1864 / 15 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

18

Vorrecht

bis zum 10. Februar 1864 einschließlihch—

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, auf den 1. März 1864, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Gerichtsgebäude vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhand⸗ über den Akkord verfahren werden. 1 1 Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben

d ihrer Anlagen beizufügen. öGö 8 8. Here Gläsbiger, whrcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur P

1 Inmeldun 8 haa. Vürars k duns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ bestellen und zu den Akten anzeigen. igen, welch 1b ö die hiesigen Rechtsanwalte Juncker, Pauli und Pohst zu Sachwaltern vorgeschlagen. 8 . III11X“ Neu⸗Ruppin, den 11. Januar 1864. 8 Königliches Kreisgericht.

lung

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Eduard Feick hieselbst

den alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger Een wülen, he ag aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 8. Februar cr. einschließlich 1 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen auf den 8. März cr., 8 e 1 6G wme. dem Kommissar, Herrn Rath Berendt, im Verhandlt Rr. 10 des Bemmn saesa e zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung * bis zum 8. April ecr. einschließlich 1 festgesetzt, und zur Pruͤfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen

Termin auf den 10. Mai cr., Vormittag r, 16 vor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termin werden alle diejenigen 1 welche ihre Forde⸗ ngen innerhalb einer der Fristen anmelden werden. 6 8 8Wer 15. Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben d ihrer Anlagen beizufügen. 8 88 8 Glasbiger 8 u nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohn˖ sitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte ustiz⸗Räthe Scheller und Schüler und Rechtsanwalt von Forckenbeck zu vorgeschlagen. Elbing, den 7. Januar 18646. 8 Königliches Kreisgericht Erste Abtheilung.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns A. Buchholz hier⸗

elbst werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Kon⸗ serost auttger machen e hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver⸗ langten Vorrecht bis zum 9. Febuar cr. einschließlich bei uns schrift⸗ lich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmt⸗ lichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals auf den 27. Februar cr., Vormittags 10 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Rath Heßner im Verhandlungszimmer Nr. 10 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 15ten

April er. einschließlich festgesetzt, und zur Prüfuug aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 7. Mai cr., Vormittags 11 Uhr, vor dem genannten Kommissar an⸗ beraumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden alle diejenigen Gläu⸗ biger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen an⸗

nelden werden. .

8 8 Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

8 Jeder Gubiger, fügche. nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, müß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns FFesgae Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unter äßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen,

welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justiz⸗Räthe Schüler, Dickmann und Rechtsanwalt v. Forckenbeck zu Sachwaltern vorge⸗

Elbing, den 9. Januar 1864. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[131] Wollin ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Ter⸗

e den 28. Januar c., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 1 anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß

Denjenigen, welchen es hier an

Im Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Adolph Moses in

esetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der ee en für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypo⸗ thekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. td 8 Cammin, den 13. Januar 1864. 8 Königliches Kreisgericht. 8

Der Kommissar des Konkursees.

1130] Sae In dem Konkurse über das Kaufmanns R. Weigelt, Inhabers der Handlr 1 Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 8. Februar d. J. einschließlich . festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht ange⸗ meldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tag bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. . Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 16. Dezember 1863 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 24. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr, b vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts ⸗Rath Stecher, im Kreis⸗ gerichts⸗Gebäude, Terminszimmer Nr. 10, anberaumt, und werden zum Erscheinen in demselben die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. 8 Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. b 1 vesr. Glätbiger ‚welcher nicht in unserem Amtsbezirke seine Wohnung hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Wilke, Riemer, Fritsch, Goedecke, Schede, Fiebiger, von Bieren, Seeligmüller, Glöckner, v. Radecke zu Sach⸗ waltern vorgeschlagen. vI1I1616”; Halle a. d. Saale, am 8. Januar 1864.]

Handlungs⸗ und Privatvermögen des

Königl. Preuß. Kreisgericht, 1. Abtheilung.

[3863] * 8.8 8 8 3 ““ *

Ueber den Nachlaß des am 25. September 1863 zu Ershausen verstor⸗ benen Apothekers Arnold Friedrich Ludwig Hermann ist auf den Antrag seiner Mutter, der Wittwe des Rentmeisters Karl Herrmann, geb. Düring, zu Oppeln als einzige Benefizialerbin das erbschaftliche Liquidations⸗Verfah⸗ ren eröffnet worden. Es werden daher die sämmtlichen Erbschaftsgläubiger und Legatare aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, bis

zum 15. Februar 1864 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat zugleich eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Die Erbschaftsgläubiger und Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der bestimmten Frist anmelden, werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlossen werden, daß sie sich wegen ihrer Be⸗ friedigung nur an Dasjenige halten können, was nach vollständiger Be⸗ richtigung aller rechtzeitig angemeldeten Forderungen von der Nachlaßmasse, mit Ausschluß aller seit dem Ableben des Erblassers gezogenen Nutzun⸗ gen, übrig bleibt. u

Die Abfassung des Präklusions⸗Erkenntnisses findet nach Verhandlung der Sache in der

auf den 1. März k. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Audienzzimmer Nr. 13. anberaumten öffentlichen Sitzung statt. Heiligenstadt, den 5. Dezember 1863. 8 Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. 8

3309bl MNothwendiger Verkauf. 81 Zae dem Bäckermeister Franz Sczasny zu Cosel gehörige Besitzung sub Nr. 185 des Hypothekenbuchs von Gogolin nebst dem darauf erbauten Kalkofen und unvollendetem Wohngebäude, abgeschätzt auf 10,090 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein im Bureau II. einzusehenden Tagxe, soll im Wege der Execution

am 6. Juni 1864, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Rohmer an ordentlicher Gerichtsstelle in dem Terminzimmer Nr. 2 subhastirt werden. 1

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht— lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden. b

Groß⸗Strehlitz, den 26. Oktober 1863.

Königliches Kreisgericht. Erst

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Nachdem der demnächst längere Zeit in Frankfurt a. M. wo vannachht 858 ndter .“ des Kammerherrn von Voß auf Luplom stehend, am 28. November 1863 in Görlitz ohne Hinterlassung von Des⸗ cendenz mit Tode abgegangen, und die nachbenannten Kinder vollbürtiger Geschwister des defunectus, nämlich ö 1) die Stiftsdame Wilhelmine von Voß zu Mirow, 5 der Ober⸗Jägermeister Fritz von Voß auf Ahrensberg zu Neustrelitz, der Kammerherr Carl von Voß auf Luplow, der Rittmeister a. D. Hartwig von Voß zu Neubrandenburg, die Wittwe des Kreis⸗Oberforstmeisters von Feilitzsch, Julie geborne Freiin von Reitzenstein zu Dresden, der General⸗Major z. D. Carl Freiherr von Reitzenstein zu Görlitz, daß sie die ihnen defe⸗

als die nächsten Intestaterben, unter der Erklärung, rirte Ervfch 8 Feteta legis et inventarii antreten wollten, zu den

Akten sich angemeldet haben, und auf deren nunmehrigen Antrag zur An⸗

Handlung R. Weigelt hier, ist zur

auszureichenden Recognitionen, deren Einlösung

die nicht erhobenen Zinsen erst im Johannis⸗Termin d. J. gezahlt werden.

den hiermit ersucht, diese Talons mit einem nummerisch geordneten, auf⸗ summirten und unterschriebenen Verzeichnisse uns einzusenden, um dagegen

meldung und Darlegung näherer oder gleich naher Erbrechte als dasjenige der Antragsteller, ingleichen sonstiger civilrechtlicher Ansprüche und Forde⸗ rungen an den Nachlaß des genannten Verstorbenen vor hiesiger Großher⸗

zoglicher Justiz⸗Kanzlei ein Termin auf

3 7 Mittwochen, den 6. April d. J.,

Morgens 12 Uhr, angesetzt, und die desfallsige präklusivische Ladung in extenso sowohl den Mecklenburg⸗Schwerinschen Landesanzeigen inserirt, als wird solches fernerweitig

auch ad tabulas cancellariae affigirt worden ist, hierdurch bekannt gemacht.

Gegeben Güstrow, am 12. Januar 1864tbt.

Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsche Justiz⸗Kanzlei.

W11“

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[122] Bekanntmachung

Am Donnerstag, den 28. d. M., Morgens 10 Uhr, sollen im Lokale des Königl. Rentamts zu Neuzelle aus dem diesjährigen Einschlag der Oberförsterei Siehdichum, Schutzbezirk Fünfeichen, folgende Bau⸗ und Nutz⸗

hölzer: im Jagen 42: 263 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneideholz, 1 Eichen Nutzende,

im Jagen 32: 296 » Kiefern Bau⸗ und Schneideholz, 8 Schock Kiefern Rückstangen, 8 2 Hßpopfstangen, 8 z Klftr. »„ Nutzholz, 8

im Jagen 39: 530 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneideholz bei freier Konkurrenz unter den gewöhnlichen Bedingungen öffentlich ver⸗ steigert werden. Kauflustige werden zu diesem Termine hierdurch mit dem Bemerken eingeladen, daß mindestens der vierte Theil des Meistgebots im Termine als

Angeld deponirt werden muß, und daß die zum Verkauf kommenden Hölzer

täglich besehen werden können. Forsthaus Siehdichum, den 16. Januar 1864. Der Oberförster Wadzeck.

11““ 88

Verlossung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. [119] B. Aufkündigung der Großherzoglich Posenschen 4prozentigen Pfandbriefe.

Die Inhaber Großherzoglich Posenscher 4prozentiger Pfandbriefe wer⸗ den hiermit in Kenntniß gesetzt, daß wir ein Aufgebot der in termino Weihnachten 1863 einzuliefernden verlooseten 4prozentigen Pfandbriefe heute erlassen haben, und daß die diesfällige Bekanntmachung, in welcher die erwähnten Pfandbriefe speziell angegeben sind, bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, auch in den beiden hiesigen Zeitungen und in den öfsentlichen Anzeigern der Königlichen Regierungs⸗Amtsblätter in Posen und Bromberg, so wie in der Berliner Haude⸗ und Spenerschen und der Breslauer Zeitung nächstens eingerückt werden sollen.

Diese Pfandbriefe müssen nebst den dazu gehörigen Zinscoupons von Johannis 1864 ab schon in dem pro Weihnachten 1863 bevorstehen⸗ den Zinsenauszahlungs⸗Termine, namentlich in der Zeit vom 21. Januar bis 4. Februar 1864, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, bei Ver⸗ meidung eines auf Kosten der Inhaber zu erlassenden öffentlichen Aufgebots an unsere Kasse in kursfähigem Zustande eingeliefert und dagegen die dafür erfolgen wird, in Empfang genommen werden. 6 G Posen, den 22. Dezember 1863. 8 General⸗Landschafts⸗Directio

M

Warschau⸗Bromberger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Der Verwaltungsrath giebt hiermit den Inhabern der Gesellschafts⸗ Actien bekannt, daß die Einlösung der Zins⸗Coupons für das zweite Halb⸗ jahr 1863 in Warschau bei der Hauptkasse der Gesellschaft, und vom 8/20. Januar bis zum 8/20. Februar d. J. in Breslau beim Schlesischen Bankverein, in Amsterdam bei den Herren Lippmann, Rosenthal u. Comp., in Petersburg bei den Herren Gustav Sterky und Sohn stattfindet.

Warschau, den 1113. Januar 1864.

Der Verwaltungsrath der Warschau⸗Bromberger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

[132] Bekanntmachung.

Die im Weihnachts⸗Termin 1863 fällig gewordenen Zinsen sowohl der 4prozentigen als auch der 3 ½ prozentigen Großherzoglich Posenschen Pfandbriefe werden gegen Einlieferung der betreffenden Coupons und deren Specificationen vom 1. b is 16. Februard. J., die Sonntage ausgenom⸗ men, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, hier durch den unter⸗ zeichneten Agenten (bei dem auch die Schemata zu den Coupons⸗Specifica⸗ tionen unentgeltlich zu haben sind) und in Breslau durch den Schlesischen Bankverein ausgezahlt.

Nach dem 16. Februar wird die Zinsenzahlung geschlossen, und können

Berlin, den 16. Januar 1864. Behrenstraße Nr. 46.

[82]

8 Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn⸗Gesellschaft. ie

nhaber von Talons der Aachen⸗Mastrichter Stamm⸗Actien wer⸗

die neuen Dividendenscheine vom 20. d. M. ab nach per Post rekommandirt zugeschickt zu erhalten, oder

pfang zu nehmen. Aachen, den 7. Januar 1864.

ihrer Wahl entweder solche persönlich in Em⸗

85 a8 Die Direction. 8 11 8

Die Inhaber von Talons der Aachen⸗Mastrichter ritäts⸗Obligationen werden hiermit ersucht, risch geordneten, senden, um dagegen die neuen Zins⸗Coupons vom 20. d. ihrer Wahl entweder per solche persönlich in Empfang zu nehmen.

Aachen, den 7. Januar 1864. b“

5

Die Direction.

Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn⸗Gesellschaft. . . 4 ⅛Gprozentigen Prio⸗ . diese Talons mit einem numme⸗ aufsummirten und unterschriebenen Verzeichnisse uns einzu⸗

M. ab nach Post rekommandirt zugeschickt zu erhalten, oder

1“

Verschiedene Bekanntmachungen.

Medizinal⸗Personen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, der sich binnen 6 Wochen unter Einreichung melden. 8

en Coeslin,

den 11. Januar 1864. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

[1232 Bekanntmachung. 8 Die wissenschaftliche Hülfslehrerstelle am hiesigen Gymnasium, mit

süan 88 Es werden daher Kandidaten der Philologi

ierdurch ersucht, sich unter Einreichung der erforderlichen ögli

bald bei uns zu melden. 8

Cpottbus, den 8. Januar 186636.

Der Magistrat.

118] Bank des Berliner Kassen⸗Vereins.

in Gemäßheit des §. 47 der Statuten zu der auf Mittwoch, den 17. Februar cr., Nachmittags 5 ½ Platz an der Bau⸗Akademie Nr. 3, 1 Treppe hoch anberaumten General⸗Versammlung hierdurch eingeladen. 9 Berlin, den 14. Januar 1864. Der Verwaltungsrath der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins. Berend, Vorsitzender.

1125] Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

Die Berechnung des für die höhere Werths⸗Declaration hei Güter⸗Sen⸗ dungen in Gemäßheit des §. 23 Alin. 3 des Betriebs⸗Reglements für die Staats⸗ und unter Staats⸗Verwaltung stehenden Eisenbahnen vom 17. Fe⸗ bruar 1862 zu erhebenden Frachtzuschlages erfolgt bei der diesseitigen Eisen⸗ bahn vom 1. Februar d. J. ab von dem ganzen Betrage des deklarirten Werthes in der Art, daß für jede, wenn auch nur angefangenen 20 Meilen 10. pro Mille erhoben wird. Als Minimal⸗Zuschlag kommt 1 Sgr. zur Be⸗ rechnung. Erreicht der deklarirte Werth den im §. 23 Alin. 2 des Betriebs⸗ Reglements ausgeworfenen Normal⸗Entschädigungssatz (20 Thaler pro Cent⸗ ner) nicht, so wird kein Frachtzuschlag erhoben.

Der §. 19 unseres Güter⸗Tarifes v modifizirt. 1 Berrlin, den 14. Januar 1864. .“ Fgnigliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn

1 1129. Oberschlesische,

8

au⸗Posen⸗Glogauer, Stargard⸗Posener Eisenbahn. Vom 1. Februar d. J. ab tritt an Stelle des §. 16 sub I. des Tarifs

20 Thlr. für den Centner übersteigenden gemeinen Handelswerths, bezie⸗ hungsweise gemeinen Werths von Frachtgütern zu entrichten ist (§. 23 des Betriebs⸗Reglements), beträgt tel pro Mille der ganzen deklarirten Summe für jede angefangene 20 Meilen, welche das Gut zu durchlaufen hat, mit einem Minimalbetrage von 1 Sgr. und unter Abrundung des zu erhebenden Betrages auf ganze Silbergroschen.« Breslau, den 15. Januar 1864. Fönigliche Direction der Obrschlesischen Eisenbahn.

8 88

Bekanntmachung.

I1A“

Da seit Anfang dieses Monats Frachtbriefformulare zur Verausgabung gelangen, die eine schwarz eingerahmte Rubrik für Declaration des Interesses der rechtzeitigen Lieferung enthalten, tritt die Zusatzbestimmung zu §. 25 des Betriebs⸗Reglements, wonach die Angabe eines bestimmten Betrages

—2 8 . II

Frachtbriefe beizugebende besondere in duplo auszufertigende Erklärung zu geschehen hatte, mit dem 1. Februar d. J. außer Kraft. Ratibor, den 7. Januar 1864.

Koöoͤnggliche Direction der Wilhelmsbahn.

welcher eine jährliche Remuneration von 500 Thlr. verbunden ist, wird

»Die Vergütung, welche bei Declaration eines, den Betrag von

Die Kreis⸗Wundarztstelle des Rummelsburger Kreises, mit 8. , 8 Gehalt von jährlich 100 Thlr. verbunden, ist erledigt und werden qualifizirte aufgefor⸗

ihrer Zeügnisse bei uns zu

6

Die Herren Actionaire der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins werden

vom 1. April 1862 resp. dessen zweiter Auflage vom 1. Juli 1863 nach⸗ stehende Bestimmung in Kraft: 6

8

als des Interesses der rechtzeitigen Ablieferung des Guts durch eine dem