1864 / 63 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

daß die Papiere der konvoyirten Sch ffe in Ordnung sind, und daß

sie keine Kriegscontrebande an haben. 8

Hat der Kommandant ein Soif (Prise) aufgebracht, so hat er streng darauf zu wachen, daß von der Ladung Nichts gelöscht, verkauft, vertauscht oder anderweitig entfernt wird oder verloren geht. Zu dem Ende hat er, gemeinsam mit dem Schiffer oder Steuermann des Schiffs auf demselben, so weit thunlich, die Ladungsräume zu versiegeln oder die Ladung unter Verschluß zu legen. Die Schiffspapiere hat der Kommandant nebst einem von ihm und dem Schiffer unterschriebenen Verzeichnisse derselben mit dem Siegel seines Schiffes und dem des Schiffers in einem Convolut zu versiegnä.

Der Kommandant hat sodann die nöthigen Vorkehrungen zu treffen, erforderlichenfalls einen Offizier mit der nöthigen Mannschaft auf das Schiff zu senden, damit dasselbe sicher nach dem nächsten deutschen oder preußischen Hafen, wo militairischer Schutz zu erwarten ist, gebracht wird, und daß bis dahin die Ladung des Schiffes nicht geöffnet wird, es sei denn, daß der Schiffer oder dessen Stellvertreter zur Konservirung derselben die für nothwendig hält.

In dem Hafen ist das Schiff, nebst den versiegelten Schiffs⸗ papieren und allen über die Aufbringung des Schiffes sprechenden Schriftstücken resp. an den Königlich preußischen Konsul oder an die Königlich preußische Zoll⸗ resp. Hafenbehörde abzugeben und darüber eine Bescheinigung zu 8 8

Die auf dem Schiffe befindlichen Mannschaften werden, wenn es feindliche Unterthanen sind, als Kriegsgefangene abgeliefert, wenn es Unterthanen neutraler Mächte, sind an ihre resp. Konsuln über⸗ geben und bis dahin für Rechnung des aufgebrachten Schiffs auf

Staatskosten verpflegt. §. 14.

Nur in Nothfällen (Sturm, Unwetter, Mangel an Proviant, feindliche Verfolgung) kann das Schiff in einen neutralen Hafen gebracht und, so lange die dauern, darin belassen werden. Wenn das Schiff wegen Havarie nicht weiker gebracht werden kann, oder, wenn die Ladung aus leicht verderblichen Waaren be⸗ steht, so hat der Kommandant des Kriegsschiffes oder der das auf⸗ gebrachte Schiff führende Offizier nach seinem gewissenhaften Er⸗ messen unter Mitwirkung des preußischen Konsuls und des Schiffes diejenigen Maßregeln zu ergreifen, welche er zum Besten des Schiffes und der Ladung am zweckmäßigsten findet.

ie Kommandanten Sr. Majestät Schiffe reichen, sobald sie Prisen aufgebracht haben, über die Wegnahme und Aufbringung ausführlichen Bericht an die vorgesetzte Behörde ein. Beerlin, den 12. März 1864. 8 Der Kriegs⸗ und Marine⸗Minister. von Roon

Wohlthätigkeit Hoffsche Stiftung.

Der Königliche Hoflieferant, Herr Johann Hoff Neue Wilhelmsstraße Nr. 1 hierselbst hat sich veranlaßt gefunden, das Kapital der im vorigen Jahre von ihm gegründeten Stiftung, nach⸗ dem dasselbe durch seine patriotische Freigebigkeit von dem ursprüng⸗ lichen Betrage von 500 Thlr. bereits auf 600 Thlr. vermehrt wor⸗ den, um weitere 100 Thlr. zu erhöhen.

Indem das Kriegs⸗Ministerium diese Handlung des Herrn Hoff hiermit dankend zur öffentlichen Kenntniß bringt, bemerkt dasselbe, daß die Zinsen dieses jetzt 700 Thlr. betragenden Kapitals gestattet haben, an 5 hülfsbedürftige Veteranen der Feldzüge von 1813/15:

Carl Wenzel zu Gerlachsdorf, Kreis Heiligenbeilk,/, Johann Matzdorf zu Swinemünde, 1 Adolph Geduld zu Berlin, v Gottfried Schubert zu Seifersdorf, Kreis Bunzlau, und Franz Jeglinsky zu Weigelsdorf, Kreis Münsterberg, Geschenke à 5 Thlr. zu bewilligen, welche den Genannten, der Ab⸗ sicht des Herrn Hoff entsprechend, am 22sten dieses Monats, dem Geburtstage Sr. Majestät des Königs, durch Vermittelung der be⸗ treffenden Königlichen General⸗Kommando's werden eingehändigt Beerlin, den 9. März 1864. 1 Kriegs⸗Ministerium, Abtheilung für das Inpalidenwesen. Koehlau. von Kirchbach. n 1“ erium für die landwirthsch Angelegenheiten. 8

Der seitherige Geheime Registratur⸗Assistent von b89z

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Kom⸗ mandant von Berlin, von Alvensleben, nach München.

—-

Berlin, 14. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem preußischen Unterthan Dr. Felix Paul Confeld in Mainz, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Herzogs von Nassau Hoheit ihm verliehenen silbernen Medaille für Kunst und Wissenschaft, am Bande des Adolphs⸗Ordens, zu ertheilen.

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 13. März. Se. Majestät der König

wohnten um 10 ¼ Uhr dem Gottesdienste im Dom bei und empfin⸗

gen nach demselben den Prinzen Heinrich XIII. Reuß, den Oberst⸗ Lieutenant und Telegraphen⸗Direktor Chauvin, den Prinzen August von Württemberg Königliche Hoheit, den General⸗Lieutenant und Kommandanten von Alvensleben, der zur Beisetzung des hochseeligen Königs von Bayern nach München geht, und den bisher die König⸗ liche Gesandtschaft zu Kopenhagen vertreten habenden Legations⸗ Secretair Grafen von Wesdehken.

Die Familientafel, an der Se. Königliche Hoheit der Großher⸗ zog von Mecklenburg⸗Strelitz Theil nahm, sand um 5 Uhr bei Ihren Majestäten im Königlichen Palais Statt.

14. März. Se. Majestät der König besichtigten heute früh im Lustgarten in Potsdam die Leib⸗, 4., 6. und 10. Compagnie des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß, nahmen nach der Rückkehr in Berlin die Vorträge des Kriegsministers und des General⸗Lieutenants von Moltcke, des Minister⸗Präsidenten und des Civil⸗Kabinets entgegen.

Ihre Majestät die Königin waren in der 11. Vor⸗ lesung des Wissenschaftlichen Vereins anwesend und wohnten gestern dem Gottesdienste im Dome bei.

Nachrichten vom Kriegsschauplatz von Wichtigkeit sind am Sonntag, nicht eingegangen. Der General⸗Feldmarschall Freiherr von Wrangel meldet aus Hauptquartier Kolding vom 11. d. M., daß die Dänen Horsens geräumt haben und die Spitze des Kaiserlich österreichischen Corps dort eingerückt sei.

Nach telegraphischen Mittheilungen aus Gravenstein haben Sonnabend und Sonntag vor Düppel unerhebliche Vorpostengefechte stattgefunden, und ist namentlich heut, Sonntag früh um 4 ½ Uhr, eine dänische Abtheilung bei Sillemolle durch 2 Compagnieen des 15ten und des Füsilier⸗Bataillons 55. Regiments (Brigade Goeben) überfallen und mit Verlust von 33 Gefangenen in die Flucht geschlagen worden.

Vom Kriegsschaup latz ist heute nachstehendes Telegramm eingelaufen:

Brigade Roeder hat mit mehreren Bataillonen Nübel leicht genommen, Rackebüll nach lebhaftem Gefecht.

Todt: Lieutenant Troschel, 24. Regiments und drei Mannj verwundet Hauptmann Ballhorn, 24. Regiments und etwa 10 Mann.

Holstein. Altona, 12. März. Heute mit dem Nach⸗ mittagszuge langten eine Anzahl kranker und leichtverwundeter Preußen und Oesterreicher hier an. Mit demselben Zuge trafen die vier zwischen Hennberg und Snoghoi mit ihrer ganzen Compagnie von den Preußen gefangenen Offiziere vom 20. dänischen Infanterie⸗ Regiment hier ein, unter ihnen Capitain Dau. Sie waren begleitet von einem preußischen Offizier. Mit dem heutigen Abendzuge wer⸗ den noch mehr Verwundete und mit dem ersten Zuge morgen früh 183 dänische Gefangene erwartet. (Alt. M.)

Schleswig. Flensburg, 11. März. Gestern Abend langten, von Kolding kommend, 192 Gefangene nebst 3 Offizieren hierselbst an, worunter circa 30 Schleswiger sich befanden, welche sogleich entlassen wurden, nachdem sie im hiesigen Werkhause unter⸗ gebracht waren und wurden die übrigen Dänen heute Morgen weiter nach dem Süden befördert. Schon in aller Frühe wurden heute die hier gestern angelangten Demolirungsgeschütze nach Düppel be⸗ fördert und waren gegen 130 Wagen beordert, mit Pulver und Ku⸗ geln, zu den Geschützen gehörend, beladen, denselben nachzufolgen. Um schnell die vielen zu den Armeen gehörenden Güter aus den Eisenbahn⸗ wagen zu laden, sind Krahne errichtet und sonstige Anstalten getroffen. Von einem der angekommenen Gefangenen erfuhr ich, daß sie in der Nähe von Fridericia gefangen seien. Sie waren in zwei Trupps 400 Mann stark, verschiedenen Regimentern angehörend gewesen und er glaubte, daß auch die noch fehlenden 200 Mann gefangen seien. Die Schanzen bei Düppel, so wie die Insel Alsen sind mit 12 Regimentern besetzt und stehen in Jütland, namentlich Fridericia 6 Regimenter. In Folge der anhaltend nassen Witterung sind die Wege kaum zu passiren; überdies wirkt diese Witterung sehr un⸗ günstig auf die Gesundheit des Militairs und es kommen täglich mehrere Wagen mit Kranken hierselbst an. Es scheint aber, daß die

etatsmäßigen Geheimen Registrator ernannt worden. 9

Oesterreicher mehr zu leiden haben, als die Preußen. (H. B. H.)

Hamburg, 12. März. Aus Veile wird unterm gestrigen Tage gemeldet, daß Feldmarschall⸗Lieutenant von L.e Folge wiederholter Angriffe von Civilisten auf österreichische Sol⸗ daten, den Bewohnern Veiles anbefohlen habe, Waffen und Mu⸗ nition binnen 24 Stunden persoͤnlich abzuliefern.

Wie die »Börsenhalle⸗ mittheilt, hätte man sich an heutiger Börse erzählt, daß für das österreichische Linienschiff von 91 Kanonen „Kaiser⸗ bei hiesigen Banquiers Akkreditive gestellt und daß bereits früher sechs Lootsen nach Triest beordert und abgegangen seien.

Bremerhaven, 10. März. Capt. Hellberg, schwedische Barke „Constantia⸗, von Batavia heute Nachmittag hier angekommen, be⸗ richtet: »Wurde vorgestern Nachmittag 1 Uhr, ca. 5 deutsche Meilen W. von Borkum, vom dänischen Kriegsdampfer »Geyser⸗ angehal⸗ ten und gefragt, wohin bestimmt sei. Ich antwortete: Nach der Weser. Auf meine Frage, ob dieselbe blokirt sei, erhielt verneinende Antwort und daß ich meine Reise ungehindert fortsetzen könne. Der »Geyser« ging nordwärts.⸗

Hessen. Cassel, 12. März. Das heute ausgegebene »Gesetz⸗ blatt« enthält ein Ministerial⸗Ausschreiben vom 2. d., durch welches die Ständeversammlung auf den 30. März einberufen wird.

Frankfurt a. M., 12. März. In der heutigen Bundes⸗ tagssitzung brachte Bayern einen Antrag ein auf Anerkennung des Erbprinzen von Augustenburg. Oesterreich und Preußen ver⸗ langten Aussetzung der Abstimmung über diesen Antrag bis zur Vorlage eines eingehenden Ausschußgutachtens; sie kündigten dabei eine demnächstige Begründung ihrer Ansichten an.

Bayern sah sich durch diese Erklärung veranlaßt, vorerst nicht auf die beantragte achttägige Abstimmungsfrist zu bestehen. Es blieb die geschäftliche Behandlung des Antrages vorbehalten.

Der sächsisch⸗württembergische Antrag auf Einberufung der hol⸗ steinischen Ständeversammlung, sowie der hannoversche Antrag, an Dänemark in Betreff der bereits aufgebrachten deutschen Schiffe eine Aufforderung zur sofortigen Auslieferung zu erlassen, wurden den Aus⸗ schüssen zugewiesen.

Württemberg. Stuttgart, 11. März. Das heutige Bulletin lautet: Das Befinden Sr. Majestät des Königs war gestern wechselnd; es fehlte nicht an guten Stunden mit ziemlich freiem Athem. Die Nacht brachte wieder reichlichen ruhigen Schlaf. Appetit und Kräfte haben sich nicht gehoben.

12. März. Heute lautet das Bulletin nach dem »St.⸗A. f. W.“ wie folgt: In dem Befinden Sr. Majestät des Königs ist eine wesentliche Aenderung nicht eingetreten. Nacht befriedigend.

Bayern. München, 10. März. Heute Nachmittag 5 Uhr rückte die gesammte Garnison aus und nachdem ihr durch den könig⸗ lichen Stadtkommandanten das Hinscheiden Sr. Majestät des Königs Maximilian II. und die Thronbesteigung seines erstgeborenen Sohnes Ludwig II. verkündet wurde, leisteten die Truppen dem neuen Mon⸗ archen den Eid der Treue. Nach diesem Akte geschah vor dem anwesenden Kriegsminister und der Generalität der Vorbeimarsch, ohne das Spiel zu rühren. Die königlichen Prinzen, die königlichen Staatsminister und der Stadtrath leisteten den Eid in die Hand Sr. Majestät um 1 Uhr.

11. März. Se. Majestät der König hat folgendes Regie⸗ rungs⸗Antritts⸗Patent erlassen:

»Wir Ludwig II. von Gottes Gnaden König von Bayern ꝛc. ent⸗ bieten männiglich Unsern Gruß und Königliche Gnade zuvor! Nachdem der allmächtige Gott nach seinem unerforschlichen Rath und Willen den aller⸗ durchlauchtigsten und großmächtigsten König und Herrn Maximilian II. König von Bayern Unseres vielgeliebten und hochverehrten Herrn Vaters Königliche Majestät aus dieser Zeitlichkeit abgefordert hat und durch diesen hohen Todesfall das Königreich Bayern in der Gesammtvereinigung aller seiner älteren und neueren Gebietstheile nach den Bestimmungen der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde auf Grund der Staats⸗ und Hausverträge.Uns als nächstem Stammfolger nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischelinealen Erb⸗ folge angefallen ist und Wir davon vollen Besitz ergriffen und die Regierung des Königreichs angetreten haben: wollen Wir Uns zu sämmtlichen Angehörigen Unserer Erblande gnädigst versehen, daß sie Uns von nun an für ihren rechtmäßigen und einzigen Landesherrn so willig als pflichtmäßig erkennen, Uns unverbrüchliche Treue und unverweigerlichen Gehorsam leisten und alle Pflichten gegen Uns als ihre von Gott verordnete Landesherrschaft erfüllen werden. Wir geben dagegen denselben zu erkennen, daß Wir den im Tit. X. §. 1 der Verfassungsurkunde enthaltenen Eid in der dort vorgeschriebenen Form bereits abgelegt haben. Damit der Gang der Staatsgeschäfte nicht unterbrochen werde, ist Unser Befehl: daß sämmtliche Stellen und Behörden im Königreiche ihre Verrichtungen bis auf Unsere nähere Bestimmung wie bisher nach ihren Amtspflichten fortsetzen, die amtlichen Ausfertigungen von nun an unter Unserm Namen und Titel, wo Solches vorgeschrieben ist, erlassen, bei der Siegelung aber sich der bisherigen Siegel so lange, bis ihnen die neu zu fertigenden werden zugestellt werden, bedienen sollen. Wir wollen alle Be⸗ dienstete an den von ihnen geleisteten Verfassungs⸗ und Dienstes⸗Eid beson⸗ ders erinnert haben und versehen uns gnädigst, Unsere sämmtlichen Unter⸗ thanen werden dieser ersten von Uns als ihrem angebornen rechtmäßigen Landesherrn an sie gerichteten Aufforderung sich pflichtschuldigst fügen, wo⸗ gegen Wir ihnen mit Königlicher Huld und Gnade beigethan bleiben. Ge⸗ geben in Unserer Haupt⸗ und Residenzstadt München, den 11. März 1864. Das Patent trägt die Gegenzeichnung sämmtlicher Minister. 1

12. März. Gestern Vormittags 10 Uhr fand allerhöchstem

V Staatsraths, die feierliche Versammlung dieses hohen Kollegium statt, in welcher Se. Majestät König Ludwig II. den in der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde Tit. X. §. 1 vorgeschriebenen Eid leisteten. Der Staats⸗Minister Freiherr von Schrenk, als ältestes Mitglied des Staatsraths, richtete, indem er sich Sr. Königlichen Majestät näherte, nach erbetener allerhöchster Zustimmung folgende Anrede an Se. Koͤnigliche Majestät: 6 »Dem allmächtigen Herrn über Leben und Tod hat es in seinem un⸗ erforschlichen Rathschlusse gefallen, Se. Majestät den König Maximilian II., Euerer Königlichen Majestät und des Bayernlandes vielgeliebten Vater, vom irdischen Leben abzurufen, und es haben Eure Königliche Majestät den durch dieses erschütternde Ereigniß verwaisten Thron bestiegen. Erlauben Aller⸗ höͤchstdieselben, daß ich als ältestes Mitglied des versammelten Staatsraths in dessen Namen hiermit dem Gefühle der tiefsten Ehrfurcht Ausdruck gebe, welches ihn für Eure Königliche Majestät erfüllt, und zugleich die Versiche⸗ rung vollster Hingebung und das Gelöbniß unverbrüchlichster Treue an den Stufen des Thrones niederlege.« SHierauf leisteten Se. Königliche Majestät den in der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde Tit. X. §. 1 vorgeschriebenen, von dem Staats⸗ minister der Justiz, Frhrn. von Mulzer, vorgelesenen Eid, worauf Seine Majestät die obige Anrede in folgender Weise erwiderten: 1 »Der allmächtige Gott hat Meinen tbeueren vielgeliebten Vater von dieser Erde abberufen. Ich kann nicht aussprechen, welche Gefühle Meine Brust durchdringen. Groß ist und schwer die Mir gewordene Aufgabe. Ich baue auf Gott, daß Er Mir Licht und Kraft schicke, sie zu erfüllen. Treu dem Eide, den Ich so eben geleistet, und im Geiste unserer durch fast ein halbes Jahrhundert bewährten Verfassung will Ich regieren. Meines geliebten Bayernvolkes Wohlfahrt und Deutschlands Größe seien die Ziel punkte Meines Strebens. Unterstützen Sie Mich alle in Meinen inhalts schweren Pflichten!« Das Leichenbegängniß Sr. Majestät des Königs Max findet am Montag Nachmittags 1 Uhr statt. General Fürst Thurn und Taxis führt das Oberkommando über alle hierzu ausrückenden Linien⸗ und Landwehr⸗Abtheilungen. Oesterreich. Wien, 12. März. Die heutige »Wiener Abendpost« enthält aus Veile, 11. März, folgendes Telegramm: General⸗Lieutenant Hegermann schreibt mir durch Parlamentär, daß Ober⸗Lieutenant Graf Czernin sich außer Gefahr befindet und wegen Auswechslungs an den Kriegsminister in Kopenhagen ange⸗ fragt wurde. Gablenz, SFML. Der als Courier aus dem Hauptquartier des 6. Armee Corps hier eingetroffene Rittmeister Graf Kinsky der General⸗Adju⸗ tantur Sr. Majestät überbrachte, wie die »Wiener Abendpost⸗ mit⸗ theilt, folgenden Bericht des FML. Baron Gablenz über das Gefecht der K. K. Truppen vom 8. März d. J.: Ich bin so glücklich, der hohen General⸗Adjutantur über ein heute stattgehabtes erfolgreiches und trotz der ungünstigen Terrain⸗ verhältnisse mit bewunderungswürdiger Bravour der Truppe und vergleichsweise geringen Opfern erkauftes Gefecht melden zu können. Wie ich bereits zu berichten die Ehre hatte, war für heute di Vorrückung des Armeccorps in zwei Kolonnen, wo möglich mit der Avantgarde bis Veile, vom Oberkommando angeordnet. Ein sehr ausgiebiges Thauwetter, gefolgt von anhaltendem Regen, hatte namentlich die Seitenwege in einen grundlosen Zu stand versetzt, daher der Marsch aller in der Nacht vom 7. zum 8 größtentheils abseits der Chaussee bequartierten Truppen, welche theilweise heute Morgens schon um 2 bis 3 Uhr aus ihren ge⸗ drängten Dislocationen aufbrachen, ein sehr beschwerlicher war. 8 Die Seitenkolonne des Herrn Feldmarschall⸗Lieutenants Graf Neipperg, bestehend aus der Königl. preußischen kombinirten Kaval⸗ lerie⸗Brigade Oberst Flies, dann den Infanterie⸗Brigaden General⸗ Major Tomas und Dormus des K. K. 6. Armee⸗Corps, welche auf der vor einiger Zeit bei Eistrup über die Kolding⸗Au⸗ gebauten Brücke dieses Gewässer überschreiten sollte, war, nachdem im Laufe der Nacht das angeschwollene Wasser die Brücke überfluthet hatte und die dahin disponirten Brückenwagen auf den Feldwegen stecken geblieben, nach längerem Zeitverlust genöthigt, theils durch eine gangbar gemachte Furth, zheils auf hergestellten Nothstegen und mit einer Brigade über die Bruücke bei Kolding überzugehen und konnte bei der schlechten Beschaffenheit der ihr angewiesenen Wege nicht rechtzeitig auf gleicher Höhe mit der von mir befehligten und auf der Chaussee gegen Veile vorrückenden Kolonne anlangen. 8 Diese letztere, mit dem Dragoner⸗Regimente Fürst Windisch Grätz und 2 Geschützen der Brigadebatterie von Nostitz unter General Major Baron Dobrzensky an der Töte, stieß erst ungefähr ½ Meilen südlich von Veile um 11 Uhr Vormittags auf feindliche Kavallerie⸗ posten, gegen welche der bei der Brigade General⸗Major Baron Dobrzensky eingetheilte Generalstabs⸗Hauptmann Graf Uexküll mit einem Zug zur Rekognoszirung weit vorging und eine stärkere ihm entgegenrückende feindliche Kavallerieabtheilung ohne langes Besinnen mit der eben zur Hand habenden Hälfte dieses Zuges attakirte. Im Handgemenge wurde der genannte Hauptmann durch mehrere Säbelhiebe nicht unerheblich verwundet, war jedoch nach Anlegung eines leichten Nothverbandes nicht zu bewegen, das Gefecht bis zu dessen Beendigung am späten Abend zu verlassen. Mit gleichem Heldenmuthe attakirte Ober⸗Lieutenant Graf

Czernin

Befehle zufolge, in der Königlichen Residenz in

den Zimmern des!

Spitze seiner kleinen Abtheilung

fiel aber nach mehreren er 8. 11I1““ b1u“