setzliches Domizil haben, oder hier nach §. 21 1. c. gestellungspflichtig, zur Zeit aber abwesend sind, müssen die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brod⸗ und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art bewirken.
Wer die eigene oder die Anmeldung abwesender Militairpflichtiger, zu welcher er verpflichtet ist, verabsäumt, wird nach der Strafverordnung des hiesigen Königlichen Polizei⸗Präsidiums vom 29. Februar 1860 mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalern oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe belegt;
auch hat diese Versäumniß die Folge, daß die nicht angemeldeten Militair⸗ pflichtigen, im Falle ihrer körperlichen Diensttauglichkeit, vor den übrigen Militairpflichtigen zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige beson⸗ dere Verhältnisse, welche die einstweilige Zurückstellung vom Dienst geeigne⸗ ten Falls zugelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden.
Ueber die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird Seitens der betreffenden Königlichen Revier⸗Polizei⸗Lieutenants eine Bescheinigung er⸗ theilt, welche sorgfältig aufzubewahren ist. ..
Berlin, den 10. Januar 1864.
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Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 9. Januar. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Kriegs⸗ und Marine⸗ Ministers, General⸗Lieutenants von Roon, des General⸗Adjutanten, General⸗Lieutenants Freiherrn von Manteuffel, und des Wirklichen Geheimen Raths, Geheimen Kabinets⸗Raths Illaire entgegen und empfingen den Vorsitzenden des Staats⸗Ministeriums, von Bismarck⸗ Schönhausen, und den General⸗Major Grafen von der Goltz, Com⸗
2 7 8 82 882 2 . * “ “ I1I1“ “ mandeur der 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade. “
Marienburg, 8. Januar. So eben ist die erste Abgeord⸗ neten⸗Wahl abgehalten und in derselben Regierungs⸗ und Schulrath Dr. Wantrup mit noch bedeutenderer Majorität als früher wieder gewählt worden. Die Wiederwahl des Kreisgerichts⸗ Rath Romahn ist unzweifelhaft. (Danz. D.)
Sachsen. Dresden, 8. Januar. Das »Dresdner Jour⸗ nal« ist ermächtigt zu erklären, daß die der »Oesterreichischen konsti⸗ tutionellen Zeitung« in einem Schreiben aus Dresden vom 4. d. gemachte Mittheilung über eine Zuschrift der sächsischen Regierung an die Großmächte gänzlich erfunden sei. Die Zuschrift sollte an⸗ geblich dahin gehen, daß die sächsische Regierung den Bundesbeschluß wegen der Successionsfrage einstweilen auf Holstein beschränken wolle und den Großstaaten vorschlüge, die Mittelstaaten vorgehen zu lassen.
Frankfurt a. M., 7. Januar. In der heutigen Sitzung des Bundestages ist, wie die »Fr. P. Z.“« vernimmt, die schon in den jüngsten Tagen besprochene neue Note der Königlich großbritan⸗ nischen Regierung vom 31. Dezember v. J., von der englischen Ge⸗ sandtschaft hierselbst dem Bundespräsidialgesandten mitgetheilt, der Versammlung vorgelegt worden. In dieser englischen Note wird im Interesse des Friedens wiederholt beantragt, daß eine Konferenz jener Mächte, welche das Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 unterzeichnet haben, mit einem Abgeordneten der Bundesversamm⸗ lung in Paris oder London zusammentreten möge, zur Verhandlung der Streitigkeiten zwischen Deutschland und Dänemark. Zugleich soll darin beantragt sein, daß bis zur Beendigung der Arbeiten durch diese Konferenz der Status quo aufrecht erhalten werde.
Ferner soll auch Baron v. d. Pfordten den ersten Theil seines Ausschußberichts vorgelegt haben, der sich noch nicht mit der Suc⸗ cessionsfrage, sondern lediglich mit den Londoner Verträgen beschäf⸗ tige, um zunächst nachzuweisen, daß die genannten Verträge vom Standpunkt der absoluten Gerechtigkeit unbillig, vom völkerrechtlichen Gesichtspunkt illegal seien, die Rechte Deutschlands aber im Allge⸗ meinen und die der Herzogthümer insbesondere gründlich verletzten.
Als Vertreter für Mecklenburg wurde an Stelle des beurlaub⸗ ten Frhrn. von Bülow Ministerialrath von Wickede und als Stimm⸗ führer für die freien Städte Dr. Rücker aus Hamburg eingeführt. — Zur Verlesung kamen mehrere Berichte der Civilkommissäre und des General⸗Lieutenants von Hake; ferner ein Protest des Groß⸗ herzogs von Toscana wegen Veräußerung von Staatsgütern ꝛc. Hierauf fand die Neuwahl der Executions⸗Kommission statt; an die Stelle von Hannover und Württemberg kamen Sachsen und Groß⸗ herzogthum Hessen; die ausgeschiedenen wurden zu Stellvertretern gewählt. — Schließlich erfolgten Erklärungen mehrerer Regierungen gegen die von Weimar beantragte Verlängerung des Nachdruck⸗ schutzes für die Werke von Schiller, Göthe ꝛc.
8 Württemberg. Stuttgart, 8. Januar. In der heuti⸗ gen zur Diskussion der schleswig⸗ holsteinschen Sache anberaumten außerordentlichen Abendsitzung der Abgeordnetenkammer gab dder Minister Freiherr von Hügel zu Anfang die Erklärung ab, daß die württembergische Regierung den bereits offen, klar und aus⸗ führlich dargelegten Standpunkt entschieden festhalte. Nähere Mit⸗ theilungen über laufende Verhandlungen werde die Kammer nicht fordern. Belgien. Brüssel, 7. Januar. Der König wird dem Vernehmen nach seine neulich gemeldete Reise nach England in den
chsten agen antreten Se. Ma estät wird sich mehr rre Wochen
vor den Kongreß zu bringen sind.
daselbst aufhalten und namentlich einige Zeit auf der Insel Wigh zubringen. — Die Adreß⸗Debatte nimmt ohne bemerkenswerthe Zwischenfälle, aber mit beiderseitiger Animosität ihren Fortgang Der Abschluß ist vorerst nicht abzusehen. (Köln. Z.) .“
Großbritannten und Irland. London, 7. Januar. Ihre Majestät die Königin hat heute in Osborne eine Sitzung des geheimen Staatsraths abgehalten.
Der Admiral der Flotte Sir William Hall Gage ist im Alter von 86 Jahren gestorben. Zwölf Jahre alt trat er in den Dienst. Im Kabinette Sir Robert Peel's von 1841 bis 1846 war er einer der Lords der Admiralität.
Ihren ältesten Offizier hat die Flotte fast zu gleicher Stunde mit Sir W. H. Gage, in dem nahezu 90jährigen Admiral Ayscough verloren.
Frankreich. Paris, 7. Januar. Ein Kaiserliches Dekret vom gestrigen Tage, das der »Moniteur« heute nebst dem einleiten⸗ den Berichte des Haus⸗ und Kunst⸗Ministers Marschalls Vaillant veröffentlicht, gestattet jetzt Jedem, nach Belieben ein Theatergeschäft zu etabliren. Jedoch muß dem Minister und dem Polizei⸗Präfekten, resp. dem Departements⸗Präfekten von jeder neuen Unternehmung Anzeige gemacht werden. Besonders würdige Theater dürfen vom Staate oder von den Gemeinden eine Subvention annehmen. Jedes dramatische Werk muß, bevor es aufgeführt wird, dem Minister resp. den Präfekten vorgelegt und kann »aus Gründen der öffentlichen Ordnung« verboten werden. Alle Theater haben das Recht, alle Stücke ohne Ausnahme in Scene zu setzen. Die Kinder⸗Theater bleiben verboten. Die Kuriositäten⸗Theater, Marionettenspiele, Café's Chantants ꝛc. bleiben dem bisherigen Reglement unterworfen, doch wird ihnen die Abgabe erlassen, die sie bisher an die Theater⸗Direk⸗ toren zu zahlen hatten; nur die Armen⸗Abgabe haben sie nach wie vor zu entrichten. Die nicht subventionirten Theater werden der Regierung gegenüber aller Klauseln und Bedingungen enthoben, welche diesem neuen Dekrete zuwiderlaufen. sich von dieser Freiheit eine mächtige Entwickelung des Theater⸗
Geschäfts und eine große und fruchtbringende Wirkung auf Literatur
und Kunst.
Ein von J. Brame, Thiers, Plichon, Kolb⸗Bernard u. A. zur Adresse gestelltes Amendement will die drei ersten Sätze (über Handelsfreiheit) des zweiten Artikels gestrichen und dafür gesetzt wissen: »Ew. Majestät kennt gar wohl die Anstrengungen und Opfer aller Art, die unsere Industrie aufwendet, um die fremde Konkurrenz zu bestehen.«
Zum Schlußartikel der Adresse haben die Deputirten Armand, Jubinal und Andere folgenden Einschubsatz beantragt: »Wir hegen auch den Wunsch, daß eine freundschaftliche Vermittelung endlich unter den früheren Staaten der amerikanischen Union eine Versöh⸗ nung herbeiführe, die von Tag zu Tage mehr die Interessen dieses befreundeten Volkes und diejenigen des europäischen Handels er⸗ heischen.« 8
Der in Genua erscheinende »Popolo Italiano« ist dort am 4ten d. M. wegen Beleidigung der Person des Kaisers der Franzo⸗ sen konfiszirt worden. Spanien. Die »Correspondencia« vom 3. Januar zeigt an, daß die Antwort Spaniens auf die letzte von Frankreich Betreffs des Kongresses gesandte Note vor drei Tagen abgegangen ist. Das Blatt will wissen, daß die spanische Regierung es nicht geeignet ge⸗ funden hat, darin die Punkte zu formuliren, die nach ihrer Ansicht — Die Nachrichten von San Domingo, welche später als alle über England gekommenen, näm⸗ lich vom 6. Dezember, datirt sind, dementiren die Nachricht des Todes des Generals Vargas und die Verwundung des Generals Jose de la Gondara; sein in Madrid wohnhafter Bruder hat von ihm Nachricht erhalten. 11 1
Aus Madrid vom 5. Januar wird gemeldet: »Das Blatt »Las Novedades« ist vor Gericht gefordert worden, weil es einen Artikel veröffentlicht hat, worin gesagt ist, die religiöse Toleranz sei ein vortreffliches Mittel, die Colonisation Spaniens zu erleichtern.⸗
Italien. Turin, 7. Januar. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses zeigte der Präsident die Mandats⸗ Niederlegung Garibaldi's an. Nachdem mehrere Abgeordnete die Nichtannahme derselben beantragt und andere sich im entgegengesetz⸗ ten Sinne ausgesprochen hatten, ward der Austritt Garibaldi's, so wie neun anderer Abgeordneten der Linken angenommen.
Die italienische Regierung will die in der Romagna gelegenen Güter der Propaganda verkaufen.
Griechenland. Aus Athen, 26. Dezember, bringt eine der gestern mitgetheilten Depesche vorangehende Nachricht Folgendes: Durch das Armeereorganisationsdekret sind mehr als 300 Offiziere in Nichtaktivität versetzt worden. In Folge eines Zwiespalts zwi⸗ schen dem Ministerpräsidenten und dem Kriegsminister Smolenitz gab letzterer seine Entlassung. Der König mahnte die Minister zur Eintracht, worauf alle ihre Entlassung einreichten. In Lamia haben Demonstrationen gegen die Nationalversammlung stattgefunden. Die Untersuchung wegen der letzten Unruhen blieb resultatlos. Oberst⸗ Lieutenant Artemis wurde zum Gendarmerie⸗Chef ernannt.
Der Minister verspricht
6.
Türkei. Nach Berichten aus Bukarest vom 7. d. hat der Fürst Cusa das Gesetz wegen Säkularisirung der Klostergüter sank⸗ jonirt. g. 9 Rußland und Polen. Von der polnischen Grenze schreibt eine russische lithographirte Korrespondenz: Es unterliegt kei⸗
nem Zweifel, daß die Verbesserung der Bauernzustände in Polen zu
einer der wichtigsten Tagesfragen geworden ist. Bei den Behörden laufen täglich Beschwerden über die von den Gutsherren ausgehen⸗ den Bedrückungen der Bauern ein. Einige der Gutsbesitzer zwingen letztere zu einem für sie sehr unvortheilhaften Austausch der Grund⸗ stuͤcke, Andere siedeln ganze Dörfer in ungesunde wald⸗ und wasser⸗ lose Gegenden um. Die von den Grundbesitzern geschlossenen Ver⸗ träge werden nicht erfüllt und die Lokalbehörden sind stets genöthigt, die Interessen der Bauern in Schutz zu nehmen. Herr Nicolas Milhutin wurde während seiner Rundreise in den polnischen Pro⸗ vinzen von derartigen Beschwerden bestürmt und hat hierüber dem Grafen von Berg eine Denkschrift überreicht. daß die neueren Gesetze über die Landeszumessung die Wiederkehr derartiger Mißbräuche unmöglich machen werden
Von der polnischen Grenze, 7. Januar, berichtet die „Osts.⸗Ztg.«: Die revolutionaire Regierung entwickelt, wenigstens scheinbar, die rührigste Thätigkeit. Sie hat in den letzten 14 Tagen 4 Proclamationen, davon 2 an die Nation, 1 an die Geistlichkeit, 1 an die »National⸗Armee«, erlassen, einen verbesserten militairischen Strafcoder eingeführt, die Bildung von 4 »Armeecorps⸗ angeordnet und eine lange Liste von Ernennungen zu hohen militairischen Gra⸗ den veröffentlicht. Wer die Lage der Insurrection nicht kennt, sollte meinen, daß dieselbe im besten Flor sich befindet, und dennoch ist es Thatsache, daß es mit der Insurrection nie schlechter stand als im gegenwärtigen Augenblicke. Die Insurgenten⸗Abtheilungen sind durch die vernichtenden Schläge der letzten 6 Wochen größtentheils aufge⸗ rieben oder haben sich aufgelöst; die Geldquellen sind erschöpft und in allen Schichten der polnischen Gesellschaft greift immer mehr Hoffnungslosigkeit um sich. Wenn im Frühjahr nicht außerordent⸗ liche Ereignisse eintreten, so wird der polnische Aufstand schwerlich neues Leben gewinnen.
Ein Telegramm meldet, daß die Telegraphenstation in Irkutsk auf dem Wege nach China am 2. Dezember eröffnet worden ist. Die Entfernung von St. Petersburg beträgt 5700 Werste. Statt wie früher 23 Tage per Post, wird eine Mittheilung dorthin jetzt nur 8 Stunden bedürfen.
Wilna, 4. Januar. Vorgestern 11 Uhr Vormittags wurde auf dem Marktplatze ein Galgen errichtet, und das Todesurtheil durch Erhängen an zwei Mitgliedern der exekutiven National⸗Regie⸗ rung vollstreckt, Dormanowski und Zdanowicz. Beide sollen einen besonderen Eifer für die Zwecke des Aufstandes entwickelt haben.
Warschau, 8. Januar. Eine Regierungsverordnung schreibt für die vier Gouvernements des Königreichs Polen eine Contribution aus, die von regulirten Bauergrundstücken das Einfache, von dem größern geistlichen und weltlichen Besitzthum das 38fache der jähr⸗ lichen Rauchfangs⸗ und Scharwerkssteuer beträgt und bei Vermei⸗ dung einer Strafe von 25 Prozent bis zum 25. Februar gezahlt werden soll.
Dänemark. Kopenhagen, 6. Januar. Dem Vernehmen nach, schreibt »Dagbladet«, hat Landvogt Krogh das schleswigsche Portefeuille nicht übernommen; er begiebt sich wieder auf seinen Posten in Schleswig. Man hört nichts von einem anderen Kan⸗ didaten für das schleswigsche Ministerium, welchem noch einstweilen Kammerherr Stiftsamtmann Simony vorsteht.
Amerika. New⸗York, 26. Dezember. Laut der neuesten Nachrichten aus Virginien dürfte es sich für die Potomac⸗Armee rathsam erweisen, ihr Lager etwas näher nach Washington hin zu ver⸗ legen, da ihre gegenwärtige Communicationslinie, welche sich über sechszig Meilen lang hinzieht, den Streifzügen der bei Fredericksburg postirten feindlichen Kavallerie zu viele Blößen giebt. — Aus Ten⸗ nessee und von Charleston ist nichts Neues zu berichten; von Chat⸗ tanooga wird die Angabe bestätigt, daß General Joe Johnstone das Oberkommando der vormaligen Bragg'schen Armee definitiv übernommen hat. — Auf Grund der Lincoln'schen Amnestie⸗Procla⸗ mation haben mehrere Häuptlinge der Choctaw⸗Indianer in Arkan⸗ sas, welche bisher auf Seiten der Konföderirten gestanden hatten, sich dem Bundesgeneral M'Neill gestellt, um unter die Botmäßigkeit der Nordstaaten zurückzukehren.
Asien. Nach Berichten der Ueberlandpost aus Hongkong vom 14. November hat die japanesische Regierung gegen eine am 26. Oktober in Yeddo abgehaltene Konferenz der Gesandten erklärt, daß sie die Fremden von dem Hafen von Kanagawa ausschließen und auf die Häfen Nagasaki und Hokodadi beschränken wolle. Der englische Gesandte hat energisch gegen diese Ankündigung protestirt.
Telegraphische Depeschen aus dem Wolff schen Telegraphen⸗Büreau. Häamburg, Freitag, 8. Januar, Abends. Den »Hamburger Nachrichten⸗ wird gemeldet, daß der schleswigschen Landschaft Schwan⸗
Wir wollen hoffen,
sen, zwischen der Schlei und dem Busen von Eckernförde, von den dänischen Behörden die Lieferung von 2 ½ Millionen Pfund Stroh und die Gestellung von 230 Wagen auferlegt worden ist. Ferner, daß die in Heide stehenden Sachsen am 7. den Rückmarsch nach Neumünster angetreten haben und daß Hannoveraner dafür erwartet werden. Die holsteinsche Regierung ist noch immer nicht konstituirt.
London, Freitag, 8. Januar, Nachts. Der Dampfer »Australasian« ist mit 729,900 Dollars und Nachrichten aus New⸗ York vom 30. v. M. in Londonderry eingetroffen. Das Bombar⸗ dement von Charleston dauert fort, zwölf Häuser der inneren Stadt sind verbrannt. Die unionistischen Kanonenboote haben mit den Batterieen der Konföderirten auf der Insel Johnston ein Gefecht gehabt. Der französische Gesandte bei den Vereinigten Staaten Henri Mercier wird Washington verlassen, um sich nach Paris zu begeben. s 1 SS
Der Wechselcours auf London war in New⸗York am 30. v. M 167, Goldagio 52 ¾, Baumwolle 80 ½ — 82.
London, Sonnabend, 9. Januar, Morgens. Die Prinzessin von Wales ist von einem Knaben entbunden; Mutter und Kind befinden sich wohl. Das Parlament ist auf den 4. Februar ein⸗
In ihrem heutigen Leitartikel über Dänemark und die Herzog⸗ thümer bezeichnet die »Times« es beinahe als gewiß, daß es zu einem Feldzuge in Schleswig kommen werde. Um die englische Diplomatie zu unterstützen und die englischen Interessen zu schützen dürfte die Kanalflotte nach der Ostsee gehen. England sympathisire mit Dänemark; aber Sympathie und Einmischung seien verschiedene Dinge. Das Parlament werde sicher eine jede Politik des Ministe⸗ riums gutheißen, die den Frieden sichere und die Ehre Englands wahre. .“
Kopenhagen, Freitag, 8. Januar. Der König und der
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Kronprinz sind heute Morgen hier eingetroffen. I
Die kleine Kalende im Bereich des ostpreußischen Provinzial⸗ rechts von F. Marcinowski, Gerichts⸗Assessor, ist der Titel einer so eben im Verlage der Königl. Geh. Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) erschienenen Brochüre, welche der Herr Verf. auf den vielfach geäußerten Wunsch herausgegeben hat, er möchte die Materialien, welche er bei Gele⸗ genheit der ihm im Jahre 1862 übertragenen Ausarbeitung eines Gesetz⸗ Entwurfs über die anderweite Regelung der kleinen Kalende gesammelt und geordnet hat, der Oeffentlichkeit übergeben. In dieser Schrift nun ist aus den amtlichen Quellen, deren Benutzung von dem Ober⸗Präsidenten Eichmann und dem Kanzler Dr. v. Zander dem Verfasser bereitwilligst ver⸗ stattet wurde, und in Anlehnung an die »Erläuterungen des ostpreußischen Provinzialrechts des Geh. Justizraths Dr. Zeihe« versucht, den vor⸗ liegenden Stoff rechtshistorisch zu verarbeiten und daraus die einschla⸗ genden Rechtsgrundsätze herzuleiten. Mit einer historischen Uebersicht beginnt die Seiten enthaltende Schrift: »Die unter dem Namen der kleinen Kalende in Ostpreußen bestehende Pfarrabgabe läßt sich ihrem Ursprunge nach auf eine bestimmte Zeit nicht zurückführen.« — Als eine Abgabe, d. h. als ein seitens der berechtigten Kirchenbedienten gegen die Eingepfarrten als Zwangspflicht geltend gemachter gesetzlich sanctionirter Beitrag treten die genannten Prästationen aber erst im 17. Jahrhundert auf. — Im Anfange des 18. Jahrhunderts zog die Kalende die Aufmerk⸗ samkeit der Legislative auf sich. Der Herr Verfasser führt nun die Reihe der bezüglichen Verordnungen auf vom Jahre 1719 bis auf die neueste Zeit. Zur Charakteristik der Abgabe werden sodann die Bestandtheile der kleinen Kalende angeführt (S. 15—21), worauf von der Lieferungszeit, der Berechtigung, so wie der Verpflichtung zur Abgabe die Rede ist. Ferner wird das Verfahren bei Dismembrationen und Consolidationen dargestellt. Ueber die neueste legislative Lage der großen Kalende heißt es (S. 39): Die gesctzliche Feststellung geeigneter, die Abhülfe des vorbeschriebenen Nothstandes betreffenden Normen ist nunmehr so weit angebahnt, daß ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf nach Anhörung des Provinzial⸗Landtags und Berücksichtigung der von demselben vorgeschlagenen Abänderungen dem Landtage vorgelegt ist. — Die kleine Kalende hat ihre gesetzliche Regelung in dem Zus. 213 des Ostpreußischen Provinzialrechts erfahren. “
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Statistische Mittheilungen.
Die Auswanderung über Liverpool hat während des verflossenen Jahres, wie der amtliche Bericht ergiebt, eine hohe Zahl erreicht und mehr als um das Doppelte die Emigration des Jahres 1862 überstiegen. 64,314 Auswanderer segelten im Jahre 1862 von Liver⸗ pool nach überseeischen Ländern und Kolonieen, 137,982 im Laufe des ver⸗
vLondon, 6. Januar.
gangenen Jahres in 622 Schiffen. Von 123,529 Passagieren, welche auf den amtlich beaufsichtigten Schiffen abreisten, sind nähere Einzelheiten, die Heimath, der Bestimmungsort und dergleichen, bekannt. Die große Mehrzahl derselben, 98,458 Personen, wanderten nach den Ver. einigten Staaten aus; unter ihnen waren 28,548 Engländer, 31 76 Schotten, 61,312 Irländer und 5422 Ausläͤnder. Nach Kanada segelten 2755 Personen, darunter 1849 Engländer, 22 Schotten, 321 Irländer; nach Neu⸗Suͤdwales 1782, darunter 1110 Irländer;