Kaiserlichen Majestät gerichtete Mittheilung würde es nicht annehmen dürfen. Hätte Herr Roebuck seine Unterhausrede in Gestalt einer Epistel an das eng⸗ lische Volk im Druck erscheinen lassen, so würde er sich einer Anklage wegen aufrührerischer Schmähung ausgesetzt haben. Wenn es ihm erlaubt sein soll, im Namen des franzöͤsischen Kaisers zu sprechen, warum sollte dann nicht Sir G. Bowyer das Recht haben, einen Hirtenbrief des Papstes an das Haus der Gemeinen zu verlesen, oder ein anderes Mitglied, den Zwischenträger des Kaisers von Rußland zu spielen. Wir können nur wiederholen, daß es Tage, stolze Blüthentage in der Geschichte des Hauses der Gemeinen gab, wo solch ein verfassungswidriges Benehmen auf der Stelle durch ein foͤrmliches Tadelsvotum des Hauses geahndet worden wäre. Es ist nicht an uns, zu sagen, ob es im vorliegenden Falle der Mühe lohnen wuüͤrde, einen solchen Antrag zu stellen.«

Der »Globe« pflichtet dem Urtheil der »Post« über das ver⸗ fassungswidrige Benehmen Roebuck's bei und meint, daß er in der guten alten Zeit gewiß in den Tower gesandt worden wäre, um über seine Taktlosigkeit einige Tage nachzudenken. »Heutzutage«, schließt der »Globe«, »räumt ihm der Premier gefalligst einen Abend zur Fortsetzung der Debatte ein. Wahrlich, unsere Manieren werden sanfter!⸗

Auf der Nordwestbahn hat durch die Unaufmerksamkeit des Zug⸗ fübrers, welcher ein Signal übersehen hatte, ein Zusammenstoß zweier Züge stattgefunden, der mehr oder minder gefährliche Verletzungen bei 31 Passagieren zur Folge hatte. Doch liegt nur einer der Ver⸗ wundeten hoffnungslos danieder.

Frankreich. Paris, 7. Juli. Prinz Napoleon und Prin⸗ zessin Clotilde sind gestern Abend hier wieder eingetroffen.

An Stelle des verstorbenen Generals Marey Monge, Grafen von Peluze, ist der Divisions⸗General Mellinet, Großkreuz der Ehren⸗ legion, zum Mitgliede des Ordensrathes der Ehrenlegion ernannt worden. .

Die »France« sagt, mit Spanien würden die Verhandlungen in Betreff Mexiko's nicht eher wieder aufgenommen werden, als bis

Frankreich sich in Mexiko festgesetzt hätte, und dann würden auch ganz neue Grundlagen beliebt werden.

8. Juli. Der »Moniteur« meldet heute, daß der Kaiser gestern früh von Fontainebleau abgereist und um 5 Uhr in Vichy eingetroffen ist. Er war von seinen Adjutanten, den Generalen von Beville und Fleury und dem Oberst von Toulongeon, seinem Kabi⸗ nets⸗Chef Senator Mocquard, dem Ordonnanz⸗Offizier, Komman⸗ dant von Vassart und dem Sekretariats⸗Attaché Pietri begleitet und wurde bei seiner Ankunft in Vichy von den Einwohnern der Stadt und den Badegästen sehr herzlich empfangen. Die Kaiserin und der Kaiserliche Prinz haben Fontainebleau gestern um halb 5 Uhr ver⸗

lassen und sind um 7 Uhr im Palast von St. Cloud angekommen.

Im amtlichen Theile enthält der heutige »Moniteur« drei Kaiserliche Dekrete vom 6., mittelst deren der Generalsecretair im Justiz⸗ und Kultusministerium, Herr Lascoux, an Stelle des auf sein Gesuch pensionirten Herrn Seneca zum Rath am Caseations⸗ hofe, der Prokurator beim Seine⸗Tribunal erster Instanz, Herr Le⸗ normant, an die Stelle des Ersteren, und der General⸗Advokat beim Kaiserlichen Gerichtshofe in Paris, Herr Moigeon, an die Stelle des Letzteren ernannt wird.

Italien. Rom, 4. Juli. Laut Telegramm der »Ind. belge⸗ batte die päpstliche Regierung den General Bosco, den Obersten Lavara und andere Neapolitaner, die bei einem neulich stattgehabten Zweikampfe als Kombattanten oder Zeugen betheiligt waren, des Landes verwiesen. Tristany saß noch in der Engelsburg gefangen.

Neapel, 4. Juli. Wie der »Ind. belge“ telegraphisch ge⸗ meldet wird, schickten sich 8 italienische Kriegsschiffe, zusammen mit 334 Kanonen armirt, zum Auslaufen an. Man hielt Cherbourg für das Ziel ihrer Fahrt. Der Küstenbefestigungs⸗Ausschuß hat die Verwandlung des Kriegshafens von Neapel in einen Handels⸗ hafen und die Verlegung des Kriegshafens nach Baja beschlossen. Der in Neapel erscheinenden amtlichen Zeitung zufolge belief sich die Zahl derer, welche sich in der Provinz Neapel der Militairpflicht entzogen hatten, auf 3500. Es werden Schritte gethan, um ihre Einstellung ins Militair zu bewirken. Der »Stampa« zufolge bätte die Rekrutirung, welche unter der bourbonistischen Regierung in Sicilien fortwährend auf Hindernisse stieß, gegenwärtig dort einen günstigen Fortgang. 8

8 ö

Nußland und Polen. einer in der

nischen Zeitung« enthaltenen telegraphischen Nachricht von der polnischen Grenze, 8. Juli, war in Warschau am 6. Juli ein Rundschreiben der »polnischen National⸗Regierung⸗ erschienen, worin dieselbe erklärt, sie habe das Programm vom 22. Januar nicht geändert, den Werth der auswärtigen Diplomatie nie überschätzt, keine Unterhandlungen über den Waffenstillstand gepflogen und könne daher Verbindlichkeiten gegen auswärtige Mächte nur eingehen, wenn sie als Vertreterin einer freien Nation

auf gleichem Fuße mit denselben unterhandeln könnoe.

Aus Krakau vom 7. Juli wird der »Wien. Ztg.“ telegra⸗ phirt: Eine Militairescorte, welche gestern Abends 13 Insurgenten hierher brachte, wurde in der Domherrngasse vor dem Polizeiarreste mit Steinen beworfen, in Folge dessen ein Soldat, der getroffen worden war, die Waffe abfeuerte, worauf mehrere Schüsse folgten. Ein Schustergeselle wurde am linken Arme verwundet. Zwei der Hauptexcedenten wurden verhaftet. Eine Insurgentenbande, be⸗ stehend aus 60 Berittenen, wurde gestern von den Russen bei Wad⸗ lizsaw attaquirt und bei Pramda über die österreichische Gränze gedrängt.

Mittheilungen der »Osts. Z.“ aus Warschau vom 7. Juli entnehmen wir Folgendes: Als eine vieldeutsame Begebenheit wird unter jetzigen Umständen die 4monatliche Beurlaubung des Chefs unserer Königlichen Civil⸗Regierung, des Grafen Wielopolski, ange⸗ sehen. Ein großes Gefecht hat vorgestern im Radomschen Gouvernement stattgehabt, bei welchem an 1000 Mann kampf⸗ unfähig gemacht worden sein sollen. Wysocki und Rozycki sind auf öͤsterreichisches Gebiet zurückgedrängt worden. Der Oberprokurator Joh. Wolowski ist zur Verbannung nach Pensa, der junge Nikolaus Epstein zu zwanzigjähriger Zwangsarbeit in den Bergwerken Sibiriens verurtheilt worden. Beide wurden am 4. d. nach ihren resp. Bestimmungsorten abgeführt. Die Nach⸗ richt, daß die Regierung einen guten Theil der aus der General⸗ Staatskasse entwendeten Gelder bereits zurückerhalten, wird von ganz verläßlicher Seite mit allen Umständen als eine Thatsache mitgetheilt. Bekanntlich haben alle Militairs den Auftrag er⸗ halten, jeden auf der Landstraße Reisenden nach seiner Legiti⸗ mation zu fragen. Eine Kavallerie⸗Abtheilung begegnete in der Gegend von Radomsk einem mit schöner neuer Equipage fahren⸗ den Herrn, der anfänglich durch rasches Fahren zu entkommen suchte, aber eingeholt wurde. Sein Paß, welcher auf einen Inge⸗ nieur lautete, erregte Verdacht, und da man in seinem Wagen zwei schwere Kasten fand, worin der befehligende Offizier Waffen arg⸗ wohnte, der Reisende sie aber als Vermessungs⸗Instrumente ausgab, jedoch nicht öffnen wollte, weil er vorgab, die Schlüssel verloren zu haben, so wurden sie von den Soldaten erbrochen, und zum größten Erstaunen fand man sie mit Pfandbriefen und Imperialen gefüllt. Die Summen sind noch nicht genau bekannt, aber die Untersuchung ist mehreren höheren Offizieren übertragen worden. Man hofft auf der Spur zu weitern Entdeckungen über den Diebstahl zu sein. Gestern war es ziemlich unruhig in unseren Straßen, wozu diesmal die Krinolinen die Veranlassung gaben. Die »National⸗Regie⸗ rung« hat nämlich den polnischen Damen verschiedene Dinge, unter andern auch das Nichttragen der Krinolinen, zur Erwägung empfohlen, und unsere Gamins haben sich dies zu Nutze gemacht und überfielen in mehreren Straßen ganz anständige Damen, war⸗ fen sich vor denselben nieder, erfaßten sie an den Fuͤsen und rissen ihnen auf die unanständigste Weise die Krinolinen vom Körper. Nur dem herbeigekommenen Militair gelang es, die Ruhe herzustelten,

die insultirten Krinolinenträgerinnen zu befreien und mehrere der aus Gassenjungen, Lehrlingen ꝛc. bestehenden Skandalmacher zu ver⸗ haften. Nun schreit der Haufen, die Russen hätten dies angeststet, um Aufregung zu veranlassen und Gewaltthaten zu degehen. Ver⸗

wundungen sind durchaus nicht vorgekommen