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3) Zu der für den Betrag der Abgabe maßgebenden Bespannung eines Fuhrwerks werden sowohl die zur Zeit der Berührung der Hebestelle wirklich angespannten als auch alle diejenigen Thiere gerechnet, welche, ohne augenscheinlich eine andere Bestimmung zu haben, bei dem Fuhr⸗ werk befindlich sind. E1““ 8
Berlin, den 15. Februar 1864. ““ (CC(C. 8) ges. Wilhelm. 4
von Bodelschwingh. Graf von Itzenplitz.
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1864
Februar
m Kreise Zauch⸗Belzig des Regierungsbezixks Pots⸗ dam: a) von Belzig über Wiesenburg und Reetz bis zur Grenze des IJ. Jerichowschen Kreises gegen Lo⸗ b) von Belzig über Dahnsdorf dicht an
über Claistow nach Baumgartenbrück mit einer Zweig⸗Chaussee von Claistow nach Lehnin.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau von Chausseen im Kreise Zauch⸗Belzig des Regierungsbezirks Potsdam: a) von Belzig über Wiesenburg und Reetz bis zur Grenze
des IJ. Jerichowschen Kreises gegen Loburg; b) von Belzig über Dahnsdorf dicht an Niemegk vorbei nach Treuenbrietzen; c) von Brück über Claistow nach Baumgartenbrück mit einer Zweig⸗Chaussee von Claistow nach Lehnin genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Zauch⸗Belzig das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und AUnterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem gedachten Kreise gegen UMebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben ent⸗ haltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Be⸗ stimmungen auf den Staats⸗Chausseen von Ihnen angewandt wer⸗ den, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwen⸗ dung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesets⸗Samm⸗ lung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Beerlin, den 15. Februar 1864.
11 “ von Bodelschwingh. Graf von Itzenplitz.
den Finanz⸗Minister, den Minister für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten und den Minister des
Der Baumeister Schiller zu Bunzlau ist zum Königlichen is⸗Baumeisterstell
zum einjährigen Militairdienste.
1
Februar 1862,
Verfolg des Cirkular⸗Erlasses vom 7.
betreffend die Berechtigung der aus der Secunda der Gym⸗
nasien und der Realschulen 1. Ordnung abgehenden Schüler zum einjährigen freiwilligen Militairdienste,
““ 8 .“ “
übersenden wir dem Königlichen General⸗Kommando und dem Königlichen Ober⸗Präsidium anliegend ergebenst Abschrift einer von dem Herrn Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten unter dem 21. Dezember pr. an die Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Kollegien erlassenen, auf denselben Gegenstand bezüglichen Verfügung (a.) zur gefälligen Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung. P
Berlin, den 24. Februar 1864.
Der Kriegs⸗Minister. Der Minister des Innern. Im Auftrage: 1““ Rnühnas von Glisczinski. Inc lrses
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Durch die Cirkular⸗Verfügung vom 31. Oktober 1861 (18,849) ist angeordnet, daß bei den Gymnasien und den Realschulen erster Ordnung die Abgangszeugnisse für die nach dem ersten halben Jahr aus Secunda abgehenden Schüler jedesmal von der Lehrerkonferenz festgestellt werden, und daß darin ausdrücklich bemerkt wird, ob der betreffende Schüler sich das bezügliche Pensum der Secunda gut angeeignet und sich gut betragen hat.
Wie mir bekannt geworden, sind Zweifel darüber entstanden, ob das »gut angeeignet⸗ im Sinne des »gut« in der Seala der für die Ergebnisse der Abiturientenprüfungen festgesetzten Prädikate zu verstehen oder allgemein zu nehmen ist, und nur die Zufriedenheit der Lehrer mit dem Fleiß und den Fortschritten des Schülers aus. drücken soll.
Die Entstehung und der Zusammenhang der Verfügung er⸗ giebt, daß letztere Auffassung die richtige ist. Es kam darauf an, der Meinung entgegenzuwirken, als genüge ein halbjähriger Aufent⸗ halt in der Secunda an und für sich, um ein Qualificationszeugniß für den einjährigen freiwilligen Militairdienst zu erlangen. Die Erwerbung eines solchen Attestes sollte vielmehr von dem ernsten Bemühen, allen Anforderungen der Schule auch nach der Versetzung in die Secunda zu genügen, abhängig gemacht werden. In dieser Beziehung den richtigen Maßstab anzulegen, ist Sache des gewissen⸗ haften und pädagogischen Urtheils der Lehrer⸗Konferenz.
Die Bestimmung, daß derartige Zeugnisse von der Lehrer⸗Kon⸗ ferenz festzustellen sind, gilt auch für die Fälle, wo die betreffenden jungen Leute nach einem längeren als halbjährigen Aufenthalt aus der Secunda abgehen.
Hinsichtlich Derjenigen, welche erst in der Secunda Schüler einer Anstalt geworden sind, und bei denen die Vermuthung nahe liegt, daß es ihnen lediglich um das Berechtigungsattest zu thun ist bedarf es besonderer Aufmerksamkeit darauf, ob sie beim Abgange den von Seiten der Schule zu stellenden Anforderungen wirklich genügen. Ist dies zweifelhaft, so wird zu erwägen sein, ob nicht durch eine besondere Prüfung der Stand der Kenntnisse des Ab⸗ gehenden zu ermitteln ist.
Eine vorzeitige Versetzung solcher Schüler, die aus gleicher Ver⸗ anlassung erst in Tertia eingetreten sind, wird die den Direktoren wiederholt zur Pflicht gemachte Strenge der Beurtheilung bei dem Uebergange von Tertia nach Secunda leicht verhüten können.
Ich beauftrage das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Kollegium, die Direktoren der Gymnasien und der Realschulen 1. Ordnung Seines Ressorts dem Vorstehenden gemäß mit Anweisung zu versehen und auf genaue Befolgung derselben zu achten.
Berlin, den 21. Dezember 1863.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗
8 Angelegenheiten. An sämmtliche Königliche Provinzial⸗Schultollegien.
kinisteriummn der geistlichen, Unterrichts Medizinal⸗Angelegenheiten.
8½
zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Landsberg ernannt worden.
Ministerium für die landwirthschaftli 8 Angelegenheiten. Beschei den Feldmessern zu bewilligenden nivellitische Arbeiten.
Der Königlichen Regierung erwidere ich auf Ihren Bericht v
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die Erinnerungen der Königlichen Ober⸗Rechnungs⸗Kammer gegen
mehrere Liquidationen des Vermessungs⸗Revisors N. betreffend, daß in der Regel für Querprofile durch das Flußthal ebenso zu liquidiren ist, wie für Längenprofile, also nach Ruthenzahl, wie das auch von dem ꝛc. N. auf Belag 113 Nr. 3 geschehen ist.
In der Bezahlung für das Längen⸗Nivellement ist nach dem vorletzten Alinea der Instruction vom 24. August 1861 §. 9 nur die Zeichnung der eigentlichen Flußbettprofile begriffen, denn zu diesen kann der Feldmesser gewöhnlich die Zahlen⸗Notizen während der Aufnahme des Längen⸗Nivellements ohne erheblichen Zeitauf⸗ wand gewinnen.
In besonders schwierigen Fällen ist nach dem letzten Alinea des §. 9 die Bewilligung von Diäten sowohl für das Längen⸗Nivelle⸗ ment, wie für das Nivellement der Thal⸗Querprofile zulässig. Auch kann bei breiteren und tiefen Flüssen, wo die Ermittelung des eigentlichen Flußbettprofiles besonderen Zeitaufwand, mit Peilungen zc. erfordert, dem Feldmesser nicht zugemuthet wer⸗ den, diese Flußbettprofile für den Akkordpreis des Längen⸗Ni⸗ vellements mitzumachen, vielmehr dafür eine Bewilligung von Diüäten erfolgen. Es ist zweckmäßig, darüber gleich bei Ertheilung der Spezial⸗Instruction für das betreffende Nivellement Bestimmung zu treffen. 8
Danach ist für die Zukunft zu verfahren. Falle wird die Zahlung der fraglichen Diäten auf Belag 102, 113 und 115 hierdurch genehmigt.
Berlin, den 19. Februar 1864.
Der Minister für die landwirthschaftlichen An
Im vorliegenden 103, .“
Die Königliche Regierung (General⸗Kommission Königliche Regierung in N. gerichteten Verfügung in Betreff der Kosten für nivellitische Arbeiten zur Kenntnißnahme und Beachtung.
Berlin, den 19. Februar 1864.
Der Minister für die landwirtbschaftlichen von Sele
Angelegenheiten.
sämmtliche Königliche Regierungen, General⸗ Kommissionen und Landes⸗Meliorations⸗ Baubeamte. “
der Infanterie,
Angekommen: Se. Durchlaucht der General General⸗
Chef des Ingenieur⸗Corps und der Pioniere und 1.
Inspecteur der Festungen, Fürst Radziwill, von Tevplitz. Se. Erlaucht der Graf Heinrich von Schönburg⸗
Glauchau, von Glauchau.
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Berlin, 15. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Telegraphen⸗Direktor, Oberst⸗Lieutenant Chauvin, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von
Hannover Majestät ihm verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse
des Guelphen⸗Ordens zu ertheilen.
Michtamtliches.
Preußen. Berlin, 15. März. Se. Majestät der König
nnahmen heute, nachdem Allerhöchstdieselben Se. Königliche Hoheit Der praktische Arzt ꝛc. Dr. Simon zu Landsberg a. W. isß
den Fürsten von Hohenzollern⸗Sigmaringen empfangen hatten, die Vorträge des Minister⸗Präsidenten, des Kriegs⸗Ministers, des Finanz⸗ Ministers, des Militair⸗Kabinets und des Polizei⸗Präsidenten, so wie die Meldung des Fürsten W. Radziwill Durchlaucht entgegen.
— Vom Kriegsschauplatz berichtet man uns Fvlgendes: Es war festgestellt, daß die feindlichen Vorposten die Linie Lillemölle⸗Stavegaard⸗Rackebüll inne hatten, daß letzteres Dorf ver⸗ barrikadirt sei. Da der Sturm das bodenlose Gelände in den letz⸗ ten Tagen ein wenig getrocknet hatte, wurde für den 13. März früh vor Tagesanbruch ein Ueberfall der Vorposten befohlen. Der⸗ selbe wurde vom 2. Bataillone 15. Regiments, so weit das⸗ selbe nicht auf Vorposten war, und vom Füsilier⸗Bataillon 55. Re⸗ giments ausgeführt, in der Art, daß Oberst⸗Lieutenant Freiherr von der Goltz mit der 6. und 7. Compagnie, mit 50 Mann der 5. und 85 Mann der 8. ompagnie um 4 ½ Uhr von der Feld⸗
“ Reg — Ew. Wohl⸗ geboren erhalten) erhält im Anschlusse Abschrift der heute an die
nahe Sandberg, links von dem Gehölz Ravenskoppel vorging, wäh⸗ rend der General von Goeben um dieselbe Stunde mit dem Füsilier⸗ Bataillon 55. Regiments von Satrup gegen das Gehölz und gegen Rackebüll aufbrach. b
Der Oberst⸗Lieutenant von der Goltz sollte etwas früher als der Major von Rex an den Feind kommen, da jener das Haupt⸗Unter⸗ nehmen ausführen, dieser vorzugsweise decken und sichern sollte. Es war ferner befohlen, daß Oberst⸗Lieutenant von der Goltz sofort nach gelungenem oder mißlungenem Coup und jedenfalls vor hellem Tage hinter seine Vorposten zurückgehe und daß Alles mit ungeladenen Gewehren vorgehe und sich, so wie sie entdeckt seien, mit dem Ba⸗ jonett auf den Feind werfe.
Die ertheilten Besehle wurden pünktlich ausgeführt. Haupt⸗ mann Freiherr v. d. Reck ging mit seinen 85 Mann unmittelbar am Meeresstrande gegen die Lillemölle vor, Hauptmann von Krieg mit der 7. Compagnie wurde auf Stavegaard und eventuell weiter auf Lillemölle dirigirt. Die 6. Compagnie sollte, gefolgt als Re⸗ serve von dem Detachement der 5., den geraden Weg dahin über die abgebrannte Mühle einschlagen.
Die 6. Compagnie kam im Dunkel und im Schneesturm vom rechten Wege ab und nicht zum Eingreifen in das Gefecht. Haupt⸗ mann v. d. Reck dagegen führte seinen Auftrag in brillanter Weise aus, überraschte die Posten, folgte ihnen an der Spitze seines De⸗ tachements im Lauftritt auf dem Fuße, langte mit ihnen zugleich bei der Lillemölle an, warf sich mit Hurrah auf die Gebäude der⸗ selben, trieb die nach Aussage der Gefangenen dort postirte Com⸗ pagnie in wilde Flucht und nahm 12 Mann gefangen, ohne den
geringsten Verlust zu erleiden. — griff rechts von ihm der Lieute⸗
Gleichzeitig — um 5 Uhr nant Müller mit einem Zuge der 7. Compagnie, welcher Stave⸗ gaard stark verbarrikadirt fand, die nächsten in einem Hause aufge⸗ stellten Posten mit dem Bajonett an und nahm 14 Mann gefangen. Es war kein preußischer Schuß gefallen. Ein Mann der 7. Com⸗ pagnie war getodtet.
„Oberstlieutenant Freiherr von der Goltz trat dann sofort den Rückmarsch an und war um 6 Uhr bereits hinter den stehen geblie— benen Vorposten.
Das Füsilier⸗Bataillon 55. Regiments seinerseits ging ganz ebenso entschieden auf der Chaussee vor, indem die 12. Compagnie auf Rackebüll, die 11. auf das Gehölz Ravenskoppel dirigirt, die 9. und 10. in Reserve gehalten wurden. Die 12. Compagnie — Hauptmann Baecmeister — jagte die feindlichen Vorposten, auf 20 Schritt von ihnen mit Schüssen empfangen, nach Rackebüll hinein, eine erste Barrikade mit Hurrah nehmend. Der bestimmte und wiederholte Be⸗ fehl, Rackebüll selbst nicht anzugreifen, hielt sie vor dem Dorfe fest, wo sich dann ein kurzes Feuergefecht entspann, während dessen die dänischen Offiziere scheltend und fluchend ihre Leute vergeblich zum Vorbrechen zu ermuntern suchten. Hauptmann von Flotow mit der 11. Compagnie besetzte die Ravenskoppel und Lieutenant Scheringer, mit einem Zuge über dieselbe hinaus vorgehend, warf sich auf die einige 100 Schritt dahinter stehenden Vorposten und
brachte 8 Mann derselben gefangen zurück.
Auch das Füsilier⸗Bataillon war um 6 Uhr bei den Vorposten
rück, ohne den geringsten Verlust erlitten zu haben.
36 Gefangene mit 35 Gewehren sind in das Hauptquartier abgeliefert. Dem die Feldwache bei Lillemölle befehligenden Offi⸗ zier gelang es, mit Zurücklassung seines Degens zu entkommen.
Alle Gefangenen, unter denen mehrere Unterofftziere, sind Insel⸗ Dänen. 8
Stettin, 14. März. An der Börse liegt folgende Mitthei⸗ lung betreffs der Deputation der Kaufmannschaft auf, welche gestern bei dem Handelsminister eine Audienz hatte, um wegen der in Aus⸗ sicht gestellten Blokade den Schutz der Regierung anzurufen: ⸗Unsere nach Berlin gesandten Deputirten haben von dem Herrn Handels⸗ Minister die Versicherung erhalten, daß die Königliche Staats⸗ Regierung alle in ihrer Macht liegenden Mittel aufwenden werde, um die Interessen des Handels zu schützen.“« BůWie es heißt, sind der Deputation noch confidentielle Mittheilungen geworden.
DDer englische Schraubendampfer »Humber«, welcher heute in Swinemünde eingetroffen, fand auf der Rhede von Kopenhagen 5 dänische Kriegsdampfer, 2 Fregatten und 3 Korvetten, welche zur Blokade bestimmt sein sollen. Es hieß jedoch, daß sie zur Kom
plettirung ihrer Mannschaft noch auf schwedische Matrosen war⸗ teten. (Osts.⸗Ztg.)
Holstein. Rendsburg, 14. März. Nach hier eingetroffe nen Nachrichten aus Kolding von gestern hat der Feldmarschall von Wrangel durch eine Proclamation die Ausfuhr von Pferden, Schlacht⸗ vieh und Getreide aus Jütland bei Vermeidung der Confiscation verboten. Alle in den letzten Gefechten leicht verwundeten Oesterreicher sind rückwärt transportirt worden; 50 Schwerverwundete liegen in Veile. Starke Strichregen, Stürme, grundlose Wege.
Lübeck, 14. März. Die heutige »Lübecker Zeitung« enthäl einen Privatbrief aus Helsingborg des Inhalts, daß am 10. d. an die Truppen in Schonen der Befehl ergangen sei, binnen 4 Tagen erhaltener Ord rücken fertig zu sein