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Allerdurchlauchtigster, großmächtigster Köͤnig 6 88 8” ½ 89
Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königliche Majestät haben uns in Folge der zwischen Deutschland und Dänemark schwebenden Streitfrage einen Gesetz⸗Entwurf, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militair- und der Marine⸗Verwaltung vorlegen zu lassen geruht.
Das Haus der Abgeordneten hat bereits in eingehender Verhandlung die schleswig⸗holsteinische Frage erörtert und die Richtung der Politik, welche einzuhalten Deutschlands Ehre und Interesse nach unserer Ueberzeugung ge⸗ bieten, in seinem Beschlusse vom 2. Dezember bezeichnet. Die Erbfolge⸗Ordnung, wie sie durch den Londoner Vertrag vom 8ten Mai 1852 vorgezeichnet worden, hat in Bezug auf Schleswig⸗Holstein nie⸗ mals die Zustimmung der zunächst Berechtigten, der Volksvertretung der Herzogthümer, der Agnaten des Oldenburger Fürstenhauses und des Deut⸗ schen Bundes erhalten.
Schon hierdurch jeder rechtlichen Grundlage entbehrend, hat der Lon⸗ doner Vertrag für die daran betheiligten Deutschen Machte vollends seine Verbindlichkeit verloren, nachdem die dänische Regierung ihrerseits alle vorher gemachten Zusagen gebrochen hat.
Preußen und Deutschland sind berechtigt und damit auch verpflichtet, das Erbrecht Friedrich VIII. anzuerkennen, das deutsche Bundesgebiet von der Anwesenheit dänischer Truppen zu befreien, und die Zusammengehoͤrig⸗ keit und Unabhängigkeit der Herzogthümer herzustellen.
Dieser Verpflichtung schleunig und wirksam nachzukommen, hat kein anderer deutscher Staat dringendere Aufforderung als der preußische.
. Auf dem Boden der Herzogthümer hat unser tapferes Heer seine ersten Siege seit den Befreiungskriegen erfochten, und damit seine Waffenehre für den endlichen Triumph der von ihm ruhmreich, aber erfolglos vertheidigten Sache eingesetzt.
Die Unterdrückung der Herzogthümer seit 1851 war die erste und noth⸗ wendige Folge der unbeilvollen Uebereinkunft von Olmütz, deren verderbliche Rückwirkung auf Preußens innere Zustände und deutsche Machtstellung von jedem patriotischen Herzen bitter empfunden, erst mit der Befreiung der Herzogthümer gesühnt sein wird.
Mit tiefem Leidwesen sieht deshalb das Haus der Abgeordneten die Königliche Staats⸗Regierung in einer Richtung wirken, welche nicht die Be⸗ seitigung, sondern die Herstellung und Kräftigung der Vereinbarungen von
1851 — 1852 zur Folge zu haben droht. Diese Vereinbarungen bestimmen für die Herzogthümer die Zerreißung der altgesetzlichen Gemeinschaft, und da⸗ mit die Wehtlosigkeit des deutschen Elements in beiden Landen. Sie haben von Anfang an keine andere europäische Bedeutung gehabt, als die schwere Gefährdung gerade der preußischen Staats⸗Interessen, so daß jede preußische Thätigkeit zu ihren Gunsten ein Akt der Selbstzerstörung genannt werden muß. Wäͤhrend eine klare Vertretung der Rechte Schleswig⸗Holsteins durch die preußische Regierung ganz Deutschland um die Leitung Ew. Ma⸗ jestät sammeln würde, hat das Beharren auf dem Standpunkte von 1851 bis 1852 unsern Staat mit der Mehrzahl der deutschen Regierungen und mit der einmüthigen Gesinnung des deutschen Volkes in offenen Widerspruch gesehzt. Die Regierung Ew. Majestät hat den ganzen Einfluß Preußens dazu verwendet, in Gemeinschaft mit Oesterreich einen in sich widerspruchs⸗ vollen und in seiner ganzen Richtung unklaren Bundesbeschluß durchzusetzen,
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welcher die Selbstständigkeit der Herzogthümer und damit die wichtigsten
Interessen Deutschlands Preis giebt, ohne die Gefahr auswärtiger Ver⸗
wickelungen zu vermindern. “ Das Haus der Abgeordneten wendet sich an Ew. Majestät, um von
der schweren Schuld sich frei zu erhalten, daß es nicht Alles versucht habe,
eine Politik zu ändern, welche das Land auf lange Zeit zu schädigen droht. Denn nach dem Systeme des Ministeriums müssen wir fürchten, daß in seinen Händen die begehrten Mittel nicht im Interesse der Herzogthüͤmer
und Deutschlands, nicht zum Nutzen der Krone und des Landes verwendet
werden würden. Fast allein unter allen deutschen Volksvertretungen sehen
wir uns in die schmerzliche Lage versetzt, dem nationalen Gefühle des Volkes nicht den zuversichtlichen Ausdruck geben zu können, welchen nur
das Bewußtsein der Einigkeit zwischen Regierung und Landesvertretung verleiht.
Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königliche Majestät haben einst feierlich erklärt: kein Fuß breit deutscher Erde solle verloren gehen.
Das Recht der Herzogthümer auf untrennhare Verbindung und Un⸗ 1
abhängigkeit fällt zusammen mit dem Erbrecht des Augustenburger Hauses. Darum bitten wir Ew. Majestät ehrfurchtsvoll und dringend, von dem Londoner Vertrage zurücktreten, den Erbprinzen von Schleswig⸗Holstein⸗ Augustenburg als Herzog von Schleswig⸗Holstein anerkennen und dahin wirken zu wollen, daß der deutsche Bund ihm in der Besitzergreifung und Befreiung seiner Erblande wirksamen Beistand leiste.
Das Haus der Abgeordneten hat keinen wärmeren Wunsch, als einer
Politik, welche, getragen von dem Vertrauen der Nation und ausgeführt
mit rückhaltloser Hingebung an die nationale Sache, diese hohe Aufgabe sich
zum Ziele setzte, alle Mittel freudig zur Verfügung zu stellen.
In tiefster Ehrfurcht verharren wir 1 .
Eyw. Königlichen Majestäatt
allerunterthänigste treugehorsa
Das Haus der Abgeordneten.«
Aus Holstein, 20. Dezember. Das »Gesetzblatt⸗ enthält folgendes Cirkular: »Zufolge einer Mittheilung des Kriegsministe⸗
riums sind bei der aktiven Armee eine Corps⸗Intendantur und vier Divistons⸗Intendanturen, welche baldmöglichst in Wirksamkeit treten
werden, errichtet worden. Von Vorstehendem werden sämmtliche betreffende Behörden im Herzogthum Holstein mit dem Ersuchen in Kenntniß gesetzt, die gedachten Militair⸗Verwaltungsbehörden in der Ausübung der denselben überwiesenen Functionen vorkommenden Falls thunlichst zu unterstützen.⸗
Schleswig. Flensburg, 21. Dezember. Am Sonnabend 5. Dragoner⸗Regiment oder doch eine bedeutende Ab⸗
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143, Frankfur
. S5 1 8 8 8— — 8 8 theilung desselben durch die Stadt, wie es hieß, um in den nach Süden hin belegenen Dörfern einquartirt zu werden. Das 3. Dra⸗ goner⸗Regiment (von Aarbuus) ist im Anmarsche.
Hamburg, 22. Dezember. Die Zusammenkunft der hol⸗ steinischen Ständeabgeordneten ist in Altona durch die Polizet ver⸗ hindert worden; die Versammlung tagte daber in Hamburg.
Die Versammlung war sehr zahlreich besucht. Nach langer und lebhafter Debatte, in der der Baron v. Scheel⸗Plessen die An⸗ erkennung des Herzogs Friedrich eifrig bekämpft hatte, beschloß die Versammlung mit überwiegender Mehrheit, diese Anerkennung aus⸗
zusprechen und die Bundesversammlung zu bitten, daß sie dem Her⸗
zoge zu seinem Rechte verhelfen möge. Acht Mitglieder schieden mit
Scheel⸗Plessen aus. Beinahe die Hälfte der Ritterschaft hat die An-
erkennung zugesagt und den Beschluß unterzeichnet. Sachsen. Gotha, 22. Dezember. Aus Koburg kommt
die zuverlässige Nachricht nach Gotha, daß die Gestattung der Reor⸗- ganisation eines Theils des Herzoglich schleswig⸗bolsteinschen Kon⸗
tingents auf koburg⸗gothaischem Gebiete durch die diesseitige Staats⸗ Regierung nach der bereits am 13. d. M. ertheilten Genehmigung
Sr. Hoheit des Herzogs unterm 17. d. M. erfolgt ist. Den Wort⸗ laut des betreffenden Ministerial⸗Erlasses veröffentlicht bereits die
»Koburger Zeitung«⸗.
irger 8 (Gotb. Ztg.) Hessen. Kassel, 22. Dezember.
2½ Ubr, hat die Eröffnung des Landtags stattgefunden. Der Vorstand des Ministeriums des Innern, Geh. Regierungsrath von Stiernberg, las folgende Thronrede:
Meine hochgeehrtesten Herren!
DSeine Köͤnigliche Hoheit der Kurfurst haben allergnädigst geruht, durch
die von mir dem Herrn Präsidenten uͤbergebene Vollmacht mit der Eroöff nung des Landtages mich zu beauftragen.
—
Ich heiße im Namen Seiner Koͤniglichen Hoheit Sie in diesem Hause
willkommen. Die ganze Aufmerksamkeit und Theilnahme unseres größeren wie enge
ren Vaterlandes ist gegenwärtig von Ereignissen in Anspruch genommen, in denen das Schicksal eines in seinen vaterländischen Einrichtungen und legitimen Anspruͤchen schwer bedrängten deutschen Volksstammes seiner Ent⸗ scheidung entgegengeht. An ihrem Theil hat es die Regierung nie an der Bereitwilligkeit fehlen lassen, der guten Sache des deutschen Rechts und
—
Interesses in den Herzogthümern Schutz angedeihen zu lassen, und sie ist sich insbesondere jetzt der hohen Verpflichtungen bewußt, welche ihr das Recht und die Ehre der deutschen Nation gerade in diesem Augenblicke auf⸗
erlegen. Im Verein mit ihren Bundesgenossen entschlossen, dem Recht sein volles Genüge zu verschaffen, hofft sie die rechten Wege nicht zu ver
säumen und glaubt sich in diesem Bestreben der freudigen Mitwirkung die ser Versammlung bei Erfüllung der deshalbigen bundesmäßigen Verpflich⸗
tungen versichert halten zu dürfen.
Der Abschluß und die Befestigung unseres Verfassungs⸗ und Rechts⸗ zustandes, verheißen in der landesherrlichen Verkündigung vom 21. Zine v. J., hat ungeachtet der Thätigkeit der Regierung und der Ständeversamm⸗ lung, in der vorigen Landtagsperiode noch nicht in allen Richtungen der
definitiven Erledigung und Vollendung entgegengeführt werden können.
Es werden deshalb Ihrer Mitwirkung nach Maßgabe der genannten landesherrlichen Verkündigung noch alle diejenigen Gegenstände unterbreitet werden, welche dem vorigen Landtage überhaupt noch nicht vorgelegen haber
oder wo die landständische Beschlußnahme es nothwendig gemacht hatte,
regierungsseitig weitere Erörterungen eintreten zu lassen. Doch hat die
Kuͤrze der seit der Schließung des vorigen Landtages verflossenen Zeit und die Wichtigkeit der in Betracht kommenden Ruͤcksichten und Interessen es unthunlich gemacht, schon jetzt die deshalbigen Vorlagen ihnen zu über⸗
geben. Es wird sich daher vorbehalten, diese Vorlagen, so wie weiter die⸗
ningen, welche zur Erledigung von anderweiten Aufgaben der vaterländi⸗ schen Gesetzgebung, namentlich auch deshalbiger landständischer Anträge, be⸗ stimmt sind, demnächst, und zwar so bald als . Ihrer Thätigkeit zu unter⸗
t sein, den Anschauungen und Wünschen, welche in der vorigen Ständeversammlung zum Ausdrucke ge⸗ kommen sind, und in sorgfaͤltiger Weise in Erwägung werden gezogen werden, überall da entgegenzukommen, wo nicht die gewissenhafte Ueber⸗
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breiten. Die Regierung wird dabei bemü⸗
zeugung ihr ein solches Entgegenkommen unmöglich macht. Aber auch Ihr
Engegenkommen, meine bochgeehrtesten Herren, nimmt die Regierung drin⸗
gend in Anspruch, auf daß so die Schlichtung eines Streites herbeigeführt
— —
werde, unter dessen störendem Einflusse das Wohl und der Friede des Lan⸗
des gelitten haben.
Ihre nächste Aufgabe, meine hochgeehrtesten Herren! wird nun die
Mitwirkung zur Feststellung des Staats⸗Grund⸗Etats für die mit dem
nächsten Jahre beginnende Finanzperiode sein, in welcher Beziehung die
deshalb erforderlichen Vorlagen ohne Verzug erfolgen werden.
Nach Verlesung der Thronrede leisteten die Mitglieder der
Ständeversammlung den vorgeschriebenen Eid. (Kass. Z.) Darmstadt, 21. Dezember. Der neuernannte hessische außer⸗ ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister in Wien, H Gagern, ist gestern Abend hier eingetroffen und hat heute Morgen Audienz bei dem Großherzog gehabt. Dem Vernehmen nach wird derselbe noch vor Neujahr seinen neuen Posten antreten. (Fr. P. Z.)
Frankfurt a. M., 21. Dezember. Das hiesige Lokal⸗ Comité der Abgeordneten⸗Versammlung hat eine Statistik über di
e Zahl der anwesenden Abgeordneten, nach Ländern vertheilt, ent⸗ 8
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worfen. Nach derselben waren 492 Mitglieder von Ständekammern anwesend, darunter aus Oesterreich 10, Preußen 47, Bayern 109, Sachsen 10, Hannover 9, Württemberg 49, Darmstadt 42, Baden t 70, Coburg und Gotha 10, Nassau 21, Waldeck 1
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. .
Soeben, Nachmittags
»Osts. Ztg.“:
*
—
Veimar 6/ Bremen 8, Oldenburg 5, Schleswig⸗Holstein 4, Braun⸗ chweig 6, Hamburg 8, Kurhessen 32, Reuß⸗Greiz jüngere Linie 1, Kudolstadt 1. In den engeren geschäftsleitenden Ausschuß wurden
erwählt: Dr. S. Müller und Dr. med. Varrentrapp aus Frank⸗ furt, Metz aus Darmstadt, Kolb aus Bayern, Dy. Lang aus Wies⸗ baden, Brater aus Bayern und Häusser aus Heidelberg. (Fr. Bl.)
Württemberg. Stuttgart, 21. Dezember. Am Sonn⸗ abend ist der Erbprinz Friedrich von Schleswig⸗Holstein hier an⸗ gekommen.
Grobsbritannien und Irland. London, 21. Dezember.
Der Charakter der Botschaft des Präsidenten Lincoln, die allerdings bis jetzt nur noch im Auszuge vorliegt, scheint der »Times⸗ wenig
Aussicht auf eine baldige Beendigung des amerikanischen Krieges zu gewähren. Die Weihnachtstage werden sämmtliche in England weilende
Mitglieder der königlichen Familie in Osborne zubringen. Prinz Alfred ist bereits von Edinburgh herübergekommen, und der Prinz
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und die Prinzessin von Wales verlassen morgen Frogmore, um sich gleichfalls nach der Insel Wight zu begeben.
Mit Bezug auf die aus Japan, 1. November, gemeldete Nach⸗ richt von der abermaligen Ermordung eines Europäers erfährt man,
daß Flottenmannschaften zum permanenten Schutze der Stadt Kana⸗ gawa ausgesetzt worden waren.
Fraunkreich. Paris, 21. Dezember. Die ⸗»France« hatte seit dem amtlichen Verweise, den sie neulich empfangen, ihre Leit⸗ artikel eingestellt. Heute bringt sie wieder einen, und zwar, an⸗ knüpfend an die Senatsrede Lagueronnieère's, über das Thema, daß das Dekret vom 24. November, welches die Zügel der Regierung etwas lockerte, nicht zurückgenommen werden dürfe und auch nicht werde.
Aus Vera⸗Cruz, 22. November, hat die »France“ erfahren, daß
der Kongreß, den Juarez einberufen hatte, am 29. Oktober wieder auseinander gegangen sei. Es seien nur 31 Mann gewesen, und diese hätten, bevor sie sich »vauf unbestimmte Zeit vertagt«, pr. De⸗ kret den Präsidenten Juarez mit der Vollmacht eines Dictators ausgestattet. Italien. Turin, 21. Dezember. Das Abgeordnetenhaus beschäftigte sich heute mit dem die Unterdrückung des Briganten⸗ Wesens und die öffentliche Sicherheit in den neapolitanischen Pro⸗ vinzen und auf der Insel Sicilien betreffenden Gesetze.
Rom, 21. Dezember. In dem heute. Vormittag stattgehabten Konsistorium ward nach einer kurzen Allocution des Papstes Mon⸗ signor Bonnechose zum Kardinal kreirt und eine andere Kardinal⸗ Ernennung in petto vorbehalten. Se. Heiligkeit präkonisirte hierauf 20 Bischöfe, darunter den Erzbischof von Avignon, die Bischöfe von Vannes und Soissons, sowie die Bischöfe der gegenwärtig in der Romagna, den Marken und Umbrien erledigten Bisthümer.
RNußland und Polen. St. Petersburg, 20. Dezember. Ueber die Sitzung des Finnländischen Landtags vom 10. Dezem⸗ ber berichtet die »St. P. R. Z.« Folgendes: Am Anfange der Sitzung erschien der Vice⸗Präsident des Senats, Baron Sackléen, und verlas das Manifest Sr. Majestät des Kaisers, kraft dessen auf die Bitte der Stände die Zeit für die Sitzungen des Landtages um 3 Monate, d. h. bis zum 15. (3.) März 1864 verlängert wird.
Warschau, 20. Dezember. Wie der Korrespondent ber „Ost⸗ see⸗Zeitung“ hört, ist der Befehl eingetroffen, die Truppen in Polen, welche zwar auf Kriegsfuß in Betreff des Soldes, der Fourage ꝛc., aber nicht auf Kriegsstärke stehen, auf die letztere zu vermehren, weshalb jedes Infanterie⸗Regiment um 1 Bataillon und jedes Ka⸗ vallerie⸗Regiment um 2 Escadrons verstärkt werden soll. 3 Man bringt diese Maßregel mit kriegerischen Eventualitäten im vechrftt Frühjahr in Verbindung, da in den hiesigen Zuständen dafür 8* h aus kein Bedürfniß vorhanden ist, indem der in Polen ste Armee wenig an 200,000 Mann fehlen soll, und ein hg Auf⸗ stand zum Frühjahr kaum zu erwarten steht. — Die biesigs Festc⸗ rung erklärt im »Dz. Pow.⸗, »daß von tinen an die 1 en erlassenen Cirkular wegen zu veranstaltender 88bgg keine Silbe wahr sei, nur das sei die Wahrheit, daß 88 1 in ihrer doppelten Stärke: durch die ihr zu Gebote stehenden . ittel, und besonders in ihren reinen Absichten, keine Peteepeefan i le hervorzurufen brauche, die nur von denen, welche durch die Unruhen gelitten haben und noch leiden, angeregt werden können. Ahressen können der Regierung nur⸗ dann von Werth sein, 1. sie der Ausdruck wirklicher Reue sind, und aus der innersten Ueberzeugung hervorgehen, daß der Aufstand ein n kan Fe ge eae. . Landes hervorgerufener gewesen.“ — Au⸗ beginnt jetzt 18 8 sachoshen Freuhürch zur Ruhe und zum Ge
s ahnende Reden zu halten. 8 Fherea nsicheh Grenze, 21. Dezember berichtet 8 Schon seit zwei Monaten sind die russischen Ing, niennGenerale mit Verstärkung und Bewaffnung der Fefaumgen⸗ 8 Polen und Litthauen beschäftigt. Die Mauerweche, 8gasg. bessert, die Wäͤlle durch neue Aufschüttungen erh 4 “ ve die gewoöhnlichen Kanonen meist durch gezogene 8 ber ersetzt. Die Arbeiten werden mit großer Ei
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sollen spätestens bis zum April vollendet sein. Am meisten sind dieselben vorgeschritten bei den Festungen an der Weichsel, wie Modlin Demblin, Bezese, weniger bei den in zweiter Linie gele⸗ genen Festungen Dünaburg und Bobrujsk. Die Festung Za⸗ mosc im Lublinschen wird durch Erhöhung und Vermeh⸗ rung der Wälle bedeutend verstärkt. — Zur Beschleuni⸗ gung der Arbeiten an der großen Weichselbrücke in Warschau hat die russische Regierung der französischen Baugesellschaft vorläufig 50,000 SR. zur Verfügung gestellt. — Am 16. d. sollte in Wlo⸗ clawek der in einem Gefecht gefangen genommene Insurgentenführer Stanislaus Becchi, ein Italiener, kriegsrechtlich erschossen werden. Da derselbe die Verwendung des italienischen Gesandten in Peters⸗ burg, Marquis Pepoli, beim Kaiser wegen seiner Begnadigung in Anspruch nahm, so wurde sofort über Thorn und Warschau nach Petersburg telegraphirt. Am folgenden Morgen traf die Antwort ein, daß die Verwendung erfolglos gewesen sei. Eine Stunde später Ferfolgte die öffentliche Hinrichtung des Verurtheilten. — Der Militair⸗Chef des Gouvernements. Kowno macht im offiziellen »Wilnaer Courier« bekannt, daß der bekannte Insurgentenführer Priester Mackiewicz und dessen Adjutant Dartiuzi und Kassirer Radowicz am 5. d. im Kreise Kowno zwischen Wilkaje und Sredniki vom Stabscapitain Ozierski ergriffen und nach Kowno abgeliefert worden seien. Die Gefangenen seien sofort dem Kriegsgericht über⸗ geben worden. Der Priester Mackiewicz stammt aus Samogitien, wo er schon im März die Fahne des Aufruhrs erhob und sich an die Spitze einer von ihm gebildeten Insurgenten⸗Abtheilung siellte. Er hat sich von allen Infurgentenführern am längstan behauptet. — Der General⸗Gouverneur Murawiew hat zu seinem Namens⸗ tage als Belohnung für seine „Verdienste um die Pazifizirung Litthauens und des Gouvernements Augustowo⸗ vom Haiser ein Gnadengeschenk von 100,000 SR. nebst einem sehr schmeichelhaften Handschreiben erhalten. In letzterem war der Wunsch aus
daß Murawiew in seiner gegenwärtigen Stellung noch bis zum Frühjahr verbleiben möge. 2
Dänemerk. Kopenhagen, 21. Dezember. „Faedrelandet⸗ erklärt, daß die Pression von Seiten Englands und Rußlands be⸗ gonnen habe; Schweden habe sich an den betreffenden Schritten nicht betheiligt, Fleury auf die Anfrage, ob er sich anschließen solle, den⸗ Befehl erhalten, sofort abzureisen.
Der Reichsrath ist heute geschlossen worden. Der Minister Hall verlas folgende (bereits im telegraphischen Auszuge mitgetheilte⸗ Königliche Botschaft:
Dem Reichsrath Unseren Königlichen Gruß! 3 1 welche heute ihre Laufbahn beendigt, vor 8 Jahten zum ersten Ma sammentrat, wurde dieselbe mit der Hoffnung begrüßt, daß dadunh jenige Ordnung vollendet sei, welche in der Königlichen Bekanntmachamg vom 28. Januar 1852 verkündet war und in der gemeinschaftlichen Re⸗ präsentation für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Monarchis iharmn Abschluß gefunden hatte.
Diese Hoffnungen würden in Erfuͤllung gegangen sein, wenn der Bumd in seinem Verhältniß zu Dänemark sich innerhalb der bundesrechtlichen Kom⸗ petenz gehalten hätte. Der Reichsrath weiß, daß die dänische Regierung nur widerstrebend und unter Androhung eines Bundeszwanges dahin ge⸗- bracht ist, die gemeinschaftliche Verfassung für Holstein und Lauenburg auf⸗- zuheben. Der Reichsrath kennt die Schritte, welche zu wiederholten Malen gethan sind, um die Wiedervereinigung anzubahnen, ohne daß es möglich gewesen waͤre, die Zustimmung der bolsteinischen Stände dazu zu gewinnen, welche der Bund als Bedingung dafuür aufgestellt hatte.
Das neue Grundgesetz, welches der Reichsrath angenommen und Wir am 18. November bestätigt haben, ruht auf derselben Grundlage wie die bestehende gemeinschaftliche Verfassung vom 2. Oktober 1855 und wird darch dieselbe nichts in der Sonderung zwischen den gemeinschaftlichen und den besonderen Angelegenbeiten verändert, noch wird dem Reichsrathe daech ee⸗ selbe irgend welche Befugniß gegeben tn Sachen,
Kompetenz der Sonderrepräsentationen gehört haben. fassung nur für denjenigen Theil der dänischen Mo keine Befugniß hat; da es aber Unsere Absicht ist, desländern dieselbe Selbstständigkeit und Freihrit sa Prthen, der Weg gewiesen sein, auf welchem allein tine näherr Baarichr 2 Uebereinkunft zwischen dem Reichsrath und den Srümden Houffreins werme. sungsmäßig erfolgen kann. Für solche Uebereinkemft begt Dir men Werfun. sung keinerlei Hinderung in den Weg, und mag er deshrlb uf eʒmnem Mißverständnisse beruhen, wenn einige Mächte darm emen Saxuud ernlife haben, es dahin bbn 8 zu “ üit vnbedage wim gegre. gene traktatmäßige Verpflichtungen erf L“ 1 Neben nesfgc aden Bundessordebangen m Deutschlamnd om aumf Ier. stückelung der daͤnischen Monarchie — Streben aufgerccrcn. ber ein brauchbares Werkzeug für solche Pls gefunden zu barden müssen hoffen, daß Ser eee gv-2 die gemeinschastluche der dänischen Monarchie aufrecht zu er alten, untt: 5 für die (amna eüng des allgemeinen Friedens noth wendig den. Ungeachtet Wir jeden Unsere deukschen Bundeslande 1 desbeschluß erfüllt haben, so stehen deutsche Truppen schon selben zu besetzen, nicht allein Unser Herzogthum Holstein, Unser Herzogthum Lauenburg, von dessen Zufriedenbeit und unzweifelhafte Beweise empfangen haben. Wir können hierin ke 3 3 rechtliche Execution anerkennen, aber um einem Zusammenstoße so .2 möglich zu entgehen, haben wir es doch für richtig befunden, Irdns pen zurüͤckzuziehen, um die ganze Wehrkraft Unseres Volkes diehes der z 1 4 1 “ Eider zu sammeln, und Wir sind davon uͤberzeugt, daß Unser treucs, tapfe⸗
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