1863 / 222 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nach dem Modus der politischen Existenz bemessen werden sollen, die ihnen

mäßig halten wird. «

fassung mit dem

zu bewilligen jede der Regierungen, der sie angehören, für nützlich und zweck⸗

Mit anderen Worten, der Wiener Kongreß hat beschlossen, daß der größte Theil des ehemaligen Herzogthums Warschau einen durch seine Ver⸗ russischen Reiche verbundenen Staat bilden solle, daß jeser Staat eine besondere Verwaltung besitzen solle, und daß er eine

solche innere Entwickelung erhielte, wie sie dem Herrscher zweckmäßig erschei⸗ nen würde.

Diese Bestimmungen, welche klar und deutlich aus dem ersten Para⸗

b graphen des Artikels erhellen, bedeuten im Sinne der verhandelnden Mächte

8

8 8

dieselbe in den Worten des Kaisers Alexander selbst

5

der Kaiser Alexander dem Lande ein polnisches Heer.

die Mächte die Hand zu

verbunden werden

von 1815, daß das Königreich Polen mit Rußland durch ein Personalband

soll, daß diese Beziehungen durch eine Constitution be⸗ festigt werden sollen, daß die Verwaltung dieses Königreiches nichts mit der

russischen Verwaltung gemein hat, mit Einem Worte, daß der neue Staat,

8 dessen Gränzen der Kongreß gezogen hatte, eine wahrhaft nationale Existenz

unter dem Schutze der Mächte und unter der Garantie der Charte, die ihm

verliehen worden, führen sollte.

Wenn diese Bestimmungen noch einer Beleuchtung bedürften, so würde

zu finden sein, die er bei Eröffnung des ersten Warschauer Landtags am 27. März 1818 an die Polen richtete; dieselben lauten: »Ihre Wiederherstellung ist durch feierliche Verträge festgestellt, sie ist bestätigt durch die constitutionelle Verfassung. Die Unverletzbarkeit dieser Verpflichtungen gegen das Ausland und dieses

Grundgesetzes sichert fortan Polen einen ehrenvollen Rang unter den Natio⸗ nen Europa;’s.«

Als natürliche Folge des Polen gewährten politischen Regime's gab Wenn auch die Form

der Charte und die Bildung eines nationalen Heeres in dem Wiener Ver⸗

trage nicht ausdrücklich stipulirt sind und wenn Rußland in dieser Beziehung

j

Europa gegenüber keine positiven Verpflichtungen übernommen hat, so hat

es doch moralische Verbindlichkeiten eingegangen, die vor der öffentlichen Meinung nicht weniger Gewicht haben. Die von laut kundgegebenen Absichten und die sowohl den Polen, wie den Bevoll⸗ mächtigten der Mächte gegebenen Versicherungen blieben nicht ohne Einfluß auf den Abschluß des Abkommens, durch welches über Polen verliehen ward. Die Kabinette würden ihre Einwilligung dazu schwerer gegeben und die Polen würden sich stärker dagegen gesträubt haben, wenn sie nicht durch die Versprechungen des Kaisers Alexander das Recht erworben hätten, auf eine wahrhaft umfassende und freisinnige Anwendung der Vertragsbestimmungen zu zählen.

Dieser Herrscher hatte ferner zu verstehen gegeben, daß er mit der Grün⸗ dung eines Königreichs Polen unter diesen Bedingungen noch nicht sein letz⸗ tes Wort in Bezug auf die Polen gesprochen habe, daß er eine vollständige Wiederherstellung ihres Vaterlandes wolle, daß der aus dessen Trümmern durch die Verträge gebildete Staat nur der Kern eines großartigen Agglo⸗ merats sei, und daß ein Theil der ehemaligen polnischen Provinzen durch seine Hand damit vereinigt werden könnte. Dieser Gedanke hat sogar im

8

ersten Paragraphen des ersten Artikels seinen Ausdruck gef

stand es dem russischen Hofe noch immer frei, zu beurtheilen, welche Aus⸗

dehnung er der Gebietsvergrößerung auf die er hingedeutet hatte, geben g g/ 8 b 1

wollte; allein das Prinzip war einmal aufgestellt und die Unterzeichner der

Wiener Akte registrirten es gleichfalls ein.

Derselbe Artikel, welcher in seinem Paragraphen 1 aus dem König⸗ reiche Polen einen constitutionellen Staat macht, der eine nationale Ver⸗ waltung besitzt und dazu bestimmt ist, sich in einem gewissen Maße auszu⸗

dehnen, zeigt in einem zweiten Paragraphen, daß die Polen, die respektiven

Unterthanen Rußlands, Oesterreichs und Preußens, eine National⸗Vertretung

und nationale Institutionen erhalten sollen. Unter dem Namen Polen ver⸗ standen die Kabinette hier die Bewohner des ehemaligen polnischen Gebietes, welches außerhalb der Grenzen des neuen Königreiches blieb. Diesem Wunsche gemäß erhielt Galizien von der österreichischen Regierung einen mit den gewöhnlichen Befugnissen derartiger Versammlungen bekleideten Landtag. Diese Provinz ist zu gleicher Zeit im Reichsrathe durch Ab⸗ geordnete vertreten, welche an der Votirung der Gesetze und des Budgets für die österreichische Gesammtmonarchie Theil nehmen sollen. Der Wiener Vertrag verhieß ferner analoge Institution für die nicht in dem Königreiche mitinbegriffenen polnischen Provinzen Rußlands. In dieser Hinsicht, wie in Betreff der Gebietsausdehnung, läßt Artikel 1„ wie wir nicht leugnen wollen, der Auslegung einen weiten Spielraum. Rußland hat sich vorbe⸗ halten, über die Art der Existenz seiner polnischen Provinzen zu entscheiden und danach die Form ihrer Institutionen zu regeln; allein dieselben müssen einen repräsentativen und nationalen Charakter haben.

Das ist, kurz gefaßt, die Bedeutung des Artikels, um welchen es sich bei der Debatte handelt. Sie hat nichts Dunkles, noch Unbestimmtes, na⸗ mentlich, wenn man diese Bestimmung mit der Sprache, die der Kaiser zur Zeit ihres Erlasses führte, und mit den wohlbekannten Gesinnungen dieses Herrschers zusammenhält. Die edlen Ansichten, unter deren Einfluß er im Jahre 1815 handelte, sind ein unwiderlegliches Zeugniß zu Gunsten der freisinnigsten Auslegung.

Was aber übrigens auch immer sein Gedanke gewesen sein mag, der Gedanke der Bevollmächtigten war nicht zweifelhaft. Die Vertreter Frank⸗ reichs und Englands hatten sich bei Beginn der Verhandlungen offen für die Wiederherstellung eines unabhängigen Polens innerhalb der Grenzen von 1772 ausgesprochen. Oesterreich seinerseits hatte zu wiederholten Malen in amtlichen Dokumenten erklärt, jene Lösung sei die, welche es vorgezogen haben würde, da sie am meisten mit den großen Grundsätzen der Gerechtig⸗ keit und den allgemeinen Interessen Europa's in Einklang stehe. Indem einer Combination boten, welche den von ihnen für Polen kundgegebenen wohlwollenden Gesinnungen nur unvollkommen entsprach, wollten sie doch wenigstens, daß diese Combination aufrichtig in Anwendung komme. Die Ausdrücke des Vertrages hatten den ausgedehn⸗ testen Sinn und die den Polen am meisten günstige Auslegung für sich.

Würde es nicht zudem hier, wenn wirklich Zweideutigkeit oder Unklar⸗

1 8 I“ 1“

dem Kaiser Alexander

ihm die Souverainetät

unden. Das ist die einzige Auslegung, welche der Ausdruck »innere Ausdehnung« gestattet. Zwar

fir

1 A“

heit vorhanden wäre, an der Stelle sein, zu dem eben so wohl von den modernen Publizisten, wie von den römischen Rechtsgelehrten in Sachen der Auslegung eingeräumten schützenden Prinzip seine Zuflucht zu nehmen? »Wo die Auslegung zweifelhaft ist,« sagt Vattel, »fällt sie gegen Denjenigen aus, welcher das Gesetz in dem Vertrage gegeben hat« »denn«, fügt derselbe Schriftsteller hinzu, „gewisser Maßen hat er diktirt und es ist sein Fehler, wenn er sich nicht klarer ausgedrückt hat, und indem man die Bedeutung der Worte in dem Sinne ausdehnt oder beschränkt, welcher ihm am wenigsten günstig ist, sügt man ihm kein Unrecht zu, sondern thut ihm nur das, dem sich auszusetzen ihm beliebt hat, während man durch die entgegengesetzte Auslegung Gefahr laufen würde, unbestimmte oder zweideutige Ausdrücke in Fallstricke für den schwächeren Kontrahenten zu verwandeln, der sich ge⸗ nöthigt gesehen hat, das ihm von dem stärkeren Vorgeschriebene hinzunehmen.« Wiewohl die Polen, genau genommen, kein kontrahirender Theil beim wiener Kongreß waren, so finden diese Erwägungen doch vollkommen Anwendung auf die Lage, in welcher sie sich bei den Unterhandlungen befanden, deren Gegenstand das Loos ihres Landes war; und wenn man sich auf den Boden der Verträge stellt, so haben die Kabinette, welche die Interessen Polens in die Hand genommen hatten, das Recht, für Polen die Wohlthat eines Grund⸗ satzes in Anspruch zu nehmen, der den höchsten Regeln der Billigkeit ent⸗ lehnt ist und durch die Rechtsgelehrten aller Länder und Zeiten seine Weihe erhalten hat. 1

Der Postdampfer Tampico ist aus Vera⸗Cruz heute in St. Na⸗ zaire angekommen. An Bord befinden sich 105 Passagiere, darunter die Mitglieder der Deputation, welche dem Erzherzog Maximilian die Krone Mexiko's anzutragen beauftragt ist. Es sind die Herren General Woll, Pater Miranda, Velasquez und de Leon Agutlan; dazu kommen die bereits hier anwesenden Herren Hidalgo, Escandon, Landa und Gutierem Estrada, welcher letztere der Präsident der De⸗ putation ist. Laut Nachrichten aus Vera⸗Cruz vom 18. August har Marschall Forey, so wie auch Herr de Saligny, das Großkreuz Unserer lieben Frau von Guadalupe erhalten und werden beide nach Frankreich zurückkehren. 1

Nach Mittheilungen aus

der französischen Kolonie von Neu⸗ Caledonien soll man daselbst ein etwa 120 Kilometer langes und gleichfalls sehr breites goldhaltiges Terrain entdeckt haben. Der Er⸗ trag soll sich für eine Stunde Arbeit auf 6 bis 8 Franken belaufen.

19 September. Der »France« zufolge wird die mexikanische Deputation am nächsten Montag von Paris nach Miramare ab⸗ gehen, um dem Erzherzoge Maximilian offizieller Weise die Krone von Mexiko anzutragen.

Das »Pays« theilt mit, daß der Kaiser am 3. Oktober von Biarritz wieder zurückkehren wird.

Der ⸗Courrier du Dimanche“ erklärt die Nachricht, daß Herr v. Budberg auf Urlaub gehen werde, für unrichtig.

Die anamatische Gesandtschaft ist gestern Nachmittag, wie der »Moniteur« heute berichtet, von Herrn Drouyn de Lhuys amtlich empfangen worden. Auf die Ansprache des ersten Gesandten, Phan Thang Gian, erwiederte der Minister, daß der Kaiser bedauere, die Herren nicht persönlich empfangen zu können; sie könnten aber ver⸗ aufrichtigste Sympathie zu

ichert sein, in Frankreich überall die inden.

Aus der mit dem »Tampico« von Vera⸗Cruz angekommenen

Post giebt die »France« eine Reihe neuer Nachrichten aus Merxiko.

Die allgemeine Lage des Landes ist danach vortrefflich und alle Volksklassen bezeigen den Franzosen die lebhafteste Sympathie. Die Hauptstadt wurde zwar von »Räuberbanden« umschwärmt, dieselben sind aber vom 3. Zuaven⸗Regiment geschlagen und gesprengt wor⸗ den; ihre Führer sind gefangen genommen und vor ein Kriegsgericht gestellt. General Bertier stand mit 3000 Mann in Toluca, 45 Ki⸗ lometer südöstlich von Mexiko, am Fuße der Sierra Nevada. In Pachuca, 70 Kilometer von Mexiko, steht eine starke Infanterie⸗ Kolonne zum Schutze der Bergwerke von Real del Monte, die unter Leitung eines Genie⸗Offiziers wieder in Betrieb gesetzt sind. In Tlascala, 35 Kilometer südlich von Puebla, so wie in Jalapa stehen Abtheilungen von Infanterie und Kavallerie. General Vicario ward mit einem mexikanischen Corps nach Cuernavaca entsandt und hat dort die juaristischen Truppen geschlagen. Die dabei gefangen ge⸗ nommenen 350 Mann, darunter 22 Offiziere, waren am 27. Juli in Merxiko eingebracht worden. Am 6. August verließ die Deputa⸗ tion an Erzherzog Maximilian die Hauptstadt. Sollte dieselbe einen ablehnenden Bescheid erhalten, so würde man keine neue Wahl vor⸗ nehmen, sondern das Land würde sich, unter dem einstweiligen Pro⸗ tektorate Frankreichs, selbst regieren.

20. September. Der Staat Yucatan hat sich der proviso⸗ rischen Regierung in Mexiko angeschlossen. Der Kaiser Napoleon wird die mexikanische Deputation nach ihrer Rückkehr von Miramare empfangen.

Spanien. Aus Madrid, 17. September, wird telegraphirt: „Die Antwort des Kaisers von Maroceo wird morgen erwartet; wenn sie nicht günstig lautet, soll sofort ein 12,000 Mann starkes Armee⸗Corps abgehen. Der »Epoca“« zufolge haben die hiesige Re⸗ gierung und die Regierung zu Washington beschlossen, den König der Belgier zum Schiedsrichter in der Streitfrage wegen der kuba⸗ nischen Küste zu wählen.« 3

Aus Madrid, 18. September, wird telegraphirt: »Die Ant⸗ wort des Kaisers von Marocco wird am 25. d. erwartet. Der

Russell's mitgetheilt, von der Ew. Excellenz

1937 ö““

8

Herzog von Nemours und Herr Bacz, der ehemalige Präsident in San Domingo, sind hier angekommen.⸗

Die »Correspondencia⸗ veröffentlicht ein Schreiben Espartero's an Herrn Aguirre, datirt Logrono vom 8. September, worin der General seine Zustimmung zu den Beschlüssen des Progressisten⸗ Kongresses ausspricht.

Italien. Turin, 15. September. Das italienische Heer ist gegenwärtig folgendermaßen vertheilt: 9 Bataillone stehen in Genua, 3 in Turin, 9 in Alessandria, 12 sind in Toskana stationirt, 120 im Po⸗Thale von Mailand bis Ancona. Letzteren sind 24 Schwa⸗ drone Linien⸗Kavallerie, 36 Schwadrone leichte Kavallerie und 248 Geschütze beigegeben. In Neapel befinden sich 18 Linien⸗Bataillone, 2 Bataillone Marine⸗Infanterie und 3 Bataillone Bersaglieri; in den neapolitanischen Provinzen 39 Linien⸗Bataillone, 20 Bataillone Bersaglieri und 32 Schwadrone Kavallerie nebst 5 Carabinieri⸗Regi⸗ mentern. Sicilien ist von 32 Linien⸗Bataillonen besetzt.

Nußland und Polen. Von der polnischen Grenze, 18. September, wird der »Osts. Ztg.“« mitgetheilt: Unter den vielen Loyalitäts⸗Adressen, welche aus Volhynien, Podolien und der Ukraine in Folge der gescheiterten Insurrectionsversuche des polnischen Adels von allen Ständen an den Kaiser gerichtet wurden, nimmt die der Universität Kiew ihrer Bedeutung nach nicht die geringste Stelle ein. Sie war eine der ersten, welche aus den genannten Gouverne⸗ ments abgeschickt wurde, und ist von sämmtlichen Professoren und Universitätsbeamten, lauter Kleinrussen und Polen, unterzeichnet. Die Unterzeichner protestiren gegen die Behauptung des einen ge⸗ ringen Bruchtheils der Gesammtbevölkerung bildenden polnischen Adels, daß Volhynien, Podolien und die Ukraine einen polnischen Charakter tragen, und darum polnische Länder seien, bezeichnen den Insurrectionsversuch des polnischen Adels als ein „verbrecherisches« Attentat gegen die Integrität Rußlands und die Sicherheit der Ge⸗ sellschaft und versichern den Kaiser der unverbrüchlichsten Treue und Anhänglichkeit der Repräsentanten der Wissenschaft, und der Bereit⸗ willigkeit derselben, für den Glanz des kaiserlichen Thrones und die Integrität des russischen Reiches jedes Opfer zu bringen. Die Professoren Dr. Schulgin und Dr. Bunge in Kiew haben im Auf⸗

trage der dortigen Universität eine Broschüre unter dem Titel: »Der

Polen Aufstand im südwestlichen Rußland« verfaßt, der nicht blos eine Darstellung der in diesem Frühjahr in Volhynien, Podolien und der Ukraine wiederholt gemachten Insurrectionsversuche enthält, sondern auch interessante Aufschlüsse uͤber die inneren und äußeren Nationalkreisverhältnisse dieser Pro⸗ vinzen giebt. Im ersten Theil werden die falschen Nachrichten aus— wärtiger Blätter über die in den gedachten Provinzen im Frühjahr stattgehabten Ereignisse auf Grund der Berichte von Augenzeugen widerlegt. Es werden mehrere Korrespondenzen der »Kölnischen Zei⸗ tung« wörtlich angeführt, von denen nachgewiesen wird, daß sie auch kein einziges wahres Faktum enthalten. Die Verfasser sprechen ihr Staunen darüber aus, daß deutsche liberale Blätter sich in dem Grade für die vom polnischen Adel und der Geistlichkeit angestrebte Adels⸗ und Priesterherrschaft begeistern können, daß sie sich bereit finden lassen, die offenkundigsten Unwahrheiten zu verbreiten. Der zweite Theil schildert die Entstehung und das Schicksal der bewaffneten Expeditionen, die von Galizien aus nach Volhynien und der Ukraine unternommen wurden. Im dritten Theil werden die Gründe auseinandergesetzt, weshalb die kleinrussischen Bauern trotz der ihnen vom polnischen Adel gemachten glänzenden Ver⸗ sprechungen von vornherein entschieden Partei gegen den Aufstand nahmen. Den Hauptgrund erblicken die Verfasser in dem unaus⸗ löschlichen Hasse, mit dem der kleinrussische Bauer gegen den polni⸗ schen Edelmann, seinen tyrannischen Unterdrücker und Peiniger, er⸗ füllt sei, und in der Dankbarkeit gegen den Kaiser für die Befreiung von dem unerträglichen Adelsjoche. Der polnische Adel und die Geistlichkeit werden als im höchsten Grade herrschsüchtig und als Menschenhasser« geschildert, die jede andere Nationalität und Reli⸗ gion tief verachten und zu unterdrücken suchen. Wie der »Czas« mittheilt, wird eine deutsche und französische Uebersetzung der Bro⸗ schüre vorbereitet.

Die »London Gazette« veröffentlicht folgende der russische Botschafter am Hofe von St. James

Depesche, welche dem englischen

Staats⸗Secretair des Auswärtigen mitgetheilt hat:

Tsarskoje⸗Selo, 26. August (7. September) 1863. Lord Napier hat mir im Auftrage seiner Regierung eine Depesche Lord einliegend eine Abschrift fin⸗ den wird.

Es ist eine Antwort auf meine Depesche vom 1. (13.) Juli d. J., welche dem ersten Staats⸗Secretair Ihrer britannischen Majestät mitzuthei⸗ len Sie gebeten wurden. 1

Die von uns in jenem Schriftstücke gemachten Vorschläge wurden uns durch den Wunsch eingegeben, zu einer Verständigung zu gelangen.

Indem wir die Bemerkungen, zu welchen sie Lord Russell veranlaßt haben, mit der Aufmerksamkeit aufgenommen haben, die wir stets den An⸗ sichten der Regierung Ihrer britannischen Majestät schenken, können wir nicht umhin, zu bedauern, daß wir zu dem Schlusse gelangen müssen, daß wir das Ziel, welches wir im Auge hatten, nicht erreicht haben.

Von dem Augenblicke an, wo diese Diskussion nur damit enden könnte, die Verschiedenheit unserer Meinungen hervortreten zu lassen und zu bestäti⸗

V kanischen Streitkräfte ernannt worden sei.

gen, würde es unserer versöhnlichen Gesinnung zu sehr zuwiderlaufen, wenn wir suchen wollten, sie zu verlängern, und wir glauben, daß wir darin nicht im Widerspruche mit den Gesinnungen des ersten Staats⸗Secretairs Ihrer britannischen Majestät handeln.

Wir ziehen es vor, unsere Aufmerksamkeit nur auf die wesentlichen

Punkte seiner Depeschen zu richten, in Bezug auf welche wir, wenigstens der Absicht nach, mit einander einig sind. Ddie Regierung Ihrer britannischen Majestät wünscht, im Königreiche Polen schleunig einen Zustand der Dinge wieder hergestellt zu sehen, welcher jenem Lande den Frieden, Europa die Ruhe und den Beziehungen der Ka⸗ binette die Sicherheit wiedergiebt.

Wir theilen diesen Wunsch vollkommen und werden Alles, was in un⸗ seren Kräften steht, thun, um ihn zu verwirklichen.

Unser erhabener Gebieter ist fortwährend von den wohlwollendsten Ge⸗ sinnungen gegen Polen und von den versöhnlichsten gegen alle auswärtigen Mächte beseelt. Für die Wohlfahrt seiner Unterthanen aller Volksstämme und jeglichen religiösen Bekenntnisses zu sorgen ist eine Verpflichtung, welche Se. Kaiserliche Majestät vor Gott, seinem Gewissen und seinem Volke über⸗ nommen hat. Der Kaiser widmet der Erfüllung dieser Verpflichtung alle seine Sorgfalt.

Was die Verantwortlichkeit anbelangt, die Se. Majestät bei seinen inter⸗ nationalen Beziehungen übernehmen mag, so sind diese Beziehungen durch das öffentliche Recht geregelt. Nur die Verletzung dieser Fundamental⸗Prin⸗ zipien kann Verantwortlichkeit mit sich bringen. Unser erhabener Gebieter hat diese Prinzipien anderen Staaten gegenüber beständig geachtet und be⸗ obachtet. Se. Majestät hat das Recht, dieselbe Achtung von Seiten der anderen Mächte zu erwarten und zu beanspruchen. Haben Sie die Güte, diese Depesche dem ersten Staatssecretair Ihrer britannischen Majestät vor⸗ zulesen und ihm Abschrift zu lassen.

Genehmigen Sie ꝛc. 8 Gortschakoff.

Schweden und Norwegen. Stockholm 16. September. Nach dem Vorgange des Priester⸗ und des Bürgerstandes hat auch Ritterschaft und Adel mit 47 gegen 18 Stimmen den Vorschlag auf Freigebung des Zinsfußes für 6 Monats⸗Papier, welches sich nicht auf Hypothek von eingezeichneten Pfand gründet, angenommen. Da sich nun 3 Stände für diesen Vorschlag erklärt haben (nur der Bauernstand hat denselben mit 58 gegen 7 Stimmen abgelehnt), so ist er Reichstagsbesc=hluß geworden. Drei Stände haben den Minimal⸗Grundfond für nicht zettelemittirende Banken auf 500,000 Thlr Rm. herabgesetzt. In einer Conferenz der Sprecher (Prä⸗ sidenten) der 4 Stände des Reichstags wurde die Meinung ausge⸗ sprochen, daß der Schluß des Reichstags im Oktober oder Anfang November werde erfolgen können.

Am 2. d. M. ist in London ein Handels⸗ und Schifffahrtsver⸗ trag zwischen Schweden⸗Norwegen und der Negerrepublik Liberia abgeschlossen worden. (H. B. H.)

Amerika. Der Postdampfer »Persia« hat Nachrichten vom 9. d. in Queenstown abgegeben. Die Berichte von Charleston gehen bis zum 6.; die Beschießung der Forts Wagner und Gregg durch die Flotte und die Landbatterieen der Unionisten dauerte seit 52 Stunden ohne Unterbrechung fort. Nach südstaat⸗ lichen Quellen ist am 5. ein Sturm der Unionisten auf Fort Wag⸗ ner abgeschlagen worden. Man erwartet, daß Rosenkranz am 7. Chattanooga angreifen und daß Lee die Offensive ergreifen werde. Die »New⸗York Tribune« versichert, Juarez sei inkognito in Washington angekommen und habe mehrere Konferenzen mit Lin⸗ coln gehabt. Burnside hat Knoxville eingenommen.

Nach Berichten aus New⸗York vom 11. d. Mts. via Cape Race ist ein Rapport des Generals Gilmore eingegangen, nach welchem Charleston durch 7 Kanonenboote der Unionisten vollständig beherrscht wird. Auf Fort Sumter wehte noch die Fahne der Süd⸗ staaten. Fort Moultrie wurde von 8 Monitors erneut beschossen. Die Konföderirten haben die Insel Morris geräumt, die Unio⸗ nisten das Fort Smith in Arkansas genommen und das von den Konföderirten geräumte Chattanooga besetzt.

Aus Mexiko wird unterm 15. v. Mts. gemeldet, daß Miramon, nachdem er Frankreich Treue gelobt, zum Kommandirenden der mexi⸗ Commonfort und Do⸗ blado haben die Mexikaner aufgefordert, die Franzosen zu respektiren.

Der in wissenschaftlichen Kreisen rühmlichst bekannte amerika⸗ nische Capitain Maury schildert in einer langen Zuschrift an die „Times“« die Grausamkeiten, deren sich die washingtoner Regierung systematisch gegen harmlose Städte, Distrikte und Bewohner der Südstaaten schuldig machen, wie er behauptet in der Absicht, diese materiell zu Grunde zu richten. Wenn nur die Hälfte von den was erzählt wahr ist, dann ist die Art wie der Norden den Krieg führt, allerdings eine haarsträubende.

New⸗Yorker

Telegraphische Depeschen us dem Wolfffschen Telegraphen⸗Büreau.

Paris, Sonntag, 20. September, Morgens. Der heutige „Moniteur« veröffentlicht die Antwort des Fürsten Gortschakoff an die französische Regierung, welche mit der an das englische Gou⸗ vernement gesandten identisch lautet. Bezüglich der Anspielungen auf die alten polnischen Provinzen ist in der Antwort an das fran⸗ zösische Kabinet indeß hinzugefügt, daß Rußland jenen Gesichtspunkt