Nr. 34 ernannt. Rückert, gen. Burchardi, Ob. Lt. und Genie⸗Direktor in Luxemburg, wird zum Insrekt. der 3. Pion. Insp. ernannt. v. Secken⸗ dorff, Ob. Lt. von der Rhein. Art. Brig. Nr. 8, wird unter Stellung à la suite dieser Brig., zum Kommandanten von Spandau ernannt, von Kriegsheim, Ob. Lt. à la suite des Stabes des Ing. Corps, und Ad⸗ jutant bei dem zweiten Gen. Inspekt. der Festungen, wird unter Einrangi⸗ rung in den Stab des Ing. Corps, zum Inspekt. der 2. Pion. Inspection ernannt. v. Ditfurth, Major vom 2. Westfäl. Hus. Regt. Nr. 11 und kommandirt als Adjutant bei dem Gen. Kommando VII. Armee⸗Corps, wird unter Stellung à la suite des genannten Regts., zum zweiten Kommandanten von Koblenz und Ehrenbreitstein ernannt. Frhr. v. Lan⸗ germann u. Erlenkamp, Major und etatsm. Stabsoffiz. im Pos. Ulan. Regt. Nr. 10, wird mit der Führung des Thür. Ulan. Regts. Nr. 6, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Lemm ers⸗Danforth, Haupm. und Comp. Chef im Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, wird unter Beförderung zum Major in das Westfäl. Füs. Regt. Nr. 37 versetzt. Bering, Pr. Lt. vom 1. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 1, wird in das 4. Pomm. Inf. Regt. Nr. 21 versetzt. v. Ostrowski, Haupt. und Comp. Chef im 8 Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 4, wird unter Beförderung zum Major, in das 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51 versetzt. Frhr. v. Buddenbrock Pr. Lt. vom 4. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, wird mit einem Patent vom 19. September 1860 Ee 1, in das 2. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 27 versetzt. v. Stojentin, Hauptm. u. Comp. Chef im 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, wird, unter Beförderung zum Major, in das 3. Thür. Inf. Regt. Nr. 71 versetzt. v. Bismarck, Major vom 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, scheidet, Behufs seines Uebertritts zur Marine, bei der Land⸗Armee aus und wird zugleich zum Commandeur des See⸗Bataillons ernannt. v. Stegmann, Hauptm. und Comp. Chef im 3 Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, wird zum Major befördert. v. Manteuffel, Pr. Lt. vom 4. Pomm. Inf. Regt. Nr. 21, wird, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das 1. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 22 versetzt. v. Baehr, Hauptm. und Comp. Chef im Brandenburg. Füs. Regt. N. 35, wird zum Major befördert. v. Unruh, Hauptm. und Comp. Chef im 4. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 24, wird, unter Beförderung zum Major, in das 8. Bran⸗ denb. Inf. Regt. Nr. 64 versetzt. v. Sobbe, Pr. Lt. vom 2. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 27, wird in das 1. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 1 versetzt. teinfeld, Hauptm. u. Comp. Chef im 1. Thür. Inf. Regt. Nr. 31, wird, unter Versetzung in das Hohenz. Füs. Regt. Nr. 20, mit einem Pa⸗ tent vom 13. August 1858 A., als Adjutant zum Gen. Kommando des VI. Armee⸗Corps kommand. Eskens, Hauptmann und Comp. Chef im 3. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 71, wird, unter Beförderung um Major, in das 3. Brandenburgische Infant.⸗Regiment Nr. 20 versetzt. Protzen v. Schramm, Major u. Eskadr. Chef im Posen. Ulanen⸗Regt. Nr. 10, wird zum etatsmäßigen Stabsoffizier im Regt. ernannt. v. Zie⸗ mietzki, Major vom Generalstabe des VI. Armee⸗Corps, wird in das 2. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 23 versetzt. v. Schack, uüͤberzäͤhliger Major im 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68 und kommandirt als Adjut. bei dem General⸗ Kommdo. des VI. Armee⸗Corps, wird, unter Entbindung von diesem Kom⸗ mando, als 5ter Stabsoffizier in das 2. Pomm. Gren. Regt. (Colberg) Nr. Q Persetzt, v. Rothkirch⸗Panthen, Major vom Generalstabe der 11. Division, wird zum General⸗Kommdo. des VI. Armee⸗ Corps versetzt. v. Schöning, Major im 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51, wird in das 8. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 57 versetzt. v. Donat, Hauptm. u. Comp. Chef im 1. Oberschlesischen Inf. Regt. Nr. 22, wird, unter Beförderung zum Major, in das 6. Rhein. Inf. Regt, Nr. 68 versetzt. Laube, Pr. Lt. vom 1. Oberschles. Inf. Negt. Nr. 22 und kommandirt als Adjutant bei der 21. Infant. Brig., wird, unter Entbindung von diesem Kommando und unter Beförderung zum Hauptmann und Compagnie⸗Chef, in das 4ü. Pom⸗ mersche Infanterie⸗Regiment Nr. 21, und zwar in die disponible Stelle des Hauptmanns v. Wietersheim, mit einem Patent vom 23. Februar 1861 W. versetzt. v. Lieres u. Wilkau, Prem. Lieut. vom 2. Ober⸗ schles. Inf. Regt. Nr. 23, wird als Adjutant zur 21. Inf. Brig. komman⸗ dirt. v. Bünting, Hauptm. vom Generalstabe der 14. Div., wird als Rittm, u. Esk. Chef mit einem Patent vom 13. April 1859 in das Posener Ulanen⸗Regt. Nr. 10 versetzt. v. Hymmen, Rittm. u. Esk. Chef im 2. Westf. Husaren⸗Regt, Nr. 11, wird, unter Versetzung in das Magdeb. Hus Regt. Nr. 10, als Adjutant zum General⸗Kommando des VII. Armee⸗Corps kommandirt. Stoll, Prem.⸗Lieut. vom 1. Rhein. Inf. Regt. Nr. 25, wird als Adjutant bei dem Gouvernement in Cöln kom⸗ mandirt. v. Dewitz, Hauptm. u. Comp. Chef im Niederrhein. Füs. Rgt. Nr. 39, wird mit einem Patent vom 31. Mai 1859 Z 9 2 in das 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14 versetzt. v. Cranach, Hauptm. und Comp. Chef im 4. Rhein. Inf. Regt. Nr. 30 und kommand. als Adjut. b. d. Ober⸗Komm. über die zur Ausführung der Bundes⸗Execut. in Holstein bestimmte Armee, wird unter Belassung in diesem Kommando und unter Beförderung zum Major, als fünfter Stabsoffiz. in das 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70 ver⸗ setzt. v. Böttcher, Pr. Lt. vom 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69, wird, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef; in das 4. Rhein. Inf. Regt. Nr. 30 versetzt. Frhr. Roth v. Schreckenstein, Rittm. vom 2. West⸗ fäl. Hus. Regt. Nr. 11 und kommandirt als Adjutant bei der 16. Div., wird, ünter Entbindung von diesem Kommando, zum Esk. Chef im Regt. ernannt. v. Colomb, Pr. Lt, von Meinem Hus. Regt. (1. Rhein.) Nr. 7, wird als Adjutant zur 16. Div. kommandirt. v. Radowitz, Hauptm. 2 la suite des See⸗Bats. und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Ma⸗ rine⸗Ministerium, scheidet, Behufs seines Uebertritts zur Land⸗Armee, bei der Marine Marine aus und wird zugleich als Comp. Chef in das Ate Brandenb. Inf. Regt, Nr. 24 versetzt. 81“ Berlin, den 9. Januar 1864. b mumh
gez.) Wihelm.
5
Personal-Veränderungen in der Armer.
Offiziere, Portevee⸗Fähnriche ꝛc. 4A. Ernennungen, Beförderungen und Versehungen. Den 7. Januar.
Gr. v. Harbenberg, Pr. Lt. vom Brandenb. Drag. Regt. Nr. 2, zenent, . Ina
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in das 1. Brandenb. Ulanen⸗Regt. (Kaiser von Rußland) Nr. 3 v. Fischer⸗Treuenfeld, Pr. Lt. vom 5. Rhein. 8renn bei der Garde⸗Art. Brig. auf 1
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Oberst und Kommandant von Spandau, Art.
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Ddie überzähligen Intendantur⸗Secretaire: Corps, Czerlinski vom Garde⸗ Kathe vom VIII. etatsmäßigen Intendantur⸗Seecretairen, die Intendantur⸗Sekretariats⸗Assisten⸗
Schicke, Schulze vom IV. Secretairen ernannt.
verset Inf. Regt. Nr. C ect Jahr kommandirt. Den 8. Januar. 8 v. Hippel, Oberst u. Commdr. des 7. Brandenb. Inf. Regts. Nr. 60, dem Kommando dieses Regts. entbunden und dem Regt. aggregirt Den 9. Januar. 1 v. Rosenberg⸗Gruszezynski, Oberst und Chef des Generalstabes Garde⸗Corps, der Rang eines Brigade⸗Commandeurs verliehen. 8 qqqäeeI1 “ . “ Den 7. Januar. . ½ Sr h v. Devivere, Vice⸗Feldw. vom 3. Bat. (Malmedy) 1. Rhein. Regts 25, zum Sec. Lt. 1. Aufg. befördert. ͤ““ Den 8. Januar. er, Gen. Major und Kommandant von Minden, Ostwald dieser mit der Unif. der Westfäl, 7, beide mit Pens. zur Disposition gestellt. Beamte der Militair⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegsministerium Dezember 1863. “ Brüll, Zahlm. 1. Klasse vom 2. Bat. 2. Westfälischen Inf. Regts. 15, mit Pens. verabschiedet. Den 2. Januar 1864. Westphal vom V. Armee⸗ Corps, Alpert vom III. Armee⸗Corps, Armee⸗Corps, sind zu
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Armee⸗Corps, Reichelt vom I.
Loewenhardt vom II. Armee⸗Corps, Lagemann, Armee⸗Corps, zu überzähligen Intendantur⸗
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dam vom 1. April 1859 (Stück 13) Militair⸗Ersatz⸗Instruction welche:
1¹) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember
2) dieses Alter bereits überschritten, aber
3) sich zwar gestellt, über ihr
Domizil (Heimath) haben, Haus⸗ und Wirthschaftsbeamte, gesellen,
1 ihres Reviers persönlich . sprechenden, so wie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits er⸗ gangene Bestinrmungen über
setzliches Domizil haben, oder hier nach §. Zeit aber abwesend sind, müssen die Eltern, Fabrikherren die
welcher er verpflichtet ist, verabsäumt, wird nach auch hat diese Versäumniß die
pflichtigen, im Falle Militairpflichtigen zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige beson⸗
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Zufolge der, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu P
) zur öffentlichen Kenntniß gebrachten vom 9. Dezember 1858, werden alle Diejenigen,
1844 geboren sind,
sich noch nicht vor eine Ersatz⸗ Aushebungs⸗Behörde zur Musterung gestellt,
Militairverhältniß aber noch keine seste Be⸗
stimmung erhalten haben, egenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr gesetzliches
oder bei Einwohnern derselben als Dienstboten,
Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerks⸗
Lehrburschen, Fabrikarbeiter und andere, mit diesen in einem ähn⸗
n Verhältnisse stehende Militairpflichtige, oder als Studenten, Gym⸗
asten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, so weit die⸗
selben nicht zum einjährigen freiwilligen Militairdienste berechtigt, resp. von der persönlichen Gestellung vor die entbunden sind, hierdurch angewiesen:
ssiich, Behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle, in der Zeit vom
Kreis⸗Ersatz⸗Kommission in diesem Jahre
11ten bis inkl. 26sten d. Mts. bei dem Königlichen Polizei⸗Lieutenant zu melden, und dabei die über ihr Alter
ihr Militairverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.
Für diejenigen, welche im hiesigen Orte geboren sind, oder hier ihr ge⸗ 21 J. c. gestellungspflichtig, zur Vormünder, Lehr⸗, Brod⸗ und Anmeldung in der vorbestimmten Art bewirken.
Wer die eigene oder die Anmeldung abwesender Militairpflichtiger, zu der Strafverordnung des
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hiesigen Königlichen Polizei⸗Präsidiums vom 29. Februar 1860 mit einer
dbuße bis zu 10 Thalern oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe belegt; 1 Folge, daß die nicht angemeldeten Militair⸗ ihrer körperlichen Diensttauglichkeit, vor den übrigen
Verhältnisse, welche die einstweilige Zurückstellung vom Dienst geeigne⸗ Falls zugelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden.
Ueber die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird Seitens betreffenden Königlichen Revier⸗Polizei⸗Lieutenants eine Bescheinigung er⸗
theilt, welche sorgfältig aufzubewahren ist.
Berlin, den 10. Januar 1864. Königliche Militair⸗Kommission.
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Präsidenten, und im Beisein des Gouverneurs, General der terie von Alvensleben I., die militairischen Meldungen des Obersten von
Schmeling und des Majors von
Preußen. Berlin, 16. Januar. Se. Majestät der nig nahmen heute die Vorträge des Kriegs⸗ und Marineministers, Militair⸗Kabinets und des Civil⸗Kabinets entgegen, empfingen Königliche Hoheit den Prinzen Albrecht (Sohn), den Minister⸗ Infan⸗ Schack, und des Kommandanten, General⸗Lieutenants von
nckenberg, der Oberst⸗Lieutenants von Blumenthal und von Ditfurth.
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mung l renzdanneS ueanch18 ☚ der heutigen Sitzung des Herrenhauses gelangte Adresse des
zunächst die von Sr. Majestät dem Könige auf die Hauses ertheilte Antwort zur Mittheilung. Sie lautet: *Ich habe die Adresse des Hertenhauses vom 21. Dezember v. J. mpfangen und mit Befriedigung von ihrem Inhalte Kenntniß genommen.
Der Zweck der Forderung, welche Meine Regierung an die Landes⸗
vertretung gestellt hat, ist, wie die Adresse mit Recht bemerkt, einestheils die Erfüllung bestimmter bundesrechtlicher Verpflichtungen, zu welchen die Mittel nicht versagt werden können, anderntheils die Wahrung von Preußens Machtstellung und Ehre gigen jeden Angriff bei dieser Erfüllung. Daß das Herrenhaus die Lösung der Aufgabe, welche ‚Preußens Po⸗ litik zur Zeit gestellt ist, mit voller Zuversicht in der Hand seines Königs sieht, daran habe Ich nie gezweifelt; aber der erneute Ausdruck dieses Ver⸗ trauens, ist Mir erfreulich gewesen in einer Zeit, welche ernste und folgen⸗ schwere Entschlüsse von Mir fordert. Ich bin überzeugt, daß das Land, welches Meine Gesinnungen kennt, dieses Vertrauen theilt.
Das Herrenhaus wird von der richtigen Erkenntniß geleitet, daß ange⸗ sichts der drohenden Verwickelungen die Wege der Politik sich nicht im Vor⸗ aus bestimmen lassen und daß Rechtsfragen und völkerrechtliche Beziehungen nicht durch Wünsche und Sympathien, so natürlich dieselben auch sein mö⸗ gen, entschieden werden können, daß aber, wenn jenes Ziel, über welches Alle einig sind, nämlich die Wahrung der Rechte Deutschlands, so wie der Ehre und Macht Preußens, erreicht werden soll, es unumgäng⸗ lich nöthig ist, für alle Fälle gerüstet zu sein.
Ich spreche dem Herrenhause für die Zusage seiner vertrauensvollen Unterstützung Meinen Dank aus und mag der Hoffnung nicht entsagen, daß in beiden Häusern des Landtages sich die Hingebung an des Vater⸗ landes Aufgabe kräftig genug erweisen werde, um jede Rüuͤcksicht auf schwe⸗ bende Differenzen in den Hintergrund treten zu lassen, und Meiner Regie⸗ rung dürch einmüthigen Beschluß die Mittel zur Verfügung zu stellen, welche für die Lͤsung jener Aufgabe erforderlich sind. “ Beerlin, den 13. Januar 1864. ““
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111T 8 Wilhel m⸗ [iul 6 am imm üc 1nqq 11“ 4 8 8 3 von Bismarck. von Bodelschwingh. von Roon. von Itzenplitz. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg. An das Herrenhaus.
Darauf beschäftigte sich das Haus mit Berathung des Berichts der Geschäftsordnungs⸗Kommission, Abänderungen mehrerer Para⸗ graphen der Geschäftsordnung des Herrenhauses betreffend, trat so⸗ dann dem Gesetzentwurfe über die Actien⸗Gesellschaften, bei welchen der Gegenstand des Unternehmens nicht in Handels⸗Geschäften besteht, in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung bei und ertheilte schließlich der unterm 20. September o. J. erlassenen Verordnung wegen Abänderung des Zolltarifs seine verfassungsmäßige Zu⸗ stimmung.
Die nächste Sitzung wurde auf Dienstag, den 19. d. Mts. an⸗ beraumwmt. 1“ 1 h- 8
— In der beutigen (27.) Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde der Bericht der Budget⸗Kommission über die Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats pro 1864 nach den Anträgen der Kommission (Ein⸗ nahmen 141,271,695 Thlr., Ausgaben 137,971,741 Thlr.) angenommen, dann folgte die Berathung des Berichts der Justiz⸗Kommission über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Rechte der Schiffsmannschaften auf Seeschiffen. Die Abgg. Schulze und v. Carlowitz brachten eine Resolu⸗ tion zur Berathung, in welcher das Abgeordnetenhaus erklärt, daß es sich der Politik der jetzigen Regierung mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegensetzen werde. Sie geht an die Anleihe⸗Kommission. Dann gelangte der Bericht der Justiz⸗Kommission über die Freilassung des Abg. von Lyskowski zur Berathung, welche bei Schluß unseres Blat⸗ tes noch sortdaufft. „ „ dlth! saisbatrd aunsb. dtb.⸗BI 829.
Lübeck, 14. Januar. Dem Vernehmen nach werden am nächsten Sonntag zwei Bataillone der hier einquartirten preußischen Infanterie nach Travemünde und Umgegend verlegt werden.
Sachsen. Coburg, 12. Januar. Im heutigen Regierungs⸗ blatt wird der zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins, den Großherzogthümern Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz, so wie den Hansestädten Lübeck, Bremen und Hamburg einerseits und China andererseits abgeschlossene Handels⸗ und Schifffahrts⸗ Vertrag veröffentlicht. — Man spricht hier davon, daß Se. Hoheit der Herzog sich in nächster Zeit nach Holstein begeben will; in welcher Absicht, ist uns noch unbekannt. (Leipz. Ztg.)
Frankfurt a. M., 15. Januar. Der bisher in Brussel domizilirende Gesandte Schwedens am brüsseler Hofe und am Bundestage, Freiherr von Mansbach, hat seinen Wohnsitz hbier⸗ her verlegt.
Oesterreich. Wien, 15. Januar. Die ⸗Wiener Abend⸗ post« macht zu der Ablehnung des österreichisch⸗preußischen Antrages, betreffend Schleswig in der gestrigen Bundestagssitzung, solgende Be⸗ merkungen: Nach der anläßlich des deutsch⸗dänischen Streites über die Mittel⸗ und Kleinstaaten verbreiteten Agitation war solches Er⸗ gebniß vorauszusehen. Wenn dessenungeachten die deutschen Großmächte einen Antrag auf Besetzung Schleswigs an⸗ den Bund gebracht haben, um eine vpertragswidrige Inkorpori⸗ rung dieses Landes zu verhindern, so geschab es in der patriotischen Absicht, dem Gesammtbunde einen Theil an der Ehre
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einzuräumen, für erworbenes Recht einzustehen. Eine Majorität des Bundestags hat diese Theilnahme abgelehnt. Aus den Verhandlun⸗
gen und aus den von anderen deutschen Regierungen gestellten An⸗ trägen geht hervor, daß die Absicht vorherrschte, selbst über die Grenze des Bundesgebietes hinaus die Rechtssphäre der Bundes⸗
befugnisse zu überschreiten. Die beiden Vormächte Deutschlands
haben 1851, allerdings zur Wahrung der deutschen Interessen, jene
Uebereinkunft mit Dänemark abgeschlossen, auf deren Grundlage allein die unbestrittene Berechtigung beruht, von Dänemark die
Zurücknahme der Maßregeln und Gefetze zu verlangen, welche ein
außerhalb des Bundesgebietes liegendes Land betreffen. Was der Bund
auf dieser einfachen aber auch pölkerrechtlich gesicherten Grundlage zu
thun sich weigert, werden Oesterreich und Preußen als Kontrahenten
der Uebereinkunft von 1851 und als europäische Mächte, im höheren
Interesse Deutschlands selbst in die Hand nehmen. Sie sind in beiden Eigenschaften dazu berufen und berechtigt nach dem gestrigen Bundestagsvotum, welches die gewünschte Theilnahme der übrigen Bundesstaaten verweigert; sonst in seiner Eigenschaft als Bundes⸗ mitglied kein anderer deutscher Staat.
Die »Abendpost⸗ sagt: Wir haben wohl gelesen und gehört, daß man mit dem Gedanken umgeht, mit Ausschluß der Großmächte auf eigene Faust einen der Form nach ähnlichen Schritt zu ver⸗ suchen, welcher in Wesenheit dazu dienen soll, Majoritätsbeschlüsse des Bundes contra jus in thesi, selbst auf dem Wege der Erobe⸗ rung fremder Lande durchzuführen. Hort und Beschützer der In⸗ tegrität Deutschlands konnen Oesterreich und Preußen nicht zugeben, daß der deutsche Bund auf Abwege geführt werde, in denen sie die höchsten Gefahren für Deutschland erkennen. Der Antrag, Schleswig faktisch zu Gunsten des Herzogs von Augustenburg zu besetzen, schließt ein Uebergreifen über die territoriale Begrenzung der Rechtssphäre des Bundes in sich, welcher verfassungsmäßig wesentlich einen defen⸗ siven Charakter bewahren muß. Der deutsche Bund würde durch Mißachtung der Territorialgrenzen den Weg der Agression betreten. Als treue Wächter der Integrität und der höchsten Interessen Deutsch⸗ lands müssen die beiden Großstaaten die Regelung der Verhältnisse Schleswigs zu Dänemark in eigene Hand nehmen.
Belgieu, Brüssel, 15. Januar. Der heutige »Moniteur⸗ bestätigt die Nachricht, daß das Kabinet gestern dem Könige seine Entlassung angeboten hat.
Man versichert, daß der König die Entlassung erst nach der b Erledigung des Budgets seitens des Parlaments annehmen werde.
Großbritannien und Irland. London, 14. Januar. Laut der letzten Bülletins aus Frogmore ist der kleine Prinz voll⸗ ständig wohl und die Besserung in dem Befinden der Prinzessin von Wales macht ununterbrochen Fortschritte. Die Königin hat Frogmore schon wieder verlassen und befindet sich seit gestern wieder in Osborne, doch wird sie gegen Ende der nächsten Woche in Windsor zurückerwartet. a-
Lord Wodehouse ist gestern wieder in London angekommen.
In Liverpool sind drei Personen vor Gericht geladen worden unter der Anklage, den Bestimmungen der Foreign Enlistment Act zuwider Mannschaften für den Seedienst der konföderirten Staaten angeworben zu haben. Zwei der Vorgeladenen sind Schiffslieferan- ten und der dritte ist als Kommis in ihrem Geschäfte thätig. Die Sache dürfte zu interessanten Enthüllungen über die Art und Weise führen, wie die verschiedenen konföderirten Kaperschiffe bemannt wor⸗ den sind.
Frankreich. Paris, 14. Januar. Die Anleibe⸗Operation nimmt (wie bereits telegraphisch gemeldet) am 18. d. ihren Anfang. Ein Kaiserliches Dekret vom vorgestrigen Tage ermächtigt den Finanz. Minister, eine öffentliche Subscription auf Rentenbriefe zu eröffnen bis zur vollständigen Deckung eines Kapitals von 300 Millionen und eines Supplementar⸗Kapitals von höchstens 15 Millionen. Die Rentenbriefe werden zum Cours von 66 Frs. 30 Cts. aus⸗ 9 gegeben und vom 1. Januar d. J. an verzinst. Eine heute ebenfalls im »Moniteur⸗ publizirte Verfügung des Finanz-
Kinisters bestimmt, daß die Subscription am 18. d. begin⸗ S nen und am Sonntag, den 24. d., Nachmittags 3 Uhr, geschlossen werden soll. Die niedrigste eichnung muß mindestens auf 6 FrsS. Rente, höhere auf 10, 20 u. f. w. lauten. Wer 6 Frs. Rente ge- zeichnet, hat sosort 12 Frs. baar einzuzahlen; wer 10 Frs. Rente zeichnet, zahlt sofort 20 Frs. u. s. w. Liefert die Subscription mohr als die erforderten 315 Millionen, so tritt die Reduction der einzel⸗ nen Zeichnungen (mit Ausschluß derjenigen auf nur 6 Frs. Rente) ein. Die weiteren Einzahlungen werden in 10 Monats⸗Raten ge⸗ leistet, die erste am 21. Februar, die letzte am 21. November d. J. Vorausbezahlungen des Ganzen werden vor der Repartition nur von den 6 Frs. Rentezeichnern angenommen, nachher auch von den übri⸗ gen mit einer Diskonto⸗Vergütung von 4 pCt. pro Iührtrt. 8
Fuͤr die hülfsbedürftigen Baumwoll⸗Arbeiter Frankrrichs sind laut »Moniteur⸗ bis jetzt 608,647 Frs. gesammelt worden.
— 15. Januar. Der neueste Monatsbericht der Bank von Frankreich ergiebt eine Vermehrung des Portefeuille⸗Bestandes um 113,850,000 Fr., der umlaufenden Noten um 58,500,000 Fr. und