1864 / 51 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

beträgt der feindliche st a Tage: 200 Mann todt und verwundet und 260 circa gefangen ein glänzender Beweis der Ueber⸗ legenheit unserer Schießwaffen. So toödtete ein Schuß es einem unserer gezogenen 6pfünder 5 Mann und verwundete 18, worauf das feindliche Bataillon das Weite suchte so sagen Gefangene dieses Bataillons aus. CP

Nach dem Gefecht am 18. d. M. hieß es, daß der Feind große kupferne Kochkessel im Stenderupper Holz (auf Funßespitt habe stehen lassen. Eine Patrouille von 6 Ulanen (Escadron Ritt⸗ meister von Rauch) ritt vor, die Leute banden sich nb Kessel auf die Rücken, als sie plötzlich von Dänen überrascht wurden. Der zuerst im Sattel sitzende Mann mit seinem Kessel auf dem Rücken jagt mit eingelegter Lanze dem feindlichen Offizier und Trom⸗ peter entgegen, die Kehrt machen, um einer Escadron entgegen⸗ zureiten, mit der sie nun vorgehen. Jetzt retirirten unsere 6 Mann üͤber Knicks und Gräben, oft stolpernd und fallend, und bringen, da die dänischen Reiter nicht folgen können, Alles ohne Verlust in Sicherheit. Patrouille derselben Escadron (von Rauch) bekommt in inem Dorfe Feuer und muß zurück, nur ein Ulan bleibt halten,

sitzt ab, um eine neben ihm an der Mauer platt geschlagene Kugel zum Andenken aufzusuchen, und folgt dann Schritt vor Schritt den

Ein Musketier des Brandenburgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 64 zielt lange nach seinem Gegner, der hinter ein Knick immer verschwindet. Endlich ruft er »4 Zoll Koppscheibe propper!⸗ und schießt ihn in den Kopf, aber nicht todt. Nach dem Gefecht pflegte der Musketier »seinen Dänen“ triumphirend, kühlte die Wunde bis ärztliche Hülfe kam, dann nahm er von ihm zärtlichen Abschied und ging zur Compagnie zurück. Gutmüthig und mitleidig gegen den wehrlosen Feind, theilen unsere Leute oft ihr Brod mit den Ver⸗ wundeten und Gefangenen. Ein Transport Gefangener saß auf Wagen, essend und rauchend. »Die armen Kerls sind so müde und hungrig« hieß es von Seiten des zu Fuß marschirenden Bewachungs⸗ Kommando. e

Die frei gelassenen Schleswiger mit weißer Binde um den Arm, schleswigscher Kokarde trotz dänischer Uniform, sehen sehr eigenthüm⸗ lich va14*“

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Frankfurt a. M., 27. Februar. D ffizielle Mitt

über die Bundestagssitzung vom 25. Februar lautet, wie folgt: Nachdem Notificationsschreiben Ihrer Majestäten des Kaisers von Rußland und der Königin von Spanien über höchste Familien⸗Er⸗ eignisse zur Vorlage gekommen waren, wurden Berichte der In Hol⸗ stein befindlichen Bundescommissaire zur Kenntniß genommen und an den betreffenden Ausschuß verwiesen.

Hierauf machte der K. K. österreichische Präsidialgesandte die Mittheilung, daß, da Dänemark die gegenwärtigen Verhältnisse zum Anlaß nimmt, um das Prisenrecht gegen österreichische, preu⸗ ßische und andere deutsche Handelsschiffe auszuüben, Se. K. K. aposto⸗ lische Majestät die Ausrüstung einer Escadre der K. K. Kriegsmarine anzuordnen geruht haben, deren Aufgabe es ist, nicht nur die öster⸗ reichische, sondern auch die preußische und die übrigen deutschen Han⸗ delsflaggen gegen die Angriffe der dänischen Kriegsfahrzeuge auf der See zu schützen.

In Beziehung auf denselben Gegenstand erstatteten mehrere Staaten Anzeige von Beschlagnahme und Aufbringung deutscher Schiffe durch Dänemark. Die Bundesversammlung, welche schon in einer früheren Sitzung beschlossen hatte, sämmtliche Bundes⸗Regie⸗ rungen, in deren Gebieten sich Seehäfen befinden, zu veranlassen, sofort alle in ihren Häfen befindlichen dänischen Schiffe mit Beschlag zu belegen, beschloß sodann auf Antrag der freien Städte Lübeck, Bremen und Hamburg, daß unter der Bedingung reciproken Ver⸗ fahrens nicht allein allen mit Beschlag belegten dänischen Schiffen eine sechswöchige bis zum 1. April d. J. dauernde Frist zum Aus⸗ laufen gewährt werde, sondern auch diejenigen dänischen Schiffe, welche vor dem Bekanntwerden der Verfügung der Beschlagnahme in einem fremden Hafen eine Ladung mit der Bestimmung nach einem deutschen Hafen eingenommen haben, ihre Reise nach diesem seitens der deutschen Staaten ungefährdet ausführen und dort ihre Laͤdung löschen, alsdann auch unbehindert von dort wieder auslau⸗ fen können.

Ferner stellten Oesterreich und Preußen in Beziehung auf die Verhältnisse der Bundeskommissäre und des Oberkommandos der Bundestruppen in Holstein einen Antrag, über den alsbald Be⸗ rathung zu pflegen beschlossen wurde. Desgleichen wurde ein Antrag von Königreich Sachsen und Württemberg hinsichtlich der von den Bundeskommissären zur Sprache gebrachten Einberusung der holstei⸗ nischen Stände eingebracht und zu späterer Beschlußfassung verstellt. Endlich wurde in Folge eines früheren Ausschußvortrags, die Erb⸗ folge in den Herzogthümern Holstein und Lauenburg, insbesondere die Stellung des Deutschen Bundes zu dem Londoner Vertrag vom 8. Mai 1852 betrefsend, in theilweiser Annahme des Majoritäts⸗

1) daß die in der 38. vorjährigen Sitzung vom 28. November zur Vorlage gekommene Vollmacht Sr. Majestät des Königs GChbristian IX. von Dänemark für den Geheimen Konferenzrath 1 Frhrn. v. Dirckinck⸗Holmfeld aus dem Titel des Londoner Vertrages vom 8. Mai 1822 nicht angenommen werden kann; 2) daß vielmehr der Ausschuß für die holstein⸗lauenburgische Verfassungsangelegenheit zu beauftragen ist, über die vorliegen⸗ den Vollmachten mit möglichster Beschleunigung weiteren Vor⸗ trag zu erstatten, ohne dabei diesen Vertrag zur Grundlage zu nehmen. 8 G Schließlich wurden von mehreren Regierungen Uebersichten über den Stand ihrer Bundeskontingente überreicht und mehrere Festungs⸗ angelegenheiten erledigt. (Fr. Bl.)

Belgien. Brüssel, 27. Februar. Die Abreise des Königs nach England ist nunmehr bestimmt auf künftigen Mittwoch an⸗ gesetzt. Se. Majestät wird über Calais, und zwar mit so zahl⸗ reichem Gefolge reisen, daß zwei Dampfer für die Ueberfahrt beordert sind. Die Prinzessin Clementine ist nach England weitergereist.

MNiiederlande. Haag, 27. Februar. Die dänische Legation hat nun offiziell erklärt, daß vermöge eines Gouvernements⸗ Beschlusses vom 25. Februar an alle östlichen Häfen in Holstein und Schleswig, die sich dermalen in feindlichen Händen befinden, in Blokadezustand erklärt sind, mit Ausnahme von Neustadt, Alsen und Arroe. Seit gestern bemerkt man vor den Maasmündungen einen größeren dänischen Kreuzer und bei Terschelling einen kleinen Kriegsdampfer mit dem Danebrog. Das Verbrennen des unter englischer Flagge fahrenden Kauffahrers in Moulmain bestätigt sich. (Köln. Ztg.)

Großbritannien und Irland. London, 26. Februar. Im Unterhause erklärte gestern Mr. Layard auf eine Anfrage Mr. Roebucks, daß die von letzterem verlangten Schriftstücke sich auf eine sehr wichtige und heiklige Unterhandlung bezögen, eine Unterhandlung, welche nicht zwischen England und einer fremden Macht, sondern zwischen zwei fremden Mächten gepflogen worden. Eine solche Korrespondenz könne billi⸗ ger Weise erst nach dem Schlusse der Unterhandlungen vorgelegt werden. Mr. D. Griffith (der beim Aufstehen mit Zuruf und Geläͤchter begrüßt wird) richtet an den Lord Premier die Frage, ob der Regierung eine Nach⸗ richt darüber zugekommen sei, daß viele Einwohner und fast sämmtliche Geistliche von Gravenstein und der Umgegend auf Befehl des Prinzen Friedrich Karl von Preußen als Spione verhaftet worden seien, und ob solche Behandlung loyaler Einwohner eines vom Feinde überfallenen Landes nicht dem modernen unter civilisirten Völkern herrschenden Kriegs⸗ brauche widerstreite. Lord Palmeston: Ich habe dem ehrenwerthen Herrn. keine andere Antwort zu geben, als daß Ihrer Majestät Regierung über die Angelegenheit, auf die sich seine Frage bezieht, keine Nachricht erhalten hat. dr. Peacocke will von Ihrer Majestät Regierung wissen, aus welchen Gründen die »Tuscaloosa« am Kap der guten Hoffnung mit Beschlag belegt worden sei. Lord Palmerston: Die »Tuscaloosa« wurde mit Beschlag belegt in Folge von Weisungen, die an das Kap erlassen worden waren. Als die Weisungen eintrafen, war die »Tuscaloosa« nicht an Ort und Stelle; aber als sie wiederkehrte, handelte der Gouverneur seinen Weisungen ge⸗ mäß und ließ sie festnehmen. Auf weitere Vorstellungen jedoch wurde be⸗ schlossen, sie aus Mangel an eigentlichen internationalen Gründen freizulassen. Lord Rob. Cecil: Barf ich fragen, ob die »Tuscaloosa« für den ihr zu⸗ gefügten Schaden Ersatz erhalten hat? Lord Palmerston: Der edle Lord hat diese Frage nicht voraus angemeldet. Mr. Forster wünscht von dem Unter⸗Staatssecretair des Auswärtigen zu erfahren, ob die dänische Re⸗ gierung ihre Absicht angezeigt habe, irgend einen der deutschen Häfen zu blokiren, und welche Kundmachung in solchen Fällen nöthig sei. Mr. Layard erwidert, die Regierung habe von keiner Bloki⸗ rung deutscher Häfen Anzeige erhalten, obwohl er höre, daß die Küsten von Schleswig und Holstein blokirt werden sollten. Ueber den Zeitpunkt, wann eine Blokade voraus angezeigt werden müsse, stehe, wie er glaube, keine Regel fest. Gewöhnlich erfolge die Kundmachung von der einen Regierung an die andere, und die Anzeigen würden dann in die „London Gazette« eingerückt. Zwischen der Kundmachung und der Beschlag⸗ nahme lasse man in der Regel eine billige Frist verstreichen. Mr. M’ Evoy fragt den Unter⸗Staatssecrekair des Auswärtigen, ob es wahr sei, daß die dänische Regierung auf Grund des Londoner Protokolls und auf amtlichem Wege die thätliche Hülfe Englands angesprochen habe, und ob die Regierung wisse, daß ein ähnliches Ersuchen an die französische Regierung gerichtet worden sei mit dem Beifügen, daß im Weigerungsfalle Dänemark von der ihm angeblich von der Regierung des Königs von Italien angebotenen Unterstützung Gebrauch machen werde. Mr. Layard weiß nicht recht, was der ehrenwerthe Herr unter dem Londoner Protokoll verstehe; wenn der Londoner Vertrag ge⸗ meint sei, so begründe derselbe keinen Anspruch, von Ihrer Majestät Regie⸗ rung während des gegenwärtigen Streites thätlichen Beistand zu ver⸗ langen. Falls jedoch der ehrenwerthe Herr sich auf die Gewährleistung von 1720 beziehe, so glaube Ihrer Majestät Regierung, daß der in jener Ga⸗ rantie vorgesehene Fall nicht eingetreten sei. Bei dieser Gelegenheit wolle er bemerken, daß eine neue Lieferung des dänischen Blaubuchs am Sonnabend oder Montag Morgen und daß der Rest spätestens am Dienstag sich in den Händen der ehrenwerthen Mitglieder befinden werde. Mr. M'Evoy sagt, er erwarte noch eine Antwort auf den letzteren Theil seiner Frage. Mr. Layard er⸗ widert, er glaube, daß ein Ersuchen an die französische Regierung gerichtet worden; allein da der Garantiefall nicht vorliege, habe die französische Re⸗ gierung sich nicht berufen geglaubt, eine Meinung darüber abzugeben. W. die Frage wegen der italienischen Regierung betreffe, so könne er sie nicht beantworten, da ihm über die Sache nichts zu Ohren gekommen sei.

antrags nachstehender Beschluß gefaßt:U

tr. D. Griffith wünscht von dem Lord⸗Premier zu erfahren, ob es

Was

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wirklich an dem sei, daß Preußen Oesterreich in eine Konferenz über

die dänische Angelegenheit gewilligt hätten, und im Bejahungsfalle, ob eine

solche Einwilligung auch eine sofortige Einstellung der Feindseligkeiten zur Folge haben würde. Lord Palmerston: Sir, wie ich bei einer früheren Gelegenbeit schon mitgetheilt habe, war es während der letzten langwierigen Unterhandlungen das Hauptbestreben der Regierung, eine freundliche Schlich⸗ tung der deutsch⸗dänischen Zerwürfnisse herbei zu führen. Zu diesem Zwecke schlu⸗ gen wir als Grundlage einer Konferenz einen Waffenstillstand vor, aber jeder der beiden Theile knüpfte die Annahme an Bedingungen solcher Art, daß der andere unmöglich einwilligen konnte. Da wir uns in dieser Hoffnung getäuscht sahen, haben wir neuerdings eine Konferenz ohne Waffenstillstand vorgeschlagen. Wir dachten nämlich, daß, wenn wir eine gewisse Anzahl Personen um einen runden Tisch versammeln könnten, um die Sache zu erörtern, eine Ausgleichung wahrscheinlicher zu Stande kommen werde, als wenn wir weit entfernt von einander in den Hauptstädten der verschiedenen Staaten säßen. Oesterreich und Preußen willigen in jene Konferenz ohne Waffenstillstand. Ich glaube, daß auch Frankreich gern eine solche Konferenz be⸗ schicken würde, und ich denke, daß Rußland ebenso gesonnen ist. In Bezug auf Schweden bin ich nicht ganz sicher. Wir haben noch keine Antwort von Dänemark und daher ist nichts entschieden. Lord John Manners: Ich wünsche den edlen Lord zu fragen, welche von den umlaufenden wider⸗ sprechenden Nachrichten über die Besetzung eines Theiles von Jütland durch die preußische Armee die richtige ist, ob es wahr ist, daß die preußische Armee, die einen Theil Jütlands besetzt hatte, seitdem wieder zurückgezogen wurde, oder ob es wahr ist, daß die Besetzung strategische Gründe hat und fortdauern soll. Ich wünsche ferner zu wissen, ob der deutsche Bund zur Beschickung der Konferenz eingeladen worden ist und welche Antwort er gegeben hat. Lord Palmerston: Was sich in Bezug auf preußische Operationen in Jütland herausstellt, ist Folgendes: Die alliirten Truppen überschritten die Grenze und nahmen in einem Orte, Kolding genannt, eine Stellung ein. Als wir deshalb in Berlin Vorstellungen machten, erklärte man uns, daß jene Operation nicht nur ohne Befehl, sondern gegen bestimmte Weisung unternommen sei. Bei⸗ gefügt wurde aber, daß die Besetzung gerade jenes Ortes einen großen strategischen Werth für die Sicherheit der alliirten Truppen in Schleswig habe und daß daher die Besetzung nichtsdestoweniger fortdauern werde. Die Regierungen von Oesterreich und Preußen beharren noch auf diesem Standpunkte, daß sie nämlich die Gültigkeit des Vertrages von 1852 an⸗ erkennen und die Integrität der dänischen Monarchie aufrecht halten wollen; und deshalb sagte mein ehrenwerther Freund, der Unterstaats⸗ secretair des Auswärtigen, daß der in der Garantie von 1720 vorgesehene Fall angenommen, daß die Garantie noch anwendbar wäre, was eine andere Frage ist auf die gegenwärtige Sachlage keine Anwendung finde. Was den deutschen Bundestag betrifft, so bin ich nicht ganz sicher. Ich sollte meinen, daß der Bundestag mit dem Waffenstillstand nichts zu schaffen hat. (Lord John Manners: Mit der Konferenz?) Der deutsche Bundes⸗ tag wurde ursprünglich aufgefordert, einen Vertreter zu senden, und ich weiß nicht gewiß, was er beschlossen haben mag.

Am Mittwoch ist in Govan in Schottland eine für die dänische Regierung gebaute Panzerfregatte vom Stapel gelaufen. Sie ist ungefähr 280 Fuß lang, hat 3500 Tonnen Gehalt, und 600 Pferde⸗ kraft. Sie ist vom Spiegel bis zum Schnabel mit 4 ½ Zoll dicken Panzerplatten bedeckt, die eine starke Hinterwand von Thekaholz und Eisen haben.

Aus Lissabon berichtet der Telegraph, daß die Kanalflotte morgen (Sonnabend) dort die Anker lichten und die Fahrt nach Portland antreten werde.

Der bis jetzt vorgelegte Theil des Blaubuchs über die

deutsch⸗dänische Angelegenheit umfaßt die diplomatische Korre⸗

spondenz vom 21. Januar bis zum 30. September 1863. Den Anfang macht ein Schreiben Mr. Paget's an Earl Russell, das von Kopenhagen, 21. Januar, datirt ist, und mit wenigen Worten sich über die beigeschlossene, eine gemeinsame Verfassung für Däne⸗ mark⸗Schleswig verlangende Adresse des Landsthings äußert. Mr. Paget bemerkt, daß die dänische Regierung, die den Ansichten des Landsthings eigentlich nicht abhold sei, aber ihm die Kompetenz zur Behandlung internationaler Fragen bestreiten müsse, die ganze Un⸗ gelegenheit der Stellung empfinde, in welche sie gerathen könnte, wenn sie dem dänischen Landtage mehr Befugniß als den Provinzial⸗Ver⸗ sammlungen von Schleswig und Holstein gestatten wollte.

27. Februar. Im Oberhause fragte gestern Lord Malmes bury, wie weit eine Angabe der »Morning⸗Post« richtig sei, daß die zwei deutschen Großmächte Jütland zu besetzen beabsichtigen, um eine materielle Garantie für die Rückerstattung der Kriegskosten von Seiten Dänemarks in Händen zu haben. Earl Russell giebt zuförderst über den Einmarsch der Alliirten in Jütland dieselbe Auskunft, wie Lord Palmerston gestern. Was die Interpellation Lord Malmesbury's betrifft, so fährt Lord Nussell fort, »verstehe ich die Mittheilung des preußischen Gesandten, welche mir nicht in for⸗ meller Weise zugegangen ist, in der Weise, daß die dänische Regierung durch ihren Befehl, deutsche und insbesondere preußische Schiffe abzufangen, den Krieg allgemein gemacht habe, während die Regierungen Oesterreichs und Preußens die Absicht gehabt haben, ihn zu lokalisiren und einfach eine soge⸗ nannte materielle Garantie zu erlangen; daß jedoch, wenn deutsche Schiffe ohne Unterschied abgefangen werden, die preußische Regierung sich gezwungen sehen dürfte, b für diese Schiffe und deren Ladungen zu fordern, und bis zur Erlangung dieses Schadenersatzes Jütland zu okkupiren. Mich hat diese Mittheilung durchaus nicht überrascht, erin⸗ nere mich, vor langer Zeit die Bemerkung zu haben, daß, obgleich der Ausdruck »v materielle Garantie «« nicht ganz wie Krieg lautet, die dänische Regierung doch nicht veerpflichtet sei, die Invasion in ihr Gebiet als etwas anderes denn wirk⸗

denn ich gemacht

lichen Krieg anzusehen, und daß sie daher ja nach ihrem Ermessen ge⸗

rechtfertigt sein würde, preußische Schiffe anzugreifen, sie au offener See zu bekämpfen, solchergestalt Entschädigungsfragtn anzuregen und dem verhält⸗ nißmäßig beschränkten Kampfe größere Ausdehnung zu geben. Ich hatte dies vor einigen Monaten gesagt, um Oesterreich und Preußen von diesem Kriege zurückzuhalten.« Lord Ellenborough: »Verstehe ich den edeln Lord recht, wenn ich annehme, daß er über diesen Gegenstand blos mit dem preußischen und nicht auch mit dem österreichischen Gesandten kommunizirte? Earl Russell: »Die eben gemachte Mittheilung erhielt ich blos von der preußischen Regierung und auch von dieser nicht in Gestalt einer offi⸗ ziellen Depesche. Von Oesterreich hörten wir blos, daß die Kaiserliche Re⸗ gierung bemüht war, die Action ihres Generals so viel als möglich zu moderiren.«

Im Unterhause kündigt Mr. Roebuck an, er werde gn einem der nächsten Sitzungsabende folgende Resolution beantragen: »Daß die britische Regierung keinen Versuch machen solle, die Herstellung des Suezkanals durch die bestehende französische Compagnie zu hindern.«- Auf eine Anfrage von Mr. S. Fitzgerald, ob die Regierung einige Punkte als Unterlage für die in Vorschlag gebrachte Konferenz festgestellt habe und ob sie dieselben dem Hause mittheilen könne, erwiedert Lord Palmerston: »Die einzige Basis, auf welcher die Konferenz zwischen den Traktatmächten von 1852 stattfinden kann, zumal nach der von Oesterreich und Preußen abgege⸗ benen Erklärung, daß sie an dem Traktat von 1852 festhalten und nach der von Frankreich abgegebenen Erklärung, daß es seiner⸗ seits den Traktat fuͤr bindend halte und die Aufrechthaltung der Integritä der dänischen Monarchie begünstige, ist natürlich die Basis des Traktates von 1852, und wir beabsichtigen Arrangements vorzuschlagen, welche mit der Aufrechthaltung der Integrität der dänischen Monarchie im Einklang stehen. Mr. Fitzgerald: »Ich möchte den edlen Lord noch sragen, ob einer der als Basis bezeichneten Punkte darin besteht, daß Schleswig un Holstein vereinigt bleiben sollen?« Lord Palmerston: »Wir haben bis jetzt noch nicht die Einwilligung sämmtlicher an der Konferen Betheiligter erhalten. Von Kopenhagen ist uns heute die Mitthei⸗ lung geworden, daß die dänische Regierung aus lokalen Rücksichter es gerne sehen würde, wenn man ihr gestattete, ihre Entscheidung übe ihren Beitritt zur Konferenz noch einige Zeit hinauszuschieben. Uns komm es natürlich nicht zu, irgend detaillirte Arrangements festzustellen, welche den Kongreß Gegenstand der Erörterungen sein sollen, dies wird genügen daß, wie ich bereits bemerkt habe, die Integrität der dänischen Monarchi die Basis der Verhandlungen abgeben wird.⸗ Lord John Manner wuͤnscht zu wissen, ob der deutsche Bund zur Konferenz eingeladen worden sei und was er darauf erwiedert habe. Lord Palmerston: »Wir haben noch keine Antwort erhalten, und das Haus wird leicht begreifen, daß de Bund sich in diesem Punkte in einigen Schwierigkeiten befindet. Er ist in zwei entgegengesetzte Lager gespalten, das eine hält am Traktate von 1852 und dem Prinzipe der Aufrechthaltung der dänischen Monarchie fest, wäh rend das andere ohne viel Brimborium von Anfang an die Zerstückelung der dänischen Monarchie als das anzustrebende Ziel bezeichnet hat. Wi wollen hoffen, daß diese Schwierigkeit zu überwinden sein wird; aber an⸗ dererseits ist es möglich, daß es etwas schwer halten wird, die speziellen Verhaltungsbefehle für die Bevollmächtigten des Bundes zu entwerfen. Im weiteren Verlaufe der Sitzung fragt Mr. Cave, ob die Regierung die Punkte des mit den Vereinigten Staaten zur Unterdrückung des Sklaven⸗ handels abgeschlossenen Vertrages durch Aufstellung von Kreuzern an der Küste Cubas zur Ausführung bringen werde. Lord Palmerston giebt hierauf keine bestimmte Antwort, spricht dafür im Allgemei⸗ nen von den verdienstvollen Bemühungen Brasiliens und der Vereinigten Staaten, dem Sklavenhandel Einhalt zu thun und spricht die Hoff⸗ nung aus, daß auch Frankreich in derselben Richtung thätig sein werde. Oberst Dunne beantragt die Niedersetzung eines Sonderausschusses, um über die seiner Meinung nach unbillige Besteuerung Irlands zu berichten da sich aus dieser das Verkommen Irlands ableiten lasse. Da auch der Schatzkanzler gegen den Antrag keine Einwendung erhebt [er wünscht nur daß der Ausschuß nicht allein die Besteuerung Irlands untersuche, sondern auch berücksichtige, welcher Steuern Irland enthoben sei), wird der Antrag genehmigt.

Frankreich. Paris, 26. Februar. Wie die ⸗Presse⸗ meldet, werden binnen Kurzem der König und die Königin von Portugal nach Paris kommen, um die Prinzessin Marie Clotild zu besuchen.

Der gesetzgebende Körper hat die Kommission zur Berichter⸗ stattung über das neue Coalitionsgesetz ernannt. Zum ersten Male befinden sich auch Mitglieder der Opposition in der Kommission, nämlich die Herren Em. Ollivier, Jules Simon und Buffet. 8

27. Februar. Der heutige »Moniteur⸗ theilt mit, daß der Kaiser an Herrn Drouyn de Lhuys folgendes Schreiben gerich⸗ tet hat:

n lieber Herr Drouyn de Lhuys! Ich bitte Sie, folgende Depesche durch den Telegraphen an meinen Gesandten in Berlin zu senden: »Der Körper Carnot's, gestorben im Exil zu Magdeburg im Jahre 1823, hat zehn Jahre in der St. Johanniskirche geruht. Dann ist er auf einem für dreißig Jahre bewilligten Friedhofsplatze bestattet worden. Am 1. Januar 1864 ist die bewilligte Zeit zu Ende gegangen, und wenn nicht Jemand zu⸗ fällig dazwischentritt, wuͤrden die Ueberreste des Mannes, der Frankreich vor der Invasion der Fremden gerettet, in die allgemeine Grube geworfen wer⸗ den. Diese Entweihung kann jeden Augenblick vor sich gehen. Reklamiren Sie die Ueberreste Carnot's und sorgen Sie dafuͤr, daß dieselben nach Frank⸗ reich gebracht werden.

Der französische Botschafter in Berlin, - sandte, wie der »Moniteur« weiter meldet, sofort nach Empfang dieser Depesche den Gesandtschafts⸗Kanzler nach Magdeburg und konnte Herrn Drouyn de Lhuys die Anzeige machen, daß der dortige Gemeinderath dem Wunsche des Kaisers bereits zuvorgekommen sei

Baron de Talleyrand,

und schon am 12. Januar beschlossen habe, das Grab des Generals