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Aus Ihrem gemeinschaftlichen Bericht vom 30. Mai 1863
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Nachstehende Allerhöchste Ordre:
FPabe Ich ersehen, daß ein großer Theil der aus dem 12,000 Thaler⸗Fonds bisher unterstützten Inhaber des Eisernen Kreuzes gegenwärtig auf Grund des Gesetzes vom 10ten März d. J. in den Genuß des Ehrensoldes tritt. Ich will desbhalb, Ihrem Vorschlage entsprechend, genehmigen, daß nach Maßgabe der dadurch frei gewordenen Mittel erhöhte Unterstützungen an die den Ehrensold noch nicht beziehen⸗ den Ordens⸗Inhaber gezahlt werden. Sobald die Hoöͤbe dieser Unterstützungen den Betrag von 50 Thlr. jährlich erreicht haben wird, kann nach denselben Grundsätzen zur Unterstützung solcher anerkannter Invaliden geschritten wer⸗ dhden, welche zwar das Eiserne Kreuz nicht erworben, aber ggaan den Feldzügen bis 1815 als Kombattanten Theil ge⸗ nommen haben. Der betreffende Etatstitel ist zu seiner Zeit der vorstehenden Bestimmung entsprechend abzuändern. Schloß Babelsberg, den 11. Juni 1863.
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wird zur Kenntniß der Königlichen General⸗Kommandos gebracht
und Behufs ihrer Ausführung Folgendes bestimmt:
1) Für die Bewilligung der Unterstützungen aus dem Fonds von 12,000 Thlr. bleibt, wie bisher, maßgebend, daß der zur In⸗ paliden⸗Pension anerkannte Inhaber des Eisernen Kreuzes un⸗ bemittelt ist.
2) Liegt der gedachte Fall vor, so kann für die Folge die Unter⸗
stützung bis 50 Thlr. jährlich, und zwar im Besondern auch a) den aus Civildienstverhältnissen pensionirten Militair⸗In⸗ validen, wenn die Civil⸗Pension auch die höchste chargen⸗ mäßige Invaliden⸗Pension übersteigt, und b) den im Civildienst versorgten Militair⸗Invaliden, deren Civildiensteinkommen so gering ist, daß sie daneben ihre Invaliden⸗Pension ganz oder theilweise fortzubeziehen haben, zugestanden werden. Der Betrag der jedesmaligen Erhöhung wird auf 1 Thlr. monatlich, sobald die Unterstützung jedoch auf 3 Thlr. monat⸗ lich gestiegen ist, auf 1 Thlr. 5 Sgr. monatlich festgesetzt. Der Reihensolge nach gelangen zuerst die Inhaber des Eisernen Kreuzes vom Stande der Gemeinen, welche bisher eine Unter-⸗ stützung von 1 Thlr. monatlich bezogen haben, in den Genuß einer solchen von 2 Thlr. monatlich, und zwar diejenigen zu⸗ erst, welche den Lebensjahren nach die ältesten sind.
Nach Berücksichtigung sämmtlicher Gemeinen mit der Unter⸗ stützung von 2 Thlr. monatlich rücken die Unteroffiziere und Feldwebel, und nach diesen wieder die Gemeinen in die Unter⸗ stützung von 3 Thlr. und hiernächst wieder die Feldwebel und Unteroffiziere und dann die Gemeinen, zur Erfüllung des Unterstützungs⸗Betrages von 50 Thlr. jährlich, in die Unter⸗ stützung von 4 Thlr. 5 Sgr. monatlich, wobei immer inner⸗ balb der Charge das höhere Lebensalter den nächsten Anspruch
auf die höhere Unterstützung begrüundete.
Die Zahlung der Unterstützung hört auf
a, wenn der Invalide zu dem Ehrensolde gelangt, und b) mit dem Monate seines Ablebens.
An die Hinterbliebenen verstorbener Unterstützungs⸗Empfänger
ist die Zahlung für den Gnadenmonat nicht statthaft.
Zum Anhalte wird den Königlichen General⸗Komman⸗
dos, in moglichst kürzester Frist, das Verzeichniß von den
ullimo Juni c. sich noch am Leben befindenden und zu einer
Unterstüßzung aus dem Fonds von 12,000 Thlr. bereits an⸗
ertannten, mit dem Ehrensolde nicht berücksichtigten Inhaber
des Eisernen Kreuzes von hier aus mitgetheilt, zugleich auch
8 947 Betrag angegeben werden, über welchen in dem betreffen⸗
den Königlichen General⸗Kommando⸗Bezirk zur Ausführung der bezüglichen Allerhöchsten Ordre sofort disponirt werden
Die ferneren Abgänge durch Tod oder durch Ererbung
resp. spatere Bewilligung des Ehrensoldes werden dagegen den
Kommando’s von den Königlichen Regie⸗
rungen unter e bes Monats, von welchem ab die Unter⸗ ung disponib
geworden ist, angezeigt, und dieselben da⸗ buich in den Stand gesetzt werden, den nächsten Anwärter mit der Heheren Unterstützung, sobalt die Mittel verfügbar simnd, berückichtigen zu tönnen.
Zum 1. Januar jeden Jahres ist der Abtheilung für das In⸗ raliben wesen cint ununarische Nachweisung von
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den Unter⸗
stützungs⸗Empfängern nach dem angeschlossenen (a.) Scheme einzusenden. 1 Ueber die fernere Verwendung des Unterstützungs⸗Fonds 12,000 Thlr. zu Gunsten von Invaliden, welche das Eiserme Kreuz nicht erworben haben, wird den Koͤniglichen General. Kommando'’s zu seiner Zeit die erforderliche Anweisung 1 Juli 1863. “ Kriegs⸗Ministerium.
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Nachweisung der zu einer Unterstützung aus dem Fonds von 12,000 Thlr. anerkannten Inhaber des Eisernen Kreuzes vom Stande der Feldwebel, Unterofftziere und
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Gemeinen, im Bereiche des General⸗Kommando’s des NN. Armee⸗Corps am⸗
1. Januar 186..
1 Charge 8 der trag der e. terstützung Thlr. sgr. pf. Feldwebel ... . — IMmrn
Betrag „pro Jahr überhaupt:
Ihlr. sgr. pf
Invaliden
desgl... 2 Fü Unterofftlere, 4. ..AJAJ6 1 88
Gemeine 89 5 Ls.
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in Summa: den ten
Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 18. Ju. betreffend die Feststellung eines gleichmäßigen Etats an Spielleuten bei sämmtlichen Bataillonen der
[Infanterie⸗ resp. Füsilier⸗Regimenter.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hiermit, daß die 16 etatsmäßigen Spielleute eines jeden Infanterie⸗Bataillons fortan aus 8 Tambours und 8 Hornisten bestehen sollen. Gleich⸗ zeitig gestatte Ich, daß bei jedem Infanterie⸗Bataillon bis zu acht Mann als Reserve⸗Spielleute, und zwar 4 als Tambours und 4 als Hornisten ausgebildet und eingestellt werden dürfen. Auch sind fortan von den sämmtlichen Infanterie⸗Bataillonen alsjährlich nur so viel Spielleute als solche zu entlassen, wie voraussichtlich im Mobilmachungsfalle gebraucht werden können. Die übrigen Spiel⸗ leute sind zum Dienste mit der Waffe zu entlassen und müssen dem⸗ gemäß vorher entsprechend ausgebildet werden. Das Detail der be⸗ züglichen Anordnungen ist Sache der General⸗Kommandos. Das
Kriegs⸗Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 7. Juli 1863
An das Kriegs⸗Ministerium.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 18. Juni 1863. Kriegs⸗Ministerium. Roon.
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Der Fürst Pleß von Hamburg.
Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister der geist⸗ lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Dr. von Mühler, nach Greifswald.
Der General⸗Auditeur der Armee, Fleck, nach der Rheinprovinz und Westfalen.
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Berlin, 22. Juli. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Legationsrath von Bülow im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Offizier⸗Kreuzes des Leopold⸗ Ordens, und dem Fabrik⸗Unternehmer, Geheimen Kommissionsrath Dreyse zu Sömmerda, zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter⸗ treuzes erster Klasse vom Herzoglich anhaltischen Gesammthaus⸗Orden Albrechts des Bären, die Erlaubniß zu ertheilen. E11“ “ 8 ““ 1 11A1A4A1A“ v1“
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EWEW nsig Urtne a u 1ik eir Kbu hil Vtcngt B 1768ℳ ichtamtliches.. Rsa 0s ür Braunschweig, 20. Juli. Heute ist ein allerhöchstes Wahl⸗ threiben veröffentlicht, wonach für den dieses Jahr zu berufenden elften ordentlichen Landtag eine Neuwabhl der ausscheidenden Hälfte der Abgeordneten vorzunehmen ist. Danach haben sich die Wahl⸗ kollegien der Stadt und Landgemeinden, so wie das Wahlkollegium
r das Amt Thedinghausen am 18. September, die Wahlkollegien der Höchstbesteuerten und der evangelischen Kirche am 25. September
Mecklenburg. Schwerin, 21. Juli. Sc. Königliche zobeit der Großherzog ist heute Morgen um 9 ½ Uhr mit dem Pahnzuge zu einem Besuche bei Ihrer Königlichen Hoheit der Frau
roßberzogin⸗Mutter nach Wildbad abgereist. Von dort wird Allerböchstderselbe sich nach einigen Tagen nach Theodorhalle bei Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog und Ihre Hoheiten der Herzog Paul, die Prinzessin Marie und der Herzog Johann Albrecht seit ungefähr drei Wochen Aufenthalt ge⸗ nommen haben. Die Rückkehr Sr. Königlichen Hoheit des Groß⸗ berzogs nach Schwerin wird dem Vernehmen nach am 30. d. M. erwartet (Meckl. Ztg.)
Baden. Karlsruhe, 20. Juli. In der heutigen Sitzung der Ersten Kammer theilte Staatsminister Dr. Stabel mit, daß am 23. d. der feierliche Schluß des Landtages durch den Großherzog (B. C.) Oesterreich. Salzburg, 21. Juli. Se Majestät der König von Preußen hält sich hier einen Tag auf und reist erst morgen nach Gastein.
Großbritannten Das ministerielle Fischessen, welches dem Schluß der Session regel⸗ mäßig vorbergeht, soll wie der »Observer« wissen will schon am kommenden Sonnabend im Trafalgar Hotel in Greenwich statt⸗ finden, und man hofft immer noch, daß es möglich sein werde, das Parlament am Dienstag, den 28. dieses, in die Ferien zu ent⸗ lassen.
Der englischen Armee steht ein schmerzlicher Verlust bevor. Lord Clyde (allgemeiner unter seinem früheren Namen Sir Colin⸗ Campbell bekannt) liegt in Chatham schwer krank darnieder.
Frankreich. Paris, 20. Juli. Als auswärtige Korrespon⸗ denze theilt der »Moniteur« heute ein Schreiben aus Puebla vom 2. Juni mit, das einige Details über Juarez und die mexikanischen Parteien enthält. Am 31. Mai, Nachmittags 4 Ubr, hatte Juarez mit den Ministern, einer Anzahl von Kongreß⸗Mitgliedern und mit den ihm gebliebenen Truppen Mevxiko verlassen und sich nicht nach Morelia, wie er erst beabsichtigt, sondern nach San Luis de Potosi ge⸗ wandt, welches er für die provisorische Hauptstadt der Republik erklärte. In Morelia dominiren augenblicklich die Puros, in San Luis de Potosi
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und Irland.
Hat aber die konservative Partei die Oberband. Gute Gründe müssen Juarez
bewogen haben, gerade dahin zu gehen. Vielleicht fürchtete er, Gua⸗ dalaxara würde auf die Kunde von seiner Flucht in die Hände der Konservativen fallen. Andererseits heißt es, im Guerrostaate, wel⸗ cher Michoacan (Hauptstadt Morelia) angrenzt, sei der Führer der Pintos, der alte Alvarez, gestorben und darauf ein Aufstand gegen die Puros ausgebrochen, so daß Juarez Bedenken tragen mußte, nach Morelia zu gehen. In Mexiko hat er als Stellvertreter einen talentlosen und schwachen Mann, Augustin del Rio, zurückgelassen; 5— 600 Ausländer haben sich mit Hülfe ihrer Konsuln eiligst bewaffnet und eine Stadtwache formirt, um die Ruhe aufrecht zu erhalten. Am 18. Mai hatte Juarez noch das Dekret erlassen, daß sämmtliche Franzosen in Mexiko binnen drei Tagen die Stadt ver⸗ lassen und sich entweder nach Morelia oder nach Queretaro verfügen, vorher aber die Waffen abliefern sollten. Als Beweis, wie gefähr⸗ det diese Vertriebenen sind, wird erzählt, daß eine am 1. Juni von San Luis de Potosi in Mexiko eingetroffene Diligence unterwegs vierzehn Mal beraubt worden ist. Die meisten dieser ausgewiesenen Franzosen sind Krämer und Handwerker, die schon seit zwei Jahren kaum zu leben hatten und in jenen Städten, wohin man sie ver⸗ wiesen, gar nichts erwerben können. Am 25. Mai sollen schon 300 Personen vertrieben gewesen sein; anderen war Frist gegeben wor⸗ den, entweder weil sie ein ärztliches Attest beigebracht, daß sie nicht abreisen könnten, oder weil sie die schriftliche Erklärung abgegeben, daß sie mit der Regierung ganz zufrieden sein wollten.
Aus der Havannah über London kommen Nachrichten aus Mexiko vom 10. Juni, welche bestätigen, daß Forey mit Begeisterung in der Landes⸗Hauptstadt empfangen worden sei und von einer De⸗ putation den Wunsch des Volkes entgegengenommen habe, daß der Friede geschlossen werde. Forey hat darauf eine Proclamation er⸗ lassen, welche dem Volke für den herzlichen Empfang dankt und die allgemeine Mitwirkung am Regenerationswerke anruft. Juarez soll 6000 Mann bei sich haben; die Franzosen wollten ihm nach San Luis de Potosi nachrücken.
Der »Moniteur« giebt heute dem Wortlaut dreier dänischer Aktenstücke, die ihm aus Frankfurt zugegangen, vollen Raum. Es sind dies die Hall'sche Cirkular⸗Depesche vom 18. Juni, Dänemarks Protest beim deutschen Bundestage gegen die Comité⸗Vorschläge und
London, 20. Juli.
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die zweite am 9. Juli abgegebene Erklärung des dänischen Gesandten in Frankfurt. b1
Die Gesetze über Ablösung verschiedener Kanalzölle werden heute durch den »Moniteur« veröffentlicht. Bis zum Jahre 1890 zahlt der Staat der Compagnie, welche bisher den dnthe⸗, den Ardennen⸗ und den Oise⸗Kanal in Betrieb gehabt, jährlich 856,458 Fr. Der Preis der drei Kanäle ist auf 14,809,900 Fr. festgesetzt.
Italien. Turin, 20. Juli. Der französische Gesandte, Herr von Sartiges, ist heute früh in Begleitung des ersten Gesandt⸗ schafts⸗Secretairs nach Valdieri abgereist. —
Der »Italiee vom 18. Juli zufolge hat Frankreich sich bereit erklärt, den Bandenführer Stramenga den italienischen Behörden auszuliefern.
Der vor Kurzem in Florenz verstorbene Conte Angiolo Galli hat sämmtliche Spitäler Toskana’'s zu Erben seines ungefähr vier Millionen Lire betragenden Vermögens eingesetzt.
Mußland und Polen. Von der Polnischen Grenze, 20. Juli, wird der »Osts. Ztg.“« berichtet: Die russische Regierung bat unter den Beamten der Warschau⸗Bromberger Eisenbahn eine weitverzweigte Verbindung mit der geheimen Nationalregierung und den in der Nähe der genannten Bahn operirenden Insurgenten⸗Ab⸗ theilungen entdeckt und in Folge dessen auf mehreren Stationen Verhaftungen von Eisenbahnbeamten vornehmen lassen. Von den Verhaftungen auf der Station Alexandrowo habe ich Ihnen bereits gemeldet. Weitere Verhaftungen erfolgten in voriger Woche auf den Stationen Kowal, Wloclawek und Nieszawa. Es soll sich heraus⸗ gestellt haben, daß die verhafteten Eisenbahnbeamten, deren Zahl auf zwölf angegeben wird, im Dienste der Nationalregierung gestanden haben. Diese Verhaftungen waren die Ursache der öfteren Ver⸗ spätung der Eisenbahnzüge in voriger Woche. — Am 15. wurde mit dem Thorner Frühzuge ein bedeutender Transport von Silber⸗ geld, dessen Gewicht 20 preußische Centner betrug, nach Warschau be⸗ fördert. Dieser Transport kam von Hamburg und soll die erste Sendung einer von der russisch⸗polnischen Regierung dort gemachten Anleihe sein. Er war vom Adjutanten des Großfürsten Konstantin, Oberst Brunning, begleitet, der ihn von Hamburg geholt hat. Von der Station Alexandrowo an wurde der Zug von einem starken rus⸗ sischen Detachement eskortirt und langte an demselben Tage glücklich in Warschau an. Die zweite Sendung der Anleihe wird in den nächsten 14 Tagen erwartet. — Im Warschauer Gouvernement sind nunmehr in den meisten Kreisen die Bauernwachen ins Leben getreten und leisten der Mili⸗ tairbehörde zur Unterdrückung des Aufstandes wesentliche Hülfe. Im Kreise Gostynin unternahm in voriger Woche der Oberstlieutenant v. Hilferding an der Spitze eines aus Fußvolk und Kosaken bestehen⸗ den Detachements und von einer Schaar von 50 Bauern begleitet, eine Expedition, welche die Aufsuchung von Insurgenten⸗Abtheilun⸗ gen und die Verhaftung derjenigen Gutsbesitzer, welche denselben Waffen und Lebensmittel zuführen, bezweckte. Die Expedition kehrte erst nach mehreren Tagen mit zahlreichen Gefangenen, darunter mebrere Gutsbesitzer, und mit reicher Beute an Pferden und Waffen nach der Kreisstadt Gostynin zurück. Von den die Expedition be⸗ gleitenden Bauern fielen mehrere den Insurgenten in die Hände, die sie sofort aufknüpften.
Wie dem »Russ. Inv.“« telegraphisch aus Warschau, den 16. Juli, berichtet wird, ist eine Reiterbande unter der Anführung Sskrzinski's in der Nähe der Station Rogow an der Warschau⸗ Wiener Eisenbahnlinie von Kosaken ereilt und vollständig vernichtet worden. Der schwer verwundete Sskrzinski wurde gefangen, starb aber.
Zwei Compagnieen des Polotzki'schen Regiments begegneten auf dem rechten Ufer des Flusses Pilica bei Oodrzilow einer 2000 Mann starken Bande Grabowski's und Zilinski's. Nach einem hartnäckigen Kampfe zogen sich die Insurgenten mit einem Verlust von 113 Mann auf das linke Ufer der Pilica zurück. Einer der Anführer ist schwer verwundet gefangen worden; in unseren Reihen fehlen 30 Mann.
Dieselbe Bande ist am 14. Juli von drei Kolonnen, die gegen dieselbe aus Piocki, Rogow und Rawa zu gleicher Zeit detachirt waren, geschlagen und vollständig zerstreut worden. Die Insurgen⸗ ten erlitten einen bedeutenden Verlust. Außer einer Menge von Todten und Gefangenen wurden ihnen der Proviant, Waffen, alles Gepäck und die Korrespondenz abgenommen.
General⸗Major Rall und Oberst Schelking haben glückliche Ge⸗ fechte mit den Insurgenten bestanden: Der erste bei Wyszkow, der andere bei Sslowatycz im Radzynschen Kreise.
Dänemark. Kopenhagen, 20. Juli. Unter dem 17 d. M. ist vom Ministerium des Innern folgende Bekanntmachung erlassen worden: »Da angenommen werden muß, daß unter den jetzigen Zeitumständen außerordentliche Truppensendungen nothwendig sein werden, hat der König durch Allerhöchste Resolution vom 14 d. M. beschlossen, anzuordnen, daß die auf außerordentliche Ein⸗ quartirung bezügliche Verordnung vom 9. Mai 1806 in Kraft gesetzt wird, was hiermit zur allgemeinen Kunde gebracht wird.⸗ Koönig Karl wird, nach der »Berl. Tid.⸗“, am Mittwoch in