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Nayhauß ⸗Cormons zu Nieder⸗Baumgarte
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Scabell zu Berlin, zur Anlegung des von des Königs von Schwe⸗
den und Norwegen Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des Wasa⸗
Ordens und der Frau Gräfin Eleonore Henckel von Donners⸗
marck, gebornen Gräfin Frankenberg zu⸗Kaulwitz im Kreise
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Namslan, zur Anlegung des von der Kaiserin Caroline Auguste von Oesterreich Majestät ihr verliebenen Stern⸗Kreuz⸗Ordens, die Erlaub⸗ niß zu ertbeilen. .“ “ 1
SOffiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
mgi Dey R.eRyayember. „n. “ 81 8 F K b 44 e 11“ “ ““
“ lst, Hauptm. und Comp. Chef vom Westfäl. Jäger⸗Bat. Nr. 7, 8 das 5. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 41, v. Oidtmann, Hauptm. vom Brandend Jäger⸗ Bat. Nr. 3, unter Entbindung von dem Kommdo. als Adjutant der Inspection der Jäger und Schuͤtzen und unter Ernennung zum Comp. Chef, in das Westfäal. Jäger⸗-Bat. Nr. 7, v. Stülpna gel, Pr. Lt. vom Garde⸗Schutze⸗Bat., unter Beförderung zum Hauptm. und Belassuug in dem Konumndo. als Adjutant bei der Inspection der Jäger und Schützen; in das Brandenburg. Jäger⸗Bat. Nr. 3 versetzt. v. Ssosch, See. Lt. vom Ostpreuß. Jäger⸗Bat. Nr. 1, als Adjutant zur Inspection der Jäger und Schuͤtzen kommandirt.
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v11111“1“ Den 5. November. 18 22 1““ 8 WM 9 8 — 8 3 — 88 1 b 8 8 4 ee Lt. vom 1. Leib⸗Hus. Regt. Nr. 1, in das Rhein. Drag. Regt. Nr. 5 versetzt.
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B. Abschiedsbewilligungen ꝛc. 1t
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Den 5. November.
Schneppe, Oberst a. D., in Berlin, zuletzt Inspizient der Waffen dei den Truppen, mit seiner Pension und seiner bisherigen Unif. zur Dis⸗ position gestellt. Schwefel, Sec. Lt. g. D., zuletzt Wachtmeister im Scoles Ulanen⸗-Regt. Nr. 2, die Anwartschaft auf eine Sec. Lts. Stelle bei
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NRovember.
Groeben, Rittmstr. vom Regt. der Gardes du Corps,
jor mit der Regts. Unif. und Pension der Abschied bewilligt. “
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Den 3. November. — ⁸
I-HNes e letzt im 1. Bat. (Danzig.
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Beamte der Militair⸗Verwaltung.
t n im Kreise Bolken⸗ bayn, zur Aünlegung des ihm verliehenen Johanniter⸗Malteser⸗Ordens, dem Direkt or der Rhbeinischen Provinziab⸗Feuer⸗Societät, Freiherrn Waldbott von Bassenbeim⸗Bornheim zu Coblenz, zur An⸗ legung des von Sr. Heiligkeit dem Papste ihm verliehenen Com⸗ mandeurkreuzes des St. Gregorius⸗Ordens, dem Brand⸗Direktor
vSpekoemntmea chn m . 8 Die chirurgische Klinik in dem Koͤniglichen Klinikum, Ziegel straße Nr. 6, wird für das bevorstehende Wintersemester am jghier d. M. eröffnet. Kranke, zu deren Heilung chirurgische Hülse noih. wendig ist, können sich daselbst täglich Mittags von 1—3 Uhr m. b. den. Bedürftige Kranke erhalten außer freier Behandlung auch freie Arzenei. Die Anmeldung zur Aufnahme dringender Krankheitssält wird von den in der Anstalt wohnenden Assistenz⸗Aerzten zu eder Zeit entgegengenommen. Diejenigen Kranken, pelch eine une 8 geltliche Aufnahme nachsuchen wollen, haben sich zuvor bei 8e Unterzeichneten schriftlich zu melden. Privatkranke können gegen Be⸗ zahlung der reglementsmäßigen Kurkosten aufgenommen werden, 8 weit die Räumlichkeit es gestattet. Beerlin, den 13. November 1863. 1ees . N. Lan Geheimer Medizinal⸗Rath und Professor, Dire II Klinikums,
a Spommerstraße Nr. 4.
“ Nichtamtliches.
M. Preußen. Berlin, 14. November. Seine M ajestät der König empfingen heute den Vorsitzenden des Staatsministe⸗ Uüums und die Vorträge des Militair⸗ und des Civil⸗ Kabinets. Außerdem nahmen Allerhöchstdieselben im Beisein des Kommandan⸗ ten, General⸗Lieutenants v. Alvensleben I., die Meldungen des General⸗Majors Synold v. Schüz, des Oberst Hurrelbrink, des Major v. Dassel und des Prinzen Karl zu Hohenzollern⸗Sigmarin⸗ gen Hoheit entgegen. — Se. Majestät dinirten bei Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Großfürstin Helene von Rußland. 8 f8 S heutigen; 65 Sitzung des Abgeordnetenhaufes legt der Handels⸗Minister, Graf Itzenplitz, das Gesetz über die Ver⸗ bütung des Zusammenstoßes der Seeschiffe auf hoher See nebst einer Denkschrift und den Motiven zur Berathung vor. Dieselbe wird de Kommission für Handel und Gewerbe überwiesen. Dann theilte der Präsi dent das Resultat der Konstituirung der Kommissionen mit, worauf das Haus in die Tagesordnung eintrat. Die Berathung des Antrages des Abg. Löwe (Bochum) wegen der Einstellung der gegen die Abgg. Barre und Dr. Frese (Minden) schwebenden Untersuchung. Der Antrag des Abg. v. Hennig dahin gehend: »Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) Auf Grund des Artikels 84 der Ver⸗ fassung beschließt das Haus der Abgeordneten, daß das nach der Anklage vom 9. Oktober 1863 gegen die Abgg. Barre und Dr. Frese bei dem Königl. Kreisgericht in Lübbecke anhängige Strafverfahren für die Dauer der gegenwärtigen Sitzungsperiode aufgehoben; 2) das Präsidium wird beauftragt, diesen Beschluß der Staatsregierung ““ wird imtt großer Majorität angenommen (dagegen Wabiprffmneünen und ein Theil der Katholiken). — Dann folgen Erkelenz, 12. November. Bei der Nachwahl im Wahlbezirke Geilenkirchen⸗Heinsberg⸗Erkelenz wurde gewählt: Osterrath, Ober⸗ Regierungsrath zu Minden, mit 235 Stimmen. 8
he 8 1 10. November. Der Landtag des Für⸗-⸗ s8 Lippe, älterer Linie, ist auf den 7. Dezember einberufen.
— Prinz Albrecht von Preußen).
Riederschles. Regts. Nr. 47, zum
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Mai, früherer Zahlm. Aspiraut im
1. D ember 1863 an als ctatsm. Affftent k Dusreldorf angestellt.
. Inf. Regt. Nr. 19, vom dem Montirungs⸗Depot in 824 8 “ CA“ 11. V
a — — Gewehrfabrik zu Erfurt mit Pen⸗ 21,8 1 Ruh rsetzt. Doering, Volkenborn, Fulfegrenineer zu Ober⸗Büchsenmachern ernannt, ersterer bei der Gewehr⸗ ——— zu Sömmerda und letzterer bei der Gewebrfabrik in Bever, Oberbüchsenmacher bei der Gewehrfabrik m Danzig zu birr nach Spandau versett. Irmer, Oberbüchsenmacher bei der Gewehr⸗ hersfem⸗ zu Sümmerda zur Gewehrfabrik in Danzig versetzt.
II. In der Marine. Mogrine⸗Aerzte.
₰ . Le Zannenger, Zabsurg unt Marmeardt 2. Klasse, mit dem ge⸗
Bereits sind den Abgeordneten die Einbe h st 1 den Abg ne Einberufungs⸗Schreiben nebst den Lb11 Propositionen zugegangen. Unter er befindet sich auch eine bezüglich des Entwurfs eines Gesetzes, betref⸗ fen. die Einführung des allgemeinen deutschen Handels „Gesetz⸗ Frankfurt a. M., 12. Novpember. tagssitzung ist ausgefallen.
Württemberg. Stuttgart, 12. November. Ihre Ma⸗ S “ 3 8 r “ ist nach einem mehrwoͤchi⸗ zukehren. (St. A. f. W.) gereist, um nach dem Haag zurück⸗ 298 1ONIö 1 12. November. Der Großfürst nach Karlsruhe begeben. 1u“*“*
Das Herrenhaus hat das Darlehen von 20,000,000 Gulden
Die heutige Bundes⸗
zur Linderung des Nothstandes in Ungarn bewilligt.
2 Großbritannien und Irland. Londo 5 Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin 1 den Landsitz des Prinzen von Wales verlassen und besfindet sich seit gestern Nachmittag bei der Königin in Windsor.
Diesen Nachmittag hat wieder ein Kabinetsrath in Lord
Palmerston's Amtswohnung stattgefunden.
Frankreich. Paris, 12. Novembex. Die 20 Länder, deren
Souveraine vom Kaiser die Einladun K “ g zum Kongresse erhalten haben, iind der »France« zufolge: England, Oesterreich, Rußland, eh
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schauer Korrespondent des »R.
Grafen Berg mit, welche nächster Tage erscheinen vvoollständigen Umschwung in der SESs heißt daselbst: Bei
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land (Bundestag), Preußen, Bayern, Hannover, Württemberg, Sachsen (Königreich), Italien, Spanien, Rom, Türkei, Belgien, Dänemark, Schweden⸗Norwegen, Niederlande, Portugal, Griechen⸗ land und Schweiz. Die an letztere ergangene Einladung ist (wie der aus Bern mitgetheilte Text zeigt) mit der Anrede: »Treès chers et grands amis! Alliés et Confédérées!« eingeleitet.
Der Staatsrath hat bereits mehrere Gesetzentwürfe fertig, welche den Uebelständen der allzu großen Centralisation der Staats⸗Ver⸗ waltung abhelfen sollen. Daß dem Berg⸗ und Hüttenwesen eine keiere Bewegung gestattet werden soll, hatte die »France« bereits emeldet. Heute sagt sie, auch die Mineralquellen würden der Aus⸗ beutung ganz freigegeben werden. Auch sollen die rein lokalen Angelegenheiten künftig den Gemeinden und Departements über⸗ lassen bleiben und nicht mehr den Instanzenzug nach Paris zu machen haben.
Die Wahl⸗Mandatsprüfung dauerte lative fort.
Durch Kaiserliches Dekret vom 7ten d. sind mehrfache Ordens⸗ Verleihungen des Marschalls Forey bestätigt worden. So haben mehrere mexikanische Generale, Obersten u. s. w. das Offizier⸗ resp. Ritterkreuz der Ehrenlegion erhalten.
Fürst de la Tour d'Auvergne ist hier angekommen und wird alsbald sich auf seinen Posten nach London begeben.
Der Minister des Auswärtigen fordert, wie die »France« mel⸗ det, in seinem Budget⸗Entwurfe, daß die Gehälter des Botschafters in Madrid um 20,000 Fr., der Gesandten in Athen, im Haag und in München um je 5000, der Gesandten in Lissabon, Mexiko und Buenos⸗Ayres um je 10,000 Fr. erhöht werden. Auch für die Konsulate in fernen Weltgegenden und in England sollen Gehalts⸗ Erhöhungen um 2⸗ bis 5000 Fr. eintreten. In Suez und Tauris (Persien) sollen neue Konsulate errichtet und in Alexandria, wo 12,000 Franzosen leben, dem General⸗Konsul ein Konsular⸗Richter beigegeben werden. Im Ganzen, meint die »France⸗, werde dadurch das Budget pro 1865 sich nur um 300,000 Fr. höher stellen, als 1864.
— 13. Nopember. Frankreich ergiebt eine Verminderung . b Fr., der Vorschüsse auf Werthpapiere um 500,000 Fr. und der Rech⸗ nung mit Privaten um 10,250,000 Fr., dagegen eine Vermehrung des Portefeuille⸗Bestandes um 62,350,000 Fr., der umlaufenden Noten um 13,000,000 Fr. und der laufenden Rechnung des Staats⸗ schatzes um beinahe 14,000,000 Fr. 1.
Spanien. Die „Correspondencia“ erfährt durch eine Depesche aus Cadix vom 5. November, daß der Brigadier Schilla am 6ten Okrober von der Havannah abgegangen ist, um den Befehl des vor San Domingo versammelten spanischen Geschwaders zu überneh⸗ men, welches 12 Kriegsschiffe stark ist. Von Somana nichts Neues seit der Niederlage der Empörer; die Sache des Aufstandes wird als unpopulair geschildert.
Am 9. November wurde Leon feierlich eröffnet.
Portugal. Lissabon, 9. Königin treten nächstens eine Reise e rden des Lan an. Zuerst werden sie Oporto besuchen, sich daselbst einige Tage aufhalten und sich dann nach der Provinz Minho und namentlich nach der Stadt Braga begeben, wo eine landwirthschaftliche Aus⸗ stellung stattfindet, auf welcher der König die Preise vertheilen wird. Nach einem abermaligen Aufenthalte in Oporto werden Ihre Majestä⸗ ten zu Anfang des Monats Dezember nach der Hauptstadt zurück⸗
kehren. Italien. Der König
gestern in der Legis⸗
Der neueste Monatsbericht der Bank von des Baarvorraths um 37,000,000
die Eisenbahn zwischen Palencia und
9. November. Der König und die nach dem Norden des Landes
Victor Emanuel hat am 10. No⸗ vember die Provinzen Capitanata und Avellino passirt und ist am l1ten gegen Mittag in Neapel eingetroffen. Die Civil⸗ und kirch⸗ lichen Behörden hatten sich zur Begrüßung des Königs nach Turino begeben. In Neapel wurde er von den Prinzen, dem Bürgermeister und den Behörden empfangen. Die Nationalgarden der Provinzen Neapel und Caserta so wie die Garnison waren aufgestellt.
ußland und Polen. Ueber die militairischen Operatio⸗ nen im Königreich Polen theilt der „Russ. Inv.⸗ folgendes Tele⸗ gramm mit: 1 . “ Wilna, 10. November. Eben ist aus dem Königreich Polen die Meldung von dem General⸗Lieutenant Baklanow eingegangen, daß am 6. November 3 Compagnieen des Ssemenowschen Garde⸗ Regiments, 1 Compagnie des Ssimbirskischen Regiments, 130 Grenz⸗ reiter und 40 Kosaken unter dem Befehl des Capitains Baron Arns⸗ hofen eine Bande von 3000 Insurgenten in dem Plocker Distrikt zwischen dem Dorfe Zeliezna und dem Flusse Omul aufs Haupt geschlagen haben.
des Aufstandes getroffen, theilt der War⸗ J.“« in einem Schreiben vom 6. No⸗
Auszug aus den Verordnungen des
sollen und einen
Verwaltung herbeiführen müssen.
der Dinge im
Berg zur Unterdrückung
vember unter Anderem einen
der gegenwärtigen Lage
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Ueber die bevorstehenden ernsteren Maßnahmen, welche Graf V
Königreich Polen habe ich es, um den Erfolg und der Rutzen der von der Militairgewalt getroffenen Maßregeln zur Wied erherstellung der Ordnung und Ruhe sicher zu stellen, und um die lokalen Civil⸗ behörden zur Mitwirkung zu veranlassen, für nothwendig erachtet, nicht nur die Polizei, sondern auch die ganze Lokal⸗Administration, während der Dauer des Belagerungszustandes den Militair⸗Chefs unterzuordnen, und deshalb befehle ich, mit Zugrundelegung der Verordnungen vom 15. August und 21. September d. J. Folgendes zur Richtschnur zu nehmen und zur unbedingten Ausführung zu bringen:
1) Die Militair⸗Chefs der Distrikte Warschau, Plock, Radom, Lublin und Kalisz erhalten die Gerechtsame der General⸗Gouverneure in Bezug auf die lokale Civil⸗Administration und Polizei, mit dem Rechte der Kon⸗ trole in Gerichts⸗ und Finanzsachen, in den geistlichen Angelegenheiten, in Sachen des Unterrichts⸗, des Post⸗ und Bauwesens.
2) Alle im Lande bei irgend welchen Institutionen Dienenden, Laien und Geistliche, befinden sich in der Abhängigkeit von der Militairgewalt, welche alle politischen Verbrechen bestraft. Alle Rangklassen werden voll⸗ ständig den militairischen Ober⸗ und Abtheilungs⸗Chefs untergeordnet.
3) Den Militairchefs steht das Recht zu, nach ihrem Ermessen alle Be⸗ amten ihrer Stellen zu entsetzen; ausgenommen sind die Ressorts des Ge⸗ richts⸗ und Finanzwesens, der geistlichen Angelegenheiten, des Unterrichts⸗, Post⸗ und Bauwesens.
4) Alle Beamten der lokalen Gouvernements⸗ und Kreis⸗Administra⸗ tionen, so wie der Stadt⸗ und Land⸗Polizei können durch die Militairchefs⸗ ihrer Stellungen entsetzt werden; die Ersetzung der Civil⸗Gouverneure wird dem Statthalter zur Entscheidung unterlegt.
5) Die Gemeindevögte müssen alle entfernt werden, und den Bauern wird das Recht überlassen, Gemeindevögte aus ihrer Mitte zu wählen.
6) Den Militair⸗Chefs steht das Recht zu, an Stelle der entfernten Beamten andere zu ernennen.
7) Die Stellen von Polizei⸗Inspektoren können in Ermangelung von
Beamten durch Offiziere besetzt werden, denen eine besondere Entschädigung angewiesen wird.
Von der polnischen Grenze, 12. November, erhält die »Osts. Ztg.“« folgende Mittheilung: Der an dem Landesgerichts⸗ Rath Kuczynski in Lemberg verübte Meuchelmord hat wieder einmal auf einige Augenblicke den Schleier gelüftet, der das Geheimniß der polnischen National⸗ Regierung bedeckt. Durch die dies Verbrechen begleitenden Umstände ist, wie dies wiener Blätter ausführlich nach⸗ gewiesen haben fast bis zur Evidenz erwiesen: 1) in Galizien be⸗ stehen zwei National⸗Comités: das der Czartoryskischen Partei oder der Weißen, und das der Mieroslawskischen Partei oder der Rothen; 2) beide Comités wirken zur Unterstützung des Auf⸗ standes, und jedes nimmt für sich die Attribute der National⸗ Regierung in Anspruch; 3) der Meuchelmord an dem Land⸗ gerichts⸗Rath. Kuczynski ist vom Comité der Rothen ausgegan⸗ gen, das dem für die Nationalrache ausersehenen Opfer schon 14 Tage vor der Execution das in aller Form im Namen der Natio⸗ nal⸗Regierung ausgefertigte Todesurtheil zugeschickt hatte; 4) das Co⸗ mité der Weißen hat die Erklärung, in welcher es den an Kusczynski verübten Meuchelmord desavouirt, aus Warschau datirt und »Na⸗ tional⸗Regierung« unterzeichnet; 5) die Mitglieder des Comité der Weißen haben ihren Sitz augenblicklich nicht in Krakau, sondern in Wien, von wo jene Erklärung an den „Czas« zur Veröffentlichung eingesendet war. Von selbst drängen sich hier die Fragen auf: In welchem Verhältniß stehen beide Comité's zu einander? sind sie ein⸗ ander koordinirt oder subordinirt? oder stehen sie in gar keinem Ver⸗ hältniß zu einander? und mit welchem Rechte identifiziren sich beide mit der National⸗Regierung in Warschau; Die erstere Frage findet ihre genügende Antwort durch meine früheren, durchaus verbürgten Mit⸗ theilungen, nach welchen die Partei der Nothen die der Weißen von der Leitung des Aufstandes zurückgedrängt hat, und letztere, um nicht allen Einfluß zu verlieren, auf eigene Hand zur Unterstützung des Aufstandes mitwirkt und einstweilen sogar die Rolle der National⸗ Regierung fortspielt. Versucht man auf die zweite Frage eine ge⸗ nügende Antwort zu finden, so gelangt man nothwendig zu zweierlei Schlüssen: entweder ist die National⸗Regierung wieder, wie dies schon einmal (im Frühjahr) der Fall war, von Warschau nach Krakau verlegt worden, oder der Verwaltungsorganismus der Revolution ist vollständig desorganisirt, so daß Jeder, der die Unterstützung der Revolution entschieden in die Hand nimmt, das Recht hat, sich für ein Mitglied der National⸗Regierung auszugeben. Letzter scheint das Wahrscheinliche zu sein. Durch einen solchen Zustand der Desorganisation wird auch dem blutigen Zusammenstoß beider prinzipiell einander entgegengesetzten Parteien am wirksamsten vor⸗ gebeugt, so lange beide Parteien zur Erreichung eines und desselben Zieles, der Unabhängigkeit Polens, wirken. In der Provinz Posen bewahrt die Partei der Weißen seit Ernennung Mieroslawski's zum General⸗Organisator der Aufstands⸗Armee dem Aufstande gegenüber eine sichtbare Zurückhaltung. Das in Posen noch vegetirende Na tional⸗Comité macht sich kaum durch etwas Anderes bemerkbar, als durch zahlreiche Drohbriefe, die es im Namen der National⸗Regie⸗ rung dem indifferenten Adel zuschickt. — 8
„Warschau, 11. November. Wie der Korrespondent der „Ost⸗ see⸗Zeitung⸗ hoͤrt, stehen hier neue Konflikte zwischen Regierung und Geistlichkeit bevor. Graf Berg soll verlangt haben, daß die Trauer