1864 / 74 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

in unserem. Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 2, vor dem Kommissar, Kreis⸗ gerichts⸗Rath Hilscher, anberaumten Termine, ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 20. April d. J. einschließlich 8c dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse ab⸗ zuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubi⸗ ger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafu verlangten

r Vorrechte 1aeSeaas bis zum 30. April 1864 einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals,

auf den 10. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Hilscher, im Terminszimmer Nr. 2 zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Nach Abhaltung dieses Termins wird ge⸗ eignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Jeder Glaͤubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗Räthe Schöpke, Schultz II., Eckert, Schultz⸗Voelker, Geßler, Rosenkranz und die Rechtsanwalte Peterson, von Groddeck und Haenschke zu Sachwaltern vorgeschlagen.

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1111I1“ Konkurs⸗Eröffnung. 11u FSKönigliches Kreisgericht zu Schneidemühl, I. Äbtheilung.

Schneidemühl, den 24. März 1864, Vormittags 9 Uhr. Ueber den Nachlaß des Sattlermeisters Friedrich Müller hierselbst ist der gemeine Konkurs eröffnet worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Justiz⸗Rath Triepcke bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 2. April 1864, Vormittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Gerhardt, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters

oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 16. April cr., einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗

selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrecht bis zum 19. April cr., einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals, auf den 20. Mai cr., Vormittags 10 Uhr, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderungen einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praßis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ kanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwalte, Justiz⸗Rath Presso und Plesch, zu Sachwaltern vorgeschlagen. 1

Schneidemühl, den 24. März 1864. 1

1.““ 116“

FKgäznigliches Kreisgericht, I. Abtheilt

Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Carl Krull, nhabers einer Waaren und Produktenhandlung hier, Karlsstraße Nr. 41, ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine

zweite Frist

bis zum 16. April 1864 einschließlich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht an⸗ gemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechts⸗ hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 8. Januar bis zum

16. April 1864 angemeldeten Forderungen ist auf den 26. April 1864, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kommissarius, Stadtrichter Freiherrn von Richthofen, im Be⸗ rathungszimmer im 1sten Stock des Stadtgerichts⸗Gebäudes, anberaumt.

Zum Erscheinen in diesem Termine werden die saämmtlichen Gläubiger auf⸗

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Rappmbeege den 19. März 1864. 1

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gefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen zur Prozeßführung bei uns berechtigten Bevollmaͤchtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Oehr und Teichmann zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Breslau, den 19. März 1864. ““

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sSoohigliches Stadtgericht, Abtheilung I. taa, htgfe

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Bekanntmachung.

Der über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Laemmel von hier durch Beschluß vom 23. November 1863 eingeleitete kaufmännische Konkurs ist durch rechtskräftig bestätigten Akkord beendigt. Königliches Kreisgericht.

Aufforderung der Kon kursgläubiger.

In dem Konkurse über das Vermögen des Rittergutspächters Otto Münchhoff zu Schemen werden alle diejenigen, welche an die Masse An⸗ sprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 4. Mai c. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 2. Juni c., Vormittags 9 Uhr, in unserm Gerichtslokal vor dem Kommissar, Gerichts⸗Assessor Zuckschwerdt, in dem Sitzungssaale unseres Gerichts zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justizräthe Genzmer und Weydemann, so⸗ wie die Rechtsanwalte Orlop und Stegemann zu Halberstadt und der Rechtsanwalt Jeschke hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.

DHcsterwieck, den 23. März 1864. 6. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

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““ 8 5 8 Han EZI Zur Korroborirung eines unter den bekannten Gläubig 27. August an. praet. verstorbenen Handelsfrau 8 Rosalie Emilie verehel. Kircheisen, geb. Schreiber in Breitenbrunn, ve““ in Folge der Insolvenz ihres Nachlasses, von welchem sich die Erben bezie⸗ hentlich mit obervormundschaftlicher Genehmigung insgesammt losgesagt haben, für den Zweck der Abwendung förmlichen Konkurses gerichtlich abge⸗ schlossenen Vergleiches ist Seiten des unterzeichneten Koͤniglichen Gerichts⸗ Amtes nach Vorschrift des Mandates, die Edictal⸗Citationen in Civilsachen außerhalb des Konkurses betr. vom 13. November 1779 verb. mit dem Ge⸗ setze vom 27. Oktober 1834 auf Antrag mit der Edictal⸗Ladung zu ver⸗ fahren. G Gerichtswegen werden daher alle noch unbekannten Gläubiger der ver⸗ storbenen Rosalie Emilie Kircheisen, welche als solche oder aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an deren Verlassenschaft zu haben vermeinen, bei Strafe des gänzlichen Ausschlusses von dem gedachten Nach⸗ lasse, über welchen dann dem getroffenen Vergleiche gemäß verfügt werden würde, so wie bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiederein⸗ setzung in den vorigen Stand, andurch geladen, in dem auf den 9. Juni 1864

anberaumten Liquidationstermine Vormittags zu rechter Gerichtszeit in Per⸗ 9

son resp. durch ihre gesetzlichen Vertreter oder durch gehörig legitimirte und, so viel ausländische Interessenten betrifft, mit gerichtlich rekognoszirten, zur Annahme künftiger Ausfertigungen übrigens hinreichenden Vollmachten ver⸗ sehene Beauftragte an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen allenthalben anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem event. zu bestellenden Contradiktor in Gemäßheit §. 12 des Gesetzes, die Abkürzung und Vereinfachung des bürgerlichen Prozeßverfahrens betr. vom 30. Dezem⸗ ber 1861, zu verfahren, namentlich auch über den Beitritt zu den ihnen vorzulegenden Akkordsvorschlägen, unter der Verwarnung, daß sie, im Falle sie sich darüber nicht erklären sollten, für einwilligend angesehen und der

Beitritt als geschehen angenommen werden würde, sich zu erklären, zu be⸗

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li dann 8 schließen, so Juni 1864 V

den 23.

der Inrotulation der Akten Behufs Abfassung oder Einholung eines Er.

kenntnisses, und den 12. Juli 1864 ö“ der Bekanntmachung dieses, sowohl die Nichterschienenen ausschließen en, als in der Hauptsache erkennenden Bescheides gewärtig v Johanngeorgenstadt, am 23. März 1864. 1ö1“ Das Königlich sächsische Gerichtsamtm. ““ Interimsverwaltung:; 8 2

[3099] Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf. Das der Frau Restaurateur Henrike Koesling, geb. Runge, welche mit ihrem Ehemanne, dem Restaurateur Herrmann Koesling, in getrennten Gütern, aber in Erwerbsgemeinschaft lebt gehörige, im Regierungsbezirke und Landrathskreise Königsberg belegene, im Hypothekenbuche von Mittel⸗ Beilaäge

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6“ zum Königlich Preußischen Staͤats 1 uX“

133 da Miftwoch Ip. Müärgzgmmpp

nasso ans

hufen 17 D. verzeichnete Grundstück Mittelhufen Nr. 17 D. alias Hufenpavillon und Birkenhäuschen, gerichtlich geschätzt auf 21,329 Thlr. 16 Sgr. 7 ½ Pf.) soll

1 am 3. Mai 1864, Vormittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 18 subhastirt werden.

Taxe und Hypothekenschein, so wie die Verkaufsbedingungen, sind in

unserem Büreau III. einzusehen.

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, sich zur Vermeidung der Präklusion spätestens in dem Termine zu melden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Gerichte anzumelden. 1

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Kaufmann Johann Gottfried Bluhm wird zu diesem Termin öffentlich geladen. n

Königsberg in Preußen, den 16. Oktober 1863.

önigliches Kreisgericht. I. Abtheilung

[3475] Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgerichts⸗Deputation zu Pasewalk.

Die in der Feldmark Jatznick belegenen Band IV. Blatt 289 Nummer 167 des Hypothekenbuchs dieser Dorfschaft verzeichneten Ackerwirthschafts⸗ und Ziegeleigrundstücke des Bauers Friedrich Krueger und dessen Ehefrau Friedericke Henriette, geb. Ehrke, mit Zubehör außer der zur Eisenbahn herge⸗ gebenen Fläche von etwa 76 Quthen, abgeschätzt auf 15,848 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im zweiten Büreau einzusehenden Taxe, soll

am 2. Juni 1864, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle in Pasewalk subhastirt werden⸗ b Die unbekannten Erben oder Rechtsnachfolger des eingetragenen Gläu⸗ bigers, Bauerhofsbesitzers Carl Schulz zu Rollwitz, werden zu diesem Ter⸗ mine hierdurch mit vorgeladen. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsrichter anzumelden. 1“

[3468]

Nothwendiger Verkauf. S rzedaz konieczha. Königliches Kreisgericht Krõlewski sad powiatowy w Koscianie. vd1I11I

Koscian, dnia 14. Listopada 1863.

Folwark pana Antoniego Rzewus-

kiego z malzonki jego Korduli 2

Juchniewiczöw w Sniatach pod No.

1 potozony, oszacowany na 12,568

tal. wedle taxy, mogacés byé

der nebst Hypothekenschein und Be⸗ przejrzanéj wraz z wykazem hipo- dingungen in der Registratur ein⸗ teecznym i warunkami w registra- zusehenden Tagxe, soll turze. ma bye am 31. Mai 1864, dnia 31. Maj a 1864, Vormittags 10 Uhr, przedpoludniem o godzinie 10téj im neuen Gefängnißgebäude w nowym gmachu sadowym w selbst subhastirt werden. Koscianie sprzedany. Die dem Aufenthalte nach unbe⸗ Niewiadomych z pobytu wier- kannten Gläubiger: zyecieli 1) die Rittergutsbesitzerin Gräfin 1) Maryanné 2 Lipskich hrabine v. Skorzewska, Marianna, gebo⸗ Skörzewska dziedziezke Czer- rene v. Lipska, aus Czerniejewo, niejewa, 2) der ehemalige Gastwirth Theo⸗ 2) bylfego oberzyste Teofila Gro- phil Gronowicz aus Kosten, nowicza 2 Kosciana, 3) die Frau Kaufmann Bertha ) Pania Berta Wollen- Wollenberg aus Breslau, berg 2 Wroctawia, werden hierzu öffentlich vorgeladen. zapozywamy niniejszém publicznie. Gläubiger, welche wegen einer aus Wierzyeiele, ktörzy wzgledem dem Hypothekenbuche nicht ersichtli- pretensyi realnéj, 2 Ksiegi hipo- chen Realforderung aus den Kauf⸗ tecznéj niewynikajacéj, 2 ceny geldern Befriedigung suchen, haben kupna chea byé zaspokojeni, z pre- ihren Anspruch bei uns anzumelden. tensya ta do nas zglosié sie winni.

Abtheilung I. Kosten, den 14. November 1863. Das zu Sniaty sub Nr. 1 be⸗ legene, dem Anton und Cordula, geborenen Juchniewicz, v. Rzewuski⸗ schen Eheleuten gehörige Vorwerk, abgeschätzt auf 12,568 Thlr. zufolge

hier⸗

1 [1922)2) Nothwendiger VWVerkgage Kreisgericht zu Sagan.

Das im Saganer FKreise gelegene Wassermühlengrundstück Hyp. Nr. 54 zu Neuwaldau, genannt Kupferhammer Neuwaldau, in welchem früher ein Neusilberwalzwerk und eine Nickel⸗Brennerei betrieben worden ist, abgeschätzt auf 946 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzu⸗ sehenden Taxe, soll

am 7. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, sich zur Ver⸗ meidung der Präͤklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger

a) Vorbesitzer, Neusilberfabrikant Gottfried Christoph Henniger zu

erlin, b) die verwittwete Frau Kaufmann Röhser, Maria Elisabeth, geb. Meißner, zu Nürnberg resp. deren Erben,

e) der Kaufmann Johann Leonhard Röhser, früher in Nürnberg, werden hierzu öffentlich vorgeladen.

Ddiejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen hs haben sich mit ihren Ansprüchen bei dem obengenanten Gericht zu

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[453] . Oeffentliche Vorladung.

Der Zimmermeister Carl Uhr zu Oranienburg hat wider die verwitt⸗ wete Gutsbesitzer Bohm, Minna geb. Strauß, aus den von dieser unterm 31. Dezember 1859 acceptirten sieben Wechseln wegen des darin verschriebe⸗ nen Gesammtbetrages von noch 323 Thlr. 20 Sgr. 11 Pf. nebst 6 pCt. Zinsen von 199 Thlr. 26 Sgr. vom 1. Juli 1850 und von 137 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf. vom 16. Januar 1861 ab, so wie 5 Thlr. 15 Sgr. verlegte Mandatariengebühren, die Wechselklage angestrengt.

Die Klage ist eingeleitet und da der jetzige Aufenthalt der Wittwe Bohm unbekannt ist, so wird diese hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache

auf den 20. Juni 1864, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichts⸗Gebäude, Jüdenstraße 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Ruͤcksicht genommen werden kann. Erscheint die Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die

in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä⸗

gers in econtumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen die Beklagte aus-⸗ gesprochen werden. Berlin, den 22. Februar 1864. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation II.

Oeffentliche Vorladung Der Sattlermeister Hillmer hat gegen den Lieutenant a. D. von der Marwitz aus dem von demselben unterm 1. September 1863 über 120 Thlr., zahlbar drei Monat nach dato, auf Herrn von Mach gezogenen, von diesem acceptirten Wechsel, welcher durch Giro an ihn gelangt und unterm 3. Dezember 1863 protestirt worden ist, Wechselklage auf Höhe von 120 Thlrn. nebst 6 % Zinsen seit 1. Dezember 1863, so wie 2 Thlr. 10 Sgr. Protestkosten und ½ % Provision angestrengt. b Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Lieutenants a. D. von der Marwitz unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufge⸗ fordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhand⸗ lung der Sache auf den 20. Juni 1864, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichts⸗Gebäude, Jüdenstr. 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, zwelche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä⸗ gers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß den Beklagten ausgesprochen werden. 11.“ Berlin, den 27. Februar 186 1. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civi Prozeß⸗Deputation II. .

8 Ebiktal.CEltation.

Der Kaufmann und Hof⸗Lieferant Ernst Bock, alleiniger Inhaber der Firma Johann Friedrich Bock zu Berlin, hat gegen den Lieutenant a. D. und Besitzer des Ritterguts Borgfelde, von Clifford, eine Klage auf Zahlung von 61 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. nebst 5 pCt. Zinsen seit 16. Januar 1861 für auf Bestellung im Jahre 1860 gelieferte Kleidungsstücke und andere Waaren bei uns angebracht. 8

Zur Beantwortung dieser Klage ist ein Termin auf den 14. Oktober 1864, Vormittags 12 Uhr, vor Herrn Stadt⸗ und Kreisrichter Koch, im Zimmer Nr. 14 des hiesigen Gerichtsgebäudes angesetzt, zu welchem der Verklagte, dessen gegenwärtiger Wohnort resp. Aufenthaltsort unbekannt ist, unter der Verwarnung vor⸗ geladen wird, daß bei seinem Ausbleiben gegen ihn in contumaciam ver⸗ fahren werden wird. Danzig, den 15. März 1864. Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht.

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[3409] 1 Edictal⸗Citation.

In Sachen des Kaufmanns H. Pommrehn in Colberg, Klägers, wider den Dekonomen Robert Zernott, früher zu Pollnow, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, hat der Kläger aus der Lieferung von Kleidungs⸗ stücken eine Forderung von 68 Thlrn. eingeklagt und beantragt: den Be⸗ klagten zur Zahlung dieser 68 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit der Klage⸗ behändigung unter Auferlegung der Kosten zu verurtheilen. 8

Zur Beantwortung der Klage ist ein Termin auf 1 den 18. Juli 1864, Vormittags in unserem Geschäftszimmer hierselbst anberaumt worden.

Auf den Antrag des Klägers wird der Beklagte aufgefordert: bis zu dem anberaumten Termine seinen Aufenthalt dergestalt rechtzeitig anzu⸗ zeigen, daß ihm eine gewöhnliche Vorladung insinuirt werden kann, oder in dem Termine persönlich oder durch einen gehörig legitimirten, zu seiner Vertretung berechtigten Bevollmächtigten zu erscheinen, um die Klage voll⸗ ständig zu beantworten, widrigenfalls der Kläger zum Diligenzeide verstattet, die in der Klage angeführten Thatsachen in contumaciam für zugestanden erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, durch Erkenntniß fest⸗ gesetzt werden wird.

Pollnow, den 27. Oktober 1863. 1 FKonigl. Kreisgerichts⸗Kommission.