1864 / 70 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

5 Aue Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen ere,h an, r Berlin die Expedition des önigl. Preußischen Staats-Anzeigers: ““ Wilhelms⸗Straße No. 5ůü4l. 2 * Ptt. *tt 2 . (nahe der Leipzigerstr.) 3 “““ 8 1⁷ i A nn 196 98¼ 8 5 4 8 8

1 Thlr.

11““ ““ für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie

16 1: 1G 8 8b 38 9 reis n2n un Berliner Börse vom 21. März 1864 Vonds- und Geld-Cours. Fisenbahn-Actien.

Gld. Zf Stamm-Actien. 2 Br. Gld.

Aachen-Düusseldorfer 3 ½ 94 ½ Aachen-Mastrichter. 34 ½ 33 ½⅔ Berg.-Märk. Lit. A. 110 ¼ 109 ¼

n0⸗, Iih 1861810 ash, vn

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8 8 8 8 7

Amtlicher Wechsel-, Br.

W“ E1116

2

Berlin-Hamburger 4 100 ¼ . ME Berlin-Hamb. II. Em. 4 a - Berl. Potsd. Mgd. Lt. A. 4

Gld. Pfandbriefe.

Kur- und Neumärk. do. do.

Wechsel-Course.

Amsterdam 250 Fl. Kurz dito ..250 Fl. 2. Mt.

89

142 ½1 98 ½⅔

141 ¼

142 ½ 141

*——

Hamburg 300 M. dito 8 300 M. London .1 L. S. Faris. 300 Fr. Wien, östr. Währ. 150 Fl. dito 150 Fl. Augsburgsüdd. W. 100 Fl. Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss 100 Thl. Petersburg. 100 S. k. ito 100 g. R. Warschauau 90 S. R. Bremen 100 Th. G.

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Kurz 2 Mt. 3 Mt.

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25:

1

152 151

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Fonds-Course.

Freiwillige Anleihe. Staats - Anleihe von 1859 dito v. 1854, 1855, 1857 d von 1859.. von 1856. von 1850, 1852 von 1898 S. von 1862. Staats-Schuld-Scheine... Präm.-Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen Berliner Stadt-Obligationen dito dito Schuldverschr. d. Berl. Kaufm.

Ae

Ostpreussische.. do. Pommersche.. do.

151 ¾ 150 ¾ 6,20 79³⁄2

do. do.

EEWW

do

Pommersche...

4

Posensche hnene.. Schlesische Vom Staat garantirte

Westpreussische..

Rentenbriefe. Kur- und Neumärk.

PosensceV Preussische Rhein- und Westph. Sächsische „[Schlesische

Pr. Bk. Anth. Scheine

Friedrichsd'vor... Gold-Kronen.... Andere Geldmünzen

5 W . S..

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Berlin-Anhalter. Berlin-Hamburger.. Berl.-Potsd.-Magdeb. Berlin-Stettiner.. Bresl.-Schw.-Freib.. Brieg-Neise . Cöln-Mindener Magdeb.-Halberst... Magdeb.-Leipziger-. Magdeb.-Wittenb.. Münster-Hammer.. Niederschles.-Märk.. Niederschles. Zweigb. Oberschl. Lit. A. u. C. do. Lit. B. Oppeln-Tarnowitzer E“ do. (Stamm-) Prior. Rhein-Nahe.. Rhrt.-Crf.-Kr. Gladb. „[Stargard-Posen 880058ꝙ⁄5 111“* Wilh. (Cosel-Odbg.) do. (Stamm-) Prior. 0 do. do

93¼ 88

Prioritäts-Oblig.

do. do. Aachen-Mastrichter. do.

Das Pfund fein Silber

29 Thlr. 23 Sgr.

4

Berg. Märkische conv. do. II. Ser. conv. do. III. S. v. St. 3 ¼ gar. ö11“ do. IV. Serie.. do. V. Serie.. do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. do. II. Ser. do. Dortm.-Soest do. do. II. Ser. Berlin-Anhalter.. Berlin-Anhalter.

160 2 1352¼

8 83 ½ 180

70⅔ 95½

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SEER

Wo vorstehend kein Zinssatz werden usanceurässig 4 pCt.

Aachen-Düsseldorfer II. Emission III. Emission

II. Emission

89 ½ 88 ½

L-Aöe 3

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&

159 134 ½ 192 ½⅞ 1912¼ 138 137 129 128 ½ 82 179 289 ½ 246 ½ 245 G 69 ¾ 95 ½ 94

notirt ist, berechnet.

89 ¼ 88

67 ¼ 67 ½ 99 99 ½ 80 ¾ 80 962 95

do. Litt. B. 4

do. Litt. C. 4 Berlin-Stettiner 4 ½ do. II. Serie 4 do. III. Serie do. IV. Ser. v. St. gar. Brsl. Schw. Frb. Lt. D. Cöln-Crefelder.... Cöln-Mindener... II. Em.

4

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8 Magdeburg-Halberst. „[Magdeburg.-Wittenb. Niederschles.-Märk.. b 1“ do. do. III. Serie do. IV. Serie Nied.-Zweigb. Lit. C. Ober-Schles. Litt. A. do. Litt. B. do. Litt. C do. Litt. D. do. Litt. E. do. Litt. F. Rheinische do. vom Staat gar. do. III. Em. v. 1858/60 do. do. von 1862 do. v. Staat garantirte Rhein-Nahe v. St. gar. I“ Rhrt. Crf.-Kr. Gladb. do. II. Serie do. III. Serie Stargard-Posen. do. II. Emission dO0. I. Thüringer conv.. do. II. Serie... do. III. Serie conv. do. IV. Serie.... Wilh. (Cosel-Odbg.) do. III. Emission

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Ausl. Eisenbahn- Stamm -Actien.

Amsterdam-Rotterdam Ludwigshafen-Bexbach Mrz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger Sb.... Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Oest. südl. Staatsb. Lomb. Rlussische Eisenb..

Westbahn (Böhm.)...

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Ausl. Prioritäts- 8 Actien. Belg. Oblig. J. de l'Est 2 8 Samb. et Meuse. Oester. franz. Staatsbahn Oest. frz. Südb. (Lomb.) Moskau-Rjäsan (v. St. g.)

4 4 3 3 5

249 ½ 251 ¾ 250 ¼ 87 86

248 ½

Inländ. Fonds.

Kass.-Vereins-Bk.-Act. Danziger Privatbank.. Königsberg. Privatbank Magdeburger do. Posener do. Berl. Hand.-Gesellsch.. Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein.. Pommersch. Rittersch. B. Preuss. Hyp. Vers.. do. do. Certif...

Industrie-Actien.

Hoerder Hüttenwerk.. linarvra Seev. e. Fabrik v. Eisenbahnbed.

Dessauer Kont. Gas..

Zf Br. Gld.

8*

116

102 ½ 101 ½ 101¾ 89 96

106 ¾105 98 ¾ 103 ½ 102 ½ 93 92 ½ 107 106 101 ¾

4 4 4 4 4 4 4

4 4 4

26 99

100 25 98 ½

5 5 5

5 138 ¼ 137 ½

Ahusl. Fonds.

Braunschweiger Bank. 4 Bremer Bank. 4 Coburger Creditbank. 4 Darmstädter Bank 4 Dessauer Credit 4

do. Landesbank. 4 Genfer Creditbank 4 Geraer Bank Gothaer Privatbank.. Hannoversche Bank.. Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank... Meininger do. Aüchank. Norddeutsche Bank. Oesterreich. Credit... Thüring. Bank.. Weimar. Bank. Oesterr. Metalll.

do. Nation.-Anleihe 5

do. Prm.-Anleihe 4

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Attalien. Anlelhe.

Oester. n. 100 Fl. Loose do. Loose (1860). Ioo bo.

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Russ. Stiegl. 5. Anl.. vo d1166“ do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. 0. do. do. V do. Poln. Schatz-Obl. 4 do. do. Cert. L. A. 5 do. do. L. B. 200 Fl.

Poln. Pfandbr. in S.-R. 4 do. Part. 500 Fl. 4

Dessauer Prämien-Anl. 3 ¼

Hamb. St.-Präm.-Anl.

Kurhess. Pr. Obl. 40 Th.

Neue Bad. do. 35 Fl. Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A.

Lübeck. Pr.-A... 3*

86 27

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82

l Sb2ön

Westpreuss. 4 proz. Pfandbriefe 93 ¼ a

Eisenbahn 104 ¼ a ½⁴ Oesterr. Loose von 1

Berlin, 21.

gem. 8

Disconto-Komm.-Anth. 97 ¾ a 98 ¾ gem. 60 78 ¼ à ¼k gem.

gem.

Mecklenburger 67 a 66 ¼ gem. Oesterr. Credit 77 ¼ a X gem.

Färz. Die Börse war

eut im

anzen etwas mat-

er, schloss aber fester; das Geschäft war von geringer Ausdehnung, nur. n Oberschlesischen, Mainzern, Rhein-Nahe und in österreichischen Kredit-

Berlin, Druck und Verlag der Königlich (R. v. O

Kcüien wurde mehr gehandest; die Course waren preussiseche Fonds still und meist behauptet.

Nordbahn (Friedr. Wilh.) 61 a 60 gem. Oesterr. National-Anleihe 67¼

nur wenig

Redaction und Rendantur:

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Russisel a 68 gel

veraände

en Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei ecker).

Berlin, Mittwoch den

Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements⸗Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats⸗ has mit dem 1sten künftigen Monats beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu 1 regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne.

Anzeiger für vollen, daß die

Abbonnements⸗Preis des Preußischen Staats⸗Anzeigers, einschließlich der demselben monatlich als Beilage bei⸗ gegebenen „Zeitschrift des Königlich Preussischen Statistischen Burcaus“, Ein Thaler vierteljährlich in

allen Theilen der Preußischen Monarchie. Bestellungen für Berlin nehmen die Expedition des jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen.

Staats⸗Anzeigers, Wilhelms⸗Straße No. 51., außerhalb

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Legations⸗Rath Abeken, vortragenden Rath im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern, dem Königlich hanno⸗ verschen General⸗Stabsarzt Dr. Stromeyer zu Hannover, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, dem Kaiserlich französischen Militair⸗Arzt Dr. Alphonse Aubert, gegenwärtig zu Mansigné, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, und dem Schullehrer Rohde zu Stremlau im Kreise Schlochau, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin ist gestern und Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin heute hier ein⸗

getroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Privilegium wegen Emission von 42rozentigen Prioritäts⸗Obligationen II. Serie der Rheini⸗ schen Eisenbahn⸗Gesellschaft zum Betrage von I 2,000,000 Thalern. I“

Vom 29. Februar 1864.

vpon Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem von Seiten der unterm 21. August 1837 landesherrlich be⸗ fätigten Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft darauf angetragen worden ist, ihr Behufs Ausführung der, durch Allerhöchste Konzessions⸗ und Bestäti⸗ gungs⸗Urkunde vom 5. März 1856 genehmigten Erweiterung ihres Unter⸗ nehmens die im §. 11 des Allerhöchsten Privilegiums vom 30. Dezember 1861 (Gesetz⸗Sammlung für 1862 S. 17) in Aussicht genommene Auf⸗ nahme einer ferneren Anleihe auf Höhe von Zwei Millionen Thalern Cou⸗ tant gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zins⸗Coupons versehener Obligationen zu gestatten, ertheilen Wir in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit des Unternehmens und in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1833 durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge⸗

nehmigung zur Emission der gedachten Obligationen unter nachstehenden Be⸗ 8 0 2 8 1 116“” 8 1“n 5 dingungen:

Die Obligationen zerfallen in 10,00 ern jede und werden unter der Bezeichnung: »Vier und ein halbprozentige Prioritäts⸗Obligation zweiter Serie der Rheinischen Eisenbahngesellschaft« im unmittelbaren Anschlusse an die letzte Nummer der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 30. Dezember 1861 emittirten Obligationen unter den fortlaufenden Nummern 60,001 bis 70,000 nach dem beiliegenden Schema A. ausgestellt und von drei Direktoren, so wie von dem Spezial⸗ ““ §. 2x 7 191 Cein I Das Darlehn trägt vier und ein halbes Prozent Zinsen, welche in halbjährigen Raten postnumerando am 1. April und am 1. Oktober jeden Jahres gezahlt werden. Den Obligationen werden zum Zweck der formellen Gleichstellung mit den Eingangs gedachten Obligationen aus dem Privile⸗ gium vom 30. Dezember 1861 gegenwärtig für die Dauer bis Ende März 1867 sechs Stück Zinscoupons Littr. E. bis K. pro 1. Oktober 1864 bis inel. 1. April 1867, jeder zu vier Thaler fünfzehn Silbergroschen, bei⸗

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gegeben. Für die folgenden fünf Jahre werden seiner Zeit zehn Zins⸗ Coupons, jeder zu gleichem Werthe, geliefert. Ueberhaupt sind diese Coupons von fünf zu fünf Jahren zufolge besonderer Bekannt⸗ machung zu erneuern und ist jeder Coupon⸗Serie eine besondere Anweisung zur Empfangnahme neuer Coupons beizufügen. Die Coupons und Anwei⸗ sungen nach den beiliegenden Schemas B. und C. werden mit den Faesi⸗ mile's dreier Direktoren und des Spezial⸗Direktors versehen und von zwei Control⸗Beamten der Gesellschaft unterschrieben.

Am Verfalltage werden die Zins⸗Coupons gegen deren Auslieferung zum vollen Nennwerthe an den Vorzeiger in Berlin, Cöln und in den Städten gezahlt, welche Seitens der Direction der Gesellschaft noch außer⸗ dem zu dem Ende vermittelst Bekanntmachung bezeichnet werden.

Die Gesellschaft hat die mit der Zahlung der Zins⸗Coupons beauftrag⸗ ten Comptoire und Handlungshäuser öffentlich anzuzeigen. Die Ausreichung einer neuen Serie Zins⸗Coupons erfolgt nur gegen Aushändigung der, der vorhergehenden Serie beigegebenen Anweisung. Der Direction steht die Befugniß zu, sich die Obligationen neben den Anweisungen zur Verabfol⸗ gung neuer Zinscoupons Behufs Abstempelung einreichen zu lassen.

Die Ansprüche auf Zinsvergütung erloͤschen und die Zinscoupons wer⸗ den ungültig und werthlos, wenn diese nicht binnen für hren Verfalltage zur Zahlung präsentirt werden.

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Die Verzinsung der Obligationen hört mit dem Tage ar sie zur Rückzahlung fällig sind. Wird der Betrag der Obligationen in Empfang genommen, so müssen zugleich die ausgereichten Zinscoupons, welche später als an jenem Tage verfallen, mit der fälligen Obligation ein⸗ geliefert werden; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwandt.

8

Zur allmäligen Tilgung der Schuld wird vom Jahre 1866 an jähr⸗ lich ein halbes Prozent von dem Kapitalbetrage der emittirten Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwandt, der Gesellschaft bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds beliebig zu verstärken, auch die noch nicht getilgten Obligationen jeder Zeit nach einer wenigstens sechs Monate vorher ergangenen öffentlichen Kuͤndigung fällig zu erklären und zurückzuzahlen. Die zu tilgenden Obligationen werden bei einer gemein⸗ schaftlichen Versammlung der Direction und des Administrations⸗Rathes unter Zuziehung eines das Protokoll aufnehmenden Notars durch das Loos bestimmt und sind darauf nach einer wenigstens zwei Monate vorher ergangenen öffentlichen Anzeige der ausgeloosten Nummern am nächsten 1. April fällig. Die in Folge der Bestimmung dieses Paragraphen fälligen Obligationen werden gegen deren Auslieferung unter Anwendung der im §. 4 wegen der Zinszahlung enthaltenen Vorschrift an den Vorzeiger zum Nennwerthe in einer der Städte, in welchen die Zinszahlung erfolgt, baar in Courant ge⸗ zahlt. Indessen kann die Gesellschaft, wenn die in einem Jahre einzulö⸗ senden Obligationen mehr als 100,000 Thaler betragen, durch Bekannt⸗ machung bestimmen, daß die Inhaber einen Monat vor dem Verfalle von jenen Städten diejenigen bezeichnen, in welchen sie die Zahlung erheben wollen; erfolgt dann eine solche Bezeichnung nicht, so wird angenommen, daß sie die Zahlung in Cöln zu empfangen haben. Die fällig erklärten und eingelösten Obligationen werden unter Beobachtnng der hier oben wegen der Verloosung vorgeschriebenen Formen verbrannt. Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem betreffen Kommissariate alljährlich ein

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Nachweis vorgelegt. 8 86 8 6

Gehen Obligationen oder Anweisungen zur Erhebung weiterer Coupons verloren, oder werden sie vernichtet, so kann deren Mortification beantragt und ausgesprochen werden. Die Direction der Gesellschaft erläßt des Endes auf Antrag der Betheiligten dreimal in Zwischenräumen von wenigstens

vier und hoͤchstens sechs Monaten öffentliche Aufforderung, jene Doku⸗