ger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen an⸗ melden werden. 8 Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. .
Jeder Glaäͤubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Pragis bei uns berechtigten auswärtigen evollmächtigten
bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ kanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwalte Gersdorff, Merkel, Plettig
8 1*
und Justizrath Pohle zu Sachwaltern vorgeschlagen. napmlirarämt⸗ H rla ee sa ana9⸗ ieeiD ic e
[22G-fE nbn Konkurs⸗Eröffnung Konigliches Kreisgericht zu Guben, 1 F Guben, den 26. Januar 1864, Mittags 12 IUuhr.
1 Aus Veranlassung des über das Vermögen der Handelsgesellschaft Rost
u. Koch zu Germersdorf bei Guben eröffneten Konkurses ist über das Privat⸗
vermögen des Alwin Koch zu Germersdorf der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung auf den 20. Januar 1864
estgesetzt worden. b fefh süta einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Kruschwitz
hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 16. Februar 1864, Vormittags 10 Uhr, n unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 13, vor dem Kommissar, Ge⸗ ichts⸗Assessor Schütz, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas erschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 1. März 1864 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen. — . Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten
Vorrecht bis zum 1. März 1864 einschließlich 1 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des desinitiven Verwaltungspersonals auf den 12. März 1864, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 13, vor dem genannten
Kommissar zu erscheinen. 1 8 9 seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben
und ihrer Anlage beizufügen. .
6 Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tiigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Gersdorf, Merkel, Plettig
4“X“
und Justizrath Pohle zu Sachwaltern vorgeschlagen. — 1“” 1““ 1
8 —
116Ie a ““ Nachdem von dem unterzeichneten Gerichtsamte zu dem Vermögen des hiesigen Nadlermeister Friedrich Eduard Stock auf erfolgte Insolvenz⸗An⸗ zeige der Konkursprozeß eröffnet worden ist, so werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger Stöcks, so wie alle diejenigen, welche sonst aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen an denselben zu haben glauben, hiermit welcher zum Liquidations⸗Termine anberaumt worden ist, bei Strafe der Ausschließnng von diesem Kreditwesen, so wie des Verlustes der ihnen etwa zustehenden Piedereinsetzung in den vorigen Stand, in Person oder durch ggehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu erscheinen, iijhhre Forderungen und Ansprüche anzumelden und zu bescheinigen, hierüber mit dem Konkursvertreter und der Priorität halber unter sich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und sodann 119 . den 30. Mai 1864 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides sich zu gewärtigen, hiernächst
in dem auf 8 den 6. Juni 1864 anberaumten Verhörstermine, Vormittags 9 Uhr, anderweit an Gerichts⸗ amtsstelle zu erscheinen und womöͤglich einen Vergleich zu treffen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche nicht erscheinen, oder sich über Annahme der Vergleichsvorschläge nicht oder nicht bestimmt erklären, als dem Beschluß der Mehrheit zustimmend werden erachtet werden, dafern jedoch ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, “ den 20. Juni 1864 8 der Inrotulation der Akten und sodann e 8 den 18. Juli 1864 der Bekanntmachung eines Locationserkenntnisses sich gewärtig zu halten. 8 Auswärtige Gläubiger haben bei Vermeidung von 5 Thl. vollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. KRötha, den 26. Januar 1864. 1.“ 28: Königliches sächsisches Gerichtsamt.
von Gottschalck
„FJL“ AEEI*“ “ — Das dem Häusler Gottlieb Pusch gehörige, im Dorfe Klein⸗Muckrow belegene, im Hypothekenbuche des hiesigen Gerichts von dem Dorfe Klein- Muckrow Vol. II. fol 65 Nr. 39 verzeichnete Grundstück, wozu ein Wohn. haus nebst Stall, ein Stall und eine Scheune, ferner ein Hausgarten von eirea 2 Morgen und ein Plan von 71 Morgen gehören, und welches dorf⸗ gerichtlich auf 1100 Thlr. abgeschätzt ist, soll im Termin den 25. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Der neueste Hypothekenschein, so wie die Taxe, sind in der Registratur unseres Gerichts einzusehen. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken⸗ buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern ihre Befriedi⸗ gung suchen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei dem Gericht zu melden Friedland i. d. Niederlausitz, den 21. Januar 1864. KEKRghnigliche Kreisgerichts⸗Kommission. — 1d. n pdn h Eö6“ au Hehh hin I machilichts Subhastation. W“ oo““ Die im Hypothekenbuche von der Stadt Mühlberg, Vob VIII. Nr. 42, fol. 471, eingetragenen Grundstücke des Johann Heinrich Carl Wehnert, als: 1) ein Wohnhaus mit Ziegelscheune und Brennofe, 2) ein Breitenfeld, 3) ein Feldstück, der Gottesakkerücken, 4) ein Stück Feld nach 1 ½ Scheffel Aussaat, sämmtlich im Viertelfeldschlage, 5) ein halbes Altstädter Viertelfeld, jetzt das Planstück Nr. 239, von 4 Morgen 33 ◻¶Ruthen, welche Grundstücke zusammen ein geschlossenes Areal bilden, gerichtlich unter Beruͤcksichtigung der darauf haftenden Abgaben auf 16,118 Thlr. 20 Sgr
11.“
82
abgeschätzt, sollen in nothwendiger Subhastation
am 6. September c., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkauft werden. Taxe, Hypothekenschein und Be⸗ dingungen sind in der Registratur einzusehen.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken⸗Buche nicht ersicht⸗ lichen Forderung ihre Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei uns anzumelden.
Mühlberg, den 5. Januar 1864.
FKönigliche Kreisgerichts⸗Kommission.
8588 Oeffentliche Vorladung. v
Der Königliche Regierungs⸗Rath Dr. von Mülmann hat gegen den Rentier Siegfried Philipp Meinhardt Wechselklage aus dem von dem ꝛc. Meinhardt acceptirten Wechsel vom 1. Oktober 1862 über 1000 Thlr., zahlbar am 15. April 1863 auf Höhe von 1000 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem Tage der Klagebehändigung, angestrengt.
Die Klage ist eingeleitet und da der jetzige Aufenthaltsort des Ren⸗ tiers Siegfried Philipp Meinhardt unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klage⸗Beantwortung und weiteren münd⸗ lichen Verhandlung der Sache “
auf den 31. März 1864, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden⸗ Straße Nr. 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht mehr genommen werden kann.
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klä⸗ gers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten aus⸗ gesprochen werden.
Berlin, den 30. November 1863.
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation II.
[2251 Ghsa Seffevtliche Vorlabung.
Der Buchhalter C. Walter hierselbst, Krausenstraße 55 wohnhaft, hat gegen Se. Durchlaucht den Prinzen Adolph Wittgenstein aus den von dem⸗ selben unterm 26. Dezember 1860 acceptirten beiden Prima⸗Wechseln wegen des darin verschriebenen Gesammtbetrages von 600 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit 1. Februar 1861, 4 Thlr. 25 Sgr. Protestkosten und 2 Thlr. Pro⸗ vision, die Wechselklage angestrengt.
Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthaltsort Sr. Durch⸗ laucht des Prinzen Adolph Wittgenstein unbekannt ist, so wird derselbe hier⸗ durch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf
den 26. Mai 1864, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden⸗ straße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erschei⸗ nen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Ruͤcksicht mehr genommen werden kann.
Erscheint der Herr Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Herrn Beklagten
Berlin, den 26. Januar 1864. “
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation UI.
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b 8 3 3 249 “ 11.““ Beilage zum Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Sonntag 31. Januar “
ses eYnIm e
vt1 onu wüdsess un wummmem nemneham 2 4A A g
[2347] E d i x toq,l.⸗Citatign. v111““ Nachfolgende abwesende Personen: Igs n71 1) der Seefahrer Gottlieb Erdmann Teßmann hierselbst am 10. Juli 1814 geboren, ) der Seefahrer Ernst Gottfried Teßmann zu Bodenhagen am 3. Fe⸗ bruar 1817 geboren, — 3) der Seefahrer Franz Heinrich Teßmann zu Bullenwinkel am 11. August 1819 geboren, von deren Leben oder Tode seit länger als 10 Jahren keine Nachrichten eingegangen sind, so wie die von denselben etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer, werden aufgefordert, sich bei uns spätestens in dem am 3. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr, in unserm Zimmer Nr. 11 auf dem Rathhause hier anstehenden Termine zu melden und weitere Anwei⸗ sung zu erwarten, widrigenfalls die oben genannten 3 Personen für todt erklärt und ihr Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben aus⸗ gehändigt werden wird. 8 Colberg, den 22. Juli 1863. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. “ ö1“ [3974) PFroelama.
Es ist auf Subhastation der im Fürstenthum Cammin'schen Kreise belegenen Güter Mühlenkamp und Klein⸗Carzenburg b., beides »Alt von Lettow'n Lehne«, welche auf Grund des Kaufvertrages vom 19. Dezember 1854, also eines Allodialtitels, für 40,975 Thlr. in den Besitz des Lieute⸗ nants Clemens Ferdinand Emil von Lettow, des jetzt titulirten Besitzers, sind, angetragen und dieser Antrag von uns begründet befunden worden.
Mit Bezug auf §. 3 der Verordnung vom 11. Mai 1839 haben wir daher einen Termin zur Erklärung der Lehnberechtigten über die Ausübung ihrer Rechte auf 8 den 15. Juli 1864, Vormittags 9 Uhr, 88 1 1 88 Herrn Kreisrichter Bauck, im hiesigen Gerichtshause, Zimmer
’er. 1„ 8 angesetzt. “ Zu diesem Termin werden die nachstehenden, in den Lehns⸗ und Suc⸗ eingetragenen Personen, deren Aufenthalt unbekannt ist, nämlich:
1) der Rittmeister a. D. Wilhelm Ludwig Alexander von Lettow, früher
zu Waldowshoff,
2) der Hauptmann a. D. Carl George Maximilian von Lettow, früher
zu Zilenzig,
hierdurch öffentlich unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei ihrem Aus⸗ bleiben sie des Anspruchs auf Ausübung ihrer Berechtigungen verlustig gehen.
Zu diesem Termin werden gleichzeitig alle unbekannten Realpräten⸗ denten auf die Güter Mühlenkamp und Klein⸗Carzenburg b. unter der Ver⸗
warnung vorgeladen, daß bei ihrem Ausbleiben sie gegen sich Alles gelten lassen müssen, was von den bekannten Realprätendenten mit den übrigen Betheiligten verhandelt werden wird. 8
Coeslin, den 14. Dezember 1863.
FKFKönigliches Kreisgericht, I. (Civil-) Abtheilung.
1u
— —
224] Oeffentliche Bekanntmachung. “ IJ. Folgende bei der unterzeichneten landwirthschaftlichen Regierungs⸗
Abtheilung resp. bei der Königlichen Regierung, Abtheilung für Domainen,
Forsten und direkte Steuern, hierselbst anhängige Auseinandersetzungen:
1) die Ablösung der in dem Forstrevier Boernichen, insbesondere dem Oberspreewalde, den Besitzern der Erbpachts⸗Vorwerke Neuzauche und Waldow, Kreis Lübben, zustehenden Servituten; die Ablösung der Naturalabgaben der Grundbesitzer zu Tannenberg an die Pfarre und Küsterei zu Massen; die Ablösung der auf der Königlich Grünhauser Forst, im Amte Finsterwalde, haftenden Brennholz⸗ und Streurechte,
ad 2 und 3 im Kreise Luckau; “ der Grundstücke der Stadt Senftenberg, Kreis Lalau; 1 die Ablösung der Reallasten und Forstservituten zu Guben; die Reallasten⸗Ablösung zu Leuthen; die Gemeinheitstheilung des zu Rothstock gehörenden Weitzen⸗Teiches, ad 6 und 7 Kreis Sorau; ) die Gemeinheitstheilung der Feldmark Lochwitz und des Beutnitzer resp. Kutten⸗Teiches; 11A““ die Gemeinheitstheilung von Glembach, ad 8 und 9 Kreis Crossen; b
10) die Ablösung der für das Rittergut Gralow auf den Pollychener Luhsen haftenden Reallasten;
11) die Reallasten⸗Ablösung von Alt⸗Lipke, 8
11*“*“
12) die Brennholz⸗Ablösung der Althäusler und Kietzer zu Zellin;
13) die Reallasten⸗Ablösung von Hanseberg; Ss
14) die Ablösung der gegenseitigen Berechtigungen zwischen der Dorf⸗ schmiede, dem Rittergute und den bäuerlichen Besitzern zu Vietnitz,
ad 12 bis 14 im Kreise Königsberg N. M.;
15) die Theilung eines den Vorwerksbesitzern zu Groß⸗Buckow, Kreis Spremberg, gehörenden Forstgrundstücks und die Vertheilung des auf dem Vorwerk haftenden Erbpachts⸗Kanons,
werden wegen mangelnder Berichtigung des Besitztitels mehrerer Interessen⸗
witz, Kreis
ten im Hypothekenbuche, in Gemäßheit des §. 109 des Ablösungs⸗Gesetzes
4
vom 2 März 1850, so wie des Artikels 15 des Gesetzes vom 2. Mär 1850, betreffend die Ergänzung und Abänderung der Herch esen hüs Ordnung vom 7. Juni 1821 öffentlich bekannt gemacht, und alle diejenigen noch nicht zugezogenen Personen, welche an den bei diesen Auseinandersetzun⸗ gen betheiligten Grundstücken Eigenthums⸗ respekt. Besitzansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben bei uns binnen 6 Wochen, und spätestens in dem dazu
am 23. März d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Regierungs⸗Rath Michaelis in unserem Geschäftslokal, Logen- straße Nr. 8, hierselbst anstehenden Termine anzumelden und zu begründen, widrigenfalls sie Alles gegen fich gelten lassen müssen, was bis zum Zeit⸗ punkt ihrer Meldung bei den oben namhaft gemachten Auseinandersetzun⸗ gen mit den nach den angezogenen Gesetzes⸗Vorschriften vorläufig legitimir⸗ ten Inhabern der betreffenden Grundstücke festgestellt worden ist.
cll. Eben so werden folgende bei uns respekt. bei der Königlichen Re⸗
gierung, Abtheilung für Domainen, Forsten und direkte Steuern, hierselbst anhängige Auseinandersetzungen: 1) die sub I. 7 und 8 aufgeführten Gemeinheitstheilungen, 2) die Ablösung der auf der Königlichen Grünhauser Forst, im Amte Finsterwalde, Kreis Luckau, haftenden Brennholzrechte; die Ablösung der auf der Königlichen Lubiathfließer Forst, im Kreise Friedeberg N. M., haftenden unbestimmten Brennholzberechtigungen; die Ablösung der Brennholzgerechtsame der Kolonisten zu Groß⸗ Fahlenwerder, in Theilen der Königlichen Hohenwalder und Cladower Forst, Kreis Landsberg; die Ablösung der Bauholzgerechtsame der Gemeinden zu Sonnenburg, Priebrow, Oegnitz, Limmritz, Mauskow, Trebow, Maeckow, Heiners⸗ dorf und Laubow; die Ablösung der den bäuerlichen Wirthen zu Meackow in der König⸗ lichen Limmritzer Forst zustehenden Hütungsberechtigungen, “ ad 5 und 6 im Kreise Sternberg, 11.““ zum Zweck der Ausmittelung unbekannter Interessenten in Gemäßheit der §§. 25 bis 27 der Verordnung vom 30. Juni 1834 öffentlich bekannt ge⸗ macht und alle diejenigen, welche bei den sub II. bezeichneten Auseinander⸗ setzungen ein Interesse zu haben vermeinen und dabei noch nicht zugezogen worden sind, aufgefordert, ihre Ausprüche bei uns binnen 6 Wochen und spätestens in dem oben unter I. angesetzten Termin anzumelden und zu be⸗ gründen, widrigenfalls sie die ad II. gedachten Auseinandersetzungen, selbst im Falle der Verletzung, gegen sich gelten lassen müssen.
III. Ferner haben in mehreren bei uns resp. der Königlichen Regierung, Abtheilung für Domainen, Forsten und direkte Steuern, hierselbst anhän⸗ gigen Auseinandersetzungen die festgestellten Kapitalsabfindungen den einge⸗ tragenen Real⸗ und Hypothekengläubigern der berechtigten Güter nicht un⸗ mittelbar bekannt gemacht werden können, weil dieselben todt oder ihrem Aufanthalte nach unbekannt oder nicht mehr Besitzer der Forderungen sind, und zwar:
1) in der Bauholz⸗Ablösungssache zu Merzwiese, das für den Besitzer des Lehnschulzengutes Hypotheken⸗Nr. 1 festgestellte Ablösungs⸗Kapital von 260 Thlr., wegen des für die taubstumme Anne Elisabeth Schulz auf diesem Grundstück Rubr. II. Nr. 1 eingetragenen Rechtes auf freie Wohnung, Kleidung und Lebensunterhalt und der Rubr. III. Nr. 2 für dieselbe eingetragenen rückständigen Kaufgelder von 52 Thlr. 4 Sgr. 8 Pf.; in der Forstservituten⸗Ablösung von Beutnitz das für die Büdner⸗ nahrung Hypotheken⸗Nr. 20 zu Neu⸗Beutnitz des Fleischers Gottfried Traugott Berkner festgestellte Ablösungs⸗Kapital von 290 Thlr. wegen der auf diesem Gute Rubr. III. Nr. 3 für die unverehelichte Louise Dorothea Protz zu Polnisch⸗Nettkow eingetragenen 150 Thlr.,
8 ad 1 und 2 im Kreise Crossen;
3) in der Ablösung der den Hausbesitzern zu Senftenberg in der König⸗ lichen Grünhauser Forst, Kreis Calau, zustehenden Forstberechtigungen, in welcher das Ablösungs⸗Kapital für jedes berechtigte Haus 27 Thlr.
7 Sgr. 711☛ Pf. beträgt, dieses Kapital:
) für das Haus Hypotheken⸗Nr. 4, wegen der darauf Rubr. III. Nr. 7 für den Auszügler Jacob Schorrath, genannt Jacubasch, eingetragenen 400 Thlr.; für das Haus Hypotheken⸗Nr. 8, wegen der Rubr. III. Nr. 3 für die Wittwe Schorrick, Marie geb. Klaua, eingetragenen 100 Thlr.; für das Haus Hypotheken⸗Nr. 39, wegen der Rubr. III. Nr. 6 für den Erbrichter Richter zu Buchwalde eingetragenen 100 Thlr.; für das Haus Hypotheken⸗Nr. 44, wegen der darauf Rubr. III. Nr. 1 für den Erbrichter Matthes Claeuschen zu Reppist einge⸗ tragenen 300 Thlr.; für das Haus Hypotheken⸗Nr. 62, wegen der Rubr. III. Nr. 5 für den Auszügler Christian Herrich eingetragenen 475 Thlr.; für das Haus Hypotheken⸗Nr. 69, wegen der Rubr. III. Nr. 1 für Andreas Broesner eingetragenen 200 Thlr.; für das Haus Hypotheken⸗Nr. 73, wegen der Rubr. III. Nr. 1 für den Kanzlisten Johann Christian Bischof zu Lübben eingetra⸗ genen 560 Thlr.; für das Haus Hypotheken⸗Nr. 103, wegen der Rubr. III. Nr. für den Fleischergesellen David Düring eingetragenen 25 Thlr. für das Haus Hypotheken⸗Nr. 104, wegen der Eintragungen Rubr. III. Nr. 2 für den Ochsenhirten Matthes Zschippang zu Bückgen von 100 Thlr., Nr. 3 für den Rentmeister Braeunig z Senftenberg von 200 Thlr., Nr. 6 für Friedrich Wilhelm un Auguste Wilhelmine Schneider von 175 Thlr., Nr. 7 für den Vermessungs⸗Revisor Hoefer von 50 Thlr., Nr. 8 für die unver⸗- ehelichte Christiane Noack von 100 Thlr.;