Treppe hoch, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Scharnweber, u erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben
id ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Glaͤubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke wohnt,
muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗
en oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevpollmächtigten
bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗
kanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwälte Justiz⸗Räthe Licht, Stoepel
und Kelch und der Rechts⸗Anwalt Naudé hierselbst zu Sachwaltern vorge⸗
schla en. 8 otsdam, den 2. März 1864. F
111“ 11
¹Fnigliches Kreisgericht, Abtheilung J. C“ 111“
fe- 1“ Bekanntmachung.
In dem Konkurse über das Vermögen des Schneidermeisters und Klei⸗ erhändlers Friedrich Salpeter zu Lindow ist der Schönfärber Hermann emm daselbst zum definitiven Verwalter bestellt wordben.
Neu⸗Ruppin, den 29. Februar 1864. 1“ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[529) Aufforderung der Konkursgläubiger—
G nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist.
In dem Konkurse über das Vermögen des Schneidermeisters und
Kleiderhändlers Friedrich Salpeter zu Lindow ist zur Anmeldung der For⸗
derungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Friß E1
1 bis zum 26. März 1864 einschließlich
festgesetzt worden.
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben,
werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, it dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns
schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 9. Januar e. bis
um Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 9. April 1864, Vormittags 11 Uhr, . in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 4, vor dem Kommissar, Gerichts⸗Assessor Knoevenagel, anberaumt, und werden zum Erscheinen diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forde⸗ ungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. . Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben nd ihrer Anlagen beizufügen. — — b Jeder Glaͤubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Juncker, Pauli und Pohst zu Sachwaltern vorgeschlagen. 1“ Hnen⸗Ruppig eschage Februar 1864. G G
Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
Aufforderung der Konkursgläubiger. nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist. In dem Konkurse über das Vermögen des Fabrikbesitzers Johann Friedrich Ginsberg zu Rheinsberg ist zur Anmeldung der Forderungen der onkursgläubiger noch eine zweite Frist 1 5 bis zum 11. April d. J. einschließlich festgesetzt worden. . 1 1 1XAA“ Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Der Termin zur Prüfung aller in Zeit der vom 10. Februar c., bis Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist ““ auf den 26. April 1864, Vormittags 11 Uhr,F n unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 4, vor dem Kommissar, Kreisrichter Heffter, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Ter⸗ mine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen in⸗ nerhalb einer der Fristen angemeldet haben. b Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben
und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Gerichtsbezirke wohnt, muß
bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften
oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be⸗
stellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗
kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Juncker, Pauli und Pohst zu
Sachwaltern vorgeschlagen. Der bisherige einstweilige Verwalter Büreau⸗
Assistent Kelsch zu Rheinsberg ist zum definitiven Verwalter ernannt worden. Neu⸗Ruppin, den 4. März 1864. “ 6 CC116“ Königliches Kreisgericht, Abtheilung I.
L .
Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Osterode, Erste Abtheilung, .“ en 27. Februar 1864, Vormittags 12 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns C. Rosenthal zu Liebemühl ist
der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag
der Zahlungs⸗Einstellung auf den Zahlung 88 19. Februar er. “
“
festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Schulze
hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert,
in dem 1 8 auf den 23. März cxr., Vormittags 12 Uhr,
in unserem Gerichtslokal, Teiminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Schmidt anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Ernennung des definitiven Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände 8 8
bis zum 20. März cr. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand. stücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche alz Konkuͤrsgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die. selben mögen bereits rechtshäͤngig sein oder nicht, mit dem dafür
Vorrecht 1“ bis zum 22. März cr. einschließlich
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü⸗ fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forde. rungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs. Personals 1“
am 5. April er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kom⸗ missar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfall mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsit hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orke wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Justizrath Koesling und Rechtsanwalt Alscher zu Sachwaltern vorgeschlagen. 6 “
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[5300) Aufforderung der Konkursgläubiger. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Eduard Albrecht Wenscky zu Bublitz (Firma: E. A. Wenscky, Nr. 81 Firmen⸗Register) wer⸗ den alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen be⸗ reits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bit zum 7. April dieses Jahres einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll nach Maßgabe des §. 196 der Konkursordnung anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist ange⸗ meldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals in dem auf
den 14. April d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Leupold, angesetzten Termine im Terminszimmer Nr. 7 zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnstz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Ort⸗ wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte, Justiz⸗Räthe Villnow, Eckardt, Hillmar, Moelhausen und der Rechtsanwalt Sachse zu Sachwaltern vorgeschlagen. (Cöos 2. März 1864.
Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
8 2 8—
2] Konkurs⸗E x ö f
le8.
fnung.
Königliches Kreisgericht zu Bromberg. I. Abtheilung,
9 den 1. März 1864, Mittags 1 Uhr. 8 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hugo van Overstraeten zu Brom⸗ berg ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Zag der Zahlungseinstellung auf den 26. Februar 1864 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Albett Beckert zu Bromberg bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werdm aufgefordert, in dem “
auf den 23. März 1864, Mittags 1 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 2, vor dem Kommissar Kreis⸗ gerichts⸗Rath Hilscher anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge uͤber die definitive Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eineh anderen abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver⸗ schulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 9. April 1864 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alleh mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abgu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche al Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten
Vorrecht bis zum 15. April 1864 einschließlich 8 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Pri⸗ fung der sämmtlichen innerhalb der gebachten Frist angemeldeten Forderungen auf den 3. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr,
selbst zum Sachwalter vorgeschlagen.
werden.
1 8 . 8
828 dem Kommissar Kreisgerichtsrath Hilscher im Terminszimmer Nr. 2 zu erscheinen. 8 Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeig⸗ neten Falls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗Räthe, Schöpke, Schultz II., Eckert Schultz⸗Voelker, Geßler, Rosenkranz und die Rechtsanwalte Peterson aenschke zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Bekanntmachung.
In der Carl Großmannschen Konkurssache von Nakel haben wir zur Prüfung einiger nach Ablauf der Anmeldungsfrist angemeldeten Forderun⸗ gen einen neuen Prüfungstermin auf
den 23. März er., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Wehmer, anberaumt, zu welchem sämmt⸗ liche Gläubiger hiermit vorgeladen werden.
Lobsens, den 26. Februar 1864.
Koönigliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
8
477] 8 In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Michael David Zweig (Firma M. D. Zweig) zu Landsberg O./S. werden alle Die⸗ jenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 1. April er. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 19. April cr., Vormittags 9 Uhr,
vor dem Kommissar, Kreisrichter Roeser, im Terminszimmer Nr. 7 hier zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. 1
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ kanntschaft fehlt, wird der Rechtsanwalt Willimek hierselbst zum Sach⸗ walter vorgeschlagen. Rosenberg O./S., den 25. Februar 1864.
. Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.
8
533
8. dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns M. D. Zweig zu Laͤndsberg O. S. ist an Stelle des Rechtsanwalts Arndt der Kauf⸗ mann M. Jaroslaw zu Creuzburg zum einstweiligen Verwalter der Masse ernannt worden. Dagegen wird den Gläubigern, welche nicht in unserm Amtsbezirke ihren Wohnsitz haben und daher bei der Anmeldung ihrer For⸗ derungen einen am hiesigen Orte wohnhaften Bevollmächtigten bestellen müssen, außer dem Rechtsanwalte Willimek der Rechtsanwalt Arndt hier⸗
“ e““
v“ 1“ 27 Nothwendiger Verkauf.
Das dem Baron von Radonitz⸗Belgrad gehörige, in Louisenthal bele⸗ ene, im Hypothekenbuche dieses Ortes Vol. I. Nr. 12 verzeichnete Grund⸗ süc⸗ gerichtlich abgeschätzt auf 12,177 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf., soll
am 20. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts⸗ stelle, Zimmer Nr. 24, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Kieniz öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. 1
Taxe und Hypothekenschein sind in unserem Büreau I. einzusehen.
Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken⸗Buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.
Die dem Aufenthalte nach unbekannte Wittwe Thieme, geb. Dreyer und der Besitzer des Grundstücks, von Radonitz⸗Belgrad, welche zuletzt in Berlin gewohnt haben, werden zu diesem Termine hierdurch öffentlich vor⸗ geladen.
Prenzlau, den 28. Oktober 1863.
8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Rosenberg O. S., den 2. März 1864. “ Königliches Kreisgericht.
8
Nothwendiger Verkauf.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission Mewe, 8 den 25. November 1863. 1 Das der verehelichten Hofbesitzer Friedericke Radtke, geborene Groddeck,
welche mit ihrem Ehemann August Radtke in getrennten Gütern lebt, gehö⸗
rige bäuerliche Grundstück Klein Falkenau Nr. 13 der Hypothekenbezeichnung, abgeschätzt auf 8750 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingun⸗ en in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 17. Juni 1864,
ormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken⸗Buche nicht er⸗
8 sichtlichen eeeeen aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben
ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.
ITeeeeemRee bwandi 1 1. Nh gen k g . „Das der Frau Isabella von Sadowska, geborenen von Kalkstein, ge⸗ hörige Rittergut Slupy, im Schubiner Kreise, Pestebend aus 2765 Morgen 158 Quadratruthen Areal und abgeschätzt auf 51,260 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf zufolge der nebst Hypothekenschein einzusehenden Tage, soll 8 am 20. Juli 1864, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle meistbietend verkauft werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei uns anzumelden.
Die dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubigerin Gabriela Ne⸗ pomucena Eva von Goetzendorf⸗Grabowska wird hierzu öffentlich vorgeladen. 28 Schubin, den 24. Dezember 1863.
— Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. u 2Ieaa, s
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. Bekanntmach g Bei dem unterzeichneten Gericht ist das öffentliche Aufgebot folgender am 1. Januar 1828 ausgestellten, ursprünglich 4prozentigen, seit dem 1. Januar 1843 auf 3 ½ pCt. konvertirten Berliner Stadt⸗Obligationen 1) der angeblich dem Hüfner Klabe (Klawe) zu Garrey bei Niemegk ge hörig gewesenen und verbrannten Obligation Litt. C. Nr. 732 über 2) der angeblich dem Comtoirdiener C. A. Wiese hierselbst gehörig ge⸗ wesenen und verloren gegangenen Obligation Litt. G. Nr. 6432 über 25 Thlr., 1 beantragt worden. Es werden daher alle diejenigen, welche an diese Berliner Stadt⸗Obli⸗ gationen als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefsinhaber, oder als deren Erben Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben dem unterzeichneten Gerichte und zwar spätestens in dem hierzu auf den 28. Mai 1864, Vormittags 11 ½˖ Uhr, vor dem Herrn Stadtgerichts⸗Rath Dannenberg im Stadtgerichts⸗Gebäude, Jüdenstraße 58, Zimmer Nr. 11, anberaumten Termine anzuzeigen und nachzuweisen, widrigenfalls sie mit diesen ihren Ansprüchen an den auf⸗ gerufenen Berliner Stadt⸗Obligationen werden ausgeschlossen, ihnen dieser⸗ halb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, die Obligationen selbst aber für amortisirt werden erklärt werden. Auswärtigen werden die Herren Rechts⸗ anwälte Wenzig und Wilcke als Sachwalter in Vorschlag gebracht. Berlin, den 4. Januar 1864. v8, Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Dceputation für Kredit⸗ ꝛc. und Nachlaßsachen.
Der unbekannte Inhaber der angeblich verloren gegangenen a) von A. W. Sohr zu Danzig am 14. Juni 1862 über 100 Thlr., zahlbar am 14. Juni 1863 an Ordre von J. Schneidau, b) von W. Widtmann zu Danzig am 13. August 1863 über 30 Thlr., zahlbar am 1. Oktober 1863 an die Ordre des J. Schneidau, ausgestellten Wechsel werden aufgefordert, dieselben bis spätestens in dem am 26. April 1864, Vormittags 11 Uhr, vor Herrn Secretair Siewert anstehenden Termine uns einzureichen, widri genfalls diese Wechsel für kraftlos erklärt werden werden. Danzig, den 28. Oktober 1863. Koönigl. Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium. v. Groddeck.
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Edikias
Auf Antrag der Wittwe des Gutsbesitzers von Grap, Marie Caroline geb. Berbrich zu Cammin, werden deren Sohn, Steuermann Adam Julius von Grap, der am 29. Mai 1829 geboren und im Jahre 1850 als Ma⸗ trose von hier nach Amerika gefahren ist und über den seit länger als zehn Jahren jede Nachricht fehlt, so wie dessen etwa von ihm zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich bei uns vor oder spätestens im Termine 1
den 22. Dezember 1864, Vormittags 11 Uhr, M vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Wenzel im Terminszimmer Nr. 4 des hiesigen Gerichtslokals schriftlich oder persöͤnlich zu melden und die weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls der genannte Steuermann von Grap für todt erklärt und sein Nachlaß den dann sich legitimirenden Erben, namentlich seiner Mutter, als seiner bis jetzt nächsten einzigen Erbin, zu⸗ gesprochen werden wird, die unbekannten Erben und Erbnehmer aber mit ihren etwaigen Ansprüchen an den Nachlaß des von Grap werden prä⸗ kludirt werden. Cammin, den 29. Februar 1864. 8 Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
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Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen [511 Eßlingen im Königreich Württemberg. Verkauf des Landguts Serach bei Eßlingen. In der Gantsache Seiger Durchlaucht des Prinzen Felix von Hohen · lohe⸗Oehringen zu Serach kommt folgende Liegenschaft in Serach am Samstag, den 19 .“ 9 Vormittags 11 Uhr, 8 auf dem hiesigen Rathhause im zweiten und voraussichtlich letzten Aufstreich zum Verkauf: 5²6 ein Wohnhaus, vorne 3⸗ und hinten Istöckig, mit großem Salon und 15 Zimmern, das Schlößchen zu Serach, eine im Jahre 1853 erbaute stöckige Behausung, das Fremdenhaus,