1863 / 179 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1578

Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 2. d. M. will Ich zu der von der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft beabsichtig⸗ ten Anlage einer Zweig⸗Eisenbahn von Osterath über Uer⸗ dingen, nach Essen, welche bei Rheinhausen mittelst einer Trajekt⸗ anstalt den Rhein, und unterhalb Mülheim mit Ueberbrückung die Ruhr überschreitet, hiermit Meine Genehmigung in der Voraus⸗ setzung ertheilen, daß von der genannten Gesellschaft die unterm 13. März 1854 (Ges. Samml. Seite 124) ertheilte Konzession zur Herstellung einer Eisenbahn von der Zeche Beust bei Essen knach Mülheim an der Ruhr erworben wird. 3

Pilhelm.

von Bismarck. von Bodelschwingh. on Roon. Graf von Itzenplitz. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Euler

An das Staats⸗Ministerium.

w— zwischen der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft und der Mülheim⸗Essener Eisenbahn⸗Gesellschaft, d. d. Cöl v““ EEEEETEETE1“ Nachdem die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft durch nachfolgende

höchste Kabinets⸗Ordre: »Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom zweiten dieses

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Aller⸗

Monats will Ich zu der von der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft ke..

absichtigten Anlage einer Zweigbahn von Osterath über Uerdingen nach Essen, welche bei Rheinhausen mittelst einer Trajekt⸗Anstalt den Rhein und unterhalb Mülheim mit Ueberbrückung die Ruhr überschreitet, Meine Genehmigung in der Voraussetzung ertheilen, daß von der ge⸗ nannten Gesellschaft die unterm 13. März achtzehnhundert vier und fünfzig (Gesetzsammlung Seite hundert vier und zwanzig) ertheilte Concession zur Herstellung einer Eisenbahn von der Zeche Beust bei Essen nach Mülheim an der Ruhr erworben wird. Berlin, den neunten März achtzehnhundert drei und sechszig. Gezeichnet Wilhelm, gegen⸗ gezeichnet von Bismarck, von Bodelschwingh, von Roon, Graf von Itzen⸗ plitz, von Mühler, Graf zur Lippe, von Selchow, Graf zu Eulenburg,« von Seiten der Staats⸗Regierung die vorläufige Genehmigung zur Anlage einer Zweigbahn von der Neuß⸗Crefelder Bahn über Uerdingen nach Mul⸗ heim an der Ruhr bis Essen erlangt hat, haben die sämmtlichen Betheiligten der Mülheim⸗Essener Eisenbahn⸗Gesellschaft in Willfahrung der Intentionen der hohen Staats⸗Regierung und in Anerkennung der aus der Verschmelzung ihres Unternehmens mit dem Unternehmen der Rheinischen Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft hervorgehenden Förderung der öffentlichen Verkehrs⸗Interessen und namentlich des für den Absatz der betheiligten Kohlenzechen aus dem direkten Anschluß an die Rheinische Eisenbahn entspringenden Nutzens, ausweise der Eingangs erwähnten notariellen Verhandlungen vom ein und dreißigsten Januar und fünfzehnten April laufenden Jahres einstimmig, und zwar in legaler Vertretung sämmtlicher Actien und Prioritäts⸗Actien beschlossen, unter nachstehenden Bedingungen die Mülheim⸗Essener Eisenbahn in das Unternehmen der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft einzubringen.

§. 2. Paragraph Zwei.) 8

Die durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom dreizehnten März achtzehn⸗ hundert vier und fünfzig von der Zeche Graf Beust bei Essen bis zur Eisenbahn der Zeche Sellerbeck nach Mülheim an der Ruhr mit den be⸗ absichtigten Zweigbahnen nach den Zechen Zollverein, Helene und Amalie, Konstantin, Carolus Magnus, Vereinigte Hagenbeck und Wolfsbank konzessionirte und von der Zeche Victoria Mathias bis zur ge⸗ nannten Sellerbecker Eisenbahn ausgebaute Mülheim⸗Essener Eisen⸗ bahn ist, obschon zum Lokomotiv⸗Betrieb konzessionirt, zur Zeit nur für Pferde⸗Betrieb mit schmaler Spurweite eingerichtet. Das Betriebsmaterial und die von der Hauptbahn nach mehreren Zechen führenden Seitenstränge sind Eigenthum der betheiligten Zechen. Das Gesellschafts⸗Kapital besteht aus Tausend Stamm⸗Actien und Zweitausend Prioritäts⸗Actien à Hundert Thaler, also in Summa Hunderttausend Thaler Stamm⸗Actien und Zweihundert Tausend Thaler Prioritäts-⸗Actien.

Die Bahn geht über in das Rheinische Eisenbahn⸗Unternehmen mit allem Grund⸗Eigenthum, Appertinenzien, Oberbau, anklebenden Rechten und Pflichten, so wie die Mülheim⸗Essener Eisenbahn⸗Gesellschaft solche erwor⸗

ben hat, gegenwärtig besitzt, oder nach Maßgabe ihrer Konzession zu besitzen

berechtigt ist, jedoch ohne Reservefonds und etwaige Aktiva. Schulden sind nicht vorhanden, vielmehr werden alle etwa vorhandenen Ansprüche durch die Direction der Mülheim⸗Essener Eisenbahn befriedigt. Der der Mülheim⸗ Essener Eisenbahn⸗Gesellschaft zur Seite stehende Anspruch wegen Grund⸗ entschäbigung an die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft soll zwar ebenfalls auf die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft übergehen, wenn derselbe bei der Uebernahme des Betriebes der Mülheim⸗Essener Bahn noch nicht regulirt sein sollte, indeß soll das Ergebniß dieses Anspruches den Actionai⸗ ren der Mülheim⸗Essener Bahn zu Gute kommen. Die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft emittirt a conto des für die

Zweigbahn Osterath⸗Essen zu beschaffenden Kapitals Zweihundert Tausend Thaler Ztamm⸗Actien und erhalten die Bcgeaat der Stamm⸗ und Prio

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motivbahnen herstellen. .

Mülheim⸗Essener Eisenbahn⸗Gesellschaft für jede fünfund zwanzig Hundert Thaler Actien der Mülheim⸗Essener Eisenbahn⸗Gesellschaft Tausend Thaler Rheinische Stamm⸗Actien und für jede fünfundzwanjzi Hundert Thaler Mülheim⸗Essener Stamm⸗Prioritäts⸗Actien Zwei Tausa Thaler Rheinische Stamm⸗Actien mit Dividenden⸗Coupons des auf di Uebergabe folgenden Jahres, dagegen unter Vergütung von vier Prozen Zinsen auf den Betrag der Rheinischen Eisenbahn⸗Actien, berechnet vom Tage der Uebernahme des Betriebes bis zum einunddreißigsten Dezember des betreffenden Jahres. .“ I1“

Die Direction der Mülheim⸗Essener Eisenbahn⸗Gesellschaft erklärt sc auf Ersuchen der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft bereit, die Verwaltung der Mülheim⸗Essener Eisenbahn bis zur Inangriffnahme des Umbaues der⸗ selben zur Osterath⸗Essener Zweigbahn Namens der Rheinischen Eisenbahn. Gesellschaft für Rechnung der jetzigen Actionaire zu führen, welche Letztere bis dahin auch in den Genuß des Ertrages bleiben. .

Um den betheiligten Zechen die denselben durch die Mülheim⸗Essener Bahn gebotene Communication möglichst lange zu belassen, soll die Ueber⸗ nahme der Mülheim⸗Essener Bahn erst dann erfolgen, wenn der Bau der Osterath⸗Essener Zweigbahn und namentlich der festen Ruhrbrücke bei Mül⸗ heim an der Ruhr so weit vorgeschritten ist, daß nach Ermessen des Bau⸗ Dirigenten der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft diese Uebernahme stattfinden muß, um den Betrieb bis Essen eröffnen zu können.

Die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft wird in ihrem und im Interesse der anschießenden Kohlenzechen so weit als thunlich bemüht sein, den Pferde⸗ betrieb auf der Mülheim⸗Essener Bahn so lange bestehen zu lassen, bis in kurzer Frist der Lokomotivbetrieb für die bei der Pferdebahn betheiligten Zechen sich herstellen läßt.

Die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft hält, vom Tage der Sistirung des Pferdebetriebes auf der Mülheim⸗Essener Bahn an gerechnet, die im Paragraph Zwei stipulirte Summe von Zweihunderttausend Thalern Rhei⸗ nischen Stamm⸗Actlen zum Umtausche gegen die Stamm⸗ und Prioritäͤts⸗ Actien der Mülheim⸗Essener Eisenbahn⸗Gesellschaft für deren Inhaber bereit.

oEoI3 ͦ““ Die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft hat nach ihrer Wahl entweder die für den jetzigen Betrieb eingerichteten Eisenbahnwagen nach einer, durch zwei von beiden Theilen zu ernennenden Sachverständigen zu ermittelnden Taxe, wobei noch bestimmt wird, daß, falls die beiden Taxatoren sich nicht einigen würden, das Königliche Eisenbahn⸗Kommissariat ersucht werde, den Obmann zu bezeichnen, dessen Ausspruch maßgebend sein soll, zu überneh⸗ men, oder zur Entschädigung der Wagenbesitzer eine Aversional⸗Summe von fünftausend Thalern an Eisenbahn⸗Gesellschaft zu zahlen, welch' letztere deren Vertheilung pro Rata

der zu ermittelnden Taxe an die Wagen⸗Eigenthümer vornehmen wird.

8 85 5 1113“ nsz §. 5. Paragraph Fünf. 8 ““

Die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft wird den bei der Eisenbahn betheiligten Zechen und industriellen Etablissements, nämlich den Kohlenzechen: Sellerbeck, Vereinigte Wiesche, Rosenblumendelle, Hammels⸗ beck, Victoria⸗Mathias, Schacht Gustav, Wolfsbank, Hagenbeck, Helene und Amalia, den Etablissements des Bergwerksvereins Friedrich⸗Wilhelms⸗ Hütte, der Société de la vieille. Montagne, an den ihnen am geeignetsten erscheinenden Punkten auch zwischen den Stationen den Anschluß gestatten, vorbehaltlich der Zustimmung der Staats⸗Regierung. Die durch den An⸗ schluß entstehenden besonderen Kosten, und zwar sowohl die durch die An⸗ lage, wie die durch den Betrieb entstehenden, sind zu Lasten der anschießen⸗ den Zechen und Etablissements. Desgleichen erbietet sich die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft, unter näher zu vereinbarenden Bedingungen den Lokomotivbetrieb von der Hauptbahn bis zu den Zechen respektive bis zu den industriellen Etablissements an den Stellen zu übernehmen, wo die Zechen respektive Etablissements einen Anschluß vermittelst geeigneter

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ritäts⸗Aectien der

Paragraph Vier.

Z

8 8ei §. 6. Paragraph Sechs.

Die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft erbietet sich ferner, eine dung dieser Zweigbahn mit der Witten⸗Duisburger Eisenbahn am Kreuz⸗ punkt der Muüͤlheim⸗Essener Eisenbahn herzustellen und mit der Bergisch⸗ Märkischen Gesellschaft eine gemeinschaftliche Tarif⸗Station für gemeinschaft⸗

liche Rechnung an diesem Kreuzpunkte zu errichten, sofern die Bergisch⸗Mär⸗

kische Eisenbahn⸗Gesellschaft sich dazu bereit findet und die Anlage höheren Orts genehmigt wird. Würde die Anlage für Rechnung der Gemeinschaft mit der Bergisch⸗Märkischen Gesellschaft nicht zu Stande kommen, so hat die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft für alleinige Rechnung an jenem Kreuz⸗ punkte eine Tarif⸗Station zu errichten, sobald die nachzusuchende ministerielle M11145“

I1I1I11I1 8 3 11Aa“” Nach aragraph Zwölf des durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom

fünften Marz achtzehnhundert sechs und fünfzig bestätigten Nachtrags zu dem Statut der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft ist für das erweiterte

* ö1

Unternehmen der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft der damals in Kraf gewesene Cöln⸗Mindener Tarif als Maximal⸗Tarif maßgebend, so daß Ueberschreitungen desselben nur unter Genehmigung des Herrn Ministers zulässig sind. Die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft wird jenen Tarif auf der Mülheim⸗Essener Strecke nicht überschreiten, sondern stellt in Aussicht, den Kohlen⸗Tarif auf der gedachten Strecke unter dem als Maximal ⸗Tarif im Statut⸗Nachtrag vom fünften März achtzehnhundert sechs und fünfzie hingestellten Cöln⸗Mindener Tarif zu normiren. *8

Paragraph Acht. n⸗Actien⸗Verein wegen

Mülheim⸗ E ssener

die zeitige Direction der Mülheim⸗Essener

Mülheim⸗Essener

zum Kreis⸗W

Loko⸗

des 1. Bataillons

Pferdebahn in eine Lokomotivbahn eintretenden Aufhebung der Verbindung des Hafens mit der MülheimeEssener respektive der Osterath⸗ Essener Linie entstehenden Nachtheile ein Aequivalent zu bieten, verpflichtet die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft sich, dem Hafen⸗Actien⸗Verein ein Jahr nach Eröffnung des Betriebs der Osterath⸗Essener Zweigbahn eine Aversio⸗ nal⸗Summe von fünfzehntausend Thalern zu zahlen. Die Zahlung soll indessen Seitens der Rheinischen Eisenbahn nicht zu leisten sein, wenn und so lange die Pferdebahn von der Zeche Sellerbeck bis zur Einmündung der Rosenblumendeller Zweigbahn in bisheriger Weise betriebsfähig erhalten bleibt. Die Rheinische Eisenbahn ⸗Gesellschaft darf in diesem Falle den bis⸗ herigen Pferdebahn Tarif einschließlich der gegenwärtig bestehenden Zusatz⸗ Bestimmungen auf der Strecke von Rosenblumendelle bis zur Sellerbecker Pferdebahn nicht erhöhen. 8 §. 9. Paragraph Neun.

Der vorstehend vereinbarte Vertrag tritt in Kraft, sobald Seitens der

Staats⸗Regierung auf Grund der Eingangs allegirten Königlichen Kabinets⸗

Ordre der Rheinischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft die definitive landesherrliche Konzession zur Anlage der Zweigbahn Osterath⸗Essen sammt dem Rechte der Expropriation ertheilt und die über diese Ertheilung sprechende Urkunde in der Gesetzsammlung publizirt sein wird.

Sollte diese definitive Konzessions⸗Ertheilung indessen bis Ende Dezember achtzehnhundert vier und sechszig gegen Erwarten nicht erfolgt sein, so steht es sowohl der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, als der Muͤlheim⸗ Essener Eisenbahn⸗Gesellschaft frei, das gegenwärtige Abkommen vermittelst schriftlicher Erklärung für erloschen und aufgehoben zu erklären und von demselben zurückzutreten. v

8 Gezeichnet:

J. Compes. Rudolph Weuste.

Rennen.

Koenigs. G. Küchen.

Handel, Gewerbe Arbeiten. 8 ö111AX““ 88* 1 Dem Eisenbahn⸗In burg ist unter dem 31. Juli 1863 ein Patent aauf einen durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten Brems⸗Apparat für Eisenbahnfahrzeuge, so weit derselbe für neu und eigenthümlich erkannt ist,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang⸗

des preußischen Staats ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen 5 Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

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b v

Der praktische Arzt Dr. Hayn zu Kempen ist zum Kreis

Physikus des Kreises Schildberg ernannt worden. 8

Der Wundarzt erster Klasse ꝛc. Gottsacker zu Kempenich i undarzt des Kreises Adenau ernannt worden.

88 9 8 5 ö“

Kriegs⸗Ministerium. &

Verfügung vom 22. Juli 1863 betreffend Be⸗ zeichnung der den kombinirten Stämmen des 1sten Bataillons (Spandau) und des 3. Bataillons (Potsdam) 3. Brandenburgischen Landwehr⸗Regi⸗ ments Nr. 20 vorgesetzten Kommando⸗Behörde.

Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchster Kabinets⸗ Ordre vom 10. d. M. zu bestimmen geruht, daß die den Stämmen (Spandau) und des 3. Bataillons (Potsdam) 3. Brandenburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 20 vorgesetzte Kom⸗ mando⸗Behörde die Bezeichnung: . Kommando der kombinirten Stämme des 1. Bataillons (Span⸗ dau) und des 3. Bataillons (Potsdam) 3. Brandenburgischen Landwehre⸗Regiments Nr. 20, und daneben die abgekürzte gleichfalls offizielle Bezeich nung Kommando der kombinirten Stämme des 20. Landwehr⸗ „NRegiments 88 1 führen soll. 8 Berlin, den 22. Juli 1863.

Kriegs⸗Ministerir F. V. von Glisczinski.

Verfügung vom 25. Juli 1863 und Dislocations⸗Angelegenheit der Artillerie deeeesee ee Sttt geh“X““ 188 8 1 lMHA38 ,85 . m2.n tsh suh na2 2, enn mennick

18 .

Nachdem durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 28. Mai d. J. bestimmt ist, daß die drei 12pfündigen und die drei ü pfündigen Batterieen jeder Artillerie⸗Brigade zu je 4 derartigen Batteriecen zu formiren und von den so gebildeten vierten Batterieen die 12 pfün digen den 1sten, die 6pfündigen den 2ten Fuß⸗Abtheilungen der Brigaden zuzutheilen sind, wird die in Rede stehende Formation im Herbst d. J. zur Ausführung gelangen. Die beregten Batterieen er⸗ halten nachbezeichnete Garnisonen:

1) bei der Garde⸗Artillerie⸗Brigade 1 der Ostpreußischen Artillerie⸗Brigade Nr. 1

die 4te 12pfündige Batterie Königsberg i. Pr., die Atz 6 » Danzig, 8 der Pommerschen Artillerie⸗Brigade Nr. 2. die 4te 12pfündige Batterie Stettin, die Ate 86 Colberg, der Brandenburgischen Artillerie⸗Brigade Nr. 3 die 4te 12pfündige Batterie Wittenberg, die Aate 6 » Torgau, der Magdeburgischen Artillerie⸗Brigade Nr. 4 die 4te 12pfündige Batterie Magdeburg, die Ate 6 Erfurt, der Niederschlesischen Artillerie⸗Brigade Nr. 5 die 4te 12 pfündige Batterie Glogau, die 4te Posen,

bei bei

bei

6 der Schlesischen Artillerie⸗Brigade Nr. 6 die üAte 12pfündige Batterie Neiße, die Ate 8 Breslau der Westfäl. Artillerie⸗Brigade Nr. 7 die Ate 12 pfündige Batterie Münster die Ate 6 „» Wesel, bei der Rheinischen Artillerie⸗Brigade Nr. 8 die Ate 12 pfündige Batterie Coblenz, dis At Cln. Berlin, den 25. Juli 1863. 11“

bei

8

J. V. von Gli

sczinski.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Beförderungen und Versetzungen.

1“ G Den 17. Juli. 1 1 1

v. Fehrentheil u. Gruppenberg, Major vom 3. Oberschles. Inf.

Regt. Nr. 62, in das 2. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 23, v. Fabian, Haupt⸗ mann u. Komp. Chef vom 2. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 23, unter Beför derung zum Major, in das 3. Oberschlesische Inf. Regt. Nr. 62 versetzt v. Elpons, Hauptm. à la suite des 2. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 23,

unter Entbindung von seinem Kommando bei dem Kadetten⸗Korps, als

Komp. Chef in dieses Regt. einrangirt. v. Blociszewski, Sec. Lt. vom

Westpreuß. Ulan. Regt. Nr. 1, in das 1. Brandenb. Ulan. Regt. (Kaiser

von Rußland) Nr. 3 versetzt. 1

Beamte der Militair⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums.

Den 21. Juli.

Krüger, überzähliger Intendantur⸗Assessor von der Intendantur des

V. Armee⸗Corps, Behufs seines Rücktritts in den Justizdienst aus dem Militair⸗Intendanturdienst ausgeschieden. Menger, überzähliger Inten⸗

dantur⸗Assessor von der Intendantur des W I. Armee⸗Corps, zu der des V. Armee⸗Corps versetzt.

v““ Nichtamtliches. Coblenz, 31. Juli. Ihre Majestät Königin hat am Schlusse des Aufenthalts, den der Großherzog von Sachsen in Coblenz machte, auch den Besuch Ihrer König

1n

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Preußen.

lichen Hoheit der Großherzogin und des Erbgroßherzogs empfangen. Sämmtliche hohe Gäste der Königin sind gestern ab- gereist. Ihre Majestät wird sich am 8. August nach Baden be⸗

geb