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I. e b . vb111“]“ 11211“] 1111141424“ Es ist die gerichtliche Haft des Ritterguts⸗ besitzers Matheus von Skrzydlewski aus Mechlin wegen Hochverraths beschlossen worden. Derselbe ist flüchtig und sein zeitiger Auf⸗
enthaltsort nicht zu ermitteln gewesen. Alle Civil⸗ und Militairbehörden des In⸗ und Aus⸗ landes werden ersucht, auf den ꝛc. Skrzyd⸗ lewski, dessen Signalement unten folgt, zu vigiliren, denselben im Betretungsfalle mit seinen Effelten und Papieren hierher transportiren und auf Fort Winiary abliefern zu lassen.
Posen, den 2. Juli 1863. Der Königliche Staatsgerichtshof zu Berlin. Der Untersuchungsrichter.
S Signalement.
Vor- und Zuname Matbeus von Skrzyd⸗ lewski, Wohnort Mechlin, Geburtsort Tar⸗ nowo, Kreis Wagrowiec, Alter 29. September 1831, Größe 5 Fuß 4 Zoll, Haare dunkelblond, Augenbrauen blond, Augen grau, Nase etwas spitz, Mund gewöhnlich, Bart röthlich, Gesicht etwas länglich, Statur schlank. ““
D2. Nothwendiger Verkauf.
Das der verwittweten Kaufmann Eisenach, Christiane Friedericke geb. Jung, resp. zu deren Concursmasse gehörige, allhier in der großen Mariengasse belegene, sub Nr. 196 katastrirte Wohnhaus nebst Zubehör, abgeschätzt auf 7018 Thaler zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll am
2. September d. J., von Vormittags vor dem Deputirten, Kreisgerichts⸗Rath Rudloff, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 8, subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ potheken⸗Buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations⸗Gerichte anzumelden.
Kdoönigl. Kreisgericht. I. Abtheilung. Aaiun
[2055] Aufforderung der Konkursgläubiger nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungs⸗Frist.
In dem Konkurse über den Nachlaß des zu Pots⸗ dam am 10. Juni 1861 verstorbenen Kauf⸗ manns Albert August Schatzmann ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 99
5. August 1863 einschließlich festgesetzt worden. 18
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, die⸗ selben, sie mögen bereits rechtsanhängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 28. Mai d. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf
den 7. September d. J., Vormittags in unserem Geschäftslokal, Terminszimmer Nr. 1, auf dem Hofe links 1 Treppe bHoch, vor dem Kom⸗ missar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Scharnweber, anberaumt, und werden zum Erscheinen in die⸗ sem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufge⸗ fordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat fin⸗ Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu⸗ ügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmel⸗ dung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗An⸗ walte Justiz⸗Räthe Licht und Stöpel und die Rechtsanwalte Kelch und Naudé zu Sachwaltern vorgeschlagen. 8 Potsdam, den 24. Juni 1863. 9
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
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Naumburg a. S., den 24. Januar 1863.
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3
[2081] Bekanntmachung.
Zum definitiven Verwalter der Konkursmasse des Kaufmanns H. J. Großmann zu Exin ist der Justizrath Lotheisen bestellt worden.
Schubin, den 6. Juli 1863. ““ Koͤnigliches Kreisgericht, I. Abtheilung. 1g Der Kommissar des Konkurses. “
[2082]
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Wilhelm Wittmeyer zu Nordhausen ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 31. August 1863 einschließlich festgesezt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechts⸗ hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 24. Juni d. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen, ist auf den 9. September 1863, Vormittags
10 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath v. Reuß, im hiesigen Gerichtslokale (Markt Nr. 376) an⸗ beraumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu⸗ fügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmel⸗ dung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhasten oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Dr. Schulze, Oßwald, Wunderlich, Schotte, Kropff oder Justiz⸗ Rath Berndt zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Nordhausen, den 24. Juni 1863. 8
Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.
[1377] Ediktalladung. Wegen der in nachstehendem Verzeichnisse auf⸗ geführten I. alten Depositen und erblosen Ver⸗ lassenschaften, Abwesenden ist mit Erlassung von Ediktalien zu verfahren be⸗ schlossen worden. Es werden daher alle diejenigen, welche an den unten aufgeführte Depositen und erblosen Verlassenschaften Ansprüche zu haben glauben, bei Vermeidung der Aus⸗ schließung und des Versuss⸗ ihrer Ansprüche, zu II. die nachgenannten Abwesenden unter der Ver⸗ warnung, daß sie außerdem für todt werden er⸗ klärt und deren Vermögen ihren sich meldenden Erben beziehendlich dem Fiskus werde verabfolgt und zugesprochen werden, so wie deren Erben und Gläubiger bei Verlust ihrer Ansprüche, sämmtliche Interessenten zu IJ. und II. aber noch außerdem bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand andurch geladen, “ ve238. ZJu. J. b an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, sich un ziehendlich ihre Ansprüche anzumelden, und, soweit möglich, sofort zu bescheinigen, daruͤber mit dem bestellten Kontradiktor binnen 8 Wochen rechtlich zu verfahren, den 18, Geptember d. J. des Aktenschlusses und 8 den 13. November d. J. der Publication eines hinsichtlich der Außenblei⸗ benden für publizirt zu erachtenden Präklusiv⸗ bescheids gewärtig zu sein. Auswärtige Betheiligte haben bei 5 Thlr. Strafe hier wohnhafte Bevollmächtigte zu bestellen. Königliches Gerichtsamt Roßwein, den 30sten April 1863. Erdenberger.
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b ffentlicher Anzeig
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1) Dep. Nr. 65. 2 Thlr. 2 Rgr. 2 Pf
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8
Alte Depositen beziehendlich erblose Verlassenschaften.
Erbmasse aus dem Nachlasse des am 16. April 1848 in Etzdorf verstorbenen Invaliden Johann Gottfried Reiche daher. Erben unbekannt.
2) Dep. Nr. 95. 3 Thlr. 19 Ngr. 2 Pf. Erbmasse aus dem Nachlasse der im Jahre 1854 in Böhrigen verstorbenen Auszüglerin Eva Ro⸗ sine Donath daher.
Die Erben, Geschwister und Geschwisterkinder sind theils ihrem Aufenthalte nach unbekannt, theils haben sie sich vom Nachlasse losgesagt.
3) Dep. Nr. 137. 8 Thlr. 13 Ngr. 8 Pf. Erbmasse aus dem Nachlasse Johann Gott⸗ fried Beuchel's zu Gleisberg, gestorben den 17. Dezember 1820. Der einzige bekannte Erbe Beuchel's hat sich vom Nachlasse losgesagt.
4) Pe. Nr. 297. 27 Thlr. 11 Kgr. 9 S. Aktuariatsgebühren. Der Ursprung dieses aus den
Jahren 1805 — 1814 herrührenden Depositums ist
3 unbekannt. 1 1 t
1) Gotthelf Schneider aus Roßwein. Abwesend seit ungefähr 1825. Vermögen 9 Thlr. 4 Ngr. 5 Pf.
2) ꝛc. Martin, Handarbeiter aus Kadorf, zuletzt in Präbschütz, Sohn der verstorbenen Anna Magdelene Martin aus Kadorf. Abwesend seit 1828.
)y Zobayhne Marviazaa
Johann Gottfried
Geschwister Bauch aus Roßwein. Letzte Nachricht aus dem Jahre 1777. Vermögen 13 Thkr. 14 Ngr. 7 Pf.
4) Johann Gottlob Müller, Dienstknecht aus Mahlitzsch. Abwesend seit 1811. Ver⸗ mögen 49 Thlr. 12 RNgr. 2 Pf.
5) Carl Gotthelf Hengst aus Gleis⸗ berg. Abwesend seit mehr als 20 Jahren. Ver⸗ mögen 3 Thlr. 12 Ngr. 4 Pf.
6) Johann David Müller aus Freiberg. Abwesend seit 1810. Vermögen 43 Thlr. 7 Pf.
7) Carl Gottlieb Schneider aus Roß⸗ wein. Abwesend seit 1835. Vermögen 23 Thlr. 13 RNgr. 6 Pf.
8) Johann Gottfried Seidel aus Etz⸗ dorf, zuletzt in Wien. Abwesend seit 1822. Ist Miterbe zu dem Vermögen des Schäfers Seidel aus Etzdorf, gestorben in Rußland.
[2059] Bekanntmachung.
Die Anfuhr von eirca 515 Klaftern Kalkstein⸗ kothen von Rüdersdorf nach der Chaussee am Berlin⸗Spandauer Kanal von Saatwinkel bis zur Fennstraße soll im Wege der Submission erfolgen.
Die Bedingungen, nach welchen die Submis⸗ sionen bis zum 17. d. Mts. einzureichen sind, liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus.
Berlin, den 3. Juli 1863.
Königliche Ministerial⸗Bau⸗Kommission.
[1988] Bekanntmachung.
Die Kasernen des Kaiser Franz Garde⸗Grena⸗ dier⸗Regiments Nr. 2 und zwar:
1) die Kaserne in der Kommandantenstraße
Nr. 77./79,
2) desgleichen in der Neuen Friedrichsstraße
5) desgleichen in der Alexanderstraße Nr. 10/11, sowie die zwischen der Kaserne ad 2 und 3 ggelegene Militair⸗Bäckerei, und der zu Allem gehörige Grund und Boden sollen verkauft werden.
Kauflustige Unternehmer werden aufgefordert, nach Einsicht der im Büreau der unterzeich⸗ neten Verwaltung, Klosterstraße Nr. 76, aus⸗ liegenden Bedingungen, ihre Gebote bis zum Mittwoch, den 15. Juli d. J., daselbst ab⸗ zugeben.
Berlin, den 30. Juni 1863. Königliche Garnison⸗Verwaltung.
[20609) Bekanntmachung. Die Lieferung von 1 Paar Hinterkumtgeschirre, 5 Paar Vorderkumtgeschirre und 30 Voylachs,
8 8 88
215129 issyrg it vnimn.
Vermögen 5 Thlr. 25
franko hierher, ist 1 1 überlassen, und sind die Offerten bis zum 15ten d. M. einzureichen. Die Lieferungs⸗Bedingungen und die Proben werden in unserem Büreau vorgelegt. Bischofswerder, den 6. Juli 1863.
8½
und Westphahlen z Düsseldorf.
Die ordentliche General⸗Versammlung des Ver⸗ eins, in welcher unter andern auch die Verloosung der für das Jahr 1862/63 erworbenen Kunst⸗ werke und die Wahl zur Ergänzung des Aus⸗ schusses vorgenommen werden soll, wird Sonn⸗ abend, den 8. August dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, im großen Saale der Königlichen Kunst⸗Akademie hierselbst stattfinden, wozu die geehrten Mitglieder des Vereins mit dem Ersuchen, sich als solche durch Vorzeigung ihrer Actienscheine am Eingange zu legitimiren, ergebenst eingeladen werden. “ 1 8
Düsseldorf, den 3. Juli 1863. Der Verwaltungsrath.
A. A. Wiegmann.
Rhein lande
Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter 8 4 Eisenbahn. Zinsen⸗Zahlung.
Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen der Aachen⸗Düsseldorfer und Ruhrort⸗Cre⸗ feld Kr. Gladbacher Eisenbahn Stamm⸗ Actien und Prioritäts⸗Obligationen können (mit Ausschluß der Sonn⸗ und Feiertage) vom 1. bis ult Juli c., Vormittags von 9 —- 12 Uhr, bei
1) der Regierungs⸗Haupt⸗Kasse in Düsseldorf,
2) den Bankhäusern
Baum ⸗Boeddinghaus u. Co. in
Düsseldorf, von Beckrath⸗Heilmann in Crefeld,
3) dem A. Schaaffhausenschen Bank⸗Ver⸗ ein in Cöln und
4) der Direction der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin (Behrenstraße Nr. 43) oder
5) fortlaufend vom 1. Juli d. J. ab, in den Vormittagsstunden von 9—1 Uhr, bei un⸗ serer Haupt⸗Kasse hierselbst erhoben werden.
6) Von dem vorbezeichneten Termine ab werden auch unsere sämmtlichen Stations⸗Kassen, soweit ihre zeitigen Bestände reichen, die Zins⸗Coupons einlösen oder in Zahlung annehmen.
Die fälligen Coupons müssen den Zahlstellen mit numerisch geordneten, in den Geldbeträgen summirten, von den Eigenthümern unter⸗ schriebenen Verzeichnissen übergeben werden.
Aachen, den 10. Juni 1863. I
Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbah
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2060) Veranntmachung. Vom 1. Juli c. ab werden Retour⸗Billets zu ermäßigten Preisen mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Tagen für den Verkehr zwischen Creuz⸗ nach und den folgenden Stationen der Hessischen Ludwigsbahn ausgegeben: Nach Frankfurt, Darmstadt, Mainz und Ingelheim in I., II. und III. Wagenklasse. Nach Worms, Osthofen, Oppenheim, Mom⸗ bach, Budenheim, Heidesheim, Gau⸗Alges⸗ heim, Gaulsheim, Bingen und Aschaffenburg Iin II. und III. Wagenklasse. Freigepäck wird auf Retour⸗Billets nicht ge⸗ währt. Saarbrücken, den 30. Juni 1863. 8
Königliche Eisenbahn⸗Direction. 1 ,8. L1“
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an den Mindestfordernden zu
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8 * Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die Prioritäts⸗Obligationen II. Serie der Ber⸗ gisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft Nr. 10755 bis 10766 sind ihrem Eigenthümer angeblich ab⸗ handen gekommen.
In Gemäßheit des §. 30 des Gesellschafts⸗ Statuts der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn for⸗ dern wir den jetzigen Inhaber dieser Dokumente auf, solche bei uns einzuliefern oder die etwaigen Rechte daran geltend zu machen, widrigenfalls wir nach Ablauf der im Statute vorgesehenen Frist die Annullirung der Dokumente veranlassen werden. 1b
Elberfeld, den 29. Juni 1863.
Königliche Eisenbahn⸗Direction.
[1993] Bekanntmachung. Thüringische Eisenbahn.
Die Herren Actionaire der Thüringischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft werden hierdurch unter Hinwei⸗ sung auf die §§. 29 und 30 des Gesellschafts⸗ Statuts und Art. 238 des Handelsgesetzbuches eingeladen, sich zu der am Montag, den 27. Juli ecr., Vormittags 11 Uhr, in Ei⸗ senach im Saale der »Erholung« begin⸗ nenden ordentlichen General⸗Versammlung ein⸗ zufinden.
Gegenstände der Berathung und Beschlußnahme in der General⸗Versammlung sind folgende:
1) die Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungs⸗
raths für die ausscheidenden Herren: Kauf⸗ mann Habermeyer aus Naumburg, Kom⸗ merzienrath Jacob aus Halle und Geheime Finanzrath Oschmann aus Gotha; und
2) der Verwaltungsbericht für das Jahr 1862, welcher nach §. 55 Ziffer 7 des Statuts vom 12. Juli ab bei den Billetverkaufs⸗ stellen auf den Bahnhöfen der Hauptbahn und den beiden Zweigbahnen zu haben ist.
Der General⸗Versammlung beizuwohnen und in derselben die Rechte der Actionaire auszuüben berechtigt sind diejenigen Besitzer von fünf oder mehr Actien, welche die von ihnen besessenen Actien (ohne Dividendenscheine)
1) entweder vier Tage vor der General⸗Ver⸗ sammlung, also bis einschließlich zum 23. Juli c. bei unserer Hauptkasse in Er⸗ furt gegen einen von derselben auszustellen⸗ den Schein hinterlegt, oder bis zu demselben Tage bei einer unserer Billet⸗Expeditionen vorgezeigt haben, um sie von dieser couvertiren, versiegeln und mit dem Tagesstempel versehen zu lassen, oder endlich
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behalten wollen, sie einer unserer Billet⸗ Expeditionen acht Tage vor der General⸗ Versammlung, also bis spätestens den 19. Juli ecr. vorgezeigt und dagegen eine mit dem Tagesstempel versehene Anmeldebeschei⸗
nigung erhalten haben.
Zur Erlangung der Stimmzettel beim Eintritt
in die General⸗Versammlung werden hiernach im Legitimations⸗Büreau als geeignet nur angesehen im ersten der obigen Fälle: die Depositenscheine der Hauptkasse,
im zweiten: die verschlossenen und abgestempel⸗
htten Couverts, sofern deren Verschluß un⸗
verletzt ist, und
ää . 2 . ijmm dritten: die offenen Actien nebst der ertheil⸗
ten und abgestempelten Anmeldebescheinigung.
Gleiche Geltung wie die Actien selbst haben alle von öffentlichen Instituten oder Behörden über die Hinterlegung Thüringischer Eisenbahn⸗ Stamm ⸗Actien ausgestellten Depositenscheine, welche wie die Actien selbst bis zu den oben an⸗ gegebenen Tagen und bei den vorbezeichneten Stellen zu deponiren resp. anzumelden und vor⸗ zuzeigen sind.
Die bei der Haupt⸗Kasse niedergelegten Actien sind am Tage nach der General⸗Versammlung gegen Rückgabe des Depositenscheines abzuholen.
Die zum Erscheinen in der Generalversamm⸗ lung berechtigten Actionaire können sich auch durch einen aus der Zahl der übrigen Actionaire ge⸗ wählten Bevollmächtigten vertreten lassen. Je⸗ doch muß Letzterer sich im Legitimationsbureau durch eine schriftliche Vollmacht legitimiren (§. 28 des Statuts).
Das Abgeben von Stimmzetteln für einen an⸗ deren Actionair auf Grund eines blos mündlichen Auftrages vor und während der Generalversamm⸗ lung ist nicht gestattet.
Den Theilnehmern der Generalversammlung wird freie Fahrt auf der Thüringischen Bahn nach dem Versammlungsort und zurück und zwar, außer am 27., auch am Sonntag den 26. und am Dienstag den 28. Juli c. (zur Rückreise) mit allen fahrplanmäßigen Zügen mit Ausnahme der Schnellzüge gewährt:
1) gegen Vorzeigung der von unserer Haupt⸗ Kasse ausgefertigten Depositenscheine, welche von der Billet⸗Expedition der Abgangsstation am Tage der Fahrt zur General⸗Versamm⸗ lung abgestempelt sein müssen, oder
2) gegen Vorzeigung der von den Billet⸗Expe⸗ ditionen in abgestempelten Couverts verschlos⸗ senen Actien, oder
3) gegen Vorzeigung der offenen Actien nebst den von den Billet⸗Expeditionen ertheilten und abgestempelten Anmeldebescheinigungen.
Frauen und Minderjährige haben keinen An⸗ spruch auf freie Fahrt (§. 28 des Statuts).
Erfurt, den 23. Juni 1863. F
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
3) falls sie dieselben unverschlossen im Besitz [2084])
Niederschlesische
Einnahme im Monat Juni 1863 für 15,845 Personen und 160,312,9 Ctr. Güter und Extraor⸗
dinarien unter Vorbehalt späterer Feststellung ..... im Monat Juni 1862 nach erfolgter Feststellung
Einnahme — incl. Extraordinarien
19,602 Thlr. 29 Sgr.
1587 Thlr. 79 Sgr.
„
Pf.
. 7
Warschau⸗Wiener Eisenbahhn.
Den Herren Actionairen der Warschau⸗Wiener Eisenbahn⸗Gesellschaft wird hier . daß in der General⸗Versammlung am 30. Juni d. J. die Dividende für das Betriebsjahr 1862 auf Acht Rubel Silber pro Aetie
festgestellt worden ist. 1 8 Die Dividendenscheine kͤnnen demnach:
in Warschau bei unserer Hauptkasse, 1b in Breslau beim Schlesischen Bank⸗Verein und 1 in Amsterdam bei den Herren Lippmann Rosenthal & Co. . 8 mit 8 R. S. und wenn darauf die Abschlagszahlung von 3 R. S. abgestempelt und geleistet wor
den, mit 5 R. S. pro Coupon eingelöst werden. Warschau, den 3. Juli 1863.
“
Der Verwaltungsrath.
8 b SSFerayben;
Die im verflossenen Jahre geloosten Stammactien der Warschau⸗Wiener Eisenbahn⸗Gesellschaf
werden vom 15. d. M. ab
iin Warschau bei unserer Hauptkasse,
.
Iin Breslau beim Schlesis
chen Bank⸗Verein, und in Amsterdam bei den Herren Lippmann Rosenthal & Co.
“ Ge. 1KKnn87 s 8
zum Nominalwerthe von R. S. 100 pro Stück eingelöst und dagegen die bezüglichen Genuß⸗Scheine
ausgeliefert werden. 1 Warschau, den 3. Juli 1863.