1864 / 54 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 538 11X““

tion für die früher zu den Gütern A. und B. gehörigen Feldgrundstücke, Schäferei und Gemeindegerechtigkeiten gewährten, zusammengelegten Aequiva⸗ lenten, bestehend aus: 8 2 232 - 28 QRth. Ackerland, 8 Mrg. Wiesen, 6 Mrg. 40 QKth. Guarten, Fof und Baustellen, 12 Mrg. Hutweide, 1 Mrg. Obstanpflan⸗ zungen, 112 Qth. Holzung hinter dem Berge im Sande, mit Fichten und estanden 8

5 Sgac Buschholz im Kringel zwischen den Holzungen der von Hanstein auf dem Oberhof zu Wahlhausen und zu Oberstein theilweise mit Fichten bestanden, nach der aufgenommenen Ertragstaxe auf 25,918 Thaler 20 Sgr. 5 Pf. geschätzt, wobei der zu 9063 Thaler 4 Sgr. 6 Pf. hecweedig Werth der Gebäulichkeiten außer Ansatz gelassen, sollen theilungs⸗

in dem e den 7. Juli 1864, Vormittags 11 Ubr.

an Gerichtsstelle Zimmer Nr. 7 angesetzten Termin subhastirt werden. Taxe, Verkaufsbedingungen und Hypothekenschein ad A. und B. sind in unserm Bureau III. einzusehen. 8

Die Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht er⸗ sichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei dem oben genannten Gerichte zu melden.

Die unbekannten Realprätendenten hinsichtlich des Grundstücks sub C., deren Ansprüche der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfen, werden bei Vermeidung der Präklusion zu diesem Termine öffentlich vorgeladen

Die Berliner Sparkassenbücher Nr. 1567, auf den Namen Sophie Küster, Nr. 1569, auf den Namen Heinrich Küster, Nr. 1583, auf den Na⸗ men Auguste Beil, und Nr. 1586, auf den Namen Ottilie Beil ausgefer⸗ tigt, über je 10 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf⸗, sind durch rechtskräftiges Erkenntniß für amortisirt erklärt. 2 8 v“

Berlin, den 15. Februar 18646.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung sür Civilsachen.

Doputation für Kredit⸗ ꝛc. und Nachlaßsachen.

..“ Oeffentliche Vorladung. ö Der Schankwirth Kupries hat gegen die Elise Ludwig, geb. Mann, aus den beiden von ihr unterm 9. August 1863 und 21. September 1863 auf Herrmann Landeck gezogenen Wechseln über je 49 Thlr. 29 Sgr., Zahl⸗ bar am 21. September 1863, die Wechselklage auf Höhe von 99. Thlr. 6 pCt. Zinsen seit dem 21. September 1863 und 1 Thlr.

15 Sgr. Protestkosten angestrengt. Bie Pes 8 eingaleltet da der jetzige Aufenthaltsort der Elise unbekannt ist, so wird diese hierdurch öffentlich auf⸗ g und weiteren muͤndlichen Ver⸗

9. Mai 1864, Vormittags 10 Uhr, 1 vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden⸗ 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. Erscheint die Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä⸗ gers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen die Beklag te aus⸗ gesprochen werden. 8 Berlin, den 1. Februar 1864. 8 Königliches Stadtgericht, Abtheilun Prozeß⸗Deputation II.

[3470] i“ Der am 22. Februar 1824 geborne Heinrich August Breiter, Sohn des zu Seitendorf verstorbenen Bauergutsbesitzers Johann Heinrich Breiter, ist am 27. August 1852 nach Amerika ausgewandert. Seit dieser Zeit ist nicht die geringste Nachricht von dem Leben und Aufenthalte desselben zu erlangen gewesen. . Nachdem seine Todeserklärung beantragt worden ist, wird derselbe, so wie die von ihm etwa zurückgelassenen Erben und Erbnehmer aufgefor⸗ dert, sich binnen 9 Monaten, spätestens in dem auf den 10. September 1864, Vormittags 11 Uhr, in unserem Sessionszimmer angesetzten Termine persönlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls der Heinrich August Brei⸗ ter für todt erklärt und sein Nachlaß den sich meldenden und legitimi⸗ renden Erben ausgehändigt werden wird. Waldenburg, den 18. November 1863. 6 Königliches Kreisgericht, I. Abthei

[489] Pflugkscher Geschlechtstag. 1““ Die sämmtlichen Herren Gevettern des Löblichen Pflugkschen Geschlechts Meißnischer und Osterländischer Linie, welche an des Geschlechts Versamm⸗ lungen Theil zu nehmen nach der 1668. landesherrlich bestätigten Geschlechts⸗ Ordnung und deren 1704 konfirmirten Beirezesse berechtigt sind, werden hierdurch bei Vermeidung der gesetzlichen Nachtheile geladen und ersucht, zu einem Geschlechtstage— 11161”“” den 30. April 1864 11.““ als den Sonnabend der Zahlwoche der bevorstehenden Leipziger Ostermesse, Vormittags 10 Uhr, in Leipzig sich einzufinden oder ihre Behinderung am persönlichen Erscheinen vor dem Geschlechtstage schriftlich anzuzeigen. An diejenigen aber, welche zur Kompetenz des Pflugkschen Geschlechts gehörige Anträge bei dem anberaumten Geschlechtstage zur ge⸗ bracht wünschen, ergeht hiermit die Aufforderung, die Anträge an Herrn

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1864 schriftlich einzureichen.

Des Löblichen Pflugkschen Geschlechts erwählter und landesherrlich

bestätigter Senior. 1“ Wilhelm Eberhard Ferdinand Pflugk auf Strehla.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[493] Bekanntmachung. 8 In dem am 14. März cr., Vormittags von 10 Uhr ab, im Hilgertschen Kruge hierselbst stattfindenden Holzversteigerungs⸗Termine sollen aus der Oberförsterei Menz nachstehende Hölzer: 1) aus den Jagen 43, 107, 108, 49, 77 der Beläufe Globsow, Stechlin 8 nd Bärenbusch 11“ 82 Stück Eichen Nutzenden, 1882 Kahnknie. 8 Birken Nutzende, X Klftr. Eichen Nutzholz II. Kl., 8 2) aus der Totalität der Schutzbezirke Globsow und Stechlin 3 88 Nutzenden, Jagen 43, Buchen Jagen 58, und ferner 3) aus Totalität sämmtlicher Schutzbezirke ca. 200 Klftr. Eichen Kloben, 2„ 68 Huchm ..— 43 „»„ SPunten » 24 » Kiefern Kloben und Knüppel, 1“ 89 Reesser I. Kl., 4) aus dem Jagen 80 des Belaufs Bärenbusch, 2 Klstr. Bivten Llobenn Sb“ Knunüppel, so wie eine Partie Eichen und Kiefern Stubben aus den Beläufen Sellen⸗ walde und Globsow, öffentlich unter freier Konkurrenz an den Meistbietenden zum Schlusse des Termins aber an die Armen bei beschränkter Konkurrem verkauft werden. Die dem Verkaufe zu Grunde zu legenden gewöhnlichen Bedingunge sollen im Termine bekannt gemacht merbrn. a e9. 6 Der Oberförster Schoenian.

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Königsg

Vom 14. Mär z d. J. ab werden auf der fiskalischen Königsgrutt bei Königshütte die Steinkohlen zu nachstehenden Preisen verkauft werden:

Ein Centner Stückkohlen 3 Sgr. Pf., Würfelkohlen 2 9 »

Ein * Nußkohlen „.1 CC“ Kleinkohlen ³ Centner entsprechen dem Gewichte einer Tonne. Koönigshütte, den 1. März 1864. S b Königliche Berg⸗Inspection.

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Auf Anordnung der Königlichen Direction der Ostbahn sollen die auf den Bahnstrecken von Kreuz bis Marienburg, resp. Dirschau⸗Danzig und von Bromberg bis Otloczin im laufenden Jahre sich ansammelnden Metal⸗ Abgänge und sonstigen alten Materialien, bestehend aus:

1) alten etwa 5 und 4 ½“ hohen Eisenbahnschienen von 8 Fuß Längh und darüber, und Schienenstücke von gleicher Höhe bis etwa 8 Fn. Länge, alten etwa 3“ hohen Eisenbahnschienen von 8 Länge und darübe und dergleichen Schienenstucke von gleicher Höhe bis zu etwa 8 Länge altem Gußeisen I. Qualiätk1k/, 6

desgl. II. Qualität, 8 ö altem Schmiedeeisen und Abgängen von Schmiedeeisen, alten Radgestellen mit gußeiserner Nabe, 1“ alten Radreifen aus Eisen, 8 alten Roststäben, aus Schmiedeeisen gefertigt ) Bohrspähnen, 8 Drehspähnen, altem Werkzeugstahl und alten Feilen, altem Eisenblech, 1 altem Zink in Ballen und altem Zinkblech, Platten⸗Abschnitten von Eisenblech, alten messingenen Siederöhren, alten Reifen aus Bandeisen von Creosotfässern, Gußstahl von zerbrochenen Maschinen⸗ und Wagenfe Gummiabfällen ohne Hanfeinlage, Gummiabfällen mit Hanfeinlage, tehe 20) alten zu Eisenbahnzwecken unbrauchbaren Putzlappen, im Wege der öffentlichen Submission verkauft werden. 11 Die Gebote hierauf sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: »Offerte auf den Ankauf von Metall⸗Abgängen«

bis zu dem am 1 * Freitag, den 18. März 1864, Vormittags 11 Uhr,

Dr. Carl Bruno Stübel in Leipzig als Lehnsyndikus, bis zum 24. Aprl

Ankündigung der Vorlesungen an der Königlich württem⸗

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im Werkstätten⸗Bureau zu Bromberg anstehenden Termine an den Unter⸗ zeichneten einzusenden, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschie⸗ nenen Bieter eröffnet werden sollen.

Später eingehende, oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Die hierauf bezüglichen Bedingungen liegen auf der Börse und in den Stations⸗Büreau's der Berlin⸗Stettiner und der Königl. Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn zu Berlin, auf der Börse und im Stations⸗Büreau der Oberschlesischen Eisenbahn zu Breslau, in den Werkstätten⸗Büreaus zu Landsberg, Bromberg und Königsberg und im Stations⸗Büreau zu Danzig zur Einsicht aus und können daselbst auch unentgeltlich in Empfang ge⸗ nommen werden. v“

Bromberg, den 16. Februar 1864.

1 Der Maschinenmeister

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464] Für das Königliche Train⸗Bataillon des 7. Armee⸗Corps zu Münster sollen 91 Woylochs neu beschafft werden. Die Bedingungen und die Probe liegen in dem Büreau zur Einsicht aus. Die schristlichen ver⸗ siegelten Submissionen sind mit der Bezeichnung: »Lieferung von Woylochs⸗ und der Adresse: »Koͤnigliches Train⸗Bataillon des 7. Armee⸗Corps zu Münster« versehen, franco bis zum

Donnerstag, den 10. März 1864, einzusenden. Um diese Zeit werden sie eröffnet, wozu Submittenten einge⸗ laden werden. G

Münster, den 27. Februar 1864.

Die Material⸗Verwaltungs⸗Kommission.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. von öffentlichen Papieren.

89 b

Die Ausgabe der dritten Serie der Zinscoupons zu den 4 % Priori⸗ täts⸗Obligationen III. Emission Littre A. unserer Gesellschaft wird mit dem 15. März cr. beginnen.

Die auf den 1. April ecr. lautenden Anweisungen sind nebst einem Ver⸗ zeichnisse in duplo, wozu Formulare bei unserer Hauptkasse hierselbst und dem Herrn S. Bleichröder in Berlin unentgeltlich zu haben, an unsere Hauptkasse einzureichen oder franco einzusenden. Auf den Ver⸗ zeichnissen sind die Nummern der Anweisungen der Reihe nach aufzuführen, auch der Namen und Wohnort des Präsentanten anzugeben.

Den Empfang der Anweisungen wird unsere Hauptkasse auf einem Exemplare des Verzeichnisses bescheinigen und demnächst gegen Rückgabe des⸗ selben die neuen Zinscoupons mit dem anderen Exemplare des Verzeichnisses verabfolgen, was nach auswaͤrts portopflichtig und, sofern eine andere Werth⸗ declaration nicht verlangt ist, unter Angabe des vollen Werthes der Zins⸗ coupons geschieht.

Cöüln, den W. Februar 1864. 111I1I

[379] Niederschlesische Zweigbahn. 8 Die Ausreichung der neuen Couponbogen (Serie V.) zu unseren Prioritäts⸗Obligationen Litt. A. und B. für die Jahre 1864 bis incl. 1868 erfolgt vom 22. d. Mts. an durch unsere Haupt⸗Kasse hie⸗ selbst gegen Einlieferung der mit einem quittirten Verzeichnisse zu versehen⸗ den Talons. Glogau, den 16. Februar 1864. Die Direction.

Wir sind bereit, die Besorgung der Couponbogen der Niederschlesischen Zweigbahn Prioritäts⸗Obligationen A. und B. zu übernehmen. Die Talons sind zu diesem Behuf mit einem doppelten Verzeichniß bei uns einzureichen

Berlin, den 18. Februar 186d4.

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Verschiedene Bekanntmachungen. Hohenheim.

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bergischen land⸗ und forstwirthschaftlichen Akademie

Hohenheim im Sommerhalbjahre 1864. .

I. Hauptfächer. 1) Landwirthschaftliche: spezieller Pf

au, Demonstrationen im Obstbau; spezielle Thierzucht, Seidezucht, Demon⸗

strationen in der Bienenzucht / landwirthschaftliche Technologie, Gütertaxation mit Uebungen, landwirthschaftliche Baukunde, Demonstrationen auf dem Ver⸗ suchsfeld und in den Sammlungen; praktische landwirthschaftliche Uebungen. 2) Forstwirthschaftliche: Waldbau, Forstschutz, Forsttaxation, Forstgeschäfts⸗ praxis, Forstgesetzgebung, Rechtskunde, landwirthschaftliche Encyklopädie; Egkur⸗ sionen. II. Hülfswissenschaftliche Fächer: Agrikultur⸗Chemie, landwirthschaftlich⸗

Tntghe Chemie, praktische Uebungen im chemischen Laboratorium, Geognosie,

inleitung in die Botanik, spezielle ökonomische Botanik, Forstbotanik, Ex⸗ ursionen, Thierheilkunde, allgemeine Zoologie, spezielle Zoologie der Wirbel⸗ hiere, praktische Geometrie, Stereometrie, Trigonometrie, Waldwerthsberech⸗ ung, Planzeichnen. Ueber die Hülfsmittel der Akademie, die Eintritts⸗ 1X.“ v“ 89 888 1. u.“ ““

8

Gebrüder Veit u. Cco.

lanzenbau, Gemüse⸗

bedingung

Auskunft, der auf Verlangen Der Anfang der Vorlesungen ist auf den 4. April d. J

Februar 1864. Direction der land⸗ und forstwirthschaftlichen Akademie. 2 Walz.

gen ꝛc., giebt der gedruckte Prospekt

2

mitgetheilt wird.

1e e. a.

Honats-Uebersieht

der

Bank des Berliner Kassen-Vereins. 8 Aetiv a: 88 Geprägtes Geld und Barren .1I. Kassen-Anweisungen, Noten und Giro-Anweisun-

gen der Preussischen Haupt-Bankw Wechsel-Bestände Lombard-Bestände... 8 1. 8 Grundstück, verschiedene Forderungen u. Activa Staats- und andere Werthpapiere...

I81v * Bank-Noten im Umiauk .„“ Guthaben von Instituten und Privat-Personen mit

Einschluss des Giro-Verkehrs...

Berlin, den 29. Februar 1864. Die Direction. von Magnus. von Oppen feld.

Thlr. 349,67

Königsberger Privatbank. Monats a⸗Uebersicht pro Febzwar 1864. eesJ 8 Aktiva: Kassenbestände: Klingend preuß. Courant Thlr. 307,530 Noten der preuß. Bank und deren Assignationen.. 8 1,940 . 11u16*“ Roten inländischer Privatbanken. 560

310,030 1,059,164 757,000 5,200 54,275

2

Wechselbestände.. Lombardbestände. 3 4 Effekten in preuß. Staatspapieren. ¾ „. 8 Grundstück, verschiedene Forderungen und Aktiro.. PAssivea.

2222--b-eeeeeenene 2

Actien⸗Kapital . Noten im Umlauf... . Verzinsliche Deposita mit zweimonatlicher Kündigung... Guthaben von Korrespondenten, Dividenden, Tantieme und Reservefonds⸗Conto pro 1863

Reservefonds 8

Königsberg, den 29. Februar 1864.

Direction der Königsberger Privatbank. Gabriel. Sperling.

[497] b Beekan

Durch Beschluß der vorjährigen General⸗Versammlung des Verein deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen in Salzburg sind die Bestimmungen de Vereins⸗Güter⸗Reglements vom 1. März 1862 über die Declara tion des Interesses rechtzeitiger Lieferung abgeändert und den betreffende §§. folgende Fassung gegeben worden:

Dokumente, Gold⸗ und Silberbarren, Edelsteine, echte Perlen, Pretio sen, Platina, baare Gelder, Gemälde und andere Kunstgegenstände, so wie alle Güter, rücksichtlich deren das Interesse an der rechtzeitigen Lieferung, beziehungsweise der durch verspätete Lieferung entstehende Schaden die im §. 25 vorgesehenen Sätze übersteigt, sind von der Beförderung im Vereins Verkehre durchweg ausgeschlossen.

Welche sonstigen Gegenstände auf einzelnen Verkehrsstrecken von de

Beförderung ausgeschlossen sind, wird Fenehig bekannt gemacht.

Der von der Eisenbahn zu leistende Ersatz des durch Versäumung de Lieferungszeit entstandenen, von dem Entschädigungsberechtigten nachzuwei senden Schadens soll, im Falle die Versäumniß nicht mehr als 24 Stun den beträgt, den Betrag der halben Fracht, und, im Falle längerer Ver Ps als 24 Stunden, den Betrag der ganzen Fracht nicht über

eigen.

Will der Versender einen darüber hinausgehenden Schadensersatz durch Declaration eines bestimmten Betrages, als der Höhe seines Interesses a der rechtzeitigen Lieferung, sich sichern, so hat er das Gut zum Transpor im Lokalverkehr der Verwaltung der Absendestation unter den für diese erlassenen reglementarischen Bestimmungen aufzugeben (siehe §. 3).

Vorstehende Bestimmungen treten mit dem . Mürz d JJW.

in Kraft, wogegen die Gültigkeit der bisherigen §§. 3 und 25 Güter⸗Reglements mit diesem Tage erlischt.

Berlin, den 15. Februar 1864.

Die geschäftsführende Direction

des Vereins deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen. gez. Fournier.

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