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servefonds geleisteten Beitrag bei seinem Ausscheiden aus der Sozictät zurück- und Lehrer einer anderen höheren Lehranstalt, und sonstigen geeigne⸗ rdentlichen Vorträge angenommene Satz nicht überschritten Landwirthschaftliches Seminar, in welchem Vorträge über erstattet verlangen. Diese Erstattung erfolgt jedoch, sofern nach Ausweis des ten Personen gestatten, Vorträge über hierher gehörige Gegenstände 1““ wichtige Gegenstände der Landwirthschaft, und zwar mit — 8. Seseil dare 89 — zu halten. 8 1e h 8 9788 een.. 1ea. ö 68 vöe . SathenG. 1 2 V 8 zJ Brandentsch 1 11X“ 8 7. ““ Das für den außerorden ichen Unterricht entrichtete Honorar 8 ittwoch von r an — für studirende Lan wirthe un⸗ Frlesecn Zescfase vedeg sena n den wirklichen . Allgemeiner Lehrplan. wird den betreffenden Lehrern am Schlusse des Semesters ausgezahlt. entgeltlich. Bestande. 1 “ Die Vorlesungen an der Berg⸗Akademie dauern vom 15. Sr l ies. §. 19. Es Lehrsaal noch später zu bestimmen; Anmeldung in der 1“ “ 2 tober bis zum 15. August des folgenden Jahres. ö] Stundung. 1 DQuuästur. 1 1AA1AX*X*“ Zu Ostern finden dreiwöchentliche Ferien statt. 116“ In Fällen großer, durch Atteste öffentlicher Behörden nachzu-.S IV. Professor Dr. Schaum. v11A1A1XAA“ 1 8 8. ₰ 8 8 weisender Bedürftigkeit kann der Minister für Handel Gewerbe 1 Landwirthschaftliche Zoologie — Dienstag, Mittwoch, Freitag Allerhöchster Erlaß vom 28. September 1863 8 8 * Lehrgegenstände. “ und öffentliche Arbeiten auf Vorschlag des Direktors Inländern 8 von 9 bis 10 Uhr, privatim; 1 8 1 8 Ddeer ordentliche Unterricht umfaßt folgende Lehrgegenstände: Stundung der Hälfte des Honorars für den ordentlichen Unterricht ELehrsaal im Universitäts⸗Gebäude, Anmeldung in der betreffend die anderweitigen Vorschriften für die Bergbaukunde 8 bewilligen Quästur a 8 Berg⸗Akademie zu Berlin. “ Salinenkunde. Eine Stundung der Honorare für außerordentliche Lehrvorträge “ V. Professor Manger: Allgemeine Hüttenkunde. findet icht stutt .91. 16 AUAeber Bauanlagen landwirthschaftlicher Gebäude und Fabriken Auf Ihren Bericht vom 15. September d. J. ertheile Ich den 4) Eisenhüttenkunde. 191 118 “ — Mittwoch und Sonnabend von 4 bis 6 Uhr, privatim; hierbei zurückfolgenden (a.) anderweitigen Vorschriften für die Berg⸗ Mechanik. 8 “ Die Bewilligung der Stundung wird von dem Direktor auff Ecehrsaal in der Behrenstraße Nr. 28, Anmeldungen Neu⸗ Akademie zu Berlin, unter Aufhebung der unter dem 88 Septem⸗ Maschinenlehre. 8 dem Anmeldebogen bescheinigt. Cölln am Wasser Nr. 14.
E Meine Genehmigung. Markscheide⸗ und Meßkunst. “ 1“ Durch einen schriftlichen Revers übernimmt der Studirende Hiernach sind die Vorträge in folgender Reihefolge geordnet: Berlin, den 28. September b““ 8
8 E1“ 8
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Zeichnen und Konstruiren, mit Vorträgen über Projections. alsdann die Verpflichtung, die gestundeten Beträge spätestens in 1 b Methoden und Schatten⸗Construktionen. sechs Jahren nach dem Abgange von der Akademie an deren Kasse Stunde Montag Dienstag Mittwoch Don⸗ Freitag Sonn⸗ Wilhelm ) Repetitorien und Kolloquien über Mineralogie und Geognosie. zu zahlen. u nerstag abend Repetitorien und Kolloquien über mathematische Disziplinen. “ 2 t; 1.““ FUcungen ÜVcbung
*
v“ S ) Allgemeine chemische Analyse, mit praktischen Arbeiten ik— Rilückerstattung des Honorars.
vͥe 1““ Laboratorium. Renückzahlung des Honorars erfolgt, wenn die Vorlesungen nicht 9 — 10 datüche 9. Zoologie Zoologie 8 bborat 2 Zoologie den Minister für Handel, Gewerbe und “ Probirkunst auf trockenem und auf nassem Wege, theoretishe zu Stande gekommen, oder innerhalb der ersten Hälfte des Semesters “ E öffentliche Arbeiten. 1 und praktisch. abgebrochen, oder auf eine andere als die angekündigte Zeit verlegt 1 8 B Das spezielle Verzeichniß der Lectionen und der dafür zu ent. worden sind. Themische Chemische Chemische richtenden Honorare wird halbjährlich bekannt gemacht. Die Beträge müssen jedoch in den ersten vier Monaten des desgl. Grund⸗ Grund⸗ desgl. Grunddd ” eeaaovufenden Semesters bei der Kasse abgehoben werden, widrigenfalls dügeh 28 sageh 8 88 . des Aufnahme der Studirenden. eph. der Anspruch auf Rückerstattung erlischt. 16.“ erbaus Ackerbaus Alckerbaus Ddie Erlaubniß zum Besuche der Akademie wird nach Maßgabe L F. 22. 88 1 der Bestimmungen in §§. 10 — 12 auf vorgängige, innerhalb de — v111“*“ ““ W11“1““ u 8 ersten vierzehn Tage jedes Semesters unter Ueberreichung der erfor. .8 Die Testate werden am Schlusse jedes Semesters 1 1 8ö “ Zweck der Akademie. derlichen Atteste anzubringende Meldung durch den Direktor ertheit tragung in die dafür bestimmte Kolumne des Anmeldebogens ertheilt. e“ Die Königliche Berg⸗Akademie in Berlin hat den Zweck, den⸗ und auf dem Anmeldebogen vermerkt, welchen der Studirende bej Auf Verlangen werden den Studirenden Zeugnisse über den jenigen, welche sich im Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwesen ausbilden dem Registratur⸗Beamten der Akademie persönlich in Empfang zu. Besuch der Berg⸗Akademie durch den Direktor gegen Rückgabe des Schaf⸗ SSchaf⸗ Schaf⸗ wollen, Gelegenheit zur Erwerbung der erforderlichen Fachkennt⸗ nehmen hat. 1 Anmeldebogens 14A4“*“ 5 zucht zucht zucht nisse zu geben. veir 1 3 §. 10. “ vXA4“ Eg. . ͤi131u11“X“X“ Berechtigung zum Besuche der Akademie. 11“ 28 7 V Leitung und Verwaltung. vZII“ Besuche der Akademie sind berechtigt: 88 t HZ 18 1 Acker⸗ Betriebs⸗ Betriebs⸗ Betriebs⸗ Der vom Könige ernannte Direktor führt die Leitung der diejenigen Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗Beflissenen, welche sch. Ministerium fur Handel, Gewerbe und öff che systeme lehre anlagen lehre lehre anlagen Berg⸗Akademie. Dieselbe ist dem Minister für Handel, Gewerbe dem preußischen Staatsdienste widmen wollen; 8 Arbeiten. h 8 und öffentliche Arbeiten untergeordnet. Die Kassen⸗ und Büreau⸗ ) die immatrikulirten Studirenden der Königlichen Friedrich⸗ E111I b Geschäfte werden von Beamten der Ministerial⸗ Abtheilung für das Wilhelms⸗Universität hierselbsti Das dem Maschinenfabrikanten Ewald Hilger zu Essen unter Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwesen wahrgenommen. 3) die immatrikulirten Studirenden des Königlichen Gewerbe. dem 31. Juli 1861 ertheilte Patent “ §. 3. 11“ Institts. auf eine Tuchpreßmaschine, in der durch Zeichnung und “ §. 11. “ Beschreibung nachgewiesenen ganzen Zusammensetzung, ohne Das Kuratorium der Akademie besteht aus fünf, von dem Zulassung von Hospitanten.. Jemand in der A inter Tbeile zu beschränken,
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Chemie Chemie desgl. Chemie
Botanik desgl. Botanik desgl.
M 8 1 1 b 1 nwendung bekar 8 1 Könige ernannten Mitgliedern. Dasselbe hat bei den organischen Außerdem ist der Direktor befugt, anderen Personen den Besuch ufgehoben worden. Wö g desgl. Seminar Einrichtungen, bei der Feststellung des Lehrplanes, so wie bei der einzelner Vorträge zu gestatten. “ 18 8 8 Anstellung der Docenten mitzuwirken. Die betreffenden Vorträge werden auf dem Anmeldebogen nam⸗ laca e ä §. 4. cfcaft gemacht. gr vdiesen, daß 1 Land⸗ HOobliegenheiten des Direktors. . Kr 1 7 12. . ä 4““ vüechn r Eh dandeacehschafitas 52g enen e ns g Außer der allgemeinen Leitung der Lehranstalt liegt dem Di⸗ Meldung zu den Vorträgen. welche im Winter⸗Semester 186 3/64 bei dem mit Zutritt zu 89 n 18 niversität selbst s s lei en Vorlesungen, tor im Besonderen ob: SDdie nach §§. 10 und 11 zugelassenen Studirenden 8 b wenn ihnen derselbe nicht schon frei stehen sollte, eicht verschafft wer- 4 he⸗ der Universität in Berlin in Beziehung stehenden den kann, und daß unter diesen Vorlesungen besonders die über
die Ertheilung der Erlaubniß zum Besuche der Akademie, na jenigen Vorträge, welche sie während des Semesters zu ören k 6 un — 8 5 br. ans 86 b — landwirthschaftlichen Lehr⸗Institute stattfinden Physik, Mineralogie, Geognosie, Entomologie; Naturgeschichte der 88 geenie S Eingeweidewürmer ꝛc. ihnen sehr nützlich werden können. Eben so
Maßgabe der Bestimmungen in §S. 10 — 12 wünschen, in die dafür bestimmte Kolumne des Anmeldebogens ein lih die Ueberwachung des planmäßigen Ganges der Lehrvorträge und legen denselben alsdann dem Registrator der Akademie zur S 1“
8 82 88 5 8 . ; und des Unterrichts; natur vor. muß ihnen die Benutzung der Vorlesungen an der Thierarzneischul
die Kontrolle über die Sammlungen und Lehrmittel, für 8. 1J9. l 8 8 ütg IJ. empfohlen werden. Lö Verzeichnisse der Vor
welche zunächst die betheiligten Docenten verantwortlich zu — demnächst, und längstens innerhalb vier Wochen nach Beginn 1) Landwirthschaftliche Betriebslehre — lesungen an der Un Thierarzneischule Bezug ge⸗ machen sind, so wie über Instandhaltung der Lokale und des des Semesters erfolgt die Zahlung der Honorare (§. 16) an die Kass Freitag von 4 bis 5 Uhr, privatim. . “ d 11mueä — üer. Inventariums; “ und die Vorlegung des Anmeldebogens §. 12 und 13), so wie die Schaafzucht und Wollkunde — Dienstag, Donnerstag, Frei⸗ ““ ] “ die Aufstellung und Einreichung der Etats⸗Entwürfe; persönliche Meldung der Studirenden bei den Docenten. b tag von 3 bis 4 Uhr, privatim. die Anschaffung von Utensilien, Mobilien und Lehrmitteln, §. 14. 888 Ueber Ackerbausysteme — Montag von 4 bis 5 Uhr, unent⸗ und die Vollziehung der Zahlungs⸗Anweisungen an die Kasse Kein Docent ist befugt, die Meldung eines Studirenden an- geltlich. 1I1 1 innerhalb der Grenzen des Etats; zunehmen oder den Besuch der Vorträge und des Unterrichts zu⸗ LELehrsaal im Universitäts⸗Gebäude; Anmeldung in der 819 , die Einreichung der Jahres⸗Rechnungen, beitr zulassen, bevor nicht das Honorar gezahlt und darüber von der Kast. Quuüstur. Sachsen. Dresden, 4. Oktober. Erledigung der Nolaten und Monitazgg— auf dem Anmeldebogen quittirt, beziehungsweise die Stundung nach II. Professor Dr. Eichhorn: , die Frau Kr onprinzessin von Sachsen ist die Erstattung eines Jahresberichts; Siß ggewiesen 66 1) Landwirthschaftliche Chemie — Dienstag, Mittwoch, Freitag Baden⸗Baden hier eingetroffen. (Dr. J.) die Berufung der ordentlichen Docenten zu Berathungen über S. 5. 6 v“ 1 und Sonnabend von 11 bis 12 Uhr, privatim; 1 1 4 “ den Lehrplan und andere den Unterricht betreffende Verhält⸗ 1111XAXAX“X“ 2) die chemischen Grundlagen des Ackerbaues und der Thier⸗ HOesterreich. Wien, 5. Oktober. In der heutigen Sitzung nisse, so oft dergleichen erforderlich sind, in der Regel aber Die Vorlesungen und Uebungen werden theils gegen Honorctt. zucht — Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 11 Uhr, des Abgeordnetenh auses theilte der Stagisminister von Schmer⸗ halbjährlich einmal. “ rivatim), theils unentgeltlich ““ pprivatim; ling folgende Schriftstücke mit: Das Handschreiben, in welchem der §. 5. 8 5. 16. v““ 3) Anleitung zu agrikulturchemischen Untersuchungen mit Uebungen Kaiser den Siebenbürger Landtag auffordert, Abgeordnete zum Reichs⸗ Ordentlicher Unterricht. Für die zum ordentlichen Unterricht gehörigen Privat⸗Vorlesunk. im Laboratorium — Montag und Donnerstag von 9 bis 12 rathe zu entsenden, und eine Kaiserliche Botschaft an den Reichsrath, Für die Hauptgegenstände des Unterrichts werden ordentliche gen soll das Honorar auf jede wöchentliche Lehrstunde 1½ Thaler . Uhr, privatim; . welche die Ermächtigung zur sofortigen verfassungsmäßigen Behand⸗ Docenten mit der Verpflichtung, bestimmte Vorträge zu halten und also beispielsweise bei einem wöchentlich 5stündigen Vortrage 72 Tha⸗ Lehrsaal in der Behrenstraße Nr. 28, Anmeldungen da⸗ lung der Finanzvorlagen wie im vorigen Jahre und unter gleichem bestimmten Unterricht zu ertheilen, von dem Minister für Handel, ler — pro Semester nicht übersteigen. 4X“ 2 Verbehalt enthält und die Hoffnung ausdrückt, die Fortsetzung und Gewerbe und öffentliche Arbeiten auf Vorschlag des Direktors und Die Festsetzung der Honorare für den Zeichnen⸗Unterricht un.88. üIII. Professor Dr. Koch. der Abschluß der Berathungen der Finanzgesetze werde unter Mit⸗ gutachtlichen Bericht des Kuratoriums angestellt. 144“ für die Arbeiten im Laboratorium bleibt vorbehalten. Landwirthschaftliche Botanik, verbunden mit der Lehre von wirkung Siebenbürgischer Abgeordneten erfolgen. Der Finanzminister “ “ —öê 8 3 7176 den Krankbeiten der Kulturpflanzen — Montag und Don⸗ legt Gesetzentwürfe über die Regelung der Grundsteuer, und über die 11123 ntlicher Unterricht. 68 Den Betrag des Honorars für außerordentliche Vorträge setz.68 nerstag von 5 bis 7 Uhr, privatim. Steuern von Gebäuden, Erwerb und Renten, sowie über die Per⸗ Außerdem kann der Direktor mit Zustimmung des Kuratoriums die Docenten im Einverständniß mit dem Kuratorium fest, worübe Lehrsaal im Universitäts⸗Gebäude, Anmeldung in der sonal⸗, die Luxus⸗, die Klassensteuer, über eine Aenderung des em ordentlichen Docenten der Berg⸗Akademie, jedem Professor der Kasse Nachricht zu geben ist. Hierbei soll im Allgemeinen de ö 6 Stempelgesetzes und über das Pensionirungswesen vor.
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