“ “ nisse, üͤber die Tiefe der wissenschaftlichen Auffassung, Tüchtigkeit und Schäre “ .Geböbres. . das Ehrenkreuz dritter Klasse: ö 1 1u“] 44. 1 dder Oberst⸗Licutenant von Eckartsberg, Bataillons⸗Comman⸗
der Fähigkeit des Verfassers zeugt, im schriftlichen Vortrage, unbeschadet der Die Kandidaten, welche sich zur Eleven⸗ (§. 11), Referendariats. (§. 19 86s 2. Niederschlesischen 8* Nr. 47,
8 8
Comp. Chef, v. Bernewitz, Tuebben, Sec. Lts. von dems. Regt., zu Pr. Lts., v. Stojentin, char. Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Port. Fähnr., Wolter, Pr. Lt. vom 1. Westfäl. Husaren⸗Regt. Nr. 8, zum
der Beurtheilung, sondern auch darüber auslassen, inwiefern die Arbeit von erforderlichen Gründlichkeit, die Gegenstaände ohne Weitschweifigkeit und Wiederholungen mit Klarheit und mit Bestimmtheit grammatisch und logisch richtig in fließendem und gefälligem Styl darzustellen. 9*
Werden mehr als eine der Probearbeiten nach dem übereinstimmenden Urtheile der Examinatoren oder nach der Stimmenmehrhrit in der Kom⸗ mission ungenügend befunden, so ist solches dem Minister für Handel ꝛc. zu berichten, welcher den Kandidaten über den ungenügenden Ausfall der schriftlichen Prüfung bescheidet, und die Frist bestimmt, nach deren Ablauf der Examinand die Ertheilung neuer, über sämmtliche Prüfungsgegenstände sich erstreckender schriftlicher Aufgaben beantragen kann. “
Fällt die schriftliche Prüfung nochmals ungünstig aus, so ist die fer⸗
ere Wiederholung nicht zulässig.
Sind dagegen die Arbeiten nach der übereinstimmenden Meinung oder doch nach Stimmenmehrheit in der Kommission genügend befunden worden, so ist der Kandidat zu einem Termin behufs der mündlichen Prüfung ein⸗ zuladen. Vor diesem Termine müssen die Personal⸗Dienstakten des zu Prüfenden bei den Mitgliedern der Kommission zur Einsicht umlaufen.
Mündliche Prüfung.
Die mündliche Prüfung soll nicht sowohl in dem Gebiete der reinen Wissenschaften, in denen der Kandidat schon bei der ersten Prüfung seine Kenntnisse dargethan haben muß, sich bewegen, als vielmehr dahin gerichtet sein, möglichst vollständig zu erforschen, ob und inwieweit derselbe sich die Fähigkeit angeeignet hat, die Lehren der Wissenschaft in den Zweigen des Dienstes praktisch anzuwenden, ob er die amtlichen Verrichtungen nicht blos empirisch erlernt, sondern in ihrer rationellen Grundlage und Tendenz nach den gesetzlichen Bestimmungen richtig aufgefaßt, sich den innneren Zusammen⸗ hang derselben unter sich und mit anderen Dienstzweigen der Staatsverwal⸗ tung klar gemacht, und dadurch eine gründliche Einsicht in die Zwecke des öffentlichen Dienstes erworben hat. Nach diesem Gesichtspunkte sind für die mündliche Prüfung aus dem Bereiche der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗ Verwaltung einzelne Geschäftszweige auszuwählen, und zwar:
A. Im Allgemeinen: 8 .“ Organische Einrichtungen der Behörden, Ressort⸗Verhältnisse, Dienstkreise der Beamten, Disziplinar⸗Vorschriften ꝛc., Etats und Oekonomiepläne, Kassen⸗ und Rechnungswesen, Abnahme, Revision und Dechargirung der Rechnungen, Deposital⸗Ver⸗ waltung ꝛc. . 1 B. In Beziehung auf die Ausübung des Bergregals und dder darin enthaltenen Nutzungs⸗ und Hoheitsrechte: Erwerbung des Berg⸗Eigenthums, Schürf⸗, Muth⸗, Verleihungs⸗ 1 und Konzessions⸗Angelegenheiten ꝛc.; Verhältnisse der Berg⸗Eigenthümer, der Gewerkschaften, Actien⸗ vereine ꝛc.; Führung der Berggegen⸗ und Hypothekenbücher ꝛc.; staͤatliche Aufsicht über den Betrieb, über die Wahrung der öffent⸗ lichen Interessen, über Bergpolizei ꝛc., Bergwerksbesteuerung; Arbeiterverhältnisse, Knappschafts⸗Institute ꝛc.; C. In Beziehung auf den Betrieb der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwerke des Staats: Allgemeine Verhältnisse in der Einrichtung und Verwaltung solcher Werke; 1 Betriebsleitung, Haushaltsführung ꝛc., Verwerthung der Produkte; Kassen⸗ und Buchführung auf den Werken, und Kontrole durch die betreffenden Behörden, Vermögens⸗, Ertrags⸗ und Selbstkosten⸗Berechnungen;
Zwecke und Ergebnisse solcher Betriebe.
„ Ferner kommt es bei der mündlichen Prüfung darauf an, neben dem Umfang der Kenntnisse des Kandidateu auch seine natürlichen Anlagen, den Grad seiner Urtheilsfähigkeit und seine praktische Gewandtheit kennen zu lernen.
Um der Kommission die Ueberzeugung zu verschaffen, ob der Kandidat im Stande ist, einen wohlgeordneten, grüͤndlichen und klaren mündlichen Vortrag zu halten, ist demselben zwei Tage vor der Prüfung eine geeignete Sache (Aktenstück) zuzustellen oder auch eine seiner schriftlichen Probearbeiten
um mündlichen Vortrage zu 1“
Ueber die Prüfung ist ein Protokoll aufzunehmen und von dem Vor⸗ sitzenden und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnen. Im Uebri⸗ gen finden hierauf die im §. 29 gegebenen Bestimmungen Anwendung.
Das Protokoll, beziehungsweise der Protokoll⸗Auszug ist mit einem, von sämmtlichen Mitgliedern der Kommission zu vollzichenden Berichte, in welchem ihr Urtheil auch über die schriftlichen Probearbeiten des Kandidaten ausgesprochen sein muß, dem Minister für Handel ꝛc. zur weiteren Veran⸗
assung zu überreichen. v“
Ernennung zum Berg⸗Assessor.
. 20. v“
Ist der Kandidat in der schriftlichen und mündlichen Prüfung vor⸗ schriftsmäßig bestanden, so wird derselbe von dem Minister zum Berg⸗ Assessor ernannt.
Denjenigen, deren schriftliche Arbeiten probemäßig befunden worden sind, die jedoch in der mündlichen Prüfung nicht bestanden sind, kann die Wiederholung dieser Prüfung nach Ablauf eines halben Jahres gestat⸗ tet werden.
Eine nochmalige Wiederholung der mündlichen Prüfung soll aber nicht stattfinden.
Für die nicht bestandenen Kandidaten bleibt nur die Aussicht auf die Anstellung bei den Staatswerken, insofern sie sich hierzu durch die praktische Befähigung eignen.
Ein Gleiches gilt von denjenigen Referendarien, welche die in den §§. 37 und 38 bestimmten Fristen haben verstreichen lasten.
EEE11“
41 ““ 1
oder Assessor⸗ (§. 36) Prüfung melden, entrichten für jede dieser Prüfungen
eine Gebühr von Zehn Thalern. Auch bei der Wiederholung einer dieser Prüfungen ist die Gebühr noch.
mals zu zahlen. 8
11““ .355. I“n
Die gegenwärtigen Vorschriften treten an die Stelle derjenigen über die Befähigung zu den technischen Aemtern der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen. Verwaltung vom 3. März 1856, der Nachträge vom 9. November 18⁵9 Eund vom 2. Februar 1861, und aller sonstigen Vorschriften in den bezüg. lichen deklaratorischen Ministerial⸗Erlassen.
Dieselben finden bei ihrem Erscheinen auf saͤmmliche noch in der Ausz. bildung begriffene, so wie auf die, nach den Vorschriften vom 3. März 1856 bereits gepruͤften Referendarien und Eleven mit folgenden Maßgaben ö11A114AA“ “”
11114“*“ Wer noch in der Ausbildung auf
Transitorische Bestimmungen.
. B 6 * 1
der Universität begriffen ist, soll selbst wenn er nur diejenige Schulbildung nachzuweisen vermag, die nach dem Reglement vom 3. März 1856 für die Eleven⸗Prüfung genügt, zu den Prüfungen (§§. 11, 19 und 36) unter der Bedingung zugelassen wer⸗ den, daß er die in §§. 8 und 9 isen. Studienzeit verwendet.
Auf diejenigen Exspektanten, welche die Universitätsstudien bereits be⸗ endigt haben, finden die Bestimmungen hinsichtlich der Ausbildungszeit (§§. 8, 16 und 17) ohne Weiteres, hingegen die in den §§. 11 bis 14 nur dann Anwendung, wenn dies ausdrücklich von ihnen beantragt wird. Andern. falls geschieht die Prüfung in den wissenschaftlichen und theoretischen Kennt⸗ nissen bei der Referendariats⸗Prüfung.
In Ansehung des Ausfalles der Prüfung sind gen der §§. 30 bis 33 maßgebend. ““
4 8 “ 1“
Exspektanten, welche in der Ablegung der durch die §§. 5, 14, 16 und 18 der Vorschriften vom 3. März 1856 vorgesehenen Eleven⸗Prüfung für das Bergfach begriffen sind, sollen, falls sie dieselbe — zum ersten Male oder bei nochmaliger Wiederholung — bestehen, und die Qualification zur Anstellung als Revier⸗Bergbeamte zu erwerben wünschen, zu der dritten Prüfung zugelassen werden, insofern sie den Bestimmungen in den §§. 34 und 36 nachkommen. 1“ 1.““
n
Auch diejenigen Berg⸗Eleven und Referendarien, deren Ernennu g nach den Vorschriften vom 3. März 1856 noch nicht zwei Jahre zurückdatirt, haben, um die Qualification zu den Stellen der Revier⸗Bergbeamten zu er⸗ langen, die dritte Prüfung abzulegen. Dieselben sind bei einem Ober⸗Berg. amte (§. 34) vor der Meldung zur Prüfung so lange zu beschäftigen, bis der Zeitraum von mindestens zwei Jahren seit ihrer Ernennung erfüllt ist.
Melden sich die in §§. 48 und 49 bezeichneten Personen nicht inner⸗ halb eines Zeitraums von drei Jahren zu der dritten Prüfung, oder bestehen
8
sie dieselbe nicht, so bleiben sie auf die Anstellung bei den Staatswerken 8
beschränkt. 8 Denjenigen Eleven und Referendarien, seit deren Ernennung ein Zeit⸗ raum von mehr als zwei Jahren verflossen ist, verbleibt die ihnen durch die Vorschriften vom 3. März 1856 beigelegte Anwartschaft auf Anstellung. Berlin, den 21. Dezember 1863. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Graf von Itzenplitz.
der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
„Dem Oberlehrer Dr. A. Krönig an der Königlichen schule hierselbst ist der Professortitel verliehen worden. G
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 14. Division, Graf von Monts, von Düsseldorf. Der General⸗Major und Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗
Brigade, von Clausewitz, von Posen.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, General⸗ Adjutant Sr. Majestät des Königs und Gouverneur von Cöln, von Kleist, nach Cöln.
Der General⸗Major und Inspecteur der 3. Artillerie⸗Inspection, von Jacobi, nach Breslau.
Der General⸗Major und Kommandant von Stettin,
— von Böhn, nach Stettin. ““
“
Seine Majestät der König haben zu der von des Fürsten zu Hohenzollern⸗Hechingen Hoheit beschlossenen Verleihung von Ehrenkreuzen, resp. Medaillen des Fürstlich Hohenzollernschen Haus⸗
Ordens an die nachstehenden Personen Allerhöchstihre Genehmigung
zu ertheilen geruht. Es haben erhalten: . das Ehrenkreuz erster Klasse: der Herzog von Sagan⸗Valencauy,
der Major z. D. von Nassau, beauftragt mit der Vertretung des Commandeurs des 3. Bataillons (Löwenberg) des 2. Nie⸗ derschlesischen Landwehr⸗Regiments Nr. 7, Hauptmann von Tschirschky, Compagnie⸗Chef im 2. Nie⸗ derschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 47, Hauptmann von Loefen, Compagnie⸗Chef in demselben Regiment, Rittmeister C. Baur im Kaiserlich österreichischen 8. Husaren⸗ Regiment, Kurfürst von Hessen, Kaiserlich russische Kammermusikus, Musik⸗Direktor C. F. Weitzmann in Berlin, 1 G die silberne Verdienst⸗Medaille: Kammerdiener Sr. Hoheit des Fürsten, J. Schuler, Vice⸗Feldwebel Thamm im 2. Bataillon (Hirschberg) des
2. Niederschlesischen Landwehr⸗Regiments Nr. 7
onal- Veränderungen.
I. In der Armee.
“ b A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
„Den 9. Januar.
v. Thümmel, Pr. Lt. vom 3. Garde⸗Gren. Regt. (Königin Elisabeth), zum Hauptm. u. Comp. Chef, v. Helldorff, Sec. Lt. von demselben Regt.ü zum Pr. Lt, v. Colomb, Frhr v. Buddenbrock⸗Hettersdorff, char⸗ Port. Fähnrs. von demselben Regt., zu Port. Fähnrichs, Gr. v. Gers⸗ dorff, Port. Fähnr. vom Garde⸗Husaren⸗Regt., zum Sec. Lt. be⸗ fördert v. Besser II., Sec. Lt. vom Kaiser⸗Franz⸗Garde⸗Grena⸗ dier-Regiment Nr. 2, in das Ostpreuß. Ulanen⸗Regiment Nr. 8, Gr. v. Wartensleben, Sec. Lt. vom Schles. Ulanen⸗Regt. Nr. 2, in das Garde⸗Hus. Regt. versetzt. v. Bünau, Oberjäger vom Magdeb. Jäger⸗ Bat. Nr. 4, Jarke, Füs. vom 5. Ostpreußischen Inf. Regt. Nr. 41, Sa⸗ owski, Unteroff. vom 2. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 3, zu Port. Fähnrs., Dreyer, Port. Fähnr. vom 6. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 43, Oehlmann, Port. Fähnr. vom Litth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen), zu Sec. Lts., v. Stojentin, v. Scheffer, char. Port. Fähnrs von dems. Regt., Gamp, Dragoner von dems. Regt., Gr. v. Klinkowström, Unteroff. vom Ostpr. Kür. Regt. Nr. 3, v. Memerty, Füsilier vom 7. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 44, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Oppeln⸗Bronikowski, Sec. Lt. vom 1. Leib⸗Hus. Regt. Nr. 1, zum Litth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen) versetzt. v. Blomberg, Port Fähnr. vom 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, zum Sec. Lt., v. Lilienthal, v. Mel⸗ lenthin, char. Port. Fähnrs. vom 7. Pomm. Inf. Regt. Nr. 54, Neh⸗ ring, Kohlhoff, Unteroff, von dems. Regt., v. Manstein, char. Port. Fähnrich vom 4. Pommerschen Infant. Regt. Nr. 21, zu Port. Fähn⸗ richs, Janke, Port. Fähnrich vom 8. Pommerschen Infanterie⸗Regiment Nr. 61, zum Sec. Lt., v. Leipziger, char. Port. Fähnr. von demselben Regt., zum Port. Fähnr. befördert. Haacke, Unteroff. vom 7. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 60, zum Port. Fähnr. befördert. Gr. Finck v. Fincken⸗ stein, Major vom 6. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 52, in das 1. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 26, v. Karger, Hauptm. und Comp. Chef vom 1sten Magdeb. Inf. Regt. Nr. 26, unter Beförderung zum Major in das 6te Brandenb. Inf. Regt. Nr. 52, May, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 66, in das 1. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 26, Johannes, Pr. Lt. vom 1. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 26, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das 4. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 67, v. Mechow, Pr. Lt. vom 4. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 67, in das 1. Westpr. Gren. Regt. Nr. 6, Bar. v. Collas, Pr. Lt. vom 1. Westpreuß. Gren. Regt. Nr. 6, unter Belassung in seinem Kommando als Adjut. der 7. Inf. Brig., in das 1. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 26 versetzt. v. Klitzing, char. Port. Fähnr. vom 3. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 66, Frhr. v. Diepen⸗ broick⸗Grüter, Unteroff. von dems. Regt., v. Zamory, Unteroff. vom Magdeb. Füs. Regt. Nr. 36, zu Port. Fähnrs., v. Plötz, Port. Fähnr. vom 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, zum Sec. Lt., v. Schrader, char. Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Port. Fähnr., Jouanne, Sec. Lt. vom Thüring. Ulanen⸗Regiment Nr. 6, zum Prem. Lieutenant befördert. Graf v. Gneisenau, Sec⸗Lteutenant à la suite des Westfälischen Dra⸗ goner⸗Regiments Nr. 7, in den Etat des Regiments einrangirt. Stieler, v. Heydekampff, char. Port. Fähnr. vom Schles. Füsilier⸗ Regt. Nr. 38, zum Port. Fähnrich, Frhr. v. d. Horst, Pr. Lt. vom 3. Pos. Inf. Regt. Nr. 58, zum Hauptm. u. Comp. Chef, Kalau von Hoven, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Lehmann, Pr. Lt. vom 2. Brandenb. Gren. Regt. Nr. 12 (Prinz Carl von Preußen), zum Haupt⸗ mann u. Comp. Chef, Bönke, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt. be⸗ foͤrdert. v. Oertzen, Sec. Lt. vom 1. Schles. Gren. Regt. Nr. 10, zum Pr. Lt, v. Schack, Port. Fähnr. vom 2. Schles. Drag. Regt. Nr. 8, zum Sec. Lt., v. Werner, Gefreiter von dems. Regt., zum Port. Fähnrich, v. Lieres⸗ u. Wilkau I., Sec. Lt. vom 1. Schles. Hus. Regt. Nr. 4, zum Pr. Lt., Sembach, Port. Fähnr. vom 3. Oberschles. Inf. Regt.
NRr. 62, Reymann, Port, Fähnr. vom 2. Oberschl. Inf. Regt. Nr. 23,
zu Sec. Lts. befördert. v. d. Schulenburg, Pr. Lt. vom 2. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande), zum Hauptm. und Comp. Chef, Bene, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt, Scheringer, char. Port. Fähnr. vom 6. Westpr. Inf. Regt. Nr. 55, zum Port. Fähnr., Scholten, Sec. Lt. vom 3. Westpr. Inf. Regt. Nr. 16, zum Prem. Lt., Wachtel, Pr. Lt. vom 8. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 57, zum Hauptm. u.
“
Rittm. und Esc. Chef, Frhr. zu Inn⸗ u. Knyphausen, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Frhr. v. Brencken, v. d. Schulenburg, Port. Fähnrs. vom Westfäl. Ulanen⸗Regt. Nr. 5, zu Sec. Lts. befördert. v. Rudorff, Sec. Lt. vom 7. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 56, in das Pomm. Hus. Regt. (Blüchersche Husaren) Nr. 5 versetzt. v. Trotha, Unteroff, vom 1. Rhein. Inf. Regt. Nr. 25, v. Rohrscheidt, v. Bismarck, char. Port. Fähnrs. vom 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28, zu Port. Fähnrs., Hahn⸗von Dorsche, Hauptm. u. Comp. Chef vom Ostpr. Füs. Regt. Nr. 33, zum Major, Karitzky, Pr. Lt. von demselben Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef, Maier, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Mirbach, Gefr. vom 3. Rhein. Inf. Regt. Nr. 29, Beck, Unteroff. vom Hohenzoll. Füs. Regt. Nr. 40, v. Lichtenstern, v. Mauderode, char. Port. Fäͤhnrs. vom Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, v. Buggenhagen, Unteroff. vom Rhein. Ulanen⸗Regt. Nr. 7, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Tiedemann, Sec. Lt. vom Niederrhein. Füs. Regk. Nr. 39, als Adjut. zur 32. Inf. Brig. kommandirt. Clausius, Oberst u. Insp. der 1. Pion. Insp., von seinem Kommando bei dem komb. Armce⸗Corps entbunden. v. Kriegs⸗ heim, Oberst⸗Lt. und Inspect. der 2. Pionier⸗Inspect., zu dem Stabe des General⸗Kommandos des kombin. Arniee⸗ Corps kommandirt. D-en 12. Januar.
v. Wiedebach, Sec. Lt. vom Train⸗Bat. des III. Armee⸗Corps, in das 2. Leib⸗Hus. Regt. Nr. 2 versetzt / derselbe bleibt jedoch bis auf Weiteres in seiner bisberigen Stelle bei dem mobilen Train⸗Bat. des III. Armee⸗ Corps zur Dienstleistung kommandirt. Mann, Pr. Lt. von der Magdeb. Art. Brig. Nr. 4, von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Train⸗ Bat. des IV. Armee⸗Corps entbunden. Fiedler, Pr. Lt. von der Magdeb. Art. Brig. Nr. 4/ zur Dienstleistung bei dem Train⸗Bat. des IV. Armee⸗ Corps kommandirt. Meißner, Hauptm. von der Brandenb. Art. Brig. Nr. 3, und kommandirt als Adjut. bei der Gen. Insp. der Artillerie, zum überzähligen Major befördert. Herhudt v. Rohden, Hauptmann und Comp. Chef⸗ von der Ostpr. Art. Brig. Nr. 1, zum Art. Offiz. vom Platz in Swinemünde, Matthiass II., Hauptm. von ders. Brig., zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. Schmidtke I., Pr. Lt. von ders. Brig., zum Hauptm., Noklau, Sec. Lt. von ders. Brig., zum Pr. Lt. befördert. v. Seydlitz⸗Kurzbach, Major und Battr. Chef von der Pomm. Art. Brig. Nr. 2 zum Abtheil. Commandeur, Rautenberg, Hauptm. von ders. Brig., zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. Roehl, Pr. Lt. von ders. Brig., zum Haupm., v. d. Dollen, Sec. Lt. von ders. Brig., zum Pr. Lt. befördert. Le Bauld de Nans, Hauptm. von der Schles. Art. Brig. Nr. 6, zum Comp. resp. Battr. Chef. ernannt. Rechenberg, Pr. Lt. von der See⸗Artillerie, Behufs seines Rücktritts zur Land⸗Armee bei der Marine ausgeschieden und, unter Beförderung zum Haupt⸗ mann, in die Schlesische Artillerie⸗Brigade Nr. 6 wieder einrangir Zirzow, Pr. Lt. von der Schles. Art. Brig. Nr. 6, Behufs seines Ueber⸗ tritts zur Marine, ausgeschieden und bei den See⸗Artillerie⸗Compagnien an⸗ gestellt. L vose, Sec. Lt. von ders. Brig., zum Pr. Lt. befördert. von Held, Major und Battr. Chef von der Westf. Art. Brig. Nr. 7, als Com⸗ mandeur der mobilen 2. Fuß⸗Abtheilung in die Brandenburgische Ar Brig. Nr. 3 versetzt. Gleim, Major und Battr. Chef von der Rheinische Artillerie „Brigade Nr. 8, zum Abtheilungs⸗Commandeur ernannt. Thiel, Prem.⸗Lieutenant vom Schlesischen Füs. Regiment Nr. 38, von dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam ent⸗ bunden, Kosack, Pr. Lt. vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, zur Dienst⸗ leistung als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam kommandirt. Dieckhoff, Pr. Lt. vom 3. Niederschles⸗ Inf. Regt. Nr. 50, zur Dienst letfanig als Insp. Offizier und Lehrer bei der Kriegsschule in Neisse kom mandirt.
Den 13. Januar.
Stoltz, Major und Commandeur des Schlesischen Pionier⸗Ba⸗ taillons Nr 6, zum Genie⸗Direktor der Bundes⸗Festung Luxemburg, Dieterich, Major vom Kriegs⸗Ministerium, unter Versetzung zum Stabe des Ingenieur.Corps, zum Commandeur des Schles. Pionier⸗Bat. Nr. 6 ernannt. Crüger, Hauptm. von der 1. Ing. Insp., zur Dienstleistung bei dem Kriegs⸗Ministerium kommandirt. Sandkuhl, Hauptm. von der 1. Ing. Insp., unter Stellung à la suite dieser Inspection, zum Adjut. bei dem 2 Gen. Inspecteur der Festungen ernannt. Pitsch, Haupt⸗ mann 2. Klasse von der 1. Ing. Insp., zum Hauptmann 1. Klasse, v. d. Groeben, Pr. Lt. von derselben Insp., zum Hauptm. 2. Klasse, Scholl, Sec. Lieut. von der 2. Ing. Insp., zum Pr. Lieut. befördert. v. Braunschweig, Buchardi, Pr. As. von der 1. Ing. Insp., zur 2. Ing. Insp. versetzt. Brüllow, v. Wangenheim, Quassowsky, Unteroff. vom Garde⸗Pionier⸗Bataillon, v. Müllenheim, Müller, Scholtz, Unteroffiziere vom Ostpreußischen Pionier⸗Bataillon Nr. 1, Bachmann, Mannkopf, Unteroffiziere vom Pomm. Pion. Bataillon Nr. 2, Kade, char. Port. Fähnr. vom Brandenb. Pionier⸗Bat. Nr. 3, Maiß, Uhse, Betz hold, Unteroff. von dems. Bat., Scholl, Grieben, Pabst, Unteroff. vom Magdeb. Pion. Bat. Nr. 4, Stöckel, Stein⸗ hauer, Unteroff. vom Niederschles. Pion. Bat. Nr. 5, Vorwerg, Mache, Schmidt, Senftleben, Unteroff. vom Schles. Pion. Bat. Nr. 6, Tau⸗ wel, Mavyver, Unteroff. vom Westfäl. Pion. Bat. Nr. 7, Fonck, Rothen⸗ berger, Pagenstecher, Unteroff. Rhein. Pion. Bat. Nr. 8, zu Port. Fähnrs. befördert. G
FGBeildee Den 9. Januar. 8 9
v. Müller, Hauptm. a. D. und stellvertret. 2. Commandeur des 2. Bats. (Breslau) 1. Garde⸗Gren. Landw. Regts., unter Belassung in diesem Verhältniß und Verleihung der Charge als Major, mit seiner Pension zur Disposition gestellt. Bar. v. Uslar⸗Gleichen, Major z. D. und stell⸗ vertr. 2. Commandeur des 3. Bats. (Poln. Lissa) 1. Garde⸗Gren. Landw. Regts., die Genehmiguug zum Tragen der Unif. dieses Regts. ertheilt. Becker, Unteroffizier vom 2. Bat. (Wehlau) 1. Ostpreußischen Regts. Nr. 1. Petersen, Vice⸗Feldwebel vom 3. Bat. (Graudenz) 3. Ostpr. Regts